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1. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 92

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
92 v die Stadt seinem Bruder Wilhem entsagen und ihm al- lein huldigen und Hilfe leisten solle. Da ging der ganze Nath mit dem greisen Bürgermeister Niklas Weller an der Spitze, mit entblößten Häuptern und mit Sterbekleidern auf dem Arm zum Kurfürsten und Weller sagte: der Rath hatte beiden Fürsten gemeinschaftlich den Treueid geleistet, und lieber wolle er sein graues Haupt vom Rumpfe tren- nen lassen — und wie er so auch die übrigen Nathsherrn — als die Leschworne Pflicht verletzen. Da klopfte ihm der Kurfürst auf die Achsel und sagte: „Nicht Kopf ab, Alter, solcher redlicher Männer bedürfen wir noch ferner." Bald nach dem Blutbade bei Gera rückten die beiden Heere gegen einander, um in der Nahe dieser Stadt die Entscheidungsschlacht zu liefern. Da begegneten sich die fürstlichen Brüder auf dem Felde und wurden, nach einem kurzen Gespräch, einig, in Leipzig eine Zusammenkunft zu halten. Als daselbst, und auch später in Mühlhausen keine völlige Ausgleichung erfolgte, da von beiden Theilen die Rache das Feuer der Zwietracht wieder anzufachen such- ten, so kamen sie zu Anfang des Jahres 1451 in Naum- burg zusammen. Hier söhnten sie sich am 27sten Januar aufrichtig wieder mit einander aus, und von da ab ist die Eintracht nimmer wieder zwischen ihnen unterbrochen wor- den. Dieser jammervolle Bruderzwist giebt den Fürsten ein warnendes Beispiel, zu welchen unheilvollen Schritten sie verleitet werden, wenn sie eigennützigen, ränkesüchtigen Räthen ihr Vertrauen schenken und nicht selbst genau prü- fen, was -zr ihrem und zu ihres Landes Besten dient. Mußten hier ooch erst viele Tauseude unschuldig das Leben opfern und aber viele Tausende Hab und Gut verlieren, ehe die Fürsten es einsahen, daß sie blos um die unlau- teren Absichten ihrer Räthe zu befördern, ihrer Länder Wohl- fahrt und ihre eigene Ruhe aufs Spiel gesetzt hatten. Das wnrde besonders dem Herzoge Wilhelm recht einleuchtend. Der Haupturheber aller Irrungen, Graf Apel von Vitz- thum fiel kurz nach dem Blutbade zu Gera, wahrschein- lich weil er zu dieser Unthat gerathen, in Ungnade bei dem Herzoge und pilgerte nach Rom. Während seiner Abwe- senheit war der Friede zu Naumburg geschlossen zu des- sen Bedingungen es gehörte, daß Apel gegen Empfang

2. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 160

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
160 „ioo,ooo Gulden zahlte, dagegen die Auftechterhaltung der Kapitulation von Wittenberg erhielt. Nachdem er auf diese Weise die Kriegsgefahren von seinem Staate abge- wendet, erneuerte er die Erbvereine und Erbverbrü- derungen mit Hessen und Brandenburg, später 1557 auch die Erbvereinigung mit Böhmen, wobei auch die Beförderung des wechselseitigen Handelsverkehrs ausbcdungen wurde. Auf dem Reichstage zu Augsburg 1555, wo der berühmte Religionsfriede geschloffen ward, wurde Kurfürst August, der aber nicht selbst zugegen war, ... zum Kreisoberstenfüc den obersachsischen Kreis erwählt und von da ab ist dieses Amt stets bei Kursachsen ge- blieben. Dieses Amt war hauptsächlich deswegen gestiftet, um dem noch nicht ganz abgestellten Fehdewesen ein Ende zu machen, und recht bald hatte der Kurfürst Gelegenheit, es in Ausübung zu bringen. Die Erben des Bischofs Ni- colaus H. von Meißen, zu denen auch der kurfürstliche Stallmeister von Karlowitz gehörte, befehdeten eines Te- staments wegen den neuen Bischof von Haugwih, ver- brannten mehrere bischöftiche Städte und trieben die Schaf- und Schweineheerden fort. August vermittelte einen Ver- gleich, doch der Bifchof mußte den Schaden tragen und noch 4000 Gulden zahlen, weil der Kurfürst ihm wegen eines abgeschlagenen Tausches von Stolpen und Bischofö- wer d a gegen das Amt Mühlberg feind gewesen seyn soll. Von großer' Bedeutung für Sachsen wurden die gleichzeitig mit vorbemeldeter Fehde ausgebrochenen Grum- bachischen Händel, die später zu einem kurzen Kriege und zu einer nicht unbedeutenden Vergrößerung Kursachsens Ge- legenheit gaben. Der fränkische Ritter Wilhelm von Grumbach war mit dem Bischof von Würzburg, Mel- chior von Zobel in Streitigkeit gerathen und hatte den- selben ermorden lassen. Er wurde deshalb mit der Acht und Aberacht belegt, und nach dem er bei verschiedenen Fürsten Schutz gesucht, fand er endlich 1564 bei dem Her- zoge Johann Friedrich dem Mittlern zu Sachsen Gotha nebst mehreren seiner Anhänger eine Zuflucht. Mit dem Beistände des herzoglichen Kanzlers Brück spiegelte er dem Herzoge die Hoffnungen vor^ daß er mit seinem Bei- stände die Länder und Würden seines Vaters zurückerhalten

3. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 224

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
224 nige über seine schädliche Verwaltung nie die Augen geöff- net würden, besetzte er alle wichtigen Aemter mit seinen An- hängern, denen er alle mögliche Veruntreuungen und Be. drückungen ungestraft hingehen ließ, damit sie ihm nur treu blieben. Wollte jemand unmittelbar bei dem Landesherrn Beschwerde führen, so fand er den Weg mit Brühl's geheimen Aufsehern versperrt, und gab er sein Bemühen nicht auf, so wurde er als ein unruhiger Kopf auf den Königstein gesetzt oder als ein Wahnsinniger eingesperrt. Der eigene Aufwand dieses Landverderbers soll jährlich an eine Million Thaler betrogen haben, und da er trotz seiner vielen hohen Aemter und weitläuftigen Besitzungen nicht halb so viel Einnahme haben konnte, so griff er ungescheut in die Staatskassen, betrog seinen Landesherrn und das Land auf das Unverschämteste, und ließ sich von auswär- tigen Mächten und Inländern bestechen. Und so wie er, so seine Getreuen. Einen nicht unbedeutenden Zuwachs an Gebiet und Einkünften erhielt der Staat 1738 durch das Erlöschen der Merseburger, und 1746 durch den Ausgang der Weißenfelser Linie, doch trugen die Staatskassen geringen Nutzen davon, desto mehr vertheilten aber Brühl und sein Anhang; denn nicht nur ließ der allvermögende Minister sich große und einträgliche Güter aus den angefallenen Ländern schenken, sondern alle Magi- strate, Gemeinden und Einzelne wurden ihrer von den frü- heren Landesherrn erworbenen Rechte, Privilegien und Con- cessionen beraubt, und mußten sie mit schwerem Gelde von dem Minister oder seinen Beamten von Neuem wieder er- kaufen. Das nämliche Verfahren fand in dem Fürstenthum Querfurt und den beiden Stiftern statt. Als Brühl an's Ruder kam, beliefen sich die Staatsschulden zwar auch schon auf 20 Millionen Thaler, doch wurden die Zinsen davon regelmäßig bezahlt und der Kurfürst konnte noch 1737 die Grafschaft Hoyerswerda für 250,000 Thaler kaufen. Am Ende der Brühlschen Laufbahn beliefen sich die öffentlichen Schulden auf 100 Millionen, der Staat war kreditlos und die schönen Aemter Landek und Frauensee waren 1742 an Hessen - K assel für 500,000 Thaler verkauft, auch außerdem manche wichtige Hoheitsrechte über sächsische Vasallen aufgegeben worden.

4. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 255

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
255 mehrerer Millionen auf den Credit des Landes berechtigt hatten, ungebraucht zurück. Dagegen waren die Steuer- schulden in den 40 Jahren von 1764 bis 1804 von 29 Millionen 28,424 Thlr. bis auf 13 Millionen 82,045 Thlr. abgetragen worden. Bei der Kameralverfassung und Verwaltung, die in Sachsen von dem Steuerwesen getrennt ist und nicht von der Bewilligung der Stände abhängt, nahm der Kurfürst Veränderungen vor, weil er dabei weniger an das Herkom- men und die Stände gebunden war, und weil auch wirk- lich viele Verbesserungen nothwendig waren. Bei dem Hausmarschalls- und Hofbau-Amte, beim Heinrichs - orden wie bei den Zuflüssen seiner Schatulle machte der Kurfürst Ersparungen, die jährlich wenigstens 150,000 Thlr. betrugen. Die Form des Finanzwesens vereinfachte er seit dem Jahre 1773. Mehrere Kassen ließ er vereinigen und die doppelte oder italienische Buchhaltung dabei einführen. Es wurde eine General-Hauptkasse errichtet, die un- ter dem Kabinetsminister der inländischen Angelegenheiten stehen und von einigen geheimen Finanzräthen verwaltet werden sollte. Das General-Acciscollegium wurde aufge- löst und dessen Rechnungssache mit der General-Haupt- kasse verbunden. 1782 wurde auch das Kammer- und Berg-Collegium damit vereinigt und nun dem Ganzen der Name des geheimen Finanz-Collegiums gegeben. Die kurfürstlichen Kammergüter wurden auf das Sorgfäl- tigste bewirthschaftet, so daß sie im Jahr 1800 jährlich über 400,000 Thlr. mehr einbrachten als zehn Jahre früher. Die Salzwerke erhielten eine solche Vervollkomm- nung, daß sie nicht nur den inländischen Bedarf deckten, sondern noch mehrere Tausend Scheffel für das Ausland lieferten. Nicht weniger groß waren die Verbesserungen bei der Forstwirthschaft. Es wurde auf bessere und regel- mäßigere Benutzung der Forsten gesehen, die Forstbeamten mußten sich einem strengen Examen unterwerfen und erhiel- ten umständliche Vorschriften über die Verwaltung ihrer Aemter. Auch wurden von 1783— 1796 13,400 Acker mit Holz besaamt. Mehr noch, als bei irgend einem an- dern Verwalrungszweige, wurden bei dem Bergbau man- nigfaltige und große Verbesserungen gemacht, die eine an-

5. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 32

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
Wittwe des Oheims Friedrich des Streitbaren, die mit dem Prinzen Wratislaw von Bohmen vermàhlt war, und auch Anspruch auf Oestreich machte. Mark- graf Heinrich hatte schon mit den Streitigkeiten wegcn Thuringens vollauf zu thun, darum mochte er mit Oestreich sich nicht befassen. Achtes Capitel. Die Verhältnisse der Markgrafen von Meißen und der Bewohner dieses Landes bis zur Ver- einigung mit Thüringen, 1247. Die deutschen Markgrafen standen in der Regel, auch nachdem ihre Würde erblich geworden war, unter den Herzogen, auf deren Landtagen sie erschienen, und unter deren Hauptpanier sie mit ihren Kriegsschaaren sich bei Reichskriegen stellen mußten; doch schon sehr früh, (von Meißen ist jedoch nicht bekannt wann?) wurden sie von dieser Abhängigkeit befreit, und geboten mit gleicher Macht- vollkommenheit in ihrer Mark, wie die Herzoge in ihrem Herzogthum. Dennoch herrschten sie nicht so unumschränkt in ihrem Gebiet wie die deutschen Fürsten in späterer Zeit, das durfte damals selbst der Kaiser nicht. Alle An- gelegenheiten, die das ganze Land betrafen, wurden mit den Angesehensten und Weisesten des Landes berathen. Freilich gab es noch nicht viel zu berathen, denn Steuern wurden dem Landesherrn noch nicht gegeben, da derselbe seinen und der Seinigen Unterhalt von den Einkünften seiner Familiengüter bestritt, bei Kriegszügen aber jeder Lehns- mann sich seine Mannschaft auf eigene Kosten ausrüsten und unterhalten mußte. Gemeindesachen in einzelnen Gauen machten die Gaugenossen unter sich ab, und so waren denn Krieg und Frieden und wichtige Rechtshandel die Hauptsachen, die auf einem Landtage vorkamen, auf welchem anfangs alle freie Gutsbesitzer und alle Lehnsleute erschienen. Nach und nach gestalteten sich die Landtage anders. Die ganz freien Grundbesitzer gingen fast alle in den Stand der Lehnsmän-

6. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 101

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
/ 101 Anfang zu dem sächsischen Steuersystem gemacht, und die Trennung der Staatseinkünfte von den landesherrlichen begründet. In der Rechtspflege geschahen wichtige Umwandelungen und Verbesserungen. Kurfürst Friedrich dcrsanftmü- thige verbot 1432 die Berufungen auf den Magdebur- ger Schöppenstuhl, und gebot seinen Unterthancn sich an die Leipziger Doctoren und Schöppen zu wenden. Herzog Wilhelm untersagte 1445 die Berufung auf die geistlichen Gerichte in weltlichen Angelegenheiten und ver- einigte sich zu gleicher Zeit mit den thüringischen Stän- den zu Abschaffung des Faustrechts und zu Einführung eines Friedengerichts, zur Aufrcch tyrhalt ung des Landfrie- dens. Die erste Landeöordnung für Thüringen wurde 1446 verabfastt und bekannt gemacht. Gegen die Eingriffe der geistlichen Gerichte ertheilte Papst Sixtus Iv. 1481 ein Privilegium für die sächsischen Lande, früher schon hatte der Kaiser Sachsen von aller auswärtigen Gerichts- barkeit befreit. Die Hofgerichte wurden nun die obersten Behörden; da aber der Hof selbst noch keinen bleibenden Sitz hatte, so zogen auch die Hofgerichte mit dem Hofe hin und her, bis Kurfürst Ernst seit 1483 das seinige nach Meisten verlegte. Nach der Theilung 1483 kam das eine nach Dresden, das andere nach Weimar,- doch schon 1488 wurde das Dresdener mit dem Leipkger vereinigt. In der Landesordnung des Herzogs Wilhelm kommen mehrere Polizeivorschriften vor, aus denen zu ent- nehmen ist, daß der Wohlstand zu jener Zeit groß, das 'Sittenverderbniß aber auch nicht gering gewesen seyn muß, wie dieses denn auch andere Nachrichten besagen. Eine Mitursache der Sittenverderbnist und Zuchtlosigkeit war der lange Hussi tenkrieg. Besonders war dieses in den Städ- ten der Fall, wohin sich vieles Volk und der Landeswohl- stand zusammendrängte. Die vielen Soldkrieger verfchweig- ten die schnell gewonnene Beute und trieben ein zügcllo eö Leben. Dann nahmen bei dem großen Wohlstände der Bürger die Schmaußereien und Festlichkeiten in den Zünften und Gilden und bei jeder denkbaren Gelegenheit überhand. Dabei war der Ablast in Gebrauch gekommen, und die Leichtigkeit, gegen Bezahlung von aller Schuld losgesprochen

7. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 105

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
105 ausbrachen, wurde auch Kurfürst Friedrich einigermaßen verwickelt« Er hatte 1508 das Amt Kapcllendorf für 8000 Gulden wiederkauflich an sich gebracht, da der Ma- gistrat, wegen übler Verwaltung des Stadtvermögens, in große Schulden gerathen war. Die Bürgerschaft gerieth mit dem Rath in Zwiespalt, erregte Unruhen und die Stadt wandte sich an Main';; Friedrich aber ließ die Main- zer Abgeordneten auffangen und nach Hause senden. Es kam nun zum völligen Aufruhr, das sogenannte tolle Jahr; die Universität wurde geplündert und die Unruhen wahrten bis 1516. Kursachsen behauptete aber in dem Vergleich zu Naumburg seine Schutzgerechtigkeit über Erfurt und vermehrte seine Rechte. , Auf dem Reichstage zu Kostnih erlangte Kurfürst Friedrich die Anwartschaft auf die Erbfolge in das Her--/ zogthum Sachsen-Lauen bürg. Wichtiger aber war die Aussicht auf eine Landervermehrung, als 1511 Herzog ' Wilhelm von Jülich und Berg ohne männliche Nach- kommen starb. Sachsen hatte die mehrmals bestätigte Anwartschaft auf diese Lande, dennoch wurde der Herzog von Kleve damit belehnt und Sachsen mit der Ausflucht beschwichtigt, daß es wegen seiner Ansprüche binnen 2 Jah- ren befriedigt werden sollte, die Befriedigung erfolgte aber nicht und Sachsen fuhr fort, seine Ansprüche zu betreiben, ohne doch jemals zu seinem Rechte zu gelangen. Die Hemmung eingeriffener Mißbräuche und Herstel- lung guter Ordnung und Sitte ließ sich Kurfürst Fried- rich vorzüglich angelegen seyn, und veranstaltete deshalb in Gemeinschaft der albertinischen Linie auf dem Land- tage zu Naumburg 1488 eine geschärfte Landes- und Polizeiordnung; die Beobachtung der Feste und Feier- tage, die Abstellung des unmäßigen Trinkens, der über- triebene Kleideraufwand, die unmäßigen Schmaußercien, die Hegung der Landstreicher und anderer Verbrecher, das ungerechte Sportuliren der Advocaten, die zügellosen Sit- ten der Geistlichen waren Gegenstände dieser Polizeiordnung und ihre Uebertretung wurde mit harten Strafen belegt.

8. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 162

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
162 und Wappen der Burggrafen zu Meißen. Schon 1659 hatte er die Güter der Familie Berbisdorf, die später das Amt Laut erst ein bildeten, und zu gleicher Zeit von dem Grafen zu Schönburg die obere Grafschaft und einen Theil der Grafschaft Hartenstein gekauft. Wohl nur des dadurch zu erlangenden Vortheils we- gen bemächtigte sich August der Obervormundschaft über die Kinder des Herzogs Johann Wilhelm von Wei- mar 1573, zu welcher ihm kein Recht zustand, da der Ver- storbene in seinem Testamente den Pfalzgraftn Ludwig und den Herzog Alb recht von Mecklenburg zu Ober- vormündern ernannt hatte. Er erlangte dadurch die Hälfte der Grafschaft Henneberg nach dem Tode des letzten Grafen Ernst 1583. Damit die tief verschuldeten gräflich mansfeldischen Besitzungen, von denen ein Theil unter sächsischer Landeshoheit stand, nicht in fremde^ Hände gerathen möchten, brachte August, durch Verträge mit Magdeburg und Halberstadt, die Sequestration der Grafschaft Mansfeld an sich und erhielt dadurch seinen Nachkommen diese Besitzungen. In einem Streite mit dem Stifte Quedlinburg erwarb August 1574 J der Stifts, steuern mit der Erbvogtei des Stiftes und mit Schloß und Vozrei Lauenburg. Wichtige Erwerbungen waren die drei Hochstifter, Merseburg 1561, Naumburg 1565 und Meißen 1581. Zwar wurden diese Stifte noch nicht unmittelbar mit dem Kurstaate vereinigt, allein es mußten stets zu Administratoren, Prinzen aus dem sächsischen Hause, erwählt werden, und ihre Gebiete kamen unter kur- fürstliche Verwaltung. Wohlthätiger noch, wie durch seine Gebietserweiterun- gen, wirkte Kurfürst August durch seine Verbesserung der Gesetzgebung und Verwaltung seines Staates und hatte darin unter allen Fürsten seiner Zeit seines Gleichen nicht. Besonders rühmlich war es von ihm, daß er tüchtige Rätbe und Beamte zu wählen, und ihren Rath wohl zu benutzen wußte. Schon bald nach seinem Regierungsantritt mußte ihm der Hofrichter Melch i o r von O sse, ein alter treuer Diener, der schon unter vier Fürsten Sachsens gestam den hatte, eine Schrift entwerfen, worin alles das enthalten war, was dem Staate dienlich und nothwendig seyn konnte,

9. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 169

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
169 Astrologie trieb, gereicht ihm wohl zu keinem Vorwurf, denn es war Sitte seiner Zeit. Er hat den Wohlstand seiner Sachsen auf Jahrhunderte hinaus fest begründet und sein Land zu dem blühendsten, gewerbfleißigsten und reichsten unter allen deutschen gemacht. Wie von den Seinen, wurde er auch im Auslande geehrt und geachtet, und des römischen Reiches Herz, Auge und Hand genannt. Von ihm bis auf Friedrich August den Ge. rechten hat Sachsen nie wieder einen Fürsten gehabt, der ihm an Regententugenden gleich gewesen wäre. Nachdem er am 1. October 1585 seine treue Gemahlin verloren hatte, vermählte er sich am 3. Januar 1586 mit der 13jährigen Mochter Joachim Ernst's von Anhalt, Agnes Hed- wig, aber schon 6 Wochen darauf, am 11. Februar starb er, vom Schlage gerührt, im 60. Lebensjahre, zu früh für sein Volk. Neunzehntes Capitel. Begebenheiten in Sachsen bis zur Regierung Johann Georgs!. Christian I, der in seinem 26. Jahre zur Regierung gelangte, hatte zwar eine sorgfältige Erziehung genossen und von seinem Vater vortreffliche Unterweisungen in der Regierungskunst erhalten, allein ihm fehlte seines großen Vaters Scharfblick und Thätigkeit, dagegen besaß er bei einem schwächlichen Körper einen großen Hang zu Vergnüg- ungen und eine unüberwindliche Arbeitsscheu. Ihm war noch als Kurprinz der Dr. Nicolaus Krell, erst als Lehrer, dann als Rath beigegeben worden. Dieser war ein kluger, thatiger und erfahrner, aber auch eigenwilliger, selbst- süchtiger Mann. Ihm überließ der Kurfürst alle Staats- geschäfte und erhob ihn 1589 zu seinem Kanzler. Der Geheimerath kam dadurch beinahe ganz außer Tätig- keit. Das Oberconsistorium wurde schon 1585 aufge- löst und das Consiftorium in Meißen hergestellt, wodurch die oberste Leitung der Kirchensachen allmählig in Krelbs

10. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 239

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
Siebentes Buch. Von dem Frieden zu Hubertusburg bis zur Erhebung Kursachsen's zum König- reiche. 1806. Siebenunddreißigstes Capitel. Das Beginnen der Wiederherstellung Kur- sachsens unter Kurfürst Friedrich Christian und dem Administrator Laver. »)V-urfürft Friedrich Christian war bereits 41 Jahr alt, als er'zur Regierung gelangte, und hatte seit 1736 als Statthalter die Oberlausitz verwaltet, wobei ihm der Oberhofmeister Graf von Wackerbarth Salmour, ein redlicher, standhafter und sein Vaterland liebender Mann, zur Hand gegangen war. Er war daher zur Regierung wohl vorbereitet und ging mit Kraft und Besonnenheit «n das schwierige Werk der Wiederherstellung des in allen - Zweigen so furchtbar zerrütteten Staats. Vor Allem ord- nete er die höheren Staatsbehörden auf Neue. Die Stelle des Premierministers wurde abgeschafft, das geheime Ka- binet indrei Abtheilungen getheilt und mit zwei Staats« secretairen vermehrt, auch das geheime Concilium erhielt seine volle Wirksamkeit wieder. Alle Anwartschaften aus Aemter wurden aufgehoben. Damit der Kurfürst die Be- dürfnisse seiner Unterthanen erfahren könnte, so verstattete er jedem ohne Unterschied den Zutritt zu sich und seiner
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