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1. Römische Geschichte - S. 31

1896 - Dresden : Höckner
— 31 — sichrer (dies Alliensls 18. Juli 390). Der größte Teil 390 der Besiegten floh nach Veji. Das wehrlose Rom fiel in die Hände der Sieger und sank in Schult und Asche (Opfertod der patricischen Greise auf dem Forum); doch trotzte Kapitol und Burg, wo sich ein Rest waffenfähiger Mannschaft um den Senat geschart hatte, ihren Stürmen. Nach 7 monatlicher Belagerung zogen die Gallier, durch Hungersnot und Seuchen erschöpft, mit ihrer Beute und dem römischen Lösegelde (Bren* ims: vae victis!) nach ihrer überdies durch einen Einfall der Veneter bedrohten Heimat zurück. Die zerstörte Stadt wurde, nachdem das schon nach der Eroberung Vejis aufgetauchte Verlangen der Plebs, Rom mit dem wohlgebauten Veji zu vertauschen, durch den Senat (Camillus) abgewiesen war, allerdings eilig und unordentlich, wieder aufgebaut?) 5. Von jetzt an übernahmen die Römer mit der Abwehr der sich noch mehrmals (bis 349) wiederholenden Raubzüge keltischer Gefolgschaften an Stelle der Etrusker den Schutz der italischen Kultur. Nachdem sie sich an den fremdartigen Gegner und seine tumultuarische Kampfesweise gewöhnt hatten, gewannen die eben m diesen Kämpfen verbefferten römischen Waffen und die allmählich veränderte römische Taktik fast regelmäßig die Oberhand über die zuchtlose Tapferkeit der Barbaren?) Übrigens wurde die kriegerische Tüchtigkeit der Römer mittelbar auch dadurch gesteigert, daß sie gerade in der Zeit ihr Bürgerheer zweckentsprechender organisierten, wo das seit der 2. Hälfte des 5. Jahrh, bei allen Völkern des Mittelmeers aufkommende Söldnerwesen die besten Kräfte derselben, *) Alles übrige dürfte der Sage angehören: Die Absendung der 3 Fabier und ihre völkerrechtswidrige Beteiligung am Kampfe, die Rettung des Kapitols durch das Geschrei der Gänse und Manlius Capitolinus, die Vernichtung der abziehenden Gallier und die Wiedergewinnung des bezahlten Lösegeldes durch den aus der Verbannung zurückberufenen Camillus. 2) Die phalangitische Heeresordnung des Servius löste sich damals allmählich in die spätere offene Manipularstellung mit ausgiebigerer Verwendung der Wurfwaffen auf, deren Einführung von der Überlieferung dem Camillus zugeschrieben wird, die aber erst in den Samniterkriegen ihre volle nationale Entwickelung erfuhr (hastati, principes, triarii nach Altersklassen mit je 15 manipuli zu 2 centuriae). Schon während der Gallierkriege kam der gestählte Helm (galea) gegeü den Hieb der langen keltischen Schwerter, der Eisenbeschlag am großen Schild (scutum), der jetzt für alle Glieder eingeführt wurde, in der Fechtweise das Parieren der gallischen Schwerter mit dem Speere (pilum) auf. Die Stoßlanze (hasta) wurde ouf das 3. als Reserve geltende Treffen der Triarier beschränkt.

2. Römische Geschichte - S. 13

1896 - Dresden : Höckner
— 13 — lich um die Mitteilungen desselben zu hören und auf seine Fragen zu antworten. Ihre geringen Befugnisse (S. 23) wurden noch durch die sakralenformen, welche die Abhaltung bedingten, durch den Einfluß des leitenden Beamten und die Zustimmung des Senates (patrum auctoritas) erheblich beschränkt. 3. Zwischen dem König und der Bürgergemeinde steht der Senat (patres = pqtricische Familienhäupter), der urspünglich aus den Ältesten der patrieischen Geschlechter bestand. Die Zahl derselben entsprach der Zahl der dem Staate angehörigen Geschlechtsgenossenschaften, so daß mit der Aufnahme neuer Gemeinden die Vermehrung desselben notwendig verbunden war; bald jedoch wurden die Mitglieder vom König ernannt. Als Staatsrat des Königs (regium Consilium, s. o.) wird der Senat bei allen wichtigen Regierungs- und Verwaltungsangelegenheiten, namentlich in den Fallen, wo die Gemeinde befragt werden muß, befragt; doch ist der König an die Befolgung des erteilten Rates nur durch das Herkommen gebunden. Als Hüter der Verfassung hat der Senat Anteil an der Gesetzgebung; bei jedem von der Volksgemeinde gefaßten Beschluß stand es ihm frei, denselben zu bestätigen oder zu verwerfen. (Über das Interregnum s. o. Tracht der Senatoren: latus clavus an der Tunika, roter Schnh.) Das Verhältnis des monarchischen (Königtum), des oligarchisch-aristo-kratischeu (Senat) und des demokratischen (Volksversammlung) Elements hat die römische Verfassung auch in der ganzen folgenden Zeit bestimmt. c) Klienten und Plebejer. 1. Die Klienten oder Hörigen sind, wie überall in Italien, aus der in vorgeschichtlicher Zeit unterworfenen einheimischen Bevölkerung erwachsen und durch den Anschluß schutzbedürftiger Fremder fortwährend vermehrt worden. Anfänglich waren sie den einzelnen Geschlechtern zugeordnet, deren Fluren sie gegen einen Anteil des Ertrags bebauen halfen, woraus mit der Zeit eine Art Erbpacht entstand. Sie stehen zu ihnen in einem Treuverhältnis und haben in dem Haupte eines jeden Geschlechts ihren erblichen Schutzherrn (patronus), der sie im Rechtsverkehrs und im politischen Leben vertritt, wofür sie ihm nicht nur Ehrerbietung schulden, sondern auch seine Töchter aussteuern helfen, zur Buße im Falle seiner Verurteilung und zum Lösegeld des in Gefangenschaft Geratenen beitragen. Sie leisten dem Patron Heeresfolge und begleiten ihn im Frieden in die Öffentlichkeit. 2. Dunkel ist die Entstehung der Plebejer, vielleicht aber so zu denken, daß mit der Unterwerfung benachbarter Gebiete, der Lockerung des Geschlechtsverbandes und der Erstarkung des Königtums an die Stelle der Gentilklientel die Königsklientel trat. Die im Kriege unterworfenen Massen wurden, insoweit sie nicht als Patricier durch Kooptation Aufnahme fanden, regelmäßig nicht mehr dem Patronate einzelner Bürger, sondern vielmehr dem Schutze des Königs als des Vertreters der Gemeinde unterstellt. Sie wurden zum großen Teil in ihren nunmehr aber von Mauern entblößten Ortschaften zwar nicht mit Eigentumsrecht, aber mit dem Rechte der Nutznießung gegen Abgabe (possessio auf Widerruf) als Landbauern belassen; der andere Teil der persönlich frei bleibenden, aber politisch rechtlosen Unterworfenen wurde nach Rom übergesiedelt und bildete hier die neue städtische Plebs, bald unansässig, bald mit Äckern ausgestattet. 3. In nicht näher bekannter Weise gehen Plebejer und Klienten schon in der Königszeit allmählich in einander über; wahrscheinlich wurden viele

3. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 152

1894 - Dresden : Ehlermann
152 Zeit der Gärung, — § 51. Regierungszeit Friedr. Wilhelms Iv. b) Politisch. Die Demagogen werden der Haft entlassen, die Untersuchungen eingestellt; Ernst Moritz Arndt wieder in Wirksamkeit, Jahn der Polizeiaufsicht ledig, Berufung von Jakob Grimm an die Berliner, von Dahlmann an die Bonner Universität, Professoren, die nach dem Verfassungsbruch Ernst Augusts von Hannover* aus Göttingen vertrieben waren. Patriotische Regung im Volke bei Kriegsdrohung Frankreichs.** [Nikolaus Beckers Lied: „Sie sollen ihn nicht haben, den freien deutschen Rhein.“ Entstehung der ,,Wacht am Rhein“ von Max Schneckenburger.] Absicht des Königs, das Volk zu verfassungsmässiger Freiheit zu erziehen. Mittel: Ausbau der Provinzialstände. Daher Nichtverleihung einer Verfassung! Missstimmung darob, genährt durch Begünstigung rückläufiger politischer Richtungen seitens des Königs. c) Kirchlich. Versuch der Kirche eine Verfassung zu geben. Berufung von Kreis- und Provinzialsynoden. 1846 tagt eine Generalsynode zu Berlin. Dem 1848 begründeten „Oberkirchenrat“ werden die Befugnisse des Königs als obersten Bischofes übertragen. Aber Nachgiebigkeit gegen die Ansprüche von katholischen Geistlichen bei gemischten Ehen und Begünstigung kirchlicher Unduldsamkeit! Eine Zeit kirchlicher Bewegungen beginnt. Bildung freier Gemeinden (die protestantischen ,,Lichtfreunde“, die ,,deutsch-katholische Gemeinde“). Gründung des Gustav-Adolf-Vereins. d) National. Versuche zur Herbeiführung einer „tiefgehenden Aufrichtung des deutschen Bundes“, freilich vergeblich ! Verheißungsvolle Worte bei Grundsteinlegung zum Kölner Dom. — Erwachen deutschen Nationalgefühls im Volke beim ersten Auftauchen der Schl es wig-Ho Isteini -sehen F rage! [Bei der Erhebung des Grafen von Oldenburg auf den dänischen Königsthron und dessen Erwählung zum Herzoge von Schleswig und Grafen von Holstein war (1460) festgesetzt worden, dass beide Länder selbständig auf * Nachfolger Wilhelms Iv. nach salischem Rechte als männlicher Erbe. In England, wo die weibliche Erbfolge gilt, folgt Wilhelms Nichte, Viktoria, die jetzige Königin von England. Ernst August hebt 183' die Verfassung auf. 7 Göttinger Professoren protestieren und müssen das Land verlassen. ** Infolge der Parteinahme Preussens für den Sultan im Kriege Mehemed Alis (§ 48, Iii.) gegen die Pforte. Moltke kriegerischer Ratgeber des Sultans.

4. Griechische Geschichte - S. 89

1893 - Dresden : Ehlermann
Vierte Periode. 17. Alexander. 89 Tiefsinne orientalischer Weisheit. Seine Dialoge sind nicht nur eine Fundgrube hoher und ernster Gedanken, sondern auch Werke von grossem knstlerischem Werte. Die von Sokrates aufgestellte Lehre vom Begriff vertiefte er zur Ideenlehre, der Lehre von den Urformen alles Seienden. Die Idee" ist ihm das einzig wahrhaft Seiende, der gegenber die Einzeldinge nur Schein sind. Sie ist nicht nur Ursache alles Erkennens, sondern auch Grund alles Seins. Die hchste Idee ist die des Guten, die hchste Vernunft, die Weltschpferin d. i. Gott. Vermge des von Gott eingepflanzten Strebens (des geistigen Eros) gelangt der Mensch in seliger Begeisterung fr das Schne zu der Idee des Schnen, des Wahren und des Guten und zeugt unsterbliche Werke, mittelst deren er selbst der Unsterblichkeit teilhaftig wird (Symposion, vgl. Phdo). Vierte Periode. Die Zeit Alexanders und seiner Nachfolger. (Von 336 146) 17. Alexander Der von Philipp angebahnte Einheitsstaat auf dem Verhltnis der Bundesgenossenschaft, wie die frheren Anstze zu einheitlichem Staatswesen, beruhend. Fhrender Staat Macedonien mit einheitlicher Militrmacht, Heeresfolge der verbndeten Griechenstaaten. 337. Reichstag zu Korinth. (Nur Sparta erscheint nicht.) Als Grundzge der Bundesverfassung werden hingestellt: Selbstndigkeit der Gemeinden nach innen, Einigung der Wehrkraft nach aussen. Mchtigster Feind der Perser. Gegen diesen ein ,,Rachezug" beschlossen und Philipp zum Oberfeldherrn ernannt. 336. Philipp erliegt der Privatrache eines seiner Leib- 336 Wchter. Alexander folgt zwanzigjhrig. Seine grossen Geistesgaben durch den ersten Denker und Gelehrten seiner Zeit (und vielleicht aller Zeiten) Aristoteles von Stagira aus- 336325 gebildet; sein hoher Sinn und seine innere Kraft schon frh bekundet (Zhmung des Bucephalus; sein Ausspruch als Jngling: ,,Schon so alt und noch nichts fr die Unsterblichkeit gethan!" Die Besiegung der heiligen Schar bei Chronea).

5. Griechische Geschichte - S. 94

1893 - Dresden : Ehlermann
94 Vierte Periode. 17. Alexander. Alexanderstadt (Chodschend im heutigen russischen Zentralasien). Lngerer Aufenthalt zur Bekmpfung von Aufstnden der Bewohner und der mit ihnen verbndeten nrdlich vom Jaxartes wohnenden Scythenstmme. Zug der den Jaxartes. Schwierigkeit der Eroberung des zu grsserm Teil wsten Landes. 327. Die Erstrmung der Felsenfeste des Oxyartes , vollendet die Unterwerfung. Nach Sicherung des eroberten Landes zurck nach Baktra. 4) Zug nach Indien. Land und Volk. Die Halbinsel von Vorderindien durch den Alpenwall des Himlaya mit den hchsten Erhebungen der Welt (8 km) vom Innern Asiens geschieden, in ihrem Norden ein grosses Tiefland mit zwei gewaltigen Strmen. Der Indus bildet in seinem oberen Lauf mit seinen Nebenflssen das fruchtbare Fnfstrmeland" (Pendschab), durchfliesst im unteren ein wstes Steppenland. Der Ganges nimmt in seinem stlichen Lauf die vom Himlaya kommenden Gewsser auf und durchstrmt bis zu seinem von dichtverschlungenem Pflanzengewirr durchsetzten Delta ein beraus fruchtbares Land, mit tropischem Pflanzenwuchs, das dem Besteller bei geringer Mhe zweimal im Jahre zu ernten erlaubt. Die braunen Ureinwohner wurden schon um 2000 v. Chr. aus dem Industhal verdrngt und teilweis zu Sklaven (Parias) gemacht durch die einwandernden Arier. Allmhlich dringen diese in gleicher Weise in das Gangesthal vor und besetzen schliesslich bis 500 v. Chr. die ganze Halbinsel, den stlichsten Zweig der grossen indogermanischen Vlkerfamilie bildend. Die Inder (Hindus), ursprnglich ein kriegerisches, spter ein mehr beschauliches und gegen Gemtseindrcke sehr nachgiebiges Volk, haben ihr Heldenzeitalter um das 13 Jahrhundert v. Chr. Ihre heiligen Gesnge und Heldenlieder, gesammelt in dem Veda", geben ebensowohl von ihren religisen Vorstellungen und ihrem Leben in der lteren Zeit wie von ihrer spteren Entwicklung Kunde. Ursprnglich die arische Lichtreligion, wie bei den Vlkern Irans. Allmhlich mit fortschreitender Eroberung der Halbinsel Herausbildung der Brahmalehre: Die Dreieinigkeit (Trimurti) von Brahma, dem hchsten Gotte und Urquell alles Seins, Vishnu, dem erhaltenden, und Shiwah, dem zerstrenden Gotte. Strenge Religionsbungen und peinlich vorgeschriebene Fasten und Opfer. Herrschaft der Brahmanen. Damit nderung des sozialen und politischen Zu-standes: Schroffe Kasteneinteilung, drckende Priester- und Knigsherrschaft. ngstigung der Seelen durch Furcht vor irdischen und himmlischen Strafen. Entlastung der Gemter und Befreiung vom weltlichen Druck durch Buddha, einen Knigssohn, im 6. Jahrhundert. Lehre von der Erlsung des Menschen durch bergang in das Nirwana (Aufhren der Persnlichkeit und Aufgehen in das Ewige) mittelst einer Reihe von Wiedergeburten und Durchgang der Seele durch Tierleiber. Weite Verbreitung durch Buddhamnche, auch der Hinterasien. Buddha selbst als Gott angebetet. Umbildung des Brahmaismus und teilweise Verschmelzung mit dem Buddhismus. 327 327. Alexander zieht von Baktra aus mit einem Heer von 120000 Mann Fussvolk und 15000 Reitern der den Hindukusch nach dem Kabulpass. Freiwillige Unterwerfung des Fürsten Taxiles. Hephstion und Perdikkas marschieren

6. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 22

1891 - Dresden : Höckner
— 22 — abgestumpften Keils (cuneus). Außer dem Fußvolk stellte jeder Gau für das Vortreffen eine erlesene Schar, die sogenannten „Hundert", fünfzig Rotten, aus je einem Reiter und einem demselben zugeteilten leichtbewaffneten Fußgänger bestehend. Nur einzelne Völkerschaften des Niederlandes (Tenkterer, Bataver) stellten außer den Gefolgsmannen und den Reitern der „Hundert" größere Geschwader Berittener. 3. Die Führer des Heeres, der König oder der Herzog, wirkten mehr durch Vorbild als durch Befehl. Die höchste Straf-gewalt zur Wahrung des öffentlichen Friedens übten auch im Heere die Priester im Namen des Kriegsgottes Ziu, dessen heilige Zeichen, fahnenartig an Speerstangen befestigt, während des Friedens in heiligen Hainen aufbewahrt, im Kriege das Heer in den Kampf begleiteten. Der Angriff, auf den allein Aufstellung und Taktik berechnet waren, erfolgte unter dem Schildgesang (barditus) und lautem Kriegsruf. Die Kampfeswut wurde noch gesteigert durch die Nähe der Weiber und Kinder hinter der Wagenburg. 5. Götterglaube und Götterverehrung. 1. Ihren Glauben haben die Germanen auf der arischen Grundlage eines Lichtkultus der rauhen, zum Kampfe herausfordernden Natur ihres Landes, ihrem kampfesfrohen Wesen und ihren harten Lebensschicksalen entsprechend eigenartig weiter ausgebildet. In ihren Göttern sahen sie die segenspendenden und die zerstörenden Elementargewalten der Natur, die Kräfte des Lichtes und der Finsternis verkörpert. Die guten Götter, die Äsen („Stützen") werden dann zu Trägern auch der sittlichen Weltordnung und stehen als solche in beständigem Kampfe gegen die bösen Riesen oder Dürfen („Dürstenden"), die einst selbst Naturgötter einer roheren Entwickelungsstufe waren und später durch jene aus der Verehrung der Menschen verdrängt wurden (vgl. Titanen und Olympier). 2. An der Spitze der Äsen steht die große Götterdreiheit Wuotan, Donar, Ziu. Unter ihnen ist der älteste und höchste Wuotan, der Allvater, der Gott des Himmels, d. h. des Lust-meeres in seinen Wandlungen (ahd. watan — waten, vgl. Wut), der Herr des Sturmes („wilde Jagd", „wütendes Heer"), dann des wütenden Kampfes (Rabe und Wolf ihm heilig), Schlachtenordner, Siegverleiher. Die gefallenen Helden (Einherier) halten ihren Einzug in Walhalla; Walküren sind die Schlachtenjung-

7. Grundzüge der neueren Geschichte - S. 134

1886 - Dresden : Höckner
134 18. en" 18. Januar 1701 im Schlosse zu Knigsberg brachte 1701 8mar dem Staate keinen Zuwachs an Macht, wohl aber an uerer Geltung und spornte die Nachfolger an, dem Namen einen wirklichen Inhalt zu geben. Seine Gebietserwerbungen, zumeist aus der Erbschaft seiner Mutter Luise Henriette von Dramen (Mrs, Singen, das Oberquartier Geldern, Neufchatel und Va-lengin), blieben unbedeutend. 12. Im Innern setzte Friedrich den Ausbau der Verwal-tung fort (Ausdehnung des Privilegium de non appellando auf den ganzen Staat 1701, Oberappellationsgericht 1703), vermehrte das Heer und that manches fr die Hebung der Landes-kultur. Sein prunkvoller Hofhalt zerstrte allerdings trotz stei-gender Einnahmen das Gleichgewicht des Staatshaushalts, machte aber auch, besonders unter dem Einflu seiner geistvollen Ge-mahlin Sophie Charlotte von Hannover, der philosophischen Knigin" (| 1707), und der französisch - reformierten Kolonie Berlin auf kurze Zeit zu einem glnzenden Mittelpunkte des knstlerischen und wissenschaftlichen Lebens. A. Schlter und I. A. Rehring drckten der Hauptstadt ihr architektonisches Ge-prge auf, Leibnitz begrndete die Soeiett der Wissenschaften" 1700. Aufs wirksamste frderte die Universitt Halle, ge-grndet 1694, als Sitz neuer Richtungen der Rechtswissenschaft (Naturrecht) und Theologie (Pietismus) das Interesse des jungen Staats. b) sterreich unter Leopold I. 16571705. 1. Die drei Gruppen der Habsburgischen Gebiete (die bhmischen, sterreichischen und ungarischen Lander) waren in einer Hand erst seit Ferdinand Ii. (16191637) vereinigt, der auch Wien erst zur wirklichen Hauptstadt machte, doch staatsrechtlich nur durch die Dynastie zusammengehalten und im Innern we-sentlich von den Stnden (vor allem Adel und Klerus) und deren Beamten regiert. Die hier bei der Verschiedenheit der Na-tionalitten und Kulturverhltnisse doppelt schwierige Ausgabe, aus ihnen einen einheitlichen, monarchischen Staat zu machen, suchten die Habsburger zunchst nur durch Schwchung der stndischen Rechte und Begrndung weniger gemeinsamer Be-Hrden, nicht eines wirklichen Staatsbeamtentums, zu lsen. Allen drei Gruppen gemeinsam waren nur der Geheime Rat, der Hofkriegsrat (beide seit Ferdinand I.) und die Hoskammer, den sterreichisch-bhmischen Landen der Reichshofrat, nur rtlich

8. Grundzüge der neueren Geschichte - S. 180

1886 - Dresden : Höckner
r ^ 180 Erlebtes poetisch verklrt darstellte, vom grten Dichter der Sturm-und Drangperiode zum Vertreter klassischer Kunstdichtung von doch durchaus deutschem Gehalt; Schiller erwuchs unter dem Zwange harter Jugend zum begeisterten Prediger der Freiheit und zum ersten Dramatiker Deutschlands, bis dann der Hos von Weimar beide zu einziger Freundschaft und groartigstem Wirken verband. 6. In der Kunst wurde nur die Musik seit Bach, Hndel und Gluck vornehmlich durch die sterreicher Mozart und Haydn der Dichtung ebenbrtig; die bildenden Knste blieben trotz zahlreicher knstlicher Prachtbauten hinter beiden weit zu-rck, da das Rococo sich auslebte und die ghreude Zeit einen neuen Stil nicht fand. Nur die Malerei sand, angeregt von Winckelmann, die Anfnge einer Neubildung im Studium antik-klassischer Muster und der Natur (R. Mengs, Chodowiecki, Carstens). 9. Deutschland und Osteuropa bis zum Tode Friedrichs des Groen. a) Die erste Teilung Polens 1772. 1. Elisabeths Nachfolger Peter Iii. (Januar bis Oktober 1762), Sohn ihrer Schwester Anna und Karl Friedrichs von Holstein-Gottorp, durch Abkunft und Bildung dem russi-scheu Wesen fremd, suchte sofort die Verwaltung und das Heer nach Friedrichs des Groen Muster umzugestalten, rief aber dadurch eine Erhebung der Altrussen unter Fhrung seiner 1762 Gemahlin Katharina hervor, die ihn am 9. Juli 1762 strzte und seine Ermordung nicht hinderte. 2. Katharina Ii. (17621796), geboren 1729 als Prinzessin von Anhalt-Zerbst, 1745 mit Peter (Iii.) vermhlt, brachte der ganz Europa eine Zeit gewaltiger Umwlzungen, der Deutschland schwere Gefahren. Im Innern erstrebte sie als Anhngerin der Aufklrung unter Behauptung ihrer zarischen Allgewalt und mit Schonung russischer Anschauungen allseitige Reformen. Sie wies die Geistlichkeit auf Staatsbesoldungen an, grndete zahlreiche Schulen und Wohlthtigkeitsanstalten, suchte durch Teilung der bermig groen Gouvernements und Vermehrung der Beamten die Verwaltung zu verbessern, an der auch dem Landadel Anteil gewhrt wurde, durch Grndung starker deutscher Ackerbaukolonien namentlich an der Wolga der

9. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 35

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 35 — Feind, der ihn noch weit entfernt glaubte. Vor dem sächsischen Lager wirbelten dichte Staubwolken auf. Die Sachsen erkannten die Gefahr, und Schrecken ergriff sie. In toller Wut schrie alles nach Waffen und Pferden. Die Fürsten, ihre Mannen und alle, die Pferde hatten, eilten aus dem Lager und stürzten in einem dichten, verworrenen Knäuel auf die vorderste Schaar der Königlichen los. Die Bauern aber blieben im Lager und warteten voll Angst auf den Ausgang des Kampfes. Die Schwaben wankten vor den furchtbaren Schwerthieben der Sachsen; aber die Bayern kamen ihnen zu Hilse, die Franken griffen den Feind von der Seite an, der König mit seiner auserlesenen Schaar that Wunder der Tapferkeit — da wandten sich die ermatteten Sachsen zur Flucht und sprengten zurück zum Lager. Zugleich mit ihnen waren aber auch die Sieger dort. (Was wird jetzt geschehen? Das Lager kann nicht mehr verteidigt werden; die berittenen Edlen werden sich durch die Schnelligkeit ihrer Pferde retten, die Bauern sind verloren. Bestätigung.) Da jagten die sächsischen Reiter nach der andern Seite des Lagers davon; ihre schnellen und frischen Pferde retteten sie vor den Verfolgern. Nun fielen die Königlichen wütend über die Bauern her und metzelten sie nieder; wer ihrem Schwert entrann, ertrank in der Unstrut; achttausend Bauern verloren hier ihr Leben. Das reich ausgestattete Lager der Sachsen wurde geplündert, der Sieg war gewonnen. Zur Erläuterung: Wie kam es zum Sieg über die Sachsen? (Bereitwilligkeit der Fürsten, großes Heer, Klugheit des Heerführers; dadurch Überraschung ver ungeordneten Feinde durch das geordnete Heer. Tapferkeit der Königlichen und des Königs. Stimmung des Königs während des Kampfes und im Siege). An der Geschichte fällt mir mancherlei auf, zunächst, daß der Papst die Kirchenschänder nicht bestrafte (wie? Bann). Er lebte schon damals im Streit mit dem König und wollte daher seinen Gegner nicht durch Schwächung der Empörer stärken. Da sieht man deutlich: Er bestraft die Frevel gegen die Kirche nur, wenn es ihm nützt; er war nicht gerecht, sonst müßte er jeden Frevel bestrafen. Warum metzelten die Ritter so wütend die Bauern nieder? Sie wollten die Bauern dafür züchtigen, daß sie sich erlaubten, ritterliche Waffen zu tragen. Aber die achttausend bewaffneten Bauern konnten sich doch wehren? Sie waren nicht so gut gerüstet wie die Ritter, besonders fehlten ihnen die festen Schutzwaffen (Schild, Helm, Kettenhemd), auch waren sie nicht so geübt im Kämpfen wie die Ritter, die von Jugend auf das Führen der Waffen wie ein Handwerk gelernt hatten. — Zusammenfassung: Sieg des Königs über die Sachsen. Vierter Abschnitt: Die Ausnutzung des Sieges. Wie der König seinen Sieg über die Sachsen ausnutzte. Was werden die besiegten Sachsen nun thun? Sie werden einsehen, daß jeder Widerstand gegen die Übermacht des Königs vergeblich ist, und werden sich daher ihm unterwerfen. Und welche Bedingungen 3*

10. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 47

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 47 — ihre oberste Pflicht, dem Kaiser zum Reichskrieg zu folgen (Sachsenkrieg!); und als ihnen der Papst durch den Bann einen guten Vorwand giebt, verweigern sie sogar allen Gehorsam, setzen ihren König ab und geben einem auswärtigen Fürsten, dem Papst, die Verfügung über die Krone. Die Hauptquelle dieser Macht war die Erblichkeit ihrer Lehen (daher unabsetzbar) und ihr Zusammenhalten gegen den König. Iv. 2. Die Fürsten unter Karl d. G.: Beamte; unter Heinrich I.: selbständige Stammeshäupter und Landesherren; unter Otto J.: absetzbare Beamte; unter Heinrich Iv.: erbliche Landesherren, die das Reich mitregieren und sich sogar Über den König stellen. Iii. 3. Vergleich des Abfalles der Sachsen und der Fürsten mit dem Abfall Absaloms von David, Israels von Rehabeam (Beweggründe, schlimme Folgen, Unrecht gegen Gottes Gebot und Treubruch). Die Fürsten entschuldigen zwar ihren Abfall vor der Welt mit dem Bann, der alle Eide löse. Aber reicht diese Entschuldigung aus vor dem Gewissen und vor dem Worte Gottes? Das Gewissen sagt uns: Jedes Versprechen, das wir gegeben, und jede Pflicht, die wir auf uns genommen haben, müssen wir erfüllen; nur der, dem wir etwas gelobt haben, kann uns davon entbinden, sonst niemand. Die Fürsten begingen also einen Wortbruch und Treubruch, und das ist eine Sünde wider das Gewissen und ihren Herrn. Sie begingen aber auch eine Sünde Qe9et\ Gott, benn sie hatten Treue und Gehorsam unter feierlicher Anrufung Gottes geschworen, und biefer Eib konnte von keinem Menschen, auch nicht vom Papst gelöst werben. Und sie brachen diesen Eid nur, um eine neue Sünde gegen Gott hinzuzufügen; denn wenn sie ihre Obrigkeit, den König, mißachten, so mißachten sie auch Gott der die Obrigkeit eingesetzt hat (vergl. 1. Einheit Iv. 3. Röm. 13, 1—7). 3u dieser Sünde sind sie auch nur durch Habsucht und Herrschsucht gebracht worden, und die Folge dieser Sünde war die Schande ihres Königs und die Schande des Reiches, für dessen Ehre sie doch sorgen sollen. Was lernen wir daraus'? Iv. 3. Der Eid i)t unlöslich, denn er ist Gott geschworen, und die Schrift sagt: Du sollst Gott deinen Eid halten (Matth. 5, 33). Zur Gottesfurcht gehört auch der Gehorsam gegen die Obrigkeit, denn sie ist „von Gott verordnet" (Röm. 13, 1—2); Darum sagt die Schrift: Fürchtet Gott, ehret den König! (1. Petr. 2, 17.) Iv. 4. Kulturhistorisches: Rechte des Königs (in Sachsen); Ritterheer und Bauernheer (Überlegenheit, Haß); Kirchenschändung; Auftreten und Vorrechte der Stadt Worms. V. Durchlaufen und Verbinben der Thatsachen der 1. und der 2. Einheit.
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