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1. Teil 2 - S. 28

1882 - Leipzig : Brandstetter
28 Das Leben in einem hansischen Kontor. war. Bauern uitb Bauerweiber, Narren und Masken spraugeu rechts und links vom Zuge, neckten und pritschten die Zuschauer, warfen mit Kot und ließen sich bewerfen. War der Zug auf das Kontor zurückgekehrt, so wurden die Lehrlinge einzeln zu der Fensteröffnung in der Decke emporgezogen und mußten dort, während der angezündete Unrat unter ihnen langsam verkohlte, im ekelhaften, dichten Qualme zwischen Ersticken und Erbrechen aushalten, bis sie die von den lachenden Quälern vorgelegten wunderlichen Fragen beantwortet hatten. Man ließ sie in der Regel hängen, bis sie ohnmächtig waren. Waren sie endlich heruntergelassen, so wurden sie mit einem Überguß aus sechs Tonnen Wasser wieder ins Leben gerufen. Beim Wafserspiel, das um Pfingsten folgte, wurden die Lehrlinge zuerst auf Kosten des Kontors bewirtet, dann entkleidet vom Schiffe ins Wasser gebucht, iu den noch eisig kalten Wellen hin- und her-, auch wohl unter dem Schiffe durch-, endlich halb erstarrt heraufgezogen und von jedem, der sie erreichen konnte, mit Ruten gepeitscht, bis sie ihrer Kleider habhaft geworden waren. Das Staupeufpiel folgte bald nach dem Wasserspiel und war des Kontors Frühlingsfeier. Es wurde mit Gepränge und großer Zurüstung und etwas mehr menschlicher Sitte, als die andern, gehalten und gab auch für die Bürgerschaft von Bergen auf mehrere Tage ein bewegtes Fest. Am ersten Tage wurden die Lehrlinge auf einem geschmückten Schiffe iit den nahen Wald geführt und mußten dort Maibüsche brechen. Unterdessen wurde von den Wirten und Gesellen das „Paradies" im großen Schütting erbaut, d. H. eine Ecke desselben mit Teppichen, Vorhängen und buntfarbigen hansischen Wappenschildern geschmückt. In den Hofen wurden Bäume mit Maien und buntem Zierat errichtet. Am andern Tage versammelte man sich zu feierlichem Ansznge nach einem außerhalb der Niederlassung gelegenen Garten, die zwei jüngsten Hauswirte, für die Dauer des Zuges die Rechenmeister genannt, führten mit schwarzen Mänteln und langen Degen den Zug, paarweise folgten die übrigen, rechts und links sprangen Narren und Masken, die unentbehrlichen Lustigmacher aller mittelalterlichen Feste. In barbarischem Geschmack, mit Ochsen- und Kuhschwänzen, Kalbsfellen und dgl. aufgeputzt, sprachen sie in Reimen das Ungereimteste zu dem neugierigen Volke, neckten diese, bespritzten jene mit Wasser und hieben dort mit Peitschen und lautschallenden Pritschen in eine anseinanderstän-bende Schar. Nach ähnlicher Belustigung im Garten kehrten alle nach der Brücke zurück; jeder trug einen grünen Maienzweig und empfing beim Weinkeller auf Kosten des Kontors ein Glas Wein. Familienweise begab man sich dann auf den festlich geschmückten großen Schütting. Der älteste Hauswirt hielt eiue feierliche Anrede an die Lehrlinge, ermahnte zur Ordnung, zu Fleiß, Treue und Gehorsam und warnte vor Trunkenheit und Schlägerei; wer sich nicht getraue, das Spiel bis zu Ende auszuhalten, habe Freiheit zurückzutreten. Auf solches Zurücktreten folgte aber eine allgemeine Ver-

2. Teil 2 - S. 106

1882 - Leipzig : Brandstetter
106 Frauenbildung im Mittelalter. Eine weitere Berufsklasse, welche sich mit Mädchenunterricht befaßte, waren die Schreiber und Briefmaler. Eine ganz eigentümliche Erscheinung sind die Wanderlehrerinnen, welche von Ort zu Ort umherreisten, um Kindern und Erwachsenen ihres Geschlechts Gelegenheit zu bieten, lesen und schreiben zu lernen. In der Baseler Stadtbibliothek werden zwei Aushängeschilde aufbewahrt, die im Jahre 1516 von Holbein gemalt worden sind, um einer solchen Wanderschule als Ankündigung ihres Daseins zu dienen. Auf der einen Tafel sieht man Kinder mit ihren Büchern am Boden gekauert, während der Lehrmeister, die Rute in der Hand, einen Knaben an seinem Pnlte, und in der andern Ecke seine Fran ein Mädchen unterrichtet. Die zweite Tafel stellt das Zimmer dar, in welchem Jünglinge unterrichtet werden. Beide haben folgende Umschrift: „Wär iemand hie, der gern wolt lernen düdfch fchriben und läsen uß dem allerknrtzisten grundt, den iemand erdenken kan, dodnrch ein ieder, der vor nit ein bnchstaben kan, der mag kürtzlich und bald begriffen im grundt, dodnrch er mag von im selbs lernen, sin Schuld uffschreiben und läsen, und wer es nit gelernen kan, so ungeschickt wäre, den will ich um nit und vergeben gelert haben und ganz nüt von jm zu lon nemmen, es syg wer es will, Burger oder Handwerksgesellen, frowen oder junck-frowen; wer sie bedarff, der kumm her, hier wird drüwlich (treulich) gelert nmb ein ziemlichen lon, aber die jungen knaben und meitlin nach der fronfasten wie gewonheit ist." Sehr anschaulich wird in der Chronik von Nürnberg berichtet, wie liebreich sich Kaiser Friedrich Iii. gelegentlich seiner Anwesenheit in der Kreuzwoche des Jahres 1461 „ für die teutschen schreibet mit iren ler-knaben und lermaidlin auch dergleichen der lersrowen mit iren maidlin und kneblin" interessierte. Sie waren in die Burg gekommen und erfreuten ihn im Hof „um die Linde" mit deutschen Gesängen. „Da sah der Kaiser fridlich aus seinem neinen stüblin neben der kappelen, und warf fein ausgebet geld herab; und der ersten rott hieß er geben zween Gulden und etlichen einen Gulden." Am Sonntag nach Christi Himmelfahrt begehrte er die Kinder, die ihm nach einander ihre Aufwartung gemacht, „pai einander zu sehen". Und siehe, „da kamen pai 4000 lerknäblin und maidlin nach der predigt unter die Veste" und waren sehr munter und vergnügt, da der Rat für das beim ersten Besuch ihnen geschenkte Geld „lebknchen, staben, win und pir" unter sie austeilen ließ.

3. Teil 2 - S. 176

1882 - Leipzig : Brandstetter
176 Fürstenleben im 1v. Jahrhundert. richtige Besoldung, Kleidung und Deputat haben. Und damit es auf den Umtern richtig zugehe, verordnete er Visitatoren, die das Vieh nachzählen das Korn messen und sehen mußten, wie man Haus gehalten, und geschah solches auch unversehens. * ’ ’ Um die Wissenschaften machte sich Julius verdient durch Grünbuna der Universität Helmstädt. Daß er an die Alchemie glaubte, mußte er zu jemern Schaden büßen. Sein ältester Biograph, Algermann, erzählt davon: Ein verlaufener Pfaffe aus dem Lande Meißen kam zu ihm und gab an daß er den Stein der Weifen bereiten könne, durch den alles Ungesunde aus dem Jjcenjchen weggenommen und er dermaßen restituiert werde, daß ein Alter einem Jünglinge von 18 bis 20 Jahren gleiche. Derselbe zog auch andere Landstreicher nach sich, daß ihrer eine ganze Rotte zusammen waren. Die hatten ihre Wohnung auf der Apotheken vor dem Schloß wurden fürstlich gespeist und traktieret und hatten den guten Fürsten dermaßen bezaubert und eingenommen, daß sie alles, was sie nur begehrten erlangen konnten. Auch brachten sie zuwege, daß Seiner Fürstlichen Gnaden Herz und Gemüt deroselben Gemahlin, der guten, frommen Fürstin welche ihre Schelmen- und Bubenstücke vermerkte und ihnen nicht gut war,' eine Zeitlang gar abgewendet worden. Das Ende war, daß sie alle in der Fastenzeit des Wahres 1575 justifiziert und teils gevierteilt, teils verbrannt und mit dem Schwerte gerichtet wurden. .. Aus der Ocker richtete der Herzog die Holzstöße ein und beförderte ute Außlamahrt. Aus dem in den Bergwerken gewonnenen Metall ließ er gern neue Feuerwaffen gießen, und um neue Modelle zu gewinnen ließ er fremde Zeughäuser bereisen. Selbst eine Feldschlange, die von hinten zu laden war, ließ er bereits herstellen. Er baute auch, wie Algermann erzählt, ein Commis-Gebäude, da ein jeder fürstlicher Diener und Handwerker Wein, Bier und andere Notdurft zu Kindtaufen, Gastereien und sonsten gegen Abkürzung der • Besoldung und verdienten Lohns auf ein Kerbholz bekommen konnte. Wenn nun das Quartal ober auch wohl drei Wochen alv eine Lohnzeit verstoffen, so ward mit einem jeden Abrechnung gehalten und was nicht verzehrt war, bar bezahlt. Jeder fürstliche Diener sollte auch zur Unterhaltung der Armen und Waisen von jedem Thaler seiner jährlichen Besoldung einen Dreier abgeben und damit gedachte der Herzog eine Pensionsfasse für feine Diener zu stiften; aber an den kargen Fitzen, die den Dreier nicht entbehren wollten, und an anderen, die feine Kinder hatten, zerschlug sich zu des Herzogs Verdruß solch löblich Werk. Er trug sich auch mit dem Plane, in einem großen Landesbrauhaus nicht nur eben so gutes Bier als in Braunschweig den Unterthanen zu beschaffen, sondern er wollte letztere auch dazu vermögen, daß sie dort alljährlich von jedem abgeernteten Morgen Landes einen ober einen halben Himten Getreide niederlegten als Vorrat für die Saatzeit ober bei Teuerung und Hagelschäben. Auch sollte bort ein jeber von feinem eigenen Material sein

4. Teil 2 - S. 198

1882 - Leipzig : Brandstetter
198 Die Landsknechte. Obersten, den Hanptlenten und anderen Kriegsämtern; Gott und seine Heiligen nicht zu lästern; Frauen, alte Leute, Priester und andere Geistliche sowie Kirchen zu ehren und zu beschirmen; dreißig Tage für einen Monat zu dienen und dafür als eilten einfachen Sold vier rheinische Gulden zu empfangen; Geduld zu haben, wenn die Löhnung nicht gleich zur Stunde da sei und bei möglicher Verzögerung nicht desto weniger Wache und Pflicht zu versehen; nach einer gewonnenen Schlacht, wenn zu derselben die Knechte förmlich durch des Obersten Trompeter aufgefordert siud, solle der lausende Feldmonat als beendigt angesehen werden und neue Löhnung beginnen. Stnrmsold als Belohnung für einen glücklichen Sturm würde nicht gezahlt-bei Leibesstrafe dürfe keiner in einer Stadt oder Festnng, die sich übergeben habe, plündern, und überhaupt nur nach gereinigter Walstatt sich des Bente-machens befleißigen. Wer den Nächsten bei dem Versuche iu der Schlacht zu entfliehen niederstoße, werde nicht des Mordes schuldig erachtet. Eidlich wurde jeder verpflichtet, keine Gemeine d. i. Versammlung der Knechte ohne Erlaubnis des Obersten zu veranstalten. Jeder solle allen Haß und Neid, den er etwa zu einem trüge, während des Kriegszuges meiden bei Lebensstrafe. Bei entstandener Schlägerei dürfe jeder, nachdem er dreimal ver-gebltch Frieden geboten, den Anstifter ohne Strafe niederstoßen. Keiner solle mörderischer Wehr, als der Büchsen oder langen Spieße, sich beim Balgen bedienen, aber die Seitenwehr solle einem jeden zur Beschützuug seines Leibes frei stehen. >;n Freundesland ist gewaltsames Entnehmen von Lebensmitteln bei Lebensstrafe untersagt. Wer einen andern unter seinem Namen in der Musterung passieren lasse oder ihm sein Wehr- und Waffengerät leihe, solle für einen Schelm erachtet werden. Mühlenwerke, Backöfen und Pflüge sind unantastbar. Niemand lasse mutwilliger Weise Vorräte von Wein, Bier, Mehl auslausen. Wer im Spiele borge, habe keine Bezahlung zu erwarten. Des gotteslästerlichen Fluchens und Schwörens müsse jeder stch enthalten, ebenso des Zutrinkens. Missethat in trunkenem Zustande werde für vollgiltig zugerechnet und gebüßt. Niemand dürfe ohne Wehr aus dem Lager ziehen. In eroberten Festen gehöre alles, was dem Feinde zum gemeinen Nutzen sei, dem kriegführenden Herrn, das übrige falle den Gewinnenden anheim. Im kaiserlichen Heere solle ein jeder ans seinem Kleide ein aufgenähtes rotes Kreuz und über dem Harnisch eine rote Binde tragen; sonst sei er für einen Feind zu erachten." Waren diese Artikel, die außerdem noch viele auf den eigentlichen Feld-drenst bezügliche Bestimmungen enthielten, vorgelesen, so leisteten die Knechte darauf den Schwur in die Hand des Regiments-Schultheißen. Darauf wurden den Fähnrichen, die starke, hochgewachsene Männer sein mußten, die großen, hochflatternden Fahnen übergeben, und der Oberst sprach dabei: ,,-6hr Fähudriche, da beseht ich euch die Fähnlein mit der Bedingung, daß ihr werdet schwören, Leib und Leben bei dem Fähnlein zu lassen. Also wenn ihr werdet in eine Hand geschossen, darin ihr das Fähnlein traget, daß ihr es werdet in die andere nehmen; werdet ihr an derselben Hand

5. Teil 2 - S. 217

1882 - Leipzig : Brandstetter
Nürnbergs Kunstleben gegen Ausgang des Mittelalters. 217 Mittelalter stammender Sarkophag umschloß, ein würdiges Denkmal zu errichten. Was Bischer an Kunstfertigkeit und Erfindungsgabe besaß, brachte Fig. 8. Sebalbusgrab. Von Peter Bischer. (Sebalduskirche in Nürnberg.) er, in der Ausführung von seinen fünf Söhnen unterstützt, bei diesem Werke zur Geltung. Der Sarkophag des Heiligen ruht auf einem Unterbau, dessen Flächen ^ ^

6. Teil 2 - S. 271

1882 - Leipzig : Brandstetter
Altdeutsches Badewesen. 271 Teil der durch irdische Sündhaftigkeit verwirkten göttlichen ©trafen abzu- tilgen. Von den Badenden wurde vorausgesetzt, daß sie uach dem Bade snr das Seelenheil des Stifters beteten , . Die Stifter solcher Armenbäder waren meist einzelne Personen, Jeltener Korporationen, doch stiftete im Fahre 1350 der Rat zu Zwickau i°hrlich vier Seelbäder auf Gemeindekosten. . , . Eine andere Art der Entstehung von Armenbadern war die, daß bei der Verpachtung der öffentlichen Badstube von seiten des Ttadtrats dem Pächter die Verpflichtung auferlegt wurde, alljährlich ein Seelbad zu halten. So geschah es z. B. im Jahre 1543 in Grimma. „ Gegen das Ende des 15. Jahrhunderts verschwinden die Seelbader allmählich aus der Reihe der städtischen Wohlthätigkeits-Stiftungen, doch gaben in München noch im Jahre 1827 einige Zünfte zu Quatember und zu anderen Zeiten solche Bäder für das Seelenheil ihrer verstorbenen Mitglieder ^ Bäder wurden im Mittelalter von den Ärzten in den verschiedensten Krankheiten verordnet, und zwar teils einfache Wasserbäder, teils sogenannte Kräuterbäder, d. i. Bäder in Absuden von verschiedenen Krautern. Viel trugen zur Verbreitung der Bäder die Kreuzzüge bei, wahrend welcher die Oecidentalen mit dem häufigen Gebrauche der Bäder im Orient bekannt wurden. Der Umstand aber, daß die Kreuzfahrer zugleich den Aussatz mit nach dem Abendlande brachten, hatte zur Folge, daß un Gegensatze m den bisher üblich gewesenen Wasserbädern, die Schwitzbäder mehr m Aufnahme kamen. Letztere wurden nämlich geradezu als Schutzmittel gegen jene Hautkrankheit empfohlen, daneben freilich auch sehr bald gegen aridere Krankheiten. Das älteste urkundliche Vorkommen eines Schwitz - oder Dampfbades fällt in das Jahr 1200. _ . . Da die städtischen Badestuben zumeist nicht alle ^age geheizt wurden, so ließ der Bader an den Badetagen in der Regel durch seine Knechte das Bad früh ausrufen. Dabei bedienten sich die Knechte wohl auch emes Hornes oder einer Schelle, mit denen sie oft am frühesten Morgen schon den Schlaf der Bürger störten. In Eger wurde durch Anschlagen an eme kupserue Pfanne angezeigt, daß ein Bad für die Armen bereit sei. Erfurt hatte die Eröffnung des domkapitelschen Armenbades ent „Bierrufer aus dem Markte und zwar mit den Worten anzukündigen: „Em Seelenbad, ein gutes Bad haben unsere Domherrn allererst ansgethan hinter unser lieben Frauen Berge; wer baden will, soll gar nichts geben." In Döbeln verordnete 1460 der Stadtrat, welcher für die daselbst gestifteten Seelbader die Gewährleistung übernommen hatte, daß „künftig jedesmal den Sonntag vorher, ehe eines der vier Seelbäder für die Armen gehalten winde, solches und von wem sie gestiftet worden seien, von der Kanzel vermeldet werden solle". Zu dem Inventar einer Badstube gehörte außer Kesseln, Kübeln, Becken, Schwämmen re. vor allen Dingen auch die Badequaste, ein aus Birken-

7. Teil 2 - S. 244

1882 - Leipzig : Brandstetter
244 Ter Verfall des deutschen Gewerbeweseris Nahrungsweise kennzeichnete, mancherlei von den Festlichkeiten und Gastmählern der Zünfte fort, was bei dem bedeutend geringeren Verdienste schwer durchzuführen war. Die Zusammenkünfte arteten in reine Trinkgelage aus, und kostspielige Schmausereien waren keine Seltenheit. Bei den Festen der Schützen-Kompagnien, zu denen jede Zunft eine Anzahl Schützen zu stellen hatte, folgte, wie Peter Kosters bremische Chronik berichtet, „fressen und sauffett, welches auch fast die gautze Woche hindurch wärete, dazu ein jeder der schießenden schützen sein antheil bezahlen, aber der Fähndrich die Schottherrn und Freyschützen aus seinem Beutel tractireu mußte, welches dann insgemein dem Fähndriche in einem Jahre von 250 bis zu 300 Thalern kostete; Einigen aber bey vielen aus- und eiuzügeu fremder Herrn offt wohl in die 600 Thlr. gestanden hat, welches dann eine große Beschwerde für einen Handwerksmann war, worüber einer verarmte." Dieser Zug der Genußsucht übertrug sich begreiflicherweise leicht auf die Gesellen und Lehrlinge. Die Gesellen traten im 17. Jahrhundert zu Gesellenverbindnngen zusammen, deren Thätigkeit bald in weiter nichts als wüsten Festlichkeiten bestand. Sobald ein Geselle ans einem fremden Orte einwanderte oder ein Lehrling zum Gesellen gemacht worden war, mußte derselbe bei der Zusammenkunft der Gesellen einen sogenannten Schauer trinken, d. H. einen Becher von Zinn oder Silber, der mit zwei Quart Bier nebst Pfeffer und anderen Gewürzen gefüllt war, in drei Zügen zum Willkommen austrinken und wenn er das nicht konnte, eine Geldstrafe in die Gefellenlade zahlen. Der junge Genosse wurde ferner ant Verbrüderungstage mit Ohrfeigen traktiert und mit dem Stock, dem Symbol der Knechtschaft, geprügelt. Solche Festtage, die jedesmal mit Tanz und Schwelgerei gefeiert würden, währten halbe, oft ganze Wochen und gaben häufig Veranlassung zu bett widrigsten Zänkereien und blutigsten Schlägereien. Kein Geselle bürste den Schauplatz so wüsten Treibens früher verlassen und in feine friebliche Werkstatt zurückkehren, als es dem Altgesellen der Brüder-schast beliebte, die Festlichkeit für geschlossen zu erklären. Dazu kamen noch die sogenannten „blauen Montage" ober „Freßmontage", die auch regelmäßig erst in der Nacht enbigten. Alle diese Ausschreitungen und Verkehrtheiten und alle jene kleinlichen Schutz- und Abschließungsmaßregeln liefern den Beweis, daß der Haud-werkerstaub sittlich und sozial tief gesunken war, und daß ihm biejeitigett Eigenschaften, welche im Mittelalter die Hebung und Blüte des Gewerbes wesentlich bedingten, jetzt gänzlich fehlten. An einen Fortschritt, eine Weiter-bildung der Gewerbe war unter biefen Verhältnissen nimmermehr zu benfen. Die Einrichtung des Meisterstücks, früher der Prüfstein der Tüchtigkeit und Mürbigkeit, bestaub zwar noch, aber sie war im Grunbe nichts als das Mittel, jungen Gewerbtreibenden die Niederlassung zu erschweren, das Korporationsvermögen durch hohe Aufnahmegebühren zu vermehren und den Zunftmeistern auf Rechnung des angehenden Meisters Gelegenheit zu allerlei Belustigungen und Schmausereien zu geben. Die zu fertigende Arbeit war durch-

8. Teil 2 - S. 260

1882 - Leipzig : Brandstetter
260 Altdeutsche Schützenfeste. seine Dienste leistete und das Schießen später in einem sehr ausführlichen Reimspruche beschrieb, bringt am Ende seines handschriftlich noch vorhandenen Werkes auch die prächtig gemalten Wappen der teilnehmenden Fürsten, Grafen und Freiherren, der Ritterschaft und des Adels, der vornehmsten wappenmäßigen Herren aus Reichs- und Fürstenstädten, der Reichs- und anderen Städte. Den Beschluß machen die Wappen des Ambrosius Neumaier aus Passau, der das Buch geschrieben, des Lienhard Flexel, der den Ehrenspruch gedichtet, endlich des Buchbinders zu Augsburg, der das Buch eingebunden. Das Turnier war ein Vorrecht des Adels; die Turnierfähigkeit zu erkennen, war daher eine strenge Wappenschau erforderlich. Armbrust und Büchse, die Waffen des Fußvolkes, wurden vorzüglich in bürgerlichen Ge-noffenfchaften, städtischen Schützenvereinen gepflegt. Zur Teilnahme an den Schützeufesten befähigte also nicht die wappenmäßige Abkunft, sondern die Mitgliedschaft in einer Schützengilde. Gleichwohl rechneten die Prit-fchenmeister, um sich ein Ansehen zu geben, auch die Heraldik zu ihrem Berufe, namentlich wo Fürsten und Adel am Schießen teilnahmen oder dasselbe selbst veranstalteten. Die Schützenordnungen, deren sich viele, selbst aus der ältesten Zeit, erhalten haben, geben wertvolle Aufschlüsse nicht nur über das innere Leben der Schützengenossenschaften, sondern über das bürgerliche Lebeu jener Zeiten überhaupt. Vor allem wurde bei den meisten Vereinen auf Zucht und Wohlanständigkeit gesehen. Eine brannschweiger Schützenordnung verordnet gleich in ihrem ersten Artikel, „daß ein jeder derselben Brüderschaft in feinem Leben, Handel und Wandel sich aller christlichen und ehrbarlicheu Tugenden und Thaten befleißigen und erhalten, dagegen aber aller gottlosen, unehrbaren, tadelhaften und strafbaren Händel sich äußern und dieselben meiden soll", und in den Statuten der Bogen- und Büchsenschützen zu Zerbst heißt es u. a.: „Es soll auch das Fluchen und Schwören und alle Gotteslästerung vermieden werden bei Pön der Gesellschaft 3 Groschen, und welcher den Teufel nennen wird, soll in die Büchse 6 Pfennige geben." Auch die Statuten der weimarifchen Stahl- und Armbrnstschützen - Gesellschaft verbieten alles Schwören und Fluchen während des Schießens bei 1 Schilling Strafe. Eine Bestimmung der Schützenordnung zu Mitweida verordnet: „Wer sich in der Zielstatt unzüchtig bezeigen oder jemand mit unzüchtigen Worten anlassen wird, der soll für jenes einen Pfennig, für dieses aber einen Groschen in die Büchse thun. Wer auf Pfingsten ober St. Sebastian, da sie Bier zu trinken pflegen, würde einen Hader erregen, derselbe soll das Faß füllen und foll die Strafe nach der Hauptleute Gutbefinden eingerichtet werden." Damit im Zusammenhange steht die frühere Sitte der Schützengilden wie aller Innungen, in ein näheres Verhältnis zur Kirche zu treten. Es lag diese Sitte nicht bloß im Charakter der Zeit, viel mag zu ihrer Verbreitung auch der Umstand beigetragen haben, daß die Schützen zur Zeit

9. Teil 2 - S. 384

1882 - Leipzig : Brandstetter
384 Trinklust und Trinkgebräuche der Deutschen. und Kurzweil niemand sollte gelitten werden, er sei denn von Adel oder von den alten Geschlechtern der Städte Straßburg, Nürnberg und Ulm oder ein ehrbarer Mann hiesiger Bürgerschaft, der den Geschlechtern nahe verwandt sei. Die Zurückgewiesenen empfanden darüber lebhaften Verdruß und sie brachten es dahin, daß die Gesellschaften auf dem Rathause untersagt wurden. Dieses Verbot veranlaßte die Geschlechter, ihre gemeinsamen geselligen Zusammenkünfte in dem Hause eines ihrer Genossen, Paul Niederer, abzuhalten, das sie später käuflich erwarben. Im Jahre 1557 ward auf gemeinsame Kosten der Stubeugenossen, damals 244 an der Zahl, eine neue Herrenstube erbaut. In Eßlingen wird neben den Zunfthäusern auch ein „Bürgerhaus" genannt. Der Stubenknecht desselben erhielt 1549 eine eigene Ordnung. Nach derselben sollte er des Hauses getreulich warten, es stets sauber und rein halten und, wenn sich irgendwo ein Mangel an Schlössern, Thüren, Fenstern, Öfen n. dgl. oder am Gebäude selbst offenbaret, es sogleich den verordneten Stubenherren anzeigen. Während seiner Dienstzeit durfte er sich in kein anderes Geschäft einlassen, weder mit Botenlaufen noch auf andere Weise, sondern mußte soviel als möglich persönlich in der Stube aufwarten. Was ihm die Stubenherren befehlen, sollte er ohne Weigerung thun, wenn Gesellschaftsmitglieder auf der Stube essen oder trinken wollten, ihnen um ein gebührliches Geld herschaffen, was sie begehrten, der Gäste durch sich und sein Gesinde fleißig warten, auch, je nachdem die Notdurft es erfordere, die große oder kleine Stube einheizen. Zum Spielen mußte er die Karten nach Befehl der Stubenherrn anschaffen, das Spielgeld aber getreulich in die Büchse legen. Dafür erhielt er freie Wohnung und 16 Pfund Heller jährlich. In Nord-Deutschland führten die Orte geselliger Zusammenkünfte zum Teil seltsame Namen. In Soest hieß der Versammlungsort der Ratsverwandten „Rumend" und befand sich als Stadtweinkeller nahe bei der „Gefreitheit" des Münsters; das Gesellschaftshaus der Zünfte hieß „up dem Sele". Die Gilden der Großhändler und Ratsfähigen in Thorn, Königsberg, Elbing und Danzig traten zu „Artusbrüderschaften" zusammen, so genannt nach den „Artushöfen", in denen sie ihre Gelage feierten. Gesellige Lust war der eine Grund der Entstehung von Trinkstuben und in dieser Beziehung waren alle Arten derselben, die Trinkstuben der Zünfte, der Geschlechter und der übrigen Unzünftigen, voll gleichen Strebens. Bald trat aber neben dem geselligen Zwecke auch das politische Streben in den Vordergrund, welches das Standesinteresse mit den vereinten Kräften der Genossenschaft zu wahren und zu heben trachtete. Hierin aber liegt der Grund, warum sie eine exklusive Stellung einzunehmen suchten und warum sie mit Strenge über die Aufnahme in die Gesellschaft wachten. Auf den Ritterburgen des Mittelalters wurde der gastfreundlich dargereichte Willkomm sofort Veranlassung, den Wettstreit im Trinken aufzunehmen und aus dem Brauch und Verdienst, auch hierin den Sieg zu

10. Teil 2 - S. 387

1882 - Leipzig : Brandstetter
Trinklust und Trinkgebräuche der Deutschen. 387 in einer Urfunbe, sich für ihre eigene Person der Gotteslästerung und des Zntrinkens ganz ober halb zu enthalten, auch allen ihren Beamten, Hofgesinb und Unterthanen bei einer namhaften Strafe ernstlich gebieten zu wollen, sich tiefer Laster zu enthalten. Es waren Strafen, bei Beamten und Dienern sogar sofortige Entlassung aus den Diensten, auf Übertretung des Gebotes gesetzt. Zugleich aber zeugt die Urfunbe für die Schwierigkeit, das Gelöbnis allenthalben zu erfüllen; benn es heißt in berfelben: „Wäre es aber, daß unsere borgemelbeten Kurfürsten, Fürsten 2c. in die Nieber-lanbe, in Sachsen, die Mark, Mecklenburg, Pommern ober begleichen, ba Zutrinken die Gewohnheit, kämen und über fleißig Weigerung Zutrinkens nicht geübrigt fein mögen, so sollen biefelben solche Zeit mit ihrem Hofgesinde und Dienern ungefährt und mit biefer Orbnung nicht gebunben fein." In den Jnnungsartikeln finben sich meist Anbrohungen von Strafen gegen übermäßiges Trinken. Wer sich beim Jnnungsbier „unlustig" macht, heißt es ba, hat eine Buße zu entrichten, und in der Zittauer Büttner-Orbnung war den Jnnungsgliebern besohlen, „ihr Bier mit Vernunft zu trinken". Ein anschauliches Bilb von dem Übermaß des Trinkens, wie es an fürstlichen Höfen im 16. Jahrhundert im Schwange ging, giebt die Selbstbiographie des schlesischen Ritters Hans von Schweinichen, welcher den abenteuerlichen Herzog Heinrich Xi. von Liegnitz auf seinen Bettel- und Trinkreisen als Hofmarschall, Kammerjunker und Schenk begleitete und als letzterer „für den Trunk stehen" mußte. Der Herzog war wieberholt wegen seiner Lieberlichkeit vom Kaiser abgesetzt und verhaftet worben. Aus der Haft entlassen trieb er sich, ein Heimatloser umher, bei Fürsten sich seinen Unterhalt erbettetnb und viel trinfenb; wenn er aber selbst nicht mehr im staube war zu trinken, mußte Schweinichen seine Trinkbuelle ausfechten. Im Jahre 1576 lagen der Fürst und Schweinichen fünf Tage beim Grafen Johann von Nassau, der sie wohl hielt. „Ich siunb", erzählt Schweinichen, „Jhro F. Gn. allemal vor den Trank und mußte boch baneben alles versehen, wie es sonst einem Hofmeister gebührt, hatte also große Mühe. Auf den Morgen gab mir der Graf den Willkommen. Wenn ich aber den Abenb das Lob hatte bekommen, daß ich des Herrn Grafen Diener alle hätte vom Tische weggetrunken, wollte sich der Graf, jeboch heimlich, an mir rächen mit dem Willkommen, der von brei Quart Wein war. Nun wollte ich gern wie den vorhergehenben Abenb Raum behalten, nahm den Willkommen von den Grafen an, gehe vor die Thür und probiere mich, ob ich ihn in einem Trunk austrinken möchte, welches ich auch konnte Wie ich solche Probe gethan hatte, lasse ich mir wieber eingießen, bitte den Herrn Grafen, mir zu erlauben, feinem Diener zuzutrinken. Nun war ich schon beim Grasen verraten worben, daß ich zwei zuvor im Trünke hatte ausgezecht, berowegen war der Herr Gras wohl zusrieben; trinke ich also noch eines seinem Marschall im Trnnke zu. Ob er sich wohl bavor wehrt, warb ihm boch vom Grasen geschasst, daß er ihn annehmen mußte. Wie ich nun den Becher zum anbernmal austrank, verwunberten sich die
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