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1. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 100

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
100 den Staats- und Ssttenverhältniffen anderer Länder hatte auch manche Veränderung in den sächsischen Ländern zur Folge. Der Fürstenhof erhielt eine Vermehrung des Hofstaats und einen vergrößerten Glanz, und wenn gleich die Kurfürsten in diesem Zeiträume meistens gute Staats- wkrthe waren, und eichen ehrbaren Lebenswandel führten, so ließen sie es an ihrem Hofe doch nicht an einem Auf- wande fehlen, der einem königlichen nahe kam. Die land- ständische Verfassung gewann eine andere Gestaltung und festere Ordnung, die Stande des Herzogthums Sachsen erschienen auf den meißnischen und osterländischen Landesverfammlungen, und seit 1428 nahmen die Stande regelmäßig Theil daran und bildeten mit den Prälaten, Grafen, Herrn und Rittern die Landschaft. Außer der Bede, von der schon die Rede gewesen und die nach und nach außer Gebrauch kam, wurden andere Abgaben einge- führt. Denn die Landesherrn singen an die Reichslastcn auf die Unterthanen zu wälzen, auch reichten die Einkünfte der fürstlichen Kammergüter nicht mehr zur Bestreitung der Kosten der Kriegszüge und der glänzenden Hofhaltung hin. In Thüringen war schon 1405 eine allgemeine Kopf- steuer, der Bär oder Bern genannt, aufgekommen; in Meißen wurde i486 die ginfe (Accise), der 3oste Pfennig von allem feilen Verkauf, und 1443 eine Kopfsteuer von 2 gr. für den Kopf eingeführt. Letztere ward 1454 nach dem Vermögen und dem Einkommen erhoben, und selbst Geistliche und Ritter waren davon nicht ausgenom- men. Die Landschaft verwilligte zwar alle diese Abgaben, doch nicht ohne sich dabei die Bestätigung alter und Ver- leihung neuer Rechte auszubedingen. So wurde 1428 die Beisteuer zum Hussitenkriege nur unter dem Beding ver- wiüigt, daß die Lehnsgüter in Ermangelung männlicher Nachkommen auch auf Töchter und Seitenvcrwandte ver- erben sollten; und 1438 gestand der Kurfürst der Land- schaft das Recht zu, sich zu ihrer Sicherheit zu vereinigen, wenn er außer der jetzigen noch andere Forderungen sollte machen wollen. Als diese Steuern 1451 bewilligt werden sollten, erlangten die Stände das Recht, das erho- bene-Geld in Leipzig niederzulegen und durch einen stän- dischen Ausschuß verwalten zu lassen. Dadurch wurde der

2. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 80

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
Stadt, sich von ihnen große Vorrechte zu erwerben. Sie erweiterte ihr Gebiet durch eine Menge von Ankäufen, so .daß sie viele Herrschaften, Schlösser und Dörfer besaß; die Bürgerschaft war so zahlreich, daß bei einer Pest 12,000, "bei einer andern sogar 20,000 Menschen umkamen, ohne daß die Stadt in Verfall gekommen wäre. Bei der Judenverfol- gung wurden 6000 dieses Glaubens umgebracht. Zum Ruhm und Vortheil dieser Stadt gereichte besonders die auf ihre Ko- sten vollbrachte Stiftung einer Univetfttät, deren Einweihung 1392 erfolgte. Sie kam schnell in große Aufnahme. Er- fu r t war der Stapelplatz des ganzen t h ü r i n g i sch e n Han- dels und hatte seit 1330 eine Messe. Die Einkünfte dieser Stadt beliefen sich im Uten Jahrhundert auf 9)59 Pfund Silber. Leipzig, die vorzüglichste Stadt im Osterlande, vergrößercr sich zwar seit 1237 beträchtlich, doch konnte es beinweirem mit Erfurt nicht wetteifern, da es den Han- del mit Merseburg und Halle theilen mußte. Doch war seit 1388 der Handel in stetem Wachsen: Die wich- tigsten Artikel waren Leinwand und Pelzwerk, welches die Sorben dahin brachten. Seine eigentliche Wichtigkeit er- langte Leipzig erst durch die Stiftung der Universität -1409, wovon bereits Erwähnung geschehen. Von den Sitten in diesem Zeiträume ist wenig Er- freuliches zu melden-) Der Adel blieb roh und raubsichtig, und als er nach der Anwendung , des Pulvers nicht mehr allein auf seine festen Schlösser und Mauern trotzen konnte, und in den Kriegen nicht mehr den Fürsten ganz unent- behrlich war, da suchte ec durch übertriebenen Aufwand sein Ansehen zu behaupten, und schwelgte und zechte, wenn er im Kriege nicht mehr beschäftigt war. Bei der Geist- lichkeit verlor sich mit der Lust zu den Wissenschaften, auch alle gute Sitte, sie wetteiferte an Pruk und lleppig- keit, an Völlerei und Zügellosigkeit mit dem Adel, und brachte sich um alle Achtung der Weltlichen. Auch bei dem Bürger stände herrschte ein. ungemeffcner Aufwand, und viel Schwelgerei , doch fand- sich in diesem Stande noch die mehrste gute Sitte, und die-mehrste Rechtlichkeit. Der Bauernstand versank immer tiefer in die Leibeigenschaft; ihm wurden nach und nach immer größere Lasten aufgebür- der, sein Zustand war"beklagenswerch. «' • • -

3. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 164

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
m Fürsten durch feine weise Staatsmrthschaft erwiesen, seine Wirksamkeit darin war so einsichtsvoll und heilsam, daß sie selbst noch in spateren Zeiten ein unerreichbares Vorbild ge- blieben ist. Er hatte es sich zur Pflicht gemacht, alles mit seinen eigenen Augen zu sehen und selbst zu prüfen. Er kannte sein Land genau durch seine vielen Reisen, und war in allen Theilen desselben vollkommen zu Hause. Unbe- baute Landstriche vertheilte er zum Anbau, zu große Land- güter ließ er zur bessern Benutzung zerschlagen, und 20,000 Niederländern, die Alba's Tyrannei entflohen, ge- währte er eine freundliche Aufnahme. Er selbst -war ein erfahrener und einsichtsvoller Landwirth, daher suchte er auch den Landbau, als die Grundlage des Wohlstandes sei- nes Volks, aus allen Kräften zu heben. Er stellte auf sei- nen Kammergütern vielfache Versuche an, und ließ das Er- probte im Großen ausführen. Einzelne Kammergüter ver- theilte er und that sie auf Erbpacht aus, damit mehrere Familien darauf Unterhalt fänden. Seinen Pächtern gab er genaue Vorschriften zur Bewirthschaftung der Kammer- güter, zur Veredelung der Pferde legte er ein Gestüt in Torgau an, und ausländisches Rindvieh und Schaafe hielt er auf besonderen Meiereien. Den Obstbau trieb er selbst mit Fleiß und brachte ihn durch Verordnungen und Ermunterungen in große Aufnahme. Gleiche Sorge wandte er auf die Verbesserung des Weinbaues, zu welchem Zwecke er selbst Reben vom Rheine kommen ließ. Durch sein Be- streben kam es dahin, daß Obst und Wein in beträchtlicher Menge von Sachsen in's Ausland verkauft wurden. Sei- ne Forstwissenschaft gereichte dem Lande zu großer Wohl« that. Im Erzgebirge kaufte er Wälder an, damit es am nöthi- gen Holzbedarf nicht fehle. Wenn er Bauholz verabfolgen ließ, so mußten jedesmal junge Stämme dafür eingepflanzt werden. Zur Verbesserung des Holzes in holzarmen Ge- genden ließ er mehrere Holzflößen zu Schneeberg und An nab erg und auf der Elbe und Pleiße anlegen, wodurch er bewirkte, daß das Holz ein wichtiger Handels- artikel wurde, und er außer andern, mit Halle eine Lie- ferung von 8000 Klaftern jährlich schloß. Der Erweiterung und Vervollkommnung des Bergbaues nahm er sich auf das Eifrigste an, gab neue Beiordnungen > verbesserte das

4. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 256

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
256 sehnliche Vermehrung des Einkommens von dieser Haupl- quelle des Reichthums Sachsens zur Folge hatten. Das in Wien erfundene Amalgamiren oder Anquicken der silberhaltigen Erze durch Quecksilber wurde in Sach- sen durch den Bergrath G e l l e r t eingeführt und wesent- lich verbessert. Durch das A mal g a m i r werk bei Frei- berg wurden jährlich 10,000 Klafter Holz erspart und der Silberertrag ungemein vermehrt. 1762 betrug die Aus- beute von Silber 14,400, lsoi 82,700 Mark; der Werth der andern Bergbau-Erzeugnisse und Fabrikate belief sich 1791 auf 742,000, i. I. 1797 bereits auf eine Million 638,000 Thlr. an Werth und über 50,000 Menschen wa- ren dabei beschäftigt. Daß keine allgemeine und durchgreifende Verbesserung der Gesetzgebung im Ganzen unter Friedrich August Iii. erfolgte, obgleich solche schon nach dem siebenjährigen Kriege für unumgänglich nothwendlg erachtet wurde, lag wohl an der großen Umständlichkeit und Gründlichkeit, die nicht ohne Grund den Sachsen als ein Erbfehler vor- geworfen wird. Doch ist nicht zu laugnen, daß im Einzel- nen viel Zweckmäßiges geschah. So wurde 1780 und 1784 in einigen Aemtern der Anfang mit der Aufhebung der Iustizpacht gemacht, weil die Sportelsucht der Pachter und der Justitiare schreckliche Bedrückungen verursachte. Um den Prozeßgang zu beschleunigen, wurden 1788 bei dem Appel- lationsgerichte statt der bisherigen halbjährigen Sitzungen dreiwöchentliche eingeführr, auch ward die Zahl der Räthe vermehrt und in zwei Senate vertheilt. Bei der peinlichen Rechtspflege wurde schon 1770 die Folter und der Staupenschlag abgeschafft, die Landesverweisung ganz, die Todesstrafe in vielen Fällen aufgehoben^und die Dpe- cialinquisition beschränkt. Da nunmehr häufig Festungs- bau oder Zuchthausstrafe erkannt wurde, so mußten die Zuchtanstalten zu Waldheim und Torgau erweitert, und mit einer neuen zu Zwickau 1775 vermehrt werden. ( In der Polizeigesetzgebung wurden viele zweckmäßige Verordnungen erlassen und die dazu erforderlichen Einrich- tungen getroffen. Sie hier alle anzuführen würde zu weit- lauftig sein, daher nur einige der allgemeinsten erwähnt werden sollen. Eine verbesserte Gesindeordnung erschien

5. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 296

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
296 Wie aufrichtig die Regierung auch bemüht sein mochte, dem Wohlstand des Volkes aufzuhelfen und einige Man- gel der Verwaltung, wo es ohne Verletzung der altherge- brachten Formen geschehen konnte, abzustellen, so wurde es doch, je länger je mehr, offenbar, daß das fortwährende Beharren bei dem Alten für Sachsen nachtheilig sei, daß dieses Land ungeachtet der Einsicht und Bildung seiner Einwohner in seinen bürgerlichen und politischen Einricht- ungen weit gegen andere Deutsche zurückstehe, und daß das Volksleben durch diese veralteten Einrichtungen in sei- ner Entwickelung und in seinem Fortschreiten zum Bessern widernatürlich gehemmt würde. Der Landmann, der ohne- hin unerschwingliche Abgaben zu tragen hatte, wurde von den Herrenrechten und Frohnden mannigfach behindert und bedrückt, die Gewerbe erlagen unter dem Drucke des Zunft- zwangs, der Handel und das Fabrikwesen litten unter un- günstigen Verhältnissen im Auslande, und durch manche beschränkende Maßregel im Innern, dazu kam eine beschrän- kende Censur und die Furcht, daß die Protestanten, die doch die Mehrzahl des Volkes ausmachen, von den Katho- liken beeinträchtigt würden. Am lautesten sprach sich der Unmuth über die,städtische Verfassung und Verwaltung aus, die mit der Polizei und der Gerichtsbarkeit in den Hän- den der Stadträthe war, die sich selbst wählten, selbst die Mitglieder zum Landtage ernannten und den Bürgern keine Rechnung ablegten. Die Unzufriedenheit über Be- amtendruck und über die Ausschweifungen der Polizei wurden immer häufiger und die Ueberzeugung, daß es so nicht blei- den könne, immer allgemeiner. Da geschah es, daß durch einige Mißgriffe der Polizei Unruhen entstanden, und bei der Gelegenheit die allgemeine Unzufriedenheit des Volkes mit dem gegenwärtigen Zustande der Dinge sich auf eine Weise kund gab, die eine durchgreifende Veränderung der Verfassung und Verwaltung zur unabwcichbaren Noth- wendigkeit machte. Bei der Jubelfeier der augsburgisch en Confes- sion am 25. Juli 1830, wurde aus zu großer Aengst- lichkeit ein Umgang der Schulkinder und ein feierlicher Aufzug der Studirenden zu Leipzig von dem Polizei-

6. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 300

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
300 liches von ihren Vorrechten aufgeben, während Andere, durchdrungen von der Ueberzeugung, daß die Einzelnen auf einen Theil ihrer Vorrechte verzichten müßten, wenn das Ganze gewinnen sollte, auf die Abschaffung so man- cher Privilegien drangen, die mit dem Bedürfnisse der Zeit im Widerspruche standen. Der Kampf war lang und hart, denn es galt hier die Aufgabe wohlerworbener Rechte, die, da sie durch Vertrage erlangt worden waren, den Besitzern ohne ihre Einwilligung nicht genommen werden konnten. Die wichtigsten Angelegenheiten, die unmitlelbar in das Leben des Staates griffen, und entscheidend auf dessen künftige Gestaltung einwirkten, mußten in Frage kommen und entschieden werden. Die Vertretung des Volkes in zwei Kammern und deren Zusammensetzung, die Ablösbar- keit der Frohnden und Servituten, die Patrimonialjuris- drction, die Feststellung der Wahlordnung, die Bestim- mung der Civilliste, die Ausscheidung des Staatsguts, die Oeffentlichkeit der Verhandlungen, die Vereinigung der Lausitz mit den alten Erblanden, die Unterordnung der katholischen Geistlichkeit unter einen protestantischen Cultus- minister, das waren die Hauptgegenstande, worüber ent- schieden werden mußte, und die lange und heftige Erör- terungen veranlaßten. Nach einer 6 monatlichen Arbeit waren endlich die Hauptschwierigkeiten besiegt, und unter eifriger Mitwirkung des allgemein geliebten Prinzregenten und dessen edlen Ministers von Lindenau das mühevolle Werk zu Stande gebracht, welches allein durch den ernst- lichen Willen, die Freisinnigkeit und die großmüthigen Verzichtleistungen der Regierung auf mehrere althergebrachte Vorrechte, möglich geworden war. Mag die neue Verfas- sung , wie alles Menschliche, noch Manches zu wünschen übrig lassen, so ist doch nicht in Abrede zu stellen, daß sie unverkennbar daß Werk der besonnensten Berathung und des achtbarsten Eifers für das Wohl ^des Vaterlandes ist, und daß sie, da sie noch keineswegs für abgeschlossen anzu- sehen, um so mehr sich dazu eignet, diejenigen Verbesserungen und Ergänzungen in sich aufzunehmen, die die Erfahrung als bewährt gesunden hat. Die neue Verfassungsurkunde enthalt im Wesentlichen folgende Festsetzungen.

7. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 32

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
Wittwe des Oheims Friedrich des Streitbaren, die mit dem Prinzen Wratislaw von Bohmen vermàhlt war, und auch Anspruch auf Oestreich machte. Mark- graf Heinrich hatte schon mit den Streitigkeiten wegcn Thuringens vollauf zu thun, darum mochte er mit Oestreich sich nicht befassen. Achtes Capitel. Die Verhältnisse der Markgrafen von Meißen und der Bewohner dieses Landes bis zur Ver- einigung mit Thüringen, 1247. Die deutschen Markgrafen standen in der Regel, auch nachdem ihre Würde erblich geworden war, unter den Herzogen, auf deren Landtagen sie erschienen, und unter deren Hauptpanier sie mit ihren Kriegsschaaren sich bei Reichskriegen stellen mußten; doch schon sehr früh, (von Meißen ist jedoch nicht bekannt wann?) wurden sie von dieser Abhängigkeit befreit, und geboten mit gleicher Macht- vollkommenheit in ihrer Mark, wie die Herzoge in ihrem Herzogthum. Dennoch herrschten sie nicht so unumschränkt in ihrem Gebiet wie die deutschen Fürsten in späterer Zeit, das durfte damals selbst der Kaiser nicht. Alle An- gelegenheiten, die das ganze Land betrafen, wurden mit den Angesehensten und Weisesten des Landes berathen. Freilich gab es noch nicht viel zu berathen, denn Steuern wurden dem Landesherrn noch nicht gegeben, da derselbe seinen und der Seinigen Unterhalt von den Einkünften seiner Familiengüter bestritt, bei Kriegszügen aber jeder Lehns- mann sich seine Mannschaft auf eigene Kosten ausrüsten und unterhalten mußte. Gemeindesachen in einzelnen Gauen machten die Gaugenossen unter sich ab, und so waren denn Krieg und Frieden und wichtige Rechtshandel die Hauptsachen, die auf einem Landtage vorkamen, auf welchem anfangs alle freie Gutsbesitzer und alle Lehnsleute erschienen. Nach und nach gestalteten sich die Landtage anders. Die ganz freien Grundbesitzer gingen fast alle in den Stand der Lehnsmän-

8. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 34

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
34 Handwerke und übrigen Gewerken wurden meistens von Leibeigenen getrieben, die unter einem S t a d t v o i g t, B u r g- graf oder Schultheis standen, den der Grundherr ein- setzte. Allmahlig zogen immermehr Freie in die Städte, der Handel erweiterte sich, die Gewerbe blühten auf, und nun trachteten die Stadtgcmcinden nach größeren Freihei- ten und Gerechtsamen, die ihnen auch nicht verweigert wurden, da sie mit ihrem Arm in den Kriegen, und bei andern Gelegenheiten auch mit ihren Gcldkraftcn den Lan- desherrn unterstützten. Von der Mitte Xii. Jahrhunderts fangen die Städte an bedeutend zu werden und eine eigene Verfassung zu erhalten. Wurzen und Ei len bürg sollen die ältesten Städte im Meißner Lande sein; die wichtig- sten im Xii. Jahrhundert waren Merseburg, Meißen und Belgern, außer ihnen hatten schon Zwickau, Chem- nitz, Naumburg, Leipzig, Grimma, Leisnig, Strehla, Stolpen, Nochlitz, Osch atz, Lom matsch, Döbeln und a. m. einige Bedeutung. Die mchrsten Dörfer und Städte entstanden unter den Markgrafen Kon- rad und Otto dem Neichen. Konrad rief Ansiedler aus Flandern, die mehrere Dörfer und Städte neu grün- deten, und die Einwohnerzahl in manchen Flecken so be- trächtlich vermehrten, daß sie zu Städten erhoben wurden. Graf Wip recht von Groitzsch versetzte viele fränkische Anbauer in die Gegend zwischen der Wira und Mulde. Das Erzgebirge wurde unter Otto dem Neichen mit Bergleuten aus Böhmen und vom Harz bevölkert. Der Ackerbau wurde nur lässig betrieben, und kam erst gegen das Ende des Xu. Jahrhunderts durch die fremden An- züglinge in Aufnahme. Zwar die im Meißnischen woh- nenden Wenden trieben den Ackerbau anfangs nicht ohne Schick und Glück, doch da sie in die Leibeigenschaft herab- gedrückt und mit zu großen Lasten beschwert wurden, so verloren auch sie den Muth, den Landbau schwunghaft zu betreiben. Die Deutschen hatten damals noch wenig Lust zum Ackerbau, der erst durch die fremden Anzüglinge in Flor kam. Besser ging cs mit der Viehzucht , die einträg- licher war, da Milch und Fleich die Hauptspeisen ausmach- ten , auch die mehrften Klcidungstücke aus Leder oder Wolle verfertigt wurden. Der Weinbau wurde stark, doch

9. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 36

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
36 / Antheil an dem Handel, meistens waren es nur Wenden, Freigelassene und verarmte Freie unter den Einheimischen, die sich dem Handel widmeten. Die Verkäufer zogen mit ihren Maaren im Lande umher, und stellten sie besonders an solchen Orten feil, wo zu einem Heiligenfeste das Volk in großer Menge versammelt war. Daraus entstanden die Jahrmärkte und endlich auch die Messen. Neuntes Capitel. Thüringen unter den Grafen und Landgrafen bis zur Vereinigung mit Meißen, 1247. Als Kaiser Otto!, i. I. 968 fein Herzogthum Sach- sen dem Hermann Billing verlieh, trennte er Thü- ringen davon, und setzte Markgrafen über dies Land, deren Amt aber nicht von langer Dauer war, weil cs, nachdem die Reichsgrcnze weiter nach Osten vorgerückt, und durch die Markgrafen von Meißen und Branden- burg hinreichend gedeckt war, keines Markgrafen in Thü- ringen mehr bedurfte. Ein neues Herzogthum ward nicht mehr errichtet, daher wurden mehrere Grafenhäuser gar mächtig, und erlangten beinahe fürstliches Ansehen, weil sie nicht mehr unter einem Herzoge oder Markgrafen stan- den, sondern des Kaisers unmittelbare Lehnsleute waren. Am mächtigsten wurde das Grafenhaus, dessen Anherr Ludwig mit dem Barte, ein Sprößling aus Earl des Großen Stamm gewesen, und aus Frankreich nach Thüringen gekommen sein soll, wo ihm Kaiser Kon- rad U., sein Verwandter, i. Jahr 1039 ein beträchtliches Stückland, welches noch unbebaut, geschenkt hatte. Lud- wig kaufte zu dem Geschenkten noch viel mehr dazu, erhcirathete auch mit seiner Gemahlin Cäcilia von Sän- ger Hausen reiche Erbgüter, und wurde so der mächtigste unter den thüringischen Grafen. Sein ältester Sohn Ludwig Ii., der ihn 1050 beerbte, war ein streitbarer Mann, bei dessen Lebzeiten viele Kriege in Thüringen und Sachsen geführt wurden, in die er auch verwickelt

10. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 48

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
i - ' 48 der Zügellosigkeit des Adels einen Damm entgegen und er- leichterte den^ Landgrafen die Bändigung der Landherrn. Unter den Städten war Erfurt die wichtigste und gelangte schon früh zu großem Rcichthum und großer Macht. Diese Stadt hatte ihr frühes und schnelles Gedeihen ihrer Lage in der Mitte Thüringens, ihrem kirchlichen Zusammen- hang mit Mai n z und ihrer frühen Befestigung als ältester Hofsitz der thüringischen Fürsten zu danken. Des Han- dels wegen ließen sich viele Niederländer und Friesen darin nieder, aber auch viele Juden. Da die Oberherr- schaft zwischen dem Erzbischof von Mainz und dem Land- grafen von Thüringen als Schutzherrn getheilt war, so gab es zwischen den Erzbischöfen und den Landgrafen un- aufhörliche Streitigkeiten wegen der grundherrlichen Rechte, welche die Stadt klug benutzte, sich immer größere Gerecht- samen zu erwerben, doch sich vollständig rcichsfrei zu ma- chen, wollte ihr nie gelingen, und erst um die Mitte des I3ten Jahrhunderts erhielt sie ihren eigenen Stadtmagistrat. Außer- dem waren noch Eisenach, Gotha, Weißen fee, K reuz- burg, Arnstadt und Ohrdrufs angesehene Städte. Eine ganz von dem Landesherrn unabhängige Verfaffung hatte in Thüringen keine Stadt. Gewöhnlich wurde der Vogt oder Schultheiß von dem Landesherrn gesetzt; ihm standen die von den Bürgern gewählten Schöppen zur Seite. Die Stadtfchöppen von Eisenach erhielten ihrer gerechten Urtheile wegen ein solches Ansehen, daß ihre Aussprüche durch ganz Thüringen galten. Sie sprachen nach dem allgemeinen Sachsenrechte und trugen ihre Rechtsgrundsätze, gleich den Magdeburgern, unter dem Namen des Eisenacher Weichbildes zusämmen. Die Leibeigenschaft hörte in den thüringischen Städten im I2ten Jahrhundert völlig auf, auch auf dem Lande verringerte sie sich sehr, da es viele aus Flandern, F r i e s l a n d und vom R Hein herbeigezogene Ansiedler gab, die als freie Männer den Landbau betrieben, viele Grundherrn auch, um sich ein Verdienst im Himmel da- durch zu erwerben, ihren Leibeigenen die Freiheit gaben. Die Landgrafen hielten ihren Hofhalt meistens auf der Wartburg. Da sie sehr reiche Stammgüter besaßen, die ihnen sehr große Einkünfte abwarfen, so hielten sie
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