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61. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 257

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
257 1769, Generalinnungsartikel für Künstler und Handwerker wurden 1780 erlassen. Besonders weitgreifend waren die Verbesserungen bei der Gesundheits- und Sicherheitspolizei. Der Arzneihandel außer den Apotheken wurde durch Ver- ordnungen von 1779, 1797 und 1799 eingeschränkt, die Vorräthe der Weinhändler sollten wegen der gefährlichen Verfälschungen jährlich untersucht werden; eine Thierarznei- schule in Dresden wurde 1782 zur Staatsanstalt ge- macht und reichlich ausgestattet. Durch die Beschlüsse der Landtage wurden zu Torgau und Waldheim noch 200 Stellen für Gemüthkranke, Waisen und andere Unglück- liche gestiftet. Um das Land von den arbeitslosen Hand- werkern, Landstreichern und Bettlern zu befreien, kam nach den Schlüssen der Landtage von 1793 und 1799 die Er- richtung des Arbeitshauses zu Colditz zu Stande, wel- ches auf 200, später aber auf 400 Personen berechnet war, und wozu jedes Ritter- und Freigut 5 Thlr. beitragen mußte. Eine Feuerordnung erschien 1775, u. 1790 wurde bei neuen Häusern das Decken mit Stroh und Schindeln untersagt. Eine Brandversicherungsanstalt entstand 1787. Wie schon erwähnt, war der Kurfürst kein Freund des Kriegs, das hinderte ihn aber nicht, auch dem Heer- wesen seine Aufmerksamkeit zuzuwenden und die nöthigen Verbesserungen dabei zu veranlassen. Er vergrößerte das Heer, um das Land nicht zu drücken, nur allmählig und brachte es auf 21,018 Mann zu Fuß und 6,203 Mann Reiterei und 608 Mann Garnison und Jnvalidencompag- nieen. Jedem Regimenté wurde seit 1770 ein bestimmter Werbedistrict angewiesen, dabei sollte die Ansäßigmachung so wenig als möglich gehindert werden, und Niemand über sein 40. Jahr zu dienen gezwungen sein. Mehrere Mili- tairanstalten, wie das Eadettencorps, die Ingenieur» und Artillerie-Academie erhielten eine zeitgemäße Umbil- dung. Seit 1783 wurde die Landesvermessung ununter- brochen fortgesetzt, das Heerwesen stand unter dem gchei- men Krieg.sraths-Eollegium und seit 1789 unter dem General-Kriegsgerichtscollegium. Der Ackerbau machte während der Regierung Fried- rich August's große Fortschritte, wie aus dem vergrö- ßerten Ertrage desselben ersichtlich, denn i. I. 1755 wurde 17

62. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 259

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
259 den seit 1768 mehrere Bienengesellschaften. Seit 1769 blühte die Weinbaugesellschaft und eine Winzerschule zu Zu sch e n d o rf für die Verbesserung'des Weinbaues. Auch die Gewerbe erfreuten sich einer sorgsamen Pfle- ge der Regierung, die dabei eine lobenswerthe Umsicht anwandte, um durch Begünstigung dieses Nahrungszweiges den freien Handel, der für Sachsen auch von großer Wichtigkeit ist, keinem Eintrag zu thun. Allerdings ge- riethen einige Artikel des inländischen Kunstfleißes in Ab- nahme, dagegen hoben sich andere zu einer großen Bedeut- samkeit empor. Die Leinwandmanufactur Sachsens - nahm ab, wahrscheinlich weil auf den Flachsbau nicht die nöthige Sorgfalt gewendet wurde; dagegen hoben sich die Wollen- und Baumwollenwebereien jährlich auf die erfreu- lichste Weise. Der Kurfürst ließ seit 1800 durch den Eng, länder Wkitfield die ersten Spinnmaschinen in Sach, sen bauen, deren Zahl in neueren Zeiten auf 600 gestiegen ist. Vor dem Jahre 1756 wurde blos ausländischer Kat, tun in Sachsen verbraucht i. I. 1803 wurde allein in Chemnitz auf 4oo Tischen gedruckt. Um die Muster zu vervollkommnen stellte der Kurfürst zwei Zeichenmeifter an, welche den inländischen Lehrlingen und Gesellen freien Unterricht ertheilten. Auch die Musselinmanufactur hob sich so bedeutend, daß von 1790 bis 1802 90 Millionen Ellen davon gestempelt werden konnten. Bei dem Handel beschränkte sich nach einer ganz richtigen Ansicht der Kurfürst mehr darauf, die Beschrän- kungen und Hemmniße wegzuräumen, als unmittelbare Unterstützungen zu ertheilen, deren der Handel mit wenigen Ausnahmen, nie bedarf. Er ließ sich dabei durch di« Be- schwerden und Bitten der Fabrikanten nicht irre machen. Die Besteuerung der fremden Kaufleute und andere lästige Auflagen hob er schon 1768 auf, den drückenden General, accis - Pacht schaffte er 1788 ab. Die Schiffbarmachung der Unstrut und der obern Saale begann 1789, leider gerieth dieses nützliche Werk 1797 m's Stocken. Für die Verbesserung der Heerstraßen wurde aber allerdings in die- sem Zeiträume zu wenig gcthan. Leipzigs Handel hob sich seit dem Jahre 1772 augenscheinlich, da seit dieser Zeit die polnischen Juden, die Russen und Griechen 17 *

63. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 286

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
286 die Frankreich zu zahlen hatte,erhielt Sachsen 6,804,748 Franken; auch an Vergütungen aus den früheren Kriegen wurde Sachsen eine beträchtliche Summe zugewiesen. Die Hoffnung Vieler, daß nunmehr nach wiederherge- stelltem Frieden alles Veraltete in der Verfassung und Ver- waltung abgethan und eine neue zeitgemäße Ordnung der Dinge eingeführt werden möge, ging nicht in Erfüllung, denn weder der König noch die Minister waren zu durch- greifenden Veränderungen geneigt,wogegen sich auch mehrere von den Standen setzten, deren Privatvortheil dabei in Berührung kam. Ein Hauptgeschäft war die Auseinander- setzung mit Preußen, besonders die Geldangelegenheiten. Von den 5 Millionen Kassenbillets übernahm Sachsen 3 Millionen 250,000 Thlr. Die Steuerschulden betrugen 22 Millionen 480,802 Lhlr., wovon auf das preußische Herzogthum Sachsen ' siel. Von den Schulden der Kammercreditcasse blieben bei Sachsen 1 Million 613,234 Lhlr. Die Centralsteuerobligationen, über 3 Million 200,000 Lhlr. übernahm Preußen ganz, Sachsen dagegen die sämmtlichen Landescommissions - und Compensationsscheine von 1 Million 486,000 Lhlr. Einige Cassen wurden nach Verhältniß der Bevölkerung getheilt. Den frommen Stift- ungen und Unterrichtsanstalten, so wie Familien und Pri- vatpersonen blieben ihre Besitzungen und Forderungen un- verkürzt. Nach Beendigung dieser Arbeit konnte erst die sächsische Staatsschuld genau festgestellt werden; sie be- lief sich auf 16 Millionen 66'>,771 Thlr. Zur Tilgung und Verzinsung erhielt die Steuercredikcasse jährlich 713,333 Thlr. 8 Gr. Die Gewissenhaftigkeit der Verzinsung besserte den Credit Sachsens so ungemein, daß die öprocenligen Papiere 8 bis 9 procent über pari standen, und daß ohne Gefahr einer allgemeinen Aufkündigung zur Verringerung des Zinsfußes geschritten werden konnte. Wichtig für den Handel und die Schifffahrt war der Zusammentritt sämmtlicher Elbuferstaaten zu Dres- den, die nach mehrjährigen Verhandlungen am 23. Juni 1821 die Elbschifffahrtsacte zu Stande brachten, der zu Folge die Elbe frei und kein Zwangszuschlag und Stapel mehr ftattsinden, die 35 Zollstätten der 10 Ufer- staaten auf 14 vermindert, die Zollsätze bedeutend herabge-

64. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 290

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
290 günstigt. Dennoch schien der Handel von Jahr zu Jahr adznnehmen, obgleich es noch einzelne gute Messen gab. Großen Schaden thaten die strengen preußischen Mau- then und Zollsätze und es wurde immer nothwenbiger mit andern Staaten zu Zollverträgen sich zu vereinigen, da dies schon Mehrere zu thun im Begriff waren. Doch wurde die Elb sch iffsa hrt wieder lebhafter und in Dresden trat 1822 eine Elbversicherungsanstalt zusammen. Auch , , bildete sich 1824 eine Elb Handelsgesellschaft auf Aktien zum unmittelbaren Handel nach Amerika, die aber schon nach 3 Jahren wieder einging. — Der König unter- ließ nicht, den Leipziger Handel bei eintretendem Geld- mangel mit großen baaren Geldsummen zu unterstützen. So auch 1820 bei Bildung des Kassenvereins und 1827 der Discontokasse. Eine große Erschütterung im Handel verursachte 1826 der Fall des Hauses Reichen- bach. Der Buchhandel litt durch die veränderten Zeitum- stände, besonders aber durch die strenge Censur, die auch be- sonders in Leipzig gehandhabt wurde. Viele Schriften wurden außer Landes gedruckt und bedeutende Handlungen drohten, ihr Geschäft von Leipzig wegzuverlegen. Die Verbesserung des Schulwesens, die eine so wesent- liche Sorge der mehrsten deutschen Negierungen ausmachte, wurde auch in Sachsen nicht vernachläßigt. Bei dem Volksschulwesen wurde so gut als möglich für die Errichtung fehlender Schulhäuser und für die Verbesserung des Gehal- tes der Lehrer gesorgt; doch war das Bedürfniß hier sehr groß und es blieb noch Vieles zu thun übrig. Zu den vorhandenen Schullehrerseminarien kam 1817 noch ein neues zu Budissin für 12 protestantische und 5 katholische Zög- linge. Die Landesschulen zu Meißen und Grimma und die Gelehrtenschulen zu Freiberg, Zwickau, Chem- nitz, Plauen und Schneeberg erhielten ständische Unterstützungen. Sehr viel that Leipzig für die Gelehr- ten-, Volks- und Bürgerschulen. Auch die Landesuniversi- tät Leipzig erhielt viele Beweise des landesherrlichen und ständischen Wohlwollens, berühmte Lehrer wurden aus dem Auslande berufen und die inländischen durch Gehaltsverbes- serungen dem Vaterlande erhalten. Die Bergacademie zu Freiberg, die durch Werners Tod am 30. August

65. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 302

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
302 kann. Als Entschädigung für die dem Lande überwie- senen Kammergüter bezieht der König für die Dauer seiner Negierung eine jährliche Summe von 500,000 Thlr. als Eivilliste zur freien Verfügung, wovon er aber die Unter- haltung des gesammten Hofstaats, die Erziehung und Un- terhaltung der königlichen Kinder und die Jnstgndsetzung der Schlösser, Gärten u. s. w. bestreitet. Diese Summe kann während der Regierungsdauer des Königs weder ver- mindert noch ohne Bewilligung der Stände vermehrt und niemals mit Schulden belastet werden. Dritter Abschnitt. §. 24 — 40. Jedem Unter- than steht die freie Wahl seines Berufs und der freie Abzug aus dem Lande ohne Nachsteuer zu. Dagegen har jeder die Verpflichtung zur Vertheidigung des Vater- landes. Niemand kann gezwungen werden, sein Eigenthum oder sonstige Rechte zu Staatszwecken abzutreten, als in den gesetzlich bestimmten Fällen und gegen volle Entschädigung. Alle in dem Königreiche aufgenommene christliche Kirchenge- sellschaften genießen gleiche bürgerliche und politische Rechte Alle Staatsbürger haben Anspruch auf alle Staatsämter ohne Unterschied desbandes oder Geburt. Alle Unterthanen haben das Recht, Beschwerden über Behörden zu führen und ihre Wünsche und Klagen selbst bei dem Regenten unmittelbar anzubringen. Dagegen sind alle zu den Staatslasten beizu- tragen verpflichtet; alle bisher bestandenen Befreiungen werden gegen eine angemessene Entschädigung aufgehoben.' Vierter Abschnitt, tz. 41 — 44. Alle Staats- diener und auch die Minister sind für ihre Dienstleistungen verantwortlich; alle Verfügungen in Regierungsangelegen- heiten, welche der König unterzeichnet, müssen von dem Minister, zu dessen Fach sie gehören, mit unterzeichnet wer- den, als Zeichen seiner Verantwortlichkeit für die Ueberein- stimmung derselben mit den Gesetzen und der Verfassung des Landes. Fünfter Abschnitt. §. 45 — 55. Die Gerichtsbe- hörden sind bei Ausübung ihres richterlichen Amtes von dem Einflüsse der Regierung unabhängig. Sie sind verpflichtet, ihren Entscheidungen die Gründe beizufügen. Außer in den von dem Gesotz im voraus bestimmten Fällen darf kein Um terthan seinem "ordentlichen Richter entzogen werden. Nie-

66. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 304

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
304 personen der Städte Dresden und Leipzig, ferner 6 vom Könige unter möglicher Berücksichtigung aller Theile des Königreichs nach Gutdünken zu bestimmende Städte. Die Io vom Könige zu ernennenden Rittergutsbesitzer müs- sen von ihren Rittergütern wenigstens einen reinen jährlichen Ertrag von 4ooo Lhlr. haben. Minister im Dienst und besoldete Hofbeamte können nicht ernannt werden, die er- wählten treten aber aus, wenn sie während ihrer Lanoftand« schüft zu einem Staatsdienste befördert werden, oder ein be- soldetes .Hofamt annehmen. Der Präsident der ersten Kam- mer wird vom Könige aus der Mitte der Herrschafts- oder Rittergutsbesitzer zu jedem Landtage ernannt. Zu Stellver- tretern schlägt die erste Kammer drei von ihr gewählte Per- sonen zur Auswahl vor. Die zweite Kammer besteht aus 20 Abgeordneten der Rittergutsbesitzer, 25 der Städte, 25 des Bauernstandes und 5 Vertreter des Handels- und Fabrikwesens. Für je- des Mitglied dieser Kammer wird ein Stellvertreter ge- wählt. ^ Zur Wahlfähigkeit der ersten Klasse gehört ein Gut von mindestens 600 Thlr reinen Ertrages. Alle drei Jahre, am Schlüsse des ordentlichen Landtags, tritt i der Stände aus, ist aber wieder wählbar. Den Präsident dieser Kam- mer und dessen Stellvertreter ernennt der König aus 4 von der Kammer gewählten Mitgliedern. Ein Wähler muß das 25. Jahr, ein zum Abgeordneten Gewählter das 30. Jahr erreicht haben. Das Wahlgesetz kann ohne ständische Zu- stimmung nicht geändert werden. Die Abgeordneten nehmen keine Instruktion von ihren Committenten an, sondern folgen nur ihrer Ueberzeugung. Die beiden Präsidenten schwören in die Hand des Königs, die übrigen Mitglieder in die des Präsidenten, die Staats- verfassung treu zu bewahren und in der Ständeversammlung das unzertrennliche Wohl des Königs und des Vaterlandes nach bestem Wissen und Gewissen bei Anträgen und Abstimmun- gen stets zu beobachten. Jedes Mitglied kann in der Kammer sei- ne Meinung frei äußern. Mißbrauch dieses Rechts durch Per- sönlichkeit und beleidigende Ausdrücke zieht Verweisung zur Ordnung und Versagung des Worts, Beleidigung ge- gen den Regenten aber Aufhebung der Sitzung und Berath- ung, am folgenden Lage aber die Strafe nach sich, die in Wider-

67. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 4

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
4 tcrlistig, grausam; die Sachsen also konnten nicht einse- hen, warum sie ihre Religion mit einer andern vertauschen sollten, die die Menschen nicht besser machte. Bei den Sachsen war jeder freie Mann unabhängiger Herr auf seinem Grunde und Boden, er gehorchte nur den Gesetzen, die die Volksgemeinde gegeben hatte, und im Kriege einem selbstgewählten Heerführer. Bei den Franken gebot der König, oder in seinem Namen der Herzog oder Graf, bei den Sachsen war der Grundbesitz von allen Abgaben frei, bei den Franken mußte er den Zehnten von allen sei- nen Feldfrüchten an die Kirche zahlen. Wie hätten die Sachsen ihren Zustand mit dem der Franken vertauschen mögen? Die herrlichen Lehren und großen Wohlthaten des Christenthums konnten sie nicht begreifen, denn die unwis- senden fränkischen Priester kannten sie selbst nicht, und waren daher auch nicht im Stande, sie Andern zu verkün- digen. Außerdem sollten die Sachsen sich vielen Vorschrif- ten unterwerfen, deren Nutzen sie nicht einsahen. Sie wa- ren in allen ihren Sitten und Gebräuchen, in ihrem Glau- den und Aberglauben ihren Vorfahren, den alten Deut- schen, treu geblieben, weil sie sich wohl und glücklich da- bei befunden hatten, und ihre Beharrlichkeit gereicht ihnen zur Ehre; denn ein Volk, welches leichtsinnig und ohne Schwierigkeit althergebrachte Sitte, Regierung und Glau- den wechselt, und seine Selbstständigkeit nicht mit Gut und Blut vertheidigt, das geht rühmlos unter und sein Anden- ken erlischt unter den Lebendigen. Nachdem die Sachsen länger als zwei Jahrhunderte ihre Unabhängigkeit gegen die Franken vertheidigt, und diesen ihren Erbfeinden gar oftmals die Grenzländer verheert hatten, bot endlich im Jahre 772 Karl der Große die ganze Streitkraft seines Reichs auf, um sie zu überwältigen. Ihn trieb dazu keine bloße Kriegslust oder Ländergier, sondern die Nothwendig- keit, nemlich die Sorge um die Ruhe und Sicherheit sei- nes Reiches. Alle Deutsche waren den Franken un- terworfen, gaben den Zehnten, leisteten die Heeresfolgen und wurden auf fränkische Art regiert, nur die Sach- se n allein waren keinem Fremden unterworfen und leisteten weder Dienste noch Abgaben. Daß die unterworfenen Völ- ker, die Schwaben, Baiern und Thüringer eben so

68. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 20

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
20 Völker, die den Ungarn Beistand leisteten, unterworfen hatte. Als er daher im I. 924 den obersten Feldherrn der Ungarn bei Werke gefangen genommen hatte, nö- thigte ec diese wilden Horden zu einem 9jährigen Waffen- stillstände, wofür er ihnen aber einen jährlichen Zins ver- sprechen mußte, und als er sich so von diesem grausamen Feinde befreit hatte, ging er an die Uebcrwältigung der Slavenvölker. Zuerst in den Jahren 926 und 927 überwand er die Heweller oder Welzen und Reda- rier, dann die Lebusser, und endlich im I. 928 die Daleminzier. Er eroberte ihre Hauptfestung Gana mit Sturm, darauf mußten sie sich unterwerfen. Wahr- scheinlich erbaute er noch in diesem Jahre die Burg Mei- ßen, alsdann that er noch einen Feldzug gegen die Lu- st tzen und Böhmen, und machte den Herzog Wen- zes law zinsbar. Als darauf 929 die empörten Reda- rier, Heweller und andere Slavenvölker wieder zum Gehorsam gebracht, verbesserte er das Kriegswesen und die Vertheidigungsanstalten. Er bildete durch Kricgsspicle und häufige Uebungen bessere Reiterhcere in Sachsen, erbaute viele Burgen, umgab offene Flecken mit Mauern, und ge- bot, daß der 9te freie Gutsbesitzer vom Lande in die Städte ziehen sollte; dann verordnete er, daß die Vorräthe von Lebensmitteln dahin gebracht, und Feste und Versammlungen nur in den Städten gehalten werden sollten. Die Räuber und Landstreicher, von denen es damals im Lande wim- melte, versammelte er, und stiftete aus ihnen eine Krieger- schaar, die er in Merseburg zur Besatzung einlegte. Unter solchen Vorbereitungen war 932 der Waffenstillstand mit den Ungarn abgelaufen, sie forderten den Zins aufs Neue, und da er ihnen abgeschlagen wurde, brachen sie mit einem großen Heere in Thüringen ein. Sie theilten es in zwei Theile, die eine Schaar belagerte die Burg des Grafen Widdo, des Schwestermannö Heinrichs, der große Schätze besaß, die andere drgng in Nordt hü rin- gen vor, wurde aber von dem Grafen Siegfried und Hermann geschlagen. Nun hob die erstere Schaar die Belagerung auf, und rückte in Sachsen vor. Heinrich ging ihr entgegen und schlug sie in die Flucht. Im Jahr 933 erschienen die Ungarn abermals mit großer Heeres-
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