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1. Die außereuropäischen Erdteile und die deutschen Schutzgebiete - S. 336

1913 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 336 — F. Die deutschen Schutzgebiete. Allgemeines. Deutschland ist erst spät in die Reihe der Kolonialmächte ein- getreten. Zur Zeit der großen Entdeckungen zu Beginn der Neuzeit und in den darauf folgenden Jahrhunderten, als Portugiesen, Spanier, Holländer, Franzosen und Engländer weite Kolonialgebiete erwarben, war unser Vaterland im Innern zerrissen und nach außen ohnmächtig, so daß an überseeische Unternehmungen nicht gedacht werden konnte. Ein Versuch des großen Augsburger Kausmannshanses der Wels er, sich in Venezuela festzu- setzen (1526), scheiterte. Der erste unter den deulschen Fürsten, der weitschauend die Be- deutung einer See- und Kolonialmacht erkannte, war Friedrich Wilhelm von Branden- bürg, der Große Kurfürst. Er ließ 1681 an der Goldküste von Guinea die branden- burgische Flagge hissen, gründete dort das Fort Großfriedrichsburg (1687) und brachte einen großen Teil der Guineaküste unter seine Herrschast. Aber sein Enkel, der sparsame König Friedrich Wilhelm I., der kein Freund von kostspieligen und unsicheren Unter- nehmungen war, verkaufte den ganzen Besitz für.7260 Dukaten und 12 Mohren an die Holländer. Erst Jahrhunderte später, nnch der Wiederaufrichtung des Deutschen Reiches, wachte der Gedanke an die Erwerbung überseeischer Länder wieder auf. „Nur in dem Boden des geeinten Deutschlands konnte der Kolonialgedanke Wurzel fassen; erst erstand das Reich in seiner ungeahnten Machtfülle; dann folgte der glänzende Aufschwung der Industrie und des überseeischen Handels, und die Kolonisation bildete nur den not- wendigen Schlußstein dieses Gebäudes." Die Erwerbungen folgten rasch hintereinander, die meisten in den Jahren 1884 und 85. Die heutigen Grenzen wurden z. T. erst später in Verträgen mit andern Mächten festgesetzt. 1884 wurden Togo, Kamerun und Deutsch-Südw estafrika erworben, 1885 Deutsch-Ostasrika, Deutsch-Guiuea und die Marschallinseln, 1898 Kiautschou, 1899 Samoa, die Karolinen-, die Pal au- und die Marianeninseln. Vorbereitet wurden diese Erwerbungen durch die Unternehmungen deutscher Großkaufleute, die des Reichsschutzes bedurften und diesen an- riefen, um nicht durch Angriffe und Übergriffe andrer Mächte, namentlich Englands, behindert und zurückgedrängt zu werden. 1. Togo. (87 000 qkm, etwas größer als Bayern, 1 Mill. E., 12 auf 1 qkm.) Lage und Grenzen. Togo erstreckt sich als ein schmaler Landstreifen von der Guineaküste in n. Richtung ins Innere hinein. Seine Längenausdehnung, 650 km, entspricht der Entfernung von München bis Hamburg, seine größte Breite, 200 km, der von Hannover bis Berlin. Im S. aber wird es durch englisches Gebiet so eingeschnürt, daß es den Atlantischen Ozean nur mit einem Landstreifen von 50 km Länge berührt. Im N. und O. wird Togo von fran- zösischem Besitz, Dahome, im W. von der englischen Kolonie Goldküste (Aschanti) eingeschlossen. Gegen diese bildet der schiffbare Volta eine natürliche Grenze. Aber die Scheidelinie zieht nicht durch die Mitte des Flußbettes, sondern am linken Ufer entlang, und auch das Mündungsgebiet des Flusses ist englisch, so daß die wertvolle Wasserstraße für uns nicht in Betracht kommt. Ähnlich ungünstig liegen die Verhältnisse an der Ostseite, wo der schiffbare Grenzfluß Monu auf französischem Gebiete mündet.

2. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 69

1891 - Dresden : Höckner
— 69 — schritte machte der Zerfall des Reiches unter seinen entarteten Nachfolgern, zumal als es anfing, infolge fortschreitender Abnahme seiner kriegerischen Überlegenheit durch Anwerbung türkischer und berberischer Söldner des nationalen Rückhaltes zu entbehren. 4. Als die Erben der antiken (byzantinischen) und der persisch-indischen Bildungselemente, die sie in national-arabischem Geiste umgestalteten, schufen die Araber in duldsamem Zusammenwirken mit den Eingeborenen der unterworfenen Lander eine eigenartige, hochentwickelte Kultur, welche dem christlichen Abendlande auf verschiedenen Gebieten lange Zeit weit überlegen blieb. Ihr durch künstliche Bewässerung geförderter Land bau verpflanzte eine Reihe orientalischer Kulturpflanzen nach den Ländern des Mittelmeers (Reis, Zuckerrohr, Dattelpalme, Baumwolle, Südfrüchte und Zierpflanzen). Ihr mit einer reichentwickelten Industrie verbundener Handel umspannte von Bagdad und Bassora aus aus zahlreichen Karawanenstraßen unermeßliche Gebiete Asiens und Europas und beherrschte ebenso das mittelländische Meer wie den indischen Ocean. 5. Die größte Förderung dankt ihnen die Wissenschaft, insbesondere Astronomie und Mathematik, Geographie und Medizin. Dagegen beschränkten sie sich in der bildenden Kunst im wesentlichen auf die Baukunst, da der Koran die Nachbildung der menschlichen Gestalt vetbot, schufen aber auch hier, nur zum Teil im Anschluß an byzantinische Vorbilder, ihrem Wesen entsprechende eigentümliche Formen (Bogen und Säulen, „Arabesken" in Moscheen und Palästen). Vi. Abschnitt. Die Entstehung der geistlich-weltlichen Uninersalmonarchie des Mittelalters 714—814. 1. Karl Mnrtell und die Wiederherstellung der Reichseinheit 714—741. 1. Die vormundschastliche Regierung seiner Gemahlin Plek-trudis, welche Pippin der Mittlere 714 für seinen von ihm zum 714 Hausmeier ernannten 6 jährigen Enkel bestellt hatte, hatte sofort gegen eine Erhebung der mit den Herzögen von Friesland und Aquitanien verbundenen nenstrischen Nationalpartei zu kämpfen. Da errang an der Spitze des austrasischen Adels der ursprünglich von der Nachfolge ausgeschlossene Sohn Pippins Karl Marte ll (714 — 741) nach schweren Kämpfen die Anerkennung als rechtmäßiger Nachfolger seines Vaters, als erblicher Herzog und Fürst von Anstrasien und zugleich Majordomus von Neustrien und Burgund. 2. Karl sicherte noch rechtzeitig durch eine Reihe siegreicher Feldzüge gegen die abgefallenen Herzöge von Aquitanien, Baiern, Alamannien, sowie gegen die räuberischen Sachsen die Einheit

3. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 74

1891 - Dresden : Höckner
— 74 — 4. Der Übergang des fränkischen Königtums auf die Karolinger und der Bund derselben mit dem Papsttum 741-768. 1. So fest gegründet hatte Karl Martell die Macht seines Hauses, daß er das Majordomat ohne Widersprach auf seine Söhne Karlmann (in Austrasien, Alamanuien, Thüringen) und Prppiu (in Neustrien und Burgund) übertragen konnte. Die beiden Brüder befestigten zunächst gemeinsam ihre Herrschaft in siegreichen Kämpfen gegen die unbotmäßigen Alamannen (Aufhebung des Herzogtums 747) und gegen den bisher ganz unabhängigen Herzog Odilo von Baiern, dessen unmündiger Sohn Tassilo 748 nach des Vaters Tode sein Herzogtum als fränkisches Lehen empfing. Die kirchlichen Bestrebungen ihrer Zeit unterstützten sie beide mit gutem Vorbedacht und stellten außerdem ihre Macht auch dadurch auf eine neue Grundlage, daß sie ein gesetzlich anerkanntes Verfügungsrecht über den größten Teil des Kirchengutes gewannen. 2. Nach dem Eintritt Karlmanns in das Kloster Monte Cassino 747 alleiniger Inhaber der höchsten Gewalt im Frankenreiche, entschloß sich Pippin der Kurze zur Wahrung der neuen Ordnung das Scheinkönigtum der Merowinger zu beseitigen und zwar mit Hilfe des Papsttums, das seinerseits des Schutzes gegen die Angriffe des Langobardenkönigs bedurfte (S. 70). Auf Grund der ausdrücklichen Zustimmung des Papstes Zacharias (Gesandtschaft nach Rom) ließ sich Pippin Ende 751 752 oder Anfang 752 zu Soissous von den versammelten Großen zum König erheben und von den Bischöfen salben. Der letzte Merowinger Childerich Iii. wurde ins Kloster geschickt. 3. Im Jahre 754 wurde die Salbung vom Papst Stephan Ii., der vor den Angriffen König Aistulfs hilfesuchend an den fränkischen Hof gekommen war, am Königspaar in der Kirche des h. Dionysius (St. Dänis) bei Paris wiederholt und dadurch das Bündnis des karolingischen Königtums und des Papsttums feierlich besiegelt. In zwei siegreichen Feldzügen (754 und 756) zwang Pippin darauf als Schutzherr der Kirche („Patricius") den Langobardenkönig zum Frieden und zur Herausgabe des Exarchats von Ravenna und der Pentapolis (des Küstenstrichs südlich von der Pomündung bis nach Ancona hin), die er nun dem römischen Stuhle übertrug („Constantinische Schenkung"). 4. In enger Verbindung mit der fränkischen Kirche (Bischof Chrodegang von Metz) war Pippin seitdem eifrig bemüht, auf

4. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 80

1891 - Dresden : Höckner
— 80 — Reichsgesetzgebung aus den in lateinischer Sprache aufgezeichneten Beschlüssen der Reichsversammlungen (Capitularia). Der namentlich in den Pfalzen des alten Anstrasiens und am Rhein regelmäßig zusammentretenden Reichsversammlung (seit Pippin „Maifeld") ging nicht selten tm Herbst eine kleine Versammlung der Großen voraus, welche die Beschlüsse der größeren vorbereitete. 2. Der einreißenden Erblichkeit im Beamtentum trat Karl überall entschieden entgegen und bestellte außerdem zur Aufsicht über die gesamte Reichsverwaltung, insbesondere die Rechtspflege, alljährlich je zwei Königs boten oder Gewaltboten (missi dominici), einen Bischof und einen vornehmen Laien, für je einen ausgedehnten Bezirk, welche als seine Stellvertreter viermal im Jahre denselben bereisend, auf besonderen Landtagen die Amtsführung der Grafen und Bischöfe zu beaufsichtigen und zu ergänzen, Klagen der Unterthanen entgegenzunehmen und in freieren Formen selbst Gericht zu halten hatten. Durch ihre Berichte an den König sicherten sie diesem eine durchgreifende persönliche Einwirkung auf alle Teile des Reiches. 3. Auch die Kirchenverfassung wurde, dem Charakter der karolingischen Monarchie entsprechend, vom Kaiser in römischhierarchischer Weise und zwar so geordnet, daß sür Deutschland Köln, Trier und Mainz als erzbischöfliche Sitze galten (für Baiern das Erzbistum Salzburg). Die Bischöfe und die Abte der Reichsklöster wurden unmittelbar durch den König ernannt; selbst das erzbischöfliche Pallium erteilte der Papst nur auf den Antrag des Königs. Ebenso verfügte der König nicht selten eigenmächtig über das Kirchengut, zog die Bischöfe zur Reichsverwaltung und die Vasallen von Kirchen und Klöstern wie seine eigenen zum Dienst heran, berief nicht nur Synoden, sondern ließ auch zuweilen durch sie dogmatische Streitigkeiten entscheiden. 4. Mittelpunkt des Reiches war der Hos, dessen Beamte zu den wichtigsten Reichsgeschäften des Friedens und des Krieges verwendet wurden. Unter den höheren Hofbeamten gewann der Hausgeistliche des Königs, der Vorsteher der „Kapelle", der königlichen Betkammer, mit der Ausdehnung seines Geschäftskreises auf die Kanzlei und die kirchlichen Angelegenheiten des Reiches besondere Bedeutung (primus capellanus, archicapellanus) Der Unterhalt der umfänglichen Hofhaltung, also im Grunde die Staatswirtschaft, welche mit dem König von Pfalz zu Pfalz

5. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 84

1891 - Dresden : Höckner
— 84 — Miniaturmalerei (zur Ausschmückung der Handschriften, minium = Zinnober) und Kalligraphie. — Karl d. Gr. starb am 28. Januar 814 814 zu Aachen und wurde im dortigen Münster begraben. Iii. Periode. Die Ausbildung der Hierarchie und des Feudalstaates. 814 — 1096 (1125). I. Abschnitt. Die Auflösung des karolingischen Reiches 814-918. 1. Der Erbstreit der Karolinger bis zum Teilungsvertrage von Verdun 814-843. 1. Ludwig der Fromme (814—840), Karls des Großen jüngster Sohn, war litterarisch gebildet und nicht ohne friedliche Regententugenden, aber allzu kirchlich gesinnt und ohne Festigkeit des Willens, vor allem der anspruchsvollen Geistlichkeit gegen- 817 über. Unter ihrem Einfluß erließ er schon 817 auf dem Reichstag zu Aachen eine vom Herkommen abweichende Erb folge Ordnung, welche zur Wahrung der Reichseinheit im Interesse der Kirche dem ältesten Sohne Lothar als Mitkaiser und eigentlichem Thronfolger die Oberhoheit über die nur mit kleineren Retchsteilen ausgestatteten jüngeren Brüder Pippin und Ludwig zuerkannte. 2. Aber als dem Kaiser aus seiner zweiten Ehe mit der ehrgeizigen und ränkevollen Welfin Judith 823 noch ein Sohn, Karl (der Kahle), geboren wurde, stieß er selbst auf deren 829 Drängen 829 jene Erbfolgeordnung um, indem er dem Spätling, wie nachher noch mehrmals, bedeutende Gebiete auf Kosten seiner Brüder zusprach. Der Groll der letzteren und der Argwohn der kirchlichen Reichspartei wurde noch verschärft durch die Berufung eines allmächtigen Günstlings an den Hof, des Grafen Bernhard van Septimanien. 3. In den hieraus entspringenden Wirren traten die 3 Söhne erster Ehe, Lothar, Pippin und Ludwig wiederholt für das Hausgesetz von 817 ein, wiederholt aber auch Ludwig an der Spitze

6. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 88

1891 - Dresden : Höckner
bort Hochburgund (zwischen Jura und den penninischen Alpen) wählten den welfischen Grafen Rudolf (888). In Italien kämpften die langobardischen Herzöge Berengar von Friaul, wie Rudolf ein Verwandter des karolingischen Hauses, und der einem anstrasischen Geschlecht entstammende Guido von Spoleto um die Herrschaft. 7. Während die von der Geistlichkeit getragene Kaiseridee den nationalen und landschaftlichen Kräften erlag und die karolingische Universalmonarchie sich endgültig in nationale Königreiche auslöste, tauchte innerhalb der westfränkischen Geistlichkeit der Gedanke auf, die während der Bürgerkriege vielfach weltlicher Habsucht und Willkür preisgegebene Kirche vom Staate zu befreien und das Papsttum an die Spitze einer abendländischen Theokratie zu stellen. In diesem Sinne entstanden um die Mitte des 9. Jahrh, in Frankreich die pseudo-isidorischen Dekretalien (nach dem spanischen Bischof Isidor des 7. Jahrh, genannt), eine Sammlung vornehmlich unechter päpstlicher Erlasse (auch Concilienbeschlüsse), durch welche die höchste gesetzgebende, verwaltende und richterliche Gewalt über die gesamte Kirche dem Papsttum zugesprochen wurde. 8. Das Papsttum versäumte nicht, diese Fälschung zur Begründung seiner herrischen Ansprüche zu benützen. Papst Nikolaus I. (858—867) hatte schon 863 in dem Ehestreite Lothars Ii. den Beschluß der Metzer Synode durch eine römische für ungültig erklärt und die Erzbischöfe von Köln und Trier abgesetzt, weil sie die Verstoßung der Königin gebilligt hatten. 864 trat er auf Grund jener Dekretalien in dem Streite des Erzbischofs Hinkmar von Reims, des mächtigsten und gelehrtesten Bischofs der fränkischen Kirche, mit dem widerspenstigen Straßburger Bischof für diesen ein, und die fränkischen Bischöfe ließen sich diese erste Anwendung der falschen Dekretalien gefallen. Hieraus entsprang dann in der Folge die Vorstellung, daß auch die weltliche Macht vom Papsttum abhänge und daß von ihm die kaiserliche Würde verliehen werde. 3. Der Verfall Ostfrankens und die Erneuerung des Stammesherzogtums 887—918. 1. In Ostfranken setzte Arnulf (887—899) den Raubzügen der Normannen ein Ziel durch den Sieg bei Löwen an 891 derdyle 891 und wandte sich in den folgenden Jahren von feinem Hauptlande Baiern (Hauptstadt Regensburg) aus wiederholt

7. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 90

1891 - Dresden : Höckner
— 90 — hold, die als „Kammerboten" das Königsgut verwalteten, in Franken nach der blutigen „Babenberger Fehde" die im Oberund Niederlahngau und in der Wetterau mächtigen Konrad iner, in Lothringen nach dem Tode Zwentibolds der im Hennegau und an der Maas begüterte Graf Reginar, der 911 zu West-franken abfiel. 4. Mit Ludwig dem Kinde starb die ostfränkische Linie der 911 Karolinger 911 ruhmlos aus. Darauf bereinigten sich mit Ausnahme der Lothringer alle deutfchen Stämme zu Forchheim zur Wahl des mächtigsten Stammeshauptes, Konrads von Franken (911—918). Aber auch er sah sich auf die Unterstützung der Kirche angewiesen, und auf das Drängen der Bischöse (Hatto von Mainz, Salomo von Constanz) unternahm er es, durch Bekämpfung der Herzogsgewalten in Sachsen (Heinrich, Sohn Ottos des Erlauchten), Vaiern (Arnulf) und Schwaben (der jüngere Bnrkard) das alte Königtum auf den Grundlagen der karolingischen Verfassung wiederherzustellen. Aber an dieser hoffnungslosen Aufgabe hat er seine guten Kräfte erschöpft, und ebensowenig gelang es ihm, Lothringen dem Reiche wiederzugewinnen. Sterbend verzichtete 918 Konrad auf die Herrschaft seines Hauses und Stammes (918). Ii. Abschnitt. Die Vorherrschaft des deutsch-römischen Kaisertums über die germanischen und romanischen Kölker 919—1056. 1. Die Gründung des deutschen Reiches 919—936. 1. Von Konrad selbst als Nachfolger empfohlen (Sage vom Vogelherd), wurde der eigenmächtige und hochstrebende Herzog von Sachsen aus ludolfingischem Geschlecht, Heinrich I. (919—936), auf einer Versammlung der fränkischen und sächsischen Großen zu Fritzlar in Hessen, im Grenzgebiete beider Stämme, im Früh- 919 jahr 919 zum König gewühlt. Durch Ablehnung der vom Mainzer Erzbischof auch ihm angetragenen kirchlichen Salbung gab er der Geistlichkeit von vornherein zu erkennen, daß er als unabhängiger Laienkönig, wenn auch in gutem Vernehmen mit ihr, zu regieren gedenke. Im übrigen wollte er unter Anerkennung der selbstständigen Macht der Herzöge im Inneren seinen königlichen Vorrang nur nach außen zur Geltung bringen.

8. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 94

1891 - Dresden : Höckner
— 94 — pfalzgräflichen Amtes (zur Verwaltung der königlichen Güter und des Königsgerichts). Ludwig Iv. war durch Vermählung mit Giselberts Witwe Gerberga, Ottos Schwester, gewonnen Und durch ein Bündnis mit seinem gefährlichsten Gegner Hugo von Prämien genötigt worden, die Zugehörigkeit Lothringens zu Deutschland anzuerkennen (942). b) Das Übergewicht Deutschlands über die romanischen Nachbarstaaten. „ 1 Während in Deutschland die Idee des Reiches durch Übertragung des Königtums auf einen neuen lebenskräftigen Stamm behauptet wurde, ging in Frankreich die höchste Gewalt im Kampfe der Parteien mehr und mehr dem Verfalle entgegen. Endlich stellte Otto I. die Ordnung wieder her, indem er dem insbesondere durch Hugo von Francien hartbedrängten Könige Ludwig Iv. (936 — 954) 946 mit einem gewaltigen Heere bis vor Paris und Rouen zu Hilfe zog, und auf deutschem Boden, zu Ingelheim, entschied 948 eine Synode in Anwesenheit der beiden Könige gegen Hugo. 2. Ebenso gewann der deutsche König bestimmenden Einfluß in Burgund und in Italien, das ebenfalls von Parteikämpfen zerrissen und außerdem den Angriffen der Araber und Ungarn schutzlos preisgegeben war. In dem Kampfe Hugos von Niederburgund mit Rudolf ü. von Hochburgund um die lotn- 933 bardische Krone hatte schließlich 933 Rudolf gegen Überlassung Niederburgunds auf diefelbe verzichtet. Gegen die ehrgeizigen Pläne Hugos nahm Otto I. nach Rudolfs Tode (937) bett jungen Erben des burguudischen Reichs, Konrad, in seinen Schutz, und deutscher Unterstützung dankte dann auch der Markgraf Berengar von Jvrea nach dem Tode Hugos (947) ttttb seines Sohnes Lothar (950) die italische Königskrone. 3. Noch stand jedoch Berengar der Anspruch Adelheids, der Witwe Lothars, gegenüber, und vergeblich suchte sie jener durch die Hand seines Sohnes Adalbert seinem Hause zu verbinden. Darum auf Schloß Garda in harter Haft gehalten (Flucht nach Canoffa), rief die junge Königin Ottos I. Hilfe an ttttb bot ihm mit ihrer Hand bte lombardische Krone, mit ihr aber auch den Anlaß zu einem gefährlichen Zwiespalt in seinem eigenen Hause. Ungeduldig und um sein Erbe besorgt, eilte Ottos I. Sohn Ludolf mit einem kleinen schwäbischen Heere dem Vater nach Italien voraus, fand sich aber durch die Gegenwirkung seines nicht minder ehrgeizigen Oheims, Heinrichs von Baiern, an den

9. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 99

1891 - Dresden : Höckner
— 99 — Harald in Holstein durch Erstürmung des Danewirkes gerächt und dieser wie der Böhmenherzog wieder zur Anerkennung der deutschen Oberhoheit gezwungen worden. Den Überfall König Lothars von Frankreich (954—986) zu Aachen, dessen Bruder Karl soeben noch vom Kaiser mit Niederlothringen belehnt worden war, beantwortete Otto Ii., unterstützt von einer einmütigen Erhebung der deutschen Fürsten, an der Spitze eines Heeres von 60000 Mann 978 durch -einen Zug bis vor 978 Paris. Diesem folgte 980 auf einer persönlichen Zusammenkunft mit Lothar zu Chiers der Verzicht desselben auf Lothringen. 4. Im Jahre 980 brach der Kaiser nach Italien auf, um auch das griechische Süditalien seiner Herrschaft zu unterwerfen und mit Deutschland zu einem Reiche zu verbinden. Doch nachdem er Bari und Tarent genommen hatte, erlitt er gegen die mit Abul-Kasem, dem fatimidischen Statthalter des arabischen Siciliens, verbundenen Griechen nach anfänglichem Siege bei Kap Colonne, südlich von Cotrone in Calabrien, 982 eine 982 furchtbare Niederlage (f. wunderbare Rettung). Die Kunde hiervon ermutigte die Slawen zwischen Elbe und Oder zu einem allgemeinen Aufstande, in welchem die Pflanzungen deutsch-christ-licher Gesittung hier auf Jahrhunderte zu Grunde gingen. Körperlich und geistig gebrochen, erlag der Kaiser 983 zu Rom diesem 983 jähen Wechsel des Glückes in der Blüte seiner Jahre (Grab in Rom). 5. Der unmündige, erst 4jährige Otto Iii. (983—1002) war soeben Weihn. 983 zu Aachen durch die Erzbischöfe von Mainz und Ravenna gekrönt worden. Doch bemächtigte sich seiner Heinrich der Zänker, der mit Hilfe feiner alten Bundesgenossen und einiger deutscher Erzbischöfe sich selbst auf den Thron zu schwingen gedachte. Aber an der Spitze Frankens und Schwabens und im Einverständnis mit der Mehrheit des sächsischen Adels trat ihm auf das entschiedenste der Erzbischof Willigis von Mainz entgegen, unterstützt hierbei auch von dem Erzbischof Adalbert von Reims und dem berühmten Vorsteher der Reimser Ktofterfchule, Gerbert. Heinrich entsagte schließlich seinen Ansprüchen und lieferte den jungen König aus (984). 6. Mit Kraft und Einsicht leitete Theophano, die jugendliche Witwe Ottos Ii., die Regierung für ihren Sohn. Allein während es nicht gelang, die abgefallenen Wendenstämme (außer

10. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 48

1891 - Dresden : Höckner
— 48 — Orleans, Reims). Anch bei den späteren Teilungen wnrde dieser Grundsatz im wesentlichen festgehalten, die austrasische Residenz jedoch nachher nach Metz vorgeschoben und zwar infolge der neuen Eroberungen auf deutschem Boden. Zu solchen gab der Tod Theoderichs d. Gr. 526 den Merowingern freie Hand. 2. Für die Stellung des fränkischen Reiches östlich vom Rhein war es entscheidend, daß der älteste der Söhne, Theude-531 rieh, 531 mit seinem Bruder Chlotar und im Bunde mit den benachbarten Sachsen den -^thüringerfönig Hermanfried überwand (Entscheidungsschlacht bei Burg Scheidungen an der Unstrut).1) Das südwestliche Thüringerland zwischen Thüringer Wald und Donau kam als zinspslichtiges Land zum Frankenreiche, in dem nördlichen Gebiete zwischen Bode und Unstrut erhielten die Sachsen Wohnsitze. Doch blieb Thüringen unter eigenen Herzögen und eigenem Rechte noch lange ein unsicherer Besitz. 534 3. Um dieselbe Zeit (534) gelang den jüngeren Brüdern Chlotar und Childebert die Eroberung des innerlich zerrütteten Burgunderreiches; aber auch diesem blieb eine gewisse Selbstständigkeit in Recht und Verfassung. Zu dieser wesentlich romanischen Erwerbung kamen noch die westgotischen Besitzungen zwischen Garonne und Pyrenäen (bis auf Septimanien) und die von dem Ostgotenkönig Vitiges abgetretene Provence. Ihnen gegenüber verstärkte die Erwerbung des alamanntfchen, unter ostgotischem Schutze stehenden Rätiens von demselben Könige und der bald nachher erfolgende freiwillige Anschluß der Baiern2) zwischen Lech, Donau und Enns die germanischen Elemente des Frankenreiches; freilich behauptete auch Baiern seine innere Selbständigkeit unter seinen agilolfingifchen Herzögen. Rur auf kurze Zeit 558 — 561 bereinigte der grausam-despotische Chlotar I. das ganze Frankenreich unter feinerherrschaft. ') Die Thüringer, im wesentlichen die Nachkommen der alten Hermunduren (nordöstlich vom Thüringer Walde) waren zuerst gegen Ende des 4. Jahrh, aufgetaucht. Sie hatten ihr Gebiet (zwischen Harz^ Werra, Rhön und Elbe-Saale) allmählich im Norden bis an die untere Elbe (nach dem Abzug der Langobarden), im Süden bis an die Donau (nach dem Abzug der Burgunder), ausgedehnt. 2) Die Baiern, welche zuerst etwa 520 erwähnt werden, sind aus den suebischen Markomannen und verwandten benachbarten Stämmen erwachsen. Eine Zeitlang von den Hunnen abhängig, verließen die Markomannen gegen Ende des 5. Jahrh, ihre böhmische Heimat (Baiuvarii) und besetzten das bis dahin von den Rugiern eingenommene Noricum.
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