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1. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 100

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
100 den Staats- und Ssttenverhältniffen anderer Länder hatte auch manche Veränderung in den sächsischen Ländern zur Folge. Der Fürstenhof erhielt eine Vermehrung des Hofstaats und einen vergrößerten Glanz, und wenn gleich die Kurfürsten in diesem Zeiträume meistens gute Staats- wkrthe waren, und eichen ehrbaren Lebenswandel führten, so ließen sie es an ihrem Hofe doch nicht an einem Auf- wande fehlen, der einem königlichen nahe kam. Die land- ständische Verfassung gewann eine andere Gestaltung und festere Ordnung, die Stande des Herzogthums Sachsen erschienen auf den meißnischen und osterländischen Landesverfammlungen, und seit 1428 nahmen die Stande regelmäßig Theil daran und bildeten mit den Prälaten, Grafen, Herrn und Rittern die Landschaft. Außer der Bede, von der schon die Rede gewesen und die nach und nach außer Gebrauch kam, wurden andere Abgaben einge- führt. Denn die Landesherrn singen an die Reichslastcn auf die Unterthanen zu wälzen, auch reichten die Einkünfte der fürstlichen Kammergüter nicht mehr zur Bestreitung der Kosten der Kriegszüge und der glänzenden Hofhaltung hin. In Thüringen war schon 1405 eine allgemeine Kopf- steuer, der Bär oder Bern genannt, aufgekommen; in Meißen wurde i486 die ginfe (Accise), der 3oste Pfennig von allem feilen Verkauf, und 1443 eine Kopfsteuer von 2 gr. für den Kopf eingeführt. Letztere ward 1454 nach dem Vermögen und dem Einkommen erhoben, und selbst Geistliche und Ritter waren davon nicht ausgenom- men. Die Landschaft verwilligte zwar alle diese Abgaben, doch nicht ohne sich dabei die Bestätigung alter und Ver- leihung neuer Rechte auszubedingen. So wurde 1428 die Beisteuer zum Hussitenkriege nur unter dem Beding ver- wiüigt, daß die Lehnsgüter in Ermangelung männlicher Nachkommen auch auf Töchter und Seitenvcrwandte ver- erben sollten; und 1438 gestand der Kurfürst der Land- schaft das Recht zu, sich zu ihrer Sicherheit zu vereinigen, wenn er außer der jetzigen noch andere Forderungen sollte machen wollen. Als diese Steuern 1451 bewilligt werden sollten, erlangten die Stände das Recht, das erho- bene-Geld in Leipzig niederzulegen und durch einen stän- dischen Ausschuß verwalten zu lassen. Dadurch wurde der

2. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 68

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
68 Lombardei. Nützlicher war die Bekämpfung der Raub- ritter in T hü rin gen und Meißen, deren Raubschlöffcr zerstört, und die selbst gehenkt wurden. Da durch die ansehnlichen Erwerbungen der Wetti- n i sche Gcsammtstaat beträchtlich vergrößert-worden war, so hielten die drei Brüder, die langer- als 30 Jahre i'n größter Eintracht gemeinschaftlich regiert-hatten, es für an- M gemcffcn, daß jeder von ihnen die Verwaltung eines Haupt- landes besonders übernehme und benutze, wahrend viele Haupt- gegcnstande, als hohe Gerichtsbarkeit, Ausschreibung von Steuern, Landesveraußerungen, Kriegserklärungen und Frie- densschlüsse, die Bergwerke und die Münze gemeinschaftlich verwaltet wurden. Der Vertrag, der darüber am 5ten Juni 1379 deshalb geschlossen wurde, hieß die Ocrterung. In Folge desselben erhielt Friedrich der Strenge dasosterland und die Mark Landsberg, Balthasar Thüringen und Wilhelm Meißen. Der Landgraf Balthasar hatte durch seine Vermahlung mit Margaretha von Hohenzollern 1374 auch die Äemter H i ldburgh au sen, Heldburg und Eisfeld erworben.' Friedrich der Strenge, nur gegen Feinde und Verbrecher streng, den Seinen aber ein sorgsamer Schützer und Berather, starb den 26sten Mai 1381, zu früh für sein Volk und für sein v Haus, da er einsichtsvoll, thatig und wohlgesinnt war. Er hinterließ 3 Söhne, Friedrich den Streitbaren, Wilhelmii. und Georg, über die ec ihre Mutter, Ka- thar ina von Henneberg, eine kluge und entschlossene Frau, zur Vormünderin gesetzt hatte. Sie verwaltete die Regierung mit Klugheit und Ansehen, dennoch konnte sie die Erbtheilung nicht verhindern, die am I3ten November 1382 zu Ehemnitz erfolgte. Die Länder waren im Gan- zen so wie in der Oertcrung getheilt, nur daß die neu- erworbenen voigtländischen Besitzungen und einige thü- ringische Städte noch zum Osterlan d geschlagen wurden. F reib erg und die Bergwerke blieben gemeinschaftlich. Von nun ab sind die We klinischen Länder, mit Aus- nahme der Jahre von 1440 bis 1445, nie völlig wieder vereinigt worden. Js;J fi

3. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 78

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
78 Sechzehntes Capitel. Zustand der Wettinischen Lande von 1247 bis zur Vereinigung der Kurwürde und des Her- zogthums Sachsen mit ihnen, 1418. Durch die Vereinigung von Thüringen mit Mei- ßen und dem Osterlande unter einen Rcgentenstamm wurde keineswegs die Verbindung dieser Lander zu einem Staate bewirkt; jedes behielt vielmehr seine besondere Ver- fassung, und die Stände eines jeden Landes nahmen nur die Angelegenheiten ihrer Landschaft in Berathung, ohne sich um die der übrigen zu kümmern; auch standen die mehrmaligen Theilungen der Regenten der Vereinbarung der Lander zu einem Gesammtstaate entgegen. Landftände waren in sehr frühen Zeiten vorhanden; in Meißen wur- den sie 1135, in Thüringen 1192 eingeführt und ohne Zweifel bestanden sie schon früher, doch hatten die Städte keinen Theil an den Landtagen. Die thüringischen Städte erschienen zuerst 1308, die meißnischen und osterländischen 1350 auf dem Landtage. Diese Ver- vollständigung der Verfassung war eine Folge der Geldnoth, in welche die Fürsten, vornehmlich ihrer Kriege und dann ihrer glänzenden Hofhaltung wegen, geriethen. Das ver- änderte Kriegswesen machte größere Heere und besonders viele Feldkrieger nothwendig. Die Kosten dazu konnten die Regenten nicht mehr von ihren Kammergütern bestreiten, sie bedurften der Beisteuer des Landes, und da die blühend gewordenen Städte vorzüglich dabei in Anspruch genom- men wurden, so war natürlich, daß sie auf den Landtagen, auf welchen Abgaben bewilligt wurden, Theil nahmen. Die ersten Abgaben wurden Beden genannt. Die ersten allgemeinen Beden wurden 1350 von den Landständcn zu Leipzig zu Abtragung der landesfürstlichen Schulden bewilligt. Später kamen noch besondere Beden, die von einzelnen Ständen oder Ortschaften bewilligt wurden, hinzu. Wenn im Allgemeinen Veden bewilligt wurden, ließen sich die Stände gewöhnlich einen Revers ausstcllen, daß keine mehr verlangt werden sollte, ausgenommen wenn cs Krieg oder anderer Nothstand nothwendig erforderte. 2"

4. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 214

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
214 Stande der Landschaft keine neuen Schulden aufzudringen, keine Werbung, Krieg oder Bündnisse zu schließen, und keine Veränderung in der Religion wie auch keine Steuerveränderung vorzunehmen, kehrte der Kurfürst sich nicht, und trotz den großen Bewilligungen, die den Ständen abverlang-t wur- den, erlangten sie nicht nur keine Vermehrung ihrer Rechte, sondern litten noch in mehrerer Hinsicht eine Verminderung derselben, doch kam 1728 eine Landtagsordnung zu Stande. Das Heerwesen war es vornehmlich, was des Landes Kräfte verschlang und viele Millionen kostete. Schon i. I. 1711 belief sich das Heer auf 30,000 Mann. Da diese Kriegsmacht noch dazu sehr glänzend ausgerüstet und bei öftern Verlusten immer wieder ergänzt werden mußte, so konnte das Land die Kosten nicht mehr erschwingen und sie wurde in Etwas vermindert. Im Jahr 1726 war das Heer aber wiederum auf 20,000 Mann zu Fuß und 7000 Mann zu Pferd gebracht, deren Unterhaltung an 2 Millio- nen Lhaler kostete. Schwere Klagen des Volks und der Stände wurden wegen den gewaltsamen Werbungen der jungen Mannschaft geführt. Da Friedrich August in irgend einer Art des Glanzes sich nicht gern von andern Monarchen übertreffen ließ, so ahmte er auch die damals in Preußen herrschende kriegerische Prunkliebe nach. Er ließ i. I. 1780 bei Mühlberg ein Lustlager halten, wo- bei er 30,000 Mann auf französische Art in den Waf- fen geübt stellte. Ezi waren dabei der König und der Kur- prinz von Preußen, außerdem aber noch 47 Fürsten zugegen. Die kostbarsten Prunkfeste, Illuminationen, Feuer, werke wurden dabei gegeben, und dieses Lustlager kostete dem Lande eine Million Thaler. Bei den unaufhörlichen Verwickelungen Friedrich August's 1. in auswärtige Angelegenheiten, bei seinen vie- len Kriegen und bei den mannigfachen Vergnügungen und Zerstreuungen, denen er sich ohne Maß und Ziel überließ, ist es wahrlich zu verwundern, daß in seinen Erblanden bei allen Verwaltungszweigen noch so viel geschah und Kur- sachsen gegen andere deutsche Länder, deren thätige Re- gierungen ungesäumt stets das Beste bewirkten, was Zeit und Umstande erforderten, nicht gar zu sehr zurückblieb.

5. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 276

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
276 König mit seiner Gemahlin und Tochter und dem Kabi- netsrath nach Berlin ab. Einundvierzigstes Capilel. Sachsens innere Verwaltung und Lage von dem Jahre 1806 bis 1813. In diesem Zeiträume ging Sachsens gute Zeit zu Grunde, es erlag dem Drucke und den Leiden, welches von außenher darauf einstürmte und das, was wahrend Friedrich Angust's 4ojährigec glücklicher Regierung gediehen, war nun dem Verderben hingegeben. Der König blieb seinem Grundsätze treu, so wenig als möglich an dem Bestehenden zu ändern, und führte nur da Neuerungen ein, wo sie sich durchaus ohne sicht- lichen Schaden des Ganzen nicht mehr vermeiden ließen. So änderte er die Landesverfassung nicht, obgleich seine Souverainitätsrechte ihm dieses gestatteten und er seine landesherrliche Macht dadurch hätte vergrößern können. Nur auf Verlangen der Landstände wurden am 15. März 1811 die Reformirten den Lutheranern und Katholiken völ- lig gleich gestellt. Die Bestreitung der Geldbedürfnisse machte eine Hauptsorge der Regierung aus. Schon i. I. 1807 wurde eine neue Anleihe von 4 Millionen L'hlr. ge- macht. Die Summe der Kassenbillets wurde bis zum Jahre 1811 von 3 bis auf 5 Millionen erhöht. Eine eigene Oberbehörde wurde am 6. Nov. 1807 unter dem Namen Landescommission errichtet, deren Geschäft es war, die Landeslasten gleichmäßig zu vertheilen. Nachdem mehrere andere kleinere Anleihen nicht hinreichend befunden waren, genehmigten die versammelten Stände am 30. April 1811 eine abermalige Anleihe von 6 Millionen Thlr; auch dieses genügte nicht, und die Stände verwilligten auf 6 Jahre von 1812 bis 1817 294 Million Thlr. von denen 18 Millionen auf dem gewöhnlichen Wege beigebracht, der Rest aber theils. durch die Reichenbachische Anleihe,

6. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 277

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
277 theils durch einen freiwilligen Beitrag der Ritterschaft, 1 Heils durch eine Dienst- und Capital ein ko m men- steuer gedeckt werden sollte. Auf diesem Landtage, dem letzten des ungetheilten Landes, kam auch die Vereinfachung der sächsischen Verfassung zum Anträge, und Fried, rich August erklärte, daß er die Vereinigung der Pro- vinzen zu einem Ganzen zuträglich finde, doch kam der gute Gedanke nicht zur Ausführung. > _ - Eine große und zweckmäßige Umbildung erlitt das Heerwesen. Das ganze sächsische Heer wurde unter der Leitung des Generals von Gersdorf gänzlich umge- staltet und dem französischen ähnlicher gemacht. Die Beurlaubungen zum Vortheil der Besehlshaber sielen weg, die kleinern Unterabtheilungen des Heeres wurden zusam- mengethan, bei der Bekleidung, den Waffen und den Ue- bungen, sowie bei der Dienstordnung erfolgten wesentliche Verbesserungen. Eine Anzahl alter Generale und Offiziere wurde in Ruhestand versetzt. Diese Veränderungen kosteten viel, waren aber nochwendig. Die Polizeisoldaten, Gens- darmen zur Reinigung des Landes von Landstreichern und verdächtigen Menschen wurden nach Art der sranzö- sch e n eingeführt. Bei dem Justizfache waren die Dienstlisten beiden Justizämtern 1810 und das Mandat gegen den Zu- denwucher 1811 das wichtigste Neue. Die ihm zuge- muthete Einführung des französischen Gesetzbuches"wies der König beharrlich zurück. Sonst erhielt das Forstwesen einige Verbesserungen, das Zunft - und Jnnungenwesen Abstellung einiger Mißbrauche; auch wurden die Wander- bücher eingeführt. Das Bergwesen, die Schulanstalten und die Universitäten blieben, der schweren Zeiten ungeachtet/ nicht ohne Unterstützung. Die Nahrungsquellen im Lande singen immermehr zu stocken an, die Geldnoth wurde immer größer, die Ver- armung nahm überhand. Der Handel Sachsens erlitt theils wegen der Seesperre, theils durch das Verschwinden de6 baaren Geldes und durch unnatürliche Beschränkungen französischer Aufseher eine große Hemmung, nicht weniger der Gewerbsteiß, da die Farbewaaren, die Baum- wolle und andere Stoffe, die vom Auslande kamen, ent- weder gar nicht zu haben, oder mit großen Abgaben belegt

7. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 253

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
253 Durchzug durch seine Staaten; die Katholiken werden in Ausübung ihres Gottesdienstes und ihrer politischen Rechte den Lutheranern völlig gleichgestellt; im künftigen Frieden rnil Preußen wird von dieser Macht der cottbusser Kreis abgetreten, welches dagegen ein gleiches Gebiet zwischen Erfurt und dem Eichsfelde abtritt; das Königreich Sachsen stellt für den Fall eine^ Krieges 20,000 Mann von allen Waffengattungen, in dem gegenwärtigen Feldzuge aber wegen des gehabten Verlustes 4,l)00 Mann zu Fuß, 1600 zu Pferd und 300 Mann Artillerie und 12 Kano- nen; alle Kriegssteuern hören von dem Augenblicke der Un- terzeichnung des Friedens auf. Am 20 December wurde die Erhebung des Kurfürstenthums zum Königreiche öffent- lich bekannt gemacht und am 8. Februar 1807 das Frie- densfest gefeiert. Neununddreißigstes Capitel. Ueb er sicht der innern Negierung Friedrich August's bis zum Jahre 1806. Friedrich August Hi. hatte bei Uebernahme der Regierung den festen Vorsatz gefaßt, die Nebel, an denen sein Land noch von dem siebenjährigen Kriege litt, zu tilgen und sein Land so glücklich zu machen, als es irgend die Lage desselben gestattete. Allein er hatte auch fest bei sich beschlossen, keine Eingriffe in wohlerworbene Rechte zu thun und ohne die dringendste Nothwendigkeit nichts Bestehendes zu ändern; deshalb gingen alle seine Verbesserungen einen ruhigen gemessenen Gang. Nie fand selbst in unwichtigen Sachen eine Uebereilung statt und nur, wo augenscheinliche Uebelstände und Mißbräuche vorhanden waren, wurde zu durchgreifenden Maßregeln geschritten. Friedrich August kannte sein Volk und wußte, daß es rasche, Aufsehen erregende Veränderungen nicht liebt. Des§ halb ging er bei allen seinen Einrichtungen mit großer Vorsicht und Schonung zu Werke, und gerade dadurch

8. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 287

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
287 setzt, und die vielen Untersuchungen beschrankt wurden. Da- gegen blieb die auf den Landlagen zur Sprache gekommene Veränderung der nicht mehr zeitgemäßen Verfassung ohne Folge. Zwar wurden am 19*. October 1817 die Stände der bei dem Königreiche gebliebenen Oberlausitz und die Hochstifter Merseburg, ist aumbürg und Zeiz mit denen der 4 Kreise vereinigt, auch wurde der enge und weite Ausschuß der Ritterschaft in einem Collegium verbunden, dann wurden 29 neue Ritterschaftliche Stellen gegründet; das war aber auch in der Hauptsache Alles, im Uebrigen blieb es beim Alten, und wie viel auch auf den Landtagen zur Sprache gebracht wurde, so wenig wurde ausgerichtet. Nur die strenge Gerechtigkeitsliebe des Königs entschädigte gewißermaßen für dieses allerdings dem Bildungszustande des Volks keineswegs angemessene Festhalten bei dem Alten. Dennoch fehlte es an Veränderungen bei den Landes- behörden nicht. An die Stelle des geheimen Consiliums trat am 6. October 1817 der geheime Rath, welches die oberste Staatsbehörde war, hauptsächlich zur Berathung des Regenten, wie zur Aufsicht über die übrigen Landesbehörden und zur Annahme der Beschwerden der Unterthanen be- stimmt. Für außerordentliche Fälle bildete der geheime Rath mit Zuziehung der königlichen Prinzen und der Häupter anderer Collegien den Staasrath. Die zweite höchste Lan- desbehörde, das geheime Finanzcollegium, erlitt wegen Verringerung des Landes eine Verminderung seiner Mitglieder. Das Finanzcollegium that alles, jeden Zweig des Staatshaushaltes empor zu bringen, wobei ihm der König durch die veränderte Ordnung des Kas- senwesens zu Hilfe kam. Es wurden 2 Centralkas, sen, die Hauptkasse und die Rentkammer mit 5 ver- schiedenen Zahlämtern eingeführt. 25 Millionen rückstän- dige Zahlungen der keraegnaiious - Kasse von 1807 bis 1817 wurden für niedergeschlagen und erloschen erklärt, wo- durch freilich Viele einen Theil ihres Vermögens verloren. Besonders viel geschah für die Verbesserung des Forstwesens, welches um so nöthiger war, da die nutzbarsten und ge- schontesten Wälder für das Königreich Sachsen verloren gegangen waren. Auch wurde am 13. April 1816 die Forstbildungsanstalt zu Tharandt zu einer Forstaca-

9. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 288

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
288 bernte erhoben. Bei dem Jagdwesen blieb es bet dem Alten. Auch das Postwesen erlitt manche Veränder- ung. Die Erhöhung des Briefportos war allerdings nicht angenehm, dagegen gewahrte die' Einführung der Eil» wagen einen wesentlichen Vortheil und die Klagen über die Langsamkeit der sächsischen Posten hörten auf. Das Bergwesen erfreute sich unausgesetzt der freigebigste.! Unter- stützung, die es durch einen vermehrten Ertrag reichlich be- lohnte. Eine durchgreifende Veränderung wurde bei dem Heere durch das Mandat vom 25. Februar 1825 einge- führt. Die Dienstzeit der Militairpflichtigen war auf 8 Jahr bestimmt. Durch Aufstellung von 4 Klassen der Dienstfähigkeit wurde dafür gesorgt, daß die Aushebung für das höhere Studium, für Handel, Gewerbe und Ackerbau ' keinen Nachtheil hatte. Das neue Militairstrafgesetzbuch be- hielt zwar die körperlichen Strafen bei, dock nur für die Soldaten, die sich noch nicht durch musterhafte Aufführung in die erste Klasse ausgedient hatten. Die Ingenieur- und Artillerieschule wurden 1816 zu einer Militairacademie vereinigt. Statt des an Preußen übergegangenen Sol- \ datenk nabeninstituts zu Annaberg wurde ein ähn- liches zu Kleinstruppau 1821 für 80 Knaben eröffnet, die indeß auch zu künftigen landwirthschaftlichen Bestimm- ungen erzogen werden können. Außerdem bestanden Garni- son- und Regimentsschulen, in welchen letzteren die Solda- ten selbst unter Leitung der Offiziere Unterricht erhalten. Seit 1820 sind auch Schwimmschulen-eingeführt. In der Gesetzgebung kam mit Ausnahme des Kriegsstrafgesetzbuchs nichts Neues zu Stande; die alte seit 1792 bestandene Gesetzcommission wurde 1810 aufgelöst, dagegen erhielten mehrere ausgezeichnete inländische Rechtsgelehrre den Auf- trag, Entwürfe zu einem bürgerlichen und einem Strafge- setzbuchs zu machen. Die Polizei wurde mit Ausnahme der beiden Städte Dresden und Leipzig den Kreis - und Amtshauptleuten übertragen, und die Gensd'armerie ihnen' untergeordnet. Viele einzelne zweckmäßige polizeiliche Verordnungen, wie die Zeitumstände sie nöthig machten, erschienen nach und nach und bewiesen eine umsichtige Tha- tigkeit in diesem Verwalrungszweige. Die Errichtung von

10. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 293

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
L9z gen des Wildes gesichert, und 'er konnte sich der Frucht seines sauren Schweißes freuen. Uebrigens wurde bald bekannt, daß der König Willens sei, Alles so zu lassen, wie es sich unter der vorigen Negierung befunden habe. Damit waren zwar die Beamten und Bevorrechteten zufrieden, allein die Mehrzahl des Volks sehnte sich nach Verbesserungen, deren Nothwendigkeit augenscheinlich wurde. Um das mangelhafte Bestehen der Einrichtungen weni- ger fühlbar zu machen, und die billigen Wünsche des Volkes zu befriedigen, wurden eine Menge zweckmäßiger Verord- nungen erlassen, die im Einzelnen manches Gute feststellten, anderes vorbereiteten, allein zum Theil durch die Langsamkeit, womit sie in Vollziehung gesetzt wurden, und durch den Kampf, den sie mit den alten Formen zu bestehen hatten, doch nicht immer das leisteten, was damit beabsichtigt wur- de. Das war besonders bei der Gesetzgebung und bei der Polizei der Fall. Besonders bei der letzten herrschte eine große Thatigkeit, was die Gesundheits - und Wohlfahrtspo- lizei betrifft; doch kamen auch häufig Klagen vor, daß die Polizei zu weit um sich griff und. sich die gesetzgebende und richterliche Gewalt anmaße. Eine Verordnung vom 22. Marz 1828 gebot die Einrichtung von Bürgergarden in allen Städten von wenigstens 1000 Seelen, in welchem Fall sie 10 Mann stark und dann auf jede 500 Seelen um 5 Mann steigen sollte. Der Zweck des unentgeldlichen Dienstes war die Erhaltung der polizeilichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit im Krieg und Frieden. Bei dem Kriegs- wesen wurden einige Ersparungen gemacht und eine Ver- einfachung des Geschäftsganges eingeführt. Einige kostspieli- ge Stellen bei dem Oberkanimerherrn - Amt wurden einge- zogen. Auf dem Landtage 1830 wurde ein Erlaß von 2 Quatembern und 2 Pfennigen festgesetzt, was seit lan- gen Jahren nicht hatte geschehen können, doch das Ober- steuer - Collegium hatte so musterhaft gewirtyschaftet, daß beinahe 1 Million Ueberschuß vorhanden war, die dem Lan- de zu Gute kam. Auf dem Landtage bekundete sich ein Zwiespalt der Meinungen, indem ein Theil der Stande für die Beibehaltung alles Bestehenden stritt, der andere aber auf zeitgemäße Veränderungen drang. Die Ritterschaft bat um Vorlegung einer allgemeinen Uebersicht des Staats-
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