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1. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 18

1904 - Cöthen : Schulze
— 18 — Reformation innerlich ergeben, sodaß man sogar seinen Übertritt erwartete. Doch ordnete er die Religion der Politik unter. Es eröffnete sich für seine Familie die Aussicht auf den spanischen Thron, darum ließ er seine Söhne in Spanien erziehen. Sein Feldzug gegen die Türken war ziemlich unrühmlich, obwohl ihm eine starke, vom Reichstage 1566 bewilligte Reichshilfe zu Gebote stand. Vor der Festung Sziget, die von Zriny so heldenhaft verteidigt wurde, starb Soleiman. Der Kaiser benutzte des Sultans Tod nicht zu einem Vorstoß gegen die Türken, sondern schloß einen achtjährigen Waffenstillstand mit denselben (1568). — «Ssfii Ihm folgte sein, im Jahre 1575 zum römischen Könige ge-(1b™7fioo2)wählter Sohn Rudolf Ii. Er war durchaus katholisch, wie er $orbrtnq8en ^entt ou$ jesuitisch erzogen war. Seine Interessen galten alchy-dcs Katho- mistischen und astrologischen Dingen. Zum Regieren wurde er mehr und mehr unfähig. Schließlich geriet er ganz in die Hände niedriger, unbedeutender Menschen; zuletzt lebte er wie ein Einsiedler auf seinem Schlosse zu Prag. Unter ihm konnte die katholische Reaktion im Reiche kräftig einsetzen. Als im Kölnischen der Erzbischof Gebhard Truchseß von Waldburg, um sich mit einer Gräfin von Mansfeld verheiraten zu können, einen neuen Versuch machte, in seinem Lande die Reformation zu verbreiten, wurde er vom Papste seines Amtes enthoben (1583). An seine Stelle wurde ein bayrischer Prinz gesetzt, der schon Inhaber mehrerer Bistümer war. Die evangelischen Reichsstände unterstützten Gebhard zu wenig, so mußte er vor spanischen Truppen zurückweichen. Wäre diesem Erzbischof fein Plan gelungen, so hätte sein Beispiel auch andere geistliche Fürsten zum Übertritt ermuntert. Auch in Münster, Paderborn, Würzburg, Bamberg und anderen geistlichen Stiftern, in denen Neigung zur evangelischen Lehre vorhanden war, setzte jetzt die Gegenreformation kräftig ein. In Straßburg war eine zwiespältige Bischofswahl erfolgt (1592). Auch hier siegte die katholische Partei. Im Jahre 1604 verzichtete der evangelische Administrator, ein brandenburgischer Prinz. In Aachen war der Protestantismus ebenfalls emporgekommen. Der Kaiser verlangte die Wiederherstellung des Zustandes von 1555. Die Stadt wurde in die Reichsacht getan (1598). Die Reaktion kam auch hier zum Siege.

2. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 4

1904 - Cöthen : Schulze
wie mit den Bauern Gemeinschaft. Es sind nicht nur wirtschaftliche Forderungen, welche die Bauern in ihren Artikeln aufstellten; sie forderten auch die freie Wahl ihrer Pfarrer und die freie Predigt des Wortes Gottes. In Oberdeutschland schlug das Kriegsfeuer, das schon lange unter der Asche geglommen, zu Hellen Flammen empor. Es bedurfte einer regelrechten Kriegsführung unter Georg Truchseß von Waldburg mit dem Aufgebot des schwäbischen Bundes zur Dämpfung des Aufstandes. Auch nach Thüringen und in die Gegend des Harzes verbreitete sich der Aufruhr. Die Schlacht bei Frankenhausen (1525) machte hier dem Treiben eines Thomas Münzer ein Ende. Zu diesen Gefahren kam noch eine andere vou-feiten der Gegner des Evangeliums. Im Jahre 1524 traten die Herzöge von Bayern mit Ferdinand, dem Bruder Karls V., aus Betreiben des Papstes zu Regensburg zu einem Bündnis zusammen. Da schlossen zu Torgau eine Anzahl evangelischer Stände ein Schutzbündnis (1526), nachdem Sachsen und Hessen schon zu Gotha sich vereinigt hatten, um sich mit „Leib und Gut, Land, Herrschaften, Leut und allem Vermögen" zu wehren, wenn sie angegriffen würden. Durch ihre geschlossene Haltung kam zu Speyer (1526) ein der Reformation günstiger Reichstagsabschied zustande: ein jeder Stand solle so leben, wie er es „gegen Gott und Kais. Majestät hofft und vertraut zu verantworten"; ein Beschluß, der auch durch das veränderte Verhältnis des Kaisers zum Papste Clemens Vii. herbeigeführt wurde. Die Erfolge des Kaisers in Italien stärkten dann von neuem die Hoffnungen der Katholischen in Deutschland; auf dem Reichstage zu Speyer 1529 würde das Wormser Ebikt erneuert; boch in feierlicher Weise protestierten die evangelischen Reichsstände gegen biesen Beschluß. Nun kam alles barauf an, wie sich der Kaiser auf dem Reichstage zu Augsburg zur Sache der Religion stellen werde. — Das kaiserliche Ausschreiben des Reichstages war in versöhnlichem Tone gehalten. In Innsbruck versammelten sich viele aus dem Reiche, um dem Reichsoberhaupt ihre Aufwartung zu machen; schon hier suchte der Kaiser den Boben für die zukünftigen Verhanblungen zu bereiten. In Augsburg mußte er gleich in den ersten Tagen den Wiberftanb der Protestanten erfahren, die sich von den katholischen kirchlichen Feierlichkeiten geflissentlich fernhielten. War Kaiser Karl anfangs gewillt, über den Parteien zu stehen und einen Vergleich zustanbezubringen, so hat er boch nach der

3. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 86

1904 - Cöthen : Schulze
sammenfaßte; Österreich bekam Krakau und „Westgalizien", Rußland wiederum den größten Teil. Dieses Mal hatte sich Preußen mit rein polnischer Bevölkerung beladen. fünfter Abschnitt: Die Jeit der Irernöherrschcrst in Deutfcßccmö. Untergang des Weiches. Die Wefreiungs-kriege. Der Deutsche Mnnö. (1790—1815). nomtion- Seit der Reformation ist feine Bewegung der neueren Geschichre .umzaurfolgenreicher gewesen, als die französische Revolution. Anfangs as£n!r. .jubelten in Deutschland nicht wenige, und nicht die schlechtesten, der befreienden Tat zu. Als jedoch die Kunde von dem furchtbaren Blutvergießen, das die Revolution im Gefolge hatte, nach Deutschland kam, wandten sich die Deutschen schaudernd von derselben ab. Viele französische Adlige, die um ihr Leben und Eigentum besorgt waren, begaben sich in die geistlichen Länder am Rhein, in das Mainzer und Trierer Erzbistum. Hier warben sie Emigrantenkoros gegen die Revolution und erregten dadurch den Haß der französischen Umstürzler, wie sie auch durch ihr sittenloses, wüstes Treiben Unwillen genug in Deutschland hervorriefen. Unter diesen Emigranten befand sich auch der Bruder des französischen Königs, der Graf von Artois. Er erschien in Pillnitz bei Dresden, als im August 1791 Kaiser Leopold und der preußische König, Friedrich Wilhelm, zusammenkamen. Doch wurde hier von den beiden deutschen Fürsten nur eine allgemeine Erklärung für den durch die Revolution gefährdeten König von Frankreich, Ludwig Xvi., beschlossen. Von einem Angriffskriege gegen Frankreich, den die Emigranten wünschten, sah man ab. Durch den im August 1789 gefaßten Beschluß der konstituierenden Nationalversammlung (1789—1791), die Feudalrechte aufzuheben, war auch eine Anzahl deutscher, im Elsaß begüterter Reichsstände geschädigt worden. Der Kaiser verlangte

4. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 136

1904 - Cöthen : Schulze
— 136 — Sardinien und Frankreich (1859) war Wilhelm I. bereit, Österreich zu unterstützen, wenn ihm der unbeschränkte Oberbefehl über die Bundestruppen eingeräumt würde. Doch trat Kaiser Franz Joseph nach den Niederlagen bei Magenta und Solferino im Vorfrieden von Villafranka (Juli 1859) lieber Gebietsstücke in Oberitalien an Frankreich bezw. Sardinien ab (wodurch der Weg zur Errichtung des Königreichs Italien frei wurde), ehe es den Preußen jene Forderung erfüllte. Dann aber stellte Österreich diese als treulose Bundesgenossen öffentlich hin; so wurde infolge des italienischen Krieges der Riß zwischen den beiden Staaten erweitert. Derselbe konnte sich nur noch vergrößern, als im Herbst desselben Jahres in Frankfurt a. M. unter Leitung Rudolf von Bennigsens jener Nationalverein sich bildete, der auf die Reichsverfassung von 1849 wieder zurückgriff und die nationale Einigung Deutschlands unter Preußens Führung in seiner Mehrheit erstrebte. Als in denselben Tagen die deutschen Mittelstaaten ihre alten Triaspläne wieder erneuerten, trat Preußen auf dem Bundestage mit dem Vorschlage hervor, den Norden Deutschlands unter seine, den Süden unter Österreichs Oberleitung zu stellen. Die in seiner Rede an das neue Ministerium angedeutete Heeresreorganisation nahm Wilhelm I. sehr bald in die Hand. Der Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht bestand in Wirklichkeit nicht mehr, da man versäumt hatte, trotz des Wachstums der Bevölkerung die Zahl der Regimenter zu vermehren. Bei einer Mobilmachung wurden infolgedessen die älteren Mannschaften der Landwehr zu sehr in Anspruch genommen, während ein großer Teil der Rekruten vom Kriegsdienste befreit blieb. So gingen denn Wilhelms I. und seines Dez. 1859 ernannten Kriegsministers Albrecht von Roon Vorschläge dahin, die Anzahl der Regimenter zu vermehren, die Dienstzeit in der Linie von zwei bezw. zwei und ein halb Jahren aus drei Jahre zu verlängern, die Reservezeit um einige Jahre gleichfalls auszudehnen und die Landwehrzeit entsprechend zu verkürzen. Im preußischen Abgeordnetenhause war im allgemeinen wenig Neigung für diese Heeresvorlage zu finden. Doch bewilligte man der Regierung, die den ursprünglichen Gesetzentwurf zurückziehen ließ, 91/2 Millionen Taler auf ein Jahr für Heereszwecke, „zur einstweiligen" Heeresvermehrung (Mai 1860). i) Vergl. Sz. 470. —

5. Quellensätze zu den staatlichen Zuständen - S. 240

1904 - Cöthen : Schulze
— 240 — 3 a. (1541. Chursachsen begehrt die landesherrliche Obrigkeit über die Bistümer Meissen und Merseburg. Es behauptet zu dem Zwecke u. a.:) 1) Gedachte Bischösfe haben sich, über Menschen Gedencken, an Sachsen, als Ihre Lands- und Erb-Fürsten gehalten, 2) die Landtage, als Prälaten und Landstände, besucht, auch der Fürsten Landesordnung angenommen, und vollzogen . . 6) auch andere Fürstenthum im Reich Bischösfe, Äbte, ©raffen . . unter sich haben, die, ohngeacht sie Regalien vom Reich empfangen, und dem Reich derwegen Pflicht thun, nichtsdestoweniger, sich Übrigens gegen ihren Landes-Fürsten, als getreue und fromme Lands-Ver-wandten, gleich auch Sie (des Hauses Sachsen Bischösfe) selbst bißhero gethan, ausführen, und sich keineswegs vor Reichs Stände ausgeben. . . . Psefsinger, Vitr. ill. Tom I., p.1222 a. 3b. (1548. Aus einem „Verzeichnis der ausziehenden und ausgezogenen Stände":) Chur- und Fürsten zu Sachsen (ziehen aus): 1. Bifchoff zu Naumburg, 2. Bischoff zu Meissen, 3. Bischoff zu Merseburg, 4. Abt zu Salvelden, 5. Abt zu Walkenrieth, 6. Äb-tifsin zu Quedlinburg, 7. Gras Günther von Schwarzburg, 8. Gras Hans Heinrich zu Schwarzburg, 9. Alle Grafen zumannßfeldt, 10. Die Grafen von Stolberg, 11. Graf Ernst zu Honstein, 12. Inhaber der Grafschaft Beuchlmgen, 13. Graf Wolfgang zu Barby und Milingen, 14. Die Grafen zu Gleichen, 15. Grafen von Leisneck, 16. Die Herren von Lindenfels, 17. Herren von Gera, 18. Reußen von Plawen und Herren von Graitz rc. I. I. Moser, Neues deutsches Staatsrecht, 4. Theil, S. 317. 4. (1641. Klage des Bischofs von Trident auf dem Reichstage zu Regensburg gegen Österreich *):) .. so hat doch über alles Vermuthen, die jetzige regierende Fürstl. Dnrchl. Fr. Claudia, verwittibte Ertz-Hertzogin zu Oesterreich, bey erhaltenem Tyrolischen Landtag, im 1633. Jahr, dem Stifft (Trient) mit angetrohetem Gewalt, starck zugesetzt, daß es, neben den Tyrolischen Unterthanen, zu Ihrer, und der Ertz-Fürstl. jungen Herrsch afft, Unterhalt, auch abfertig» und Ringerung weiland der Fürstl. Durchl. Ertz-Hertzogen Leopoldi zu Östreich . . hinterlassener Hosstates, wie Tyrollische Landsassen, steuren, und hinsühro, allen dergleichen, durch ihre Unterthanen, eingewilligten Contributionibus, unterworffen seyn solle. . . i) Vgl. Blume, Quellensätze, Bd. 3, Abt. 2, S. 82, Sz 97 a u. b.

6. Quellensätze zu den staatlichen Zuständen - S. 336

1904 - Cöthen : Schulze
— 336 — 125e. Über die Ober-Hartzische Bergwercke: Wie Heinrich der Jüngere, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg, zur Regierung kommen, haben Seine Fürstl. Gn. Sich um milbäuende Gewercken beworben, dieselbe auch von Fürstlichen, Gräflichen und Adelichen Stands-Persohnen erlanget, und ist von dem Wildemann, den Zugk herauff nach dem Zellerfelde, eine Zeche nach der andern aufgenommen, und die Bergwercke, ob es zwar zu Anfangs schwer Hergängen^ endlich in Flor, und großen Preiß erhoben, dadurch dieser Hertzog bewogen, Anno 1524, dem Bergwerck zum besten, eine Berg-Ordnung, und folgends 1532, als sich zum Zellerfelde es zu einer Gemeinde angelassen, die erste Bergfreyheit publicireu zu lassen. Und feind, bey solchem guten Progreß, die noch jetzo, Gott lob, stehende Berg-Städte, Wildemann, Zellerfeld und Lautenthal, im Laufe der Zeit, und eine nach der andern erbawet . . worden. Vitr. 111. Tom Iii, S. 154. 126 a. (1700). (Vitriarius spricht von dem sog. Dominium, d. i. dem Rechte des Landesherrn über die Güter seines Territoriums, im Unterschiede von dem imperium in personam, d. i. dem Hoheitsrechte über die Personen:) Hierher (zu den öffentlichen Gütern) gehören die Wälder und alle Nutzungen des Waldes, welchen Ursprung diese auch haben; denn wessen Eigentum das Territorium und der Grund und Boden ist, dem gehört auch alles, was auf dem Grund und Boden entsteht. Daher kommt das Forstrecht (der Landesherren) und die Verfügung über die Holzungen, die im Walde erwachsen. — Bei dieser Sachlage entsteht das Jagd recht, das nur demjenigen rechtmäßig zuerkannt wird, dem das Territorium gehört, in welchem das Wild ernährt und gefangen wird. Pfeffinger, Vitriarius, Tom. Iii, S. 1360, § 7 u. 8. 126b. (1572. Joachim Ernst von Anhalt verfügt über die Holtzmarcken:) Nach deme mit der zeit an vielen orten an Holtz Mangel vorfallen möcht, oeme so viel müglich, mit Göttlicher vor-leihuuge in unsern Landen vorzukommen, Ordenen wir in gemein, das die Holtzmarcken in guten acht gehalten, unnd nicht verödet werden . . . Anhalt. Policey- und Landes Ordnung, Tit. Xxv. 127 a. (1525. Zwölf Artikel der Bauern:) . . Zum andern,, das fliessende Wasser, wiltpret und gefogel auch frey ungeweigert zu lassen. — Zum dritten, das holtz als feuerwergk und zymmer

7. Quellensätze zu den staatlichen Zuständen - S. 343

1904 - Cöthen : Schulze
— 343 — Kloster-Einkünfte theils zu frommen Werken verwandten, theils zur Kammer einzogen, und denen Capitalen ihre Gerechtsame und Helungen überliessen, so brauchte sich der Churfürst auch dieser Freyheit, und ließ die kirchlichen Angelegenheiten durch das Consistorium versorgen. Vitr. 111. Tom. I. p. 1229 a. 136 b. Da Etliche fürgaben und sagten, daß unsere Fürsten und Herren der Augsburgischen Consession das Evangelium darumb hätten angenommen, auf daß sie die Kirchen- und geistliche Güter zu sich rissen; sprach D. M. Luther: Contrarium est verum, das Widerspiel ist wahr; sondern Ferdinand, der Kaiser, und Bischof von Mainz, Albrecht etc. rauben sie. Ferdinand hat alle Klöster geschätzt. Das Bisthum Würzburg hat ihm neulich müssen geben 1000 Gülden; so hat der Kaiser das Bisthum Uterich (Utrecht) zu sich genommen und gerissen. Bayern sind die größten Räuber der Kirchengüter, denn sie haben reiche Klöster. Mein gnädigster Herr und der Landgrafe haben arme Bettelklöster. Luthers Werke, Erlanger Ausg., Bd. 62, S. 94; Tischreden. 136c. Die Edelleute und die Umbschläger (Handelsleute, Wucherer) erschöpfen mit dem Wucher itzt Land und Leute, daß viel Leute werden müssen Hungers sterben für Armuth ... So wird auch der Adel noch zufahren, und die Pfarren zu sich reißen . . . Wir haben ihnen die großen Stift und Kirchengüter gelassen, auf daß sie uns sollten allein die Pfarren versorgen; aber sie thuns nicht. Mein gnädigster Herr thut noch etwas; Gott sei Lob. Ebenda, S. 293 f. 137. (1680.) Wir Friederich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Marggraff zu Brandenburg, . . ., uhrfunden und bekennen hiermit, . . daß Wir Unsers Consistorial - Raths, . . Andreas Müllers, Probstens in Berlin, ältestem Sohne ... die „ersten Bitten", so Uns bey dem Stifst S. Sebastian! in Magdeburg zustehen, in Gnaden verliehen . . ., also, daß, so bald ein Canonicat bey gedachtem Stisste sich eröffen wird, Er, Müller, damit versehen, oder, da es seine Gelegenheit nicht leibet, diese Pfründe selbst an-zutretten, berechtiget seyn solle, dieselbe „ersten Bitten", oder, erst erledigte Pfründe . . . einem andern zu überlasten . . . (Vgl. Sz. 44b). Vitr. 111. Iii, S. 97 a.

8. Quellensätze zu den staatlichen Zuständen - S. 355

1904 - Cöthen : Schulze
— 355 — nung des scheibenschießens . . . gebraucht, jedem Fürstl. Antheil aber darbey unbenommen sein soll, Denen ezliche aus den Be-ambten, So eines jeden Unterthanen gelegenheit wißen, Zuzuordnen. . . . Damit aber vergebene kosten auch aller undienlicher Verzugk verhütet werde, will ein jedes Fürstl. Antheil sich . . mit anschaffunge derer hierzu nötigen gewehr, erwehlung der officirer auch sonsten guthe praeparatoria machen, Sonsten wirdt das gewehr von den Unterthanen innerhalb Jharessrist, doch nicht höher, als es der Herrschafft ankommen, wiederumb bezahlt, die Jherliche Unkosten aber, so die Herrschafft betreffen, werden sein, daß Sie die Ordinaribefehlshaber undt Exercenten halten undt besolden, Zu welcher erleichterung dahin würde Zu sehen sein. Ob man sothane Personen mitt andern kleinen Diensten darneben versehen könne, Worbey auch dieses nicht aus der acht Zu laßen, daß auch diejenigen Unterthanen, So nicht im Ausschuß sein, ein jeder unter Ihnen mitt einer guten wehr, Alß Mußketen, Feuer Rohr, oder Hellebarten gesast sein, undt die Wehrschaw auffs wenigste des Jhars einmal wiederholet werden soll . . . — G. Krause, a. a. O. Bd. I, Beilage A, S. 709s. 152b. (1623. 27. Febr. Rittmeisters und der Capitain Bestallung, auf Hartwig von dem Werder, Christoph von Krosigk und Dietrich von dem Werder gerichtet:) Von Gottes Gnaden Wir Augustus, Ludwig undt Johann Casimir, Fürsten Zu Anhalt . . . Bekennen öffentlich mit diesem Brief, . . . daß . . . Wir den vesten und Mannhaften Unsern lieben getreuen Cuno Hartwig von dem Werder, Zu Werdershausen, Zu Einem Rittmeister über Ein Cornet Reuter, Zu Verwahrung unserer Lande, in unsern Dienst undt Besoldung auf drey Monat lang, . . . angenommen und: bestellt haben . . . Ebenda, S. 11, Nr. 8. 152c. (1623. 15. Febr. Die Fürsten Anhalts bestimmen und beschließen u. a.:) . . . Viertens ist in Gemein dasür gehalten worden, daß durch den Ausschuß (der Landmiliz) undt Einwohner die Städte undt Häuser Zu besetzen nicht dienlich sei, Sondern die Nothdurfft erfordern wolte, hierzu etlich Volts Zu Roß undt Fuß, undt benandlich 500 Zu Fuß, welche in Zwo Compagnien Zu theilen, undt ein Cornett Reuter Zu werben. Ebenda, S. 2, Nr. 1, Erster Receß. 23*

9. Quellensätze zu den staatlichen Zuständen - S. 362

1904 - Cöthen : Schulze
— 362 — 161b. (1670. 27/17. Juni. Kayserl. Commissions-Decret:) , . . Also erklären Dieselbe (Kayserl. Maj.) sich, auf die bey Dero Kayserlichen Herrn Principal-Commissarii Hochfürstlichen Gnaden, im Nahmen und von wegen Chur-Fürsten und Stände, beschehene Erinnerung, allerguädigst dahin, daß ein jeder Chur-Fürst und Stand des Reichs, . . . von seinen Unterthanen zu Reichs-Deputations- und (Sreyjg-Conventen die nöthige Legations-Kosten erheben, und dem bevorstehenden Reichs-Abschied dieser-halben ein gewisser Passus inserirt werden möge. — Ebenda, S. 80. 161c. Vgl. Sz. 150c. 161 d. Vgl. Sz. 150g. 161 e. Vgl. Sz. 150h. 162 a. (1623. Die Fürsten Anhalts schreiben an den Engern Ausschuß in Sachen der Steuern:) . . So ist euch unentfallen. Was Wier Fürst Augustus Zu Anhalt 2c. wegen auffbringung der Schmuck- undt Heyratgelder unseres Christsehl. Bruders, Fürst Rudolsss . . Eltesten tochter . . ahn euch . . gelangen lassen, Ob es nuhn wohl umb itzt besagte geldtposten also bewandt, . . . Das sie als reservirte fälle von unserer gesambten getreuen Landschafft billig Zu tragen, Dennoch aber undt dieweil Wier. . in consideration Ziehen, . . . das die itzige Current, Landt-und Trancksteuren hierzu uuerkleklich fallen, der Landtfchafft Schuldwergk alzufehr geheufft, . . . Alß haben wir aus Landes- väterlicher Vorsorge, nicht unterlassen sollen, Euch in Zeiten diese Dinge gnedig Zu repraesentiren, undt euer getreues gutachten hierunter Zu erfordern. Krause, Urkunden . . . a. a. O. Bd. I., S. 54. 162 b. (1623. Ebenda heißt es S. 3 u. 4, in Sachen der Landesverteidigung:) .... So sind wegen schleuniger eintreibnng der . . Steuerresten, unfehlbarer einbringnng der Laetare betagten Trancksteueru, undt Anticipation der künfftigen Andrea fälligen desensions-fteuer, Befehl. . . ausgefertigt worden. — 162c. Vgl. Sz. 153a. 158b. 159c. 163a. (1667. 15. April.) Wir Friedrich Wilhelm . . marg-graf zu Brandenburg . . thun kund . . .: als uns der schlechte und dürftige zustand unserer städte in unserer chur- und mark Brandenburg ganz beweglich für äugen gestellet, . . so haben

10. Quellensätze zu den staatlichen Zuständen - S. 518

1904 - Cöthen : Schulze
— 518 — Unifor- mierung. gjtjtten. Nr. 2 bei gutem Wetter für die Herstellung der 25 km langen Leitung N. N. nur 7 ya Stunden. 493c. (1870 u. 71). Die Einrichtung der Feld-Post bezweckte in erster Linie die schnelle und sichere Überführung militärischer Schriftsachen und anderer dienstlichen Sendungen. Demnächst sollte sie auch die Beförderung von Privatbriefen, Zeitungen und kleineren Privat-Geldsendungen vermitteln. Ebenda, S. 1450. 494. (12. April 1821). V. Abschnitt, § 36: Wenn das Bundesheer ausrückt, wird von dem Oberfeldherrn für alle Kontingente ein gemeinschaftliches Erkennungszeichen vorgeschrieben. v. Meyer, a. a. O. Th. 2, S. 214. 495 a. Reichsvers. Art. 63, Abs. 2 (So auch in der Bundes-vers. v. 1867). — 495 b. (21.—25. Nov. 1870.) . . . Die Bestimmungen über die Bekleidung für das Königl. Württembergische Armeekorps werden von S. Maj. dem König von Württemberg gegeben und es soll dabei den Verhältnissen der Bundesarmee die möglichste Rechnung getragen werden. Militärkonvention zwischen d. Norddeutschen Bunde und Württemberg, Art. 10 am Ende. 495 c. (23. Nov. 1870.) Diejenigen Gegenstände des Bayerischen Kriegswesens, betreffs welcher der Bundesvertrag vom Heutigen oder das vorliegende Protokoll nicht ausdrückliche Bestimmungen enthalten — sohin insbesondere die Bezeichnung der Regimenter rc., die Uniformierung, Garnisonierung, das Personal-und Militär-Bildungswesen u. s. w. — werden durch dieselben nicht berührt . . . Bayer. Schlußprotokoll, Xiv, § 4. 496. (4. Aug. 1870. Das Schloß Geißberg bei Weißenburg wird unter großen Opfern erstürmt:) . . Jetzt führte Major von Kaisenberg die eben eintreffende 9. und 12. Kompagnie des Königs-Grenadier-Regiments zum Sturm vor. Ihm schloß sich der größte Theil der 11. Kompagnie an. Ungeachtet des auf kurze Entfernung abgegebenen massenhaften und wohlgezielten Feuers der Franzosen folgten die Füsiliere, ohne einen Schuß zu thun, ihrem verteilenden Kommandeur. Aber mit jedem Schritt häuften sich die Verluste; bald war die tapfere Schaar des größten Theils ihrer auf gefahrvollem Weg vvrausschreitenden Führer beraubt. Zweimal wurde die Fahne durchschossen, ihr Träger außer Gefecht gesetzt. Major
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