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1. Die außereuropäischen Erdteile und die deutschen Schutzgebiete - S. 336

1913 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 336 — F. Die deutschen Schutzgebiete. Allgemeines. Deutschland ist erst spät in die Reihe der Kolonialmächte ein- getreten. Zur Zeit der großen Entdeckungen zu Beginn der Neuzeit und in den darauf folgenden Jahrhunderten, als Portugiesen, Spanier, Holländer, Franzosen und Engländer weite Kolonialgebiete erwarben, war unser Vaterland im Innern zerrissen und nach außen ohnmächtig, so daß an überseeische Unternehmungen nicht gedacht werden konnte. Ein Versuch des großen Augsburger Kausmannshanses der Wels er, sich in Venezuela festzu- setzen (1526), scheiterte. Der erste unter den deulschen Fürsten, der weitschauend die Be- deutung einer See- und Kolonialmacht erkannte, war Friedrich Wilhelm von Branden- bürg, der Große Kurfürst. Er ließ 1681 an der Goldküste von Guinea die branden- burgische Flagge hissen, gründete dort das Fort Großfriedrichsburg (1687) und brachte einen großen Teil der Guineaküste unter seine Herrschast. Aber sein Enkel, der sparsame König Friedrich Wilhelm I., der kein Freund von kostspieligen und unsicheren Unter- nehmungen war, verkaufte den ganzen Besitz für.7260 Dukaten und 12 Mohren an die Holländer. Erst Jahrhunderte später, nnch der Wiederaufrichtung des Deutschen Reiches, wachte der Gedanke an die Erwerbung überseeischer Länder wieder auf. „Nur in dem Boden des geeinten Deutschlands konnte der Kolonialgedanke Wurzel fassen; erst erstand das Reich in seiner ungeahnten Machtfülle; dann folgte der glänzende Aufschwung der Industrie und des überseeischen Handels, und die Kolonisation bildete nur den not- wendigen Schlußstein dieses Gebäudes." Die Erwerbungen folgten rasch hintereinander, die meisten in den Jahren 1884 und 85. Die heutigen Grenzen wurden z. T. erst später in Verträgen mit andern Mächten festgesetzt. 1884 wurden Togo, Kamerun und Deutsch-Südw estafrika erworben, 1885 Deutsch-Ostasrika, Deutsch-Guiuea und die Marschallinseln, 1898 Kiautschou, 1899 Samoa, die Karolinen-, die Pal au- und die Marianeninseln. Vorbereitet wurden diese Erwerbungen durch die Unternehmungen deutscher Großkaufleute, die des Reichsschutzes bedurften und diesen an- riefen, um nicht durch Angriffe und Übergriffe andrer Mächte, namentlich Englands, behindert und zurückgedrängt zu werden. 1. Togo. (87 000 qkm, etwas größer als Bayern, 1 Mill. E., 12 auf 1 qkm.) Lage und Grenzen. Togo erstreckt sich als ein schmaler Landstreifen von der Guineaküste in n. Richtung ins Innere hinein. Seine Längenausdehnung, 650 km, entspricht der Entfernung von München bis Hamburg, seine größte Breite, 200 km, der von Hannover bis Berlin. Im S. aber wird es durch englisches Gebiet so eingeschnürt, daß es den Atlantischen Ozean nur mit einem Landstreifen von 50 km Länge berührt. Im N. und O. wird Togo von fran- zösischem Besitz, Dahome, im W. von der englischen Kolonie Goldküste (Aschanti) eingeschlossen. Gegen diese bildet der schiffbare Volta eine natürliche Grenze. Aber die Scheidelinie zieht nicht durch die Mitte des Flußbettes, sondern am linken Ufer entlang, und auch das Mündungsgebiet des Flusses ist englisch, so daß die wertvolle Wasserstraße für uns nicht in Betracht kommt. Ähnlich ungünstig liegen die Verhältnisse an der Ostseite, wo der schiffbare Grenzfluß Monu auf französischem Gebiete mündet.

2. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 42

1894 - Dresden : Ehlermann
i8. Jan. 1701 42 Preussische Monarchie. — § 14. Preussens Erhebung zum Königreich. Königstitel auch Sachsen mit Annahme der Krone Polen zustehend; Aussicht des 1692 zur Kurwürde erhobenen Hannoverschen Fürstenhauses auf den englischen Königsthron. Die Anerkennung als „König in Preussen“ erlangt Friedrich vom Kaiser (erst nach längeren Unterhandlungen) 1700 gegen Zusicherung der Unterstützung bei dem Kampfe um Gewinnung des spanischen Erbes (§ 11, V. Urteil Prinz Eugens: „die Minister sind des Henkers wert, die Kaiserl. Maj. solches geraten“). Am 18. Januar 1701 setzt sich Friedrich im Schlosse zu Königsberg, umstanden von den Grossen seines Reiches, selbst die Krone auf und ergreift das Zepter zum Zeichen, „dass er seine königliche Würde keinem auf Erden zu danken, sondern solche vielmehr sich selbst gegeben habe“. Darauf Krönung seiner Gemahlin durch ihn und seine feierliche Salbung in der Schlosskirche. [Am Tage vorher Stiftung des Schwarzen Adlerordens mit der Devise „Suura cuique.“] Urteil Friedrichs des Grossen: „Er sprach dadurch zu seinen Nachfolgern: „„Ich habe euch einen Titel erworben, macht euch dessen würdig; ich habe den Grund zu eurer Grösse gelegt, ihr müsst das Werk vollenden ““ V. Länderzuwachs. Bei dem Tode Wilhelms Iii. von Oranien erbt Friedrich 1702 Mörs (Grafschaft am linken Rheinufer im heutigen Rgbz. Düsseldorf) und Lin gen (Grafschaft am rechten Emsufer in dem heutigen Rgbz. Osnabrück). Das gleichfalls an ihn vererbte Neufchätel und Valeng in (Grafschaft nw. vom Neufchäteler See) wird ihm anfangs von Ludwig Xiv. bestritten, aber 1707 durch die Landstände zugesprochen. Zu gleicher Zeit wird Tecklen-burg (Grafschaft am nw. Abhang des Teutoburger Waldes) durch Kauf erworben. Vi. Fortschritte im Innern, i) Das Gewerbe wird durch Aufnahme von Ausländern (auch Friedrich gleich seinem Vater Schutzherr der Evangelischen) gefördert. 2) Das Heer wird bis auf 40,000 M. vermehrt, eine Art Landsturm (die „Miliz“) aus der Landbevölkerung gebildet. 3) Förderung von Wissenschaft und Kunst, a) 1692 Gründung der Universität Halle. (Der Rechtslehrer Christian Thomas i u s , von der Universität Leipzig durch Engherzigkeit

3. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 46

1894 - Dresden : Ehlermann
4(3 Preussische Monarchie. — § 15. Prägung preussischer Eigenart. des Königs im Hinblick auf seinen Sohn Friedrich: „Hier steht einer, der mich rächen wird“). Vii. Innere Fortschritte, a) Der Ackerbau wird auf alle Weise gefördert. ,,Landesmeliorationen“ in grossem Umfang. Durch Austrocknen von Mooren werden Viehweiden gewonnen (im Havellande Anlage des Gutes Königshorst, dessen Butter berühmt). Heranziehung von Ausländern (Holländer) für Viehwirtschaften. Besetzung wüster Strecken mit Ansiedlern (die durch den Erzbischof F i r m i a n vertriebenen protestantischen Salzburger in dem durch die Pest verödeten litauischen Preussen). Kartoffelfelder bei Berlin seit 1728. b) Gewerbe. Hebung der Betriebsamkeit (Tuchweberei u. a.), Beispiel des Staates durch Anlegung von Fabriken (die Tuchweberei in der Klosterstrasse zu Berlin liefert das blaue Tuch der Uniformen, die Gewehrfabrik in Spandau die Waffen). Schutz des Gewerbes durch hohe Eingangszölle (Wolle, Baumwolle, Seide), c) Hebung der Städte. In Ostpreussen neben Anlegung von mehreren hundert Dörfern Gründung von 4 Städten. Anregung zur Bauthätigkeit (Wohlhabendere werden zu Neubauten gezwungen). In Berlin wird die Friedrichsstadt erweitert, die Wilhelmstrasse angelegt. Bau von Kirchen (Böhmische, Dreifaltigkeits-, Jerusalemer Kirche); ein Kadettenkorps- und ein Krankenhaus (Charite) wird eingerichtet; in Potsdam, nunmehr der zweiten Residenzstadt, wird das grosse Militärwaisenhaus begründet, d) Religion. Beispiel des Königs in Beobachtung christlicher Sitte. Friedrich Wilhelm nach dem Muster seines Grossvaters Schutzherr der Evangelischen. Aufnahme der vertriebenen Salzburger (deren Ansiedelung s. oben a). e) Bildung. Einführung der allgemeinen Schulpflicht. Gründung von Volksschulen (Anstellung von Unteroffizieren als Lehrer). Bei Missachtung der Gelehrsamkeit doch Schätzung der Wissenschaft, wo sie dem praktischen Leben nützt. (Vernachlässigung der Akademie ; G u n d 1 i n g, ein nicht ungelehrter, aber charakterloser und am Hof verspotteter Mann, deren Präsident. Überweisung von 2000 astronomischen, mathematischen, physikalischen und medizinischen Werken nebst einer Sammlung von Naturerzeugnissen). Viii. Bedeutung der Person des Königs. Friedrich Wilhelm, bei aller Grösse königlicher Denkart doch rauh in seinen Neigungen (Jagd, Tabakskollegium, burschi-

4. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 214

1894 - Dresden : Ehlermann
214 Neues Deutsches Reich. — § 67. Geistesleben im dritten Zeitraum. „Materialismus“ einer-, zum „Pessimismus“ andererseits. Abwehr dieser durch Naturforscher selbst (Scheidung von Wissen und Glauben durch Virchow, das „Ignorabimus“ Dubois Reymonds). Eine Versöhnung der realistischen mit der idealistischen Weltanschauung, der Naturwissenschaften und der Philosophie, streben an der Naturforscher Lotze (Mikrokosmus) und der Philosoph Carriere (die sittliche Weltordnung). Ii. Einwirkung der Zeitrichtung auf den Bildungsgang. Die Realschule tritt als Schwesteranstalt dem humanistischen Gymnasium zur Seite und erweitert sich zum Realgymnasium, von dem wieder die „höhere Bürgerschule“ (jetzt „Realschule“ genannt) sich ablöst. Technische Hochschulen gewinnen gleichen Rang mit den Universitäten. Iii. Wissenschaften. a) Naturwissenschaften. Die Lehre des Engländers Darwin von der Entstehung der Arten wird auf deutschem Boden einer wissenschaftlichen Prüfung unterzogen und auf ihren berechtigten Kern zurückgeführt. Grossartige Entwickelung deutscher Naturforschung! Alexander v. Humboldt ist Bahnbrecher (schon dem vorigen Zeitraum angehörig). Kirchhoff und Bunsen lehren durch die Spektralanalyse die Beschaffenheit auch der fernsten Himmelskörper erkennen. Heimholtz untersucht die physischen Tonempfindungen als Quelle des seelischen Reizes der Musik. Fechner und Wundt gehen in ihren psychophysischen Untersuchungen den seelischen Bewegungen bis auf ihre sinnlichen Antriebe nach. Siemens’ Entdeckungen und Erfindungen auf dem Gebiete der Elektrotechnik u. a. gehören zu den grossartigsten Erwerbungen der Neuzeit, b) Geisteswissenschaften. Boeckh giebt (schon im vorigen Zeitraum) der Altertumskunde die Richtung auf weltgeschichtliche Betrachtung des aus dem Altertum überlieferten Gedankenstoffes. Die vergleichende Sprachforschung (s. o. § 44, Iii.) wird neben der Forschung nach Ursprung und Wesen der Sprache ein dankbares Feld für viele Gelehrten. Karl Ritter legt (schon im vorigen Zeitraum) den Grund zu wissenschaftlicher Betreibung der Erdkunde (die deutschen Forscher Schlagint weit, Barth, Rohlfs, Schweinfurth u. a ). Klassisches Zeitalter der Geschichtsschreibung (Leopold v. Ranke, Häusser, v. Sybel, Giesebrecht, Dahlmann, Waitz, v. Treitschke, Droysen, Duncker,

5. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 49

1894 - Dresden : Ehlermann
Preussische Monarchie. — § 16. Regierungsantritt Friedrichs d. Gr. 40 nischen Erbfolgefrage § 15, V.; sein zweideutiges Verhalten in der Jülich-Bergschen Frage Preussen gegenüber teilweise hierdurch bestimmt (§ 15, Vi.). Anerkennung der Sanktion durch die meisten Mächte, auch durch das Reich. Nur Bayern und Sachsen erheben Einspruch; Preussen giebt seine Zustimmung nur gegen Zusage von Berg. 3) Karl Vi. stirbt im Oktober 1740. Maria Theresia (schön, begabt, feurig und stolz), vermählt mit Franz Stephan von (Lothringen) Toskana (§ 15, V.), folgt 23 jährig. Iii. Erste Regierungsschritte Friedrichs. Friedrich ergreift (wider aller Erwarten!) sofort selbst kräftig die Zügel der Regierung— wie sein Vater ein Selbstherrscher, aber mit freierem Blick und höheren Zielen. 1) Veränderter Geist der Staatsleitung: die Folter wird abgeschafft, den Zeitungen wird gestattet, freimütig über Staatsangelegenheiten zu berichten, die Akademie wird neu belebt (Mau-pertuis Präsident), der durch Engherzigkeit theologischer Kollegen aus seinem Amt gedrängte Philosoph Wolff wird wieder an die Universität Halle berufen 2) Das Heer wird 11m 20,000 M. verstärkt, 3) zur Hebung der Industrie ein Handels- und Gewerbeministerium eingerichtet. 4) Das ihm vom Vater hinterlassene Erbe eines kräftigen Heeres und einer wohlgefüllten Schatzkammer ermutigt Friedrich, die alten Ansprüche seines Hauses mit Nachdruck geltend zu machen. Die auf Berg werden von den Höfen zu Wien, Versailles und Hannover rund abgewiesen. Der Tod Karls Vi. giebt Friedrich die Möglichkeit, statt des rheinischen Landes das dem Kern der Monarchie näher gelegene und ungleich gewinnbringendere Schlesien zu erwerben. Der von den Hohenzollern niemals aufgegebene Anspruch auf dieses Land (§ 13, Vii., 1 und X.) wird durch Kronjuristen (Cocceji u. a.) in einer an die Höfe gerichteten Denkschrift begründet, die Anerkennung der pragmatischen Sanktion — bei der Versagung von Berg - an die Abtretung Schlesiens geknüpft, und Maria Theresia zu gutwilliger Herausgabe des Landes aufgefordert. Da diese erklärt, keinen Zoll Landes abtreten zu wollen, eröffnet Friedrich den Krieg. Schultz, Meuere uml neueste Geschichte. 4

6. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 65

1894 - Dresden : Ehlermann
Preussische Monarchie. — § 22. Friedrichs Friedensthätigkeit. 65 Unterthanen, die Gestattung von Denk- und Glaubensfreiheit ein Ausfluss der Aufklärungsgedanken. Friedrich, „ein aufgeklärter Despot“. Iv. Die Aufklärung an anderen Fürstenhöfen. Die Macht der Aufklärungsideen erweist sich auch in ausserdeutschen Ländern wirksam (Pombal in Portugal; Aufhebung des Jesuitenordens durch Papst Clemens Xiv. Ganganelli; Peter Iii. und Katharina Ii. von Russland), reicht jedoch nicht aus, um die Willkürherrschaft unumschränkter Selbstherrscher auszurotten (Verkauf von Landeskindern an die Engländer während des amerikanischen Unabhängigkeitskampfes durch deutsche Fürsten, selbst „aufgeklärte“ wie Karl Eugen v. Würtemberg*). Für Deutschland wird indessen vielfach das Beispiel Friedrichs massgebend. Karl Friedrich von Baden hebt Folter und Leibeigenschaft auf. Der neue Geist zeigt sich an den Fürstenhöfen besonders in der Pflege geistigen Lebens. Der Musenhof in Weimar. Das Philanthropinum in Dessau (naturgemässe Erziehung nach Rousseauschen Grundsätzen, Basedow). Die Kriegsschule in Bückeburg (deren Stifter Wilhelm von Schaumburg-Lippe beruft Herder). Die Karlsschule in Stuttgart, die Akademie der Wissenschaften in München u. a. Der eifrigste Bewunderer und Nachahmer Friedrichs ist der Sohn seiner unversöhnlichsten Gegnerin, Maria Theresia, Joseph Ii. von Österreich (Mitregent seiner Mutter im Stammlande, Kaiser 1765—1790). Dessen wohlgemeinte Reformen scheitern jedoch an der rücksichtslosen Überstürzung ** der Ausführung. Die Aufhebung der Klöster und die Beschränkung der geistlichen Gerichtsbarkeit stossen bei den Geistlichen, die Aufhebung der Erbunterthänigkeit beim Adel auf Widerstand. Auch seine Reformthätigkeit im Reich ist unglücklich. Das Reichskammergericht bleibt bei der Besorgnis der Fürsten vor dessen Eingriffen im alten Schlendrian. Sein Bestreben, ein einheitliches Kaiserreich zu begründen, führt in Belgien und Ungarn zu Aufständen. § 22- Friedrichs Friedensthätigkeit. I. Das Land nach dem Kriege. Weite Strecken liegen wüst; viele Dörfer und Höfe sind verlassen, Städte in Haft des Dichters Daniel Schubart auf dem Hohenasperg. Schillers Behandlung. P riedrich d. Gr.; „Er thut immer den zweiten Schritt vor dem ersten.“ Schultz, Neuere und neueste Geschichte. -

7. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 67

1894 - Dresden : Ehlermann
Preussische Monarchie. — § 22. Friedrichs Friedensthätigkeit. (57 Glas u. a.) Indirekte Besteuerung (hohe Steuer auf Fleisch, Bier, Wein; dagegen Getreide zollfrei!), d) Handel. 1) Anlage von Verkehrswegen (Plauenscher, Finow-, Bromberger Kanal; der Seehafen Swinemünde). 2) Verbesserung des Postwesens. 3) Errichtung von Handelsgesellschaften (die ,,Levantinische“, die Emdener Heringskompagnie). Gründung der Seehandlung (1772). 4) Ein- richtung der Giro-, Diskonto- und Leihbank zu Berlin (der heutigen Reichsbank). Unter dieser Provinzialbanken. Stiftung von Leihhäusern. 5) Einführung von Staatsmonopolen (Tabak-, Kaffee-, Salz). Leider Generalsteuerpacht nach französischem System! Die ,,Regie“, eine drückende und verhasste Einrichtung (die Kaffeeriecher; Pasquill)! Dadurch Beförderung von Steuerhinterziehung und Schmuggel, e) Rechtspflege. 1) Die Strenge der Gerechtigkeit wird durch Friedrichs persönliches Eingreifen gesichert (charakteristische Erzählung vom Müller zu Sanssouci; „il y a des juges ä Berlin“), das ihn selbst zu Ungerechtigkeiten verleitet (Müller Arnold). 2) Das „allgemeine Landrecht“, von Cocceji vorbereitet, durch Carmer ausgearbeitet, erst nach Friedrichs Tode vollendet. f) Heer. 1) Vermehrung des stehenden Heeres bis auf 200000 M., worunter 40000 Reiter und 12000 M. Artillerie. Das Heer-vielfach aus Ausländern bestehend. Bürgerliche Offiziere fast nur in der Artillerie. 2) Einrichtung der Militärakademie und der Ingenieurschule, g) Religion. Bei eigener philosophischer Lebensanschauung Duldung in Religions-Angelegenheiten („In meinen Staaten kann ein jeder nach seiner Fagon selig werden“), aber auch Gleichgiltigkeit gegen das kirchliche Bekenntnis und dadurch Förderung des Rationalis-mus (§ 2i, I, 3). Gutes Einvernehmen mit der katholischen Kirche (der Papst erkennt den Königstitel in Preussen an was früher verweigert). Duldung der Jesuiten, doch Erhaltung des Staatscharakters als eines evangelischen. h) Bildung. 1) Friedrich selbst französisch gebildet, wendet sich von der deutschen Litteratur ab, deren Aufblühen er nicht kennt. (Vgl. indessen seine Begegnung mit Geliert in Leipzig) Seme Schrift „de la litterature allemande“. Über seinen Einfluss aut die Litteratur s. § 25, Iii. Fruchtbarer Schriftsteller (Oeuvres du philosophe de Sanssouci, memoires de landenbourg u. a.). 2) Das Volksschulwesen wird vom König nur wenig unterstützt (kärglich besoldete Lehrer, teilweise Unteroffiziere), ebensowenig die Universität; für die 5*

8. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 136

1894 - Dresden : Ehlermann
136 Zeit der Rückströmung. — § 45. Wiederaufrichtung Preussens. in St. Petersburg; 1813 an Steins Seite in Deutschland, 1818 Professor der Geschichte in Bonn. Von der Reaktion arg verkannt und ausser Thätigkeit gesetzt, tritt er 1840 wieder in sein Amt; 1848 Mitglied des Frankfurter Parlaments, 7 1860 neunzigjährig. Sein Denkmal in Bonn auf dem „alten Zoll“ und auf dem Rugard in Rügen. Prosaschriften: 1806 ,,Geist der Zeit", 1812 „Katechismus für den deutschen Landwehrmann“, 1814 „Der Rhein, Deutschlands Strom, nicht Deutschlands Grenze“. Von seinen Liedern die bekanntesten: „Was ist des Deutschen Vaterland?“, „Was blasen die Trompeten? Husaren heraus!“, „Der Gott, der Eisen wachsen liess“, „Sind wir vereint zur guten Stunde“. 2) Theodor Körner, Sohn des Freundes Schillers, der Sänger von „Leyer und Schwert“. Viele seiner Lieder gingen, getragen von den Weisen Carl Maria v. Webers, von Mund zu Mund: „Du Schwert an meiner Linken“, „Was glänzt dort vom Walde im Sonnenschein?“, „Vater, ich rufe dich“ (über seinen Tod s. § 42, Ii. A.). 3) Heinrich von Kleist, der die Freiheitskriege nicht mehr erlebt (Dichter der vaterländischen Dramen: „Der Prinz von Homburg“ und „Die Hermannsschlacht!“) 4) Max von S che nk e n d o r f: „Freiheit, die ich meine“, „Erhebt euch von der Erde, ihr Schläfer aus der Ruhi“ „In dem wilden Kriegestanze“. 5) Friedrich Rückert. „Geharnischte Sonette“. 6) De la Motte Fouque. „Frisch auf zum fröhlichen Jagen“. 7) Eichendorff s. unten § 52, I. d.j b) Das Wirken von Gelehrten in vaterländischem Sinne. 1808 Fichtes Reden an die deutsche Nation. (Vgl. § 37, Iv.), Schleiermacher u. a. Zweiter Zeitraum (Erster Zeitraum der Neuesten Geschichte). Vom zweiten Pariser Frieden bis zur französischen Februarrevolution. 1815—1848. Erster Abschnitt. Zeit der Rückströmung. Vom Ende der Befreiungskriege bis zur französischen Julirevolution. 1815—1830. § 45. Die Wiederaufrichtung Preussens. I. Preussens Gebiet, von der russischen bis zur französischen Grenze reichend, durchkreuzt und durchschnitten von anderen deutschen Gebietsteilen (Braunschweig, Hannover, Anhalt, thüringische Staaten, Hessen, Nassau u. a.) Zwei getrennte Hälften. Gegen 5100 □ Meilen (600 weniger als vor dem Tilsiter Frieden), über 10 Millionen Einwohner.

9. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 113

1891 - Dresden : Höckner
— 113 — Ottonen vor allem unter Erzbischof Brunos Leitung in die Laienwelt ausströmte, wirkte nachhaltiger eher noch bei den Frauen-(Adelheid und Theophano, Hedwig von Schwaben u. a.) als bei den Männern. 4. Dagegen erwuchs aus jenen Bestrebungen in einigen Klöstern eine nationale Poesie in römischem Sprachgewande nach klassischen Mustern. Ihre hervorragendsten Vertreter waren Eckehard I. von St. Gallen (f 973), der Dichter des Walthari-liedes, und die Nonne Hrotsvitha von Gandersheim, welche die Legenden der Heiligen in der Form Terentianischer Komödien bearbeitete. Die berufsmäßigen deutschen Dichter jener Zeiten waren die fahrenden (weltlichen) Spielleute, welche erst lange Zeit die Sagen aus der Völkerwanderung sangen, später dem veränderten Geschmack entsprechend mit Vorliebe die Kunde von den großen Tagesbegebenheiten fortpflanzten (Lieder auf Hattos Verrat an Adalbert von Babenberg, die Niederlage der Franken gegen Heinrich von Sachsen, die Abenteuer Kunos „Kurzibold". den Kampf Ludolfs gegen Otto I., Ernsts von Schwaben gegen Konrad Ii. u. a.). 5. Gehoben durch die Verflechtung der Kirche in die Reichspolitik, welche den Gesichtskreis der geistlichen Schriftsteller erweiterte, nahm auch die lateinische Geschichtschreibung nach langer Unterbrechung wieder einen kräftigen Aufschwungs. Ganz erfüllt von dem Ruhm seines Stammes schrieb der Mönch Wi-dukind von Corvey die sächsische Geschichte unter Heinrich I. und Otto I., die klassisch gebildete Hrotsvitha von Gandersheim ein Heldengedicht auf Otto I., der reisige Bischof Thiet-mar von Merseburg (j 1018), ein naher Verwandter des Kaiserhauses, die Geschichte der 2. Hälfte der sächsischen Kaiserzeit. Auch die zahllosen Klosterannalen gewannen neues Leben; die erste Weltchronik schrieb Hermann von Reichenau (bis 1034). Wichtige Nachrichten zur deutschen Geschichte bieten auch des gebildeten Italieners Liutprand von Cremona Denkwürdigkeiten Ottos I. ') Im Jahre 961 begegnet uns zum ersten Male der Name Teutoni für ba§ ganze deutsche Volk, einige Jahre später die Bezeichnung regnum teu-tonicum für das deutsche Reich. Doch hat es noch eines Jahrhunderts bedurft, ehe sich der Name „Deutsche" (anfangs für die Sprache, dann auch für das Volk, diutisk = volksmäßig) befestigte und in allgemeinen Gebrauch kam. Kümmel u. Ulbricht, Grundzüge Ii. 8

10. Grundzüge der neueren Geschichte - S. 255

1886 - Dresden : Höckner
255 strebte die dnische Regierung seit dem Anfange des 19. Jahr-Hunderts darnach, jene Einheit aufzulsen und mindestens Schleswig mit Dnemark zu vereinigen. Sie unterlie deshalb, wie schon seit 1711, die Berufung des schleswig-holsteinschen Land-tags und bewirkte 1823 die Abweisung der Beschwerde der hol-steinschen Ritterschaft am Bundestage (Dahlmann). Als nach der Jnlirevolntion die Bewegung fr Wiederherstellung des Landesrechts weitere Kreise ergriff (Lornfen), während die eider-dnische Partei die Einverleibung Schleswigs forderte, suchte die dnische Regierung 1834 durch Gewhrung von Provinzial-stnden (fr die Inseln, Jtland, Schleswig , Holstein) beiden Teilen entgegenzukommen, doch erhielt jetzt der Streit neue Nahrung durch das bevorstehende Aussterben des dnischen Knigshauses im Mannsstamm, da dann in Dnemark die weib-liche Linie Glcksburg, in Schleswig-Holstein die jngere mnn-liche Linie Augustenburg erbberechtigt war. Dem gegenber verfocht Christian Viii. (18391848) in feinem Offnen Briefe" vom 8. Juli 1846 die Erbfolge des Hauses Glcks- 1846 brg mindestens fr Schleswig, um die Fortdauer des Gesamt-staates zu sichern, rief aber dadurch die grte Erregung nicht nur in den Herzogtmern (Volksversammlung in Neumnster), sondern in ganz Deutschland und den Protest der Stnde am Bundestage hervor, der freilich auch diesmal ohne Wirkung blieb. 7. Auf eine nationale Neugestaltung drngte auch die gesamte geistige Bewegung hin. In der Dichtung allerdings wurde die Romantik bald durch Richtungen ber-wunden, die den Kampf gegen das Bestehende auch in die Litteratur bertrugen (Heine und das junge Deutschland, anders Platen), und setzte sich nur in abgeklrter Form in der schw-bischen Dichterschule (Uhland) fort. Aber eine glnzende Blten zeit deutscher Wissenschaft erwuchs auf Grund wahrhaft historischer Betrachtungsweise im Gegensatze zu der vernnftigen" der Aufklrung. So entwickelte sich die deutsche Alter-tums- und Sprachwissenschaft, besonders durch Jakob und Wilhelm Grimm, die Geschichtsforschung und -schreibung durch B. G. Niebuhr und F. Chr.dahlmann, dann in der Schule L. Ran-kes (geb. 1795) und fr das deutsche Mittelalter in Anlehnung an die aus Steins Anregung gegrndeten Monumenta Grermaniae historica (G. Pertz, G. Waitz; I. G. Droysen), die Rechts-Wissenschaft durch Eichhorn und Savigny, die Philologie durch F. A. Wolf, A. Bckh, G. Hermann, K. O. Mller mit Bevor-
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