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1. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 80

1891 - Dresden : Höckner
— 80 — Reichsgesetzgebung aus den in lateinischer Sprache aufgezeichneten Beschlüssen der Reichsversammlungen (Capitularia). Der namentlich in den Pfalzen des alten Anstrasiens und am Rhein regelmäßig zusammentretenden Reichsversammlung (seit Pippin „Maifeld") ging nicht selten tm Herbst eine kleine Versammlung der Großen voraus, welche die Beschlüsse der größeren vorbereitete. 2. Der einreißenden Erblichkeit im Beamtentum trat Karl überall entschieden entgegen und bestellte außerdem zur Aufsicht über die gesamte Reichsverwaltung, insbesondere die Rechtspflege, alljährlich je zwei Königs boten oder Gewaltboten (missi dominici), einen Bischof und einen vornehmen Laien, für je einen ausgedehnten Bezirk, welche als seine Stellvertreter viermal im Jahre denselben bereisend, auf besonderen Landtagen die Amtsführung der Grafen und Bischöfe zu beaufsichtigen und zu ergänzen, Klagen der Unterthanen entgegenzunehmen und in freieren Formen selbst Gericht zu halten hatten. Durch ihre Berichte an den König sicherten sie diesem eine durchgreifende persönliche Einwirkung auf alle Teile des Reiches. 3. Auch die Kirchenverfassung wurde, dem Charakter der karolingischen Monarchie entsprechend, vom Kaiser in römischhierarchischer Weise und zwar so geordnet, daß sür Deutschland Köln, Trier und Mainz als erzbischöfliche Sitze galten (für Baiern das Erzbistum Salzburg). Die Bischöfe und die Abte der Reichsklöster wurden unmittelbar durch den König ernannt; selbst das erzbischöfliche Pallium erteilte der Papst nur auf den Antrag des Königs. Ebenso verfügte der König nicht selten eigenmächtig über das Kirchengut, zog die Bischöfe zur Reichsverwaltung und die Vasallen von Kirchen und Klöstern wie seine eigenen zum Dienst heran, berief nicht nur Synoden, sondern ließ auch zuweilen durch sie dogmatische Streitigkeiten entscheiden. 4. Mittelpunkt des Reiches war der Hos, dessen Beamte zu den wichtigsten Reichsgeschäften des Friedens und des Krieges verwendet wurden. Unter den höheren Hofbeamten gewann der Hausgeistliche des Königs, der Vorsteher der „Kapelle", der königlichen Betkammer, mit der Ausdehnung seines Geschäftskreises auf die Kanzlei und die kirchlichen Angelegenheiten des Reiches besondere Bedeutung (primus capellanus, archicapellanus) Der Unterhalt der umfänglichen Hofhaltung, also im Grunde die Staatswirtschaft, welche mit dem König von Pfalz zu Pfalz

2. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 96

1891 - Dresden : Höckner
— 96 — rische Ostmark aufs neue; denn die Baiern dehnten ihre Macht allmählich wieder von der Enns die Donau abwärts aus. Zwei ^sahre nach der Ungornfchlcicht starb auch ßubotf, nachdem er seine Schuld durch tapfere Thaten gegen bte Slawen und in Italien gesühnt hatte. 4. Während dieser Bürgerkriege hatten sämtliche Slawenstämme des Norbens sich gegen bte deutsche Oberherrschaft erhoben. Nach langen und Mutigen Kämpfen (Schlacht an der Reckenitz 955) der beiben Markgrafen Hermann Billung und 960 Gero vollendete Otto selbst auch hier (bis 960) die Unterwerfung. Später bezwang Gero auch noch die aufständischen Lausitzer und machte Polen bis zur Warthe tributpflichtig. Mit herzoglicher Gewalt gebot Graf Hermann Billung zur Sicherung der Gebiete der Wagrier und Obotriten über den östlichen Teil Sachsens und verband damit auch die dänische Markgrafschaft an der Eider. Aus den südlichen slawischen Landen erwuchsen nach Geros Tode die Nordmark, Ostmark und Thüringische Mark. In diesen slawischen Gebieten wurden nach und nach Bistümer gegründet: Havelberg,Brandenbnrg-Merseburg, Zeitz (später Naumburg), Meißen, außerdem Posen für Polen (Herzog Mieczy-jlatn), alle unter dem 967 errichteten Erzbistum Magdeburg; dazu kamen in Dänemark (König Blaatand) Schleswig, Ripen, Aarhus, diese wie Oldenburg (spater Lübeck) in Wagrien unter dem Erzbistum Bremen. d. (Dttos I. Bund mit der Kirche und die Herstellung des abendländischen Kaisertums. 1. Nachdem selbst die Banbe der Verwanbtschaft sich nicht stark genug erwiesen hatten, das Herzogtum und den trotzigen Laien-abel fest an das Königtum zu ketten, schloß Otto I. um so enger den Bunb mit der Kirche, die ihrerseits selbst auch des königlichen Schutzes gegen die Übergriffe der weltlichen Großen be-bürste. Daher verstärkte er die Macht der Bischöfe durch massenhafte Landschenkungen, durch Übertragung des Markt-, Zoll- und Münzrechtes, vor allem aber durch Verleihung einer erweiterten Immunität. • Damit räumte er ihnen freilich auch obrigkeitliche (gräfliche) Rechte ein, verfügte aber auch frei über ihre Ernennung (sein Bruder Bruno Erzkanzler und Erzbischof von Köln, sein Sohn Wilhelm Erzbischof von Mainz) und zog sie als die Träger der damaligen Bildung im höchsten Maße zum Hof-

3. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 48

1891 - Dresden : Höckner
— 48 — Orleans, Reims). Anch bei den späteren Teilungen wnrde dieser Grundsatz im wesentlichen festgehalten, die austrasische Residenz jedoch nachher nach Metz vorgeschoben und zwar infolge der neuen Eroberungen auf deutschem Boden. Zu solchen gab der Tod Theoderichs d. Gr. 526 den Merowingern freie Hand. 2. Für die Stellung des fränkischen Reiches östlich vom Rhein war es entscheidend, daß der älteste der Söhne, Theude-531 rieh, 531 mit seinem Bruder Chlotar und im Bunde mit den benachbarten Sachsen den -^thüringerfönig Hermanfried überwand (Entscheidungsschlacht bei Burg Scheidungen an der Unstrut).1) Das südwestliche Thüringerland zwischen Thüringer Wald und Donau kam als zinspslichtiges Land zum Frankenreiche, in dem nördlichen Gebiete zwischen Bode und Unstrut erhielten die Sachsen Wohnsitze. Doch blieb Thüringen unter eigenen Herzögen und eigenem Rechte noch lange ein unsicherer Besitz. 534 3. Um dieselbe Zeit (534) gelang den jüngeren Brüdern Chlotar und Childebert die Eroberung des innerlich zerrütteten Burgunderreiches; aber auch diesem blieb eine gewisse Selbstständigkeit in Recht und Verfassung. Zu dieser wesentlich romanischen Erwerbung kamen noch die westgotischen Besitzungen zwischen Garonne und Pyrenäen (bis auf Septimanien) und die von dem Ostgotenkönig Vitiges abgetretene Provence. Ihnen gegenüber verstärkte die Erwerbung des alamanntfchen, unter ostgotischem Schutze stehenden Rätiens von demselben Könige und der bald nachher erfolgende freiwillige Anschluß der Baiern2) zwischen Lech, Donau und Enns die germanischen Elemente des Frankenreiches; freilich behauptete auch Baiern seine innere Selbständigkeit unter seinen agilolfingifchen Herzögen. Rur auf kurze Zeit 558 — 561 bereinigte der grausam-despotische Chlotar I. das ganze Frankenreich unter feinerherrschaft. ') Die Thüringer, im wesentlichen die Nachkommen der alten Hermunduren (nordöstlich vom Thüringer Walde) waren zuerst gegen Ende des 4. Jahrh, aufgetaucht. Sie hatten ihr Gebiet (zwischen Harz^ Werra, Rhön und Elbe-Saale) allmählich im Norden bis an die untere Elbe (nach dem Abzug der Langobarden), im Süden bis an die Donau (nach dem Abzug der Burgunder), ausgedehnt. 2) Die Baiern, welche zuerst etwa 520 erwähnt werden, sind aus den suebischen Markomannen und verwandten benachbarten Stämmen erwachsen. Eine Zeitlang von den Hunnen abhängig, verließen die Markomannen gegen Ende des 5. Jahrh, ihre böhmische Heimat (Baiuvarii) und besetzten das bis dahin von den Rugiern eingenommene Noricum.

4. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 55

1891 - Dresden : Höckner
— 55 — der 3 Teilreiche unter Chlotar Ii. von Nenstrien (613—628), 613 dem Enkel des ersten, und eine entschiedene Beschränkung der königlichen Gewalt herbei. Denn das vom König auf der großen geistlich-weltlichen Reichsversammlung zu Paris 614 be- 614 stätigte Reichsgrundgesetz (constitutio perpetua) beschränkte das Recht des Königs, die Grafen zu ernennen, auf die in dem betreffenden Gau angesessenen Großgrundbesitzer und erkannte die freie Wahl der Bischöfe durch Geistlichkeit und Volk unter Vorbehalt der königlichen Bestätigung an. 2. Das merowingische Staätswesen. a) Wirtschaftsleben. 1. Nach wie vor blieb fast ausschließlich die Naturäl-wirtschaft die Grundlage des fränkischen Wirtschaftslebens. Auch die römisch-keltischen Städte verloren mit dem Rückgang von Handel und Gewerbe ihr bisheriges Übergewicht über das platte Land oder wurden von den Germanen in Dörfer verwandelt. Nur hier und da am Rhein (Straßburg, Köln, Worms, Mainz), im Innern Nordgalliens und noch mehr im Süden erhielten sich einigermaßen Handwerk und Handelsverkehr. 2. Der Grundbesitz Galliens war hauptsächlich in den Händen des Staates, d. h. des Königs (vgl. S. 58), der Kirche und einer nicht sehr zahlreichen, aber mächtigen Grundaristokratie, d. H. der alteingesessenen senatorischen Geschlechter und der vornehmen Franken, die der König für geleistete Dienste mit Grund und Boden belohnt hatte. Die großen Güter wurden meist von Kolonen und Sklaven bebaut; doch gab es auch Pacht- und Leihverhältnisse, welche freie Leute namentlich der Kirche gegenüber eingingen (S. 56). Diese gallischen Zustände wirkten allmählich auch auf das Wirtschaftsleben der deutschen Stämme ein. 3. In den deutschen Stammlanden hatte sich inzwischen die Landwirtschaft bedeutend gehoben. Nicht mehr die Weidewirtschaft, sondern der Ackerbau stand im Mittelpunkte, und neben dem Getreidebau wurde auch bereits Wiesenkultur, Garten-und Weinbau getrieben. Das Ackerland war jetzt von dem Wald- und Weideland (Almende) grundsätzlich geschieden und allmählich dauernd in Sonderbesitz und Eigentum übergegangen. Da aber die Feldstücke jedes einzelnen Besitzes in der ganzen Dorfflur zerstreut lagen (Gewanneinteilung), so ergab sich daraus

5. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 119

1891 - Dresden : Höckner
— 119 — insgeheim dahin, den König zu entsetzen, falls er sich nicht bis zum Jahrestage des Bannes von demselben gelöst habe. 5. Heinrich entschloß sich die Zusammenkunft des Papstes und der Fürsten zu vereiteln und den Bund beider zu sprengen. Mitten im strengsten Winter eilte er deshalb, begleitet nur von seiner treuen Gemahlin und geringem Gefolge, von ©Peter, die von den süddeutschen Fürsten besetzten Alpenpässe vermeidend, durch Burgund und Savoyen unter unsäglichen Beschwerden über den Mont Cenis nach Italien. Hier erzwang er durch dreitägige Buße im inneren Schloßhofe des Felsenschlosses Canossa (oberhalb Reggio) am 28. Jan. 1077 die Absolution des wider- 1077 strebenden Papstes, der schon auf der Reise nach Deutschland vor der drohenden Bewegung der lombardischen Großen hier bei seiner Freundin, der Markgrüfin Mathilde von Tuscien, der Tochter der Beatrix (S. 107), Zuflucht gesucht hatte. 6. Nichtsdestoweniger wählten die enttäuschten Fürsten und Gregorianischen Bischöfe in Gegenwart päpstlicher Legaten 1077 zu Forchheim den Herzog Rudolf von Schwaben zum Gegenkönig, indem sie zugleich ihr freies Wahlrecht gegenüber dem König und die Unabhängigkeit der Wahl der Bischöfe von diesem im Sinne des Papstes feststellten. Jetzt aber trat Heinrich Iv., im Unglück rasch zum Manne gereift, mit der ganzen genialen Kraft seines Geistes für die Unabhängigkeit des entwürdigten deutschen Königtums mit Hilfe der Bürgerschaften der rheinischen Städte und der Bauernschaften Schwabens, sowie vieler Bischöfe und des Böhmenherzogs aufs neue in den Kampf ein. Rudolf dagegen stützte sich insbesondere auf die fchwäbischen Geschlechter der Welfen und Zähringer, sowie auf den sächsischen Adel und die freien Bauernschaften Sachsens und Thüringens. Da es in dem nun entbrennenden greulichen Bürgerkriege für Heinrich besonders galt, die Vereinigung der sächsischen und schwäbischen Heereskräfte des Gegners zu verhindern, übertrug derselbe die schwäbische Herzogswürde 1079 an Friedrich von Staufen, den Stammvater der Hohenstaufen, der durch seine Burgen eine beherrschende Stellung am Nordrande der Rauhen Alp behauptete (dessen Vermählung mit Heinrichs Tochter Agnes). 7. Erst nach einem entschiedenen Siege Rudolfs 1080 (bei 1080 Flarchheim unweit Mühlhausen i. Th.) stellte sich Gregor Vii-offen auf dessen Seite und erneuerte auf der Fastensynode 1080 feierlich den Bann über Heinrich, indem er zugleich binnen

6. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 136

1891 - Dresden : Höckner
— 136 — Demnächst gewann er seinen Oheim, den unruhigen Welf Iii,, durch Übertragung Tusciens, Spoletos und Sarbiniens, Heinrich den Löwen durch Bestätigung seines Erbrechts auf Baiern und für die Verzögerung der Belehnung durch das Zugestänbnis der Investitur für seine slawischen Bistümer; den Herzog Heinrich Jasomirgott entschädigte er später durch die Mark Österreich, welche er zum Herzogtum erhob (1156); seinem jungen: Neffen Friedrich von Rotenburg, dem Sohn Konrads Iii., trat er das Herzogtum Schwaben ab. 3. In kurzem hatte er das königliche Ansehen (auch durch Unterbringung des Raub- und Fehbewefens) berartig gesteigert, daß er nun auch im ftanbe war, die beutfche Oberhoheit den aujgerbeutschen Lehnsstaaten gegenüber zur Geltung zu bringen (Entscheibung des bänischen Thronstreites auf dem Reichstage zu Merseburg 1152, Felbzug gegen den Polenherzog Boleslaw). Durch seine Vermählung mit Beatrix, der Erbtochter des Grasen Raimnnb von Hochburgunb, befestigte er das Verhältnis bieses für seine italienischen Pläne besonbers wichtigen Landes zum Reiche. 4. yn Italien selbst freilich begegnete er großen Schwierigkeiten. Der mächtige Aufschwung des Verkehrs- und Erwerbslebens nach dem Beginn der Kreuzzüge hatte in den Städten des fruchtbaren Polandes mit seinem reichverzweigten Flußnetz die alte Naturalwirtschaft durch die Geldwirtschaft verdrängt und dadurch auch die bisher abhängigen Schichten der Bevölkerung mit dem Streben nach Selbständigkeit und Anteil am öffentlichen Leben erfüllt (S. 134). Die bisher herrschenben -Ltänbe, die Eapitane und Valvassoren, hatten sich infolgedessen während des Jnvestiturstreites mit dem aufstrebenden Bürgertum unter jährlich gewählten „Consuln" zu selbständigen, streitbaren (Carroccio) Gemeinben zusammengeschlossen und die bisher von den Bischösen im Namen des Königs geübten Hoheitsrechte selbst in die Hand genommen. Doch hielt der sofort auch erwachenbe stäbtische (Bonbergeist die Stabte in ununterbrochenem gegenseitigen Kampfe; insbesondre ftanben sich Mailanb, die alte kirchliche Hauptstadt Oberitaliens, und Pavia, die lom-barbifche Königsstabt, mit ihren Verbünbetert unversöhnlich gegenüber. Mailanb hatte vermöge feiner günstigen Lage zwischen Ticino und Abba, Comersee und Po seine Herrschaft über die ganze Lanbfchaft ausgedehnt, Como und Lobi zerstört und die benachbarten Grafschaften am Sübfnß der Alpen mit feinen Burgen bebeckt.

7. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 102

1891 - Dresden : Höckner
— 102 — ab' sondern schickte sich auch an, ein großes christliches Slawenreich zu errichten. 1002 2. In Deutschland wurde 1002 Heinrich Ii. von Baiern, ein Sohn Heinrichs des Zänkers und Urenkel Heinrichs I., dank dem Einflüsse des Willigis, zunächst freilich nur von einem Teile der Fürsten, in Mainz zum König erhoben und gekrönt; aber noch in demselben Jahre huldigten ihm nach dem Tode seines Mitbewerbers Eckard von Meißen auch die übrigen Fürsten und zuletzt auch Hermann von Schwaben. Nüchternen, aber beharrlichen Sinnes, strebte Heinrich Ii. vor allem danach, die schwer erschütterte Machtstellung des deutschen Königtums nach innen und außen wiederherzustellen. ‘6. Von Natur und durch seine geistliche Erziehung (in Hildesheim, Wolfgang von Regensburg) friedliebend und kirchlich gesinnt, war er im Inneren rastlos bemüht, durch strenge Handhabung des Rechts, selbst durch geschriebene Verordnungen, durch besondere Friedensgelöbnisse der fehdelustigen Großen, wie durch die Mittel i>er Kirche Ruhe und Sicherheit zu begründen. Dagegen räumte er, überzeugt von der Unmöglichkeit eines rein persönlichen Regimentes, unter stillschweigender Anerkennung Der Erblichkeit der großen Reichslehen den Fürsten eine größere Beteiligung an den Reichsgeschäften auf zahlreichen Hof- und Reichstagen ein. 4 Das notwendige Gegengewicht fand er in der planmäßigen Begünstigung der deutschen Kirche, indem er unter strengster Handhabung der Investitur und Heranziehung der Geistlichkeit zum Reichsdienste den Bistümern nicht nur große Schenkungen, sondern nach dem Vorgänge Ottos Iii. auch ganze Grafschaften übertrug (Bistum Bamberg. Bischöfe Thietmar von Merseburg und Burkarb von Worms). Auf das Papsttum freilich vermochte er trotz feiner streng kirchlichen Richtung („der Heilige") keinen bestimmenben Einfluß zu gewinnen. 5. Weniger glücklich war Heinrich Ii. nach außen. In einem langjährigen (1004—101b), durch die italienischen Felbzüge und innere Fehbert immer wieber unterbrochenen Kriege gegen den friegsgetoülägen Boleslaw Chrobry, der sich Böhmens, sowie eines Teiles des Meißnerlandes (Oberlausitz) und der Ostmark (Niederlausitz) bemächtigt hatte, mußte er dem polnischen Nationalstaate am Ende doch jene Marken, die Schutzmauern des Deutschtums, wertn auch gegen Anerkennung der deutschen 1018 Lehnshoheit, überlassen (Friede zu Bautzen 1018). Dagegen

8. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 104

1891 - Dresden : Höckner
— 104 — 3. In Deutschland führte der Wunsch Konrads H., das Erbrecht seines Vorgängers aus Burgund dem Reiche zu sichern, zu einem wiederholten Kampfe mit seinem Stiefsohn Ernst Ii üon Schwaben, der als Erbe seiner Mutter Gisela, der Nichte Rubolss Iii., Anspruch auf basselbe erhob. Dieser fiel enblich, weil er dem Gehorsam gegen den König die Treue gegen seinen Frennb Werner von Kiburg vorzog, srieblos 1030 im südlichen Schwarzwalb (Helbenbichtung, verwoben mit den Schicksalen "nbolfs). Das Herzogtum Schwaben übertrug Konrab später semem Sohn Heinrich, der bereits Baiern besaßt währenb er Kärnten nach Konrads des jüngeren Tode in seine eigene Hand nahm. 4. Auf Grunb der Erfolge seiner inneren Politik entfaltete Konrab Ii. nach außen hin aufs neue das gewaltige kriegerische Übergewicht der deutschen Nation. Im Osten zwang er 1031 Miesko (Mieczhslaw) Ii. von Polen, den Sohn Boleslaws, zur Ablegung des von seinem Vater angemaßten Königstitels und zur Herausgabe der ostelbischeu Teile der meißnischen Mark und Ostmark. Polen verfiel dann aus lange Zeit durch Thronstreitigkeiten und die fortbauernbe Feinbseligkeit mit Böhmen. Auch der abtrünnige Böhmenherzog und die heidnischen Lintizen würden wieber unterworfen und im Westen durch Erwerbung Burguubs 1032 nach dem Tode König Rubolfs Iii. (1032) die Verbinbung mit der Poebene erst vollstänbig gesichert (Krönung und Huldigung zu Peterlingen 1032 und 1033). Allerbings konnte das beutsche Königtum in dem wesentlich romanischen Laube niemals festen Boden gewinnen. Mit Knub b. Gr., dem gewaltigen Herrscher der brei nordischen Reiche Dänemark, England und Norwegen, trat Konrab Ii. in freunbfchaftliche Beziehungen durch Vermählung feines Sohnes Heinrich (Iii.) mit besten Tochter (1036) und durch Abtretung der Mark Schleswig. 5. Schon auf dem 1. Römerzug (1026—1027) war Kon-rat) Ii. in Mailand durch Erzbischof Aribert zum König, in Rom 1027 Ostern 1027 vom Papste in Gegenwart Rudolfs Iii. von Bur-gunb und Knuds d. Gr. zum Kaiser gekrönt worden. Der 2. R o m e r-zug (1037—103h) wurde veranlaßt durch das Hilfegefuch der zahlreichen nteberen, nach Erblichkeit ihrer Lehen ftrebenben Lehnsträger, der Valvafforen, gegen den wachfenbcn Druck des hohen lombai'bifchen Lehnsabels, der Capitane, der Lehnsträger der Bischöfe, die in Italien vollstänbig in den Besitz der weltlichen (gräflichen) Gewalt gelangt waren, sowie des herrschsüchtigen

9. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 135

1891 - Dresden : Höckner
— 135 — 4. Nach seiner Geyesung fuhr Konrad 1148 zu Schiffe nach Akkon und sammelte in Jerusalem die Reste der deutschen Kreuzfahrer, darunter auch eine Anzahl Niederdeutsche und Engländer, welche auf dem Seewege hierher den König Alfons von Portugal bei der Eroberung des noch mohammedanischen Lissabon unterstützt hatten (1147). Unterdessen war aber auch die Hauptmasse des französischen Heeres auf ihrem weiteren Marsche größtenteils dem Hunger und dem türkischen Schwerte erlegen. Mit Ludwig Vii., der Don der pamphylischen Küste aus Antiochia und von dort Jerusalem erreicht hatte, warf sich jetzt Konrad auf Damaskus. Als auch dies Unternehmen mit einer Niederlage endete (Verrat Balduins Iii.), kehrten die beiden Könige mißmutig 1149 nach dem Abendlande zurück. Iii. Abschnitt. Der Kampf der Hohenstaufen mit dem Papsttum 1152 — 1254 (1268). 1. Ter Aufschwung des Kaisertums 1152—1190 1. Friedrich I. Barbarossa 1152 — 1190. a) Die Wiederherstellung der kaiserlichen Macht in Deutschland und Italien 1152-1168. 1. Von dem nunmehr 1152 zum König gewähltenfriedrich (I.) 1152 von Schwaben, dem Neffen Konrads Iii. und dem Vetter Heinrichs des Löwen (durch s. Mutter Judith, Schwester Heinrichs des Stolzen) erhoffte das welfische Haus die endliche Regelung feiner Ansprüche, die Kirche die Ordnung der römischen Verhältnisse. Friedrich aber, ein geborener Herrscher von durch» dringendemverstande und durchgreifender Willenskraft, erblickte von Anfang an in der Erneuerung der Kaisermacht Karls d. Gr. das Ziel seines Strebens und suchte basselbe zu erreichen durch die Vereinigung der Bischöse und des Laienabels im Dienste der Krone! Insbesondre zog er die Reichsministerialen heran zu planmäßiger Bewirtschaftung eines ausgebreiteten Pfalzsystems in der fruchtbaren oberrheinischen Tiefebene (Hagenau,Trifels, Gelnhausen u. a.) in engstem Vereine mit der bischöflichen Verwaltung. 2. Jubem er aber von vornherein die dem Königtum im Wormser Konkorbate verbrieften Rechte den päpstlichen Ansprüchen gegenüber behauptete, sicherte er sich mit seiner eigenen Selbst-stänbigfeit auch die Herrschaft über die beutsche Kirche«

10. Grundzüge der neueren Geschichte - S. 259

1886 - Dresden : Höckner
259 wie gegenber den Unabhngigkeitstendenzen der Italiener, der Czechen und der Magyaren. Bei den Czechen erweckten sprachwissen-schaftliche und historische Studien das Bewutsein ihres Volkstums (Dobrowsky, Palacky, Kollar, der Urheber des Panslavismns); die Magyaren arbeiteten seit 1825, gefhrt von ihrem Adel, auf Wie-derherstellung ihres Staatsrechts hin, schufen eine Litteratur in der Volkssprache (Petfi, Jokaj, 1842 die ungarische Akademie) und ersetzten 1844 die lateinische Amtssprache durch die magyarische. Die Bewegung, beschleunigt durch die Finanznot, begann im niedersterreichischen Landtage und richtete sich zunchst auf die ^ Gewhrung einer Konstitution. Ihr weichend trat Metter- Mrz nich am 13. Mrz 1848 zurck und der Kaiser verhie eine 1848 Reichsversammlung. Daraus forderte die czechifche National-Partei die Wiederherstellung des bhmischen Gesamtstaats und bildete einen Nationalausschu (Graf Thun); in Ungarn wurde der Palatiu Erzherzog Stephan zur Berufung eines neuen libe-ralen Ministeriums (Franz Dek, Ludwig Kossuth) gentigt, neben dem aber in Pest schon ein Sicherheitsausschu auftrat; in Lombardo-Venezien brach der offne Aufstand aus (s. unten S. 268). So war sterreich auer stnde, in die deut-schen Wirren einzugreifen. 3. In Preußen schien trotz der groen Aufregung, die sich in Tumulten und zahllosen Adressen kundgab und durch die Nachricht von der Erhebung in Wien noch gesteigert wurde, alles in geordnete Bahnen geleitet zu sein, da der König am lg 18. Mrz die Berufung des Landtags fr den 2. April und Mrz Antrge auf die Begrndung eines deutschen Bundesstaates ver-hie. Allein aus der begeisterten Huldigung fr den König ging durch Miverstndnis und Aufhetzung ein wtender Barrikaden-kmpf hervor, der, obwohl von den Truppen siegreich gefhrt, doch den König so erschtterte, da er das Militr zurckzog, ein neues Ministerium (Graf Arnim, Schwerin, Auerswald) berief und am 20. Mrz eine allgemeine Amnestie erlie; Prinz Wilhelm ging nach England (am 22. Mrz Begrbnis der Gefallenen). Seine Verheiung aber, sich an die Spitze Deutsch-lands zu stellen, blieb wirkungslos, denn die Kraft des preu-ischen Knigtums war gelhmt, der König selbst von tiefster Abneigung gegen die ganze Bewegung erfllt. So fiel ihre Leitung nicht an die preuische Krone, sondern an den sddeutschen Liberalismus, dem der preuische Staat ganz antipathifch war. 17*
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