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1. Römische Geschichte - S. 18

1896 - Dresden : Höckner
— 18 7. Der Vater (pater familias) herrscht allein und unumschränkt, nur den Göttern verantwortlich und gebunden nur durch Religion und Sitte (fas), nicht durch Rechtssatzungen (ins), über die Familie, auch über die verheirateten Söhne (patria potestas); neben ihm schaltet die ihm in heiliger Ehe (confarreatio) verbundene Frau (matrona) sittsam und thätig als Herrin im Haus. Zur Familie gehören auch die Sklaven (servi, famuli), welche freigelassen werden konnten (libertini), und die Schutzgeuoffen (cli-entes), welche der Hausherr als patronus vertritt (S. 15). 8. Den Grundzug der römischen Religiosität bildet die Furcht vor unbekanntem göttlichen Walten. Von der Geburt bis zum Tode fühlt sich der fromme Bauer in allen Regungen des Lebens umgeben und beeinflußt von einer zahllosen Schar das All durchdringender göttlicher Wesen. Und wie jeder einzelne, so steht jede Familie und Geschlechtsgemeinschaft, die Gemeinde, das ganze Volk unter der Obhut seines Genius. Nach echt bäurischer Art besteht eine Art gegenseitiger Verpflichtung zwischen Menschen und Göttern, welche dem Menschen die Sorge für die gewissenhafteste Erfüllung aller Verbindlichkeiten auferlegt (religio) und zwar unter peinlichster Beobachtung aller von alters her vorgeschriebenen gottesdienstlichen Formen (cerimoniae) und aller Zeichen des Götterwillens (omina, prodigia); daher die Abhängigkeit von den Priestern, welche allein im vollen Besitz der hierzu nötigen Kunde sind. Ii. Die Zeit der Republik. 509—31 v. Chr. J. Von dev Gründung dev Republik bis pm Beginn dev punifchen Rviege: Wevfusiungsenlwickelung und Vvwevbnng dev Pevvschsfl übev Italien. 509- 264 v. Chr. 1* Ständekampf und Aufsteigen Noms zur Vormacht Mlttelitaliens 509-366 (358). 1. Aas Mngen der Wteös um wirtschaftliche und rechtliche Sicherung bis zum Sturz des Decemvirats 509—449. 1 Die Begründung der Republik, a) Konsulat und Diktatur. 1. Das Ergebnis des Sturzes des Königtums war nicht sowohl ein Umsturz der bisherigen Berfassung, als vielmehr eine Umbildung derselben zur patrieischen Aristokratie. Die höchste Gewalt wird beibehalten, aber unter Formen, die ihren Mißbrauch ausschließen: an Stelle des monarchischen Prinzipes tritt dasjenige der Kollegialität. Träger der königlichen Gewalt werden mit denselben Insignien zwei alljährlich in den Centnriatkomitien aus den Patriciern zu wählende und völlig gleichberechtigte Konsuln als oberste magi-

2. Griechische Geschichte - S. 16

1896 - Dresden : Höckner
— 16 — im wesentlichen als ein kriegerischer. Der kriegerische Waffen-adel, der Herren stand, steht nach wie vor durchaus im Vordergrund. An seiner Spitze waltet der König über ein kleines Landgebiet. Er leitet sein Geschlecht und sein Recht von Zeus ab, doch muß er seine hohe Stellung auch durch Heldengröße im Kampfe, klugen Rat und gewandte Rede in der Versammlung, durch fürstliche Hoheit und Freigebigkeit verdienen. Er ist der oberste Heerführer mit dem Recht über Leben und Tod im Kriege, der oberste Richter und Gesetzgeber, der oberste Priester, welcher sein Volk den Göttern gegenüber vertritt. Als Zeichen seiner Würde führt er das Szepter. Seine Einkünfte bestehen im Ertrage seiner Güter, welche teils Privateigentum, teils öffentliches Königsgnt sind; dazu kommen Ehrenstücke von der Beute, freiwillige und bestimmte Gaben. Eine reichgefüllte Schatzkammer ist sein Stolz. Macht .und Rechte des Königs sind indessen im Lause der Zeit wesentlich durch jenen an Land- und Herdenbesitz reich begüterten Herrenstand beschränkt worden; vor allem wird der König nach Beseitigung der früheren Erblichkeit durch Wahl aus dein königlichen Geschlechte oder aus allen Adeligen ernannt. Diese stehen dem König als Rat zur Seite. Der Adel, der auch sonst die beständige Umgebung des Königs bildet, hat seine Freude an ritterlichen Kampfspielen, am Heldengesang und an der Musik beim Mahle und Gelage im Königspalast. Aus dem Volk ragen nur Einzelne durch Amt oder besondere Bildung als Priester oder Wahrsager, Herolde, Sänger und Künstler hervor. Die Masse desselben, die in Phylen und Phratrien geteilten Gemeinfreien, treten zur Volksversammlung zusammen, aber nur als Zeugen der Verhandlungen oder um des Königs und des Rates Beschlüsse zu vernehmen und ihre Stimmung durch Zuruf zu bekunden. Durch Raub und Kauf oder als Kriegsgefangene kommen auch Menschen fremder Herkunft unter das griechische Volk und werden in die Hans-genossenschaft aufgenommen. Aus ihnen entwickelt sich der Stand der Sklaven. Sie sind zwar als lebendiges Besitztum rechtlos, genießen aber eine menschenfreundliche Behandlung. 3. Der ganzeknltur zustand dieser Zeit zeigt bereits das Bild einer hochentwickelten und in sich abgeschlossenen Welt mit festgeregelten Lebensordnungen. Neben Ackerbau und Viehzucht, welche vordem fast ausschließlich die einfachen Bedürfnisse befriedigten, beginnen die Griechen immer selbständiger auch Seefahrt und Handel zu betreiben, ohne freilich als

3. Römische Geschichte - S. 94

1893 - Dresden : Ehlermann
94 Dritter Zeitraum. — § 34. Sittliche Zustände und Geistesleben etc. ladung), bei den Ungebildeten zu sinnloser Schwelgerei sich steigernd. Auch dasvolk durch öffentliche Speisungen verwöhnt. Liebe des Römers zum Landleben. Die Landhäuser (Villen) im Gebirge und an der See*) mit ausgesuchter Pracht ausgestattet (Ziergärten, Fischteiche). Zahlreiche unfreie Dienerschaft bei den Vornehmen für jede Art von Verrichtung vom Thürhüter und Sänftenträger bis zum Vorleser, Geheimschreiber und Arzte. Auch bei weniger Bemittelten nicht unter acht Sklaven. Harte Behandlung der Unfreien, Nichtachtung des Menschenlebens,**) wenn auch nicht überall. — Bei Vornehmen grosse Schar von Klienten; deren Morgenbesuch. Volksvergnügungen a) Die F echterspiele und Tierhetzen im Amphitheater. Ge-werbsmäs-siger Be- Retiarius. trieb der Leibesübungen (Gegensatz zu den hellenischen Wettkämpfern). Fechterschulen, Fechtmeister (lanista)., Gladiatoren (Samnitis, Thraex, mirmillo s. Gallus; retiarius [mit Netz und Dreizack] und secutor u. a.). Senken und Ausstrecken des Daumens seitens der Zuschauer Todesurteil oder Begnadigung kündend. — Kampf wilder Tiere untereinander (400 Löwen bei Cäsars Festspielen) oder mit Menschen. Seegefechte (navalia). b) Die Wagen rennen im Circus (carceres, spina — die Mauer inmitten der Bahn —, meta — kegelförmige Säulen, 7 Umläufe). c) Die öffentlichen Bäder mit apodyterium, tepidarium, caldarium, frigidarium, Ring- und Spielplätzen, Sälen (exedrae) und Hallen zu gesellschaftlicher Unterhaltung, Bibliotheken u. a. *) Ciceros Tusculanum im Albanergebirge, Formianum bei Gaeta (ausser-dem Haus in Pompeji). Die Landhäuser zu Puteoli ins Meer hinein gebaut. Bäder zu Bajä. **) Ein reicher Ritter aus dem Freundeskreise Augusts füttert seine Fische mit Sklavenfleisch

4. Grundzüge der neueren Geschichte - S. 90

1886 - Dresden : Höckner
90 3. Das Heer Wallensteins ist der Typus aller Heere dieser Zeit. Ein solches wurde gebildet von einem Feldhauptmann" als Unternehmer auf eigene Kosten, ange-worben durch von ihm ernannte Obersten, welche ebenfalls Vor-schsse machten, ohne Rcksicht auf Nationalitt und Konfession, mehr als durch den leicht gebrochenen Fahneneid zusammenge-halten durch den Feldherrn und das gemeinsame Interesse an der Beute, daher zgellos gegenber dem Volke und beladen mit einem unermelichen Tro, der die Ansammlung groer Heere und also entscheidende Schlge unmglich machte, da jede grere befestigte Stadt das Vordringen hemmte. Die Schwierigkeit der Verpflegung ntigten zur Aufstellung einer starken Reiterei (Lanziers, Krassiere, Karabiniers; die Dragoner), doch berwog an Zahl das Fuvolk (Pikeniere, Arkebusiere und Musketiere); die schwerfllige Artillerie blieb unbedeutend. Die Ent-fcheidnng der Schlacht brachte deshalb noch immer der Zu-sammensto der in mchtigen Vierecken (Bataillonen) im Mittel-treffen aufgestellten Infanterie und der schweren Reiterei an den Flgeln. Da Uniformen fehlten, erkannten sich die Parteien nur an den Feldbinden; die Regimenter hieen nach der Farbe der Fahnen oder nach ihren Obersten. ; 4. Das Jahr 1625 verlief ergebnislos. 1626 wollte Christian Iv. selbst an der Weser gegen Tilly und das ligis-tische Sddeutschland, Mansseld lngs der Oder gegen Wallen-stein und die kaiserlichen Erblande vorgehen. In der Schlacht an der Des sauer Elbbrcke 15. April von diesem blutig zurckgewiesen, brach Mansseld zwar trotzdem noch in Schlesien Landesherrn Bhmens in Verbindung und ein festeres Verhltnis begrn-bete die Treue, mit der er bei diesem aushielt, als sein Regiment 1618 zu den mhrischen Stnden bertrat. Als Oberst eines wallonischen Krassier-regiments machte er den bhmischen Krieg mit und erwarb dann teils durch Kauf, teils durch kaiserliche Schenkung im nordstlichen Bhmen ein Gebiet von ca. 70 O-uadratmeilen mit der Hauptstadt Gitschiu, das er, 1623 zum Fürsten, 1627 zum Herzog von Friedland erhoben, sorgfltig verwaltete und zu einem mit Bhmen nur durch Lehnsabhngigkeit verbundenen Staat umzubilden suchte (Bauten in Gitschin, Plan zur Errichtung eines Land-tags und eines Bistums). Im Besitz groer Mittel, 1624 durch die Ver-mhlung mit Jsabella Katharina, Tochter des kaiserlichen Ministers Grafen von Harrach, mit dem Hofe in engster Beziehung, rnkevoll und ehrgeizig, doch auch von groen Plnen fr Erneuerung der kaiserlichen Macht erfllt, Angehriger der katholischen Kirche nur aus politischen Grnden, im Herzen als Astrolog Fatalist, ausgezeichneter Organisator und Feldherr bernahm er 1625 die Bildung eines kaiserlichen Heeres.

5. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 225

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 225 — brachten die Ritter von ihren Zügen in ferne Länder viele nützliche Kenntnisse und Fertigkeiten sowie feine und gute Sitten heim und verbreiteten sie in ihrem Vaterlande. Trotz alledem erscheint uns heutzutage die Ritterzett als eme rohe und wilde Zeit. Denn wenn sich damals alle vornehmen und reichen Familien Deutschlands auf Burgen „bergen" mußten, so sehen wir daraus, wie unsicher Leben und Eigentum damals waren (Landfriedensbruch, Fehdewesen). Wir sehen ferner, daß damals jeder Einzelne sich selber helfen mußte, weil Obrigkeit und Gesetz ihn nicht genug schützen konnten. Aus dieser Selbsthilfe entstand zuletzt der Trotz und Ungehorsam, mit dem sich die Ritter ihren Oberherren und den Gesetzen entgegenstellten. ry, r Daher vergaßen die Ritter immer mehr ihre Ritterpflicht (Treue gegen den Lehnsherrn, Kampf für den Glauben und Gerechtigkeit) und kämpften nicht mehr für Kaiser und Reich, Kirche und Religion, sondern mißbrauchten ihre kriegerische Kraft zu eigenem Gewinn durch Raub und Gewalt — sie wurden znm guten Teil Raubritter. Dadurch verloren sie aber Macht un^ Ehre, Einfluß und Ansehen; sie wurden durch Söldner (Schußwaffen!) verdrängt und behielten nur ihren Adel und ihr Lehnsgut. Iii. 1. Zusammenstellung der kulturhistorischen Thatsachen: Die Bedeutung des Ritterstandes (Kriegsdienst zu Roß, Lehnsleute, erst Berufs- dann Geburtsstand, Entscheidung der Schlacht, erster und wichtigster Stand nach dem Fürstenstand). Die W a ffentüchtig-keit, und zwar erstens die Rüstung; zweitens die Übung (Erziehung, Turnier, Jagd, Kampf). Die R i t t e r b u r g. Die L e b e n s w e i s e des Ritters. Die geistlichen Ritterorden. Sdie Entartung des Rittertums. 2. Vergleich des damaligen und des jetzigen W e h r st a n d e s. Burg — Kaserne; Hieb- und Stichwaffen — Schußwaffen; Erziehung und Turnier — Exerzieren und Manöver; ein einzelner Stand — das Volk in Waffen; nicht mehr die Reiterei — sondern das Fußvolk entscheidet die Schlachten; zerstreut und unfertig — vereint und stets bereit (stehendes Heer); Lehen und Geschenke, eigene Bewaffnung und Verpflegung — Sold, Verpflegung, Bewaffnung durch die Steuern des Volkes; Lehnseid — Fahneneid; eigenwillig und lässig — unbedingter Gehorsam u. s. w. Ergebnis: Die Einrichtung des damaligen und des jetzigen Wehrstandes sind sehr verschieden, aber sie haben und erfüllen denselben Zweck: Führung der Reichskriege zur Bewahrung der Macht und Selbständigkeit des Reiches. Der Wehrstand ist notwendig zum Schutze des ganzen Volkes gegen äußere Feinde und zur Bewahrung der Macht und Selbständigkeit des Reiches. 3. Die Burgen sonst und jetzt. Burgen — Festungen; viele — wenige (z. B.?); Mauern und Staude u. ©opfert, Präparationen. Iii. 15

6. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 219

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 219 — 2. Die Waffentüchtigkeit der Ritter. Ziel: Wodurch erlangten und behielten die Ritter diese hohe Bedeutung? Allein durch ihre kriegerische Tüchtigkeit. Und worauf beruht diese? Es ergiebt sich leicht, daß die kriegerische Brauchbarkeit der Ritter aus zweierlei Dingen beruht: auf dem Besitz guter Waffenrüstung und auf dem richtigen Gebrauch derselben, die wiederum durch tüchtige Übung bedingt ist. Wir reden also von der Waffenrüstung und von der Waffenübung. Ä. D i e W a f f e n r ü st u n g. Da zu diesem Thema die Schüler selbst alles Nötige beitragen können, so folgt hier nur die Feststellung des Ergebnisses. Schutz Massen: Der Panzer (Harnisch) umschließt Brust, Leib, Arme und Beine (anfangs aus Eisenringen und Schuppen künstlich verfertigt, später durch schwerfällige Eisenplatten ersetzt); über dem Harnisch trug man einen bis zum Knie herabreichenden Wappenrock. Der Helm bedeckt das Haupt, das Gesicht bleibt entweder frei oder wird durch ein Vifir geschützt, auf dem Helm ein Federschmuck oder das Wappenbild. Der dreieckige Schild (mit dem gemalten Wappenbild — Adler, Löwe) aus Holz und Leder oder Eisen, am linken Arm getragen. Trutz- oder Angriffswaffen: Die Lanze, das gerade Schwert, der Dolch. Da die Wucht des Angriffes und des Lanzen-ftoßes aus dem Pferd beruht, so kann man auch das Ritterroß hierher rechnen. Unterschied von Marschroß und Streitroß; das Roß wird später auch durch Panzerung geschützt und beschwert. Hinweis aus die Last der eisernen Waffen, auf die Beschwerden, die Hitze oder Kälte dem Träger dieser Wassert verursachte; Unbehilslichkeit des Ritters ohne Roß, Erstickungsgefahr bei geschloffenem Visier. — Natürlich gehören zu dieser Besprechung auch Abbildungen und womöglich der Besuch einer Waffensammlung. b. Die Waffenübung. Wenn der Ritter in seiner schweren Rüstung die schweren Waffen und das starke Roß sicher sichren und regieren sollte, so beourfte er hierzu einer großen Körperkraft und einer großen Geschicklichkeit, und dies beides konnte nur durch stete Gewöhnung und Übung von Jugend an gewonnen werben. So kam es, daß die Waffenführung ganz ähnlich wie ein Handwerk erlernt werden mußte (Lehrling, Geselle, Meister). Beispiele, Vermutungen! Die Erziehung des Ritters. 1—7. Jahr: Pflege der Frauen, Übung mit kindlichen Waffen. 7—14. Jahr: Edelknabe (Junierlin) im Dienst eines anderen Ritters ober des Lehnsherren; Hosbienste im Schloß und bei Tisch, Be-

7. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 35

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 35 — Feind, der ihn noch weit entfernt glaubte. Vor dem sächsischen Lager wirbelten dichte Staubwolken auf. Die Sachsen erkannten die Gefahr, und Schrecken ergriff sie. In toller Wut schrie alles nach Waffen und Pferden. Die Fürsten, ihre Mannen und alle, die Pferde hatten, eilten aus dem Lager und stürzten in einem dichten, verworrenen Knäuel auf die vorderste Schaar der Königlichen los. Die Bauern aber blieben im Lager und warteten voll Angst auf den Ausgang des Kampfes. Die Schwaben wankten vor den furchtbaren Schwerthieben der Sachsen; aber die Bayern kamen ihnen zu Hilse, die Franken griffen den Feind von der Seite an, der König mit seiner auserlesenen Schaar that Wunder der Tapferkeit — da wandten sich die ermatteten Sachsen zur Flucht und sprengten zurück zum Lager. Zugleich mit ihnen waren aber auch die Sieger dort. (Was wird jetzt geschehen? Das Lager kann nicht mehr verteidigt werden; die berittenen Edlen werden sich durch die Schnelligkeit ihrer Pferde retten, die Bauern sind verloren. Bestätigung.) Da jagten die sächsischen Reiter nach der andern Seite des Lagers davon; ihre schnellen und frischen Pferde retteten sie vor den Verfolgern. Nun fielen die Königlichen wütend über die Bauern her und metzelten sie nieder; wer ihrem Schwert entrann, ertrank in der Unstrut; achttausend Bauern verloren hier ihr Leben. Das reich ausgestattete Lager der Sachsen wurde geplündert, der Sieg war gewonnen. Zur Erläuterung: Wie kam es zum Sieg über die Sachsen? (Bereitwilligkeit der Fürsten, großes Heer, Klugheit des Heerführers; dadurch Überraschung ver ungeordneten Feinde durch das geordnete Heer. Tapferkeit der Königlichen und des Königs. Stimmung des Königs während des Kampfes und im Siege). An der Geschichte fällt mir mancherlei auf, zunächst, daß der Papst die Kirchenschänder nicht bestrafte (wie? Bann). Er lebte schon damals im Streit mit dem König und wollte daher seinen Gegner nicht durch Schwächung der Empörer stärken. Da sieht man deutlich: Er bestraft die Frevel gegen die Kirche nur, wenn es ihm nützt; er war nicht gerecht, sonst müßte er jeden Frevel bestrafen. Warum metzelten die Ritter so wütend die Bauern nieder? Sie wollten die Bauern dafür züchtigen, daß sie sich erlaubten, ritterliche Waffen zu tragen. Aber die achttausend bewaffneten Bauern konnten sich doch wehren? Sie waren nicht so gut gerüstet wie die Ritter, besonders fehlten ihnen die festen Schutzwaffen (Schild, Helm, Kettenhemd), auch waren sie nicht so geübt im Kämpfen wie die Ritter, die von Jugend auf das Führen der Waffen wie ein Handwerk gelernt hatten. — Zusammenfassung: Sieg des Königs über die Sachsen. Vierter Abschnitt: Die Ausnutzung des Sieges. Wie der König seinen Sieg über die Sachsen ausnutzte. Was werden die besiegten Sachsen nun thun? Sie werden einsehen, daß jeder Widerstand gegen die Übermacht des Königs vergeblich ist, und werden sich daher ihm unterwerfen. Und welche Bedingungen 3*

8. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 47

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 47 — ihre oberste Pflicht, dem Kaiser zum Reichskrieg zu folgen (Sachsenkrieg!); und als ihnen der Papst durch den Bann einen guten Vorwand giebt, verweigern sie sogar allen Gehorsam, setzen ihren König ab und geben einem auswärtigen Fürsten, dem Papst, die Verfügung über die Krone. Die Hauptquelle dieser Macht war die Erblichkeit ihrer Lehen (daher unabsetzbar) und ihr Zusammenhalten gegen den König. Iv. 2. Die Fürsten unter Karl d. G.: Beamte; unter Heinrich I.: selbständige Stammeshäupter und Landesherren; unter Otto J.: absetzbare Beamte; unter Heinrich Iv.: erbliche Landesherren, die das Reich mitregieren und sich sogar Über den König stellen. Iii. 3. Vergleich des Abfalles der Sachsen und der Fürsten mit dem Abfall Absaloms von David, Israels von Rehabeam (Beweggründe, schlimme Folgen, Unrecht gegen Gottes Gebot und Treubruch). Die Fürsten entschuldigen zwar ihren Abfall vor der Welt mit dem Bann, der alle Eide löse. Aber reicht diese Entschuldigung aus vor dem Gewissen und vor dem Worte Gottes? Das Gewissen sagt uns: Jedes Versprechen, das wir gegeben, und jede Pflicht, die wir auf uns genommen haben, müssen wir erfüllen; nur der, dem wir etwas gelobt haben, kann uns davon entbinden, sonst niemand. Die Fürsten begingen also einen Wortbruch und Treubruch, und das ist eine Sünde wider das Gewissen und ihren Herrn. Sie begingen aber auch eine Sünde Qe9et\ Gott, benn sie hatten Treue und Gehorsam unter feierlicher Anrufung Gottes geschworen, und biefer Eib konnte von keinem Menschen, auch nicht vom Papst gelöst werben. Und sie brachen diesen Eid nur, um eine neue Sünde gegen Gott hinzuzufügen; denn wenn sie ihre Obrigkeit, den König, mißachten, so mißachten sie auch Gott der die Obrigkeit eingesetzt hat (vergl. 1. Einheit Iv. 3. Röm. 13, 1—7). 3u dieser Sünde sind sie auch nur durch Habsucht und Herrschsucht gebracht worden, und die Folge dieser Sünde war die Schande ihres Königs und die Schande des Reiches, für dessen Ehre sie doch sorgen sollen. Was lernen wir daraus'? Iv. 3. Der Eid i)t unlöslich, denn er ist Gott geschworen, und die Schrift sagt: Du sollst Gott deinen Eid halten (Matth. 5, 33). Zur Gottesfurcht gehört auch der Gehorsam gegen die Obrigkeit, denn sie ist „von Gott verordnet" (Röm. 13, 1—2); Darum sagt die Schrift: Fürchtet Gott, ehret den König! (1. Petr. 2, 17.) Iv. 4. Kulturhistorisches: Rechte des Königs (in Sachsen); Ritterheer und Bauernheer (Überlegenheit, Haß); Kirchenschändung; Auftreten und Vorrechte der Stadt Worms. V. Durchlaufen und Verbinben der Thatsachen der 1. und der 2. Einheit.

9. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 220

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
gleitung auf der Jagd und bei Reisen, Gewöhnung an feine Sitte und Gehorsam, an Abhärtung, und Entbehrung, Lernen von Singen und Saitenspiel; ritterliche Erziehung: Roßtummeln, Schwert und Lanze handhaben, mit Bogen und Armbrust schießen, springen, laufen, Steinwerfen, Speerwerfen, Kämpfe mit stumpfen Schwertern; erste Anwendung dieser Künste auf der Jagd gegen wilde Tiere. 14—21. Jahr: Knappe, der seinen Herren bei allen Fahrten, besonders auch in den Kampf begleitete, wobei er das schwere Rüstzeug des Herrn teils trug, teils auf einem Pferd mitführte, den Herrn zum Kampfe rüstete, ihm das Pferd vorführte und ihm auch im Kampfe treu zur Seite stand. Daneben setzte er die oben genannten Waffenübungen fleißig fort. Im 21. Jahr wurde der tüchtige Knappe zum Ritter geschlagen: Ritterschlag oder Schwertleite, die gewöhnlich bei großen Festen, zuweilen auch vor oder nach der Schlacht stattfand. Vorbereitung: Eintägiges Fasten, Zubringen der vorausgehenden Nacht mit Gebet in der Kirche, Beichte und Messe. Hauptfeier: Schwur vor den versammelten Rittern am Altar auf das Evangelienbuch mit dem Gelöbnis, christliche Tugend zu üben, fleißig die Messe zu hören, dem christlichen Glauben treu zu sein, die Kirche samt ihren Dienern zu beschützen, desgleichen Witwen und Waisen, das Schwert nur in gerechtem Kampf zu ziehen, dem Lehnsherrn und dem Kaiser treu zu sein bis in den Tod. Nun schlug ein bewährter Ritter oder auch ein Fürst den Knappen dreimal mit dem flachen Schwert auf die Schulter indem er sprach: „Im Namen Gottes, des heiligen Mickael und des heiligen Georg, mache ich dich zum Ritter." Überreichung sämtlicher Ritterwaffen, insbesondere des Schwertes und der Sporen. Festmahl. — Vergl. die Schilderung einer Schwertleite bei Richter, Quellenbuch, Nr. 52 (im Lesebuch!). Das Turnier. Wiederholung der den Schülern besonders aus dem Nibelungenlied bekannten Züge. Die Darbietung besteht wesentlich nur in einer Gruppierung dieser Züge unter neue Gesichtspunkte und in einigen Ergänzungen. Diese Ergänzungen schließen sich am besten an die bildliche Darstellung eines Turniers an (vergl. die Lehmannschen kulturhistorischen Bilder). Zweck des Turniers: Übung im Gebrauch der Ritterwaffen und überhaupt im Reiterkampf; also ein friedlicher Kampf zur Vorbereitung auf den Ernstkampf gleich unsern jetzigen Manövern; zugleich ein fröhliches Fest für die Ritterschaft eines Landes, wobei sich jeder Ritter Ehre und Ruhm (zuweilen auch reiche Beute) erwerben konnte. Arten des Turniers: Der Buhurt, ein altes Ritterspiel, bei dem die Reiterscharen ohne Rüstung (nur mit Schild und stumpfer Lanze) kunstvoll durch und gegen einander jagten, mit lautem Ruf (hurta! hurta! = drauf!) ihre Rosse wandten und tummelten und mit Speer und Schild ein möglichst lautes

10. Kleine Schulgeographie von Sachsen - S. 30

1900 - Dresden : Huhle
— 30 — 1000 unterworfen und zum Christentume gezwungen wurden. Lange Zeit gehörten die Lausitzen zu Böhmen, bis sie im Jahre 1635 an Sachsen fielen. Schweres Ungemach hatte das Land im Hussitenkriege und im Dreißigjährigen Kriege zu erdulden. Im Jahre 1815 blieb nur der kleinere Teil der Lausitz bei Sachsen, der größere Teil kam an Preußen. — Die Industrie ist teils eine bodenständige, d.h. eine solche, die auf dem be- ruht, was der Boden bietet, teils ist sie eine eingeführte. Die bodeu- ständige Industrie beschäftigt sich mit der Bearbeitung der Steine, der Ausbeutung der Braunkohlen-, Thon- und Lehmlager und der Sand- gruben. Die eingeführte Industrie ist die Weberei in Wolle, Baumwolle und Leinen. — Der Lausitzer ist saufteu, treuen Gemütes, außerordentlich geschickt, anstellig und strebsam; seine Sprache ist weich und singend. Er ist, bei oft schwerem Ringen um das tägliche Brot, gern heiter und fröhlich und liebt geselliges Wesen und Gesang. — Ein Überbleibsel aus der Sorbenzeit bildet die weudische Sprachinsel im nordöstlichen Winkel der Lausitz. Die Wenden, etwa 50,000 Köpfe an der Zahl, sind vorwiegend protestantisch. Ihre Sprache weicht gänzlich von der deutschen ab, z. B. heißt Gott = Böh, Brot = Khleb, Bater = Nan. Weudische Grüße siud: Pomliai böh = Gott hels! Dobre ranje = Guteu Morgeu! — Auch die Tracht ist eigentümlich, namentlich bei den Frauen, aber unschön; sie ver- schwindet immer mehr, wie auch die Wendische Sprache langsam abstirbt. Die Schulbildung der Wenden ist eine gute, sie lernen sowohl Wendisch als Deutsch. Meist sind die Wenden Ackerbauer. Gesucht und geschätzt sind sie ihrer Treue und Ehrlichkeit halber als Dienstboten in ganz Sachsen. Wenn auch nicht durch die Sprache, so doch durch Sitte, Tracht und religiöse Anschauungen bilden die „Herrnhuter" einen besonderen Be- völkerungsteil der Lausitz. Überreste der Hussiteu hatten sich seit 1450 im östlichen Böhmen und in Mähren angesiedelt und zu ihnen gesellten sich trotz aller Verfolgung Gleichgesinnte ans allen Gegenden. Sie nannten sich „Vereinigte Brüder". Später verfolgt, wanderten sie aus; ein Teil von ihnen fand auf den Gütern des Grafen Zinzendorf 1722 eine neue Heimat und Herrnhut entstand. Ihre Lehre ist evangelisch, doch weichen ihre kirchlichen Einrichtungen in vielen Dingen von den evangelischen ab. Jede Art Spiel, weltliche Musik und Tanz, der Genuß geistiger Ge- tränke, sowie modischer Kleiderluxus ist verboten. Ihre Bethäuser (Kirchen besitzen sie nicht) sind ohne jeden Schmnck. Die Erziehung der Jngend ist streng religiös; sie erstrebt schlichtes, gerades Wesen, einfache Sitte und wahre Herzeus- und Gemütsbildung. Als Handelslente haben die Herrn- huter einen guten Ruf; sie halten auf ehrlichen Handel, feste Preise, aber auch vorzügliche Ware. Großartig ist die Wirksamkeit der Herrnhuter^ in der Ausbreitung des Christentums unter den Heiden. Sie haben zu diesem Zwecke Kolonien in allen Erdteilen. Die Zahl aller Gemeindeglieder, wovon die Mehrzahl dem Auslande angehört, schätzt man über 200,000 Köpfe. Als Stammort gilt Herrnhut und das benachbarte Berthelsvorf, während Kleinwelka, nördlich von Bautzen, gegründet 1756, schon als Kolonie augeseheu wird.
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