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1. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 109

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
Ablaß sollte, seiner anfänglichen Errichtung nach, nichts an- ders scyn, als eine nach geschehener Neue und Buße eines Sünders ihm crtheilte Vergebung seiner Ucbertretungen, doch mit dem Vorbehalt eines künftigen bessern Lebens- wandels, und nur für solche Sünden, von denen los zu .sprechen der Papst sich allein Vorbehalten hatte. Bald aber wurde der Ablaß auch auf alle übrigen Sünden, auf die Aufhebung gcthaner Gelübde, auf die Befreiung von kirch- lichen Gebräuchen ausgedehnt. Da mit dem Ablaß vieler Unfug getrieben und vieles Geld nach Rom gezogen wor- den war, so setzten sich doch die deutschen Fürsten zuweilen dagegen, und die Papste mußten von Zeit zu Zeit einen neuen Vorwand erfinden, um den Einspruch bei ihrem Ab- laßhandel zu vermeiden. Mehrmals hatte schon der Tür- ken krieg zum Vorwände dienen müssen, doch da das zu- sammengebrachte Geld nie dazu angewandt wurde, sondern stets in den Scckel des Papstes fiel, so war schon einmal 1501 dem Papst Alexander Vi. von den deutschen Für- sten die Bedingung vorgeschrieben worden, daß er § der Ablaßgelder in Deutschland lassen mußte. Dennoch versuchte der verschwenderische Papst Leo X. aufs Neue den Ablaßhandel in Gang zu bringen und nahm zum Vor- wand den Ausbau der Peterskirche zu Rom. Damit seine Geldschneiderei aber um so besser Fortgang haben möchte, so ernannte er den Kurfürsten Al brecht von Mainz, der auch zugleich Erzbischof von Magdeburg und Administra- tor von Halberstadt war, zu seinem Oberbevollmachtig- ten und ließ ihm einen Theil vom Gewinn. Kurfürst Alb- recht, ein Bruder des Kurfürsten Joachim von Bran- denburg, war ein verschwenderischer Herr, der seiner Prachtlicbe wegen mit den Einkünften seiner drei reichen Erzbisthümcr und Bisthümcr nicht auslangte, und dem daher der neue Zuschuß durch den Ablaßkram ganz er- wünscht kam. Er bestellte für die Lander Meißen und Thüringen den Dominikanermönch Johann Tezel, einen lasterhaften und frechen Menschen, der auf eine marktschreierische Weise den Leuten die Ablaßzettel auf- schwatzte und sie alle ohne Bedingung zur Buße und Bes- serung, ja sogar für Sünden, die sie noch begehen wollten, verkaufte. Dadurch machte er alles Gute, was gewissen-

2. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 154

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
154 mals Keinem recht war; doch hatte nun der Kurfürst schein- bar des Kaisers Willen erfüllt und auf die Einführung drang er nicht mit Strenge. Er wußte den schlauen und argwöhnischen Kaiser so listig zu täuschen, das derselbe ihm nicht nur gewogen blieb, sondern ihn sogar zum Feldherrn des Neichsheeres ernannte, welches die gegen die Stadt Magdeburg ausgesprochene Neichsacht vollziehen sollte. Es wurde deshalb nicht nur ein bedeutendes Heer unter sei- nen Befehl gestellt, sondern er erhielt auch aus derneichs- kaffe zur Ausrüstung 100,000 Goldgulden und zur Unter- haltung des Heeres monatlich 60,000. Der Kaiser ver- traute, dem Kurfürsten Moritz diese Unternehmung beson- ders darum, weil er diese Stadt, die der stärkste Stütz- punkt der Reformation war, unter jedem Beding zu über- wältigen und zu züchtigen wünschte, welches aber nur durch einen so einsichtsvollen und tapfern Feldherrn geschehen konnte, als Moritz es war, denn die Stadt war unge- mein befestigt und die Bevölkerung zahlreich und kriegerisch. Mit einem Heere von 18,000 Mann, welches aber nach und nach bis auf 25,000 Mann verstärkt wurde, begann Moritz am 29. November 1550 die Belagerung von Magdeburg, die er auf eine schlaue Weise in die Länge zu ziehen wußte, und während welcher er insgeheim Bünd- nisse mit dem jungen Landgrafen von Hessen, Wilhelm, mit Johann Al brecht von Mecklenburg, mit Al- brecht von Brandenburg - Kulmbach, endlich auch zu Friedewalde am 15. Oktober 1551 mit König Hein- rich Ii. von Frankreich zu Stande brachte. Dem letz- tem gestand ec leider die Eroberung der zum deutschen Reiche gehörigen Städte Cambray, Metz, Toul und Verdun mit ihren Gebieten zu, wodurch zuerst den Fran- zosen der Eingang zum deutschen Reiche geöffnet und der Anlaß zu jahrhundert langen Kriegen gegeben wurde. Der Kaiser hatte untecdeß mit Ungeduld auf die Eroberung von Magdeburg geharrt, und Moritz, der überdem von Kundschaftern umgeben war, durfte nun nicht länger zögern. Er war aber schon längst mit der Stadt im ge- heimen Einverständnisse und bewilligte ihr in der Kapitu- lation vom 9. November 1551 einen so billigen Vergleich, dass die kaiserliche Partei höchst unzufrieden darüber war.

3. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 203

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
203 konnte den polnischen Thron besteigen, aber dem war schon vorgebeugt, denn unerwartet war der Kurfürst nach Wien gereist und hatte am 23. Mai zu Baden der lu- therischen Religion entsagt und die katholische ange« nommen. Vor ihm hatte dieß schon sein Netter Christian August von Sachsen - Zeiz gethan, der Bischof von Raab geworden war, in dessen Hände er den Glauben seiner Väter abschwur. Vierunddreißigstes Capitel. Sachsen unter König August It. von Polen; von 1697 bis 1733. Die polnische Krone war um einen ungeheueren Preis erkauft worden; ohne die geheimen Bestechungen wur- den beinah öffentlich 10 Millionen polnische Gulden be- zahlt, dann war auch die Unterhaltung von 6000 Mann, die Errichtung einer adeligen Kriegsschule, der Neubau und die Instandsetzung einiger Festungen, alles'auf sächsische Kosten, versprochen worden. 8000 Sachsen dienten im kaiserlichen Heere, andere 8000 gingen nach Polen, um die Wahl zu unterstützen und die Krönung kostete abermals unermeßliche Summen, die Kleidung des Königs war allein über 1 Million Thaler an Werth. Das Alles mußte Kur- sachsen bezahlen, welches die Leidendes 30jährigen Kriegs noch bei Weitem nicht überwunden hatte und noch schwer von den Schulden, die der Aufwand seiner 3 letzten Landesherrn verursacht hatte, bedrückt wurde. Mehr noch, als durch die- ses wurden die Sachsen durch den Uebertritt ihres Landes- herrn zur katholischen Religion in Furcht und .Trauer versetzt, ohnehin, da der König den katholischen Fürsten Egon von Fürstend erg zu seinem Statthalter ernannte. Zwar beruhigte August Ii. durch wiederholte Reverse, daß in der Religion alles beim Alten verbleiben sollte, und entsagte dem Directorium der evangelischen Stande, welches anfangs der Herzog Friedrich von Gotha, dann der

4. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 204

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
204 Herzog Johann Georg von Sachsen - Weißen- sels übernahm, und das endlich dem evangelischen Geheimen- rath in Dresden übertragen wurde. Allein es blieb doch nicht ohne einige Zumuthungen, die nur durch die große Standhaftigkeit der geistlichen Behörden und der Stande ohne Folgen blieben. Auch wurde ein, die Rechte der Stande beeinträchtigender .Revisionsrath errichtet, der zu großen Beschwerden veranlaßte und dessen Aufhebung die Stände 1700 -durch die Bewilligung einer Million Gul- den erkauften. Wie nachtheilig die neue Krone dem Kurfürstenthume Sachsen wurde, ist aus den Veräußerungen ersichtlich, die Friedrich August machte, um das nöthige Geld zur Behauptung seiner Würde zu erhalten. Seine Ansprüche an das Herzogthum Sachsen Lauenburg verkaufte er an Braunschweig - Lünebur'g für 1 Million und 100.000 Gulden, die Erbvogtei über Quedlinburg und die Aemter Lauenburg, Levenberg, Gersdorf und das Reichsscholzenamt in Nord hausen für 300,000 Thaler an Brandenburg, und die Landeshoheit über den albertinischen Antheil an Henneberg am 4. September 1700 an den Herzog von Sachsen -Zeiz für 43.000 Thaler, am 10. März 1698 das Amt Petcrsberg, den letzten Rest der alten wetti nischen Stamm-Graf- schaft für 40,000 Thaler an Brandenburg auf Wieder- kauf, 1698 das Amt Borna an den Herzog von Gotha für 45,000 Gulden, das Amt Gräfen Hein ich en für 45.000 Thaler an die Fürstin Henriette von Anhalt- Dessau; an Hannover den Antheil an der Grafschaft Mansfeld für 600,000 Thaler 1707, an Sachsen- Weimar 1712 das Amt Pforta für 100,000 Gulden. Doch wurden diese 4 letzteren Veräußerungen spater wieder eingelöst. Noch andere Mittel, Geld aufzutreiben, wurden versucht, so unter andern die Errichtung der Depositen- bank, für welche die Geleits -Accise, Hütten - und Farben- werke zur Sicherheit verpfändet wurden, doch da die Stän- de mit Ernst darauf bestanden, daß keine gerichtlichen De- positen und Gelder von Unmündigen, Kirchen und frommen Stiftungen mit hineingezogen werden sollten, worüber sie

5. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 284

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
284 die ganze Nieder Lausitz, den Kurkreis mit Barby und Gommern, Th eile des in eigner und leipziger Kreises, den größten Theil der Stifte Merseburg und Naumburg, Zeiz, das sächsisch e Mannsfeld, den thüringischen und n e u städter Kreis und das Fürsten- thum Q u e r f u r t, Görlitz, Lübben, Guben, T o r - g a u, Wittenberg, E i l e n b u rg, M e r se b u rg, W ei- st e n fe l s, Naumburg und Schulpforta, Langen- salze, Weißensee, Neustadt und andere Städte, über- haupt 13674 Geviertmeilen und 864,400 Menschen mit allen S a l z w e r k e n, dem fettesten Kornboden und den ge- schontesten Wäldern gingen damit verloren. Die an Preußen abgetretenen Landschaften erhielten den Namen das Herzogthum Sachsen. Die Räumung des Landes soll 15 Tage nach der Auswechselung der Unterschriften vor sich gehen. Besondere Behörden werden unverzüglich die Auseinandersetzung wegen der Archive, Schulden, Rückstände Cassenbillets, des Eigenthums der öffentlichen Anstalten und milden Stiftungen, des Heeres, der Artillerie und der Kriegsvorräthe beginnen. Bei dem Heere haben alle Offi- ziere, Feldprediger und Chirurgen, so wie alle Ausländer die Wahl des Dienstherrn, bei den übrigen entscheidet der Geburtsort. Die Schulden der getheilten Provinzen bleiben auf denselben haften, auch bei den getheilten gehen sie nach den Einkünften. Dasselbe gilt von den ausstehen- den Forderungen. Alle Gemeinden, Corporationen, fromme Stiftungen und Unterrichtsanstalten behalten ihre Besitzungen und Einkünfte. Preußen verpflichtet sich 150/0(10, nöthigen Falls 250,000 Centner Salz ohne Ausgangszoll zu einem Preise an Sachsen zu liefern, der dem Könige von Sachsen seine bisherige Salzsteuer nicht schmälert. Am 27. Mai trm der König der am 27. März geschlos- senen Verbindung gegen Frankreich bei und stellte 8,000 Mann Linientruppen und eine gleiche Zahl Landwehr. Am 8. Juni wurde die deutsche Bundesacte für Sach- sen unterzeichnet. So war denn das Aer^ste über das unglückliche S ach - scn verhängt, das, was Jahrhunderte lang durch gemein- same anden zusammengehalten worden und in ein Ganzes verwachst^, wurde, getrennt und zerriffen. Landsleute, Brü-

6. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. XII

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
xn und die Plünderung nur durch einen schimpflichen Zins abkaufen konnte, da waren es die Sachsen vornehmlich, die unter der Leitung ihres eingebornen Königs Heinrich das deutsche Vaterland von dieser Schmach befreiten. Die sächsischen Könige brachten die Kaiserkrone wieder an das Reich, und erhoben Deutschland auf den höch- sten Gipfel des Glanzes und der Macht. Das Sach sen - land, besonders die Gegend an der Elbe, Saale und Unstrut, war unter ihrer Herrschaft so vortrefflich ange- baut, daß die Schriftsteller der damaligen Zeit es ein blü- hendes Paradies und herrlichen Gotresgarten nennen. Sachsen überwältigten die Slavenvölker, die sich in dem nordöstlichen Deutschlande angesiedelt hatten, und gaben ihnen das Christ ent hum und deutsche Sprache Gesetze und Verfassung. Welcher andere deutsche Volks- stamm kann sich gleicher Thaten, gleicher Verdienste um das deutsche Gesammtvatcrland rühmen? — Nun ist es freilich wa)r, daß das alte Sachsenland, dessen Be- wohner so preiswürdige Thaten vollbracht, einen weit grö- ßern Umsing hatte, als das, welches gegenwärtig diesen Namen sihrt, und nur einen Theil davon enthalt. Allein eben dadurch, daß jener hochberühmte Name des Volks und des Landes, von dem Ganzen auf einen Theil davon überging erhielt dieser Theil auch Beruf und Pflicht, sich desnamms seiner großen Vater, dessen ausschließlicher Träger er geworden, besonders würdig zu zeigen. Und das hat denn arch das biedere Sachsenvolk redlich gethan. So lange das heutig Sachsenland unter der Herrschaft des Hauses Wetrhn zu einem Ganzen vereinigt worden ist, haben die Sachsen sich stets als ein sittlich gutes, wackres, fleißiges, süvweiches, wohlgesinntes, frommes und ehrenwerthes Volk bvvährt, welches keinem andern an häuslichen und bürgelich^ Tugenden nachfteht, viele

7. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 1

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
! E r st c s B u ch. Aeltere Geschichte der einzelnen Lande bis zur Vereinigung Thüringens mit Meißen 1247. ' Erstes Capitel. Sächsisches Land und Volk in der Heidenzeit. <T\ alten Sachsen gehörten zu den deutschen Haupt- völkern, die, nachdem viele andere Volksftämme überwäl- tigt, vertilgt oder ausgewandert waren, oder, sich mit an- dern vereinigt hatten, ihre Selbstständigkeit und eigenthüm- liche Verfaffung fortwährend behaupteten. Sie wohnten anfangs in dem heutigen Herzogthum Holstein und noch etwas weiter nach Süden zu. Das Meer und die Elbe, die ihr Gebiet umflossen, gab ihnen Veranlassung zur Schiff- fahrt, aber auch zur Seeräuberei, wodurch sie zuerst den andern Völkern bekannt wurden. Gar häufig plünderten sie die Küsten von Gallien und Britannien, Frank- reich und England aus, denn Beutemachen galt bei ihnen für kein Unrecht, Streitbarkeit aber für die erste al- ler Tugenden. Ihrer Seeräuberei wegen wurden die Sach- sen im vierten Jahrhunderte n. Ehr. Geb. sogar den Rö- mern furchtbar. Doch auch in den Landkriegen machten sie sich durch ihre Tapferkeit berühmt. Die Römer ach- teten die sächsischen Krieger nächst den fränkischen für die tapfersten unter allen Deutschen, und nahmen sie gern um hohen Sold in ihre Kriegsdienste. Als das Rö- 1 , .' i , . - . ■

8. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 3

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
3 ten zu leben, da kehrten sie 593 in ihre Heimath zurück. Mit diesen zu gleicher Zeit war ein anderer Haufe in Gal- .lien eingebrochen und zurückgetrieben worden. In ihren früheren Wohnsitzen hatten sich unterdessen Schwaben angesiedelt und ließen sich nicht wieder daraus verdrängen, sie wurden daher dem Sachsen Volke cinverleibt, behielten aber ihr angestammtes Recht. Mit den Thüringern, denen die fränkische Herrschaft zu drückend wurde, ver- einigten sich die Sachsen mehrmals gegen die Franken zum Kriege, doch konnten sie nie viel ausrichten, weil sie ihre Streitkräfte stets theilen mußten, um die östlichen Grenzen gegen die vordringenden Slaven zu bewahren. Die Sachsen waren gezwungen, oftmals mit dem großen Frankenreiche blutige Kriege zu führen, denn die Fran- ken hätten die Sachsen gern unterjocht, strebten auch, das Christenthum ihnen aufzudringen, die Sachsen dage- gen wollten unabhängig dem Glauben ihrer Väter treu bleiben, und rächten sich für die Anfechtungen der Fran- ken durch Verheerungen und Plünderungen fränkischer Provinzen. Behielten die Franken die Oberhand, so sie- len sie ins Sachsenland ein, zwangen viele Sachsen, sich taufen zu lassen und verpflichteten sie zu einer jährli- chen Abgabe. Doch kaum hatten die gewaltsam Bekehrten wieder einige Streitkräfte gesammelt, als sic die christlichen Priester verjagten und die Zinszahlung verweigerten. So ging es, bis der Frankenkönig Karl der Große den langen und blutigen Unterjochungskrieg begann. Es war kein Wunder, daß die Sachsen sich gegen die Vereinigung mit den Franken und gegen die Einführung des Chci- stusglaubens aus allen Kräften sträubten, denn der Fran- ken Thun und Treiben, ihre Verfassung und ihre kirchliche Einrichtung dienten eben nicht dazu, den Sachsen Lust zur Verbindung mit ihnen und zur Annahme des Christcn- thums zu machen. Die Sachsen waren unverdorbene Deutsche, keusch, redlich, ihren Freunden und ihrem ge- gebenen Worte treu, zwar rachsüchtig und blutgierig gegen ihre Feinde, aber milde gegen ihre Hausgenossen und Un- tergebene. Das alles waren sie bei ihrem Aberglauben, bei ihrem Heidenthum und bei ihrer Rohheit. Die christ- lichen Franken dagegen waren unzüchtig, meineidig, hin-

9. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 17

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
17 Schwerlich würden sie aber haben den Franken die Spitze bieten können, wenn sie nicht von den stammver- wandten Völkern Hilft bekommen hätten. Doch sich über die Saale auszubreiten gelang ihnen nicht, und als zu Ende des 7. und zu Anfang des 8. Jahrhunderts kraft- volle Groß Hofmeister im Franken reiche walteten, wurde ihr ganzes Gebiet von der Saale bis zur Elbe von den Franken unterworfen. Das von den Sorben-Wenden diesseits der Elbe eroberte Land wurde Sworbia oder Sorabia genannt, und war in Zupanien eingetheilt, die eben das bedeuteten, was bei den Deutschen die Gauen. Auch standen, wie in diesen Grafen, in jenen Pani dem Gemeindewe- ftn vor. Die Grenze zwischen den Sorben und den Franken läßt sich zwar nicht mehr genau angeben, doch ist so viel gewiß, daß die Städte Leipzig, Borna, Zciz, Skeuditz, Zwenkau, Groitsch, Altenburg, Wur- zen, Grimma, Colditz,Nochlitz, Osch atz, Belgern, Chemnitz und Zwickau, zwar unter andern Namen, von ihnen erbaut worden sind; dann gründeten sie Nieder- lassungen in Saalfeld, welches ihre südlichste war, in Orla, Weida, Gera, Orlamünda, Jena, Dorn- burg, Zörbig, Bernburg, Löbegün und Wettin. Die stärkste Festung der Sorben war aber Ga na in der Zupanie Glomazie (Lommatschie), die von dem mächtigsten sorbischen Stamme, den Daleminziern besessen wurde. Nur erst nach Zerstörung dieser Festung ward dem deutschen Könige Heinrich I. die völlige Unterwerfung des Sorbenvolkes möglich. Der Kampf der Sorben mit den Thüringern, Franken, und Sachsen hatte von 534 — 928 fast vier Jahrhunderte gewährt. Den Unterworfenen wurde zwar ihr Wohnsitz gelassen, doch genossen sie keineswegs gleiche Rechte mit den Siegern, sondern blieben von Aemtern und Würden ausgeschlossen, wurden auch aus den Städten und bürger- lichen Gewerben verdrängt, und lebten Jahrhunderte lang unter dem Namen Wenden in einem Zustande der Unter- drückung und Getrenntheit von den übrigen Deutschen. Nach dem Erlöschen des thüringischen erblichen Herzogthums 717 bekamen die Thüringet keine Erbfür- 2 )

10. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 101

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
/ 101 Anfang zu dem sächsischen Steuersystem gemacht, und die Trennung der Staatseinkünfte von den landesherrlichen begründet. In der Rechtspflege geschahen wichtige Umwandelungen und Verbesserungen. Kurfürst Friedrich dcrsanftmü- thige verbot 1432 die Berufungen auf den Magdebur- ger Schöppenstuhl, und gebot seinen Unterthancn sich an die Leipziger Doctoren und Schöppen zu wenden. Herzog Wilhelm untersagte 1445 die Berufung auf die geistlichen Gerichte in weltlichen Angelegenheiten und ver- einigte sich zu gleicher Zeit mit den thüringischen Stän- den zu Abschaffung des Faustrechts und zu Einführung eines Friedengerichts, zur Aufrcch tyrhalt ung des Landfrie- dens. Die erste Landeöordnung für Thüringen wurde 1446 verabfastt und bekannt gemacht. Gegen die Eingriffe der geistlichen Gerichte ertheilte Papst Sixtus Iv. 1481 ein Privilegium für die sächsischen Lande, früher schon hatte der Kaiser Sachsen von aller auswärtigen Gerichts- barkeit befreit. Die Hofgerichte wurden nun die obersten Behörden; da aber der Hof selbst noch keinen bleibenden Sitz hatte, so zogen auch die Hofgerichte mit dem Hofe hin und her, bis Kurfürst Ernst seit 1483 das seinige nach Meisten verlegte. Nach der Theilung 1483 kam das eine nach Dresden, das andere nach Weimar,- doch schon 1488 wurde das Dresdener mit dem Leipkger vereinigt. In der Landesordnung des Herzogs Wilhelm kommen mehrere Polizeivorschriften vor, aus denen zu ent- nehmen ist, daß der Wohlstand zu jener Zeit groß, das 'Sittenverderbniß aber auch nicht gering gewesen seyn muß, wie dieses denn auch andere Nachrichten besagen. Eine Mitursache der Sittenverderbnist und Zuchtlosigkeit war der lange Hussi tenkrieg. Besonders war dieses in den Städ- ten der Fall, wohin sich vieles Volk und der Landeswohl- stand zusammendrängte. Die vielen Soldkrieger verfchweig- ten die schnell gewonnene Beute und trieben ein zügcllo eö Leben. Dann nahmen bei dem großen Wohlstände der Bürger die Schmaußereien und Festlichkeiten in den Zünften und Gilden und bei jeder denkbaren Gelegenheit überhand. Dabei war der Ablast in Gebrauch gekommen, und die Leichtigkeit, gegen Bezahlung von aller Schuld losgesprochen
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