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1. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 79

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
79 Thüringen kam auch seit 1405 eine Kopfsteuer auf, unter dem Namen Bär oder Bären. Mit der Gerichts- verfassung ging allmählig eine große Veränderung vor. Das allgemeine thüringische Landgericht zu Mittel- hausen gerieth nach und nach in Abnahme, während das Hofgericht seinen Wirkungskreis vergrößerte. Auch verliehen die Land- und Markgrafen den Städten und ein- zelnen Grundbesitzern häufig die erbliche Gerichtsbarkeit. Die Geistlichen strebten, auch weltliche Sachen vor ihren Gerichtshof zu ziehen, wogegen aber Friedrich der Streit- bare ein päpstliches Privilegium erhielt. Auch die west- phälischen Freigerichte mischten sich in dienechtöpfiege dieser Länder, und achteten der kaiserlichen Verbote dagegen nicht. Um der Streitigkeiten mit ihnen ein Ende zu machen, sah sich F riedrich der Streitbare gendthigt, mit den weft- phälischen Freigerichten selbst in Verbindung zu treten. Die Städte gewannen durch ihren Reichthum und durch die Hilfe, die sie den Fürsten in den Kriegen leiste- ten, immer größeres Gewicht, und die Vereinigung der Handwerker in Zünfte erfolgte immer häufiger. Von den Städten in den drei Wetti nischen Hauptlanden ge- langten besonders drei zu einer vorherrschenden Wichtig- keit. In Meißen war es Dresden, doch kam diese bei Weitem ihren Schwefterftädten in Thüringen und Ofter- land, Erfurt und Leipzig nicht gleich. Dresden wurde lange durch die Nähe von Meißen, Budissin und F reib erg niedergehalten, und hob sich erst unter Heinrich dem Erlauchten und seinem Sohne, Fried- rich dem Kleinen, die daselbst Hof hielten. Schon in der ersten Hälfte des l4ten Jahrhunderts zählte es eine Menge Kirchen und Klöster, und das berühmte Mater- nenhospital, auch die steinerne Brücke soll schon 1319 erbaut sein, doch waren die steinernen Pfeiler damals nur mit Balken verbunden. Dresden lag damals auf dem rechten Elbufer, und was jetzt Alt-Dresden ist, er- hielt erst 1403 Stadt- und Marktrecht. Erfurt, die Hauptstadt von Thüringen, stand unter der Oberhoheit der Landgrafen, während-.die Erz- bischöfe von Mainz die Erbherrn davon waren. Die Streitigkeiten beider wegen ihrer Gerechtsame benutzte die

2. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 50

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
50 dieses Zeitraums machte es nothwendkg, daß die Jahr- märkte in den Städten aus den Kirchen, wo sie bis dahin gehalten worden waren, auf die Marktplätze verlegt wur- den. Es wurden Kaufhäuser gebaut, Waagen errichtet und mehrere Anstalten zur Bequemlichkeit der Kaufieute getroffen, und der Handelsstand, früher verachtet und gedrückt, ge- wann großes Ansehen und vielen Einfluß in den Städten. Von der Gelehrsamkeit läßt sich aus jener Zeit noch wenig Lobenswerthes berichten, sie war noch ausschließlich das Eigenthum der Geistlichkeit; die Weltlichen kümmerten sich dazumal wenig darum, und wer von ihnen lesen und schreiben konnte, galt schon für einen gelehrten Mann. Daher war das Kloster Fulda hoch berühmt wegen der Gelehrsamkeit seiner Mönche, und auch in andern Klöstern wurden die Wissenschaften noch mit Eifer betrieben. Nur in den Klöstern und bei den Hochstiften gab es Schulen, und nur Geistliche waren Acrzte und Wundärzte, Meß- künstler und Geschichtschreiber. Uebrigens waren die thü- ringischen Landgrafen meistens besser unterrichtet als ihre gleichzeitigen Standesgenossen; hatte doch Ludwig der Milde und sein Bruder Hermann selbst in Paris studirt! —

3. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 217

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
217 von großer Bedeutung; i. I. 1705 befanden sich in den kurfürstlichen Landen mit Inbegriff der Nebenlinien 32,400 gangbare Tuchmacher und 64,000 Weberstühle. Eine höchst wichtige Erfindung machte 1709 Johann Georg Bött- ger; nämlich das weltberühmte meißner Porzellan. Er hatte Gold machen sollen, woran es dem Hofe damals im- mer gebrach; das konnte er nun zwar nicht, aber bei dem Versuche entdeckte er die Verfertigung erst des braunen, und dann des weißen Porzellan's, und 1710 wurde die Fabrik zu Meißen auf der Albrechtsburg gegründet, wodurch bei der damaligen Kostbarkeit große Summen in's Land gezogen wurden. Für die Gelehrsamkeit that Friedrich August I. nicht viel, aber auch ohne das blühte sie in Sachsen, welches während seiner. Regierung in allen Fächern der Wissenschaften so viele und weltberühmte Gelehrte aufzu- weisen hatte, wie kein anderes Land der Erde. Mehr Eifer zeigte er für die schönen Künste, für die er eine große Vor- liebe hatte und die auch schon durch seine Prachtliebe be- günstigt wurden. Erbaute den japanischen Palast in Neustadt Dresden, die neustädter Kirche, die herrliche Frauenkirche, das Prinzenhaus, das große Opernhaus, den Zwinger, die Caserne und viele andere Paläste und Pracht- bauten. Eine Maleracademie gründete er 1697, ebenso eine Inventions - und Modellkammer. Viele Kunstsammlungen gründete er neu, andere schon vorhandene vermehrte er, so daß schon unter ihm mehr Kunstschätze in Dresden vor- handen waren, als in irgend einer deutschen Hauptstadt. Bei seinen Festen wurden alle Künste in Thätigkeit gesetzt und eine große Menge von Familien erhielt dadurch Nah- rung und Wohlstand. So floß wenigstens wiederum ein Theil der großen Summen dem Lande zu, die es der unbe- grenzten Prunksucht seines Landesherrn opfern mußte. Frei- lich wurde der Schade dadurch nicht wieder gut gemacht, doch aber vermindert. Die Prachtliebe dieses Fürsten über- schritt alles Maß und Ziel; unter allen Höfen von Euro- pa war der Seinige der glänzendste. Seine Feste, die bei- nahe nie abbrachen, kosteten Millionen. Das glänzendste von allen hatte im September 1719 bei der Ankunft der Kur- prinzessin in Dresden statt und hat vielleicht in der gan-

4. Fortbildungsschulkunde - S. 123

1903 - Dresden : Schultze
{. Methodik der einzelnen Unterrichtsfächer. (23 zusammenstellen lernen. Die graphische Darstellung der auf- gesuchten Routen soll den Erfolg des Unterrichtes sichern. Lehrgang: 2) Droschken, Fiaker, Taxameter, Omnibusse, Pferdebahn, elektrische Bahn (je nach den ört- lichen Verhältnissen), und zwar Tarife und Linien; b) Telegraph und Telephon (Gebühren, mit welchen Orten ist die Heimat telephonisch ver- bunden u. s. w.); c) Eisenbahn und Bahnhöfe; cl) die wichtigsten vom Heimatsorte ausgehenden Eisenbahnlinien; e) Einführung in ein kleineres Kursbuch; t) die Eisenbahnverbindungen der Heimat mit Berlin, Hamburg, Frankfurt a. Main, München, Köln, Düsseldorf, Leipzig, Dresden, Breslau, Königsberg rc.; g) Einführung in ein großes Kursbuch (Hend- schels Telegraph, Reichskursbuch); b) die wichtigsten europäischen Eisenbahnlinien; i) die wichtigsten Dampferlinien. Die geschichtliche Entwicklung des Gastgewerbes und der gegenwärtige Stand desselben. 2) Das Gasthofswesen in früheren Zeiten (Herbergs- und Wirtshausleben, Kerbholz u. f. w.); b) Zunftwesen im Gastgewerbe; c) die Bedeutung des Gasthofswesens in neuerer Zeit (Re- formen durch Verkehrsmittel, technische Erfindungen u. s. w.); 6) die derzeitige heimische Organisation der Gastwirte und der deutsche Gastwirtsverband (Zachzeitungen); e) Versicherungspflicht der Angestellten im Gastgewerbe (Krankenversicherung wiederholungsweise, Alters- und Zn- validitätsversicherung); k) Erlangung und Verlust der Konzession; g) Rechte und Pflichten des Gastwirtes und seines Ver- treters gegenüber den Gästen; b) paß- und Rieldewesen; i) Haftpflicht;

5. Fortbildungsschulkunde - S. 157

1903 - Dresden : Schultze
Methodik der einzelnen Unterrichtsfächer. (57 Geld, Messen und Märkte, Banken, Börsen, Handelsgesellschaften xi. s. w. Staatlicher Schutz des Handels. Binnen- und Welthandel (Handels- und Kriegsmarine). Entwicklung des deutschen Handels. B. Das gesellschaftliche Lebexx der Heiinat. (. Arxnenhaus: Die Armenpflege als Pflicht der Gemeinde. Frei- willige Armenpflege, und zwar a) organisierte und b) nicht organi- sierte Stiftungen. Alters- und Invaliditätsversicherung. 2. Die Steuereinnahme: Steuern (Zweck, Arten, Verwendung, Steuerdeklaration, Reklamation). Zollamt und Zölle (Begriff, Zweck, Arten, deutscher Zollverein). Handelsverträge. Finanz- ministerium. 3. Das Amtsgericht: Rechtsprechung bei den alten Germanen. Tivil- und Strafrecht, freiwillige Gerichtsbarkeit. Landgericht mit Geschworenen. Dberlandesgericht. Reichsgericht. Justizministerium. Die Kaserne: Das heimische Militär. Das Reichsheer. Das Kriegsministerium, Heerbann, Söldner, stehendes Heer. Die all- gemeine Wehrpflicht. Notwendigkeit eines großen Heeres. 5. Stadtmauerreste, eine Ruine, ein altes Tor rc. :*) An- siedelungen der Menschen im Schutze von Burgen, an Fluß- mündungen u. s. w. Marktrecht, Städterecht. Bedeutung der Städte im Mittelalter. Zünfte. Freie Reichsstädte. Städtebünd- nisse. Ende der freien Städte durch Napoleon. 6. Kriegerdenkmal, Friedenseiche: Die Bestrebungen für die Wiederaufrichtung des Deutschen Reiches. Der deutsch-französische Krieg und die endliche Wiederaufrichtung des Deutschen Reiches, was du ererbt von deinen Vätern haft, erwirb es, um es zu besitzen! Zusammenfassende Wiederholung: (. Familie, Gemeinde, Staat. 2. schlichten der Gemeinden: a) Sorge für Ordnung und Sicherheit (Polizei), b) Sorge für Gesundheit und Wohlfahrt (Krankenhaus, öffent- liche Anlagen, Schlachthof, Armenpflege), c) Sorge für Bildung (Schule, öffentliche Bibliotheken), 6) Seelsorge (Kirche). 3. Land- und Stadtgemeinden. *) Betreffs der Stoffe unter 5 und 6 vergl. die Bemerkung über die Be- handlung der geschichtlichen Stoffe auf Seite

6. Grundzüge der Erdbeschreibung - S. 76

1871 - Leipzig : Schultze
— 76 — Earrara, Bologna, Universität, Livorno, Freihafen (80,000 E.), Pisa am Arno, Siena, Neapel, Pracht- voll am Rande des gleichnamigen Meerbusens belegen (420,000 Einw.). In der Nähe sind die im Jahre 79 n. Chr. durch einen Ausbruch des Vesuv verschütteten, jetzt zum Theil wie- der ausgegrabenen Städte Herculauum^ Pompeji, Nola und Stabiä. Ferner: Foggia, Taranto am Meerbusen gl. Namens. Hierher gehören auch die Inseln Sardinien, Elba, Sicilien, die Liparischen In- seln (©. §. 123.) 2) Die Republik San Marino 1j/2 Q.-Meile 8000 Einwohner, nur aus der Stadt gl. Namens zwischen Ravenna und Ancona und einigen umliegenden Dörfern be- stehend. Die Balkan-Halbinsel. §• 89. Allgemeine Ansicht. Die Balkan- oder H ä m u s - H a l b i n s e l ist das öst- lichste der drei südlichen Europäischen Halbeilande. An zwei Punkten ist es nur durch die schmalen Straßen der Dar- danellen und von Kon stantinopel von Asien getrennt, das durch seine westlichste Halbinsel, Klein-Asien, wie durch eine Brücke, mit diesem Theile Enropa's in Verbindung steht. Daher sehen wir durch alle Zeiten, wie Europäischer Seits die Balkan-Halbinsel das vermittelnde Glied zwischen Europa und Asien ist, und wie dieselbe stets von beiden Erdtheilen ihrem inneren Leben nach bestimmt wurde. §• 90. Geschichte. In der ältesten Zeit war die Halbinsel in mehrere ein- zelne Republiken getheilt, die selbstständig neben einander bestanden, wiewohl die mächtigere jederzeit einen Einfluß auf die minder mächtigen ausübte. Sparta, Athen und The- b e n erlangten unter ihnen den größten Ruhm, und unter diesen dreien glänzt wieder Athen am meisten, weniger durch den politischen Einfluß, den es zu seiner Zeit ausübte, als durch die ausgezeichneten Männer, die es hervorgebracht hat.

7. Grundzüge der Erdbeschreibung - S. 55

1871 - Leipzig : Schultze
— 55 — §■ 56. Politische Stellung. Die Verfassung Rußlands ist eine unumschränkt monarchische; in weltlichen und geistlichen Dingen gilt der Wille des Kaisers als das höchste Gesetz. Der Thron ist in männlicher und weiblicher Linie nach dem Rechte der Erstgeburt erblich. Seit Peter dem Großen nennen sich dierussi- scheu Regenten Kaiser und Selbstherrscher aller Reusseu; die kaiserlichen Kinder führen den Titel Groß- surften und Großfürstinnen.—Die älteste Hauptstadt des Reichs ist Moskau, nach dem großen Brande von 1812s mit unglaublicher Schnelligkeit und schöner und größer aus der Asche emporgestiegen, hat 380,000 Einwohner, zu denen wegen der eigentümlichen Lustbarkeiten, im Winter noch meh- rere tausend hinzu kommen. Die zweite Hauptstadt des Reichs ist St. Petersburg an der Mündung der Newa, ge- schützt durch die Festungen Schlüsselburg und Kronstadt, benannt nach ihrem großen Erbauer, voll prächtiger Paläste, großartiger Kirchen, merkwürdiger Denkmäler (Alexandersäule) mit 550,000 Einw. Außerdem sind durch ihre Lage, ihren Handel oder ihre Größe bedeutend: A r ch a n g e l (an der Dwina), Nischnei-Nowgorod, Kasan und Astrachan (an d. Wolga), Tula (a. d. Upa), Woronesch (am Don), Reval (an d. Ostsee), Riga (an d. Düna), Smolensk, Kiew und Cherson (am Dnieper), Sebastopol und Odessa (am Schwarzen Meere). Zu Rußland gehören ferner: a) in Europa; das K ö- n i g r e i ch P o l e n (§. 72); b) in Asien: das asiatische Rußland (§. 131); c) in Amerika: die Niederlassungen zwischen dem 71—54. Gr. N. Br. auf den Inseln Kodjak, Sitka, der Admiralitäts-Jnsel, dem Uork- und Wales-Archipel. Ungarn nebst Croatien, Slavonien, Siebenbürgen und Dalmatien. §• 57. Allgemeine Ansicht. Zwischen dem Balkan im Süden und den Karpaten im Norden liegt ein schönes fruchtbares Land, das jedoch
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