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1. Römische Geschichte - S. 18

1896 - Dresden : Höckner
— 18 7. Der Vater (pater familias) herrscht allein und unumschränkt, nur den Göttern verantwortlich und gebunden nur durch Religion und Sitte (fas), nicht durch Rechtssatzungen (ins), über die Familie, auch über die verheirateten Söhne (patria potestas); neben ihm schaltet die ihm in heiliger Ehe (confarreatio) verbundene Frau (matrona) sittsam und thätig als Herrin im Haus. Zur Familie gehören auch die Sklaven (servi, famuli), welche freigelassen werden konnten (libertini), und die Schutzgeuoffen (cli-entes), welche der Hausherr als patronus vertritt (S. 15). 8. Den Grundzug der römischen Religiosität bildet die Furcht vor unbekanntem göttlichen Walten. Von der Geburt bis zum Tode fühlt sich der fromme Bauer in allen Regungen des Lebens umgeben und beeinflußt von einer zahllosen Schar das All durchdringender göttlicher Wesen. Und wie jeder einzelne, so steht jede Familie und Geschlechtsgemeinschaft, die Gemeinde, das ganze Volk unter der Obhut seines Genius. Nach echt bäurischer Art besteht eine Art gegenseitiger Verpflichtung zwischen Menschen und Göttern, welche dem Menschen die Sorge für die gewissenhafteste Erfüllung aller Verbindlichkeiten auferlegt (religio) und zwar unter peinlichster Beobachtung aller von alters her vorgeschriebenen gottesdienstlichen Formen (cerimoniae) und aller Zeichen des Götterwillens (omina, prodigia); daher die Abhängigkeit von den Priestern, welche allein im vollen Besitz der hierzu nötigen Kunde sind. Ii. Die Zeit der Republik. 509—31 v. Chr. J. Von dev Gründung dev Republik bis pm Beginn dev punifchen Rviege: Wevfusiungsenlwickelung und Vvwevbnng dev Pevvschsfl übev Italien. 509- 264 v. Chr. 1* Ständekampf und Aufsteigen Noms zur Vormacht Mlttelitaliens 509-366 (358). 1. Aas Mngen der Wteös um wirtschaftliche und rechtliche Sicherung bis zum Sturz des Decemvirats 509—449. 1 Die Begründung der Republik, a) Konsulat und Diktatur. 1. Das Ergebnis des Sturzes des Königtums war nicht sowohl ein Umsturz der bisherigen Berfassung, als vielmehr eine Umbildung derselben zur patrieischen Aristokratie. Die höchste Gewalt wird beibehalten, aber unter Formen, die ihren Mißbrauch ausschließen: an Stelle des monarchischen Prinzipes tritt dasjenige der Kollegialität. Träger der königlichen Gewalt werden mit denselben Insignien zwei alljährlich in den Centnriatkomitien aus den Patriciern zu wählende und völlig gleichberechtigte Konsuln als oberste magi-

2. Römische Geschichte - S. 13

1896 - Dresden : Höckner
— 13 — lich um die Mitteilungen desselben zu hören und auf seine Fragen zu antworten. Ihre geringen Befugnisse (S. 23) wurden noch durch die sakralenformen, welche die Abhaltung bedingten, durch den Einfluß des leitenden Beamten und die Zustimmung des Senates (patrum auctoritas) erheblich beschränkt. 3. Zwischen dem König und der Bürgergemeinde steht der Senat (patres = pqtricische Familienhäupter), der urspünglich aus den Ältesten der patrieischen Geschlechter bestand. Die Zahl derselben entsprach der Zahl der dem Staate angehörigen Geschlechtsgenossenschaften, so daß mit der Aufnahme neuer Gemeinden die Vermehrung desselben notwendig verbunden war; bald jedoch wurden die Mitglieder vom König ernannt. Als Staatsrat des Königs (regium Consilium, s. o.) wird der Senat bei allen wichtigen Regierungs- und Verwaltungsangelegenheiten, namentlich in den Fallen, wo die Gemeinde befragt werden muß, befragt; doch ist der König an die Befolgung des erteilten Rates nur durch das Herkommen gebunden. Als Hüter der Verfassung hat der Senat Anteil an der Gesetzgebung; bei jedem von der Volksgemeinde gefaßten Beschluß stand es ihm frei, denselben zu bestätigen oder zu verwerfen. (Über das Interregnum s. o. Tracht der Senatoren: latus clavus an der Tunika, roter Schnh.) Das Verhältnis des monarchischen (Königtum), des oligarchisch-aristo-kratischeu (Senat) und des demokratischen (Volksversammlung) Elements hat die römische Verfassung auch in der ganzen folgenden Zeit bestimmt. c) Klienten und Plebejer. 1. Die Klienten oder Hörigen sind, wie überall in Italien, aus der in vorgeschichtlicher Zeit unterworfenen einheimischen Bevölkerung erwachsen und durch den Anschluß schutzbedürftiger Fremder fortwährend vermehrt worden. Anfänglich waren sie den einzelnen Geschlechtern zugeordnet, deren Fluren sie gegen einen Anteil des Ertrags bebauen halfen, woraus mit der Zeit eine Art Erbpacht entstand. Sie stehen zu ihnen in einem Treuverhältnis und haben in dem Haupte eines jeden Geschlechts ihren erblichen Schutzherrn (patronus), der sie im Rechtsverkehrs und im politischen Leben vertritt, wofür sie ihm nicht nur Ehrerbietung schulden, sondern auch seine Töchter aussteuern helfen, zur Buße im Falle seiner Verurteilung und zum Lösegeld des in Gefangenschaft Geratenen beitragen. Sie leisten dem Patron Heeresfolge und begleiten ihn im Frieden in die Öffentlichkeit. 2. Dunkel ist die Entstehung der Plebejer, vielleicht aber so zu denken, daß mit der Unterwerfung benachbarter Gebiete, der Lockerung des Geschlechtsverbandes und der Erstarkung des Königtums an die Stelle der Gentilklientel die Königsklientel trat. Die im Kriege unterworfenen Massen wurden, insoweit sie nicht als Patricier durch Kooptation Aufnahme fanden, regelmäßig nicht mehr dem Patronate einzelner Bürger, sondern vielmehr dem Schutze des Königs als des Vertreters der Gemeinde unterstellt. Sie wurden zum großen Teil in ihren nunmehr aber von Mauern entblößten Ortschaften zwar nicht mit Eigentumsrecht, aber mit dem Rechte der Nutznießung gegen Abgabe (possessio auf Widerruf) als Landbauern belassen; der andere Teil der persönlich frei bleibenden, aber politisch rechtlosen Unterworfenen wurde nach Rom übergesiedelt und bildete hier die neue städtische Plebs, bald unansässig, bald mit Äckern ausgestattet. 3. In nicht näher bekannter Weise gehen Plebejer und Klienten schon in der Königszeit allmählich in einander über; wahrscheinlich wurden viele

3. Griechische Geschichte - S. 16

1896 - Dresden : Höckner
— 16 — im wesentlichen als ein kriegerischer. Der kriegerische Waffen-adel, der Herren stand, steht nach wie vor durchaus im Vordergrund. An seiner Spitze waltet der König über ein kleines Landgebiet. Er leitet sein Geschlecht und sein Recht von Zeus ab, doch muß er seine hohe Stellung auch durch Heldengröße im Kampfe, klugen Rat und gewandte Rede in der Versammlung, durch fürstliche Hoheit und Freigebigkeit verdienen. Er ist der oberste Heerführer mit dem Recht über Leben und Tod im Kriege, der oberste Richter und Gesetzgeber, der oberste Priester, welcher sein Volk den Göttern gegenüber vertritt. Als Zeichen seiner Würde führt er das Szepter. Seine Einkünfte bestehen im Ertrage seiner Güter, welche teils Privateigentum, teils öffentliches Königsgnt sind; dazu kommen Ehrenstücke von der Beute, freiwillige und bestimmte Gaben. Eine reichgefüllte Schatzkammer ist sein Stolz. Macht .und Rechte des Königs sind indessen im Lause der Zeit wesentlich durch jenen an Land- und Herdenbesitz reich begüterten Herrenstand beschränkt worden; vor allem wird der König nach Beseitigung der früheren Erblichkeit durch Wahl aus dein königlichen Geschlechte oder aus allen Adeligen ernannt. Diese stehen dem König als Rat zur Seite. Der Adel, der auch sonst die beständige Umgebung des Königs bildet, hat seine Freude an ritterlichen Kampfspielen, am Heldengesang und an der Musik beim Mahle und Gelage im Königspalast. Aus dem Volk ragen nur Einzelne durch Amt oder besondere Bildung als Priester oder Wahrsager, Herolde, Sänger und Künstler hervor. Die Masse desselben, die in Phylen und Phratrien geteilten Gemeinfreien, treten zur Volksversammlung zusammen, aber nur als Zeugen der Verhandlungen oder um des Königs und des Rates Beschlüsse zu vernehmen und ihre Stimmung durch Zuruf zu bekunden. Durch Raub und Kauf oder als Kriegsgefangene kommen auch Menschen fremder Herkunft unter das griechische Volk und werden in die Hans-genossenschaft aufgenommen. Aus ihnen entwickelt sich der Stand der Sklaven. Sie sind zwar als lebendiges Besitztum rechtlos, genießen aber eine menschenfreundliche Behandlung. 3. Der ganzeknltur zustand dieser Zeit zeigt bereits das Bild einer hochentwickelten und in sich abgeschlossenen Welt mit festgeregelten Lebensordnungen. Neben Ackerbau und Viehzucht, welche vordem fast ausschließlich die einfachen Bedürfnisse befriedigten, beginnen die Griechen immer selbständiger auch Seefahrt und Handel zu betreiben, ohne freilich als

4. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 35

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 35 — Feind, der ihn noch weit entfernt glaubte. Vor dem sächsischen Lager wirbelten dichte Staubwolken auf. Die Sachsen erkannten die Gefahr, und Schrecken ergriff sie. In toller Wut schrie alles nach Waffen und Pferden. Die Fürsten, ihre Mannen und alle, die Pferde hatten, eilten aus dem Lager und stürzten in einem dichten, verworrenen Knäuel auf die vorderste Schaar der Königlichen los. Die Bauern aber blieben im Lager und warteten voll Angst auf den Ausgang des Kampfes. Die Schwaben wankten vor den furchtbaren Schwerthieben der Sachsen; aber die Bayern kamen ihnen zu Hilse, die Franken griffen den Feind von der Seite an, der König mit seiner auserlesenen Schaar that Wunder der Tapferkeit — da wandten sich die ermatteten Sachsen zur Flucht und sprengten zurück zum Lager. Zugleich mit ihnen waren aber auch die Sieger dort. (Was wird jetzt geschehen? Das Lager kann nicht mehr verteidigt werden; die berittenen Edlen werden sich durch die Schnelligkeit ihrer Pferde retten, die Bauern sind verloren. Bestätigung.) Da jagten die sächsischen Reiter nach der andern Seite des Lagers davon; ihre schnellen und frischen Pferde retteten sie vor den Verfolgern. Nun fielen die Königlichen wütend über die Bauern her und metzelten sie nieder; wer ihrem Schwert entrann, ertrank in der Unstrut; achttausend Bauern verloren hier ihr Leben. Das reich ausgestattete Lager der Sachsen wurde geplündert, der Sieg war gewonnen. Zur Erläuterung: Wie kam es zum Sieg über die Sachsen? (Bereitwilligkeit der Fürsten, großes Heer, Klugheit des Heerführers; dadurch Überraschung ver ungeordneten Feinde durch das geordnete Heer. Tapferkeit der Königlichen und des Königs. Stimmung des Königs während des Kampfes und im Siege). An der Geschichte fällt mir mancherlei auf, zunächst, daß der Papst die Kirchenschänder nicht bestrafte (wie? Bann). Er lebte schon damals im Streit mit dem König und wollte daher seinen Gegner nicht durch Schwächung der Empörer stärken. Da sieht man deutlich: Er bestraft die Frevel gegen die Kirche nur, wenn es ihm nützt; er war nicht gerecht, sonst müßte er jeden Frevel bestrafen. Warum metzelten die Ritter so wütend die Bauern nieder? Sie wollten die Bauern dafür züchtigen, daß sie sich erlaubten, ritterliche Waffen zu tragen. Aber die achttausend bewaffneten Bauern konnten sich doch wehren? Sie waren nicht so gut gerüstet wie die Ritter, besonders fehlten ihnen die festen Schutzwaffen (Schild, Helm, Kettenhemd), auch waren sie nicht so geübt im Kämpfen wie die Ritter, die von Jugend auf das Führen der Waffen wie ein Handwerk gelernt hatten. — Zusammenfassung: Sieg des Königs über die Sachsen. Vierter Abschnitt: Die Ausnutzung des Sieges. Wie der König seinen Sieg über die Sachsen ausnutzte. Was werden die besiegten Sachsen nun thun? Sie werden einsehen, daß jeder Widerstand gegen die Übermacht des Königs vergeblich ist, und werden sich daher ihm unterwerfen. Und welche Bedingungen 3*

5. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 47

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 47 — ihre oberste Pflicht, dem Kaiser zum Reichskrieg zu folgen (Sachsenkrieg!); und als ihnen der Papst durch den Bann einen guten Vorwand giebt, verweigern sie sogar allen Gehorsam, setzen ihren König ab und geben einem auswärtigen Fürsten, dem Papst, die Verfügung über die Krone. Die Hauptquelle dieser Macht war die Erblichkeit ihrer Lehen (daher unabsetzbar) und ihr Zusammenhalten gegen den König. Iv. 2. Die Fürsten unter Karl d. G.: Beamte; unter Heinrich I.: selbständige Stammeshäupter und Landesherren; unter Otto J.: absetzbare Beamte; unter Heinrich Iv.: erbliche Landesherren, die das Reich mitregieren und sich sogar Über den König stellen. Iii. 3. Vergleich des Abfalles der Sachsen und der Fürsten mit dem Abfall Absaloms von David, Israels von Rehabeam (Beweggründe, schlimme Folgen, Unrecht gegen Gottes Gebot und Treubruch). Die Fürsten entschuldigen zwar ihren Abfall vor der Welt mit dem Bann, der alle Eide löse. Aber reicht diese Entschuldigung aus vor dem Gewissen und vor dem Worte Gottes? Das Gewissen sagt uns: Jedes Versprechen, das wir gegeben, und jede Pflicht, die wir auf uns genommen haben, müssen wir erfüllen; nur der, dem wir etwas gelobt haben, kann uns davon entbinden, sonst niemand. Die Fürsten begingen also einen Wortbruch und Treubruch, und das ist eine Sünde wider das Gewissen und ihren Herrn. Sie begingen aber auch eine Sünde Qe9et\ Gott, benn sie hatten Treue und Gehorsam unter feierlicher Anrufung Gottes geschworen, und biefer Eib konnte von keinem Menschen, auch nicht vom Papst gelöst werben. Und sie brachen diesen Eid nur, um eine neue Sünde gegen Gott hinzuzufügen; denn wenn sie ihre Obrigkeit, den König, mißachten, so mißachten sie auch Gott der die Obrigkeit eingesetzt hat (vergl. 1. Einheit Iv. 3. Röm. 13, 1—7). 3u dieser Sünde sind sie auch nur durch Habsucht und Herrschsucht gebracht worden, und die Folge dieser Sünde war die Schande ihres Königs und die Schande des Reiches, für dessen Ehre sie doch sorgen sollen. Was lernen wir daraus'? Iv. 3. Der Eid i)t unlöslich, denn er ist Gott geschworen, und die Schrift sagt: Du sollst Gott deinen Eid halten (Matth. 5, 33). Zur Gottesfurcht gehört auch der Gehorsam gegen die Obrigkeit, denn sie ist „von Gott verordnet" (Röm. 13, 1—2); Darum sagt die Schrift: Fürchtet Gott, ehret den König! (1. Petr. 2, 17.) Iv. 4. Kulturhistorisches: Rechte des Königs (in Sachsen); Ritterheer und Bauernheer (Überlegenheit, Haß); Kirchenschändung; Auftreten und Vorrechte der Stadt Worms. V. Durchlaufen und Verbinben der Thatsachen der 1. und der 2. Einheit.

6. Thüringer Sagen und Nibelungensage - S. 59

1890 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 59 — dem eroberten Lande zu geben, ihn zu betrügen. So entsteht auch hier ein Unrecht aus dem anderen, wie bei Adam und Eva, Kain, Josephs Brüdern, bei Ludwig dem Springer, als er die Wartburg baute; auch hier gilt das Sprüchwort: Eine Sünde ist der anderen Mutter. 3. Der Frankenkönig? — Dieser hätte dem Boten antworten sollen: „Sage Deinem Herrn, daß ich mich mit solchen schlechten Dingen nicht abgebe. Ich fange nur Krieg an, wenn ich gerechte Ursache habe, aber nicht ans Habsucht. Auch will ich nicht helfen. daß ein Bruder den andern beraubt und tötet, denn Brüder sollen sich lieben!" So sagt aber der Frankenkönig leider nicht, denn er ist auch herrsch- und habsüchtig, und es ist ihm ganz gleichgültig, ob das Werk, zu dem er sich mit dem Thüringerkönig verbindet, ein gutes oder schlechtes ist. Darum geschieht es ihm ganz recht, daß er von dem Thüringerkönig betrogen wird. Der eine ist so schlecht wie der andere. Iii. 1. Ihr kennt schon eine Geschichte, in welcher erzählt wird, wie eine Frau einen Mann zum Bösen verführen will. — Die Frau Potiphars wollte Joseph zur Sünde verleiten, aber Joseph ließ sich nicht verführen, sondern antwortete: „Wie sollt' ich ein so großes Übel thun und wider meinen Gott sündigen!" Nun war freilich der Thüringerkönig noch ein Heide und kannte Gott nicht, aber das wissen auch die Heiden, daß man seinen Bruder nicht berauben und gar töten darf. Auch die Heiden haben ein Gewissen. (Iv, 1.) 2. Vergleich mit dem Brudermord Kains. — Kain wurde nicht durch eine andere Person gereizt, sondern durch seine eigenen schlechten Gedanken, durch Neid und Haß. Diese Gedanken verleiten ihn zum Mord an seinem Bruder („wer seinen Bruder hasset, der ist ein Totschläger") wie das falsche Ehrgefühl und die Herrschsucht den Thüringerkönig. Weder Kain noch der Thüringerkönig herrschen über die Sünde, wie Gott es von den Menfchen verlangt, und wie es Jofeph that, fondern lassen ihr ihren Willen. Wie Ketin Neid und Haß hätte unterdrücken sollen, so hätte der Thüringerkönig den Anreizungen seiner Frau und den Einflüsterungen seiner eignen Herrschsucht widerstehen sollen, ebenso der Frankenkönig. (Iv, 2.) 3. Erinnerung an den Mord Ludwigs des Springers. 4. Früher herrschte über Thüringen ein König, später ein Landgraf. — Der König hatte niemand über sich, der Landgraf den Kaiser. Ein König ist selbständig. (Iv, 3.) Iv. 1. „Dein Leben lang habe Gott vor Augen und im Herzen und hüte dich, daß du in keine Sünde willigest und thust wider Gottes Gebot!" — Du sollst nicht töten! (5. Gebot.) 2. „Wenn du fromm bist, so bist du (Gott) angenehm, bist du aber nicht fromm, so ruhet die Sünde vor der Thür. Aber laß du ihr nicht ihren Willen, sondern herrsche über sie!" 3. Stichwort: „König''. (Dieser Titel ist wohl schon früher aufgetreten, aber daß derselbe den Begriff der Selbständigkeit in sich schließt, wird erst durch obigen Vergleich klar.) (Einzutragen.)

7. Thüringer Sagen und Nibelungensage - S. 17

1890 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 17 — Sollte aber das Bedenken entstehen, daß so geartete Stoffe bester aus dem Unterricht wegblieben, so wolle man nicht übersehen, daß — was den Ehebruch der Pfalzgräfin betrifft — die Schule jedenfalls die Pflicht hat, solche Stoffe zu behandeln, und daß diese Pflicht eine große Schwierigkeit in sich birgt. Je früher und je ernster man dieser Schwierigkeit zu Leibe geht, um so besser. In der früheren Jugend ist die Gefahr, daß die Phautasie abschweift, weniger groß, es ist eher zu erwarten, daß eine reine Verurteilung eintritt und so eine klare, kräftige Vorstellung sich bilde, auf welche bei späteren Veranlassungen mit Erfolg zurückgegriffen werden kann. Was aber die listige Flucht des Grafen betrifft, so ist es gerade ein Vorteil für den Unterricht, wenn er Gelegenheit bekommt, schwierige Fälle der ethischen Wertschätzung der Kinder zu unterbreiten, und solche Gelegenheiten müssen ebenfalls frühzeitig geboten werden, damit die Zöglinge sich bald daran gewöhnen, nicht ohne weiteres die ersten Regungen eines oberflächlichen Gefühls für richtig zu halten. Ziel: Warum Ludwig gefangen wurde, und ob er Buße that. Dieses Ziel wird von den Kindern gefunden, indem man sie an die Vermutung erinnert, daß Ludwig gewiß nicht ohne Grund vom Kaiser gefangen genommen wurde, und die Frage aufwirft, ob er wohl bis an sein Lebensende so schlecht geblieben sei. I. Ihr kennt das Wort „Buße". — Von der Predigt Johannes des Täufers. Was wollte er mit seiner Predigt? — Die Menschen sollten ihre Sünden erkennen, bereuen und nicht wieder thun. Wir haben jährlich zwei Bußtage, an welchen wir uns mit solchen Gedanken beschästigen sollen. Wenn nun Ludwig der Springer Buße gethan hat: — so muß er wohl vor seiner Gefangenschaft eine Sünde begangen haben. „„ Ii Ja, er hatte eine große Sünde gethan, eine Sünde gegen das fünfte Gebot. — Ludwig der Springer hatte einen Menschen getötet, wie Kain seinen Bruder Abel. Er tötete Friedrich, den Pfalzgrafen zu Sachsen, dessen schönes schloß an der Unstrut stand, auf der Jagd. — Vielleicht ans Versehen; vielleicht in einem Streit. Nein, weil Ludwig die Gemahlin des Pfalzgrafen für sich als Gemahlin haben wollte. — Da sündigte er nicht nur wie Kain gegen das fünfte Gebot, sondern auch gegen das sechste Gebot: Du sollst' nicht ehe-brechen- Diese Sünde beging auch die Frau des Pfalzgrafen. Denn, wenn sie nicht einverstanden gewesen wäre, hätte Ludwig ihren Gemahl nicht getötet. (Diese Antwort erfordert mehrere Hilfsfragen. Ist das sechste Gebot noch unbekannt, so ist zu fragen, ob das Begehren Ludwigs recht gewesen, und die ausgesprochene Verurteilung bestätigt der Lehrer mit dem Darbieten des sechsten Gebots.) Ihr könnt euch nun denken, was weiter geschah. — Der Kaiser ersuhr alles und ließ Ludwig gefangen nehmen. Staubt u. Göpfert, Präparationen. 2

8. Thüringer Sagen und Nibelungensage - S. 61

1890 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 61 — Ob der Frankenkönig den Sachsen das ganze Thüringen überlassen will? — Wohl kaum, sonst hätte er den Krieg gar nicht weiter zu führen gebraucht. Es scheint, als ob die Franken noch gar keine Sachsen gesehen hätten, und doch wissen sie von ihnen, sonst hätten sie keine Boten zu ihnen schicken können. — Einige der Franken werden schon die Sachsen gekannt haben, den andern aber waren sie fremd. Hehr = Ehrfurcht einflößend. Die Sachsen trugen weite Gewänder, die Franken enganliegende; die Sachsen hatten vor allem das lange Messer an der Seite, die Franken eine Streitaxt. Die letzteren trugen kurze Haare. (Abbildungen lind hier sehr am Platze.) Unerschütterliche Ruhe. — Ausmalen. Die beweglicheren Franken! Überschrift: Die Sachsen kommen den Franken zu Hülfe. Nun werden die Thüringer gewiß besiegt werden, da sie schon vor den Franken allein hatten zurückweichen müssen, und die Sachsen, welche noch nicht gekämpft haben, sind noch frisch^ 3. Zur Besprechung: „Vorstadt:" Erklärung unter Zuhilfenahme heimatlicher Verhältnisse. Wach der Vorstadt kam die Mauer der inneren Stadt, so daß die Sachsen nicht weiter vordringen konnten, denn die Mauer wurde von den Thüringern tapfer verteidigt. Diese standen oben auf dem Mauergang hinter den Zinnen und warfen von oben herab Speere, Steine 2c. und schossen mit Pfeilen. Dazu machen sie einen Ausfall: sie öffnen rafch ein Thor, und eine Schar bewaffneter Thüriuger stürmt mit großem Geschrei unvermutet gegen die Sachsen, von denen sie so viel wie möglich zu töten suchen. Freilich können die Thüringer die Sachsen nicht vertreiben, sondern nur abhalten, die Stadt zu erobern. Überschrift: Die Sachsen greifen die Stadt der Thüringer an. Was wohl am folgenden Tag geschieht? — Nachdem die Kämpfer durch die nächtliche Ruhe neugestärkt waren, wird der Kampf aufs neue beginnen. Vielleicht versuchen die Sachsen die Mauern mit Leitern zu erstürmen; vielleicht machen die Thüringer einen neuen Ausfall rc. 4. Zur Besprechung: Unsere Vermutung ist nicht eingetroffen. Schon in der Nacht wird die Stadt erobert. Wie können aber die Sachsen so leicht die Mauern ersteigen? — Die Thüringer schliefen und hatten versäumt, Wachen aus die Mauern zu stellen. Der Schrecken der Schlafenden, als sie das Geschrei auf der Straße hören; sie eilen aus den Häusern, fragen, was das Geschrei bedeute, da trifft sie schon ein tödlicher Streich, und sie stürzen zusammen. Andere irren in den Straßen umher, ohne zu wisseu, was sie wollen, fast sinnlos; sie halten die Sachsen für Thüringer und werden getötet oder gefangen genommen. Das Schlachtgeschrei der Sachsen, das Weh- und Hülfegeschrei der Thüringer, das Durcheinander, die Dunkelheit! Die

9. Thüringer Sagen und Nibelungensage - S. 63

1890 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 63 — 2. Wie handeln die Sachsen? — Auch die Sachsen fangen sofort den Krieg an, als sie die Botschaft des Frankenkönigs erhalten haben, olme eine gerechte Ursache zu haben. Sie führen Krieg, weil sie den Thüringern ihr Land rauben wollen, also ans Habsucht. Auch bedenken sie sich nicht lange: in den Krieg zu ziehen, war ihnen ein Vergnügen. Sie sind noch Heiden, wie bic Thüringer, darum machen sie auch die Überlebenden zu Sklaven. 3. Etwas müssen wir aber doch an den Heiden loben. — Die Sachsen und die Thüringer, ebenso anch die Franken, sind sehr tapfer. Zwei Tage kämpfen Franken und Thüringer, ohne zu ermatten. Die Sachsen erstürmten nach ihrer Anknnft gleich die Vorstadt; die Thüringer aber wnrden dadnrch nicht mutlos, auch dachten sie nicht. Wir haben nun zwei Feinde zu bekämpfen, da werden wir gewiß besiegt, sondern sie kämpften tapfer weiter bis in die Nacht. 4. Was mißfällt uns aber an den Thüringern? — (Denkt daran, wie die Sachsen die Mauern ersteigen!) Die Thüringer find nicht wachsam; sie verlassen sich darauf, daß ihre Feinde geradeso müde sind, als sie selbst, und lassen die Manern ohne Wachen. Wären die Thüringer wachsam gewesen, so wäre ihr Königreich vielleicht noch nicht untergegangen. 5. Wie zeigen sich die Sachsen nach dem Siege? — Sie sind zwar Heiden, aber sie opfern doch fofort nach beirt Siege ihren Göttern, um sich für benfeiben bankbar zu erweisen. Es sinb fromme Hciben. 6. Aber der Frankenkönig benimmt sich noch schlechter, als vorher. — Er lockt beit Thüringerkönig zu sich und ist jebcnfalls der Anstifter von feinem Tode, obgleich er ihm fein Wort gegeben hat, es solle ihm nichts Böses geschehen. Der Frankenkönig ist hinterlistig, wortbrüchig und ein Mörber. 7. Mit dem Thüringerkönig will freilich auch kein rechtes Mit leib in uns aufkommen. — Er vor allen hätte für gute Bewachung der Stadt sorgen müssen. Als er aber nach seiner Flucht die Einlabnng des Frankenkönigs erhielt, bürste er nicht so „leichtgläubig" ihr Folge leisten; denn er konnte wissen, daß bein Frankenkönige nicht zu trauen war, er mußte baran benfen, daß er ihm die Treue gebrochen hatte und ihm jetzt im Wege war. Aber er war wie mit Blindheit geschlagen, er raunte sozusagen in sein Unglück. Das war die Folge seiner Schlechtigkeit und gewiß auch die Strafe dafür. Iii. 1. Welches waren die Gedanken des Thüringerkönigs von Anfang an? —~ Er dachte, er allein fei zu schwach, um feinem Bruder das Reich zu nehmen, der Frankenkönig sollte ihm dabei helfen. Den diesem versprochenen Lohn aber wollte er auch behalten. Freilich war diese Rechnung falsch, er verlor nicht nur das Land, das er seinem Brnder abgenommen hatte, sondern kam dabei auch um sein ganzes Königreich und um sein Leben. (Iv, 1.) 2. Zweimal werden in diesen Kriegen Verbündete gesucht. — Der Thüringerkönig suchte zuerst Hülfe gegen seinen Bruder — die Franken

10. Thüringer Sagen und Nibelungensage - S. 64

1890 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 64 — suchen später Hülfe bei den Sachsen. Der Thüringerkönig verspricht dem Bundesgenossen die Hälfte des eroberten Landes — der Frankenkönig verspricht den Sachsen ganz Thüringen. Der erstere hält sein Versprechen gar nicht, der letztere wenigstens halb. (Iv, 4.) 3. Zusammenstellung der auf den Krieg bezüglichen Ausdrücke (die so oft von Schülern verwechselt werden). — Krieg, Angriff, Schlacht, Sieg, Niederlage, Belagerung, Ausfall, Eroberung. — Zu jedem dieser Begriffe ist ein Satz zu sagen: aber nicht etwa eine Definition („ein Krieg ist, wenn . . . ."), sondern etwa: Die Franken führten Krieg gegen die Thüringer, indem ein fränkisches Heer gegen die Thüringer zog; — Es kam zur „Schlacht", als die Heere aneinander gerieten und zu-fammen kämpften 2c. (Iv, 4.) 4. Stellt die Ereignisse, welche wir in den letzten Geschichten kennen gelernt haben, kurz zusammen! — (Aus dieser Zusammenstellung ergeben sich die beiden ersten Sätze von Iv, 2.) 5. Die Sachsen sehen ganz anders aus als die Franken! — Die Sachsen haben andere Tracht (weite Gewänder, die Franken enge), andere Waffen (lange Messer, jene Streitäxte), sie tragen die Haare lang herabfallend, die Franken kurz geschnitten, sie sind ruhig und ernst, die Franken beweglich. (Merkwürdig ist, daß sie sich gegenseitig fremd sind und diese Verschiedenheiten nicht kennen. —) Sie sind sich gegenseitig unbekannt und wohnen doch beide in Deutschland. Heute könnte das nicht mehr vorkommen. Aber in jener Zeit lebten die Völker für sich abgeschlossen. Damals reisten die Leute nicht so umher wie heutzutage; da gab es noch keine Vergnügnngs- und noch keine Geschäftsreisenden. Jeder wohnte für sich abgeschlossen, und nur im Kriege kam man in andere Länder. (Iv, 2.) 6. Wir haben Schlechtes, aber auch Gutes von den alten heidnischen Thüringern, Franken und Sachsen kennen gelernt. — Sie sind habsüchtig, und wenn sie hoffen können, einen Gewinn davon zu tragen, scheuen sie sich nicht, unrecht zu thun, dann kommt es vor, daß sie die nächsten Verwandten verraten und verderben, daß sie das gegebene Wort brechen, wie wir an dem Thüringerkönig gesehen haben; daß sie ohne weiteres und ohne lange zu überlegen, einen mörderischen Krieg ansangen, wie die Franken und Sachsen; daß sie hinterlistig ihren Gegner morden, wie der Frankenkönig. — Dabei sind sie aber sehr tapfer und unverzagt, auch vergessen sie in der Siegesfreude nicht ihrer Götter, sie sind in ihrer heidnischen Weise fromm. (Iv, 2.) 7. Da war es in der Zeit der Landgrafen doch anders. — Wenn auch Ludwig der Springer mehrmals gegen Gottes Gebote sündigte, so that er doch zuletzt Buße. Davon hören wir in der alten Zeit nichts, obgleich sich Unrecht auf Unrecht häuft. (An welche Personen müssen wir denken, um die Verschiedenheit der Zeiten recht deutlich einzusehen? —) Am besten sehen wir den Unterschied, wenn wir den Thüringer König und seine Gemahlin vergleichen mit dem Landgrafen Ludwig und seiner Gemahlin Elisabeth. Die Königin verführt den König zum Bösen; dieser leistet ihr keinen Widerstand, sondern fügt ein Unrecht zum andern,
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