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1. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 165

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
tütten • und Schmelz wesen und verordnet? den freien rzverkauf in den Bergstädten. Die Silberbergwerke allein sollen zu seiner Zeit über 200,000 Gulden reinen Gewinn gebracht haben. Ein bedeutender Nahrungszweig wurde von 1570 ab die Verfertigung der blauen Farbe aus Ko- bald, wovon viel in's Ausland ging. Wie für den Land - und Bergbau, sorgte Kurfürst August auch für das Gedeihen der Gewerbe und des Kunstfleißes auf eine landesväterliche Weise. Durch Aus- fuhrverbote, die freilich jetzt keinen Vortheil bringen würden, zu jener Zeit aber zweckdienlich waren, bewirkte er es, daß die Gewerbtreibenden wohlfeiles Brot hatten und die rohen Arbeitsstoffe, als Wolle, Flachs und Hanf zu billigen Prei- sen erhielten. Durch die'eingewanderten Niederländer kamen die Wollenwaaren in große Aufnahme und die meiß- ner Tuche wurden weit und breit gesucht. Der Kurfürst selbst und sein Hofstaat kleidete sich in inländisches Tuch, Auch die Baumwollenwaaren wurden aus den Nieder- landen nach Sachsen verpflanzt. Die Zahl der Tuch- macher soll sich unter August um 18,000, der Zeugnis cher um 11,000, der Leinen - Zwillig - und Damastweber um 21,000, der Spitzen und Zwirnmacher um 9,500 ver- mehrt haben. Das Spitzenklöppeln im Erzgebirge wurde von Barbara Uttmann 1562 eingeführt und hat von da ab Hunderttausenden zur Nahrungsquelle gedient. Einem so tüchtigen Staatswirth als August es war, mußte auch das Gedeihen des Handels am Herzen liegen, und in der That hat er alles mögliche zur Begünstigung desselben gethan. Den Wucher hemmte er durch scharfe Gesetze und bestimmte den Zinsfuß auf 5 pro Cent. Der Münzverwirrung half er nach Kräften durch gute Verord- nungen^ und durch Feststellung des Münzfußes ab. Den Leipziger Handel beförderte er durch Erweiterung der Meßprivilegien, die Handelsstraßen ließ er in fahrbaren Stand setzen, wegen des Geleitsrechts gab er viele zweckmä- ßige Verordnungen und die Freiheit der Elbschifffahrt ver- theidigte er gegen Böhmens Zumuthungen. Auch eine Art von Postwesen richtete er ein, dessen größere Ausdehnung nur die Einsprüche des Reichsgeneral - Postmeisters, des Grafen von Thurn und Taxis verwehrten.

2. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 216

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
210 die Rechtspflege war die Bekanntmachung einer neuen Pro- zeßordnung im Jahr 1724, die, wenn gleich noch höchst mangelhaft, doch eine Reihe von Mißbräuchen abstellte. Auch fehlte es nicht an vielen zweckmäßigen Polizeiordnungen. Ueber das Darniederliegen des Handels und der Ge- werbe unter Friedrich August I. sind allerdings große und mannigfache Klagen geführt worden, doch wenn auch Einiges nicht ungegründet war, so ist doch im Allgemeinen vieles übertrieben worden. Woher hatte wohl Sachsen auch die unermeßlichen Summen nehmen sollen, die König August zu seinen Kriegen und zu seinen Festen brauchte, wenn sie nicht durch Handel und Gewerbe gewonnen wor- den wären. Aber es ist auch durch viele Lhatsachen erwie- sen, daß es bei allem Druck und bei allen Abgaben mit Sachsens Gewerbthätigkeit und Handel so gar schlecht nicht stand; denn der polnische Kronenerwerb hatte bei den vielen und schrecklichen Bußen für Sachsen auch das Gu- te, daß für den sächsischen Handel und für die Manu, facturen dieses Landes in Polen ein großer Markt geöff- net wurde; auch das Bündniß des Kurfürsten mit Ruß- land begünstigte den Absatz sächsischer Producte dahin. Eine Menge vornehmer Polen nahmen des Hofes wegen einen langem oder kürzern Aufenthalt in Dresden, die Söhne der polnischen Großen studirten in Leipzig. Aus dieser Stadt wurden auch alle Lurusbedürfnisse des polnischen Adels genommen, und so wurde denn wenig- stens einigermaßen der Schaden wieder vergütet, den Sach- sen durch Polen erlitt. Uebrigens war die Regierung auch bemüht den Handel und die Gewerbe zu heben, und wo es nur nicht auf baare Unterstützung ankam, da war sie nicht säumig, diesen Hauptquellen des bürgerlichen Erwerbes allen Beistand zu leisten. Der Hof und das Heer kleidete sich in inländisches Luch, die Ausfuhr der rohen Arbeits- stoffe wurde verboten, fremde Fabrikanten wurden durch Privilegien in's Land gezogen, die einheimischen durch man- cherlei Begünstigungen unterstützt und der Absatz der Fabrik- waaren durch Handelsverträge mit auswärtigen Staaten er- leichtert. Außer den schon vorhandenen entstanden neue Sammt - und Seidenmanufacturen und Gold - und Sil- berfabriken, die Wollen - und Waumwollenwebereien waren
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