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1. Die Elemente der mathematischen und der astronomischen Geographie - S. 56

1911 - Dresden [u.a.] : Ehlermann
56 Die Kometen. Jupiter, der verschiedene Kometen nachweislich in andere Bahnen hineingeworfen hat. § 31. Physische Beschaffenheit der Kometen. Über die physische Beschaffenheit der Kometen sind wir vielfach noch im Unklaren. Feste Bestandteile besitzen sie höchstens im Kern des Kopfes, der möglicherweise aus einer Anzahl kleiner kosmischer Partikeln besteht, welche bei grösserer Entfernung von der Sonne in der ungeheuren Kälte des Weltenraumes (—2730 C) von einer Eiskruste umhüllt sein mögen. Im übrigen besteht seine Masse aus Gasen im Zustande einer grossen Verdünnung, denn selbst licht- schwache Sterne werden durch Schweif und Kopf hindurch sichtbar. Das Spektrum der meisten Kometen zeigt drei helle, einseitig verwaschene Bänder, welche auf das Vorhan- densein ölbildender Gase hinweisen. Dies Spektrum ändert sich aber in der Sonnennähe, es verblasst mehr und mehr, während immer deutlicher die gelbe Natriumdoppellinie auf- tritt. Dieser Umstand beweist, wie es auch der unmittelbare Augenschein bestätigt, dass jetzt gewaltige Änderungen in der Kometenmasse sich vollziehen. Nach Zöllner schmilzt jetzt das Eis, welches die festen Brocken des Kernes umgiebt, auf der der Sonne zugewandten Seite, und es bildet sich eine Dampfhülle um denselben. Steigt die Erhitzung bei grosser Sonnennähe sehr bedeutend, so gerät das beim Verdampfen des Wassers zurückgebliebene Natrium, welches neben anderen Substanzen im Wasser gelöst war, ins Glühen und geht in Dampfform über, sodass jetzt die gelbe D-Linie erscheint. Auch müssen grosse Elektrizitätsmengen bei diesen Vor- gängen frei werden, die in ihren abstossenden Wirkungen mit zu der ungeheuer rapiden und gewaltigen Entwickelung der Schweife beitragen mögen, andererseits aber auch nament- lich im Kerne gewaltsame Entladungen und plötzliche Licht- ausbrüche verursachen werden. Die Wirkungen der Sonnen- hitze können sich schliesslich derartig steigern, dass der Kern mitsamt der ihn umgebenden Dunsthülle zerrissen wird (Se- ptember-Komet 1882); es werden dann aus einem Kometen deren zwei oder mehrere, die neben- oder hintereinander in ziemlich derselben Bahn ihren Weg fortsetzen. Dass schliess- lich hinten am Schweif fortwährend gleichsam Fetzen abreissen, wenn der Komet die Sonnennähe passiert, folgt aus der Un- gleichheit der Geschwindigkeit, die sich jetzt zwischen Kopf und Schweifende herausbilden muss. Es ist leicht begreiflich, dass ein Komet, der oft durch sein Perihel geht, zuletzt in einen Ring von ungleichartigem Gefüge seiner Masse ausein- ander gezogen wird; diesen mögen dann die kleinen und

2. Die Elemente der mathematischen und der astronomischen Geographie - S. 51

1911 - Dresden [u.a.] : Ehlermann
§ 28. Physische Beschaffenheit des Mondes. 51 § 28. Physische Beschaffenheit des Mondes. Auf der uns zugewandten Seite besitzt der Mond keine Spur einer Atmosphäre — es folgt dies aus dem plötzlichen Verschwinden der Fixsterne, welche der Mond bedeckt, und ihrem ebenso plötzlichen Wiederaufleuchten, aus dem tief- schwarzen, scharfem Schatten der Mondberge und dem Spec- trum des Mondlichtes, das keinerlei Absorptionsstreifen zeigt —, er hat auch weder Wasser noch Wolken. Seine Oberfläche ist höchst uneben, wie dies besonders deutlich am Innenrande der Sichel oder des Mondviertels im Fernrohr hervortritt; neben ausgedehnten Ebenen, welche als dunkle Flecken erscheinen und früher als Meere bezeichnet wurden, finden sich Berggipfel, welche die Höhe unserer Berge erreichen, z. B. auf Curtius nahe dem Südpol des Mondes mit 8830 m. Kettengebirge sind auf dem Monde verhältnis- mässig selten, dagegen sind für ihn besonders charakteristisch Ringgebirge, die in Wallebenen übergehen, wenn ihr Durch- messer 150 km und darüber (bis zu 300 km) erreicht, Krater dagegen, wenn ihr Durchmesser nur minimal ist. Bemerkens- wert ist, dass der Wall nach aussen meist allmählich in Terrassen, dagegen nach innen sehr steil abfällt, dass die innere Bodenfläche durchweg höher liegt als die äussere Umgebung, und dass sich nicht selten im Inneren einzelne Bergkuppen, Centraiberge, erheben, die jedoch fast nie die Höhe des Walles erreichen. Die Zahl der Ringgebirge, von denen die ausgezeichneteren die Namen berühmter Männer, vornehmlich von Astronomen, z. B. des Newton, Tycho, Ptolemaeus, Copernicus, Kepler u. s. w. tragen, ist sehr gross, so sind auf der Mondkarte von J. F. Schmidt 32856 derselben (Krater eingeschlossen) verzeichnet, und die Zahl der wirklich vor- handenen ist noch vielmal höher zu schätzen. Eine eigen- tümliche Bildung sind ferner die sogenannten Rillen, die bis- weilen eine Breite von 2 km besitzen und in einer Längen- ausdehnung bis zu 200 km von Krater zu Krater quer durch die Ebenen und selbst die Ringgebirge ziehen ; sie sind wohl Sprünge in der Mondoberflache, welche infolge der sehr grossen Temperaturdifferenzen, die zwischen der sehr starken Erhitzung durch die Sonnenstrahlen und der entsprechend starken Abkühlung durch ungehemmte Ausstrahlung in den Weltenraum eintreten müssen, entstanden sind. Ob das Innere des Mondes bereits vollständig erstarrt ist, oder ob dasselbe noch in flüssigem Zustande sich befindet, und infolgedessen Umgestaltungen der Oberfläche noch möglich sind, ist uns mit Sicherheit nicht bekannt. J. F. Schmidt in Athen will eine Änderung des Kraters Linné und H. J. Klein das Entstehen eines neuen kleinen Kraters bemerkt haben. 4*

3. Römische Geschichte - S. 15

1893 - Dresden : Ehlermann
Erster Zeitraum — § 4. Wirtschaftliche und bürgerliche Kämpfe. 15 2) Einsetzung plebejischer Beamten, a) Volksanwälte — tribuni. Unerträglichkeit der durch die Schuldhaft herbeigeführten Zustände. Weigerung des Kriegsdienstes seitens des Volkes nach Misshandlung eines der Schuldknechtschaft verfallenen centurio durch seinen patri-cischen Herrn. Vorübergehende Aufhebung der Schuldknechtschaft durch den einen Konsul, Wiederverhaftung der Schuldsklaven durch den anderen (Appius Claudius). 494 Auswanderung des Volkes auf 494 den heiligen Berg, am Anio, 3 Milien von Rom— secessio plebis in montem sacrum. Unterhandlungen der Patricier (angeblich: Fabel des Menenius Agrippa vom Magen und den Gliedern des Körpers). Ausgleich durch Einsetzung der Tribunen. Versuche der Patricier, das Tribunat zu beseitigen: 1) Coriolans übermütiges Auftreten bei Hungersnot (491). 2) Die zur Abfassung geschriebener Gesetze mit diktatorischer Vollmacht eingesetzten Decemvirn (S. u. .3) beseitigen 450 das Tribunat. 448 Wiederherstellung und Befestigung des Tri-bunats durch die Gesetze der volksfreundlichen Konsuln Valerius und Horatius. Die Tribunen, persönlich unverletzlich (sacrosancti), haben als plebejische Beamte das Recht, dem bedrängten Plebejer beizustehen (ius auxilii) und gegen Richtersprüche Einspruch zu erheben (ius intercedendi seu vetandi). Daraus entwickelte sich das Recht, bei den Senatssitzungen anwesend zu sein (eine Bank wurde ihnen vor die Thür gesetzt) und auch gegen dessen Beschlüsse Einspruch zu erheben, endlich auch jeden Bürger vorzuladen und im Fall des Ungehorsams ihn verhaften zu lassen (ius prensionis), ein Recht, das sogar gegen den Konsul in Anwendung gebracht wurde. (Vgl. die ähnliche Befugnis der Ephoren zu Sparta). Anfangs in den Centuriatkomitien, seit dem Gesetz des Publilius Volero (471 v. Chr.)*) in den Tributkomitien gewählt, an Zahl zuerst der Zahl der Konsuln entsprechend 2, später 5, endlich 10. Die Tributkomitien gewinnen durch die von den Tribunen darin eingeleiteten Verhandlungen immer mehr an Bedeutung und erhalten durch die Valerisch-Horazischen Gesetze **) (s. o.) gleiches Beschlussrecht * wie die Centuriatkomitien („plebiscita“ gegenüber den „populiscita“). Diesen bleibt die Wahl der höheren Beamten und die Berufung bei '■') ut plebeii magistratus tributis comitiis fierent. **) ut quod tributim plebs iussisset, populum teneret. Auch das Gesetz des Publilius Philo (339) verlangt, ut plebiscita omnes Quirites tenerent.

4. Römische Geschichte - S. 17

1893 - Dresden : Ehlermann
Erster Zeitraum. — § 5. Die Unterwerfung der Sabeller etc. 17 Konsul dürfe "aus dem Plebejerstande gewählt werden.*) — Abtrennung der wichtigen Censur (Einschätzung zur Steuer, Aushebung zum Heerdienst, Senatorenwahl, Aufsicht über die Sitten) von dem Konsulamte und Einrichtung des (ausserordentlichen) Amtes von Militärtribunen mit Konsulargewalt (tribuni militares consulari potestate), das den Plebejern zugänglich gemacht wird. Der Senat bestimmt, ob Militärtribunen oder Konsuln zu wählen seien. b) 367. Die Gesetze des Licinius Stolo und L. Sex- 367 tius (s. o. Ii. A, 3 u. 4) setzen fest, dass immer ein Konsul Plebejer sein müsse. **) Das Amt eines Prätor und das zweier patricischer Ädilen (aediles curules) wird abgezweigt. Letzteren lag u. a. die kostspielige Leitung der Spiele ob, die von den Plebejern anfangs gern den Patriciern überlassen, später aber auch übernommen wird. 366 L. Sex- 366 tius erster plebejischer Konsul. 3) Bald werden auch die übrigen Ämter den Plebejern zugänglich: die Diktatur (356), die Censur (351), die Prätur (337)5 die Priesterämter (300). Stufenfolge der Ämter: Quästur, Ädilität, Prätur, Konsulat.***) 4) 312 Aufnahme von Männern niedrigsten Standes in den Senat und Einreihung von Freigelassenen und Besitzlosen in die Tribus durch den Censor Appius Claudius. Zweiter Abschnitt. Von der Beendigung des Ständekampfes bis zur Unterwerfung des eigentlichen Italiens. Von 366 (300) — 266 v. Chr. § 5. Die Unterwerfung der Sabeller und der mit ihnen verbündeten Volksstämme. I.'Roms Stellung in Italien. Rom durch Ausgleich der Stände innerlich gefestigt, im S. an der Schwelle Kampaniens, im N. mit einem Fuss in Etrurien (s. o. § 3. Ii, c und Iii), entwickelt sich zu einer starken Militärmacht. *) ut alterum ex plebe consulem fieri liceret. **) ne tribunorum militum comitia fierent consulumque utique alter ex plebe crearetur. ***) 180 v. Chr. bestimmte das Gesetz des Tribunen Villius das für die einzelnen Stufen erforderliche Alter; für die Quästur das 31., die Ädilität das 37-i die Prätur das 40., das Konsulat das 43. vollendete Lebensjahr. Schultz, Römische Geschichte. 2

5. Römische Geschichte - S. 81

1893 - Dresden : Ehlermann
Dritter Zeitraum. — § 30. Der Zerfall des Triumvirats. 81 Pompejus bleibt zu Rom (seine Provinz wird durch Legaten verwaltet), um die Gunst der Verhältnisse zu benutzen. Diese wird ihm 52 geboten. Die Strassen Roms noch immer ein Tummelplatz der Rauf banden. In einem Strassengefecht fällt Clo diu s an der via Appia durch die Fechter Milos. Infolgedessen Pöbelunruhen in Rom. Der Senat muss Pompejus die längst erstrebte ausserordentliche Gewalt übertragen. Pompejus, zum alleinigen Konsul ernannt, stellt die Ordnung wieder her. Seine Gesetze gegen gewaltthätige Störung der Ordnung und Wahlumtriebe (de vi et ambitu) ermöglichen schnelle Aburteilung und strenge Bestrafung der Unruhestifter. Milo wird trotz Ciceros Verteidigungsrede verbannt. Für sich setzt Pompejus eine Verlängerung seiner Statthalterschaft auf weitere 5 Jahre durch, für Cäsar, wenn auch unter Winkelzügen, dass er sich auch abwesend um das Konsulat bewerben dürfe. Iii. Bruch des Bundesverhältnisses. Pompejus, voll Eifersucht auf Cäsars wachsenden Ruhm, nähert sich dem Senate und wird, von der Adelspartei (einer ihrer thätigsten Führer M. Porcius Cato, Urenkel des Censors, den er sich zum Vorbilde nimmt) ins Schlepptau genommen, aus einem heimlichen Neider ein offener Gegner Cäsars. Versteckte Angriffe: der Antrag des aristokratischen Konsuls Marcellus über Besetzung der Konsularprovinzen (51) zielt auf Cäsar, der durch Ernennung seines Nachfolgers gezwungen werden soll, nach Ablauf der 10 Jahre seiner Amtsdauer (Ende Februar 49) seine Statthalterschaft und damit seinen militärischen Oberbefehl niederzulegen. Absicht, Cäsar erst zu entwaffnen und ihn dann durch Erhebung von Anklagen von der Konsulwahl auszuschliessen. Cäsar gewinnt (durch Schuldentilgung) den gewandten Tribunen Curio. Dessen Antrag, Cäsar ebensowohl wie Pompejus solle sein Heer entlassen, um die Stadt von der Furcht einer Alleinherrschaft zu befreien, wird im Senat zwar angenommen , vom Konsul aber nicht verkündet. Der Beschluss, beide sollten je eine Legion für den Partherkrieg abgeben, trifft nur Cäsar, der ausser der einen auch die ihm einst von Pompejus zur Verfügung gestellte Legion abgeben muss. Leidenschaftliche Überstürzung treibt die Senatspartei zur Unbill gegen Cäsar. Auf ein Gerücht, Cäsar marschiere mit 4 Legionen von Oberitalien gegen Rom, wird vom Konsul dem Pompejus die Obhut der Stadt übertragen. Schultz, Römische Geschichte. 6

6. Römische Geschichte - S. 46

1893 - Dresden : Ehlermann
Zweiter Zeitraum. — § 18. Das römische Geistesleben etc. kommt nur der bevorrechteten Klasse zu gute. Kein zahlreicher Mittelstand überbrückt die weite Kluft zwischen arm und reich. Gesellschaftskreise: i) Die begüterten Klassen, bestehend a) aus einem Neuadel, einem Ring von Familien, deren Mitgliedern die Senatorwürde und die Staatsämter von alters her zuzufallen pflegten und in den nur selten ein Neuling (,,homo novus“) eindrang; dieser ,,Amtsadel“ hervorgegangen aus den alten Patriziern und den reichen Plebejern. Tracht: die mit Purpurstreifen besetzte Toga (toga praetexta). Ahnenbilder im tablinum, bei Leichenbegängnissen vorangetragen. b) aus den „Rittern“, den Angehörigen der hochbesteuerten 18 Rittercenturien (vgl. § i, Vii), aus denen sich ein Stand der Kapitalisten herausbildete. In ihrer Hand die Pachtungen und Geldgeschäfte in den Provinzen. Abzeichen: ein goldner Ring. 2) Der Mittelstand, bestehend aus Landleuten, Handwerkern und kleineren Geschäftsleuten, vielfach aufgesogen durch die Macht des Kapitals und die Entwertung der Arbeit infolge der massenhaften Sklavenbeschäftigung. 3) Das hauptstädtische Proletariat, eine besitzlose Menge von verarmten Bürgern, Klienten und Freigelassenen, von Staatsspenden und den Gaben der Reichen lebend. B. Einwirkungen. Zwar im einzelnen Festhalten an altrömischer Denkart und Zucht, doch im ganzen (zumal bei dem Mangel schöpferischer Ursprünglichkeit) der Einfluss des Hellenismus und nach dem asiatischen Kriege speziell des hellenistischen Morgenlandes bestimmend für das Geistesleben und auf allen Gebieten geistigen Lebens erkennbar. C. Denken und Glauben. Erstarrung der alten Götterlehre. Zersetzende hellenistische Anschauungen (über den Rationalismus des Euhemerus s. Abt. I, S. 100) dringen in weitere Kreise. Allmähliches Schwinden der Gottesfurcht. Herabsinken der Staatsopfer und der Auspizien zu hohlem Komödienspiel und Missbrauch letzterer als Mittel der Regierung zur Durchführung politischer Massregeln. (Ausspruch Catos, dass kein Augur, ohne zu lächeln, dem anderen begegnen könne; über Appius Claudius Pülcher im 1. pun. Krieg s. S. 30). Bürgerliche Eheschliessung neben der gottesdienstlichen. Das Glaubensbedürfnis des Volkes flüchtet sich zum Aberglauben; etruskisches Spuk- und Zauberwesen, Wahrsagung, chaldäische Sterndeuterei u. a. blühend! Zwar Staats-

7. Römische Geschichte - S. 52

1893 - Dresden : Ehlermann
52 Dritter Zeitraum. — § 19. Die innere Lage um 133. Dritter Zeitraum. Zeitalter der Bürgerkriege. Von den Gracchischen Unruhen bis zur Begründung der Monarchie. 133—30 v. Chr. § 19» Die innere Lage um 133. A. Die Staatsgewalten. 1) Die Volksgemeinde. Wachsen der Zahl der Bürger durch Eingemeindungen (s.o.s. 23) und Verleihung des Vollbürgerrechts in grösserem Massstabe. Die Zahl der tribus auf 35 gestiegen. Unmöglichkeit einer Zusammenkunft sämtlicher Bürger zu Rom behufs einer Abstimmung. Die Volksversammlung daher nur aus den in Rom ansässigen oder dort sich aufhaltenden Bürgern bestehend (Vertretung durch Abgeordnete der Anschauung des Altertums fremd), diese aber durch Aufnahme von Freigelassenen, Klienten, verarmten Bürgern u. a. in die Bürgergemeinde schon seit Censor Appius (s. o. S. 17) bald nur eine zusammengewürfelte Masse. Und nun noch Aufhebung des Übergewichts der besitzenden Klassen bei den Abstimmungen in den Cen-turiatkomitien. Eine jede der 5 Klassen erhält (bald nach dem 1. punischen Kriege), der Zahl der tribus entsprechend, 35 Stimmen der „Älteren“ und 35 Stimmen der „Jüngeren“, zusammen 70 Stimmen, auch wird das Vorstimmrecht der ersten Klasse entzogen und die Stimmordnung durchs Los festgesetzt (Entscheidung mithin nicht mehr durch die drei ersten Klassen). Dadurch Gleichsetzung der Centuriat-mit den Tributkomitien. Folge: Die Volksversammlung jeder Beeinflussung zugänglich, der Bestechung einer-, der Einschüchterung andrerr seits. Dem Adel ist in seinen unermesslichen Reichtümern und seiner Gefolgschaft zahlreicher Klienten ein Mittel gegeben, die Abstimmungen nach seinem Wunsche zu leiten. Andrerseits ist die Volksversammlung ein günstiger Boden für Umtriebe Ehrsüchtiger. Versuche, dem Verfall entgegenzuwirken, schon in dem früheren Zeitraum. Vorschläge zeit-gemässer Reformen durch Vaterlandsfreunde wie Cato, doch auch Emporkommen durch Haschen nach Volksgunst (captatio

8. Römische Geschichte - S. 53

1893 - Dresden : Ehlermann
Dritter Zeitraum. — § 10- Die innere Lage um 133. 53 popularis aurae) bei Männern wie Flaminius und Varro (s. § 10, Ii. S 31 u. § 11, Iv, A. S. 34). Eingreifen der Volksversammlung in die Besetzung militärischer Befehlshaberstellen (Fabius Maximus und sein Reiteroberster Minucius). Weitere Folge: Strassenkämpfe, Anwerbung von Raufbanden durch ehrgeizige und selbstsüchtige Parteiführer, der politische Meuchelmord! Bald entscheiden Mordbanden die Schicksale Roms. Das Ende — die Säbelherrschaft (Militärdiktatur). 2) Der Senat, durch die Censoren gewählt, fast nur aus adligen Mitgliedern bestehend; durch die Dauer des Amtes auf Lebenszeit eine Versammlung berufsmässiger Staatsmänner und der eigentliche Leiter des Staats. Einfluss auf die Volksversammlung durch die oben 1) angegebenen Mittel und die Auspizien (s. o. § 18, C), auf die Gerichte durch Zusammensetzung der Gerichtshöfe aus Senatoren unter dem Vorsitz von Prätoren, deren Zahl auf 6 steigt. 3) Die Beamten, wie der Senat, fast nur dem reichen Adel entnommen. Notwendigkeit des Reichtums bei den grossen Kosten einzelner Ämter, wie dem der Ädilen (s. o. § 4, Ii, C, 2 b. S. 17). Die prachtvolle Ausstattung der Spiele zugleich ein Mittel der Bestechung! Panem et circenses s. o. S. 48). Daher Streben nach Bereicherung durch das Staatsamt; diese möglich bei Übernahme einer Provinz. Folge: Untreue in der Verwaltung, Bestechlichkeit, Erpressungen. Die Diktatur wird abgeschafft; in Notfällen kann den Konsuln ausserordentliche Vollmacht erteilt werden durch die Formel: „videant consules ne quid detrimenti res publica capiat.“ B. Die wirtschaftliche Lage. Noch nach dem 2. pu-nischen Kriege werden Bauerngüter ausgeteilt. Bald jedoch Aufsaugung dieser durch das Grosskapital, Anhäufung grosser Besitzungen in einer Hand (Latifundien). Statt der Höfe Rittergüter, statt der freien Bauern mit Tagelöhnern Edelleute mit Hörigen. Das Einströmen fremden Getreides und die Billigkeit der Sklavenarbeit entwertet das auf italischem Boden erzeugte Korn, daher hier vielfach Einrichtung weniger kostspieliger Viehwirtschaft oder Anlage von Wein- und Ölpflanzungen statt der Ackerwirtschaft. Massenhafte Beschäftigung unfreier Arbeiter drückt den Wert freier Arbeit herab. Folge: Verarmung der niederen Bürgerklassen, elendes Los der, Unfreien (Sklavenaufstände!).

9. Römische Geschichte - S. 54

1893 - Dresden : Ehlermann
54 Dritter Zeitraum. — § 20. Die Gracchischen Unruhen. In den politischen und wirtschaftlichen Verhältnissen Zündstoff zu einer Staatsumwälzung! (Vgl. Frankreich vor der Revolution von 1789.) § 20. Die Gracchischen Unruhen. 133—121 133—121. Die schweren Schäden des Staates werden von einsichtigen Männern, auch des Adels, erkannt. Versuche, die wirtschaftliche Lage zu bessern, ohne Erfolg, da in zu kleinem Massstabe unternommen. Der von den Gracchen betretene Weg führt zu Unruhen. Mangelnder Zusammenschluss der Partei, Scheu vor Staatsstreichen und Vergiessen von Bürgerblut, vor dem der Adel nicht zurückschreckt, hindert die Durchführung ihrer Pläne. Das Ende der Bewegungen ist der Bürgerkrieg. I. Tib. Sempronius Gracchus, älterer Sohn des gleichnamigen Erweiterers römischer Macht in Spanien (s o S. 44) und der hochherzigen Cornelia, Tochter des älteren Scipio Africanus (s. o. S. 25), ein wohlmeinender und ernster, wenn auch etwas weichmütiger Charakter, will einen freien 133 Bauernstand wiederherstellen. Er erneuert 133 als Tribun das zwar noch zu Recht bestehende, aber ausser Übung gekommene licinische Ackergesetz v. J. 367, das den Besitz von mehr als 500 Morgen Staatsland verbietet, mit der Erweiterung, dass jedem Sohne eines Besitzers von Staatsland noch 250 Morgen belassen werden sollen. Das widerrechtlich in Besitz genommene Land soll in Ackerstücken von 30 Morgen an ärmere Bürger und Bundesgenossen ausgeteilt werden. Heftige Erregung wegen Störung des Besitzstandes in den betroffenen Kreisen. Der von dem Adel gewonnene Tribun Octavius erhebt Einspruch (gleichbedeutend mit dem Scheitern des Gesetzes, s. o. S. 15). Tiberius lässt den widersprechenden Amtsgenossen vom Volke widerrechtlich absetzen und von der Rednerbühne abführen. Das Gesetz geht durch. Ein Dreimännerausschuss (triumviri agris dividundiä) — die Brüder Tib. u. C. Gracchus und der Schwiegervater des ältern von ihnen, Appius Claudius — wird zur Austeilung des Landes eingesetzt. Die Schwierigkeit der Unterscheidung von Staats- und Privatland verzögert die Ausführung im laufenden Amtsjahr und macht die Verlängerung der Amtsdauer des Tribunen notwendig. Um das Volk für eine Wiederwahl (trotz der

10. Römische Geschichte - S. 62

1893 - Dresden : Ehlermann
gi —88 62 Dritter Zeitraum. — § 22. Die Marianische Staatsumwälzung. Konsul Marius selbst gegen seinen eigenen Anhang kämpfen. Seine bisherigen Genossen werden durch Steinwürfe getötet. Rücksichtslose Wiederherstellung der alten Zustände, auch mit Hilfe der dem Amtsadel jetzt wieder versöhnten Ritter. Metellus kehrt aus der Verbannung zurück, Marius verlässt Rom. Ii. Die Reformversuche des Drusus. Bestrebungen für Heilung der sittlichen und staatlichen Gebrechen auch im Adel (Männer wie Metellus Numidicus, der Rechtsgelehrte Scävola). Livius Drusus, Sohn des in gracchischer Zeit vom Adel gewonnenen gleichnamigen Tribunen (§ 20, Ii. S. 56), betritt, von aufrichtiger Vaterlandsliebe geleitet, die Wege der Grac-chen. Er beantragt a) zur Linderung der Not des Volkes: 1) erneute und reichlichere Getreideabgaben zu mässigen Preisen, 2) Austeilung von (kampanischen und sizilischen) Ländereien zur Anlegung von Kolonien; b) zur Steuer des Rechtsmissbrauches, den die Ritter in ihrer Stellung als Richter trieben,*) 3) Zurückgabe der Gerichte an den Senat unter Neuaufnahme von 300 Rittern in diesen. Die Anträge werden angenommen und anfangs vom Senat gebilligt, bald aber auf Betreiben des dem Drusus verfeindeten Konsuls wegen einer Formverletzung bei Einbringung für ungiltig erklärt. Livius unterhandelt, um seinen Anhang zu verstärken, mit den Bundesgenossen, denen er das Bürgerrecht (gleich Gracchus) verschaffen will. Er gewinnt grossen Anhang, wird aber von seinen Gegnern des Hochverrats beschuldigt; sein Leben bedroht. Trotz schützenden Geleites trifft ihn der Dolch des Meuchelmörders auf offener Strasse vor seinem Hause. Verbannung der Gesinnungsgenossen des Drusus. Iii. Der Bundesgenossenkrieg. 91—88. Das Verhältnis der Bundesgenossenschaft, anfangs gesuchter als das der Bürgerschaft latinischen Rechtes, verschlimmert sich in der Zeit der Adelsherrschaft immer mehr. Unbilligkeit in *) Anklagen gegen redliche Beamte, die dem gewinnsüchtigen Treiben der Ritter in den Provinzen Einhalt geboten u. a.
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