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1. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 284

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
284 die ganze Nieder Lausitz, den Kurkreis mit Barby und Gommern, Th eile des in eigner und leipziger Kreises, den größten Theil der Stifte Merseburg und Naumburg, Zeiz, das sächsisch e Mannsfeld, den thüringischen und n e u städter Kreis und das Fürsten- thum Q u e r f u r t, Görlitz, Lübben, Guben, T o r - g a u, Wittenberg, E i l e n b u rg, M e r se b u rg, W ei- st e n fe l s, Naumburg und Schulpforta, Langen- salze, Weißensee, Neustadt und andere Städte, über- haupt 13674 Geviertmeilen und 864,400 Menschen mit allen S a l z w e r k e n, dem fettesten Kornboden und den ge- schontesten Wäldern gingen damit verloren. Die an Preußen abgetretenen Landschaften erhielten den Namen das Herzogthum Sachsen. Die Räumung des Landes soll 15 Tage nach der Auswechselung der Unterschriften vor sich gehen. Besondere Behörden werden unverzüglich die Auseinandersetzung wegen der Archive, Schulden, Rückstände Cassenbillets, des Eigenthums der öffentlichen Anstalten und milden Stiftungen, des Heeres, der Artillerie und der Kriegsvorräthe beginnen. Bei dem Heere haben alle Offi- ziere, Feldprediger und Chirurgen, so wie alle Ausländer die Wahl des Dienstherrn, bei den übrigen entscheidet der Geburtsort. Die Schulden der getheilten Provinzen bleiben auf denselben haften, auch bei den getheilten gehen sie nach den Einkünften. Dasselbe gilt von den ausstehen- den Forderungen. Alle Gemeinden, Corporationen, fromme Stiftungen und Unterrichtsanstalten behalten ihre Besitzungen und Einkünfte. Preußen verpflichtet sich 150/0(10, nöthigen Falls 250,000 Centner Salz ohne Ausgangszoll zu einem Preise an Sachsen zu liefern, der dem Könige von Sachsen seine bisherige Salzsteuer nicht schmälert. Am 27. Mai trm der König der am 27. März geschlos- senen Verbindung gegen Frankreich bei und stellte 8,000 Mann Linientruppen und eine gleiche Zahl Landwehr. Am 8. Juni wurde die deutsche Bundesacte für Sach- sen unterzeichnet. So war denn das Aer^ste über das unglückliche S ach - scn verhängt, das, was Jahrhunderte lang durch gemein- same anden zusammengehalten worden und in ein Ganzes verwachst^, wurde, getrennt und zerriffen. Landsleute, Brü-

2. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. XII

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
xn und die Plünderung nur durch einen schimpflichen Zins abkaufen konnte, da waren es die Sachsen vornehmlich, die unter der Leitung ihres eingebornen Königs Heinrich das deutsche Vaterland von dieser Schmach befreiten. Die sächsischen Könige brachten die Kaiserkrone wieder an das Reich, und erhoben Deutschland auf den höch- sten Gipfel des Glanzes und der Macht. Das Sach sen - land, besonders die Gegend an der Elbe, Saale und Unstrut, war unter ihrer Herrschaft so vortrefflich ange- baut, daß die Schriftsteller der damaligen Zeit es ein blü- hendes Paradies und herrlichen Gotresgarten nennen. Sachsen überwältigten die Slavenvölker, die sich in dem nordöstlichen Deutschlande angesiedelt hatten, und gaben ihnen das Christ ent hum und deutsche Sprache Gesetze und Verfassung. Welcher andere deutsche Volks- stamm kann sich gleicher Thaten, gleicher Verdienste um das deutsche Gesammtvatcrland rühmen? — Nun ist es freilich wa)r, daß das alte Sachsenland, dessen Be- wohner so preiswürdige Thaten vollbracht, einen weit grö- ßern Umsing hatte, als das, welches gegenwärtig diesen Namen sihrt, und nur einen Theil davon enthalt. Allein eben dadurch, daß jener hochberühmte Name des Volks und des Landes, von dem Ganzen auf einen Theil davon überging erhielt dieser Theil auch Beruf und Pflicht, sich desnamms seiner großen Vater, dessen ausschließlicher Träger er geworden, besonders würdig zu zeigen. Und das hat denn arch das biedere Sachsenvolk redlich gethan. So lange das heutig Sachsenland unter der Herrschaft des Hauses Wetrhn zu einem Ganzen vereinigt worden ist, haben die Sachsen sich stets als ein sittlich gutes, wackres, fleißiges, süvweiches, wohlgesinntes, frommes und ehrenwerthes Volk bvvährt, welches keinem andern an häuslichen und bürgelich^ Tugenden nachfteht, viele

3. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 1

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
! E r st c s B u ch. Aeltere Geschichte der einzelnen Lande bis zur Vereinigung Thüringens mit Meißen 1247. ' Erstes Capitel. Sächsisches Land und Volk in der Heidenzeit. <T\ alten Sachsen gehörten zu den deutschen Haupt- völkern, die, nachdem viele andere Volksftämme überwäl- tigt, vertilgt oder ausgewandert waren, oder, sich mit an- dern vereinigt hatten, ihre Selbstständigkeit und eigenthüm- liche Verfaffung fortwährend behaupteten. Sie wohnten anfangs in dem heutigen Herzogthum Holstein und noch etwas weiter nach Süden zu. Das Meer und die Elbe, die ihr Gebiet umflossen, gab ihnen Veranlassung zur Schiff- fahrt, aber auch zur Seeräuberei, wodurch sie zuerst den andern Völkern bekannt wurden. Gar häufig plünderten sie die Küsten von Gallien und Britannien, Frank- reich und England aus, denn Beutemachen galt bei ihnen für kein Unrecht, Streitbarkeit aber für die erste al- ler Tugenden. Ihrer Seeräuberei wegen wurden die Sach- sen im vierten Jahrhunderte n. Ehr. Geb. sogar den Rö- mern furchtbar. Doch auch in den Landkriegen machten sie sich durch ihre Tapferkeit berühmt. Die Römer ach- teten die sächsischen Krieger nächst den fränkischen für die tapfersten unter allen Deutschen, und nahmen sie gern um hohen Sold in ihre Kriegsdienste. Als das Rö- 1 , .' i , . - . ■

4. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 3

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
3 ten zu leben, da kehrten sie 593 in ihre Heimath zurück. Mit diesen zu gleicher Zeit war ein anderer Haufe in Gal- .lien eingebrochen und zurückgetrieben worden. In ihren früheren Wohnsitzen hatten sich unterdessen Schwaben angesiedelt und ließen sich nicht wieder daraus verdrängen, sie wurden daher dem Sachsen Volke cinverleibt, behielten aber ihr angestammtes Recht. Mit den Thüringern, denen die fränkische Herrschaft zu drückend wurde, ver- einigten sich die Sachsen mehrmals gegen die Franken zum Kriege, doch konnten sie nie viel ausrichten, weil sie ihre Streitkräfte stets theilen mußten, um die östlichen Grenzen gegen die vordringenden Slaven zu bewahren. Die Sachsen waren gezwungen, oftmals mit dem großen Frankenreiche blutige Kriege zu führen, denn die Fran- ken hätten die Sachsen gern unterjocht, strebten auch, das Christenthum ihnen aufzudringen, die Sachsen dage- gen wollten unabhängig dem Glauben ihrer Väter treu bleiben, und rächten sich für die Anfechtungen der Fran- ken durch Verheerungen und Plünderungen fränkischer Provinzen. Behielten die Franken die Oberhand, so sie- len sie ins Sachsenland ein, zwangen viele Sachsen, sich taufen zu lassen und verpflichteten sie zu einer jährli- chen Abgabe. Doch kaum hatten die gewaltsam Bekehrten wieder einige Streitkräfte gesammelt, als sic die christlichen Priester verjagten und die Zinszahlung verweigerten. So ging es, bis der Frankenkönig Karl der Große den langen und blutigen Unterjochungskrieg begann. Es war kein Wunder, daß die Sachsen sich gegen die Vereinigung mit den Franken und gegen die Einführung des Chci- stusglaubens aus allen Kräften sträubten, denn der Fran- ken Thun und Treiben, ihre Verfassung und ihre kirchliche Einrichtung dienten eben nicht dazu, den Sachsen Lust zur Verbindung mit ihnen und zur Annahme des Christcn- thums zu machen. Die Sachsen waren unverdorbene Deutsche, keusch, redlich, ihren Freunden und ihrem ge- gebenen Worte treu, zwar rachsüchtig und blutgierig gegen ihre Feinde, aber milde gegen ihre Hausgenossen und Un- tergebene. Das alles waren sie bei ihrem Aberglauben, bei ihrem Heidenthum und bei ihrer Rohheit. Die christ- lichen Franken dagegen waren unzüchtig, meineidig, hin-

5. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 17

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
17 Schwerlich würden sie aber haben den Franken die Spitze bieten können, wenn sie nicht von den stammver- wandten Völkern Hilft bekommen hätten. Doch sich über die Saale auszubreiten gelang ihnen nicht, und als zu Ende des 7. und zu Anfang des 8. Jahrhunderts kraft- volle Groß Hofmeister im Franken reiche walteten, wurde ihr ganzes Gebiet von der Saale bis zur Elbe von den Franken unterworfen. Das von den Sorben-Wenden diesseits der Elbe eroberte Land wurde Sworbia oder Sorabia genannt, und war in Zupanien eingetheilt, die eben das bedeuteten, was bei den Deutschen die Gauen. Auch standen, wie in diesen Grafen, in jenen Pani dem Gemeindewe- ftn vor. Die Grenze zwischen den Sorben und den Franken läßt sich zwar nicht mehr genau angeben, doch ist so viel gewiß, daß die Städte Leipzig, Borna, Zciz, Skeuditz, Zwenkau, Groitsch, Altenburg, Wur- zen, Grimma, Colditz,Nochlitz, Osch atz, Belgern, Chemnitz und Zwickau, zwar unter andern Namen, von ihnen erbaut worden sind; dann gründeten sie Nieder- lassungen in Saalfeld, welches ihre südlichste war, in Orla, Weida, Gera, Orlamünda, Jena, Dorn- burg, Zörbig, Bernburg, Löbegün und Wettin. Die stärkste Festung der Sorben war aber Ga na in der Zupanie Glomazie (Lommatschie), die von dem mächtigsten sorbischen Stamme, den Daleminziern besessen wurde. Nur erst nach Zerstörung dieser Festung ward dem deutschen Könige Heinrich I. die völlige Unterwerfung des Sorbenvolkes möglich. Der Kampf der Sorben mit den Thüringern, Franken, und Sachsen hatte von 534 — 928 fast vier Jahrhunderte gewährt. Den Unterworfenen wurde zwar ihr Wohnsitz gelassen, doch genossen sie keineswegs gleiche Rechte mit den Siegern, sondern blieben von Aemtern und Würden ausgeschlossen, wurden auch aus den Städten und bürger- lichen Gewerben verdrängt, und lebten Jahrhunderte lang unter dem Namen Wenden in einem Zustande der Unter- drückung und Getrenntheit von den übrigen Deutschen. Nach dem Erlöschen des thüringischen erblichen Herzogthums 717 bekamen die Thüringet keine Erbfür- 2 )

6. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 55

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
55 der reichste, und nach Oestreich auch der größte in Deutschland, denn alles Land von der Werra bis zur Oder, und von den böhmischen Gebirgen bis zum Harz gehörte dazu, und durch die Bergwerke wie durch den lebhaft betriebenen Ackerbau und Gewerbe waren diese Lande stark bevölkert und blühend. Zu welcher Macht hätte sich dieser Staat, besonders in den damaligen ver- wickelten Zeiten erheben können, wenn diese Lande unge- theilt bei einander geblieben wären. Allein in jener Zeit war es bei den Fürsten Sitte, die Länder.wie ein Fami- liengut unter ihre Söhne zu theilen, ja selbst den Töchtern ihr Erbgut in einem Landgebiet anzuweisen. Daher kam es denn, daß viele mächtige Fürstenhäuser in Abnahme geriethen, und die Landschaften so ungebührlich zerstückelt wurden. Daswettinsche Haus wurde durch einesolche Theilung zerrüttet und sogar dem Untergange nahe gebracht. Markgraf Heinrich hatte in seiner ersten Ehe mit Constantia von Oestreich zwei Söhne Albrecht und Dietrich gezeugt, in seiner zweiten Ehe mit Agnes von Böhmen hatte er keine Kinder, in der dritten mir Elisabeth von Maltitz, die aber nicht ebenbürtig war, wurde ihm auch ein Sohn, Friedrich geboren. Noch vor Beendigung des Erbfolgekriegs theilte Heinrich mit seines Söhnen, und gab dem ältesten, Albrecht, die Land- grafschaft Thüringen und die Pfalz Sachsen, dem zweiten, Dietrich, das Osterland, zwischen der Elster, Mulde und Saale belegen, worin Leipzig; er selbst behielt die Markgrafschaften Meißen und Lausitz. Da Dietrich seinen Wohnsitz in Landsberg nahm, so führte er den Titel Markgraf von Landsberg, ob wohl sein Gebiet keine besondere Markgrafschaft war. Durch diese Theilung hatte Markgraf Heinrich, der ein großer Freund von Lustbarkeiten und glanzenden Festen war, sich vielleicht ein ruhiges und bequemes Leben ver- schaffen wollen, allein er hatte sich nur Kummer und Sor- gen und seinem Hause großes Unheil bereitet. Albrecht, sein ältester Sohn, hatte in seinen Iünglingsjahren viele gute Eigenschaften gezeigt und die Hoffnung erregt, daß er ein vortrefflicher Regent werden würde; nachdem er aber zur Regierung gelangt war, bewies er eine so schlechte

7. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 99

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
99 beiden Landern, der Ertrag des Umgeldes, daöschutzgeld von den Städten Görlitz, Mühlhausen und Erfurt; alle Schulden, Anwaltschaften und Lehnsfälle. Wer Thü- ringen erhielt, sollte überdcm die Summe von 100,000 Gulden erhalten. Die Kurwürde und das Herzogthum Sachsen blieb dem Aeltestcn voraus, wegen der Pfalz Sachsen und der Burggrafschaft Magdeburg wurde noch keine Vereinigung getroffen. Albrecht hatte die Wahl, er wählte Meissen zum grossen Verdruss seines Bruders, er zahlte 50,000 Gulden und für die übrigen 50,000 trat er das Amt Jena ab. Kurfürst Ernst überlebte diese Theilung nicht lange, er starb an den Folgen eines Stur- zes mit dem Pferde am Otcn August i486 zu Colditz. Von seinen vier Söhnen, die er hinterließ, folgten ihm der älteste Friedrich der Weise und der jüngste Johann der Beständige in der Kur. Der zweite, Ernst, war Erzbischof in Magdeburg, der dritte, Albrecht, Erz- bischof und Kurfürst von Mainz.^ Dieses war die letzte Theilung und nie sind die Wettinischen Länder wieder vereinigt worden. Zwanzigstes Capitel. Ucbersicht der Verfassung und des Zustandes der sächsischen Länder vom Anfang der Kur- würde bis zur Theilung. Durch die Erwerbung der sächsischen Kurwürde hatte das Haus Wettin seinen Rang unter den vornehm- sten deutschen Fürstengeschlechtern erhalten. Durch den Reichthum ihrer Lande und durch ihre Staatsklugheit ge- wannen die sächsischen Kurfürsten eine solche Bedeut- samkeit im deutschen Reiche, daß sie über zwei Jahr- hunderte lang alle andern, den Kaiser ausgenommen, darin übertrafen, und der Gcsammtstaat wog, seiner Kräfte und seines Einflusses auf die Angelegenheiten der christlichen Welt wegen, manches Königreich auf. Die veränderte Stellung der Fürsten nach Aussen hin, so wie die Umwandelung in

8. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 101

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
/ 101 Anfang zu dem sächsischen Steuersystem gemacht, und die Trennung der Staatseinkünfte von den landesherrlichen begründet. In der Rechtspflege geschahen wichtige Umwandelungen und Verbesserungen. Kurfürst Friedrich dcrsanftmü- thige verbot 1432 die Berufungen auf den Magdebur- ger Schöppenstuhl, und gebot seinen Unterthancn sich an die Leipziger Doctoren und Schöppen zu wenden. Herzog Wilhelm untersagte 1445 die Berufung auf die geistlichen Gerichte in weltlichen Angelegenheiten und ver- einigte sich zu gleicher Zeit mit den thüringischen Stän- den zu Abschaffung des Faustrechts und zu Einführung eines Friedengerichts, zur Aufrcch tyrhalt ung des Landfrie- dens. Die erste Landeöordnung für Thüringen wurde 1446 verabfastt und bekannt gemacht. Gegen die Eingriffe der geistlichen Gerichte ertheilte Papst Sixtus Iv. 1481 ein Privilegium für die sächsischen Lande, früher schon hatte der Kaiser Sachsen von aller auswärtigen Gerichts- barkeit befreit. Die Hofgerichte wurden nun die obersten Behörden; da aber der Hof selbst noch keinen bleibenden Sitz hatte, so zogen auch die Hofgerichte mit dem Hofe hin und her, bis Kurfürst Ernst seit 1483 das seinige nach Meisten verlegte. Nach der Theilung 1483 kam das eine nach Dresden, das andere nach Weimar,- doch schon 1488 wurde das Dresdener mit dem Leipkger vereinigt. In der Landesordnung des Herzogs Wilhelm kommen mehrere Polizeivorschriften vor, aus denen zu ent- nehmen ist, daß der Wohlstand zu jener Zeit groß, das 'Sittenverderbniß aber auch nicht gering gewesen seyn muß, wie dieses denn auch andere Nachrichten besagen. Eine Mitursache der Sittenverderbnist und Zuchtlosigkeit war der lange Hussi tenkrieg. Besonders war dieses in den Städ- ten der Fall, wohin sich vieles Volk und der Landeswohl- stand zusammendrängte. Die vielen Soldkrieger verfchweig- ten die schnell gewonnene Beute und trieben ein zügcllo eö Leben. Dann nahmen bei dem großen Wohlstände der Bürger die Schmaußereien und Festlichkeiten in den Zünften und Gilden und bei jeder denkbaren Gelegenheit überhand. Dabei war der Ablast in Gebrauch gekommen, und die Leichtigkeit, gegen Bezahlung von aller Schuld losgesprochen

9. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 158

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
158 Thaten vollbracht, und sich um Deutschland, um seine Lande und um sein Fürstenhaus so große Verdienste erwor- den, daß er mit Recht für einen der größten Fürsten sei- ner Zeit gehalten wird. Nur 33 Jahre hat er gelebt, nur 12 regiert, und doch ist das, was er vollbracht, wichtiger und einflußreicher, als was mancher Fürst eines weit grö- ßern Landes im Laufe eines halben Jahrhunderts geleistet. Seine Schwächen hat er, nachdem er das Ziel seines Ehr- geizes erreicht hatte, durch die ruhmwürdigsten Thaten wie- der gut gemacht, und sein Wirken gereichte Deutschland und Sachsen zu einem großen Segen, daher er auch dank- bar unter den Wohlthätern seines Vaterlands genannt wer- den muß. Achtundzwanzigstes Capitel. Die Regierung Augusts I. Kurfürst Moritz hatte das Kurfürstenthum während seiner kurzen Negierung groß und berühmt im Auslande gemacht und ihm die wichtige Stellung errungen, die es so lange unter den deutschen Staaten behauptet hat. Sein Bruder August machte, während seiner dreiundvierzig- jährigen Herrschaft, Sachsen blühend, reich und glück- lich und gründete durch seine weife Vorsorge und vortreffli- chen Anordnungen den Wohlstand seines Landes so fest, daß auch die unerhörtesten Widerwärtigkeiten, die es in späterer Zeit wiederholt betrafen, ihn nicht haben vcr- ' nichten können. Die Zeit Augusts I. ist in vieler Hin- sicht eine goldene für Sachsen zu nennen, und Vieles von dem, was in ihr von dem einsichtsvollen Landesherrn geschehen und bewirkt worden, hat Sachsen bis zu unfern Tagen einen Vorzug vor andern Ländern erworben. Kurfürst August war am 31. Juli 1526 zu Frei- berg geboren und wurde am Hofe des römischen Königs Ferdinand zu Prag erzogen, mit dessen Sohne Maxi- milian er eine vertraute Freundschaft schloß, die in der Folge ihm und seinem Lande zu großem Vortheil gereichte.

10. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. X

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
X Hieraus erhellt, daß die Vaterlandsliebe eben so, wie jede andere menschliche Tugend, der Pflege und Ermunter- ung bedarf, wenn sie gedeihen und ihrer Bestimmung ge- mäß zur Veredlung des Menschen beitragen soll, und dar- aus ergiebt sich denn wiederum für jeden Menschen die Pflicht, die erforderlichen Mittel anzuwenden, um seine Va- terlandsliebe auszubilden, und aus einem unwillkührlichen Triebe zu einer, sich ihres Grundes und ihres Zweckes be- wußten Neigung zu erheben. Das sicherste, wo nicht das einzige Mittel dazu ist die Kenntniß von dem Ursprünge, den Schicksalen, den früheren und gegenwärtigen Verhält- nissen des Vaterlandes; diese erlangen wir nur durch die Geschichte. Die Geschichte ist überhaupt die große und allgemeine Lehrerin der Weisheit, sowohl den Völkern, als den Ein- zelnen; sie ist ein Spiegel der Wahrheit, in welchen sie schauen sollen, um durch Vergleichung der Vergangenheit mit der Gegenwart zu erkennen, was ihnen heilsam und was verderblich sei. Die Tugenden und Laster nebst ihren Folgen, jene zur Nacheiferung, diese zur Warnung, wer- den darin dargestellt, die leitende Hand einer allwalten- den Vorsehung, die die Schwachen erhebt und die Gewal- tigen zermalmt, wird darin sichtbar. Der Bedrängte und Muthlose schöpft Trost und Mull), der Glückliche und Kühne lernt Bescheidenheit und Mäßigung daraus. Gilt dieses von der Geschichte im Allgemeinen schon, so ist solches für jeden Menschen in Hinsicht der Geschichte seines Vaterlandes noch ganz besonders und in einem weit höheren Grade der Fall. Bei letzterer ist uns der Schau- platz der Begebenheiten bekannt, die darauf Handelnden waren unsere Vorfahren, und ihre Wirksamkeit hat unsere staatsbürgerlichen Verhältnisse gestaltet. Vieles Tüchtige, Würdige, was sie erstrebt, kommt uns zu gut: aber auch
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