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1. Römische Geschichte - S. 18

1896 - Dresden : Höckner
— 18 7. Der Vater (pater familias) herrscht allein und unumschränkt, nur den Göttern verantwortlich und gebunden nur durch Religion und Sitte (fas), nicht durch Rechtssatzungen (ins), über die Familie, auch über die verheirateten Söhne (patria potestas); neben ihm schaltet die ihm in heiliger Ehe (confarreatio) verbundene Frau (matrona) sittsam und thätig als Herrin im Haus. Zur Familie gehören auch die Sklaven (servi, famuli), welche freigelassen werden konnten (libertini), und die Schutzgeuoffen (cli-entes), welche der Hausherr als patronus vertritt (S. 15). 8. Den Grundzug der römischen Religiosität bildet die Furcht vor unbekanntem göttlichen Walten. Von der Geburt bis zum Tode fühlt sich der fromme Bauer in allen Regungen des Lebens umgeben und beeinflußt von einer zahllosen Schar das All durchdringender göttlicher Wesen. Und wie jeder einzelne, so steht jede Familie und Geschlechtsgemeinschaft, die Gemeinde, das ganze Volk unter der Obhut seines Genius. Nach echt bäurischer Art besteht eine Art gegenseitiger Verpflichtung zwischen Menschen und Göttern, welche dem Menschen die Sorge für die gewissenhafteste Erfüllung aller Verbindlichkeiten auferlegt (religio) und zwar unter peinlichster Beobachtung aller von alters her vorgeschriebenen gottesdienstlichen Formen (cerimoniae) und aller Zeichen des Götterwillens (omina, prodigia); daher die Abhängigkeit von den Priestern, welche allein im vollen Besitz der hierzu nötigen Kunde sind. Ii. Die Zeit der Republik. 509—31 v. Chr. J. Von dev Gründung dev Republik bis pm Beginn dev punifchen Rviege: Wevfusiungsenlwickelung und Vvwevbnng dev Pevvschsfl übev Italien. 509- 264 v. Chr. 1* Ständekampf und Aufsteigen Noms zur Vormacht Mlttelitaliens 509-366 (358). 1. Aas Mngen der Wteös um wirtschaftliche und rechtliche Sicherung bis zum Sturz des Decemvirats 509—449. 1 Die Begründung der Republik, a) Konsulat und Diktatur. 1. Das Ergebnis des Sturzes des Königtums war nicht sowohl ein Umsturz der bisherigen Berfassung, als vielmehr eine Umbildung derselben zur patrieischen Aristokratie. Die höchste Gewalt wird beibehalten, aber unter Formen, die ihren Mißbrauch ausschließen: an Stelle des monarchischen Prinzipes tritt dasjenige der Kollegialität. Träger der königlichen Gewalt werden mit denselben Insignien zwei alljährlich in den Centnriatkomitien aus den Patriciern zu wählende und völlig gleichberechtigte Konsuln als oberste magi-

2. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 20

1891 - Dresden : Höckner
— 20 — die Verneinung derselben ein Beweisverfahren notwendig, so wurde der Beweis, welchen die Partei auf Grund des Urteils angelobte, dem Prozeßgegner entweder durch den Eid (mit oder ohne Eideshelfer) oder durch das Gottesurteil (angelsächs. Ordal), d. H. durch das Los oder den Zweikampf geliefert. Die meisten Verbrechen wurden durch Zahlung von Bußen (Wergeld) an den Beschädigten und an den Staat gesühnt (S. 21). 6. Die oberste Leitung des Staates stand allenthalben bei einem oder mehreren herrschenden Geschlechtern. Die Schriftstellen des Altertums unterscheiden die germanischen Herrscher als Könige (reges) und als Fürsten (principes). Jene führten die ungeteilte Herrschaft über die gesamte civitas, diese als Kleinoder Gauköuige, nur über Teile derselben. Dem Umfange nach verschieden, waren königliche und fürstliche Gewalt ihrem Inhalte nach im wesentlichen gleichartig. Bei den fortdauernd wandernden Ostgermanen hat sich frühzeitig das Königtum entwickelt, nach der Bildung der deutschen Stämme (S. 26) ist es (mit Ausnahme der Sachsen) auch bei den Westgermanen zu überwiegender Herrschaft gelangt. 7. Die Fürsten wurden von der Landesgemeinde möglichst aus den adeligen Geschlechtern gewählt. Sie walteten als Richter im Gau, führten im Kriege die Heeresabteilung des Gaues und bildeten in ihrer Gesamtheit einen Völkerschastsrat, welchem die Erledigung laufender und die Vorbereituug wichtigerer, dem Landesding zufallenden Sachen oblag. Für den Kriegsfall mußte in den nichtmonarchischen Staaten zur Führung des Heeres aus der Reihe der Fürsten ein Herzog erkoren werden, das Bedürfnis nach sakraler Vertretung der ganzen Völkerschaft führte hier zur Ausbildung eines besonderen Landespriestertums. 8. Dagegen war der König als solcher der lebenslängliche Heerführer und Oberpriester der Völkerschaft und Vorsitzender Richter in der Landesgemeinde. Unter ihm standen als Unterkönige die Vorsteher der einzelnen Gaue, mit welche» er öffentliche Angelegenheiten beriet, ehe sie an das Landesding gelangten. Doch wurde auch er ebenda gewählt, aber nur aus einem bestimmten Geschlecht, dem ersten oder „königlichen" unter den Adelsgeschlechtern des Volkes (kuning = Haupt des Ge-chlechtcs). Auch war er nicht selbst Träger der Staatsgewalt, sondern nur der höchste Beamte des souveränen Volkes'). ’) Tac. G. 7 und 43.

3. Grundzüge der neueren Geschichte - S. 90

1886 - Dresden : Höckner
90 3. Das Heer Wallensteins ist der Typus aller Heere dieser Zeit. Ein solches wurde gebildet von einem Feldhauptmann" als Unternehmer auf eigene Kosten, ange-worben durch von ihm ernannte Obersten, welche ebenfalls Vor-schsse machten, ohne Rcksicht auf Nationalitt und Konfession, mehr als durch den leicht gebrochenen Fahneneid zusammenge-halten durch den Feldherrn und das gemeinsame Interesse an der Beute, daher zgellos gegenber dem Volke und beladen mit einem unermelichen Tro, der die Ansammlung groer Heere und also entscheidende Schlge unmglich machte, da jede grere befestigte Stadt das Vordringen hemmte. Die Schwierigkeit der Verpflegung ntigten zur Aufstellung einer starken Reiterei (Lanziers, Krassiere, Karabiniers; die Dragoner), doch berwog an Zahl das Fuvolk (Pikeniere, Arkebusiere und Musketiere); die schwerfllige Artillerie blieb unbedeutend. Die Ent-fcheidnng der Schlacht brachte deshalb noch immer der Zu-sammensto der in mchtigen Vierecken (Bataillonen) im Mittel-treffen aufgestellten Infanterie und der schweren Reiterei an den Flgeln. Da Uniformen fehlten, erkannten sich die Parteien nur an den Feldbinden; die Regimenter hieen nach der Farbe der Fahnen oder nach ihren Obersten. ; 4. Das Jahr 1625 verlief ergebnislos. 1626 wollte Christian Iv. selbst an der Weser gegen Tilly und das ligis-tische Sddeutschland, Mansseld lngs der Oder gegen Wallen-stein und die kaiserlichen Erblande vorgehen. In der Schlacht an der Des sauer Elbbrcke 15. April von diesem blutig zurckgewiesen, brach Mansseld zwar trotzdem noch in Schlesien Landesherrn Bhmens in Verbindung und ein festeres Verhltnis begrn-bete die Treue, mit der er bei diesem aushielt, als sein Regiment 1618 zu den mhrischen Stnden bertrat. Als Oberst eines wallonischen Krassier-regiments machte er den bhmischen Krieg mit und erwarb dann teils durch Kauf, teils durch kaiserliche Schenkung im nordstlichen Bhmen ein Gebiet von ca. 70 O-uadratmeilen mit der Hauptstadt Gitschiu, das er, 1623 zum Fürsten, 1627 zum Herzog von Friedland erhoben, sorgfltig verwaltete und zu einem mit Bhmen nur durch Lehnsabhngigkeit verbundenen Staat umzubilden suchte (Bauten in Gitschin, Plan zur Errichtung eines Land-tags und eines Bistums). Im Besitz groer Mittel, 1624 durch die Ver-mhlung mit Jsabella Katharina, Tochter des kaiserlichen Ministers Grafen von Harrach, mit dem Hofe in engster Beziehung, rnkevoll und ehrgeizig, doch auch von groen Plnen fr Erneuerung der kaiserlichen Macht erfllt, Angehriger der katholischen Kirche nur aus politischen Grnden, im Herzen als Astrolog Fatalist, ausgezeichneter Organisator und Feldherr bernahm er 1625 die Bildung eines kaiserlichen Heeres.

4. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 225

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 225 — brachten die Ritter von ihren Zügen in ferne Länder viele nützliche Kenntnisse und Fertigkeiten sowie feine und gute Sitten heim und verbreiteten sie in ihrem Vaterlande. Trotz alledem erscheint uns heutzutage die Ritterzett als eme rohe und wilde Zeit. Denn wenn sich damals alle vornehmen und reichen Familien Deutschlands auf Burgen „bergen" mußten, so sehen wir daraus, wie unsicher Leben und Eigentum damals waren (Landfriedensbruch, Fehdewesen). Wir sehen ferner, daß damals jeder Einzelne sich selber helfen mußte, weil Obrigkeit und Gesetz ihn nicht genug schützen konnten. Aus dieser Selbsthilfe entstand zuletzt der Trotz und Ungehorsam, mit dem sich die Ritter ihren Oberherren und den Gesetzen entgegenstellten. ry, r Daher vergaßen die Ritter immer mehr ihre Ritterpflicht (Treue gegen den Lehnsherrn, Kampf für den Glauben und Gerechtigkeit) und kämpften nicht mehr für Kaiser und Reich, Kirche und Religion, sondern mißbrauchten ihre kriegerische Kraft zu eigenem Gewinn durch Raub und Gewalt — sie wurden znm guten Teil Raubritter. Dadurch verloren sie aber Macht un^ Ehre, Einfluß und Ansehen; sie wurden durch Söldner (Schußwaffen!) verdrängt und behielten nur ihren Adel und ihr Lehnsgut. Iii. 1. Zusammenstellung der kulturhistorischen Thatsachen: Die Bedeutung des Ritterstandes (Kriegsdienst zu Roß, Lehnsleute, erst Berufs- dann Geburtsstand, Entscheidung der Schlacht, erster und wichtigster Stand nach dem Fürstenstand). Die W a ffentüchtig-keit, und zwar erstens die Rüstung; zweitens die Übung (Erziehung, Turnier, Jagd, Kampf). Die R i t t e r b u r g. Die L e b e n s w e i s e des Ritters. Die geistlichen Ritterorden. Sdie Entartung des Rittertums. 2. Vergleich des damaligen und des jetzigen W e h r st a n d e s. Burg — Kaserne; Hieb- und Stichwaffen — Schußwaffen; Erziehung und Turnier — Exerzieren und Manöver; ein einzelner Stand — das Volk in Waffen; nicht mehr die Reiterei — sondern das Fußvolk entscheidet die Schlachten; zerstreut und unfertig — vereint und stets bereit (stehendes Heer); Lehen und Geschenke, eigene Bewaffnung und Verpflegung — Sold, Verpflegung, Bewaffnung durch die Steuern des Volkes; Lehnseid — Fahneneid; eigenwillig und lässig — unbedingter Gehorsam u. s. w. Ergebnis: Die Einrichtung des damaligen und des jetzigen Wehrstandes sind sehr verschieden, aber sie haben und erfüllen denselben Zweck: Führung der Reichskriege zur Bewahrung der Macht und Selbständigkeit des Reiches. Der Wehrstand ist notwendig zum Schutze des ganzen Volkes gegen äußere Feinde und zur Bewahrung der Macht und Selbständigkeit des Reiches. 3. Die Burgen sonst und jetzt. Burgen — Festungen; viele — wenige (z. B.?); Mauern und Staude u. ©opfert, Präparationen. Iii. 15

5. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 28

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 28 — Iii. 2. Die Einrichtungen und Handlungen sollen alle, wie wir schon im einzelnen gesehen haben, zu einem bestimmten Ziele helfen. Welches ist dieser Zweck? Die Kirche soll frei vom Kaiser werden (daher Einrichtung 1—4); der Papst soll alleiniger Herr der freien Kirche werden (daher 2, 3, 4); die Papstkirche soll Herrin des Kaisers werden (daher 3, 4; Drohung, Bann) — kurz der Papst soll Oberherr der Kirche und des Kaisers werden. Im Vergleich zu diesem Zweck sind die genannten Einrichtungen und Handlungen die Mittel. Iv. 2. Gregors Plan oder Zweck: Herrschaft des Papstes über Kirche und Kaiser. Mittel: 4 Einrichtungen, Drohung mit Bann, Bannspruch. Iii. 3. Wenn wir diese Ansprüche Gregors mit Heinrichs Ansicht (vergl. seinen Brief!) vergleichen, so finden wir den vollen Gegensatz. Hier: Der Papst ist Herr über die Kirche; denn er ist der Stellvertreter des h. Petrus, auf den Christus die Kirche gebaut hat. Dort: Der Kaiser ist Herr über die Kirche; denn er ist der oberste Herr in der Christenheit und der Schützer der Kirche. Hier: Der Papst ist Herr über Kaiser und Reich, denn er hat die Macht, die Eide der Unterthanen zu lösen. Dort: Der Kaiser ist selbständiger Herr des Reiches; denn er hat seine Gewalt von Gott. Wenn wir in diesem Streit die Wahrheit finden wollen, müssen wir die Meinung und den Willen unseres Herrn Christus suchen; denn er ist der Herr über alle Christen, also auch über Papst und Kaiser. Wie antwortet er auf die Fragen: Wer ist der Herr über die Kirche? und Wer ist der Herr über das irdische Reich? Christus hat die Kirche durch sein Leben und Lehren, Sterben und Auferstehen gegründet; er ist also der alleinige Herr der Kirche. Er hat sie aus den felsenfesten Christenglauben, nicht auf den Menschen Petrus gegründet; nur durch ihn kommen wir zum Vater und dessen Reich. Er ist darum Herr und Meister aller Christen und ist bei uns bis an der Welt Ende (Matth. 23, 10. 28, 20). Wir aber sollen untereinander Brüder sein, und der Größte ist der, der den andern am meisten dient (Matth. 23, 8—11. 20, 25—27). Daraus folgt: Christus ist der rechte Herr der Kirche, nicht der Papst ober der Kaiser; ihm haben die Christen in allen Dingen des Glau- bens und des Wandels zu gehorchen, und wenn sie außerbem noch irgenbwelche kirchliche Herren (Priester, Bischof, Papst) haben wollen und brauchen, so sinb diese eben auch Diener Christi und nur von Menschen, nicht von Gott eingesetzt. Und wie lautet Christi Antwort auf die zweite Frage? Christus hat weder dem Petrus noch seinen Nachfolgern die Macht gegeben, die Eide der Unterthanen zu lösen oder zu binden. Er sprach vielmehr: „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist," nämlich: Treue, Gehorsam, Steuern, Kriegsdienst. Auch hat er gesagt: „Mein Reich ist nicht von dieser Welt"; er ist also nur Herr des unsichtbaren Reiches Gottes,

6. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 35

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 35 — Feind, der ihn noch weit entfernt glaubte. Vor dem sächsischen Lager wirbelten dichte Staubwolken auf. Die Sachsen erkannten die Gefahr, und Schrecken ergriff sie. In toller Wut schrie alles nach Waffen und Pferden. Die Fürsten, ihre Mannen und alle, die Pferde hatten, eilten aus dem Lager und stürzten in einem dichten, verworrenen Knäuel auf die vorderste Schaar der Königlichen los. Die Bauern aber blieben im Lager und warteten voll Angst auf den Ausgang des Kampfes. Die Schwaben wankten vor den furchtbaren Schwerthieben der Sachsen; aber die Bayern kamen ihnen zu Hilse, die Franken griffen den Feind von der Seite an, der König mit seiner auserlesenen Schaar that Wunder der Tapferkeit — da wandten sich die ermatteten Sachsen zur Flucht und sprengten zurück zum Lager. Zugleich mit ihnen waren aber auch die Sieger dort. (Was wird jetzt geschehen? Das Lager kann nicht mehr verteidigt werden; die berittenen Edlen werden sich durch die Schnelligkeit ihrer Pferde retten, die Bauern sind verloren. Bestätigung.) Da jagten die sächsischen Reiter nach der andern Seite des Lagers davon; ihre schnellen und frischen Pferde retteten sie vor den Verfolgern. Nun fielen die Königlichen wütend über die Bauern her und metzelten sie nieder; wer ihrem Schwert entrann, ertrank in der Unstrut; achttausend Bauern verloren hier ihr Leben. Das reich ausgestattete Lager der Sachsen wurde geplündert, der Sieg war gewonnen. Zur Erläuterung: Wie kam es zum Sieg über die Sachsen? (Bereitwilligkeit der Fürsten, großes Heer, Klugheit des Heerführers; dadurch Überraschung ver ungeordneten Feinde durch das geordnete Heer. Tapferkeit der Königlichen und des Königs. Stimmung des Königs während des Kampfes und im Siege). An der Geschichte fällt mir mancherlei auf, zunächst, daß der Papst die Kirchenschänder nicht bestrafte (wie? Bann). Er lebte schon damals im Streit mit dem König und wollte daher seinen Gegner nicht durch Schwächung der Empörer stärken. Da sieht man deutlich: Er bestraft die Frevel gegen die Kirche nur, wenn es ihm nützt; er war nicht gerecht, sonst müßte er jeden Frevel bestrafen. Warum metzelten die Ritter so wütend die Bauern nieder? Sie wollten die Bauern dafür züchtigen, daß sie sich erlaubten, ritterliche Waffen zu tragen. Aber die achttausend bewaffneten Bauern konnten sich doch wehren? Sie waren nicht so gut gerüstet wie die Ritter, besonders fehlten ihnen die festen Schutzwaffen (Schild, Helm, Kettenhemd), auch waren sie nicht so geübt im Kämpfen wie die Ritter, die von Jugend auf das Führen der Waffen wie ein Handwerk gelernt hatten. — Zusammenfassung: Sieg des Königs über die Sachsen. Vierter Abschnitt: Die Ausnutzung des Sieges. Wie der König seinen Sieg über die Sachsen ausnutzte. Was werden die besiegten Sachsen nun thun? Sie werden einsehen, daß jeder Widerstand gegen die Übermacht des Königs vergeblich ist, und werden sich daher ihm unterwerfen. Und welche Bedingungen 3*

7. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 47

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 47 — ihre oberste Pflicht, dem Kaiser zum Reichskrieg zu folgen (Sachsenkrieg!); und als ihnen der Papst durch den Bann einen guten Vorwand giebt, verweigern sie sogar allen Gehorsam, setzen ihren König ab und geben einem auswärtigen Fürsten, dem Papst, die Verfügung über die Krone. Die Hauptquelle dieser Macht war die Erblichkeit ihrer Lehen (daher unabsetzbar) und ihr Zusammenhalten gegen den König. Iv. 2. Die Fürsten unter Karl d. G.: Beamte; unter Heinrich I.: selbständige Stammeshäupter und Landesherren; unter Otto J.: absetzbare Beamte; unter Heinrich Iv.: erbliche Landesherren, die das Reich mitregieren und sich sogar Über den König stellen. Iii. 3. Vergleich des Abfalles der Sachsen und der Fürsten mit dem Abfall Absaloms von David, Israels von Rehabeam (Beweggründe, schlimme Folgen, Unrecht gegen Gottes Gebot und Treubruch). Die Fürsten entschuldigen zwar ihren Abfall vor der Welt mit dem Bann, der alle Eide löse. Aber reicht diese Entschuldigung aus vor dem Gewissen und vor dem Worte Gottes? Das Gewissen sagt uns: Jedes Versprechen, das wir gegeben, und jede Pflicht, die wir auf uns genommen haben, müssen wir erfüllen; nur der, dem wir etwas gelobt haben, kann uns davon entbinden, sonst niemand. Die Fürsten begingen also einen Wortbruch und Treubruch, und das ist eine Sünde wider das Gewissen und ihren Herrn. Sie begingen aber auch eine Sünde Qe9et\ Gott, benn sie hatten Treue und Gehorsam unter feierlicher Anrufung Gottes geschworen, und biefer Eib konnte von keinem Menschen, auch nicht vom Papst gelöst werben. Und sie brachen diesen Eid nur, um eine neue Sünde gegen Gott hinzuzufügen; denn wenn sie ihre Obrigkeit, den König, mißachten, so mißachten sie auch Gott der die Obrigkeit eingesetzt hat (vergl. 1. Einheit Iv. 3. Röm. 13, 1—7). 3u dieser Sünde sind sie auch nur durch Habsucht und Herrschsucht gebracht worden, und die Folge dieser Sünde war die Schande ihres Königs und die Schande des Reiches, für dessen Ehre sie doch sorgen sollen. Was lernen wir daraus'? Iv. 3. Der Eid i)t unlöslich, denn er ist Gott geschworen, und die Schrift sagt: Du sollst Gott deinen Eid halten (Matth. 5, 33). Zur Gottesfurcht gehört auch der Gehorsam gegen die Obrigkeit, denn sie ist „von Gott verordnet" (Röm. 13, 1—2); Darum sagt die Schrift: Fürchtet Gott, ehret den König! (1. Petr. 2, 17.) Iv. 4. Kulturhistorisches: Rechte des Königs (in Sachsen); Ritterheer und Bauernheer (Überlegenheit, Haß); Kirchenschändung; Auftreten und Vorrechte der Stadt Worms. V. Durchlaufen und Verbinben der Thatsachen der 1. und der 2. Einheit.

8. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 226

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 226 — Türme — Erdwälle ohne sichtbare Gebäude; Angriffs- und Verteidigungswaffen — Kanonen; nötig zum Schutz in unsicherer Zeit — unnötig, weil Obrigkeit und Gesetz jeden mit starker Hand gegen innere Feinde schützt und weil der Kaiser gegen den äußern Feind die lebendige Mauer des Volksheeres ins Feld führt („die Wacht am Rhein"). Ergebnis: Der beste Schutz des einzelnen Bürgers gegen innere Feinde (Diebe, Räuber, Mörder) ist eine starke Obrigkeit; der beste Schutz des Volkes gegen äußere Feinde ist ein starkes und einiges Volksheer. Iv. 1. Der Ritterstand: Bedeutung, Waffentüchtigkeit, Wohnung, Lebensweise, Entartung. 2. Der Wehrstand ist notwendig zur Bewahrung der Macht und Selbständigkeit des Reiches. 3. Der beste Schutz des einzelnen Bürgers u. s. w. (siehe oben!). V Warum sind die echten adeligen Namen Ortsnamen? — Woher stammen die Wappen unserer adeligen und fürstlichen Familien? — Erkläre die Entstehung und Bedeutung folgender Ausdrücke: Rittergut, Ritterdienst, Ritter des eisernen Kreuzes; „für jemand in die Schranken treten," „mit jemand eine Lanze brechen," „jemand auf den Sand setzen," „mit offenem Visier kämpfen." — Welche Ritterwaffen Md heutzutage unnötig und warum? — Warum brauchen wir keine Burgen mehr? — Baut in Gedanken unsere Burgruinen wieder auf! Warum hat die preußische Fahne die Farben schwarz-weiß? — Neben dem Wehrstand gab und giebt es noch einen Nährstand und einen Lehrstand; welche Berufe sind damit gemeint? — Was soll es heißen, wenn man jetzt die Infanterie die „Königin der Schlachten" nennt? — Lektüre passender Gedichte und Prosastücke des Lesebuches, z. B. „Der Sänger" von Göthe, „die Rache" von Uhland. 4. Aas Mrgerlum. Ziel: Die Bürger. I. Bewohner einer „Burg", d. h eines bergenden (umwallten) Ortes, rote sie Heinrich I. in Sachsen anlegte. Abneigung der Deutschen gegen das Wohnen in ummauerten Orten. Entstehung der Städte aus den Bischofssitzen, den Pfalzen der Kaiser und Fürsten sowie aus den alten Römerstädten (z. B. Köln, Mainz, Augsburg). Die Macht der Städte zeigt tich zuerst in der Zeit Heinrichs Iv. (Worms), besonders

9. Thüringer Sagen und Nibelungensage - S. 59

1890 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 59 — dem eroberten Lande zu geben, ihn zu betrügen. So entsteht auch hier ein Unrecht aus dem anderen, wie bei Adam und Eva, Kain, Josephs Brüdern, bei Ludwig dem Springer, als er die Wartburg baute; auch hier gilt das Sprüchwort: Eine Sünde ist der anderen Mutter. 3. Der Frankenkönig? — Dieser hätte dem Boten antworten sollen: „Sage Deinem Herrn, daß ich mich mit solchen schlechten Dingen nicht abgebe. Ich fange nur Krieg an, wenn ich gerechte Ursache habe, aber nicht ans Habsucht. Auch will ich nicht helfen. daß ein Bruder den andern beraubt und tötet, denn Brüder sollen sich lieben!" So sagt aber der Frankenkönig leider nicht, denn er ist auch herrsch- und habsüchtig, und es ist ihm ganz gleichgültig, ob das Werk, zu dem er sich mit dem Thüringerkönig verbindet, ein gutes oder schlechtes ist. Darum geschieht es ihm ganz recht, daß er von dem Thüringerkönig betrogen wird. Der eine ist so schlecht wie der andere. Iii. 1. Ihr kennt schon eine Geschichte, in welcher erzählt wird, wie eine Frau einen Mann zum Bösen verführen will. — Die Frau Potiphars wollte Joseph zur Sünde verleiten, aber Joseph ließ sich nicht verführen, sondern antwortete: „Wie sollt' ich ein so großes Übel thun und wider meinen Gott sündigen!" Nun war freilich der Thüringerkönig noch ein Heide und kannte Gott nicht, aber das wissen auch die Heiden, daß man seinen Bruder nicht berauben und gar töten darf. Auch die Heiden haben ein Gewissen. (Iv, 1.) 2. Vergleich mit dem Brudermord Kains. — Kain wurde nicht durch eine andere Person gereizt, sondern durch seine eigenen schlechten Gedanken, durch Neid und Haß. Diese Gedanken verleiten ihn zum Mord an seinem Bruder („wer seinen Bruder hasset, der ist ein Totschläger") wie das falsche Ehrgefühl und die Herrschsucht den Thüringerkönig. Weder Kain noch der Thüringerkönig herrschen über die Sünde, wie Gott es von den Menfchen verlangt, und wie es Jofeph that, fondern lassen ihr ihren Willen. Wie Ketin Neid und Haß hätte unterdrücken sollen, so hätte der Thüringerkönig den Anreizungen seiner Frau und den Einflüsterungen seiner eignen Herrschsucht widerstehen sollen, ebenso der Frankenkönig. (Iv, 2.) 3. Erinnerung an den Mord Ludwigs des Springers. 4. Früher herrschte über Thüringen ein König, später ein Landgraf. — Der König hatte niemand über sich, der Landgraf den Kaiser. Ein König ist selbständig. (Iv, 3.) Iv. 1. „Dein Leben lang habe Gott vor Augen und im Herzen und hüte dich, daß du in keine Sünde willigest und thust wider Gottes Gebot!" — Du sollst nicht töten! (5. Gebot.) 2. „Wenn du fromm bist, so bist du (Gott) angenehm, bist du aber nicht fromm, so ruhet die Sünde vor der Thür. Aber laß du ihr nicht ihren Willen, sondern herrsche über sie!" 3. Stichwort: „König''. (Dieser Titel ist wohl schon früher aufgetreten, aber daß derselbe den Begriff der Selbständigkeit in sich schließt, wird erst durch obigen Vergleich klar.) (Einzutragen.)

10. Thüringer Sagen und Nibelungensage - S. 17

1890 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 17 — Sollte aber das Bedenken entstehen, daß so geartete Stoffe bester aus dem Unterricht wegblieben, so wolle man nicht übersehen, daß — was den Ehebruch der Pfalzgräfin betrifft — die Schule jedenfalls die Pflicht hat, solche Stoffe zu behandeln, und daß diese Pflicht eine große Schwierigkeit in sich birgt. Je früher und je ernster man dieser Schwierigkeit zu Leibe geht, um so besser. In der früheren Jugend ist die Gefahr, daß die Phautasie abschweift, weniger groß, es ist eher zu erwarten, daß eine reine Verurteilung eintritt und so eine klare, kräftige Vorstellung sich bilde, auf welche bei späteren Veranlassungen mit Erfolg zurückgegriffen werden kann. Was aber die listige Flucht des Grafen betrifft, so ist es gerade ein Vorteil für den Unterricht, wenn er Gelegenheit bekommt, schwierige Fälle der ethischen Wertschätzung der Kinder zu unterbreiten, und solche Gelegenheiten müssen ebenfalls frühzeitig geboten werden, damit die Zöglinge sich bald daran gewöhnen, nicht ohne weiteres die ersten Regungen eines oberflächlichen Gefühls für richtig zu halten. Ziel: Warum Ludwig gefangen wurde, und ob er Buße that. Dieses Ziel wird von den Kindern gefunden, indem man sie an die Vermutung erinnert, daß Ludwig gewiß nicht ohne Grund vom Kaiser gefangen genommen wurde, und die Frage aufwirft, ob er wohl bis an sein Lebensende so schlecht geblieben sei. I. Ihr kennt das Wort „Buße". — Von der Predigt Johannes des Täufers. Was wollte er mit seiner Predigt? — Die Menschen sollten ihre Sünden erkennen, bereuen und nicht wieder thun. Wir haben jährlich zwei Bußtage, an welchen wir uns mit solchen Gedanken beschästigen sollen. Wenn nun Ludwig der Springer Buße gethan hat: — so muß er wohl vor seiner Gefangenschaft eine Sünde begangen haben. „„ Ii Ja, er hatte eine große Sünde gethan, eine Sünde gegen das fünfte Gebot. — Ludwig der Springer hatte einen Menschen getötet, wie Kain seinen Bruder Abel. Er tötete Friedrich, den Pfalzgrafen zu Sachsen, dessen schönes schloß an der Unstrut stand, auf der Jagd. — Vielleicht ans Versehen; vielleicht in einem Streit. Nein, weil Ludwig die Gemahlin des Pfalzgrafen für sich als Gemahlin haben wollte. — Da sündigte er nicht nur wie Kain gegen das fünfte Gebot, sondern auch gegen das sechste Gebot: Du sollst' nicht ehe-brechen- Diese Sünde beging auch die Frau des Pfalzgrafen. Denn, wenn sie nicht einverstanden gewesen wäre, hätte Ludwig ihren Gemahl nicht getötet. (Diese Antwort erfordert mehrere Hilfsfragen. Ist das sechste Gebot noch unbekannt, so ist zu fragen, ob das Begehren Ludwigs recht gewesen, und die ausgesprochene Verurteilung bestätigt der Lehrer mit dem Darbieten des sechsten Gebots.) Ihr könnt euch nun denken, was weiter geschah. — Der Kaiser ersuhr alles und ließ Ludwig gefangen nehmen. Staubt u. Göpfert, Präparationen. 2
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