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1. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 97

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
07 Neunzehnte? Capitel. Die Regierung der Brüder Ernst und Albrecht. Beide Brüder sollten, dem Testamente ihres Vaters zufolge, gemeinschaftlich regieren, und das haben sie auch zu ihrem Vorthcil und zum Besten des Landes 21 Jahre lang gethan. Im Jahr 1465 empfingen sie beide gemeinschaft- lich die Belehnung über ihre Lander von ihrem Oheim, dem Kaiser; darauf unterstützten sie den König Georg von Böhmen, Albrechtö Schwiegervater, gegen die unru- . higen Schlesier. 1466 zogen beide Brüder gegenhcin- richii., Burggrafen zu Meißen und Herrn von Plauen, der ihre Unterthanen beraubt hatte, nahmen ihm Schloß und Stadt und behielten es als ein Lehn von Böhmen. Da sie durch die Auffindung der Silbergruben zu Schnee- de rg zu einem Ueberfiuffe an Gelde gekommen waren, so- kauften sie 1472 die Herrschaft Sagan für 50,000 Gold- gülden , die bis 1549 bei Sachsen blieb. Dann kauften sie 1477 die Herrschaft Sorau, Breskau und Storgau für 62,000 Gülden. Die letzter« wurden aber schon i5io gegen Rückzahlung der Kauffumme zurückgegeben. Nach dem Tode König Georg Podiebrads von Böhmen, be- warb sich der Herzog Albrecht, dessen Eidam, um die böhmische Krone. Er rückte mit einer beträchtlichen Kriegsmacht in Böhmen ein; doch da er seine Ansprüche zu heftig verfolgte, so faßten die Stände eine Abneigung gegen ihn und wählten den Prinzen Wradislaw von Polen. Seiner Schwester, der Acbtissin Hedwig von Q-ue d linb urg, leistete der Kmfürst Ernst Beistand gegen die Bürger, wofür er 1470 die erbliche Schirmherrschaft über dieses Kloster erhielt. Seinem Sohn Ernst verhglf der Kurfürst 1476 zum Erzbisthum Magdeburg. 1473 wurde derselbe auch zum Bischof von Halberstadt er- wählt. Er unterstützte denselben in seinen Streitigkeiten mit der Stadt Halle 1478, und half ihm i486 die wider- spenstige Stadt Halberstadt überwältigen. Unterdessen leistete Herzog Albrecht dem Kaiser Friedrich Iii. Kucgö- dienste gegen Karl den Kühnen, von Burgund, und 7

2. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 284

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
284 die ganze Nieder Lausitz, den Kurkreis mit Barby und Gommern, Th eile des in eigner und leipziger Kreises, den größten Theil der Stifte Merseburg und Naumburg, Zeiz, das sächsisch e Mannsfeld, den thüringischen und n e u städter Kreis und das Fürsten- thum Q u e r f u r t, Görlitz, Lübben, Guben, T o r - g a u, Wittenberg, E i l e n b u rg, M e r se b u rg, W ei- st e n fe l s, Naumburg und Schulpforta, Langen- salze, Weißensee, Neustadt und andere Städte, über- haupt 13674 Geviertmeilen und 864,400 Menschen mit allen S a l z w e r k e n, dem fettesten Kornboden und den ge- schontesten Wäldern gingen damit verloren. Die an Preußen abgetretenen Landschaften erhielten den Namen das Herzogthum Sachsen. Die Räumung des Landes soll 15 Tage nach der Auswechselung der Unterschriften vor sich gehen. Besondere Behörden werden unverzüglich die Auseinandersetzung wegen der Archive, Schulden, Rückstände Cassenbillets, des Eigenthums der öffentlichen Anstalten und milden Stiftungen, des Heeres, der Artillerie und der Kriegsvorräthe beginnen. Bei dem Heere haben alle Offi- ziere, Feldprediger und Chirurgen, so wie alle Ausländer die Wahl des Dienstherrn, bei den übrigen entscheidet der Geburtsort. Die Schulden der getheilten Provinzen bleiben auf denselben haften, auch bei den getheilten gehen sie nach den Einkünften. Dasselbe gilt von den ausstehen- den Forderungen. Alle Gemeinden, Corporationen, fromme Stiftungen und Unterrichtsanstalten behalten ihre Besitzungen und Einkünfte. Preußen verpflichtet sich 150/0(10, nöthigen Falls 250,000 Centner Salz ohne Ausgangszoll zu einem Preise an Sachsen zu liefern, der dem Könige von Sachsen seine bisherige Salzsteuer nicht schmälert. Am 27. Mai trm der König der am 27. März geschlos- senen Verbindung gegen Frankreich bei und stellte 8,000 Mann Linientruppen und eine gleiche Zahl Landwehr. Am 8. Juni wurde die deutsche Bundesacte für Sach- sen unterzeichnet. So war denn das Aer^ste über das unglückliche S ach - scn verhängt, das, was Jahrhunderte lang durch gemein- same anden zusammengehalten worden und in ein Ganzes verwachst^, wurde, getrennt und zerriffen. Landsleute, Brü-

3. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 287

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
287 setzt, und die vielen Untersuchungen beschrankt wurden. Da- gegen blieb die auf den Landlagen zur Sprache gekommene Veränderung der nicht mehr zeitgemäßen Verfassung ohne Folge. Zwar wurden am 19*. October 1817 die Stände der bei dem Königreiche gebliebenen Oberlausitz und die Hochstifter Merseburg, ist aumbürg und Zeiz mit denen der 4 Kreise vereinigt, auch wurde der enge und weite Ausschuß der Ritterschaft in einem Collegium verbunden, dann wurden 29 neue Ritterschaftliche Stellen gegründet; das war aber auch in der Hauptsache Alles, im Uebrigen blieb es beim Alten, und wie viel auch auf den Landtagen zur Sprache gebracht wurde, so wenig wurde ausgerichtet. Nur die strenge Gerechtigkeitsliebe des Königs entschädigte gewißermaßen für dieses allerdings dem Bildungszustande des Volks keineswegs angemessene Festhalten bei dem Alten. Dennoch fehlte es an Veränderungen bei den Landes- behörden nicht. An die Stelle des geheimen Consiliums trat am 6. October 1817 der geheime Rath, welches die oberste Staatsbehörde war, hauptsächlich zur Berathung des Regenten, wie zur Aufsicht über die übrigen Landesbehörden und zur Annahme der Beschwerden der Unterthanen be- stimmt. Für außerordentliche Fälle bildete der geheime Rath mit Zuziehung der königlichen Prinzen und der Häupter anderer Collegien den Staasrath. Die zweite höchste Lan- desbehörde, das geheime Finanzcollegium, erlitt wegen Verringerung des Landes eine Verminderung seiner Mitglieder. Das Finanzcollegium that alles, jeden Zweig des Staatshaushaltes empor zu bringen, wobei ihm der König durch die veränderte Ordnung des Kas- senwesens zu Hilfe kam. Es wurden 2 Centralkas, sen, die Hauptkasse und die Rentkammer mit 5 ver- schiedenen Zahlämtern eingeführt. 25 Millionen rückstän- dige Zahlungen der keraegnaiious - Kasse von 1807 bis 1817 wurden für niedergeschlagen und erloschen erklärt, wo- durch freilich Viele einen Theil ihres Vermögens verloren. Besonders viel geschah für die Verbesserung des Forstwesens, welches um so nöthiger war, da die nutzbarsten und ge- schontesten Wälder für das Königreich Sachsen verloren gegangen waren. Auch wurde am 13. April 1816 die Forstbildungsanstalt zu Tharandt zu einer Forstaca-

4. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 281

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
281 der Noth und zur Aushilfe der Verarmten beizutragcn. Das Heergeräthe und das Abzugsgeld innerhalb des Lan- des wurde aufgehoben, die Eingangsabgaben auf Vieh, Getreide, Brantwein entweder aufgehoben oder vermindert; eben so zur Wiederherstellung des freien Handels die hohen Abgaben auf englische und preußische Maaren. Die durch Brand Verunglückten erhielten freigebige Unter- stützungen an Holz und andere Begünstigungen. Der Landmannn erhielt die Erlaubniß, seinen Acker gegen das Wild zu vertheidigcn. Die zerstörte Irrenanstalt auf dem Sonnen stein trat wieder ins Leben, und die Elb sch is- sa hrt, sowie die zerstörten Brücken bei Dresden, Meißen und Weißenfels, die unbrauchbaren Heer- straßen un«- drr Postenlauf wurden wieder hergestellt. Auch für Kunst und Wissenschaft zeigte sich die neue Verwaltung Ihatig. Dresden erhielt manche Verschönerungen, die Bergacademie zu Freiberg durch Ankauf für 40,000 Thlr. das Werner'sche Mineraliencabinet, auch mehrere Bü- chersammlungen. Das medicinisch- chirurgische Collegium wurde in eine Academie verwandelt und so wie die Kunstaca- demie erweitert, die Dresdner Blinden - und die Leip- ziger Hebammen - und Taubstummenanstalt erhielten Un- terstützungen. Obgleich unter der russischen Verwaltung manches Zweckdienliche vollbracht wurde, so fühlten die Sachsen doch schmerzlich, daß sie unter einer fremden Herrschaft standen, und wünschten mit heißer Sehnsucht ihren ge- liebten Landesherrn wieder zurück. Die feste Erwartung, daß er gleich nach dem Abschlüsse des allgemeinen Friedens heimkebren und die Negierung seines Landes wieder über- nehmen werde, ging nicht in Erfüllung, vielmehr kamen Gerüchte von einer Vereinigung Sachsens mit Preu- ßen in Unilauf, die je länger je mehr Wahrscheinlichkeit erhielten. Ganz Sachsen geriet!) darüber in Trauer und Unruhe, denn es wurde mit dem Verlust seiner theuer- sten Güter,^ seines angebornen Fürstenstammes und seiner Selbstständigkeit bedroht. ^Eine allgemeine Bestürzung er- folgte aber, als am 8. November 1814 der russische Gencralstatthalter die Landesverwaltung an Preußen übergab, und die preußischen Bevollmächtigten, der
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