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1. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 97

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
07 Neunzehnte? Capitel. Die Regierung der Brüder Ernst und Albrecht. Beide Brüder sollten, dem Testamente ihres Vaters zufolge, gemeinschaftlich regieren, und das haben sie auch zu ihrem Vorthcil und zum Besten des Landes 21 Jahre lang gethan. Im Jahr 1465 empfingen sie beide gemeinschaft- lich die Belehnung über ihre Lander von ihrem Oheim, dem Kaiser; darauf unterstützten sie den König Georg von Böhmen, Albrechtö Schwiegervater, gegen die unru- . higen Schlesier. 1466 zogen beide Brüder gegenhcin- richii., Burggrafen zu Meißen und Herrn von Plauen, der ihre Unterthanen beraubt hatte, nahmen ihm Schloß und Stadt und behielten es als ein Lehn von Böhmen. Da sie durch die Auffindung der Silbergruben zu Schnee- de rg zu einem Ueberfiuffe an Gelde gekommen waren, so- kauften sie 1472 die Herrschaft Sagan für 50,000 Gold- gülden , die bis 1549 bei Sachsen blieb. Dann kauften sie 1477 die Herrschaft Sorau, Breskau und Storgau für 62,000 Gülden. Die letzter« wurden aber schon i5io gegen Rückzahlung der Kauffumme zurückgegeben. Nach dem Tode König Georg Podiebrads von Böhmen, be- warb sich der Herzog Albrecht, dessen Eidam, um die böhmische Krone. Er rückte mit einer beträchtlichen Kriegsmacht in Böhmen ein; doch da er seine Ansprüche zu heftig verfolgte, so faßten die Stände eine Abneigung gegen ihn und wählten den Prinzen Wradislaw von Polen. Seiner Schwester, der Acbtissin Hedwig von Q-ue d linb urg, leistete der Kmfürst Ernst Beistand gegen die Bürger, wofür er 1470 die erbliche Schirmherrschaft über dieses Kloster erhielt. Seinem Sohn Ernst verhglf der Kurfürst 1476 zum Erzbisthum Magdeburg. 1473 wurde derselbe auch zum Bischof von Halberstadt er- wählt. Er unterstützte denselben in seinen Streitigkeiten mit der Stadt Halle 1478, und half ihm i486 die wider- spenstige Stadt Halberstadt überwältigen. Unterdessen leistete Herzog Albrecht dem Kaiser Friedrich Iii. Kucgö- dienste gegen Karl den Kühnen, von Burgund, und 7

2. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 100

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
100 den Staats- und Ssttenverhältniffen anderer Länder hatte auch manche Veränderung in den sächsischen Ländern zur Folge. Der Fürstenhof erhielt eine Vermehrung des Hofstaats und einen vergrößerten Glanz, und wenn gleich die Kurfürsten in diesem Zeiträume meistens gute Staats- wkrthe waren, und eichen ehrbaren Lebenswandel führten, so ließen sie es an ihrem Hofe doch nicht an einem Auf- wande fehlen, der einem königlichen nahe kam. Die land- ständische Verfassung gewann eine andere Gestaltung und festere Ordnung, die Stande des Herzogthums Sachsen erschienen auf den meißnischen und osterländischen Landesverfammlungen, und seit 1428 nahmen die Stande regelmäßig Theil daran und bildeten mit den Prälaten, Grafen, Herrn und Rittern die Landschaft. Außer der Bede, von der schon die Rede gewesen und die nach und nach außer Gebrauch kam, wurden andere Abgaben einge- führt. Denn die Landesherrn singen an die Reichslastcn auf die Unterthanen zu wälzen, auch reichten die Einkünfte der fürstlichen Kammergüter nicht mehr zur Bestreitung der Kosten der Kriegszüge und der glänzenden Hofhaltung hin. In Thüringen war schon 1405 eine allgemeine Kopf- steuer, der Bär oder Bern genannt, aufgekommen; in Meißen wurde i486 die ginfe (Accise), der 3oste Pfennig von allem feilen Verkauf, und 1443 eine Kopfsteuer von 2 gr. für den Kopf eingeführt. Letztere ward 1454 nach dem Vermögen und dem Einkommen erhoben, und selbst Geistliche und Ritter waren davon nicht ausgenom- men. Die Landschaft verwilligte zwar alle diese Abgaben, doch nicht ohne sich dabei die Bestätigung alter und Ver- leihung neuer Rechte auszubedingen. So wurde 1428 die Beisteuer zum Hussitenkriege nur unter dem Beding ver- wiüigt, daß die Lehnsgüter in Ermangelung männlicher Nachkommen auch auf Töchter und Seitenvcrwandte ver- erben sollten; und 1438 gestand der Kurfürst der Land- schaft das Recht zu, sich zu ihrer Sicherheit zu vereinigen, wenn er außer der jetzigen noch andere Forderungen sollte machen wollen. Als diese Steuern 1451 bewilligt werden sollten, erlangten die Stände das Recht, das erho- bene-Geld in Leipzig niederzulegen und durch einen stän- dischen Ausschuß verwalten zu lassen. Dadurch wurde der

3. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 66

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
66 Landgraf Friedrich den Neft von Jena an sich gekauft, 1346 kaufte er einen Theil der Stadl Langensalza. Das wollte der Erzbischof von Mainz, dem auch ein Theil der Stadt gehörte, nicht dulden, cs kam zur Fehde, der Landgraf belagerte die Stadt, und da die Belagerten ihn verhöhnten, so ließ er Feuer hincinwerfen; 1800 Men- schen kamen in den Flammen um. Mainz mußte nachgebcn, aber durch welche Blutschuld war dieser Sieg errungen! Friedrichs Söhne brachten 1374 auch den Rest von Langensalza an sich. Noch kaufte Friedrich der Ernsthafte dem Herzog Magnus von Braun schweig die Mark Lands berg ab, der sie von Brandenburg erworben hatte. Während dieses Markgrafen Negierung wurde Deutschland und besonders Thüringen 1348 durch ein gewaltiges,Erdbeben in Noch und Schrecken ver- seht. 2m Jahre darauf wüthete die furchtbare Pest, die unter dem Namen des schwarzen Todes bekannt ist. Nach dem Tode des Kaisers Ludwig des Baiern, wurde dem Landgrafen Friedrich die deutsche Krone angeboten. Karliv. bewog ihn aber durch eine Summe von 10,000 Mark Silber, daß er sie ablehnte. Dieser Ver- trag war ein baarer Gewinn, denn schon ein Jahr darauf, am i8ten November 1349, starb Friedrich im 39sten Lebensjahre. Friedrich der Ernsthafte hintcrließ 4 Söhne, Fried- rich den Strengen, Balthasar, Ludwig und Wil- h e! m. Der älteste, F r ie d r i ch, obgleich erst 17 Jahre alt, führte die Negierung für sich und seine Brüder, von denen aber Ludwig zum geistlichen Stande bestimmt war. Durch einen Vergleich zu Gotha, 1356, vcrpfiichteten sich die Brüder zu einer gemeinschaftlichen Negierung für ihre Lebenszeit. Sie erhielten darüber vom Kaiser die Gesammtbelehnung, auch für ihr Haus das Oberjägcr- meisteramt. Die gemeinschaftliche Negierung der drei Brüder, die 30 Jahre lang bis zum Tode Friedrichs des Strengen dauerte, zeichnete sich durch viele Erwer- bungen und viele Kriege aus. Eine Haupterwerbung war die Pflege Coburg mit der Herrschaft Schmalkalden, die der Landgraf Friedrich mit seiner-Gemahlin Katha- rine von Henne borg erheirathere. Dann erlangte er

4. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 109

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
Ablaß sollte, seiner anfänglichen Errichtung nach, nichts an- ders scyn, als eine nach geschehener Neue und Buße eines Sünders ihm crtheilte Vergebung seiner Ucbertretungen, doch mit dem Vorbehalt eines künftigen bessern Lebens- wandels, und nur für solche Sünden, von denen los zu .sprechen der Papst sich allein Vorbehalten hatte. Bald aber wurde der Ablaß auch auf alle übrigen Sünden, auf die Aufhebung gcthaner Gelübde, auf die Befreiung von kirch- lichen Gebräuchen ausgedehnt. Da mit dem Ablaß vieler Unfug getrieben und vieles Geld nach Rom gezogen wor- den war, so setzten sich doch die deutschen Fürsten zuweilen dagegen, und die Papste mußten von Zeit zu Zeit einen neuen Vorwand erfinden, um den Einspruch bei ihrem Ab- laßhandel zu vermeiden. Mehrmals hatte schon der Tür- ken krieg zum Vorwände dienen müssen, doch da das zu- sammengebrachte Geld nie dazu angewandt wurde, sondern stets in den Scckel des Papstes fiel, so war schon einmal 1501 dem Papst Alexander Vi. von den deutschen Für- sten die Bedingung vorgeschrieben worden, daß er § der Ablaßgelder in Deutschland lassen mußte. Dennoch versuchte der verschwenderische Papst Leo X. aufs Neue den Ablaßhandel in Gang zu bringen und nahm zum Vor- wand den Ausbau der Peterskirche zu Rom. Damit seine Geldschneiderei aber um so besser Fortgang haben möchte, so ernannte er den Kurfürsten Al brecht von Mainz, der auch zugleich Erzbischof von Magdeburg und Administra- tor von Halberstadt war, zu seinem Oberbevollmachtig- ten und ließ ihm einen Theil vom Gewinn. Kurfürst Alb- recht, ein Bruder des Kurfürsten Joachim von Bran- denburg, war ein verschwenderischer Herr, der seiner Prachtlicbe wegen mit den Einkünften seiner drei reichen Erzbisthümcr und Bisthümcr nicht auslangte, und dem daher der neue Zuschuß durch den Ablaßkram ganz er- wünscht kam. Er bestellte für die Lander Meißen und Thüringen den Dominikanermönch Johann Tezel, einen lasterhaften und frechen Menschen, der auf eine marktschreierische Weise den Leuten die Ablaßzettel auf- schwatzte und sie alle ohne Bedingung zur Buße und Bes- serung, ja sogar für Sünden, die sie noch begehen wollten, verkaufte. Dadurch machte er alles Gute, was gewissen-

5. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 74

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
74 Zweig, das Sachsen -La ue n burgi sch e Haus, vorhan- den, und dieses hatte nach Recht und Billigkeit die Wit- tenbergische Linke beerben sollen, und dem gemäß for- derte auch der Herzog Erich V. von Sachsen-Lauen- burg die Einlassung in diese Erbschaft. Auch der Kur- fürst Friedrich I. von Brandenburg sprach die Erb- folge in Kursachsen für seinen ältesten Sohn Johann an, weil derselbe mit des vorletzten Kurfürsten von Sach- sen, Rudolf Iii., Tochter Barbara vermählt war, auch hatte er sogleich nach Kurfürst Albrechts Tode Witten- berg und den Kurkreis in Besitz genommen. Der Markgraf Friedrich der Streitbare aber, obgleich er kein Recht auf diese Erbschaft hatte, wandte sich dennoch an den Kai- ser, und bat ihn um die Verleihung der Kur Sachsen mit den dazu gehörigen Landen, Würden und Gerechtsamen. Kaiser Friedrich, dem viel daran gelegen war, einen so mächtigen Fürsten sich treu ergeben zu erhalten, gewährte seine Bitte, und verlieh durch eine Urkunde am 6ten Ja- nuar 1423 Friedrich dem Streitbaren das Kurfürften- thum und Herzogthum Sachsen mit der Erzmar- schallswürde und allen dazu gehörigen Landen, mit Aus- nahme des Schlosses Kahlau und des Klosters Dobri^- lugk, ferner der Pfalz Allftadt, der Burggrafschaft Magdeburg und der Grafschaft B re ne. Bald darauf erhielt der Markgraf auf seine Bitte das Recht, daß seine Unterthanen vor kein fremdes Gericht gefordert werden durften, und ungebeten die Erlaubniß, mit rothem Wachs zu siegeln, welches damals ein Vorzug der vornehmsten Fürsten war. Den Kurfürsten von Brandenburg be- schwichtigte der Markgraf für seine Ansprüche durch 11,000 Schock böhmische Groschen; der Herzog von Sachsen- Lauenburg fand mit seinen Forderungen beim Kaiser und Reich kein Gehör, und so hatte denn Friedrich der Streitbare eine Erwerbung für sein Geschlecht gemacht, wodurch dasselbe in den Rang der vornehmsten deutschen Fürstenhäuser eintrat, und von nun ab eine höchst bedeu- tungsvolle Rolle in der deutschen Reichsgeschichte spielte. 1

6. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 78

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
78 Sechzehntes Capitel. Zustand der Wettinischen Lande von 1247 bis zur Vereinigung der Kurwürde und des Her- zogthums Sachsen mit ihnen, 1418. Durch die Vereinigung von Thüringen mit Mei- ßen und dem Osterlande unter einen Rcgentenstamm wurde keineswegs die Verbindung dieser Lander zu einem Staate bewirkt; jedes behielt vielmehr seine besondere Ver- fassung, und die Stände eines jeden Landes nahmen nur die Angelegenheiten ihrer Landschaft in Berathung, ohne sich um die der übrigen zu kümmern; auch standen die mehrmaligen Theilungen der Regenten der Vereinbarung der Lander zu einem Gesammtstaate entgegen. Landftände waren in sehr frühen Zeiten vorhanden; in Meißen wur- den sie 1135, in Thüringen 1192 eingeführt und ohne Zweifel bestanden sie schon früher, doch hatten die Städte keinen Theil an den Landtagen. Die thüringischen Städte erschienen zuerst 1308, die meißnischen und osterländischen 1350 auf dem Landtage. Diese Ver- vollständigung der Verfassung war eine Folge der Geldnoth, in welche die Fürsten, vornehmlich ihrer Kriege und dann ihrer glänzenden Hofhaltung wegen, geriethen. Das ver- änderte Kriegswesen machte größere Heere und besonders viele Feldkrieger nothwendig. Die Kosten dazu konnten die Regenten nicht mehr von ihren Kammergütern bestreiten, sie bedurften der Beisteuer des Landes, und da die blühend gewordenen Städte vorzüglich dabei in Anspruch genom- men wurden, so war natürlich, daß sie auf den Landtagen, auf welchen Abgaben bewilligt wurden, Theil nahmen. Die ersten Abgaben wurden Beden genannt. Die ersten allgemeinen Beden wurden 1350 von den Landständcn zu Leipzig zu Abtragung der landesfürstlichen Schulden bewilligt. Später kamen noch besondere Beden, die von einzelnen Ständen oder Ortschaften bewilligt wurden, hinzu. Wenn im Allgemeinen Veden bewilligt wurden, ließen sich die Stände gewöhnlich einen Revers ausstcllen, daß keine mehr verlangt werden sollte, ausgenommen wenn cs Krieg oder anderer Nothstand nothwendig erforderte. 2"

7. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 80

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
Stadt, sich von ihnen große Vorrechte zu erwerben. Sie erweiterte ihr Gebiet durch eine Menge von Ankäufen, so .daß sie viele Herrschaften, Schlösser und Dörfer besaß; die Bürgerschaft war so zahlreich, daß bei einer Pest 12,000, "bei einer andern sogar 20,000 Menschen umkamen, ohne daß die Stadt in Verfall gekommen wäre. Bei der Judenverfol- gung wurden 6000 dieses Glaubens umgebracht. Zum Ruhm und Vortheil dieser Stadt gereichte besonders die auf ihre Ko- sten vollbrachte Stiftung einer Univetfttät, deren Einweihung 1392 erfolgte. Sie kam schnell in große Aufnahme. Er- fu r t war der Stapelplatz des ganzen t h ü r i n g i sch e n Han- dels und hatte seit 1330 eine Messe. Die Einkünfte dieser Stadt beliefen sich im Uten Jahrhundert auf 9)59 Pfund Silber. Leipzig, die vorzüglichste Stadt im Osterlande, vergrößercr sich zwar seit 1237 beträchtlich, doch konnte es beinweirem mit Erfurt nicht wetteifern, da es den Han- del mit Merseburg und Halle theilen mußte. Doch war seit 1388 der Handel in stetem Wachsen: Die wich- tigsten Artikel waren Leinwand und Pelzwerk, welches die Sorben dahin brachten. Seine eigentliche Wichtigkeit er- langte Leipzig erst durch die Stiftung der Universität -1409, wovon bereits Erwähnung geschehen. Von den Sitten in diesem Zeiträume ist wenig Er- freuliches zu melden-) Der Adel blieb roh und raubsichtig, und als er nach der Anwendung , des Pulvers nicht mehr allein auf seine festen Schlösser und Mauern trotzen konnte, und in den Kriegen nicht mehr den Fürsten ganz unent- behrlich war, da suchte ec durch übertriebenen Aufwand sein Ansehen zu behaupten, und schwelgte und zechte, wenn er im Kriege nicht mehr beschäftigt war. Bei der Geist- lichkeit verlor sich mit der Lust zu den Wissenschaften, auch alle gute Sitte, sie wetteiferte an Pruk und lleppig- keit, an Völlerei und Zügellosigkeit mit dem Adel, und brachte sich um alle Achtung der Weltlichen. Auch bei dem Bürger stände herrschte ein. ungemeffcner Aufwand, und viel Schwelgerei , doch fand- sich in diesem Stande noch die mehrste gute Sitte, und die-mehrste Rechtlichkeit. Der Bauernstand versank immer tiefer in die Leibeigenschaft; ihm wurden nach und nach immer größere Lasten aufgebür- der, sein Zustand war"beklagenswerch. «' • • -

8. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 87

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
87 Der Kurfürst schlug aber die Böhmen, so daß 2000 auf dem Platze blieben und 1500 nebst dem Feld Herrn gefan- gen wurden. Durch diesen Sieg ward die Makel früherer Niederlagen getilgt. Der letzte Zweig der t h ü r i n g i sch e n Linie, Friedrich der Friedfertige, starb am 4tenmai 1440 und seine Länder fielen an die meißnische Linie, die nunmehr alle Wettinischen Länder beisammen hatte. Auch nach dem Anfall dieser beträchtlichen Erbschaft währte die gemeinschaftliche Regierung der beiden Brüder fünf Jahre lang fort, dann beschlossen sie zu theilen. Diese Theilung, die am loten September 1445 zu Alten- burg erfolgte, gab gleich anfangs Veranlassung zu großen Streitigkeiten. Dem sächsischen Rechte zuwider theilte der jüngere Bruder und der Aelcere wählte. Wilhelm war noch sehr jung und von zanksüchtiger Gemüthsart, dabei übel berathen von Apel von Vitzthum, einem cigcnnüz- zigen und ehrgeizigen Manne, der von der Uneinigkeit der fürstlichen Brüder Nutzen zu ziehen hofite. Von diesem dazu angeregt forderte Wilhelm, daß auch das Herzogthum Sachsen mit zur Theilung kommen sollte, was doch nicht geschehen konnte, weil es gegen die goldene Bulle stritt. Die Theilung geschah also, daß Meißen dem einen, Thü- ringen mit den fränkischen Gebieten dem andern zufal- len, das Osterland aber zwischen beiden getheilt werden sollte. Die Bergwerke, die Münze und der Zehnte blieben Beiden gemeinschaftlich, so auch die Landesschulden, die noch an 300,000 Gülden betrugen, wovon jedoch der Besitzer von Meißen etwas mehr erhalten sollte als der von Thü- ringen. Friedrich wählte Meißen, aber weder er noch Wilhelm war mit seinem Antheil zufrieden, und es erhob sich zwischen Beiden ein weitschichriger Hader, den zu schlichten sich die Landstände erboten. Sie beriefen dazu noch den Erzbischof Friedrich von Magdeburg, den Kurfürsten Friedrich Ii. von Brandenburg und den Landgrafen Ludwig von Hessen, und durch deren Vermit- telung kam am Uten December 1445 der schiedsrichterliche Ausspruch, der Hallische Machtspruch, zu Stande, durch den einige nicht sehr bedeutende Abänderungen in der Theilung gemacht wurden, und dem sich beide Brüder unterwarfen. Nun hätten die beiden fürstlichen Brüder in Friede und

9. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 160

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
160 „ioo,ooo Gulden zahlte, dagegen die Auftechterhaltung der Kapitulation von Wittenberg erhielt. Nachdem er auf diese Weise die Kriegsgefahren von seinem Staate abge- wendet, erneuerte er die Erbvereine und Erbverbrü- derungen mit Hessen und Brandenburg, später 1557 auch die Erbvereinigung mit Böhmen, wobei auch die Beförderung des wechselseitigen Handelsverkehrs ausbcdungen wurde. Auf dem Reichstage zu Augsburg 1555, wo der berühmte Religionsfriede geschloffen ward, wurde Kurfürst August, der aber nicht selbst zugegen war, ... zum Kreisoberstenfüc den obersachsischen Kreis erwählt und von da ab ist dieses Amt stets bei Kursachsen ge- blieben. Dieses Amt war hauptsächlich deswegen gestiftet, um dem noch nicht ganz abgestellten Fehdewesen ein Ende zu machen, und recht bald hatte der Kurfürst Gelegenheit, es in Ausübung zu bringen. Die Erben des Bischofs Ni- colaus H. von Meißen, zu denen auch der kurfürstliche Stallmeister von Karlowitz gehörte, befehdeten eines Te- staments wegen den neuen Bischof von Haugwih, ver- brannten mehrere bischöftiche Städte und trieben die Schaf- und Schweineheerden fort. August vermittelte einen Ver- gleich, doch der Bifchof mußte den Schaden tragen und noch 4000 Gulden zahlen, weil der Kurfürst ihm wegen eines abgeschlagenen Tausches von Stolpen und Bischofö- wer d a gegen das Amt Mühlberg feind gewesen seyn soll. Von großer' Bedeutung für Sachsen wurden die gleichzeitig mit vorbemeldeter Fehde ausgebrochenen Grum- bachischen Händel, die später zu einem kurzen Kriege und zu einer nicht unbedeutenden Vergrößerung Kursachsens Ge- legenheit gaben. Der fränkische Ritter Wilhelm von Grumbach war mit dem Bischof von Würzburg, Mel- chior von Zobel in Streitigkeit gerathen und hatte den- selben ermorden lassen. Er wurde deshalb mit der Acht und Aberacht belegt, und nach dem er bei verschiedenen Fürsten Schutz gesucht, fand er endlich 1564 bei dem Her- zoge Johann Friedrich dem Mittlern zu Sachsen Gotha nebst mehreren seiner Anhänger eine Zuflucht. Mit dem Beistände des herzoglichen Kanzlers Brück spiegelte er dem Herzoge die Hoffnungen vor^ daß er mit seinem Bei- stände die Länder und Würden seines Vaters zurückerhalten

10. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 142

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
142 Wittenberg übergeben wurde und daß her Kurfürst die harte Wkttenbergische Capitulation einging. Sie ent- hielt folgende Bedingungen: Johann Friedrich entsagt für sich und seine Nachkommen dem Kurfürstenthum Sach- sen mit allen dazu gehörigen Landern, Rechten und Wür- den, übergibt die Festungen Wittenberg und Gotha,, laßt den Markgrafen ohne Ldsegeld frei, bleibt selbst in Ge- fangenschaft des Kaisers. Die Länder des Kurfürsten und seine Rechte und Würden erhält der Herzog Moritz, und die böhmischen Lehne fallen an den König Ferd inand. Dem ehemaligen Kurfürsten und dessen Nachkommen wird ein jährliches Einkommen von 50,000 Gulden und zu dessen Aufbringung eine Anzahl Aemter, Städte, Schlösser und Klöster als Gerstungen, Eisenach, Wartburg, Kreuzberg, Tenneberg, Waltershausen, Leuchtenberg, Ro- da, Orlamünde, Jena, Gotha, Kapellendorf, Roßla, Weimar, Wachsen bürg, Dornburg, Kamburg, Buttstädt, Buttelstädt, Weida, Zü- genrück und die Herrschaft Saalfeld übergeben. Des gewesenen Kurfürsten Bruder, Johann Ernst, behält die Pflege Koburg, tritt aber davon das Amt Königsberg an Albrecht von Brandenbu rg ab, und erhält statt der bis dahin gezogenen 14,000 Gulden Jahrgeldcr künftig nur 7000. Durch diese Capitulation wurde das Landgebiet des Ge- sammthauses Sachsen vermindert, denn das Herzogthum Sagan, die Erwerbung, die Johann Friedrich kurz vorher in den magdeburgischen und halberstadtischen Stiftern gemacht, und die im Voigt lande gelegenen böh- mischen Lehne, als Plauen, Pausa, Voigtsberg, Oelsnitz, Adorf, Schöneck, Neukirchen, Mühl- dorf kamen von Sachsen fort. Die Besitzungen, die Johann Friedrichs Söhne erhielten, nahmen sie als ein neues Fürstenthum vom Kaiser zu Lehn. Für dieses Abgetretene gab Johann Friedrich seinem Vetter einen Ueberweisungsbrief und entließ die Vasallen und Unterthanen ihres Eides. Herzog Moritz wurde am 4ten Juni auf der Wiese bei Blösern von dem Kaiser mit der Kur Sachsen und der Erzmarschallswürde vorläufig belehnt, die förmliche Belehnung erfolgte später zu Augsburg. So verlor Johann Friedrich durch eigene Schuld.
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