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1. Geschichtstabellen zum Auswendiglernen - S. 53

1880 - Leipzig : Arnoldi
Dritter Kursus. Die Kulturgeschichte. 53 2000 chaldäischer Sterndienst. -— Abraham. Pelasgische Bauten in Griechenland. i5oo die ältesten Veden der Indier. — Schiffahrt und Kunstfleifs der Phönizier. — Moses Gesetzgeber der Israeliten. 1250 Reich der Assyrier von Ninive. Keilschrift. 1000 David. Blüte der hebräischen Dichtkunst. — Zaruthastra (Zoroaster) Religionsstifter in Baktrien. — Blüte des hellenischen Epos in den Kolonien. Homer und die Homeriden. 776 Aera der Olympiaden. Dorischer und ionischer Tempelbau. 753 Aera der Erbauung Roms. Etruskische Kunst. 700 das lydische u. das medische Reich. — Der Prophet Jesaias. 606 Zerstörung von Ninive. Nebukadnezar König von Babylon. Die Propheten Jeremias, Ezechiel. Hellenische Festversammlungen. Blüte der Lyrik; dieaeolier Alkaeos und Sappho. — Die sieben Weisen: Thaies von Milet, Vater der Philosophie; Solon von Athen. 559 Cyrus. — Croesus von Lydien. — Indischer Buddhaismus (Buddha t 5^3). 540 Pflege der Künste durch die Peisistratiden von Athen. Sammlung der homerischen Gedichte. Anakreon. — Pythagoras lehrt zu Kroton. 500 Kriege zwischen Griechen und Persern. — Der Dichter Simonides. — Der Weltweise Confucius in China. 480 Schlacht bei Salamis. Pindaros’ Hymnen. Die Tragödien des Aeschylos (f 456). 445 höchste Blüte der Kunst in Athen unter Perikies’ Staatsverwaltung. Der Maler Polygnotos. Bau des Parthenons und der Propyläen; die Götterbilder des Pheidias. — Hero-dots Geschichte. — Die Tragödien des Sophokles (f 405). 431 der peloponnesische Krieg. Der Geschichtschreiber Thuky-dides. Die Tragödien des Euripides (f 406). 429 f Perikies. Der Arzt Hippokrates. Platon geboren. Die Sophisten in Athen: ihr Gegner Sokrates. Die attische Komödie; Aristophanes. 421 Friede des Nikias.— Der Bildhauer Polykleitos von Argos. 399 Sokrates f. Die Maler Zeuxis und Parrhasio6. 387 Platon lehrt in der Akademie (-{* 347). Xenophon. Isokrates Lehrer der Redekunst (-J- 338). 359 K. Philipp von Macedonien. — Demosthenes’ Staatsreden. Der Bildhauer Praxiteles von Athen.

2. Geschichtstabellen zum Auswendiglernen - S. 57

1880 - Leipzig : Arnoldi
Dritter Kursus. Die Kulturgeschichte. 5? 1152 K. Friedrich 1 Barbarossa. Seine Geschichtschreiber Otto von Freising und Ragewin. — Das lombardische Städtewesen. — Papst Alexander 3. 1190 der dritte Kreuzzug: Erzbischof Wilhelm von Tyrus. K. Friedrich 1 f. Der deutsche Ritterorden. — Blüte der mittelhochdeutschen Poesie: die höfischen Dichter Heinrich von Veldeke, Hartmann von Aue. — Germanischer Baustil. 1198—1216 P. Innocenz 3: Höhestand der päpstlichen Macht. Kreuzzüge gegen die Albigenser; Inquisition. Die Bettelorden der Franziskaner und Dominikaner (Predigermönche). — Universität Paris. 1210 das Bach von der Nibelunge Not. Die Lieder Walthers von der Vogelweide; Wolframs von Eschenbach Par-cival, Gottfrieds von Strafsburg Tristan. 1228 der deutsche Orden in Preußen. Deutsche Kultur an der Ostsee. Die Hanse. — Der Sachsenspiegel. 1248 der Kölner Dombau wird begonnen. Albertus Magnus lehrt zu Köln. 1250 t K Friedrich 2. Faustrecht und Raubrittertum. — Der Scholastiker Thomas von Aquino (doctor angelicus, 1 1274). 1273 K. Rudolf von Habsburg. — Erwin von Steinbach baut den Strafsburger Münster. Verfall der deutschen Poesie. Reimchroniken. 1291 Ende der Kreuzfahrten nach dem heiligen Lande. Welthandel der Venetianer und Genuesen; der Kompass. Marco Polo’s Reisen in Centralasien. 1305 die Päpste in Avignon: Verweltlichung der Hierarchie. 1321 | der Florentiner Dante Alighieri, Dichter der ‘divina commedia‘. Italienische Nationallitteratur. 1318 Prag die erste Universität in Deutschland (1365 Wien, 1386 Heidelberg, 1409 Leipzig). 1349 der schwarze Tod. Die Geifslerfahrten. Predigten der Mystiker (Jo. Tauler f 1361). — Die klassischen Studien in Italien: Franz Petrarcha (f 1374) und Boccaccio (y 1375). Wiedergeburt der Wissenschaften. — Gebrauch des Schiefspulvers. Verfall des Rittertums. 1378 die große Kirchenspaltung (—1415). Vorläufer der Reformation: J. Wyclif in Oxford. Schulen der Brüder vom gemeinsamen Leben in den deutschen Niederlanden. Die deutschen Städtebünde: die Hanse mächtig im Norden (Lübeck, Köln); die oberdeutschen Städte Strafsburg, Basel, Ulm, Augsburg, Regensburg,Nürnberg. Der Meistergesang und die Volkslieder. Städtechroniken.

3. Geschichtstabellen zum Auswendiglernen - S. 54

1880 - Leipzig : Arnoldi
54 Dritter Kursus. Die Kulturgeschichte. 336 Alexander der Große erschliefst Asien der hellenischenkultur. Sein Erzieher Aristoteles lehrt zu Athen im Lykeion (die Peripatetiker). Diogenes der Kyniker. — Die Bildsäulen des Lysippos, die Gemälde des Apelles und Protogenes. 322 Tod _ des Demosthenes und des Aristoteles. Zeitalter der Diadochen und Epigonen. 312 römische Wasserleitungen und Heerstrafsen: via Appia. ooo Alexandrien Sitz des Welthandels und der griechischen Gelehrsamkeit. Eukleides’ System der Mathematik. Die Philosophenschulen zu Athen. Epikuros. Zenon lehrt in der Stoa. Menanders Komödien. 264 Beginn der punisch-römischen Kriege. Gladiatorenspiele in Rom. Anfänge der römischen Litteratur. 212 Archimedes f zu Syrakus. 184 -j- Plautus der Komödiendichter. Catos censorische Reden und Origines. Die Annalen des Ennius. 16< macedonischer Triumph: griechische Kunstwerke Kriegsbeute der Römer. — Polybios der Geschichtschreiber in Italien. Die Komödien des Terentius. 146 Zerstörung von Karthago u. Korinth. Griechische Philosophen und Rhetoren in Rom. P. Scipio Africanus der Jüngere. 133 Tiberius und Gajus Gracchus. — Lucilius Satiren. 63 Ciceros Konsulat. Blüte der römischen Beredsamkeit. — Die Dichter Catullus, Lucretius. 46 Julianischer Kalender. Caesars Kommentarien. 44 Caesar f. Ciceros philippische Reden (C. f 43). — Der Geschichtschreiber Sallustius. 30 das römische Kaisertum. Augusteisches Zeitalter; Maecenas. Die Dichter Yergilius (-]- 19), Horatius (f 8 v. Ch.), Propertius; Ovidius (-j- in der Verbannung 17 n. Ch.). Livius’ römische Geschichte (L. f 17 n. Ch.).—Kaiserbauten in Rom. 14 n. Ch. 7 Augustus. —Judicia majestatis. Verfall römischer Sitte: Vorliebe für fremden Götzendienst. 33 Christi Leiden unter Pontius Pilatus. — Reisen der Apostel: den Heiden wird das Evangelium gepredigt. 64 Neronischer Brand der Stadt Rom. — Märtyrertod der Apostel Petrus und Paulus. Johannes lehrt zu Ephesus. 79 Ausbruch des Vesuvs: Tod des älteren Plinius. 98 Trajanus. — Die Germania des Tacitus. Juvenals Satiren. Plutarchs Biographien. 133 Zerstreuung der Juden unter Hadrian. Christliche Apologeten.

4. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 92

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
92 v die Stadt seinem Bruder Wilhem entsagen und ihm al- lein huldigen und Hilfe leisten solle. Da ging der ganze Nath mit dem greisen Bürgermeister Niklas Weller an der Spitze, mit entblößten Häuptern und mit Sterbekleidern auf dem Arm zum Kurfürsten und Weller sagte: der Rath hatte beiden Fürsten gemeinschaftlich den Treueid geleistet, und lieber wolle er sein graues Haupt vom Rumpfe tren- nen lassen — und wie er so auch die übrigen Nathsherrn — als die Leschworne Pflicht verletzen. Da klopfte ihm der Kurfürst auf die Achsel und sagte: „Nicht Kopf ab, Alter, solcher redlicher Männer bedürfen wir noch ferner." Bald nach dem Blutbade bei Gera rückten die beiden Heere gegen einander, um in der Nahe dieser Stadt die Entscheidungsschlacht zu liefern. Da begegneten sich die fürstlichen Brüder auf dem Felde und wurden, nach einem kurzen Gespräch, einig, in Leipzig eine Zusammenkunft zu halten. Als daselbst, und auch später in Mühlhausen keine völlige Ausgleichung erfolgte, da von beiden Theilen die Rache das Feuer der Zwietracht wieder anzufachen such- ten, so kamen sie zu Anfang des Jahres 1451 in Naum- burg zusammen. Hier söhnten sie sich am 27sten Januar aufrichtig wieder mit einander aus, und von da ab ist die Eintracht nimmer wieder zwischen ihnen unterbrochen wor- den. Dieser jammervolle Bruderzwist giebt den Fürsten ein warnendes Beispiel, zu welchen unheilvollen Schritten sie verleitet werden, wenn sie eigennützigen, ränkesüchtigen Räthen ihr Vertrauen schenken und nicht selbst genau prü- fen, was -zr ihrem und zu ihres Landes Besten dient. Mußten hier ooch erst viele Tauseude unschuldig das Leben opfern und aber viele Tausende Hab und Gut verlieren, ehe die Fürsten es einsahen, daß sie blos um die unlau- teren Absichten ihrer Räthe zu befördern, ihrer Länder Wohl- fahrt und ihre eigene Ruhe aufs Spiel gesetzt hatten. Das wnrde besonders dem Herzoge Wilhelm recht einleuchtend. Der Haupturheber aller Irrungen, Graf Apel von Vitz- thum fiel kurz nach dem Blutbade zu Gera, wahrschein- lich weil er zu dieser Unthat gerathen, in Ungnade bei dem Herzoge und pilgerte nach Rom. Während seiner Abwe- senheit war der Friede zu Naumburg geschlossen zu des- sen Bedingungen es gehörte, daß Apel gegen Empfang

5. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 102

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
102 zu werden, that der Lasterhaftigkeit großen Vorschub. Der Bernhardiner Mönch, Johann von Capistrano, der Deutschland durchzog um einen Kreuzzug gegen die Türken zu predigen, kam 1452 auch durch Meißen und Thüringen. Er predigte, vom Herzog Wilhelm auf- gefordert, auch in Jena, dann aber auch im andern Städten gegen die verderbten Sitten und brachte es so weit, daß die Bürger ihre Würfel und Spieltische, die Frauen und Jungfrauen ihre Zöpfe und andere Putzstücke auf den Markt zusammen brachten und verbrannten. Doch dauerte diese Buße nicht lange und bald herrschte wieder die alte Ueppigkeit, daher vermehrte Herzog Wilhelm seine Lan- desordnung 1452 mit mehreren Polizeigesetzen. In Mei- ßen wurde die allgemeine Landcsordnung erst 1482 cinge- führt, worin Vorschriften enthalten sind, wie Dienstboten gekleidet und was sie an Lohn erhalten sollen, ferner wie viel Esten und Lohn die Arbeiter erhalten sollen, und wie viel bei Festlichkeiten an Aufputz und Schmuck verwendet werden könne. Das, was darin erlaubt ist, beweist, daß in allen Volksklaffen ein großer Wohlstand geherrscht habe; selbst die Handwerker gingen in Sammt und Seide gekleidet, und es mußte ihnen untersagt werden, des Mittags mehr als 6 und des Abends mehr als 5 Gerichte und mehr als zweierlei Wein und Bier auf dem Tische zu haben. Frauen- kleider sollten nicht mehr als 15o Gulden kosten und nicht Schleppen über 2 Ellen lang haben. Alle Verordnungen waren doch nicht im Stande, den übertriebenen Aufwand zu hemmen. Sachsen hatte sich von den Verwüstungen des Hu.ssitenkriegs und der Bruderfchde schnell wieder erholt, und ein großer Bergsegen, besonders nachdem 1471 die reichhaltigen Silbergänge bei Schnccberg entdeckt wur- den, brachte viel Geld in Umlauf, Handel und Gewerbe blühten, und der Bürgerstand stand in seinem höchsten Flor. Dresden erhielt 1443 eine eigene Stapclgerechtigkeit; in Leipzig wurde noch vor 148o, des Tauschhandels wegen, ein eigenes Gewandhaus angelegt; 1458 erhielt Leipzig den Neujahrs mar kt und 1466, 1469 und 1497 kaiserlich privilegirte Messen, und Kon rad Kachelofen legte i486 die erste Buchdruckerei in Leipzig an.

6. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 160

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
160 „ioo,ooo Gulden zahlte, dagegen die Auftechterhaltung der Kapitulation von Wittenberg erhielt. Nachdem er auf diese Weise die Kriegsgefahren von seinem Staate abge- wendet, erneuerte er die Erbvereine und Erbverbrü- derungen mit Hessen und Brandenburg, später 1557 auch die Erbvereinigung mit Böhmen, wobei auch die Beförderung des wechselseitigen Handelsverkehrs ausbcdungen wurde. Auf dem Reichstage zu Augsburg 1555, wo der berühmte Religionsfriede geschloffen ward, wurde Kurfürst August, der aber nicht selbst zugegen war, ... zum Kreisoberstenfüc den obersachsischen Kreis erwählt und von da ab ist dieses Amt stets bei Kursachsen ge- blieben. Dieses Amt war hauptsächlich deswegen gestiftet, um dem noch nicht ganz abgestellten Fehdewesen ein Ende zu machen, und recht bald hatte der Kurfürst Gelegenheit, es in Ausübung zu bringen. Die Erben des Bischofs Ni- colaus H. von Meißen, zu denen auch der kurfürstliche Stallmeister von Karlowitz gehörte, befehdeten eines Te- staments wegen den neuen Bischof von Haugwih, ver- brannten mehrere bischöftiche Städte und trieben die Schaf- und Schweineheerden fort. August vermittelte einen Ver- gleich, doch der Bifchof mußte den Schaden tragen und noch 4000 Gulden zahlen, weil der Kurfürst ihm wegen eines abgeschlagenen Tausches von Stolpen und Bischofö- wer d a gegen das Amt Mühlberg feind gewesen seyn soll. Von großer' Bedeutung für Sachsen wurden die gleichzeitig mit vorbemeldeter Fehde ausgebrochenen Grum- bachischen Händel, die später zu einem kurzen Kriege und zu einer nicht unbedeutenden Vergrößerung Kursachsens Ge- legenheit gaben. Der fränkische Ritter Wilhelm von Grumbach war mit dem Bischof von Würzburg, Mel- chior von Zobel in Streitigkeit gerathen und hatte den- selben ermorden lassen. Er wurde deshalb mit der Acht und Aberacht belegt, und nach dem er bei verschiedenen Fürsten Schutz gesucht, fand er endlich 1564 bei dem Her- zoge Johann Friedrich dem Mittlern zu Sachsen Gotha nebst mehreren seiner Anhänger eine Zuflucht. Mit dem Beistände des herzoglichen Kanzlers Brück spiegelte er dem Herzoge die Hoffnungen vor^ daß er mit seinem Bei- stände die Länder und Würden seines Vaters zurückerhalten

7. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 224

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
224 nige über seine schädliche Verwaltung nie die Augen geöff- net würden, besetzte er alle wichtigen Aemter mit seinen An- hängern, denen er alle mögliche Veruntreuungen und Be. drückungen ungestraft hingehen ließ, damit sie ihm nur treu blieben. Wollte jemand unmittelbar bei dem Landesherrn Beschwerde führen, so fand er den Weg mit Brühl's geheimen Aufsehern versperrt, und gab er sein Bemühen nicht auf, so wurde er als ein unruhiger Kopf auf den Königstein gesetzt oder als ein Wahnsinniger eingesperrt. Der eigene Aufwand dieses Landverderbers soll jährlich an eine Million Thaler betrogen haben, und da er trotz seiner vielen hohen Aemter und weitläuftigen Besitzungen nicht halb so viel Einnahme haben konnte, so griff er ungescheut in die Staatskassen, betrog seinen Landesherrn und das Land auf das Unverschämteste, und ließ sich von auswär- tigen Mächten und Inländern bestechen. Und so wie er, so seine Getreuen. Einen nicht unbedeutenden Zuwachs an Gebiet und Einkünften erhielt der Staat 1738 durch das Erlöschen der Merseburger, und 1746 durch den Ausgang der Weißenfelser Linie, doch trugen die Staatskassen geringen Nutzen davon, desto mehr vertheilten aber Brühl und sein Anhang; denn nicht nur ließ der allvermögende Minister sich große und einträgliche Güter aus den angefallenen Ländern schenken, sondern alle Magi- strate, Gemeinden und Einzelne wurden ihrer von den frü- heren Landesherrn erworbenen Rechte, Privilegien und Con- cessionen beraubt, und mußten sie mit schwerem Gelde von dem Minister oder seinen Beamten von Neuem wieder er- kaufen. Das nämliche Verfahren fand in dem Fürstenthum Querfurt und den beiden Stiftern statt. Als Brühl an's Ruder kam, beliefen sich die Staatsschulden zwar auch schon auf 20 Millionen Thaler, doch wurden die Zinsen davon regelmäßig bezahlt und der Kurfürst konnte noch 1737 die Grafschaft Hoyerswerda für 250,000 Thaler kaufen. Am Ende der Brühlschen Laufbahn beliefen sich die öffentlichen Schulden auf 100 Millionen, der Staat war kreditlos und die schönen Aemter Landek und Frauensee waren 1742 an Hessen - K assel für 500,000 Thaler verkauft, auch außerdem manche wichtige Hoheitsrechte über sächsische Vasallen aufgegeben worden.

8. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 255

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
255 mehrerer Millionen auf den Credit des Landes berechtigt hatten, ungebraucht zurück. Dagegen waren die Steuer- schulden in den 40 Jahren von 1764 bis 1804 von 29 Millionen 28,424 Thlr. bis auf 13 Millionen 82,045 Thlr. abgetragen worden. Bei der Kameralverfassung und Verwaltung, die in Sachsen von dem Steuerwesen getrennt ist und nicht von der Bewilligung der Stände abhängt, nahm der Kurfürst Veränderungen vor, weil er dabei weniger an das Herkom- men und die Stände gebunden war, und weil auch wirk- lich viele Verbesserungen nothwendig waren. Bei dem Hausmarschalls- und Hofbau-Amte, beim Heinrichs - orden wie bei den Zuflüssen seiner Schatulle machte der Kurfürst Ersparungen, die jährlich wenigstens 150,000 Thlr. betrugen. Die Form des Finanzwesens vereinfachte er seit dem Jahre 1773. Mehrere Kassen ließ er vereinigen und die doppelte oder italienische Buchhaltung dabei einführen. Es wurde eine General-Hauptkasse errichtet, die un- ter dem Kabinetsminister der inländischen Angelegenheiten stehen und von einigen geheimen Finanzräthen verwaltet werden sollte. Das General-Acciscollegium wurde aufge- löst und dessen Rechnungssache mit der General-Haupt- kasse verbunden. 1782 wurde auch das Kammer- und Berg-Collegium damit vereinigt und nun dem Ganzen der Name des geheimen Finanz-Collegiums gegeben. Die kurfürstlichen Kammergüter wurden auf das Sorgfäl- tigste bewirthschaftet, so daß sie im Jahr 1800 jährlich über 400,000 Thlr. mehr einbrachten als zehn Jahre früher. Die Salzwerke erhielten eine solche Vervollkomm- nung, daß sie nicht nur den inländischen Bedarf deckten, sondern noch mehrere Tausend Scheffel für das Ausland lieferten. Nicht weniger groß waren die Verbesserungen bei der Forstwirthschaft. Es wurde auf bessere und regel- mäßigere Benutzung der Forsten gesehen, die Forstbeamten mußten sich einem strengen Examen unterwerfen und erhiel- ten umständliche Vorschriften über die Verwaltung ihrer Aemter. Auch wurden von 1783— 1796 13,400 Acker mit Holz besaamt. Mehr noch, als bei irgend einem an- dern Verwalrungszweige, wurden bei dem Bergbau man- nigfaltige und große Verbesserungen gemacht, die eine an-

9. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 32

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
Wittwe des Oheims Friedrich des Streitbaren, die mit dem Prinzen Wratislaw von Bohmen vermàhlt war, und auch Anspruch auf Oestreich machte. Mark- graf Heinrich hatte schon mit den Streitigkeiten wegcn Thuringens vollauf zu thun, darum mochte er mit Oestreich sich nicht befassen. Achtes Capitel. Die Verhältnisse der Markgrafen von Meißen und der Bewohner dieses Landes bis zur Ver- einigung mit Thüringen, 1247. Die deutschen Markgrafen standen in der Regel, auch nachdem ihre Würde erblich geworden war, unter den Herzogen, auf deren Landtagen sie erschienen, und unter deren Hauptpanier sie mit ihren Kriegsschaaren sich bei Reichskriegen stellen mußten; doch schon sehr früh, (von Meißen ist jedoch nicht bekannt wann?) wurden sie von dieser Abhängigkeit befreit, und geboten mit gleicher Macht- vollkommenheit in ihrer Mark, wie die Herzoge in ihrem Herzogthum. Dennoch herrschten sie nicht so unumschränkt in ihrem Gebiet wie die deutschen Fürsten in späterer Zeit, das durfte damals selbst der Kaiser nicht. Alle An- gelegenheiten, die das ganze Land betrafen, wurden mit den Angesehensten und Weisesten des Landes berathen. Freilich gab es noch nicht viel zu berathen, denn Steuern wurden dem Landesherrn noch nicht gegeben, da derselbe seinen und der Seinigen Unterhalt von den Einkünften seiner Familiengüter bestritt, bei Kriegszügen aber jeder Lehns- mann sich seine Mannschaft auf eigene Kosten ausrüsten und unterhalten mußte. Gemeindesachen in einzelnen Gauen machten die Gaugenossen unter sich ab, und so waren denn Krieg und Frieden und wichtige Rechtshandel die Hauptsachen, die auf einem Landtage vorkamen, auf welchem anfangs alle freie Gutsbesitzer und alle Lehnsleute erschienen. Nach und nach gestalteten sich die Landtage anders. Die ganz freien Grundbesitzer gingen fast alle in den Stand der Lehnsmän-

10. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 101

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
/ 101 Anfang zu dem sächsischen Steuersystem gemacht, und die Trennung der Staatseinkünfte von den landesherrlichen begründet. In der Rechtspflege geschahen wichtige Umwandelungen und Verbesserungen. Kurfürst Friedrich dcrsanftmü- thige verbot 1432 die Berufungen auf den Magdebur- ger Schöppenstuhl, und gebot seinen Unterthancn sich an die Leipziger Doctoren und Schöppen zu wenden. Herzog Wilhelm untersagte 1445 die Berufung auf die geistlichen Gerichte in weltlichen Angelegenheiten und ver- einigte sich zu gleicher Zeit mit den thüringischen Stän- den zu Abschaffung des Faustrechts und zu Einführung eines Friedengerichts, zur Aufrcch tyrhalt ung des Landfrie- dens. Die erste Landeöordnung für Thüringen wurde 1446 verabfastt und bekannt gemacht. Gegen die Eingriffe der geistlichen Gerichte ertheilte Papst Sixtus Iv. 1481 ein Privilegium für die sächsischen Lande, früher schon hatte der Kaiser Sachsen von aller auswärtigen Gerichts- barkeit befreit. Die Hofgerichte wurden nun die obersten Behörden; da aber der Hof selbst noch keinen bleibenden Sitz hatte, so zogen auch die Hofgerichte mit dem Hofe hin und her, bis Kurfürst Ernst seit 1483 das seinige nach Meisten verlegte. Nach der Theilung 1483 kam das eine nach Dresden, das andere nach Weimar,- doch schon 1488 wurde das Dresdener mit dem Leipkger vereinigt. In der Landesordnung des Herzogs Wilhelm kommen mehrere Polizeivorschriften vor, aus denen zu ent- nehmen ist, daß der Wohlstand zu jener Zeit groß, das 'Sittenverderbniß aber auch nicht gering gewesen seyn muß, wie dieses denn auch andere Nachrichten besagen. Eine Mitursache der Sittenverderbnist und Zuchtlosigkeit war der lange Hussi tenkrieg. Besonders war dieses in den Städ- ten der Fall, wohin sich vieles Volk und der Landeswohl- stand zusammendrängte. Die vielen Soldkrieger verfchweig- ten die schnell gewonnene Beute und trieben ein zügcllo eö Leben. Dann nahmen bei dem großen Wohlstände der Bürger die Schmaußereien und Festlichkeiten in den Zünften und Gilden und bei jeder denkbaren Gelegenheit überhand. Dabei war der Ablast in Gebrauch gekommen, und die Leichtigkeit, gegen Bezahlung von aller Schuld losgesprochen
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