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1. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 100

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
100 den Staats- und Ssttenverhältniffen anderer Länder hatte auch manche Veränderung in den sächsischen Ländern zur Folge. Der Fürstenhof erhielt eine Vermehrung des Hofstaats und einen vergrößerten Glanz, und wenn gleich die Kurfürsten in diesem Zeiträume meistens gute Staats- wkrthe waren, und eichen ehrbaren Lebenswandel führten, so ließen sie es an ihrem Hofe doch nicht an einem Auf- wande fehlen, der einem königlichen nahe kam. Die land- ständische Verfassung gewann eine andere Gestaltung und festere Ordnung, die Stande des Herzogthums Sachsen erschienen auf den meißnischen und osterländischen Landesverfammlungen, und seit 1428 nahmen die Stande regelmäßig Theil daran und bildeten mit den Prälaten, Grafen, Herrn und Rittern die Landschaft. Außer der Bede, von der schon die Rede gewesen und die nach und nach außer Gebrauch kam, wurden andere Abgaben einge- führt. Denn die Landesherrn singen an die Reichslastcn auf die Unterthanen zu wälzen, auch reichten die Einkünfte der fürstlichen Kammergüter nicht mehr zur Bestreitung der Kosten der Kriegszüge und der glänzenden Hofhaltung hin. In Thüringen war schon 1405 eine allgemeine Kopf- steuer, der Bär oder Bern genannt, aufgekommen; in Meißen wurde i486 die ginfe (Accise), der 3oste Pfennig von allem feilen Verkauf, und 1443 eine Kopfsteuer von 2 gr. für den Kopf eingeführt. Letztere ward 1454 nach dem Vermögen und dem Einkommen erhoben, und selbst Geistliche und Ritter waren davon nicht ausgenom- men. Die Landschaft verwilligte zwar alle diese Abgaben, doch nicht ohne sich dabei die Bestätigung alter und Ver- leihung neuer Rechte auszubedingen. So wurde 1428 die Beisteuer zum Hussitenkriege nur unter dem Beding ver- wiüigt, daß die Lehnsgüter in Ermangelung männlicher Nachkommen auch auf Töchter und Seitenvcrwandte ver- erben sollten; und 1438 gestand der Kurfürst der Land- schaft das Recht zu, sich zu ihrer Sicherheit zu vereinigen, wenn er außer der jetzigen noch andere Forderungen sollte machen wollen. Als diese Steuern 1451 bewilligt werden sollten, erlangten die Stände das Recht, das erho- bene-Geld in Leipzig niederzulegen und durch einen stän- dischen Ausschuß verwalten zu lassen. Dadurch wurde der

2. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 68

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
68 Lombardei. Nützlicher war die Bekämpfung der Raub- ritter in T hü rin gen und Meißen, deren Raubschlöffcr zerstört, und die selbst gehenkt wurden. Da durch die ansehnlichen Erwerbungen der Wetti- n i sche Gcsammtstaat beträchtlich vergrößert-worden war, so hielten die drei Brüder, die langer- als 30 Jahre i'n größter Eintracht gemeinschaftlich regiert-hatten, es für an- M gemcffcn, daß jeder von ihnen die Verwaltung eines Haupt- landes besonders übernehme und benutze, wahrend viele Haupt- gegcnstande, als hohe Gerichtsbarkeit, Ausschreibung von Steuern, Landesveraußerungen, Kriegserklärungen und Frie- densschlüsse, die Bergwerke und die Münze gemeinschaftlich verwaltet wurden. Der Vertrag, der darüber am 5ten Juni 1379 deshalb geschlossen wurde, hieß die Ocrterung. In Folge desselben erhielt Friedrich der Strenge dasosterland und die Mark Landsberg, Balthasar Thüringen und Wilhelm Meißen. Der Landgraf Balthasar hatte durch seine Vermahlung mit Margaretha von Hohenzollern 1374 auch die Äemter H i ldburgh au sen, Heldburg und Eisfeld erworben.' Friedrich der Strenge, nur gegen Feinde und Verbrecher streng, den Seinen aber ein sorgsamer Schützer und Berather, starb den 26sten Mai 1381, zu früh für sein Volk und für sein v Haus, da er einsichtsvoll, thatig und wohlgesinnt war. Er hinterließ 3 Söhne, Friedrich den Streitbaren, Wilhelmii. und Georg, über die ec ihre Mutter, Ka- thar ina von Henneberg, eine kluge und entschlossene Frau, zur Vormünderin gesetzt hatte. Sie verwaltete die Regierung mit Klugheit und Ansehen, dennoch konnte sie die Erbtheilung nicht verhindern, die am I3ten November 1382 zu Ehemnitz erfolgte. Die Länder waren im Gan- zen so wie in der Oertcrung getheilt, nur daß die neu- erworbenen voigtländischen Besitzungen und einige thü- ringische Städte noch zum Osterlan d geschlagen wurden. F reib erg und die Bergwerke blieben gemeinschaftlich. Von nun ab sind die We klinischen Länder, mit Aus- nahme der Jahre von 1440 bis 1445, nie völlig wieder vereinigt worden. Js;J fi

3. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 78

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
78 Sechzehntes Capitel. Zustand der Wettinischen Lande von 1247 bis zur Vereinigung der Kurwürde und des Her- zogthums Sachsen mit ihnen, 1418. Durch die Vereinigung von Thüringen mit Mei- ßen und dem Osterlande unter einen Rcgentenstamm wurde keineswegs die Verbindung dieser Lander zu einem Staate bewirkt; jedes behielt vielmehr seine besondere Ver- fassung, und die Stände eines jeden Landes nahmen nur die Angelegenheiten ihrer Landschaft in Berathung, ohne sich um die der übrigen zu kümmern; auch standen die mehrmaligen Theilungen der Regenten der Vereinbarung der Lander zu einem Gesammtstaate entgegen. Landftände waren in sehr frühen Zeiten vorhanden; in Meißen wur- den sie 1135, in Thüringen 1192 eingeführt und ohne Zweifel bestanden sie schon früher, doch hatten die Städte keinen Theil an den Landtagen. Die thüringischen Städte erschienen zuerst 1308, die meißnischen und osterländischen 1350 auf dem Landtage. Diese Ver- vollständigung der Verfassung war eine Folge der Geldnoth, in welche die Fürsten, vornehmlich ihrer Kriege und dann ihrer glänzenden Hofhaltung wegen, geriethen. Das ver- änderte Kriegswesen machte größere Heere und besonders viele Feldkrieger nothwendig. Die Kosten dazu konnten die Regenten nicht mehr von ihren Kammergütern bestreiten, sie bedurften der Beisteuer des Landes, und da die blühend gewordenen Städte vorzüglich dabei in Anspruch genom- men wurden, so war natürlich, daß sie auf den Landtagen, auf welchen Abgaben bewilligt wurden, Theil nahmen. Die ersten Abgaben wurden Beden genannt. Die ersten allgemeinen Beden wurden 1350 von den Landständcn zu Leipzig zu Abtragung der landesfürstlichen Schulden bewilligt. Später kamen noch besondere Beden, die von einzelnen Ständen oder Ortschaften bewilligt wurden, hinzu. Wenn im Allgemeinen Veden bewilligt wurden, ließen sich die Stände gewöhnlich einen Revers ausstcllen, daß keine mehr verlangt werden sollte, ausgenommen wenn cs Krieg oder anderer Nothstand nothwendig erforderte. 2"

4. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 87

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
87 Der Kurfürst schlug aber die Böhmen, so daß 2000 auf dem Platze blieben und 1500 nebst dem Feld Herrn gefan- gen wurden. Durch diesen Sieg ward die Makel früherer Niederlagen getilgt. Der letzte Zweig der t h ü r i n g i sch e n Linie, Friedrich der Friedfertige, starb am 4tenmai 1440 und seine Länder fielen an die meißnische Linie, die nunmehr alle Wettinischen Länder beisammen hatte. Auch nach dem Anfall dieser beträchtlichen Erbschaft währte die gemeinschaftliche Regierung der beiden Brüder fünf Jahre lang fort, dann beschlossen sie zu theilen. Diese Theilung, die am loten September 1445 zu Alten- burg erfolgte, gab gleich anfangs Veranlassung zu großen Streitigkeiten. Dem sächsischen Rechte zuwider theilte der jüngere Bruder und der Aelcere wählte. Wilhelm war noch sehr jung und von zanksüchtiger Gemüthsart, dabei übel berathen von Apel von Vitzthum, einem cigcnnüz- zigen und ehrgeizigen Manne, der von der Uneinigkeit der fürstlichen Brüder Nutzen zu ziehen hofite. Von diesem dazu angeregt forderte Wilhelm, daß auch das Herzogthum Sachsen mit zur Theilung kommen sollte, was doch nicht geschehen konnte, weil es gegen die goldene Bulle stritt. Die Theilung geschah also, daß Meißen dem einen, Thü- ringen mit den fränkischen Gebieten dem andern zufal- len, das Osterland aber zwischen beiden getheilt werden sollte. Die Bergwerke, die Münze und der Zehnte blieben Beiden gemeinschaftlich, so auch die Landesschulden, die noch an 300,000 Gülden betrugen, wovon jedoch der Besitzer von Meißen etwas mehr erhalten sollte als der von Thü- ringen. Friedrich wählte Meißen, aber weder er noch Wilhelm war mit seinem Antheil zufrieden, und es erhob sich zwischen Beiden ein weitschichriger Hader, den zu schlichten sich die Landstände erboten. Sie beriefen dazu noch den Erzbischof Friedrich von Magdeburg, den Kurfürsten Friedrich Ii. von Brandenburg und den Landgrafen Ludwig von Hessen, und durch deren Vermit- telung kam am Uten December 1445 der schiedsrichterliche Ausspruch, der Hallische Machtspruch, zu Stande, durch den einige nicht sehr bedeutende Abänderungen in der Theilung gemacht wurden, und dem sich beide Brüder unterwarfen. Nun hätten die beiden fürstlichen Brüder in Friede und

5. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 164

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
m Fürsten durch feine weise Staatsmrthschaft erwiesen, seine Wirksamkeit darin war so einsichtsvoll und heilsam, daß sie selbst noch in spateren Zeiten ein unerreichbares Vorbild ge- blieben ist. Er hatte es sich zur Pflicht gemacht, alles mit seinen eigenen Augen zu sehen und selbst zu prüfen. Er kannte sein Land genau durch seine vielen Reisen, und war in allen Theilen desselben vollkommen zu Hause. Unbe- baute Landstriche vertheilte er zum Anbau, zu große Land- güter ließ er zur bessern Benutzung zerschlagen, und 20,000 Niederländern, die Alba's Tyrannei entflohen, ge- währte er eine freundliche Aufnahme. Er selbst -war ein erfahrener und einsichtsvoller Landwirth, daher suchte er auch den Landbau, als die Grundlage des Wohlstandes sei- nes Volks, aus allen Kräften zu heben. Er stellte auf sei- nen Kammergütern vielfache Versuche an, und ließ das Er- probte im Großen ausführen. Einzelne Kammergüter ver- theilte er und that sie auf Erbpacht aus, damit mehrere Familien darauf Unterhalt fänden. Seinen Pächtern gab er genaue Vorschriften zur Bewirthschaftung der Kammer- güter, zur Veredelung der Pferde legte er ein Gestüt in Torgau an, und ausländisches Rindvieh und Schaafe hielt er auf besonderen Meiereien. Den Obstbau trieb er selbst mit Fleiß und brachte ihn durch Verordnungen und Ermunterungen in große Aufnahme. Gleiche Sorge wandte er auf die Verbesserung des Weinbaues, zu welchem Zwecke er selbst Reben vom Rheine kommen ließ. Durch sein Be- streben kam es dahin, daß Obst und Wein in beträchtlicher Menge von Sachsen in's Ausland verkauft wurden. Sei- ne Forstwissenschaft gereichte dem Lande zu großer Wohl« that. Im Erzgebirge kaufte er Wälder an, damit es am nöthi- gen Holzbedarf nicht fehle. Wenn er Bauholz verabfolgen ließ, so mußten jedesmal junge Stämme dafür eingepflanzt werden. Zur Verbesserung des Holzes in holzarmen Ge- genden ließ er mehrere Holzflößen zu Schneeberg und An nab erg und auf der Elbe und Pleiße anlegen, wodurch er bewirkte, daß das Holz ein wichtiger Handels- artikel wurde, und er außer andern, mit Halle eine Lie- ferung von 8000 Klaftern jährlich schloß. Der Erweiterung und Vervollkommnung des Bergbaues nahm er sich auf das Eifrigste an, gab neue Beiordnungen > verbesserte das

6. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 170

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
170 Hände kam. Noch ehe Krell an der Spitze der Geschäfte stauch erneuerte Christian die Erbvereinigungen und Erb- verbrüderungen mit Böhmen, Hessen und Branden- burg. Darauf ließ er sich in die französischen Reli- gionsangelegenheiten verwickeln, und sandte 1591 dem Kö- nig Heinrich Iv. ein Hilfsheer, welches nichts ausrichtete und dem Lande große Kosten verursachte, die von Frank- reich nie vergütet worden sind. Der Kurfürst verwandte unterdessen vieles Geld auf neue Gebäude, auf den Marstall allein 200,000 Thaler, vergnügte sich bei der Jagd und bei der Tafel, und ließ den Kanzler Krell walten, wie er Lust hatte. Dieser hatte sich die freie Ausübung der cal- vinischon Religion ausbedungen und suchte unter dem Beistände des Schwagers des Kurfürsten, des Pfalzgrafen Casimir, sein Glaubensbekenntniß auch in Sachsen ein- zuführen. Der Kurfürst ließ ihm darin freie Hand, und so wurde denn schon 1587 bei den Universitäten die Verpflich- tung auf die Concordienformel aufgehoben. Auch der Eror- cismus bei der Taufe wurde abgeschafft, die Geistlichkeit und das Volk geriethen darüber in große Unruhe und es wurden dem Kurfürsten viele Vorstellungen deshalb gemacht, doch ließ er sich zu keiner Aenderung bewegen. Sehr viele Geistliche, die sich nicht fügen wollten, wurden abgesetzt, andere wieder, die dem Befehle Folge leisteten, vom Volke gemißhandelt, und es wäre wahrscheinlich zu einem Aufstan- de gekommen, wenn nicht Christian I. schon am 25. September 1591 gestorben wäre. Er hinterließ 3 minder- jährige Prinzen, Christian Ii. geboren 1583, Johann Georg 1585 und August 1587. Der Vormund der minderjährigen Kinder des Verstor- benen, und zugleich Landesregent, war nach den deutschen Reichsgesetzcn der nächste Lehnsvetter, Herzog Friedrich Wilhelm von Weimar; doch der verstorbene Kurfürst hatte ihm seinen Schwiegervater, den Kurfürsten Johann Georg von Brandenburg als Mitvormund beigeord- uer; beide verglichen sich aber, daß Friedrich Wilhelm die Landesverwaltung allein führen und nur in wichtigen Fallen den Rath des Kurfürsten einholen solle. Herzog Friedrich Wilhelm nahm seinen Sitz in Torgau, und erhielt außer freien Lebensmitteln für sich und seinen

7. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 183

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
nigs, mit der er verlobt war, verschmähte, und sich mit der Tochter des Kaiser Ludwig, dez Baiern vermählte. Auch die Bischöfe von Meißen hatten Besitzungen in der Ob er lau sitz, wie dann 1213 Benno Ii. das Stift Bauzen gründete. Einige Güter gehörten unmittelbar zu Böhmen und der Herzog Sobieslaw erbaute 1131 Görlitz. Der größte Theil der Oberlausitz kam durch die Vermählung der böhmischen Prinzessin Bea- trix mit dem Markgrafen Otto Iii. von Branden- burg an die Askanier und war in den görlitzer und bauz en er Kreis eingerheilt. Sie blieb beinahe ein Jahr- hundert lang bei Brandenburg und siel nach dem,Aus« sterben der Askanier 1320 an Böhmen zurück. König Johann ertheilte den sogenànnten Sechsstädten 1337 wichtige Vorrechte, wodurch der Handel und der Wohlstand des Landes befördert wurde. Der Wohlstand des Landes erhob sich noch mehr unter dem väterlich und einsichtsvoll für seine Erblande besorgten Karl Iv., der, wie schon erwähnt, die beiden Lausitzen mit Böhmen vereinigte. Aber eben dieser Vereinigung wegen wurzelte auch die Leib- eigenschaft tiefer und erhielt sich länger als in andern deutschen Ländern. Die Lau sitz en blieben mit B öh- men vereinigt, bis sie in dem Vertrage zu Ollmütz 1479 vom König Wladislaw nebst Schlesien und Mäh- ren an Ungarn abgetreten wurden. Nach dem Tode des Königs Matthias Corvinus 1490 standen Ungarn und Böhmen unter dem Zepter des Königs Wladis- law und nach dessen Tode 1316 bis 1526 unter seinem Sohne Ludwig. Von diesem erbte beide Reiche sein Schwager Ferdinand I. von Oe streich. Dieser versagte den Lausitzern bei der Huldigung die Bestätigung ihrer Freiheiten, die sie endlich 1544 erhielten, nachdem die Stände zu einer Türkensteuer sich hatten bereitwillig finden lassen. Zugleich wurden auch die langwierigen Streitigkeiten entschieden, die zwischen der Ritterschaft und den Städten wegen der Obergerichte, der Vertheilung der Steuern und anderer Angelegenheiten bis dahin stattgefun- den hatten. Die Reformation fand in den Lau sitz en schnel- len Eingang, obgleich die Bischöfe von Brandenburg

8. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 224

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
224 nige über seine schädliche Verwaltung nie die Augen geöff- net würden, besetzte er alle wichtigen Aemter mit seinen An- hängern, denen er alle mögliche Veruntreuungen und Be. drückungen ungestraft hingehen ließ, damit sie ihm nur treu blieben. Wollte jemand unmittelbar bei dem Landesherrn Beschwerde führen, so fand er den Weg mit Brühl's geheimen Aufsehern versperrt, und gab er sein Bemühen nicht auf, so wurde er als ein unruhiger Kopf auf den Königstein gesetzt oder als ein Wahnsinniger eingesperrt. Der eigene Aufwand dieses Landverderbers soll jährlich an eine Million Thaler betrogen haben, und da er trotz seiner vielen hohen Aemter und weitläuftigen Besitzungen nicht halb so viel Einnahme haben konnte, so griff er ungescheut in die Staatskassen, betrog seinen Landesherrn und das Land auf das Unverschämteste, und ließ sich von auswär- tigen Mächten und Inländern bestechen. Und so wie er, so seine Getreuen. Einen nicht unbedeutenden Zuwachs an Gebiet und Einkünften erhielt der Staat 1738 durch das Erlöschen der Merseburger, und 1746 durch den Ausgang der Weißenfelser Linie, doch trugen die Staatskassen geringen Nutzen davon, desto mehr vertheilten aber Brühl und sein Anhang; denn nicht nur ließ der allvermögende Minister sich große und einträgliche Güter aus den angefallenen Ländern schenken, sondern alle Magi- strate, Gemeinden und Einzelne wurden ihrer von den frü- heren Landesherrn erworbenen Rechte, Privilegien und Con- cessionen beraubt, und mußten sie mit schwerem Gelde von dem Minister oder seinen Beamten von Neuem wieder er- kaufen. Das nämliche Verfahren fand in dem Fürstenthum Querfurt und den beiden Stiftern statt. Als Brühl an's Ruder kam, beliefen sich die Staatsschulden zwar auch schon auf 20 Millionen Thaler, doch wurden die Zinsen davon regelmäßig bezahlt und der Kurfürst konnte noch 1737 die Grafschaft Hoyerswerda für 250,000 Thaler kaufen. Am Ende der Brühlschen Laufbahn beliefen sich die öffentlichen Schulden auf 100 Millionen, der Staat war kreditlos und die schönen Aemter Landek und Frauensee waren 1742 an Hessen - K assel für 500,000 Thaler verkauft, auch außerdem manche wichtige Hoheitsrechte über sächsische Vasallen aufgegeben worden.

9. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 205

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
205 ein Versprechen am 7. Marz 1700, am Landtagsabschied er- hielten, so kam die Sache nicht zu Stande. Die Vermehrung der Abgaben und Steuern war eine nothwendige Folge der so kostspieligen Erwerbung und Be- hauptung Polens. Es wurden Auflagen auf Leder, Pa?^ pier, Taback, Spitzen, Perücken, Spielkarten u. s. w. einge- führt, doch da diese Gegenstände größten Theils von den Wohlhabenden verbraucht wurden, so waren diese Auflagen auch weniger drückend, allein schon 1702 wurde die Ge- werbeaccise nach dem Beispiele Brandenburg's ein- geführt, und darauf die General - Consumations- fteuer,/wegen der 1704 die Landstände mit dem Kurfür- sten in Zwistigkeiten geriethen, da sie auf die Aufhebung dieser Steuer drangen, und solche zum Beding ihrer Ver- willigungen machten. Der König entließ sie im Unwillen und "nahm ihre Verwilligungen gar nicht an. Diese Be- steuerung wurde durch die Dorfaccisordnung auch auf das flache Land ausgedehnt. Die Unzufriedenheit darüber wurde so groß, daß Strafbefehle gegen diejenigen erlassen wurden, die sich darüber beschweren würden. Durch diese Auflagen wuchsen die landesherrlichen Einkünfte ungemein, allein sie reichten doch nicht hin, als sich der König ohne alle Noth in den großen nordischen Krieg verwickelte, der für Kursachsen abermals eine Quelle großer Drangsale wurde. Die Veranlassung zu diesem nordischen Kriege war keine andere, als daß auf dem schwedischen Throne Karl Xii., ein junger unerfahrner König, saß, dem es an Kraft und Erfahrung zu mangeln schien, um sich gegen die benachbarten Machte zu vertheidigen, die sich auf seine Kosten vergrößern wollten. Dänemark hatte früher den ihm höchst nachtheiligen kopenhagener Frieden eingehen müs- sen und wünschte sich dessen zu entledigen. Der Czar Pe- ter von Rußland wollte sein Gebiet bis an die Ostsee ausdehnen, um seinem Reiche Seehandel und Schifffahrt zu verschaffen, der König von Polen hatte die Absicht, den Schweden Liefland wieder zu entreißen, da er auf diese Weise die bei seiner Thronbesteigung übernommene Verpflichtung, die der Republik früher gehörigen Länder zu- rück zu erobern, am Leichtesten erfüllen zu können glaubte.

10. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 240

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
240 Gemahlin. Eine Hauptsorge des Kurfürsten war die Her» ftellung des Credit's und der Finanzen; es wurde unter Genehmigung und Gewährleistung der Landstande ein Plan zur wirklichen Bezahlung der Zinsen der Staatsschuld mit 3 Procent und zur allmähligen Abzahlung der Schuld selbst entworfen und zu beiden Zwecken wurden aus den sichersten Einkünften der Steuer Ijjmillion und 100,ooo Thlr. bestimmt; dann wurde festgesetzt, daß die Steuer- schulden nie vermehrt und den Landständen auf jedem Land- tage die Berechnung der Einnahme und Ausgabe vorgelegt werden sollte. Dann sollte in Leipzig eine Steuercre- ditcasse errichtet werden, um die in landschaftliche Obliga- tionen zu verwandelnden Steuerscheine von Messe zu Messe nach dem halben Betrage des Tilgungsfonds zu verloosen und ein halb Jahr darauf auszuzahlen. Die Vermögens, steuer wurde aufgehoben, die Kammer- und Hofschuld von der Steuerschuld getrennt, die Ausgaben für das Kriegs- wesen um beinah 700,000 Thlr. vermindert. Auch gab der Kurfürst von seinen Kammereinkünften 150,000 Thlr. dazu her. ^ Am Hofe wurde die strengste Wirthschaftlich- keit eingeführt, ein Theil der Jägerei, die Oper und das Ballet abgeschafft, eine Menge Gnadengehalte gestrichen oder vermindert. Der Fürst und die Landstande waren voll- kommen eines Sinnes, es war ihnen Ernst, die Noth des Landes zu mindern, und Tüchtigkeit und Wohlgesinnt» heit erleichterten ihnen ihr Bestreben. Das schöne Zusam- menwirken Aller an Herstellung des theueren Vaterlandes wurde plötzlich unterbrochen durch den Tod des Kurfürsten der am 17. December 1763 am Schlagfluß starb Ihn be» trauerte Sachsen tief, denn er hatte es redlich mit sei- nem Lande gemeint. Ihn überlebten 4 Söhne und 2 Töch- ter, alle noch minderjährig. Der Erbfolger Friedrich August geb. den 13. December 1750, Karl den 24. September 1752, Anton den 27. December 1755 und Maximilian d. 13. April 1759, Prinz Xaver, des Verstorbenen jüngerer Bruder übernahm die Vormundschaft über seinen dreizehnjähri- gen Neffen und die Landesverwaltung, die er im Sinne seines Bruders zu führen verhieß, auch fehlte es ihm dazu an gu- tem Willen und Einsicht nicht, wenn er gleich die Herzen
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