140
B. Länderkunde. — I. Asien.
und bedeutendenmänner; der Ahnenkultus bildet auch die „Grundlage des Familien-
lebeus, in dem sich große Hochachtung vor den Eltern und vor dem Alter zu erkennen
gibt". Im allgemeinen sind die Chinesen religiös gleichgültig und in groben Aber-
glauben versunken. Jm>V wohnen viele Mohammedaner; die Zahl der Christen
wird auf 1,15 Mill. angegeben.
Bis vor kurzem wurde das chinesische Riesenreich, zwanzigmal so groß wie das
Deutsche Reich, von einem Kaiser, der sich „Sohn des Himmels" nannte, beherrscht.
Der jüngste Aufstand des Volkes veranlaßte den Herrscher abzudanken und führte
zur Umwandlung der Monarchie in eine Republik.
79. Chinesische Gerichtsverhandlung.
Auch in ihren Gesetzen und in ihrer Rechtspflege zeigen die Chinesen viel Eigenart. Der höchste Gerichtshof
in Peking heißt Strasamt. Dieser hat auch die Entscheidung über Todesstrafen. Die verhängten Strafen
sind streng, oft grausam.
(1) Besiedlung. China ist das Land der großen Städte. Namentlich Fluß-
straßen und Meeresbuchten erscheinen als Siedluugslagen bevorzugt.
Jm X: Peking (1600), „Nordresidenz", bildet ohne die Vorstädte ein Rechteck von
32qkm Fläche mit 5 m dicker und 6 m hoher Umfassungsmauer, die durch 16 Tore
Einlaß gewährt. Die Maudschustadt, in der viele Tempel, Moscheen, der Kaiser-
palast und die Prachtstraße der europäischen Gesandtschaften liegen, ist von der
äußerst belebten, aber ungepstasterten und unsauberen Chinefenstadt-durch eine
Mauer getrennt. Pekings Seehafen ist Tientfin (800), der Hauptstapelplatz für
den Handel Nordchinas und der Mongolei.
In der Mitte, in den tee- und seidenreichsten Provinzen: Schänghai (700),
Mittelpunkt des Tee-, Seiden- und Baumwollhandels, wurde der bedeutendste Ver-
tragshasen Chinas mit regelmäßigen Dampferverbindungen nach Europa und
Amerika; es ist der Sitz zahlreicher deutscher Handelshäuser. Hanköu-Wu-
tschang (1500) amjäntsekiäng, der hier 3£km breit ist, entwickelte sich zum Stapel-
platz für den europäischen, meist britischen Handel und zum Endpunkt der europäischen,
TM Hauptwörter (50): [T6: [Insel Stadt Meer Hafen Handel Hauptstadt Land Küste Einw. Halbinsel], T22: [Volk Bewohner Sprache Land Bevölkerung Einwohner deutsche Religion Million Stamm], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland]]
TM Hauptwörter (100): [T97: [Stadt Hauptstadt China Reich Land Handel Meer Einw. Türkei Sultan], T76: [Stadt Straße Haus Schloß Kirche Gebäude Mauer Platz Garten Dorf], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T3: [Lage Karte Land Europa Geographie Klima Größe Verhältnis Grenze Gliederung], T61: [Mill Staat Deutschland Reich Europa deutsch Million Land England Einwohner]]
TM Hauptwörter (200): [T186: [Stadt Insel Hauptstadt Tunis Handel Afrika Land Hafen Küste Algier], T19: [Reich deutsch Kaiser Reiche Zeit Karl Jahr Ende Konstantin groß], T122: [Stadt Hamburg Handel Berlin Bremen Lübeck London Deutschland Frankfurt Verkehr], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T0: [Kirche Haus Gebäude Stadt Straße Säule Platz Fenster Seite Palast]]
Extrahierte Ortsnamen: Asien Deutsche_Reich Peking China Peking Pekings Mongolei Chinas Europa Amerika
108 A. Allgemeine Erdkunde. — Vi. Pflanzen- und Tiergeographie.
schößlingen oder in dem Ausstreuen von Samen. Unter den Tieren sind die
Vögel und Insekten am besten zum Wandern befähigt, am wenigsten die
niederen Tiere. Für die passive Pflanzenwanderung gibt es verschiedene
Transportmittel. Die Keime neuen Pflanzen- und Tierlebens, manche Pflanzen
und Tiere werden durch Winde, Flüsse und Meeresströmungen, durch Vögel,
Jusekten und andere Tiere in ferne Gegenden befördert.
Vor allem aber hat der Mensch, absichtlich und unabsichtlich, zur Ver-
breitung der Pflanzen und Tiere beigetragen. Ihm ist es zu danken, daß
die verschiedenen Nutz- und Zierpflanzen in alle ihren Anbau gestattenden
Landschaften Eingang gefunden haben, und die Haustiere überall ein-
geführt fiud.
b) Hindernisse der Verbreitung. Der räumlichen Verbreitung der Orga-
nismen stellen sich anderseits bedeutende Hindernisse in den Weg. So
bilden Moore, Wüsten, Hochgebirge, Meere und Meerengen unüberwindliche
Schranken. Auch Menschen und Tiere hindern oft die Verbreitung oder engen
sogar die Lebensgebiete ein.
$ 81. 3. Die Pflanzen- und Tierzonen.
a) Beziehung zu den Klimazonen. Bei der Abhängigkeit des Pflanzen-
lebens von den klimatischen Verhältnissen sowie bei dem engen Zusammen-
haug zwischen dem Klima und der Pflanzenwelt einerseits, der Tierwelt
anderseits müssen Flora und Fauua der verschiedenen Klimazonen ver-
schieden sein.
b) Tie verschiedenen Pflanzen- und Tierzonen im einzelnen. 1. Die tro-
pische Zone. (Die Zone der Urwälder und Savannen.) An den Westseiten der
Kontinente und im Innern der Festländer wird sie von ausgedehnten Wüsten
und Steppen begrenzt. Im tropischen Urwalde ist das Pflanzenleben in einer
Fülle und Mannigfaltigkeit entwickelt, wie sonst nicht mehr auf der Erde. Die
Gebiete mit längerer Dürre und in höherer Lage find von Savannen bedeckt;
das sind Grasfluren mit vereinzelten Holzgewächsen, welch letztere stellenweise sich
zu Waldinseln zusammenschließen. Längs des Grundwasserstreifens der Flüsse wird
die Savanne vielfach vom Urwalde als „Galeriewald" (Bild 145) in schmaler Linie
geschnitten. Nach dem Wüstengürtel hin wird die Savanne allmählich znr dürftigen,
baumlosen Steppe. —Der Charakterbaum, das „Attribut der senchtheißen Tro-
pen", ist vor allem die Palme. Ihre Verbreitungsgrenze fällt auf weite Strecken
mit der die Tropenzone begrenzenden Vegetationslinie zusammen.
Die Tierwelt der Tropenzone hat da.nk der unerschöpflichen Lebensfülle ihres
Wohngebietes zahlreiche Formen von bedeutender Körpergröße aufzuweisen, so
riesige Säugetiere, wie Elefant, Nashorn, Rhinozeros, und ungemein große In-
selten, z. B. Tagschmetterlinge u. a. Zahlreich vertreten sind die Vögel, zum großen
Teile prächtig gefiedert; auf dem Boden Hausen Schlangen, Kröten und Frösche,
auf den Bäumen Klettertiere, nämlich Affen, Flattertiere; in den Gewässern leben
Krokodile.
TM Hauptwörter (50): [T49: [Land Klima Europa Meer Lage Asien Winter Insel Afrika Zone], T38: [Boden Wald Land Wiese Wasser Berg Fluß Feld See Dorf], T30: [Tier Vogel Mensch Pferd Hund Fisch Thiere Nahrung Eier Wasser]]
TM Hauptwörter (100): [T70: [Boden Teil Land Wald Gebirge Ebene Gebiet See Klima Tiefland], T84: [Vogel Tier Eier Fisch Mensch Hund Nahrung Thiere Insekt Art], T3: [Lage Karte Land Europa Geographie Klima Größe Verhältnis Grenze Gliederung], T50: [Klima Land Meer Gebirge Europa Zone Norden Küste Süden Winter], T24: [Blatt Baum Blüte Pflanze Frucht Wurzel Stengel Stamm Zweig Boden]]
TM Hauptwörter (200): [T109: [Europa Asien Afrika Amerika Australien Insel Erdteil Land Zone Klima], T32: [Wald Baum Boden Eiche Steppe Höhe Ebene Wüste Teil Tanne], T195: [Pferd Tier Hund Schaf Löwe Wolf Rind Mensch Schwein Thiere], T13: [Baum Wald Feld Wiese Garten Gras Winter Mensch Sommer Haus], T84: [Körper Kopf Tier Fuß Bein Insekt Eier Zahn Nahrung Haut]]
12
Aus der Geschichte des Altertums.
Den Versuch, die Reichsgrenze vom Rhein nach der Elbe zu verschieben, gibt man nach einer schweren Niederlage endgltig auf; die Germanen bleiben frei.
Die Christengemeinden breiten sich trotz ihrer rechtlosen Stellung im Staat und trotz der Verfolgungen durch die kaiserlichen Beamten der das ganze Reichsgebiet aus und gewinnen bestndig neue Anhnger.
1. Das Rmische Kaiserreich.
1. Das Julisch-Klaudische Herrscherhaus (31 v. Chr. bis 68 n. Chr.). Das'rmische Kaisertum ist eine Schpfung des Augustus. Als C. Julius Csar Octavianus sich im Jahre 27 v. Chr. den Anschein gab, auf sein auerordentliches Imperium verzichten und dem Gemeinwesen seine Freiheit zurckgeben zu wollen, bertrugen ihm Volk und Senat einen Teil seiner Gewalt von neuem. Er erhielt den Oberbefehl der das Heer und die Flotte und die Verwaltung aller Provinzen, in denen ein "Heer stand, ausgenommen Afrika. (gypten wurde als kaiserliches Privateigentum behandelt.) Am 16. Januar des Jahres 27 v. Chr. empfing Octavian den Namen Augustus", der Erhabene, der Erlauchte". Mehrere Jahre hintereinander wurde er zum Konsul erwhlt, alljhrlich zum Tribunen, womit ihm die tribunizische Saerosanctitas und das Vetorecht erneuert wurden; dazu war er Mitglied der obersten Priester-kollegien.
Dem Senate blieb die Verfgung der die Staatskasse, das ra-rium, und die Verwaltung der ihm zuerteilten Provinzen; er nahm an der Beratung der Staatsangelegenheiten und der Gesetzgebung Anteil.
Das Volk bte das Recht aus, die Beamten zu whlen, doch war es an den Vorschlag der Kaiser gebunden, bis Tiberius auch diesen letzten Rest seiner politischen Aufgaben an den Senat bertrug. Die Reihen-folge der mter blieb erhalten, nur waren alle Beamten dem Kaiser untergeordnet.
Augustus nahm den Titel eines Knigs nicht an, er wollte nichts als der Princeps, der erste Brger, sein*); er vermied sorgsam wie den Namen so den Schein der Monarchie; die Rechte, die dem Senat verblieben, htete er sich anzutasten. Es entstand eine Form der Verfassung, die man als Dyarchie, Zweiherrschaft, Herrschaft des Princeps und des Senats, bezeichnet hat. In Wahrheit war der Princeps das Oberhaupt, er hatte die grere Gewalt in den Hnden und geno als Tribun das Recht, gegen jeden Beschlu des Senats sein Veto einzulegen und ihn da-durch aufzuheben.
Allmhlich bildeten die Kaiser eine besondere Verwaltung aus mit eigener Kasse, dem Fiskus, und eigenen Beamten, die sie mit Vorliebe dem Ritterstande entnahmen.
*) Princeps senatus hatte in den Zeiten der Republik derjenige geheien, der die Ehre hatte, im Senate zuerst um seine Meinnng befragt zu werden.
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T20: [Rom Jahr Cäsar Senat Kaiser Pompejus Antonius Tod Krieg Sohn], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte]]
TM Hauptwörter (100): [T63: [Jahr Senat Plebejer Gesetz Volk Recht Staat Bürger Gewalt Rom], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T65: [Reich Italien Land Kaiser Römer Volk Jahr Rhein Gallien Franken], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung]]
TM Hauptwörter (200): [T63: [Kaiser Macht Rom Zeit Volk Jahr Mann Staat Augustus Name], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen]]
Extrahierte Personennamen: Augustus C._Julius_Csar_Octavianus Octavian Tiberius Augustus
20
Aus der Geschichte des Altertums.
b) Verfassung. Wir treffen die Germanen um Christi Gebnrtim ber-gang vom Nomadenleben zum sehaften Hirten- und Bauernleben. Das Ackerland war bei ihnen nicht Privateigentum; es war Gemeindebesitz, an dem damals jedem Gemeindegenossen alljhrlich sein Anteil zugewiesen wurde. Wenn sie daher zu Casars Zeit noch jhrlich ihre Htten abbrachen und wieder aufschlugen, wo ihnen ein Ackerteil angewiesen war, so finden wir dagegen 150 Jahre spter (zu Tacitus' Zeit) schon feste Drfer bei ihnen.
Die Grundlage der staatlichen Gliederung sind die nach Sippen ge-ordneten Geschlechter. In Geschlechtern siedeln sich die Germanen an, teils in Einzelhfen, teils in weitlufig angelegten Drfern.
Vor alters hatte das Geschlecht (die Familie) die einzige feste Ein-heit des Staatswesens gebildet. Die Familienltesten waren allein die Beamten" und Richter und der lteste eines bevorzugten Geschlechtes zu-gleich das Haupt des ganzen Stammes.
Zu Tacitus', wie schon zu Casars Zeit zerfiel der germanische Staat in Bezirke, die ohne Unterschied Gaue oder Hundertschaften (pagi. centenae) genannt wurden. Die Vorsteher derselben wurden vou der Volksversamm-luug gewhlt; der Staat (nicht der lteste des Geschlechts) bte die Straf-gewalt. Erledigte die Versammlung der Hundertschaft deren Geschfte besonders gerichtlicher Art, so fielen der allgemeinen Landesversammlung (die gleichbedeutend mit der Heeres- und Volksversammlung war), dem Ding, die gemeinsamen Volks- und Regierungsgeschfte zu.
Das Ding (Volksversammlung). Je nach Bedrfnis, alljhrlich wenigstens einmal, gewhnlich zur Zeit des Voll- oder Neumonds, ver-sammeln sich alle freien Männer zum Ding. Dingpflichtig ist jeder Wehr-haste, bewaffnet findet man sich ein. Die vornehmste Dpferfttte des Volkes ist Dingsttte. Es dauert einige Tage, bis alle versammelt sind. Priester hegen" die Versammlung, die sich nach Sippen und Hundertschaften aufstellt. Inzwischen haben die Fürsten, ltesten und Weifen Rat gepflogen.
Nach uraltem Brauche richtet ein Sprecher die Frage an den Priester, ob es die rechte Dingzeit und der rechte Ort fei, und ob man den Ding-frieden gebieten mge. Bejaht der Priester die Frage, fo wird das Ding gehegt, Pfhle werden rings um die Versammelten in den Boden ge-fchlagen und mit Schnren untereinander verbunden. Dann verkndet der Priester den Dingfrieden im Namen des Gottes Ziu und richtet das Wahrzeichen des Gottes, das an einen Speer gebundene Banner, auf. Wer jetzt eine Strung verursacht oder einen Frevel verbt, der vergeht sich gegen den Gott und mu schwere Strafe erwarten. Zuletzt spricht der Priester die Worte: Ich gebiete Lust (Gehr und Schweigen) und verbiete Unlust."
Dann werden die gemeinsamen Angelegenheiten: Wahlen, Rechtssachen, Beschlsse der Krieg und Frieden erledigt, die Genehmigung zu Zgen einzelner Fürsten erteilt, die jungen Männer durch berreichung des Speers wehrhaft gemacht und die Frage an die Volksgemeinde gerichtet, ob sie zustimme oder nicht: durch Aneinanderschlagen der Waffen stimmt sie zu, durch Murren lehnt sie ab.
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T63: [Jahr Senat Plebejer Gesetz Volk Recht Staat Bürger Gewalt Rom], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T54: [Haus Feld Bauer Dorf Pferd Stadt Vieh Land Wald Mensch], T43: [Zeit Volk Jahrhundert Geschichte Reich Staat Leben Kultur Deutschland Mittelalter]]
TM Hauptwörter (200): [T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T127: [Volk Sprache Land Zeit Sitte Kultur Bildung Geschichte Bewohner Stamm], T112: [Schwert Ritter Schild Waffe Lanze Pferd Speer Hand Helm Pfeil], T179: [Gott Mensch Wort Welt Erde Glaube Herr Sünde Himmel Satz]]
62
Aus der Geschichte des Mittelalters.
30. Innere Zustnde. Die Herrschaft der Frankenknige reichte vom Atlantischen Meere bis etwa zum Bhmerwalde, sie berhrte das Mittelmeer und die Kste des Kanals.
In der Bevlkerung berwogen im Westen die Keltormer, da-gegen waren die stlichen Stmme, Franken, Alamannen, Bayern und Thringer, uuvermischt germanisch.
Die Merowinger waren weit entfernt davon, ihre Lnder zu einem Staatsganzen zu verknpfen oder die gesamte romanische und germanische Bevlkerung zu einer neuen Einheit zu verschmelzen. Die Abhngigkeit der einzelnen Vlkerschaften war nur lose, die ehemals selbstndigen >z. B. Bayern) behielten ihren Herzog; der Treueid des Herzogs, die jhrliche Zahlung eines Zinses waren die einzigen Merkmale seiner Unterwerfung. Den unterworfenen Stmmen, z. B. Bayern und Thringen, wurde es leicht, sich wieder zu befreien.
Die Verfassung der Urzeit, bei der im Ding die oberste Entscheidung lag, hat sich nicht erhalten. Sogar bei den salischen Franken bestand eine Versammlung des ganzen Volkes nur noch als Heerschau, die alljhrlich im Mrz vom Könige oder seinem Beamten abgehalten wurde Mrzfeld).
Die oberste Gewalt ist auf den König bergegangen. Die Knigs-wrde war erblich in der Familie der Merowinger, ein Recht der Erst-geburt gab es nicht, sondern nach germanischer Sitte wurde das Reich unter die Shne geteilt. Das Abzeichen der Merowinger war das lang herab-wallende Haar, von Jnsignien der kniglichen Wrde findet sich allein der Speer; auf mit Ochsen bespanntem Wagen fuhr der König zur Volksverfamm-lung; Erhebung auf den Schild kannte man nach 550 nicht mehr.
Der König bot das Heer auf und hielt Gericht ab. Das wichtigste Recht, das ihm zustand, war das der kniglichen Banngewalt, d. h. das Recht, Gebote und Verbote auf militrischem und brgerlichem Gebiet mit zwingender Gewalt zu erlassen und die Strafe des Knigsbannes (60 Solidi) auf ihre Nichtbefolgung zu setzen.
Seine Einknfte bestanden in den Ertrgen der Knigsgter, den Steuern und Zllen, die er von den ehemals rmischen Untertanen, ebenso wie von den bis dahin steuerfreien Franken erhob, den Gerichtsbuen und freiwilligen Geschenken der Germanen.
Der König bte seine Gewalt durch die Grafen aus. In den gallo-rmischen Gebieten fiel die Grafschaft mit der civitas (d. h. der Stadt samt der sie umgebenden Landgemeinde) zusammen, woraus sich Namen wie Worms-gau und Speyergau erklären. In den germanischen Gebieten deckte sich die Grafschaft in der Regel mit dem (alten) Gau: doch konnte eine Grafschaft auch mehrere Gaue umfassen ( 36). Der König lie die Grafen nicht vom Volke whlen; er ernannte sie selbst. Sie schalteten aber als seine Vertreter mit groer Selbstndigkeit. Sie beriefen die Freien zum Heere und fhrten sie dem Könige zu. Wie sie die Befehlshaber waren, so waren sie die obersten Richter, die an Stelle des frheren Volksgerichts Recht sprachen. Nicht aus dem Herkommen wurden die Entscheidungen geschpft, sondern aus (lateinisch) geschriebenen Gesetzsammlungen. Unter andern sind die der salischen und ripnarischen Franken erhalten.
Die Merowinger hatten keine feste Residenz, sondern zogen mit ihrem Hofstaat umher, von einem Knigsgut zum andern. Der Hof stand
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T48: [Land Rhein Reich Volk Sachsen Römer Franken Jahr Karl Gallien]]
TM Hauptwörter (100): [T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T43: [Zeit Volk Jahrhundert Geschichte Reich Staat Leben Kultur Deutschland Mittelalter], T83: [Karl Heinrich König Otto Sohn Reich Kaiser Sachsen Ludwig Herzog], T65: [Reich Italien Land Kaiser Römer Volk Jahr Rhein Gallien Franken]]
TM Hauptwörter (200): [T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T10: [Sachsen Karl Franken König Land Jahr Chlodwig Reich Krieg Volk], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König], T173: [Sprache Wort Name Schrift Zeit Buch Form Kunst Art Werk]]
Das Zeitalter der Reformation.
209
Leitung von Jan Matys die Oberhand in der Stadt, ja schlielich die alleinige Herrschaft. Mit der religisen verband sich eine soziale Um-wlzung, der Kommunismus wurde eingefhrt. Nach Matys' Tode trat Jan Bockelson, ein ehemaliger Schneider aus Leiden, ein stattlicher, abenteuerlustiger Mann, an die Spitze und nannte sich König des himm-tischen Jerusalem". Die Eroberung der Stadt durch den Bischof, den Philipp von Hessen untersttzte, machte dem Treiben ein Ende. Die schrfste Verfolgung vernichtete die letzten Reste des Tusertums, aber auch der Reformation in den geistlichen Gebieten Westfalens.
104. Der Schmalkaldische Krieg (15461547). Im Jahre 1546 kam der Kampf zwischen Karl und den Schmalkaldenern der den Weiter-bestand der evangelischen Lehre in Deutschland zum Ausbruch, nachdem er sich seit mehreren Jahren vorbereitet hatte. Mehrere vom Kaiser ver-anlate Religionsgesprche waren immer wieder an der Unvereinbar-keit der Lehren gescheitert und hatten die bestehende Kluft nicht geschlossen, sondern erweitert. Noch war die Lage nicht geklrt, noch hatten die Schmalkaldener dem Kaiser Trkenhilfe bewilligt. Zum Kampfe aber mute es kommen, als das vom Papst auf Drngen des Kaisers berufene allgemeine Konzil in Trient 1545 zusammentrat, die Evangelischen aber es zu beschicken sich weigerten.
Whrend dieser Zeit hatte sich der Kaiser in der Kunst der Unter-Handlungen den Schmalkaldenern ebenso berlegen gezeigt wie spter im Felde. Er hatte es zu verhindern gewut, da sie seine Notlage nach dem Feldzuge in Algier ausnutzten, da sie das Bndnis mit Franz I., der das schon verhandelt wurde, zum Abschlu brachten. Der Landgraf Philipp von Hessen, der in einem geheimen Pakt mit dem Kaiser stand, arbeitete in diesen Jahren den Lebensinteressen des Bundes entgegen.
Innerlich zerrttet, hatte der Bund seine werbende Kraft verloren, weder Joachim Ii. noch der Kurfürst von der Pfalz traten ihm bei, Moritz von Sachsen, Heinrichs Sohn, schied wieder aus. Kurz vor dem Aus-bruch des Krieges ist Luther am 18. Februar 1546 in Eisleben gestorben.
Bis zuletzt verstand Karl das Spiel zu beherrschen. Obwohl im Bunde mit dem Papst, der zum Religionskrieg gegen die Evangelischen aufrief, er-klrte Karl, er fhre keinen Religionskrieg, sondern gedenke nur, die wider-spenstigen Fürsten des Bundes zur Ordnung zu bringen. Hierdurch zog er einige Evangelische auf seine Seite, andere bestimmte er zu neutraler Hal-tung. Herzog Moritz von Sachsen verhie seine ttige Mitwirkung, da ihm das Land seines Vetters Johann Friedrich und die Kurwrde ver-sprachen wurde.
Der Feldzug wurde zunchst an der Donau gefhrt. Die sd-deutschen Mitglieder des Schmalkaldischen Bundes erffneten die Feindseligkeiten gegen Karl, der sich noch ohne Heer in Regensburg aufhielt. Johann Friedrich von Sachsen und Philipp von Hessen kamen ihnen zu Hilfe. Der Kaiser sprach die Reichsacht der sie aus und zog gegen die Wahlkapitulation fremdes Kriegsvolk aus Italien und den Niederlanden an sich. Der Feldherr der sddeutschen Bundes-
Pfeifer. Geschichte. Y. (S.-W.-D.) 14
TM Hauptwörter (50): [T47: [Friedrich Wilhelm Kaiser König Iii Kurfürst Jahr Preußen Brandenburg Johann], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T34: [Krieg Frankreich England Deutschland Preußen Frieden Rußland Napoleon Kaiser Jahr]]
TM Hauptwörter (100): [T86: [Kaiser Protestant Katholik Fürst Kurfürst Land Kirche Karl Reichstag Krieg], T9: [Krieg Deutschland Reich Frankreich Preußen Macht Zeit Kaiser Jahr Frieden]]
TM Hauptwörter (200): [T55: [Friedrich Kaiser Kurfürst Herzog Sachsen Johann Karl Land Bayern Wilhelm], T40: [Protestant Kaiser Kirche Katholik Reichstag Jahr Lehre Reformation Augsburger Land], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T54: [Staat Zeit Volk Deutschland Leben Reich Jahrhundert Macht Entwicklung Gebiet]]
Extrahierte Personennamen: Jan_Matys Jan_Bockelson Schneider Philipp_von_Hessen Philipp Karl Karl Franz_I. Franz_I. Philipp_von_Hessen Philipp Joachim_Ii Moritz_von_Sachsen Heinrichs_Sohn Heinrichs Karl Karl Karl Karl Moritz_von_Sachsen Johann_Friedrich Johann Friedrich Karl Karl Johann_Friedrich_von_Sachsen Johann Friedrich Philipp_von_Hessen Philipp Pfeifer
Extrahierte Ortsnamen: Westfalens Deutschland Algier Eisleben Donau Regensburg Italien
Ergänzung für die Oberstufe.
11
Taubstummenanstalten (Berlin, Wriezen, Guben), einer Blindenanstalt (Steglitz),
einer Krüppelanstalt (Nowawes), in Waisenhäusern (Rummelsburg) und Ret-
tungshäusern.
Die Rechtspflege wird geübt vou den Schiedsmänner::, 104 Amtsgerichten
(1 Richter und 2 Schöffen; leichte Straffälle), 9 Landgerichten (3 oder 5 Richter;
schwerere Straffälle), 9 Schwurgerichten (3 Richter und 12 Geschworene;
die schwersten Vergehen), die alljährlich mehreremal bei den Landgerichten
zusammentreten, und dem Oberlandesgericht („Kammergericht" in Berlin;
5 Richter; Berufungen gegen Urteile der Landgerichte). Die öffentliche Anklage
wird bei den Amtsgerichten durch die Amtsanwälte, im übrigen durch die Staats-
auwälte erhoben. Streitigkeiten zwischen Angestellten und Arbeitgebern schlich-
ten die Gewerbe- und Handelsgerichte. In Gefängnissen und Zuchthäusern
(Moabit, Plötzensee, Sonnenburg, Luckau, Kottbus) bemüht man sich, die Ver-
urteilten einem geordneten Leben zurückzugewinnen.
Die in der Mark stehenden Heeresteile waren von jeher der erprobte Kern
des preußischen Heeres; sie bilden das Gardekorps und das 3. Armeekorps. Das
erstere besteht aus den stattlichsten Mannschaften aller Provinzen und ist zum
größten Teil in Berlin und Potsdam untergebracht; das letztere setzt sich aus
Söhnen der Mark zusammen und liegt in 19 Garnisonen. Die Landesfestuugeu
siud Küstriu und Spandau (Juliusturm). An Einrichtungen zur Ausbildung
der Offiziere und Soldaten sind vorhanden eine Kriegsakademie (Berlin),
Kadetteuaustalteu (Groß-Lichterfelde, Potsdam), eine Kriegsschule, eiue Unter-
offizierschule, ein Militärwaisenhaus (Potsdam), Schießplätze (Jüterbog, Kum-
mersdors, Tegel), Truppenübungsplätze (Tempelhofer Feld, Döberitz) und ein
Übungsplatz für die Luftschisserabteiluug (Tegel).
9. Siedlungen.
Die heutigen Siedlungen der Mark gehen in ihrem Ursprünge meist auf alte
wendische Dörfer zurück. Die Kolonisten, die bei der Eroberung des Landes
durch die Deutscheu sich in ihm niederließen, erhielten sie samt ihrer Feldmark
zugeteilt. Zuweilen mußten sie aber auch ueue Dörfer gründen; man erkennt
diese an ihren deutschen Namen. Für das erblich überwiesene Land hatten sie
einen Erbzins (Schult) an den Landesherrn durch den „Schultheißen" (Schulzen)
zu entrichten; dieser erhielt ein größeres Gut, war frei vom Erbzins und hatte
die polizeiliche Aufsicht und niedere Gerichtsbarkeit auszuüben.
Den Rittern, die bei der Eroberung des Landes geholfen hatten, wurden oft
neben den Dörfern größere Güter zugewiesen; es sind die heutigen Ritter-
güter.
Auch Klöster wurden bei der Eroberung der Mark gegründet. Die meisten
gehörten dem Mönchsorden der Zisterzienser aus Südfrankreich. (Marienwalde,
Chorin, Neuzelle, Dobrilugk, Zinna, Lehnin.) Nach der Einführung der Refor-
matiou wurden sie allmählich aufgehoben; die Gebäude siud zuweilen noch erhalten.
In der Zeit der Eroberung der Mark durch die Deutscheu entstanden auch
die meisten Städte. Viele entwickelten sich aus wendischen Dörfern (Köpenick),
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T13: [Stadt Elbe Hamburg Berlin Provinz Bremen Land Lübeck Hannover Weser], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T10: [Stadt Berlin Hamburg Elbe Einw. Magdeburg Stettin Festung Lübeck Provinz], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T59: [Heer Mann Soldat Krieg Jahr Offizier Land König Truppe Waffe]]
TM Hauptwörter (200): [T66: [Stadt Kreis Einw. Berlin Einwohner Schloß Regierungsbezirk Sitz Provinz Düsseldorf], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König], T60: [Mann Heer Jahr Offizier Soldat Landwehr Truppe Krieg Armee Regiment]]
Extrahierte Ortsnamen: Berlin Wriezen Guben Steglitz Nowawes Rummelsburg Berlin Moabit Sonnenburg Luckau Berlin Potsdam Spandau Berlin Kadetteuaustalteu Potsdam Potsdam Tegel Tegel Chorin Neuzelle Dobrilugk Zinna Lehnin
Meißen mit der Albrechtsburg.
Die Mark Meitzen mit der im 10. Jahrhundert gegründeten Burg ist die Wiege des heutigen Königreichs Sachsen. Am linken Ufer des Elbstroms, der dicht unter-
halb der Stadt ein enges Tal in hartes rötliches Granitgebirge eingeschnitten hat, liegt die Stadt Meißen, überragt von der Albrechtsburg, die mit ihren düsteren
Mauern und hochragenden Türmen, dem herrlichen Dom und der dahinterliegenden Fürstenschule ein malerisches Bild gewährt.
TM Hauptwörter (50): [T13: [Stadt Elbe Hamburg Berlin Provinz Bremen Land Lübeck Hannover Weser], T9: [Tempel Stadt Kirche Säule Zeit Gebäude Bau Mauer Haus Dom], T38: [Boden Wald Land Wiese Wasser Berg Fluß Feld See Dorf]]
TM Hauptwörter (100): [T76: [Stadt Straße Haus Schloß Kirche Gebäude Mauer Platz Garten Dorf], T49: [Berg Gebirge Höhe Fuß Ebene Seite Gipfel Gebirg Elbe Meer], T18: [Donau Stadt Ungarn Böhmen Wien Hauptstadt Land Einw. Königreich Mulde]]
TM Hauptwörter (200): [T142: [Stadt Dorf Mauer Haus Burg Straße Kirche Schloß Graben Zeit], T130: [Elbe Stadt Sachsen Provinz Saale Kreis Schlesien Elster Neiße Magdeburg], T25: [Stadt Schloß Straße Garten Berg Dorf Nähe Park Ufer Haus], T84: [Körper Kopf Tier Fuß Bein Insekt Eier Zahn Nahrung Haut], T131: [Licht Erde Sonne Körper Auge Himmel Bild Gegenstand Luft Wolke]]
5. Australien. 45
von den dunkelbraunen Austral-Negern. Sie lebeu in einzelnen Horden
ohne Haustiere itnb ohne Ackerbau und nähren sich von Fischfang und
Jagd) auch esseil sie Baumwurzeln, Blätter, Raupen, Eidechsen und
Würmer. Die Engländer, denen das Land gehört, haben unsere Haus-
tieie dort eingeführt. Aus den Weideländereien gedeihen ungeheure Schaf-
Herden. Ihre Wolle und das vielfach gefundene Gold bilden den Reich-
tum des Landes. Der ganze Osten und die meisten Küsten sind bewohnt
TM Hauptwörter (50): [T30: [Tier Vogel Mensch Pferd Hund Fisch Thiere Nahrung Eier Wasser], T22: [Volk Bewohner Sprache Land Bevölkerung Einwohner deutsche Religion Million Stamm], T15: [Wein Getreide Baumwolle Tabak Kaffee Obst Weizen Reis Zucker Kartoffel]]
TM Hauptwörter (100): [T11: [Wein Getreide Boden Viehzucht Weizen Land Pferd Obst Kartoffel Ackerbau], T84: [Vogel Tier Eier Fisch Mensch Hund Nahrung Thiere Insekt Art], T95: [Bewohner Sprache Volk Land Bevölkerung deutsche Stamm Religion Neger Einwohner]]
TM Hauptwörter (200): [T185: [Jagd Viehzucht Bewohner Ackerbau Jäger Fischfang Wald Fischerei Krieg Land], T84: [Körper Kopf Tier Fuß Bein Insekt Eier Zahn Nahrung Haut], T133: [Boden Land Ackerbau Klima Wald Viehzucht Teil Wiese Anbau Fruchtbarkeit], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen], T101: [Baumwolle Kaffee Tabak Getreide Reis Zucker Holz Ausfuhr Wein Zuckerrohr]]
178
Die deutsche Reformation bis zum Nrnberger Religionsfrieden.
96.
Kurbrandenburg und dem Erzbistum Magdeburg den vollkommensten Erla aller Snden". Obgleich die ihm erteilte Anweisung ausdrcklich Bue und Reue" verlangte, erweckte er durch die Art seines Auftretens den Glauben, als knne Gnade und ewiges Leben fr Geld erkauft werden. Diefes Verfahren fand vielfach Mibilligung. Daher heftete Di- Luther am 31. Oktober 1517, am Vorabend des Allerheiligenfestes, sldsist?.95 Thesen (Disputationsstze) an die Tr der Schlokirche zu Wittenberg an, forderte zu eiuer ffentlichen Verhandlung der den Snden-erla auf und sandte seine Thesen auch dem Erzbischof von Mainz mit einer eingehenden Begrndung und der Bitte, sie in Rom vorzulegen. Die Thesen verbreiteten sich rafch der ganz Deutschland und wurden berall eifrig errtert; auch erschienen Gegenschriften*).
In Rom wurde der Proze wegen Ketzerei gegen ihn anhngig gemacht und er aufgefordert, sich persnlich seinen Richtern zu stellen. Der Vermittlung Friedrichs des Weisen hatte es Luther zu verdanken, Cajetan. da ihn der Kardinal Cajetanus, der 1518 als ppstlicher Legat den Reichstag in Augsburg besuchte, dorthin beschied. Den von ihm geforderten Widerruf verweigerte er und floh bei Nacht, da er eine Gewalttat frchtete. An den Papst bersandte er eine Schrift, indem er sich von dem falsch unterrichteten an den besser zu unterrichtenden Papst" berief. Kurz darauf Miltitz, erklrte er sich in Altenburg dem ppstlichen Kammerherrn von Miltitz gegenber bereit, feine Angelegenheit der Entscheidung eines deutschen Prlaten zu unterbreiten, und versprach, zu schweigen, wenn seine Gegner auch schwiegen. Bis dahin hatte Luther weder die Kirche selbst an-gegriffen, noch war er sich klar darber, da er sich innerlich schon von ihr getrennt hatte.
Leipziger Der Bruch mit der rmischen Kirche trat bei der Disputation zu Leipzig (1519) zwischen Dr. Eck ans Ingolstadt und dem Wittenberg er Professor Karlstadt, dem Luther beistand, zutage. Man stritt der den Primat des Papstes, die Meinungen von Hus, die Stellung der Konzilien. Dabei fielen die entscheidenden Worte, die eine Absage an die Autoritt des Papstes und der Konzilien enthielten; obwohl Luther die Worte in ihrer Schrfe zu mildern suchte, nahm er sie nicht zurck. Fortan wurde er der Fhrer der Nation in ihrem Kampfe gegen die ppstliche Kurie. Denn alles, was das deutsche Volk schon zur Zeit des Schismas als Mistnde der Kirche und bergriffe der Kurie bekmpft hatte, lastete, seitdem die Reformverfnche der Konzilien ohne Ergebnis verlaufen waren, doppelt schwer auf ihm und hatte die Feindschaft gegen jene um so mehr verschrft, je weltlicher das Leben der hohen Geistlichkeit unter dem Ein-flu humanistischer Anschauungen und der niederen unter einer schlaffen Kirchenzucht geworden war.
*) Man beachte, da die norddeutsche Reformation von dem deutschen Kolonial-lande ausgegangen ist; denn Wittenberg (1180 zuerst erwhnt) liegt jenseits der alten Slawengrenze der Saale. In der Reformation findet also die erste groe Rckwirkung des Koloniallandes auf das Mutterland statt.
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