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1. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 240

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
240 Gemahlin. Eine Hauptsorge des Kurfürsten war die Her» ftellung des Credit's und der Finanzen; es wurde unter Genehmigung und Gewährleistung der Landstande ein Plan zur wirklichen Bezahlung der Zinsen der Staatsschuld mit 3 Procent und zur allmähligen Abzahlung der Schuld selbst entworfen und zu beiden Zwecken wurden aus den sichersten Einkünften der Steuer Ijjmillion und 100,ooo Thlr. bestimmt; dann wurde festgesetzt, daß die Steuer- schulden nie vermehrt und den Landständen auf jedem Land- tage die Berechnung der Einnahme und Ausgabe vorgelegt werden sollte. Dann sollte in Leipzig eine Steuercre- ditcasse errichtet werden, um die in landschaftliche Obliga- tionen zu verwandelnden Steuerscheine von Messe zu Messe nach dem halben Betrage des Tilgungsfonds zu verloosen und ein halb Jahr darauf auszuzahlen. Die Vermögens, steuer wurde aufgehoben, die Kammer- und Hofschuld von der Steuerschuld getrennt, die Ausgaben für das Kriegs- wesen um beinah 700,000 Thlr. vermindert. Auch gab der Kurfürst von seinen Kammereinkünften 150,000 Thlr. dazu her. ^ Am Hofe wurde die strengste Wirthschaftlich- keit eingeführt, ein Theil der Jägerei, die Oper und das Ballet abgeschafft, eine Menge Gnadengehalte gestrichen oder vermindert. Der Fürst und die Landstande waren voll- kommen eines Sinnes, es war ihnen Ernst, die Noth des Landes zu mindern, und Tüchtigkeit und Wohlgesinnt» heit erleichterten ihnen ihr Bestreben. Das schöne Zusam- menwirken Aller an Herstellung des theueren Vaterlandes wurde plötzlich unterbrochen durch den Tod des Kurfürsten der am 17. December 1763 am Schlagfluß starb Ihn be» trauerte Sachsen tief, denn er hatte es redlich mit sei- nem Lande gemeint. Ihn überlebten 4 Söhne und 2 Töch- ter, alle noch minderjährig. Der Erbfolger Friedrich August geb. den 13. December 1750, Karl den 24. September 1752, Anton den 27. December 1755 und Maximilian d. 13. April 1759, Prinz Xaver, des Verstorbenen jüngerer Bruder übernahm die Vormundschaft über seinen dreizehnjähri- gen Neffen und die Landesverwaltung, die er im Sinne seines Bruders zu führen verhieß, auch fehlte es ihm dazu an gu- tem Willen und Einsicht nicht, wenn er gleich die Herzen

2. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 279

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
~ 279 Vieh, und noch hatte der Krieg nicht einmal aufgehört. Dresden, Torgau und Wittenberg befanden sich noch in den Händen der Franzosen und wurden bela- gert. Die Durchzüge nach Frankreich dauerten unauf- hörlich fort, und zu dem Allen sollten jetzt 40,000 Sach» se n gerüstet werden. Der Krieg und die Seuchen machten Tausende zu Wittwen und Waisen, die sich in dem schreck- lichsten Zustande befanden. Handel und Verkehr lagen, das Papiergeld war auf die Hälfte des Werthes gesunken, die Elb sch isfahrt durch Zerstörung von mehr als 1000 Elbkähnen vernichtet. Gleich nach der Leipziger Schlacht wurde von den Verbündeten eine neue Negierung eingesetzt als Generalstatthalter für das Königreich Sachsen, das Fürstenthum Alten bürg und die reußischen Lande wurde der Fürst Repnin ernannt, dem sich ein Go uv er- nementrath in 4 Sectio nen zugesellte. An die Spitze der Polizei wurde der russische Oberst, Baron von Ro- sen gestellt. Dem Minister von Stein blieb das Ober- steuerdirektorium unter seiner unmittelbaren Leitung. Die neue Regierung kämpfte mit unsäglichen Schwierigkeiten, denn noch war wegen der belagerten Plätze der Krieg aus dem Lande nicht entfernt, und woher bei der allgemei- nen Erschöpfung die Mittel zur Wiederherstellung neh- men? Die Noth in Dresden stieg immer höher, Hunger und Seuchen wütheten auf das Schrecklichste und erst nachdem die Franzosen am 6. November einen ver- geblichen Versuch sich durchzuschlagen gemacht hatten, kam am Ilten eine Kapitulation zu Stande, die aber nicht genehmigt wurde, weil die Franzosen dem Vertrage zuwider, viel Kriegsbedarf verdorben hatten. Da sie sich aber nunmehr um so weniger halten konnten, mußten sie sich gefangen ergeben. Die Festung Torgau kapitu- lirte am 26< December, ein Theil der Häuser lag in Asche und eine tödtliche Seuche wüthcte daselbst. Wit- tenberg wurde in der Nacht vom 12. zum 13. Januar erstürmt. Mittlerweile war die neue Negierung unablässig bemüht, das sächsische Heer wieder herzustellen und auf 20,000 Mann Landwehr zu bringen. Auch ein Banner freiwilliger Sachsen von 3000 Mann trat zusammen. Es auszu-

3. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 255

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
255 mehrerer Millionen auf den Credit des Landes berechtigt hatten, ungebraucht zurück. Dagegen waren die Steuer- schulden in den 40 Jahren von 1764 bis 1804 von 29 Millionen 28,424 Thlr. bis auf 13 Millionen 82,045 Thlr. abgetragen worden. Bei der Kameralverfassung und Verwaltung, die in Sachsen von dem Steuerwesen getrennt ist und nicht von der Bewilligung der Stände abhängt, nahm der Kurfürst Veränderungen vor, weil er dabei weniger an das Herkom- men und die Stände gebunden war, und weil auch wirk- lich viele Verbesserungen nothwendig waren. Bei dem Hausmarschalls- und Hofbau-Amte, beim Heinrichs - orden wie bei den Zuflüssen seiner Schatulle machte der Kurfürst Ersparungen, die jährlich wenigstens 150,000 Thlr. betrugen. Die Form des Finanzwesens vereinfachte er seit dem Jahre 1773. Mehrere Kassen ließ er vereinigen und die doppelte oder italienische Buchhaltung dabei einführen. Es wurde eine General-Hauptkasse errichtet, die un- ter dem Kabinetsminister der inländischen Angelegenheiten stehen und von einigen geheimen Finanzräthen verwaltet werden sollte. Das General-Acciscollegium wurde aufge- löst und dessen Rechnungssache mit der General-Haupt- kasse verbunden. 1782 wurde auch das Kammer- und Berg-Collegium damit vereinigt und nun dem Ganzen der Name des geheimen Finanz-Collegiums gegeben. Die kurfürstlichen Kammergüter wurden auf das Sorgfäl- tigste bewirthschaftet, so daß sie im Jahr 1800 jährlich über 400,000 Thlr. mehr einbrachten als zehn Jahre früher. Die Salzwerke erhielten eine solche Vervollkomm- nung, daß sie nicht nur den inländischen Bedarf deckten, sondern noch mehrere Tausend Scheffel für das Ausland lieferten. Nicht weniger groß waren die Verbesserungen bei der Forstwirthschaft. Es wurde auf bessere und regel- mäßigere Benutzung der Forsten gesehen, die Forstbeamten mußten sich einem strengen Examen unterwerfen und erhiel- ten umständliche Vorschriften über die Verwaltung ihrer Aemter. Auch wurden von 1783— 1796 13,400 Acker mit Holz besaamt. Mehr noch, als bei irgend einem an- dern Verwalrungszweige, wurden bei dem Bergbau man- nigfaltige und große Verbesserungen gemacht, die eine an-

4. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 287

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
287 setzt, und die vielen Untersuchungen beschrankt wurden. Da- gegen blieb die auf den Landlagen zur Sprache gekommene Veränderung der nicht mehr zeitgemäßen Verfassung ohne Folge. Zwar wurden am 19*. October 1817 die Stände der bei dem Königreiche gebliebenen Oberlausitz und die Hochstifter Merseburg, ist aumbürg und Zeiz mit denen der 4 Kreise vereinigt, auch wurde der enge und weite Ausschuß der Ritterschaft in einem Collegium verbunden, dann wurden 29 neue Ritterschaftliche Stellen gegründet; das war aber auch in der Hauptsache Alles, im Uebrigen blieb es beim Alten, und wie viel auch auf den Landtagen zur Sprache gebracht wurde, so wenig wurde ausgerichtet. Nur die strenge Gerechtigkeitsliebe des Königs entschädigte gewißermaßen für dieses allerdings dem Bildungszustande des Volks keineswegs angemessene Festhalten bei dem Alten. Dennoch fehlte es an Veränderungen bei den Landes- behörden nicht. An die Stelle des geheimen Consiliums trat am 6. October 1817 der geheime Rath, welches die oberste Staatsbehörde war, hauptsächlich zur Berathung des Regenten, wie zur Aufsicht über die übrigen Landesbehörden und zur Annahme der Beschwerden der Unterthanen be- stimmt. Für außerordentliche Fälle bildete der geheime Rath mit Zuziehung der königlichen Prinzen und der Häupter anderer Collegien den Staasrath. Die zweite höchste Lan- desbehörde, das geheime Finanzcollegium, erlitt wegen Verringerung des Landes eine Verminderung seiner Mitglieder. Das Finanzcollegium that alles, jeden Zweig des Staatshaushaltes empor zu bringen, wobei ihm der König durch die veränderte Ordnung des Kas- senwesens zu Hilfe kam. Es wurden 2 Centralkas, sen, die Hauptkasse und die Rentkammer mit 5 ver- schiedenen Zahlämtern eingeführt. 25 Millionen rückstän- dige Zahlungen der keraegnaiious - Kasse von 1807 bis 1817 wurden für niedergeschlagen und erloschen erklärt, wo- durch freilich Viele einen Theil ihres Vermögens verloren. Besonders viel geschah für die Verbesserung des Forstwesens, welches um so nöthiger war, da die nutzbarsten und ge- schontesten Wälder für das Königreich Sachsen verloren gegangen waren. Auch wurde am 13. April 1816 die Forstbildungsanstalt zu Tharandt zu einer Forstaca-

5. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 293

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
L9z gen des Wildes gesichert, und 'er konnte sich der Frucht seines sauren Schweißes freuen. Uebrigens wurde bald bekannt, daß der König Willens sei, Alles so zu lassen, wie es sich unter der vorigen Negierung befunden habe. Damit waren zwar die Beamten und Bevorrechteten zufrieden, allein die Mehrzahl des Volks sehnte sich nach Verbesserungen, deren Nothwendigkeit augenscheinlich wurde. Um das mangelhafte Bestehen der Einrichtungen weni- ger fühlbar zu machen, und die billigen Wünsche des Volkes zu befriedigen, wurden eine Menge zweckmäßiger Verord- nungen erlassen, die im Einzelnen manches Gute feststellten, anderes vorbereiteten, allein zum Theil durch die Langsamkeit, womit sie in Vollziehung gesetzt wurden, und durch den Kampf, den sie mit den alten Formen zu bestehen hatten, doch nicht immer das leisteten, was damit beabsichtigt wur- de. Das war besonders bei der Gesetzgebung und bei der Polizei der Fall. Besonders bei der letzten herrschte eine große Thatigkeit, was die Gesundheits - und Wohlfahrtspo- lizei betrifft; doch kamen auch häufig Klagen vor, daß die Polizei zu weit um sich griff und. sich die gesetzgebende und richterliche Gewalt anmaße. Eine Verordnung vom 22. Marz 1828 gebot die Einrichtung von Bürgergarden in allen Städten von wenigstens 1000 Seelen, in welchem Fall sie 10 Mann stark und dann auf jede 500 Seelen um 5 Mann steigen sollte. Der Zweck des unentgeldlichen Dienstes war die Erhaltung der polizeilichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit im Krieg und Frieden. Bei dem Kriegs- wesen wurden einige Ersparungen gemacht und eine Ver- einfachung des Geschäftsganges eingeführt. Einige kostspieli- ge Stellen bei dem Oberkanimerherrn - Amt wurden einge- zogen. Auf dem Landtage 1830 wurde ein Erlaß von 2 Quatembern und 2 Pfennigen festgesetzt, was seit lan- gen Jahren nicht hatte geschehen können, doch das Ober- steuer - Collegium hatte so musterhaft gewirtyschaftet, daß beinahe 1 Million Ueberschuß vorhanden war, die dem Lan- de zu Gute kam. Auf dem Landtage bekundete sich ein Zwiespalt der Meinungen, indem ein Theil der Stande für die Beibehaltung alles Bestehenden stritt, der andere aber auf zeitgemäße Veränderungen drang. Die Ritterschaft bat um Vorlegung einer allgemeinen Uebersicht des Staats-

6. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 163

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
163 dann hörte er die Meinungen seiner Rache an, prüfte aber alles selbst, und das, was er nach reiflicher Ueberlegung für das Beste hielt, brachte er sogleich zur Ausführung. Doch hatte er es sich zur Pflicht gemacht, nichts Wichtiges ohne Berathung mit den Standen zu^ thun. Auf diese Weise brachte er es dahin, daß seine Regierung andern deutschen Staaten zum Verbilde diente und mehrere benachbarte Für- sten ihn um Mittheilung seiner Gesetze und Verordnungen baten, um sie in ihren Staaten einführen zu können. Die landschaftliche Verfassung erhielt unter ihm ihre völlige Aus- bildung. Die Trennung der Stande in Corporationen und in enge und weite Ausschüsse der Ritterschaft und der Städte, wurde bleibend; sie war, der damaligen Lage der Dinge nach, angemessen. In den ersten Jahren der Re- gierung August's vermehrten sich die Staatsschulden, und stiegen, der Reichssteuer und verschiedener Ankäufe wegen, auf 2 Millionen. Die Bezahlung derselben übernahmen die Landstände im Jahr 1570. Dagegen verpflichtete sich der Kurfürst, ohne Einwilligung der Stände keine neuen Schul- den mehr zu machen, und dieß Versprechen hat er gehalten. Er stellte die zur Bezahlung der Schulden bewilligte Land- und Tranksteuer unter Verwaltung eines Obersteuer - Colle- giums, wodurch die Land - und Kammereinnahmen für im-- mer geschieden und die ersteren von den Landständen ver- waltet wurden. Ein Geheimeraths - Collegium von 4 Mit- gliedern stiftete er 1574, welches über die wichtigsten Staats- angelegenheiten entscbied und die Aufsicht über die andern Behörden führte. Den Hofstaat ordnete er schon 1560 und führte dabei große Ersparungen ein. Zu einer höchsten Justizbehörde le^te er den Grund und ordnete 1578 jährli- che Zusammenkünfte zwischen einigen Hofräthen, Mitgliedern der Universität und Schöppenstühle, an. Der Leipziger Schöppenftuhl erhielt 1574 eine neue Einrichtung. En neues Gesetzbuch unter dem Namen Constitutionen, ließ er ausarbeiten, durch den Dr. Krakow Zusammentra- gen und 1572 in Kraft setzen. Auch die Verbesserung der Polizei ließ er sich angelegen seyn, er erließ viel strenge, doch sehr zweckmäßige Verordnungen, für das Vogtland aber gab er 1583 eine besondere Pvlizeiordnung. Am segensreichsten hat die Regierung dieses berühmten 11 *

7. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 280

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
280 rüsten beeifertcn sich die Sachsen und brachten freiwillige Gaben dar, Künstler ihre Preismedaillcn, Kinder ihre Spar- büchsen, Frauen ihren Schmuck. Von den Linientruppen konnten schon im Januar 6000, eine gleiche Zahl im Fe- bruar, und im Marz eben so viel in's Feld ziehen. Eine neue Kriegsverwaltungskammer trat an die Stelle des aufgelösten Geheimenkriegsraths - Collegiums. Außer der terstellung des Kriegswesens war die Herbeischaffung des eldes zu den laufenden Bedürfnissen und zu den Zinsen der Schulden die Hauptsorge der Negierung, deren Ver- waltung nothwendiger Weise bei den geringen Hilfsmitteln drückend werden mußte. Es erfolgten viele Dienstentlas- sungen und Gehaltsentziehungen, doch wurde auch die Aushebung oder Veränderung der großen Sporteln bei manchen Landes - Collegien verfügt. Am 12. November wurde eine außerordentliche Steuer ohne alle Befreiungen von 2 Millionen ausgeschrieben, zu welcher die Städte rmd das Land 4 beitragen mußten. Doch nicht allein durch Steuern und Anleihen, sondern auch durch Erspa- rung oder Einziehung von Aemtern suchte die russische Verwaltung die nöthigen Ausgaben zu decken. Die Be- soldungen aller beim geheimen Kabinet angestelltcn Per- sonen, die S ch w e i z e r g a r d e und das Generailriegsge- Lichts - Collegium wurden cingezogen. Beim Hofstaate wurden 570,000 Thlr. erspart, das Oberjagermeisteramt übgeschafft, das Jagdwesen, welches 35,000 Thlr. gekostet hatte, durch Verpachtung auf eine Einnahme von 40,000 Lhlr. gebracht. Die Gesammtersparungen wurden auf i Million 221,000 Thlr. berechnet. Dessen ungeachtet war noch immer eine mindere Einnahme gegen die Aus- gabe von beinahe 800,000 Thlr. Doch beschrankte sich die neue Regierung nicht allein auf Ersparungen und Einrichtung des Kriegswesens, sie war auch ernsthaft bemüht, das zu Grunde gerichtete Land Wieder berzustellen, und begründete vor Allen: die Hilfs- rind Wi ed erh erste ll u n g s co m m i ssi on, der ein groß- ßes Capital und das bei den Rentämtern bis Michaelis 1814 eingehende Getreide zugewiesen werden konnte. Auch gingen aus England große Unterstützungen ein, und die Wohlhabenden säumten nicht, ihre Beiträge zur Hemmung

8. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 297

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
279 Präsidenten und Universitätscommissar von Ende untersagt. Das darüber aufgebrachte Volk warf dem Präsidenten die Fenster ein und trieb mancherlei Unfug, bei welcher Gelegen- heit ein ganz unschuldiger Kaufmannsdiener von den Po- lizeibedienten tödtlich verwundet wurde. In Dresden dagegen erregte das Volk einen Auflauf, weil der Magistrat bei dem Reformationsfeste einige passende Feierlichkeiten nicht gestattet hatte. Der Auflauf wurde nicht ohne Blut- vergießen gedämpft. Die gereizte Stiinmung des Volkes, die durch die damaligen Vorfälle in Frankreich unter- halten wurde, erhielt neue- Nahrung, als am 2. September in Leipzig ein Schmiedelehrling von der Polizei blutig gemißhandelt worden war. Die Zunftgenossen eilten dem Burschen zu Hilfe, vieles andere Volk schloß sich an, die Polizeidiener wurden geprügelt und verhaftet, nun stürmte der Haufe die Wohnung des Präsidenten von Ende, warf die Fenster ein, zerschlug die Laternen, und trieb auch den folgen- den Abend einen großen Unfug. Die Ermahnung des Raths zur Ruhe blieb ohne Erfolg, die Häuser einiger Polizeibe- amten wurden geplündert, einige verdächtige Häuser zer- stört, und vieles Gesindel aus der Nachbarschaft schloß sich dem Volke an und machten Miene, Feuer anzulegen und zu plündern. Durch einen Aufruf an die wohlgesinnten Bürger wurde schnell eine Nationalgarde gebildet. Der Rector bot die Studirenden zur' Aufrechthaltung der Ruhe auf,, und diese schlossen sich den Bürgern an. Endlich er- schien auch eine königliche Commission mit looo Mann Soldaten, und nun wurde die Ruhe zwar hergestellt, voll- brachten die Bürger eine große Menge Beschwerden vor die Commission und verlangten die Abstellung der alten Gebrechen der städtischen Verfassung und Verwaltung. Bedenklicher noch wurden die Unruhen, die am 9. September des Abends in Dresden ausbrachen. Die Buden auf dem Altmarkte wurden umgeworfen, die Later- nen zerschlagen. Acten und Gerathschaften des Rathhauses verbrannt und endlich das Polizeigebäude zerstört. Am 10. des ^ Morgens trat unter dem allgemein verehrten Prinzen Friedrich August, dem ältesten der königlichen Bru- derssöhne eine Commission zur Aufrechthaltung der öffent-

9. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 299

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
299 gaben. Schon am 18. erfolgte die Antwort des Prinzre- genten auf die Dresdner Eingaben, die zur Gewährung der meisten dieser Bitten Hoffnung machte. Doch blieb es nicht bei Versprechungen, es wurde Hand an's -Werk gelegt, um eine neue Ordnung der Dinge herbeizuführen. Es wurde an den Grundzügen einer neuen Dtadteordnung gearbeitet, der Stadtralh zu Dresden gab sein Privilegi- um, keine Rechnung über das Gemeindevermögen abzule- gen, auf, dasselbe that der Leipziger Stadtrath, dann wurde, um neue Unruhen zu verhüten, eine allgemeine Communalgarde durch das ganze Königreich gebildet, an deren Spitze der Prinz Johann, der zweite Neffe des Königs trat. In der Hauptstadt erfolgten gleichwohl noch mehrere Unruhen und Aufläufe, von Uebelwollenden angeregt, und von dem müßiggehenden Pöbel unterstützt. Als Schonung und Nachsicht den Trotz der Verblendeten nur noch vermehrten, mußte mit Ernst eingeschritten wer- den, und die Aufwiegler entgingen der verdienten Strafe nicht. Das ganze Land legte seinen Unwillen über diese Vorfälle durch zahlreiche Adressen an den Tag und die Anhänglichkeit der Sachsen an ihr Königshaus bekundete sich auf das Unzweideutigste. Fünfundvierzigstes Capitel. Die neue Verfassung. Schluß. Um die so sehnlichen als gerechten Wünsche ihrer treuen Sachsen zu erfüllen und ihr feierlich gegebenes Wort zu lösen, beriefen der König und der Prinz Mitregent die Landstände zusammen, um gemeinsam mit ihnen dem Lande eine zeitgemäße Verfassung zu geben. Es war ein schwe- res, mühevolles Werk, welches übernommen wurde, und eine unübersehbare Reihe von Hindernissen stellte sich der Ausführung desselben entgegen. Eine große Meinungsver- schiedenheit offenbarte sich bei den Ständen. Mehrere hielten noch fest bei dem Alten und wollten nichts Wesent-

10. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 301

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
301 Erster Abschnitt. §. 1 —* 15. Das Königreich Sachsen bildet einen vereinigten untheilbaren Staat un- ter einer Verfassung, dessen Bestandtheile ohne Zustimmung der Stande unveräußerlich sinv. Die Negierungsform ist monarchisch, mit einer landstandischen Verfassung. Der König übt als souveraines Oberhaupt alle Lheile der Staatsgewalt unter den in der Verfassung festgesetzten Be- stimmungen aus, und kann ohne Zustimmung der Stände nicht zugleich Oberhaupt eines andern Staates werden. Kann der König oder der Thronfolger die Landesverwal- tung nicht selbst führen und ist kein besonderes Ueberein- kommen für diesen Fall getroffen, so wird auf Veranlassung der obersten Staatsbehörde von sämmtlichen im König- reiche anwesenden volljährigen Prinzen, und wenn deren nicht wenigstens drei vorhanden sind, mit Zustimmung der ältesten regierenden Häupter der erneftinischen Linie, über die Regierungsverwesung ein Beschluß gefaßt und den Standen zur Genehmigung vorgelegt. Veränderungen in der Verfassung können unter dem Verweser nicht anders als unter Beistimmung dieses Familienraths gemacht wer- den. Die oberste Staatsbehörde bildet den Regentschafts- rath, dessen Gutachten in allen wichtigen Angelegenheiten eingeholt werden muß. Zweiter Abschnitt. §. 16 — 23. Das Staats- gut, zu welchem auch die Regalien, Kammergüter und Domänen gehören, bildet eine einzige untheilbare Masse, deren Ertrag den Staatskassen anheimfällt, und auf welche alle Bestände, Forderungen, Ansprüche und Schulden des königlichen Fiscus übergehen. Dagegen bleiben die kö- niglichen Schlösser, Gärten, Mobilien, Jnventarien Kunst- sammlungen u. s. w. Eigenthum des königlichen Hauses, doch von dem Lande unzertrennbar und unveräußerlich und gehen nach der bestimmten Erbfolgeordnung auf dm jedesmaligen Regenten über. Verpfändungen auf einige Zeit zu Staatszwecken können unter Zustimmung der Stände und unter Verantwortlichkeit der Minister bis zu 1 Million Thlr. gemacht werden, sind jedoch sobald als möglich wieder einzulösen. t Was der König vor der Ge- langung zum Throne bereits besessen hat und noch ferner erwirbt, ist sein Privateigenthum, worüber er frei verfügen
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