Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Für Seminare - S. 140

1912 - Breslau : Hirt
140 B. Länderkunde. — I. Asien. und bedeutendenmänner; der Ahnenkultus bildet auch die „Grundlage des Familien- lebeus, in dem sich große Hochachtung vor den Eltern und vor dem Alter zu erkennen gibt". Im allgemeinen sind die Chinesen religiös gleichgültig und in groben Aber- glauben versunken. Jm>V wohnen viele Mohammedaner; die Zahl der Christen wird auf 1,15 Mill. angegeben. Bis vor kurzem wurde das chinesische Riesenreich, zwanzigmal so groß wie das Deutsche Reich, von einem Kaiser, der sich „Sohn des Himmels" nannte, beherrscht. Der jüngste Aufstand des Volkes veranlaßte den Herrscher abzudanken und führte zur Umwandlung der Monarchie in eine Republik. 79. Chinesische Gerichtsverhandlung. Auch in ihren Gesetzen und in ihrer Rechtspflege zeigen die Chinesen viel Eigenart. Der höchste Gerichtshof in Peking heißt Strasamt. Dieser hat auch die Entscheidung über Todesstrafen. Die verhängten Strafen sind streng, oft grausam. (1) Besiedlung. China ist das Land der großen Städte. Namentlich Fluß- straßen und Meeresbuchten erscheinen als Siedluugslagen bevorzugt. Jm X: Peking (1600), „Nordresidenz", bildet ohne die Vorstädte ein Rechteck von 32qkm Fläche mit 5 m dicker und 6 m hoher Umfassungsmauer, die durch 16 Tore Einlaß gewährt. Die Maudschustadt, in der viele Tempel, Moscheen, der Kaiser- palast und die Prachtstraße der europäischen Gesandtschaften liegen, ist von der äußerst belebten, aber ungepstasterten und unsauberen Chinefenstadt-durch eine Mauer getrennt. Pekings Seehafen ist Tientfin (800), der Hauptstapelplatz für den Handel Nordchinas und der Mongolei. In der Mitte, in den tee- und seidenreichsten Provinzen: Schänghai (700), Mittelpunkt des Tee-, Seiden- und Baumwollhandels, wurde der bedeutendste Ver- tragshasen Chinas mit regelmäßigen Dampferverbindungen nach Europa und Amerika; es ist der Sitz zahlreicher deutscher Handelshäuser. Hanköu-Wu- tschang (1500) amjäntsekiäng, der hier 3£km breit ist, entwickelte sich zum Stapel- platz für den europäischen, meist britischen Handel und zum Endpunkt der europäischen,

2. Für Seminare - S. 108

1912 - Breslau : Hirt
108 A. Allgemeine Erdkunde. — Vi. Pflanzen- und Tiergeographie. schößlingen oder in dem Ausstreuen von Samen. Unter den Tieren sind die Vögel und Insekten am besten zum Wandern befähigt, am wenigsten die niederen Tiere. Für die passive Pflanzenwanderung gibt es verschiedene Transportmittel. Die Keime neuen Pflanzen- und Tierlebens, manche Pflanzen und Tiere werden durch Winde, Flüsse und Meeresströmungen, durch Vögel, Jusekten und andere Tiere in ferne Gegenden befördert. Vor allem aber hat der Mensch, absichtlich und unabsichtlich, zur Ver- breitung der Pflanzen und Tiere beigetragen. Ihm ist es zu danken, daß die verschiedenen Nutz- und Zierpflanzen in alle ihren Anbau gestattenden Landschaften Eingang gefunden haben, und die Haustiere überall ein- geführt fiud. b) Hindernisse der Verbreitung. Der räumlichen Verbreitung der Orga- nismen stellen sich anderseits bedeutende Hindernisse in den Weg. So bilden Moore, Wüsten, Hochgebirge, Meere und Meerengen unüberwindliche Schranken. Auch Menschen und Tiere hindern oft die Verbreitung oder engen sogar die Lebensgebiete ein. $ 81. 3. Die Pflanzen- und Tierzonen. a) Beziehung zu den Klimazonen. Bei der Abhängigkeit des Pflanzen- lebens von den klimatischen Verhältnissen sowie bei dem engen Zusammen- haug zwischen dem Klima und der Pflanzenwelt einerseits, der Tierwelt anderseits müssen Flora und Fauua der verschiedenen Klimazonen ver- schieden sein. b) Tie verschiedenen Pflanzen- und Tierzonen im einzelnen. 1. Die tro- pische Zone. (Die Zone der Urwälder und Savannen.) An den Westseiten der Kontinente und im Innern der Festländer wird sie von ausgedehnten Wüsten und Steppen begrenzt. Im tropischen Urwalde ist das Pflanzenleben in einer Fülle und Mannigfaltigkeit entwickelt, wie sonst nicht mehr auf der Erde. Die Gebiete mit längerer Dürre und in höherer Lage find von Savannen bedeckt; das sind Grasfluren mit vereinzelten Holzgewächsen, welch letztere stellenweise sich zu Waldinseln zusammenschließen. Längs des Grundwasserstreifens der Flüsse wird die Savanne vielfach vom Urwalde als „Galeriewald" (Bild 145) in schmaler Linie geschnitten. Nach dem Wüstengürtel hin wird die Savanne allmählich znr dürftigen, baumlosen Steppe. —Der Charakterbaum, das „Attribut der senchtheißen Tro- pen", ist vor allem die Palme. Ihre Verbreitungsgrenze fällt auf weite Strecken mit der die Tropenzone begrenzenden Vegetationslinie zusammen. Die Tierwelt der Tropenzone hat da.nk der unerschöpflichen Lebensfülle ihres Wohngebietes zahlreiche Formen von bedeutender Körpergröße aufzuweisen, so riesige Säugetiere, wie Elefant, Nashorn, Rhinozeros, und ungemein große In- selten, z. B. Tagschmetterlinge u. a. Zahlreich vertreten sind die Vögel, zum großen Teile prächtig gefiedert; auf dem Boden Hausen Schlangen, Kröten und Frösche, auf den Bäumen Klettertiere, nämlich Affen, Flattertiere; in den Gewässern leben Krokodile.

3. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 12

1911 - Breslau : Hirt
12 Aus der Geschichte des Altertums. Den Versuch, die Reichsgrenze vom Rhein nach der Elbe zu verschieben, gibt man nach einer schweren Niederlage endgltig auf; die Germanen bleiben frei. Die Christengemeinden breiten sich trotz ihrer rechtlosen Stellung im Staat und trotz der Verfolgungen durch die kaiserlichen Beamten der das ganze Reichsgebiet aus und gewinnen bestndig neue Anhnger. 1. Das Rmische Kaiserreich. 1. Das Julisch-Klaudische Herrscherhaus (31 v. Chr. bis 68 n. Chr.). Das'rmische Kaisertum ist eine Schpfung des Augustus. Als C. Julius Csar Octavianus sich im Jahre 27 v. Chr. den Anschein gab, auf sein auerordentliches Imperium verzichten und dem Gemeinwesen seine Freiheit zurckgeben zu wollen, bertrugen ihm Volk und Senat einen Teil seiner Gewalt von neuem. Er erhielt den Oberbefehl der das Heer und die Flotte und die Verwaltung aller Provinzen, in denen ein "Heer stand, ausgenommen Afrika. (gypten wurde als kaiserliches Privateigentum behandelt.) Am 16. Januar des Jahres 27 v. Chr. empfing Octavian den Namen Augustus", der Erhabene, der Erlauchte". Mehrere Jahre hintereinander wurde er zum Konsul erwhlt, alljhrlich zum Tribunen, womit ihm die tribunizische Saerosanctitas und das Vetorecht erneuert wurden; dazu war er Mitglied der obersten Priester-kollegien. Dem Senate blieb die Verfgung der die Staatskasse, das ra-rium, und die Verwaltung der ihm zuerteilten Provinzen; er nahm an der Beratung der Staatsangelegenheiten und der Gesetzgebung Anteil. Das Volk bte das Recht aus, die Beamten zu whlen, doch war es an den Vorschlag der Kaiser gebunden, bis Tiberius auch diesen letzten Rest seiner politischen Aufgaben an den Senat bertrug. Die Reihen-folge der mter blieb erhalten, nur waren alle Beamten dem Kaiser untergeordnet. Augustus nahm den Titel eines Knigs nicht an, er wollte nichts als der Princeps, der erste Brger, sein*); er vermied sorgsam wie den Namen so den Schein der Monarchie; die Rechte, die dem Senat verblieben, htete er sich anzutasten. Es entstand eine Form der Verfassung, die man als Dyarchie, Zweiherrschaft, Herrschaft des Princeps und des Senats, bezeichnet hat. In Wahrheit war der Princeps das Oberhaupt, er hatte die grere Gewalt in den Hnden und geno als Tribun das Recht, gegen jeden Beschlu des Senats sein Veto einzulegen und ihn da-durch aufzuheben. Allmhlich bildeten die Kaiser eine besondere Verwaltung aus mit eigener Kasse, dem Fiskus, und eigenen Beamten, die sie mit Vorliebe dem Ritterstande entnahmen. *) Princeps senatus hatte in den Zeiten der Republik derjenige geheien, der die Ehre hatte, im Senate zuerst um seine Meinnng befragt zu werden.

4. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 20

1911 - Breslau : Hirt
20 Aus der Geschichte des Altertums. b) Verfassung. Wir treffen die Germanen um Christi Gebnrtim ber-gang vom Nomadenleben zum sehaften Hirten- und Bauernleben. Das Ackerland war bei ihnen nicht Privateigentum; es war Gemeindebesitz, an dem damals jedem Gemeindegenossen alljhrlich sein Anteil zugewiesen wurde. Wenn sie daher zu Casars Zeit noch jhrlich ihre Htten abbrachen und wieder aufschlugen, wo ihnen ein Ackerteil angewiesen war, so finden wir dagegen 150 Jahre spter (zu Tacitus' Zeit) schon feste Drfer bei ihnen. Die Grundlage der staatlichen Gliederung sind die nach Sippen ge-ordneten Geschlechter. In Geschlechtern siedeln sich die Germanen an, teils in Einzelhfen, teils in weitlufig angelegten Drfern. Vor alters hatte das Geschlecht (die Familie) die einzige feste Ein-heit des Staatswesens gebildet. Die Familienltesten waren allein die Beamten" und Richter und der lteste eines bevorzugten Geschlechtes zu-gleich das Haupt des ganzen Stammes. Zu Tacitus', wie schon zu Casars Zeit zerfiel der germanische Staat in Bezirke, die ohne Unterschied Gaue oder Hundertschaften (pagi. centenae) genannt wurden. Die Vorsteher derselben wurden vou der Volksversamm-luug gewhlt; der Staat (nicht der lteste des Geschlechts) bte die Straf-gewalt. Erledigte die Versammlung der Hundertschaft deren Geschfte besonders gerichtlicher Art, so fielen der allgemeinen Landesversammlung (die gleichbedeutend mit der Heeres- und Volksversammlung war), dem Ding, die gemeinsamen Volks- und Regierungsgeschfte zu. Das Ding (Volksversammlung). Je nach Bedrfnis, alljhrlich wenigstens einmal, gewhnlich zur Zeit des Voll- oder Neumonds, ver-sammeln sich alle freien Männer zum Ding. Dingpflichtig ist jeder Wehr-haste, bewaffnet findet man sich ein. Die vornehmste Dpferfttte des Volkes ist Dingsttte. Es dauert einige Tage, bis alle versammelt sind. Priester hegen" die Versammlung, die sich nach Sippen und Hundertschaften aufstellt. Inzwischen haben die Fürsten, ltesten und Weifen Rat gepflogen. Nach uraltem Brauche richtet ein Sprecher die Frage an den Priester, ob es die rechte Dingzeit und der rechte Ort fei, und ob man den Ding-frieden gebieten mge. Bejaht der Priester die Frage, fo wird das Ding gehegt, Pfhle werden rings um die Versammelten in den Boden ge-fchlagen und mit Schnren untereinander verbunden. Dann verkndet der Priester den Dingfrieden im Namen des Gottes Ziu und richtet das Wahrzeichen des Gottes, das an einen Speer gebundene Banner, auf. Wer jetzt eine Strung verursacht oder einen Frevel verbt, der vergeht sich gegen den Gott und mu schwere Strafe erwarten. Zuletzt spricht der Priester die Worte: Ich gebiete Lust (Gehr und Schweigen) und verbiete Unlust." Dann werden die gemeinsamen Angelegenheiten: Wahlen, Rechtssachen, Beschlsse der Krieg und Frieden erledigt, die Genehmigung zu Zgen einzelner Fürsten erteilt, die jungen Männer durch berreichung des Speers wehrhaft gemacht und die Frage an die Volksgemeinde gerichtet, ob sie zustimme oder nicht: durch Aneinanderschlagen der Waffen stimmt sie zu, durch Murren lehnt sie ab.

5. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 62

1911 - Breslau : Hirt
62 Aus der Geschichte des Mittelalters. 30. Innere Zustnde. Die Herrschaft der Frankenknige reichte vom Atlantischen Meere bis etwa zum Bhmerwalde, sie berhrte das Mittelmeer und die Kste des Kanals. In der Bevlkerung berwogen im Westen die Keltormer, da-gegen waren die stlichen Stmme, Franken, Alamannen, Bayern und Thringer, uuvermischt germanisch. Die Merowinger waren weit entfernt davon, ihre Lnder zu einem Staatsganzen zu verknpfen oder die gesamte romanische und germanische Bevlkerung zu einer neuen Einheit zu verschmelzen. Die Abhngigkeit der einzelnen Vlkerschaften war nur lose, die ehemals selbstndigen >z. B. Bayern) behielten ihren Herzog; der Treueid des Herzogs, die jhrliche Zahlung eines Zinses waren die einzigen Merkmale seiner Unterwerfung. Den unterworfenen Stmmen, z. B. Bayern und Thringen, wurde es leicht, sich wieder zu befreien. Die Verfassung der Urzeit, bei der im Ding die oberste Entscheidung lag, hat sich nicht erhalten. Sogar bei den salischen Franken bestand eine Versammlung des ganzen Volkes nur noch als Heerschau, die alljhrlich im Mrz vom Könige oder seinem Beamten abgehalten wurde Mrzfeld). Die oberste Gewalt ist auf den König bergegangen. Die Knigs-wrde war erblich in der Familie der Merowinger, ein Recht der Erst-geburt gab es nicht, sondern nach germanischer Sitte wurde das Reich unter die Shne geteilt. Das Abzeichen der Merowinger war das lang herab-wallende Haar, von Jnsignien der kniglichen Wrde findet sich allein der Speer; auf mit Ochsen bespanntem Wagen fuhr der König zur Volksverfamm-lung; Erhebung auf den Schild kannte man nach 550 nicht mehr. Der König bot das Heer auf und hielt Gericht ab. Das wichtigste Recht, das ihm zustand, war das der kniglichen Banngewalt, d. h. das Recht, Gebote und Verbote auf militrischem und brgerlichem Gebiet mit zwingender Gewalt zu erlassen und die Strafe des Knigsbannes (60 Solidi) auf ihre Nichtbefolgung zu setzen. Seine Einknfte bestanden in den Ertrgen der Knigsgter, den Steuern und Zllen, die er von den ehemals rmischen Untertanen, ebenso wie von den bis dahin steuerfreien Franken erhob, den Gerichtsbuen und freiwilligen Geschenken der Germanen. Der König bte seine Gewalt durch die Grafen aus. In den gallo-rmischen Gebieten fiel die Grafschaft mit der civitas (d. h. der Stadt samt der sie umgebenden Landgemeinde) zusammen, woraus sich Namen wie Worms-gau und Speyergau erklären. In den germanischen Gebieten deckte sich die Grafschaft in der Regel mit dem (alten) Gau: doch konnte eine Grafschaft auch mehrere Gaue umfassen ( 36). Der König lie die Grafen nicht vom Volke whlen; er ernannte sie selbst. Sie schalteten aber als seine Vertreter mit groer Selbstndigkeit. Sie beriefen die Freien zum Heere und fhrten sie dem Könige zu. Wie sie die Befehlshaber waren, so waren sie die obersten Richter, die an Stelle des frheren Volksgerichts Recht sprachen. Nicht aus dem Herkommen wurden die Entscheidungen geschpft, sondern aus (lateinisch) geschriebenen Gesetzsammlungen. Unter andern sind die der salischen und ripnarischen Franken erhalten. Die Merowinger hatten keine feste Residenz, sondern zogen mit ihrem Hofstaat umher, von einem Knigsgut zum andern. Der Hof stand

6. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 209

1911 - Breslau : Hirt
Das Zeitalter der Reformation. 209 Leitung von Jan Matys die Oberhand in der Stadt, ja schlielich die alleinige Herrschaft. Mit der religisen verband sich eine soziale Um-wlzung, der Kommunismus wurde eingefhrt. Nach Matys' Tode trat Jan Bockelson, ein ehemaliger Schneider aus Leiden, ein stattlicher, abenteuerlustiger Mann, an die Spitze und nannte sich König des himm-tischen Jerusalem". Die Eroberung der Stadt durch den Bischof, den Philipp von Hessen untersttzte, machte dem Treiben ein Ende. Die schrfste Verfolgung vernichtete die letzten Reste des Tusertums, aber auch der Reformation in den geistlichen Gebieten Westfalens. 104. Der Schmalkaldische Krieg (15461547). Im Jahre 1546 kam der Kampf zwischen Karl und den Schmalkaldenern der den Weiter-bestand der evangelischen Lehre in Deutschland zum Ausbruch, nachdem er sich seit mehreren Jahren vorbereitet hatte. Mehrere vom Kaiser ver-anlate Religionsgesprche waren immer wieder an der Unvereinbar-keit der Lehren gescheitert und hatten die bestehende Kluft nicht geschlossen, sondern erweitert. Noch war die Lage nicht geklrt, noch hatten die Schmalkaldener dem Kaiser Trkenhilfe bewilligt. Zum Kampfe aber mute es kommen, als das vom Papst auf Drngen des Kaisers berufene allgemeine Konzil in Trient 1545 zusammentrat, die Evangelischen aber es zu beschicken sich weigerten. Whrend dieser Zeit hatte sich der Kaiser in der Kunst der Unter-Handlungen den Schmalkaldenern ebenso berlegen gezeigt wie spter im Felde. Er hatte es zu verhindern gewut, da sie seine Notlage nach dem Feldzuge in Algier ausnutzten, da sie das Bndnis mit Franz I., der das schon verhandelt wurde, zum Abschlu brachten. Der Landgraf Philipp von Hessen, der in einem geheimen Pakt mit dem Kaiser stand, arbeitete in diesen Jahren den Lebensinteressen des Bundes entgegen. Innerlich zerrttet, hatte der Bund seine werbende Kraft verloren, weder Joachim Ii. noch der Kurfürst von der Pfalz traten ihm bei, Moritz von Sachsen, Heinrichs Sohn, schied wieder aus. Kurz vor dem Aus-bruch des Krieges ist Luther am 18. Februar 1546 in Eisleben gestorben. Bis zuletzt verstand Karl das Spiel zu beherrschen. Obwohl im Bunde mit dem Papst, der zum Religionskrieg gegen die Evangelischen aufrief, er-klrte Karl, er fhre keinen Religionskrieg, sondern gedenke nur, die wider-spenstigen Fürsten des Bundes zur Ordnung zu bringen. Hierdurch zog er einige Evangelische auf seine Seite, andere bestimmte er zu neutraler Hal-tung. Herzog Moritz von Sachsen verhie seine ttige Mitwirkung, da ihm das Land seines Vetters Johann Friedrich und die Kurwrde ver-sprachen wurde. Der Feldzug wurde zunchst an der Donau gefhrt. Die sd-deutschen Mitglieder des Schmalkaldischen Bundes erffneten die Feindseligkeiten gegen Karl, der sich noch ohne Heer in Regensburg aufhielt. Johann Friedrich von Sachsen und Philipp von Hessen kamen ihnen zu Hilfe. Der Kaiser sprach die Reichsacht der sie aus und zog gegen die Wahlkapitulation fremdes Kriegsvolk aus Italien und den Niederlanden an sich. Der Feldherr der sddeutschen Bundes- Pfeifer. Geschichte. Y. (S.-W.-D.) 14

7. Heimatkunde der Provinz Brandenburg - S. 11

1911 - Breslau : Hirt
Ergänzung für die Oberstufe. 11 Taubstummenanstalten (Berlin, Wriezen, Guben), einer Blindenanstalt (Steglitz), einer Krüppelanstalt (Nowawes), in Waisenhäusern (Rummelsburg) und Ret- tungshäusern. Die Rechtspflege wird geübt vou den Schiedsmänner::, 104 Amtsgerichten (1 Richter und 2 Schöffen; leichte Straffälle), 9 Landgerichten (3 oder 5 Richter; schwerere Straffälle), 9 Schwurgerichten (3 Richter und 12 Geschworene; die schwersten Vergehen), die alljährlich mehreremal bei den Landgerichten zusammentreten, und dem Oberlandesgericht („Kammergericht" in Berlin; 5 Richter; Berufungen gegen Urteile der Landgerichte). Die öffentliche Anklage wird bei den Amtsgerichten durch die Amtsanwälte, im übrigen durch die Staats- auwälte erhoben. Streitigkeiten zwischen Angestellten und Arbeitgebern schlich- ten die Gewerbe- und Handelsgerichte. In Gefängnissen und Zuchthäusern (Moabit, Plötzensee, Sonnenburg, Luckau, Kottbus) bemüht man sich, die Ver- urteilten einem geordneten Leben zurückzugewinnen. Die in der Mark stehenden Heeresteile waren von jeher der erprobte Kern des preußischen Heeres; sie bilden das Gardekorps und das 3. Armeekorps. Das erstere besteht aus den stattlichsten Mannschaften aller Provinzen und ist zum größten Teil in Berlin und Potsdam untergebracht; das letztere setzt sich aus Söhnen der Mark zusammen und liegt in 19 Garnisonen. Die Landesfestuugeu siud Küstriu und Spandau (Juliusturm). An Einrichtungen zur Ausbildung der Offiziere und Soldaten sind vorhanden eine Kriegsakademie (Berlin), Kadetteuaustalteu (Groß-Lichterfelde, Potsdam), eine Kriegsschule, eiue Unter- offizierschule, ein Militärwaisenhaus (Potsdam), Schießplätze (Jüterbog, Kum- mersdors, Tegel), Truppenübungsplätze (Tempelhofer Feld, Döberitz) und ein Übungsplatz für die Luftschisserabteiluug (Tegel). 9. Siedlungen. Die heutigen Siedlungen der Mark gehen in ihrem Ursprünge meist auf alte wendische Dörfer zurück. Die Kolonisten, die bei der Eroberung des Landes durch die Deutscheu sich in ihm niederließen, erhielten sie samt ihrer Feldmark zugeteilt. Zuweilen mußten sie aber auch ueue Dörfer gründen; man erkennt diese an ihren deutschen Namen. Für das erblich überwiesene Land hatten sie einen Erbzins (Schult) an den Landesherrn durch den „Schultheißen" (Schulzen) zu entrichten; dieser erhielt ein größeres Gut, war frei vom Erbzins und hatte die polizeiliche Aufsicht und niedere Gerichtsbarkeit auszuüben. Den Rittern, die bei der Eroberung des Landes geholfen hatten, wurden oft neben den Dörfern größere Güter zugewiesen; es sind die heutigen Ritter- güter. Auch Klöster wurden bei der Eroberung der Mark gegründet. Die meisten gehörten dem Mönchsorden der Zisterzienser aus Südfrankreich. (Marienwalde, Chorin, Neuzelle, Dobrilugk, Zinna, Lehnin.) Nach der Einführung der Refor- matiou wurden sie allmählich aufgehoben; die Gebäude siud zuweilen noch erhalten. In der Zeit der Eroberung der Mark durch die Deutscheu entstanden auch die meisten Städte. Viele entwickelten sich aus wendischen Dörfern (Köpenick),

8. Landeskunde des Königreichs Sachsen - S. uncounted

1912 - Breslau : Hirt
Meißen mit der Albrechtsburg. Die Mark Meitzen mit der im 10. Jahrhundert gegründeten Burg ist die Wiege des heutigen Königreichs Sachsen. Am linken Ufer des Elbstroms, der dicht unter- halb der Stadt ein enges Tal in hartes rötliches Granitgebirge eingeschnitten hat, liegt die Stadt Meißen, überragt von der Albrechtsburg, die mit ihren düsteren Mauern und hochragenden Türmen, dem herrlichen Dom und der dahinterliegenden Fürstenschule ein malerisches Bild gewährt.

9. Anfangsgründe der Geographie - S. 45

1906 - Breslau : Hirt
5. Australien. 45 von den dunkelbraunen Austral-Negern. Sie lebeu in einzelnen Horden ohne Haustiere itnb ohne Ackerbau und nähren sich von Fischfang und Jagd) auch esseil sie Baumwurzeln, Blätter, Raupen, Eidechsen und Würmer. Die Engländer, denen das Land gehört, haben unsere Haus- tieie dort eingeführt. Aus den Weideländereien gedeihen ungeheure Schaf- Herden. Ihre Wolle und das vielfach gefundene Gold bilden den Reich- tum des Landes. Der ganze Osten und die meisten Küsten sind bewohnt

10. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 178

1911 - Breslau : Hirt
178 Die deutsche Reformation bis zum Nrnberger Religionsfrieden. 96. Kurbrandenburg und dem Erzbistum Magdeburg den vollkommensten Erla aller Snden". Obgleich die ihm erteilte Anweisung ausdrcklich Bue und Reue" verlangte, erweckte er durch die Art seines Auftretens den Glauben, als knne Gnade und ewiges Leben fr Geld erkauft werden. Diefes Verfahren fand vielfach Mibilligung. Daher heftete Di- Luther am 31. Oktober 1517, am Vorabend des Allerheiligenfestes, sldsist?.95 Thesen (Disputationsstze) an die Tr der Schlokirche zu Wittenberg an, forderte zu eiuer ffentlichen Verhandlung der den Snden-erla auf und sandte seine Thesen auch dem Erzbischof von Mainz mit einer eingehenden Begrndung und der Bitte, sie in Rom vorzulegen. Die Thesen verbreiteten sich rafch der ganz Deutschland und wurden berall eifrig errtert; auch erschienen Gegenschriften*). In Rom wurde der Proze wegen Ketzerei gegen ihn anhngig gemacht und er aufgefordert, sich persnlich seinen Richtern zu stellen. Der Vermittlung Friedrichs des Weisen hatte es Luther zu verdanken, Cajetan. da ihn der Kardinal Cajetanus, der 1518 als ppstlicher Legat den Reichstag in Augsburg besuchte, dorthin beschied. Den von ihm geforderten Widerruf verweigerte er und floh bei Nacht, da er eine Gewalttat frchtete. An den Papst bersandte er eine Schrift, indem er sich von dem falsch unterrichteten an den besser zu unterrichtenden Papst" berief. Kurz darauf Miltitz, erklrte er sich in Altenburg dem ppstlichen Kammerherrn von Miltitz gegenber bereit, feine Angelegenheit der Entscheidung eines deutschen Prlaten zu unterbreiten, und versprach, zu schweigen, wenn seine Gegner auch schwiegen. Bis dahin hatte Luther weder die Kirche selbst an-gegriffen, noch war er sich klar darber, da er sich innerlich schon von ihr getrennt hatte. Leipziger Der Bruch mit der rmischen Kirche trat bei der Disputation zu Leipzig (1519) zwischen Dr. Eck ans Ingolstadt und dem Wittenberg er Professor Karlstadt, dem Luther beistand, zutage. Man stritt der den Primat des Papstes, die Meinungen von Hus, die Stellung der Konzilien. Dabei fielen die entscheidenden Worte, die eine Absage an die Autoritt des Papstes und der Konzilien enthielten; obwohl Luther die Worte in ihrer Schrfe zu mildern suchte, nahm er sie nicht zurck. Fortan wurde er der Fhrer der Nation in ihrem Kampfe gegen die ppstliche Kurie. Denn alles, was das deutsche Volk schon zur Zeit des Schismas als Mistnde der Kirche und bergriffe der Kurie bekmpft hatte, lastete, seitdem die Reformverfnche der Konzilien ohne Ergebnis verlaufen waren, doppelt schwer auf ihm und hatte die Feindschaft gegen jene um so mehr verschrft, je weltlicher das Leben der hohen Geistlichkeit unter dem Ein-flu humanistischer Anschauungen und der niederen unter einer schlaffen Kirchenzucht geworden war. *) Man beachte, da die norddeutsche Reformation von dem deutschen Kolonial-lande ausgegangen ist; denn Wittenberg (1180 zuerst erwhnt) liegt jenseits der alten Slawengrenze der Saale. In der Reformation findet also die erste groe Rckwirkung des Koloniallandes auf das Mutterland statt.
   bis 10 von 2659 weiter»  »»
2659 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 2659 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 422
1 22
2 8
3 7
4 142
5 106
6 3
7 94
8 16
9 43
10 151
11 7
12 44
13 20
14 63
15 25
16 960
17 3
18 2
19 156
20 139
21 9
22 6
23 51
24 41
25 140
26 682
27 37
28 13
29 16
30 1349
31 19
32 5
33 33
34 26
35 6
36 27
37 178
38 49
39 139
40 4
41 2
42 31
43 26
44 3
45 124
46 39
47 18
48 27
49 16

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 17
1 34
2 48
3 65
4 53
5 2
6 16
7 29
8 83
9 122
10 30
11 62
12 53
13 32
14 13
15 9
16 807
17 272
18 4
19 12
20 13
21 140
22 29
23 40
24 396
25 26
26 15
27 1
28 79
29 17
30 4
31 38
32 14
33 5
34 6
35 10
36 53
37 24
38 55
39 34
40 10
41 188
42 822
43 76
44 11
45 126
46 17
47 8
48 24
49 10
50 16
51 5
52 18
53 36
54 81
55 74
56 39
57 8
58 7
59 83
60 103
61 11
62 0
63 272
64 8
65 42
66 32
67 6
68 598
69 45
70 35
71 105
72 256
73 19
74 5
75 139
76 39
77 191
78 11
79 88
80 4
81 6
82 131
83 30
84 1435
85 5
86 19
87 30
88 25
89 8
90 22
91 61
92 319
93 2
94 153
95 6
96 16
97 6
98 53
99 1

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 1551
1 668
2 399
3 950
4 458
5 792
6 2212
7 1328
8 233
9 1369
10 1068
11 1297
12 1200
13 924
14 1911
15 314
16 621
17 544
18 1382
19 1623
20 382
21 1075
22 393
23 151
24 1874
25 1497
26 700
27 445
28 2056
29 1655
30 880
31 412
32 1753
33 3381
34 1901
35 1101
36 935
37 443
38 644
39 1493
40 1139
41 177
42 1288
43 966
44 1679
45 388
46 1096
47 2038
48 613
49 482
50 1217
51 1389
52 1624
53 520
54 3122
55 836
56 416
57 554
58 803
59 3265
60 706
61 1649
62 955
63 197
64 451
65 1140
66 770
67 1228
68 365
69 41
70 487
71 1142
72 667
73 782
74 422
75 1168
76 776
77 624
78 2158
79 552
80 1211
81 4811
82 250
83 2028
84 1704
85 413
86 1093
87 749
88 650
89 864
90 1075
91 1597
92 350
93 519
94 598
95 2564
96 540
97 646
98 466
99 876
100 2602
101 986
102 1174
103 982
104 993
105 902
106 441
107 886
108 350
109 1715
110 794
111 1002
112 722
113 605
114 725
115 929
116 537
117 440
118 431
119 2523
120 448
121 1443
122 1360
123 691
124 2055
125 870
126 837
127 1228
128 401
129 1236
130 1597
131 2581
132 729
133 2730
134 763
135 757
136 2361
137 818
138 498
139 1519
140 973
141 755
142 1675
143 995
144 500
145 1787
146 411
147 309
148 1055
149 320
150 714
151 1195
152 1671
153 942
154 548
155 1487
156 1564
157 2299
158 596
159 1128
160 1125
161 614
162 330
163 399
164 959
165 877
166 1145
167 335
168 582
169 586
170 722
171 1347
172 815
173 1392
174 840
175 2236
176 1164
177 1879
178 603
179 898
180 1110
181 446
182 1285
183 4658
184 1180
185 361
186 502
187 514
188 2538
189 385
190 271
191 667
192 934
193 2132
194 665
195 1028
196 1404
197 679
198 1050
199 1221