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1. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 249

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
24y brachen in der Gegend von Lommatzsch, Oschätz, Hau? chitz und Pinnewitz die Unruhen in vielen Gemeinden aus, doch nicht gegen den Landesherrn, sondern gegen die Gutsbesitzer war ihr Aufstand gerichtet. Die Bauern kün- digten den Gutsherrn die Frohnen auf, trieben deren Vieh von ihren Feldern und ließen sich Reverse ausstellen, daß künftig von ihnen nichts mehr gefordert werden sollte. Ueb- rigens wurde kein Blut vergossen / auch nicht bedeutende Plünderungen und Zerstörungen verübt. Der Aufstand ver- breitete sich von der Elbe bis zum Erzgebirge und Voigtland, und viele Gemeinden mußten gezwungen Antheil nehmen. In Meißen erzwangen 2000 Bauern die Auslieferung eines Gefangenen von den ihrigen. Den Ermahnungen, zur Ruhe und zum Gehorsam wieder zurück- zukehren, gaben sie kein Gehör, da sie der Meinung waren, daß die' Soldaten als Landeskinder nie gegen sic fechten würden. Um diesen Aufruhr zu unterdrücken, wurde der General Boblick mit fünf Schwadronen und fünf Ba- taillonen mit zehn Stück Geschütz gesandt. Als Untersuch- ungsbehörde erschienen der Graf von Burgdorf und zwei Hofräthe. Dem klugen Benehmen dieser Untersuchenden und der Mäßigung der Truppen war es zu verdanken, daß der Aufstand innerhalb 14 Tagen beinahe ohne alles Blut- vergießen getilgt wurde. Es waren über 200 Verhaftete, wovon 32 auf den Königstein gesetzt oder zum Festungs- bau verurtheilt, doch schon im nächsten Jahre wieder freige- lassen wurden. Die Milde des Kurfürsten und die so leich- te Unterdrückung des Aufstandes gewahren ein schönes Zeug- niß von dem gegenseiligen Vertrauen des Fürsten und seines Volkes. Einen Beweis seiner Mäßigung gab Friedrich August, als er von den Polen, die sich am 3. Mai 1791 eine neue Verfassung gegeben hatten, zum erblichen Könige erwählt wurde. Er wies diese Wahl zwar nicht gerade zurück, nahm sie aber nur unter dem Beding an, daß alle benachbarten Machte ihre Einwilligung dazu gaben, und da er Rußland nicht dazu geneigt fand, so lehnte er die polnische Krone ab. Als bei der darauf erfolgen- den Theilung Polens Warschau an Preußen siel, ließ er von dort die sächsische Porzellanmederläge weg-

2. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 284

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
284 die ganze Nieder Lausitz, den Kurkreis mit Barby und Gommern, Th eile des in eigner und leipziger Kreises, den größten Theil der Stifte Merseburg und Naumburg, Zeiz, das sächsisch e Mannsfeld, den thüringischen und n e u städter Kreis und das Fürsten- thum Q u e r f u r t, Görlitz, Lübben, Guben, T o r - g a u, Wittenberg, E i l e n b u rg, M e r se b u rg, W ei- st e n fe l s, Naumburg und Schulpforta, Langen- salze, Weißensee, Neustadt und andere Städte, über- haupt 13674 Geviertmeilen und 864,400 Menschen mit allen S a l z w e r k e n, dem fettesten Kornboden und den ge- schontesten Wäldern gingen damit verloren. Die an Preußen abgetretenen Landschaften erhielten den Namen das Herzogthum Sachsen. Die Räumung des Landes soll 15 Tage nach der Auswechselung der Unterschriften vor sich gehen. Besondere Behörden werden unverzüglich die Auseinandersetzung wegen der Archive, Schulden, Rückstände Cassenbillets, des Eigenthums der öffentlichen Anstalten und milden Stiftungen, des Heeres, der Artillerie und der Kriegsvorräthe beginnen. Bei dem Heere haben alle Offi- ziere, Feldprediger und Chirurgen, so wie alle Ausländer die Wahl des Dienstherrn, bei den übrigen entscheidet der Geburtsort. Die Schulden der getheilten Provinzen bleiben auf denselben haften, auch bei den getheilten gehen sie nach den Einkünften. Dasselbe gilt von den ausstehen- den Forderungen. Alle Gemeinden, Corporationen, fromme Stiftungen und Unterrichtsanstalten behalten ihre Besitzungen und Einkünfte. Preußen verpflichtet sich 150/0(10, nöthigen Falls 250,000 Centner Salz ohne Ausgangszoll zu einem Preise an Sachsen zu liefern, der dem Könige von Sachsen seine bisherige Salzsteuer nicht schmälert. Am 27. Mai trm der König der am 27. März geschlos- senen Verbindung gegen Frankreich bei und stellte 8,000 Mann Linientruppen und eine gleiche Zahl Landwehr. Am 8. Juni wurde die deutsche Bundesacte für Sach- sen unterzeichnet. So war denn das Aer^ste über das unglückliche S ach - scn verhängt, das, was Jahrhunderte lang durch gemein- same anden zusammengehalten worden und in ein Ganzes verwachst^, wurde, getrennt und zerriffen. Landsleute, Brü-

3. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. XII

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
xn und die Plünderung nur durch einen schimpflichen Zins abkaufen konnte, da waren es die Sachsen vornehmlich, die unter der Leitung ihres eingebornen Königs Heinrich das deutsche Vaterland von dieser Schmach befreiten. Die sächsischen Könige brachten die Kaiserkrone wieder an das Reich, und erhoben Deutschland auf den höch- sten Gipfel des Glanzes und der Macht. Das Sach sen - land, besonders die Gegend an der Elbe, Saale und Unstrut, war unter ihrer Herrschaft so vortrefflich ange- baut, daß die Schriftsteller der damaligen Zeit es ein blü- hendes Paradies und herrlichen Gotresgarten nennen. Sachsen überwältigten die Slavenvölker, die sich in dem nordöstlichen Deutschlande angesiedelt hatten, und gaben ihnen das Christ ent hum und deutsche Sprache Gesetze und Verfassung. Welcher andere deutsche Volks- stamm kann sich gleicher Thaten, gleicher Verdienste um das deutsche Gesammtvatcrland rühmen? — Nun ist es freilich wa)r, daß das alte Sachsenland, dessen Be- wohner so preiswürdige Thaten vollbracht, einen weit grö- ßern Umsing hatte, als das, welches gegenwärtig diesen Namen sihrt, und nur einen Theil davon enthalt. Allein eben dadurch, daß jener hochberühmte Name des Volks und des Landes, von dem Ganzen auf einen Theil davon überging erhielt dieser Theil auch Beruf und Pflicht, sich desnamms seiner großen Vater, dessen ausschließlicher Träger er geworden, besonders würdig zu zeigen. Und das hat denn arch das biedere Sachsenvolk redlich gethan. So lange das heutig Sachsenland unter der Herrschaft des Hauses Wetrhn zu einem Ganzen vereinigt worden ist, haben die Sachsen sich stets als ein sittlich gutes, wackres, fleißiges, süvweiches, wohlgesinntes, frommes und ehrenwerthes Volk bvvährt, welches keinem andern an häuslichen und bürgelich^ Tugenden nachfteht, viele

4. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 1

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
! E r st c s B u ch. Aeltere Geschichte der einzelnen Lande bis zur Vereinigung Thüringens mit Meißen 1247. ' Erstes Capitel. Sächsisches Land und Volk in der Heidenzeit. <T\ alten Sachsen gehörten zu den deutschen Haupt- völkern, die, nachdem viele andere Volksftämme überwäl- tigt, vertilgt oder ausgewandert waren, oder, sich mit an- dern vereinigt hatten, ihre Selbstständigkeit und eigenthüm- liche Verfaffung fortwährend behaupteten. Sie wohnten anfangs in dem heutigen Herzogthum Holstein und noch etwas weiter nach Süden zu. Das Meer und die Elbe, die ihr Gebiet umflossen, gab ihnen Veranlassung zur Schiff- fahrt, aber auch zur Seeräuberei, wodurch sie zuerst den andern Völkern bekannt wurden. Gar häufig plünderten sie die Küsten von Gallien und Britannien, Frank- reich und England aus, denn Beutemachen galt bei ihnen für kein Unrecht, Streitbarkeit aber für die erste al- ler Tugenden. Ihrer Seeräuberei wegen wurden die Sach- sen im vierten Jahrhunderte n. Ehr. Geb. sogar den Rö- mern furchtbar. Doch auch in den Landkriegen machten sie sich durch ihre Tapferkeit berühmt. Die Römer ach- teten die sächsischen Krieger nächst den fränkischen für die tapfersten unter allen Deutschen, und nahmen sie gern um hohen Sold in ihre Kriegsdienste. Als das Rö- 1 , .' i , . - . ■

5. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 3

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
3 ten zu leben, da kehrten sie 593 in ihre Heimath zurück. Mit diesen zu gleicher Zeit war ein anderer Haufe in Gal- .lien eingebrochen und zurückgetrieben worden. In ihren früheren Wohnsitzen hatten sich unterdessen Schwaben angesiedelt und ließen sich nicht wieder daraus verdrängen, sie wurden daher dem Sachsen Volke cinverleibt, behielten aber ihr angestammtes Recht. Mit den Thüringern, denen die fränkische Herrschaft zu drückend wurde, ver- einigten sich die Sachsen mehrmals gegen die Franken zum Kriege, doch konnten sie nie viel ausrichten, weil sie ihre Streitkräfte stets theilen mußten, um die östlichen Grenzen gegen die vordringenden Slaven zu bewahren. Die Sachsen waren gezwungen, oftmals mit dem großen Frankenreiche blutige Kriege zu führen, denn die Fran- ken hätten die Sachsen gern unterjocht, strebten auch, das Christenthum ihnen aufzudringen, die Sachsen dage- gen wollten unabhängig dem Glauben ihrer Väter treu bleiben, und rächten sich für die Anfechtungen der Fran- ken durch Verheerungen und Plünderungen fränkischer Provinzen. Behielten die Franken die Oberhand, so sie- len sie ins Sachsenland ein, zwangen viele Sachsen, sich taufen zu lassen und verpflichteten sie zu einer jährli- chen Abgabe. Doch kaum hatten die gewaltsam Bekehrten wieder einige Streitkräfte gesammelt, als sic die christlichen Priester verjagten und die Zinszahlung verweigerten. So ging es, bis der Frankenkönig Karl der Große den langen und blutigen Unterjochungskrieg begann. Es war kein Wunder, daß die Sachsen sich gegen die Vereinigung mit den Franken und gegen die Einführung des Chci- stusglaubens aus allen Kräften sträubten, denn der Fran- ken Thun und Treiben, ihre Verfassung und ihre kirchliche Einrichtung dienten eben nicht dazu, den Sachsen Lust zur Verbindung mit ihnen und zur Annahme des Christcn- thums zu machen. Die Sachsen waren unverdorbene Deutsche, keusch, redlich, ihren Freunden und ihrem ge- gebenen Worte treu, zwar rachsüchtig und blutgierig gegen ihre Feinde, aber milde gegen ihre Hausgenossen und Un- tergebene. Das alles waren sie bei ihrem Aberglauben, bei ihrem Heidenthum und bei ihrer Rohheit. Die christ- lichen Franken dagegen waren unzüchtig, meineidig, hin-

6. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 17

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
17 Schwerlich würden sie aber haben den Franken die Spitze bieten können, wenn sie nicht von den stammver- wandten Völkern Hilft bekommen hätten. Doch sich über die Saale auszubreiten gelang ihnen nicht, und als zu Ende des 7. und zu Anfang des 8. Jahrhunderts kraft- volle Groß Hofmeister im Franken reiche walteten, wurde ihr ganzes Gebiet von der Saale bis zur Elbe von den Franken unterworfen. Das von den Sorben-Wenden diesseits der Elbe eroberte Land wurde Sworbia oder Sorabia genannt, und war in Zupanien eingetheilt, die eben das bedeuteten, was bei den Deutschen die Gauen. Auch standen, wie in diesen Grafen, in jenen Pani dem Gemeindewe- ftn vor. Die Grenze zwischen den Sorben und den Franken läßt sich zwar nicht mehr genau angeben, doch ist so viel gewiß, daß die Städte Leipzig, Borna, Zciz, Skeuditz, Zwenkau, Groitsch, Altenburg, Wur- zen, Grimma, Colditz,Nochlitz, Osch atz, Belgern, Chemnitz und Zwickau, zwar unter andern Namen, von ihnen erbaut worden sind; dann gründeten sie Nieder- lassungen in Saalfeld, welches ihre südlichste war, in Orla, Weida, Gera, Orlamünda, Jena, Dorn- burg, Zörbig, Bernburg, Löbegün und Wettin. Die stärkste Festung der Sorben war aber Ga na in der Zupanie Glomazie (Lommatschie), die von dem mächtigsten sorbischen Stamme, den Daleminziern besessen wurde. Nur erst nach Zerstörung dieser Festung ward dem deutschen Könige Heinrich I. die völlige Unterwerfung des Sorbenvolkes möglich. Der Kampf der Sorben mit den Thüringern, Franken, und Sachsen hatte von 534 — 928 fast vier Jahrhunderte gewährt. Den Unterworfenen wurde zwar ihr Wohnsitz gelassen, doch genossen sie keineswegs gleiche Rechte mit den Siegern, sondern blieben von Aemtern und Würden ausgeschlossen, wurden auch aus den Städten und bürger- lichen Gewerben verdrängt, und lebten Jahrhunderte lang unter dem Namen Wenden in einem Zustande der Unter- drückung und Getrenntheit von den übrigen Deutschen. Nach dem Erlöschen des thüringischen erblichen Herzogthums 717 bekamen die Thüringet keine Erbfür- 2 )

7. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 101

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
/ 101 Anfang zu dem sächsischen Steuersystem gemacht, und die Trennung der Staatseinkünfte von den landesherrlichen begründet. In der Rechtspflege geschahen wichtige Umwandelungen und Verbesserungen. Kurfürst Friedrich dcrsanftmü- thige verbot 1432 die Berufungen auf den Magdebur- ger Schöppenstuhl, und gebot seinen Unterthancn sich an die Leipziger Doctoren und Schöppen zu wenden. Herzog Wilhelm untersagte 1445 die Berufung auf die geistlichen Gerichte in weltlichen Angelegenheiten und ver- einigte sich zu gleicher Zeit mit den thüringischen Stän- den zu Abschaffung des Faustrechts und zu Einführung eines Friedengerichts, zur Aufrcch tyrhalt ung des Landfrie- dens. Die erste Landeöordnung für Thüringen wurde 1446 verabfastt und bekannt gemacht. Gegen die Eingriffe der geistlichen Gerichte ertheilte Papst Sixtus Iv. 1481 ein Privilegium für die sächsischen Lande, früher schon hatte der Kaiser Sachsen von aller auswärtigen Gerichts- barkeit befreit. Die Hofgerichte wurden nun die obersten Behörden; da aber der Hof selbst noch keinen bleibenden Sitz hatte, so zogen auch die Hofgerichte mit dem Hofe hin und her, bis Kurfürst Ernst seit 1483 das seinige nach Meisten verlegte. Nach der Theilung 1483 kam das eine nach Dresden, das andere nach Weimar,- doch schon 1488 wurde das Dresdener mit dem Leipkger vereinigt. In der Landesordnung des Herzogs Wilhelm kommen mehrere Polizeivorschriften vor, aus denen zu ent- nehmen ist, daß der Wohlstand zu jener Zeit groß, das 'Sittenverderbniß aber auch nicht gering gewesen seyn muß, wie dieses denn auch andere Nachrichten besagen. Eine Mitursache der Sittenverderbnist und Zuchtlosigkeit war der lange Hussi tenkrieg. Besonders war dieses in den Städ- ten der Fall, wohin sich vieles Volk und der Landeswohl- stand zusammendrängte. Die vielen Soldkrieger verfchweig- ten die schnell gewonnene Beute und trieben ein zügcllo eö Leben. Dann nahmen bei dem großen Wohlstände der Bürger die Schmaußereien und Festlichkeiten in den Zünften und Gilden und bei jeder denkbaren Gelegenheit überhand. Dabei war der Ablast in Gebrauch gekommen, und die Leichtigkeit, gegen Bezahlung von aller Schuld losgesprochen

8. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 248

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
248 liebte auch der Kurfürst die Jagd, und die Forstbeamten hegten nun, um sich bei dem Herrn in Gunst zu setzen, das Wild zur Ungebühr, so daß es viele Verheerungen auf den Getraidefeldern anrichtete. Die Beschwerden der Land- leute darüber blieben meistens unbeachtet, da die Jager sie für ungegründet ausgaben, und so brachen denn auf einmal 14 Dörfer im Amte Hohenstein auf, und vertrieben und tödteten das Wild. Der Kurfürst ließ sogleich eine Unter- suchung halten, und, da die Klagen der Bauern nicht un- gegründet befunden wurden, das Wild niederschießen und den Wildschaden ersetzen. Dann aber erließ er strenge Verbote gegen die Selbsthilfe. So billig dachten und han- delten aber eine Menge adeliger Grundherrn nicht. Diese hatten viele Bauerhöfe, deren Besitzer verschuldet oder aus- gestorben waren, eingezogen, und die übrigen Bauern muß- ten die Frohnen davon übernehmen. 'Auch vermehrten die Adeligen ihren Viehstand und dehnten ihr Triftrecht auf den Feldern der Bauern so sehr aus, daß diese ihr eigenes Vieh nicht mehr ernähren konnten. Der Unmuth darüber, der durch andere Plackereien noch gesteigert worden war, kam zum Ausbruche, als durch den dürren Sommer 1790 die Bedrangniß des Landmanns vergrößert wurde. Da ge- rade zu der Zeit in Frankreich durch die Revolution alle Dienste und Leistungen aufgehoben waren, so glaubten die Bauern in Sachsen, daß es jetzt an der Zeit sei, sich auch aller Lasten zu entledigen. Es wurde unter ihnen der Plan entworfen, mit gewaffneter Hand den Kurfürsten von Pillnitz nach Dresden zu führen, und ihn zu Bewilli, gung mehrerer Forderungen zu bewegen, als Absetzung aller derer von ihren Aemtern, die Sachsen unglücklich gemacht hatten, Errichtung einer Nationalgarde, Veränderung des Accisewesens, Beschränkung der Vorrechte der adeligen Gutsbesitzer, Aufhebung der Hegung des Wildes, Abschaffung aller Rechtspraktikanten, die nicht wirkliche Gerichkshalter wären, Verfassungsregeln für das geistliche Ministerium und endlich Verminderung der Fleisch- und Tranksteuer, Diese Artikel wurden in Form einer Bittschrift dem Kurfürsten überbracht, der Ueberbringer aber ward nach Untersuchung eines Arztes für wahnsinnig erklärt und nach Torgau in Verwahrung gebracht. Einen Monat darauf, im August,

9. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 297

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
279 Präsidenten und Universitätscommissar von Ende untersagt. Das darüber aufgebrachte Volk warf dem Präsidenten die Fenster ein und trieb mancherlei Unfug, bei welcher Gelegen- heit ein ganz unschuldiger Kaufmannsdiener von den Po- lizeibedienten tödtlich verwundet wurde. In Dresden dagegen erregte das Volk einen Auflauf, weil der Magistrat bei dem Reformationsfeste einige passende Feierlichkeiten nicht gestattet hatte. Der Auflauf wurde nicht ohne Blut- vergießen gedämpft. Die gereizte Stiinmung des Volkes, die durch die damaligen Vorfälle in Frankreich unter- halten wurde, erhielt neue- Nahrung, als am 2. September in Leipzig ein Schmiedelehrling von der Polizei blutig gemißhandelt worden war. Die Zunftgenossen eilten dem Burschen zu Hilfe, vieles andere Volk schloß sich an, die Polizeidiener wurden geprügelt und verhaftet, nun stürmte der Haufe die Wohnung des Präsidenten von Ende, warf die Fenster ein, zerschlug die Laternen, und trieb auch den folgen- den Abend einen großen Unfug. Die Ermahnung des Raths zur Ruhe blieb ohne Erfolg, die Häuser einiger Polizeibe- amten wurden geplündert, einige verdächtige Häuser zer- stört, und vieles Gesindel aus der Nachbarschaft schloß sich dem Volke an und machten Miene, Feuer anzulegen und zu plündern. Durch einen Aufruf an die wohlgesinnten Bürger wurde schnell eine Nationalgarde gebildet. Der Rector bot die Studirenden zur' Aufrechthaltung der Ruhe auf,, und diese schlossen sich den Bürgern an. Endlich er- schien auch eine königliche Commission mit looo Mann Soldaten, und nun wurde die Ruhe zwar hergestellt, voll- brachten die Bürger eine große Menge Beschwerden vor die Commission und verlangten die Abstellung der alten Gebrechen der städtischen Verfassung und Verwaltung. Bedenklicher noch wurden die Unruhen, die am 9. September des Abends in Dresden ausbrachen. Die Buden auf dem Altmarkte wurden umgeworfen, die Later- nen zerschlagen. Acten und Gerathschaften des Rathhauses verbrannt und endlich das Polizeigebäude zerstört. Am 10. des ^ Morgens trat unter dem allgemein verehrten Prinzen Friedrich August, dem ältesten der königlichen Bru- derssöhne eine Commission zur Aufrechthaltung der öffent-

10. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. X

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
X Hieraus erhellt, daß die Vaterlandsliebe eben so, wie jede andere menschliche Tugend, der Pflege und Ermunter- ung bedarf, wenn sie gedeihen und ihrer Bestimmung ge- mäß zur Veredlung des Menschen beitragen soll, und dar- aus ergiebt sich denn wiederum für jeden Menschen die Pflicht, die erforderlichen Mittel anzuwenden, um seine Va- terlandsliebe auszubilden, und aus einem unwillkührlichen Triebe zu einer, sich ihres Grundes und ihres Zweckes be- wußten Neigung zu erheben. Das sicherste, wo nicht das einzige Mittel dazu ist die Kenntniß von dem Ursprünge, den Schicksalen, den früheren und gegenwärtigen Verhält- nissen des Vaterlandes; diese erlangen wir nur durch die Geschichte. Die Geschichte ist überhaupt die große und allgemeine Lehrerin der Weisheit, sowohl den Völkern, als den Ein- zelnen; sie ist ein Spiegel der Wahrheit, in welchen sie schauen sollen, um durch Vergleichung der Vergangenheit mit der Gegenwart zu erkennen, was ihnen heilsam und was verderblich sei. Die Tugenden und Laster nebst ihren Folgen, jene zur Nacheiferung, diese zur Warnung, wer- den darin dargestellt, die leitende Hand einer allwalten- den Vorsehung, die die Schwachen erhebt und die Gewal- tigen zermalmt, wird darin sichtbar. Der Bedrängte und Muthlose schöpft Trost und Mull), der Glückliche und Kühne lernt Bescheidenheit und Mäßigung daraus. Gilt dieses von der Geschichte im Allgemeinen schon, so ist solches für jeden Menschen in Hinsicht der Geschichte seines Vaterlandes noch ganz besonders und in einem weit höheren Grade der Fall. Bei letzterer ist uns der Schau- platz der Begebenheiten bekannt, die darauf Handelnden waren unsere Vorfahren, und ihre Wirksamkeit hat unsere staatsbürgerlichen Verhältnisse gestaltet. Vieles Tüchtige, Würdige, was sie erstrebt, kommt uns zu gut: aber auch
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