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1. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 204

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
204 Herzog Johann Georg von Sachsen - Weißen- sels übernahm, und das endlich dem evangelischen Geheimen- rath in Dresden übertragen wurde. Allein es blieb doch nicht ohne einige Zumuthungen, die nur durch die große Standhaftigkeit der geistlichen Behörden und der Stande ohne Folgen blieben. Auch wurde ein, die Rechte der Stande beeinträchtigender .Revisionsrath errichtet, der zu großen Beschwerden veranlaßte und dessen Aufhebung die Stände 1700 -durch die Bewilligung einer Million Gul- den erkauften. Wie nachtheilig die neue Krone dem Kurfürstenthume Sachsen wurde, ist aus den Veräußerungen ersichtlich, die Friedrich August machte, um das nöthige Geld zur Behauptung seiner Würde zu erhalten. Seine Ansprüche an das Herzogthum Sachsen Lauenburg verkaufte er an Braunschweig - Lünebur'g für 1 Million und 100.000 Gulden, die Erbvogtei über Quedlinburg und die Aemter Lauenburg, Levenberg, Gersdorf und das Reichsscholzenamt in Nord hausen für 300,000 Thaler an Brandenburg, und die Landeshoheit über den albertinischen Antheil an Henneberg am 4. September 1700 an den Herzog von Sachsen -Zeiz für 43.000 Thaler, am 10. März 1698 das Amt Petcrsberg, den letzten Rest der alten wetti nischen Stamm-Graf- schaft für 40,000 Thaler an Brandenburg auf Wieder- kauf, 1698 das Amt Borna an den Herzog von Gotha für 45,000 Gulden, das Amt Gräfen Hein ich en für 45.000 Thaler an die Fürstin Henriette von Anhalt- Dessau; an Hannover den Antheil an der Grafschaft Mansfeld für 600,000 Thaler 1707, an Sachsen- Weimar 1712 das Amt Pforta für 100,000 Gulden. Doch wurden diese 4 letzteren Veräußerungen spater wieder eingelöst. Noch andere Mittel, Geld aufzutreiben, wurden versucht, so unter andern die Errichtung der Depositen- bank, für welche die Geleits -Accise, Hütten - und Farben- werke zur Sicherheit verpfändet wurden, doch da die Stän- de mit Ernst darauf bestanden, daß keine gerichtlichen De- positen und Gelder von Unmündigen, Kirchen und frommen Stiftungen mit hineingezogen werden sollten, worüber sie

2. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 105

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
105 ausbrachen, wurde auch Kurfürst Friedrich einigermaßen verwickelt« Er hatte 1508 das Amt Kapcllendorf für 8000 Gulden wiederkauflich an sich gebracht, da der Ma- gistrat, wegen übler Verwaltung des Stadtvermögens, in große Schulden gerathen war. Die Bürgerschaft gerieth mit dem Rath in Zwiespalt, erregte Unruhen und die Stadt wandte sich an Main';; Friedrich aber ließ die Main- zer Abgeordneten auffangen und nach Hause senden. Es kam nun zum völligen Aufruhr, das sogenannte tolle Jahr; die Universität wurde geplündert und die Unruhen wahrten bis 1516. Kursachsen behauptete aber in dem Vergleich zu Naumburg seine Schutzgerechtigkeit über Erfurt und vermehrte seine Rechte. , Auf dem Reichstage zu Kostnih erlangte Kurfürst Friedrich die Anwartschaft auf die Erbfolge in das Her--/ zogthum Sachsen-Lauen bürg. Wichtiger aber war die Aussicht auf eine Landervermehrung, als 1511 Herzog ' Wilhelm von Jülich und Berg ohne männliche Nach- kommen starb. Sachsen hatte die mehrmals bestätigte Anwartschaft auf diese Lande, dennoch wurde der Herzog von Kleve damit belehnt und Sachsen mit der Ausflucht beschwichtigt, daß es wegen seiner Ansprüche binnen 2 Jah- ren befriedigt werden sollte, die Befriedigung erfolgte aber nicht und Sachsen fuhr fort, seine Ansprüche zu betreiben, ohne doch jemals zu seinem Rechte zu gelangen. Die Hemmung eingeriffener Mißbräuche und Herstel- lung guter Ordnung und Sitte ließ sich Kurfürst Fried- rich vorzüglich angelegen seyn, und veranstaltete deshalb in Gemeinschaft der albertinischen Linie auf dem Land- tage zu Naumburg 1488 eine geschärfte Landes- und Polizeiordnung; die Beobachtung der Feste und Feier- tage, die Abstellung des unmäßigen Trinkens, der über- triebene Kleideraufwand, die unmäßigen Schmaußercien, die Hegung der Landstreicher und anderer Verbrecher, das ungerechte Sportuliren der Advocaten, die zügellosen Sit- ten der Geistlichen waren Gegenstände dieser Polizeiordnung und ihre Uebertretung wurde mit harten Strafen belegt.

3. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 131

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
131 sorge während seiner ganzen Negierung war die Beschir- mung und Beförderung der Kirchenverbesserung. Gegen die auswärtigen Widersacher hatte er sie mit Muth und Beharrlichkeit vertheidigt, in seinen Landen bat er Alles, was in seinen Kräften stand, gethan, um die verbesserte Kirche in Aufnahme zu bringen. Er ließ die Schulen in einen besseren Stand setzen, den Lehrern und-Predigern eine ausreichende Besoldung zustießen und strebte darnach, alle Forderungen zu erfüllen, die von Luther und Melanch- ton und andern großen Kirchenlehrern zum Wohl und Ge- deihen der Kirche an ihn gemacht wurden. Auch im Ue- brigen ließ er sich die Wohlfahrt des Landes angelegen sein, sorgte für die Verbesserung der Rechtspflege, errichtete zu Wittenberg ein Hofgericht für die Kurlande, hielt auch strenge Polizei, und ließ das Münzwescn in Ordnung bringen. Mit seinem Vetter, dem Herzoge Georg, hatte er mancherlei Irrungen wegen gemeinsamer Lehne, der Münze, Bergwerke, Straßen und Geleite, die 1531 durch einen Vergleich zu Grimma, der Grimmaische Machtspruch genannt, durch welchen auch Schneeberg ganz an den Kurfürsten kam, geschlichtet wurden. Fünfundzwanzigstes Capitel. Die Begebenheiten in Kursachsen während der Negierung des Kurfürsten Johann Friedrich des Großmüthigen. Gleich seinem Vater und Oheim war auch Johann Friedrich ein eifriger Beschützer und Pfleger der Refor- mation, für deren Erhaltung er selbst seine und seines Hau- ses Wohlfahrt opferte. Zwar mangelte ihm die Wcisheir und der kühne Muth, um sich unter so gefährlichen Um- ständen, die zu seiner Zeit eintraten, als der Vorkämpfer für die gereinigte Lehre behaupten zu können, und durch manche Mißgriffe brachte er seine Glaubenspartei in eine höchst bedenkliche Lage; doch mangelte ihm der gute Wille nicht, und durch seine unerschütterliche Anhänglichkeit an die 9*

4. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 162

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
162 und Wappen der Burggrafen zu Meißen. Schon 1659 hatte er die Güter der Familie Berbisdorf, die später das Amt Laut erst ein bildeten, und zu gleicher Zeit von dem Grafen zu Schönburg die obere Grafschaft und einen Theil der Grafschaft Hartenstein gekauft. Wohl nur des dadurch zu erlangenden Vortheils we- gen bemächtigte sich August der Obervormundschaft über die Kinder des Herzogs Johann Wilhelm von Wei- mar 1573, zu welcher ihm kein Recht zustand, da der Ver- storbene in seinem Testamente den Pfalzgraftn Ludwig und den Herzog Alb recht von Mecklenburg zu Ober- vormündern ernannt hatte. Er erlangte dadurch die Hälfte der Grafschaft Henneberg nach dem Tode des letzten Grafen Ernst 1583. Damit die tief verschuldeten gräflich mansfeldischen Besitzungen, von denen ein Theil unter sächsischer Landeshoheit stand, nicht in fremde^ Hände gerathen möchten, brachte August, durch Verträge mit Magdeburg und Halberstadt, die Sequestration der Grafschaft Mansfeld an sich und erhielt dadurch seinen Nachkommen diese Besitzungen. In einem Streite mit dem Stifte Quedlinburg erwarb August 1574 J der Stifts, steuern mit der Erbvogtei des Stiftes und mit Schloß und Vozrei Lauenburg. Wichtige Erwerbungen waren die drei Hochstifter, Merseburg 1561, Naumburg 1565 und Meißen 1581. Zwar wurden diese Stifte noch nicht unmittelbar mit dem Kurstaate vereinigt, allein es mußten stets zu Administratoren, Prinzen aus dem sächsischen Hause, erwählt werden, und ihre Gebiete kamen unter kur- fürstliche Verwaltung. Wohlthätiger noch, wie durch seine Gebietserweiterun- gen, wirkte Kurfürst August durch seine Verbesserung der Gesetzgebung und Verwaltung seines Staates und hatte darin unter allen Fürsten seiner Zeit seines Gleichen nicht. Besonders rühmlich war es von ihm, daß er tüchtige Rätbe und Beamte zu wählen, und ihren Rath wohl zu benutzen wußte. Schon bald nach seinem Regierungsantritt mußte ihm der Hofrichter Melch i o r von O sse, ein alter treuer Diener, der schon unter vier Fürsten Sachsens gestam den hatte, eine Schrift entwerfen, worin alles das enthalten war, was dem Staate dienlich und nothwendig seyn konnte,

5. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 198

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
198 Comödien, brachen gar nicht ab. Außerdem wurden große Summen auf Bauten verwendet und die Ausgaben für das Kriegswesen schon in den ersten Jahren um das Doppelte vermehrt. Daher konnte denn eine große Zerrüttung in dem Staatshaushalte, konnte eine unerträgliche Belastung des Landes nicht fehlen. Die Landstande ließen es an drin- genden, oft recht derben Vorstellungen nicht fehlen und ba- ten den Kurfürsten wiederholt, die überflüssigen Ausgaben einzuschranken, doch half das nichts, und so mußten die Landstände auf dem Landtage 1666, nachdem eben 4 Ton- nen Goldes abgetragen waren, 5 Millionen und zweimal hunderttausend Gulden neue Schulden übernehmen. Doch wurde wenigstens bei der Gelegenheit die völlige Trennung der Steuern von der Kammer bewirkt, so daß mit den Steuern nicht ganz nach Willkühr der Minister verfahren werden konnte. — Nach dem Beispiele des Hofes nahm auch beim Adel und Bürgerstande ein verderbliches Wohl- leben und ein Aufwand in Kleidern und bei der Tafel über- hand, wodurch sich viele Familien zu Grunde richteten. Diesem Nebel sollte durch scharfe Aufwandgesetze vorgebeugt werden, doch da der Hof sich zu keiner Einschränkung ver- stehen wollte, so blieben alle Verbote ohne Wirkung,' und die von dem Hofe zuerst nachgeahmten französischen Moden und Sitten kamen in Kursachsen schneller als in irgend einem andern deutschen Lande in Gebrauch. Uebrigens'war Johann Georg's Ii. Negierung friedlich, und in den Streitigkeiten mit seinen Brüdern wegen der landesherrlichen Rechte und der Gebiete, von denen beson- ders August unbillige Forderungen machte, gab der Kur- fürst offenbar zu viel nach. Um der Pest auszuweichen, die damals in Sachsen wüthcte, begab sich der Kurfürst 1680 von Dresden nach Freib erg, woselbst er im August, 67 Jahr alt starb. Mit ungleich größerer Kraft und Selbstständigkeit, re- gierte Johann Georg Iii.; leider ließ er sich aber von leiner Begierde nach Kriegsruhm Hinreißen und that viele Feldzüge, durch die er zwar einen berühmten Namen erwarb, doch dem Lande deshalb große Lasten aufbürdete. Mit sei- nen Oheimen, den Stiftern der s Nebenlinien, hatte er we- gen der landesherrlichen Rechte wiederholt vecdrüßliche Strei-

6. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 239

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
Siebentes Buch. Von dem Frieden zu Hubertusburg bis zur Erhebung Kursachsen's zum König- reiche. 1806. Siebenunddreißigstes Capitel. Das Beginnen der Wiederherstellung Kur- sachsens unter Kurfürst Friedrich Christian und dem Administrator Laver. »)V-urfürft Friedrich Christian war bereits 41 Jahr alt, als er'zur Regierung gelangte, und hatte seit 1736 als Statthalter die Oberlausitz verwaltet, wobei ihm der Oberhofmeister Graf von Wackerbarth Salmour, ein redlicher, standhafter und sein Vaterland liebender Mann, zur Hand gegangen war. Er war daher zur Regierung wohl vorbereitet und ging mit Kraft und Besonnenheit «n das schwierige Werk der Wiederherstellung des in allen - Zweigen so furchtbar zerrütteten Staats. Vor Allem ord- nete er die höheren Staatsbehörden auf Neue. Die Stelle des Premierministers wurde abgeschafft, das geheime Ka- binet indrei Abtheilungen getheilt und mit zwei Staats« secretairen vermehrt, auch das geheime Concilium erhielt seine volle Wirksamkeit wieder. Alle Anwartschaften aus Aemter wurden aufgehoben. Damit der Kurfürst die Be- dürfnisse seiner Unterthanen erfahren könnte, so verstattete er jedem ohne Unterschied den Zutritt zu sich und seiner
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