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1. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 204

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
204 Herzog Johann Georg von Sachsen - Weißen- sels übernahm, und das endlich dem evangelischen Geheimen- rath in Dresden übertragen wurde. Allein es blieb doch nicht ohne einige Zumuthungen, die nur durch die große Standhaftigkeit der geistlichen Behörden und der Stande ohne Folgen blieben. Auch wurde ein, die Rechte der Stande beeinträchtigender .Revisionsrath errichtet, der zu großen Beschwerden veranlaßte und dessen Aufhebung die Stände 1700 -durch die Bewilligung einer Million Gul- den erkauften. Wie nachtheilig die neue Krone dem Kurfürstenthume Sachsen wurde, ist aus den Veräußerungen ersichtlich, die Friedrich August machte, um das nöthige Geld zur Behauptung seiner Würde zu erhalten. Seine Ansprüche an das Herzogthum Sachsen Lauenburg verkaufte er an Braunschweig - Lünebur'g für 1 Million und 100.000 Gulden, die Erbvogtei über Quedlinburg und die Aemter Lauenburg, Levenberg, Gersdorf und das Reichsscholzenamt in Nord hausen für 300,000 Thaler an Brandenburg, und die Landeshoheit über den albertinischen Antheil an Henneberg am 4. September 1700 an den Herzog von Sachsen -Zeiz für 43.000 Thaler, am 10. März 1698 das Amt Petcrsberg, den letzten Rest der alten wetti nischen Stamm-Graf- schaft für 40,000 Thaler an Brandenburg auf Wieder- kauf, 1698 das Amt Borna an den Herzog von Gotha für 45,000 Gulden, das Amt Gräfen Hein ich en für 45.000 Thaler an die Fürstin Henriette von Anhalt- Dessau; an Hannover den Antheil an der Grafschaft Mansfeld für 600,000 Thaler 1707, an Sachsen- Weimar 1712 das Amt Pforta für 100,000 Gulden. Doch wurden diese 4 letzteren Veräußerungen spater wieder eingelöst. Noch andere Mittel, Geld aufzutreiben, wurden versucht, so unter andern die Errichtung der Depositen- bank, für welche die Geleits -Accise, Hütten - und Farben- werke zur Sicherheit verpfändet wurden, doch da die Stän- de mit Ernst darauf bestanden, daß keine gerichtlichen De- positen und Gelder von Unmündigen, Kirchen und frommen Stiftungen mit hineingezogen werden sollten, worüber sie

2. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 267

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
267 leon den Erbau einer Landesfestung in Torgau, die unter 5 bis 6 Millionen Thlr. nicht herzustellen war, Gegen den Willen des gewaltigen Kaisers galt kein Wi- derspruch, das Land mußte die schwere Last ohne Murren übernehmen. Was hals es, daß der König von Napo- leon persönlich hochgeehrt wurde, wer vortheilte davon, daß der König von Sachsen über mehr Land und Leute gebot, als der König von Preußen, stiegen doch die Ab- gaben und die Staatsschulden jährlich höher, während der Handel in Verfall gerieth, der Ackerbau stockte und beinah alljährlich einige Tausend Männer und Jünglinge ihr Leben verloren auf dem Schlachtfelde oder in den Spitälern. Zwar erhielten die Manufacturen und Fabriken durch die Handelssperre einigen Aufschwung und ihre Zahl vermehrte sich ansehnlich von Jahr zu Jahr, allein es ließ sich vor- aussehen, daß dieser Vortheil nur vorübergehend sein würde, auch war er so bedeutend nicht, um die andern großen Schadenstände auch nur einigermaßen zu übertragene Nur ein Thor konnte den traurigen äußern Schimmer Sach- sens für etwas Erfreuliches halten! Eine Schreckenszeit rückte immer näher heran, der Ausbruch eines Völkerkriegs war unvermeidlich. Spanien und P ortugal hatten seit 1808, von England unter- stützt, die Waffen ergriffen. Alexander I. mannigfach durch Napoleons Herrschsucht bedroht, rüstete gewaltig, söhnte mit England sich aus, schloß Frieden mit der Pforte, Bündnisse und Verträge mit England, Schwe- den und den Cortes von Spanien. Frankreichs Kaiser wünschte diesen Krieg, durch den er die letzte selbst- ständige Macht des europäischen Festlandes zu brechen hoffte. Ganz Italien und dem rheinischen Bund gebot er schleunig zu rüsten, mit Oeftreich und Preußen schloß er Bündnisse, durch die sie sich verbindlich machen mußten, bedeutende Streitkräste zu stellen, ganz besonders aber nahm er das von ihm gestiftete Herzogthum Warschau in An- spruch, dessen Bewohnern er mit der Wiederherstellung des Königreichs Polen schmeichelte und dadurch zu den un- erhörtesten Anstrengungen in Stellung von Mannschaft und Kriegsbedürfnissen verinochte, denn nur von dem Eifer, mit dem sie sein Unternehmen unterstützten, sollte es ab-

3. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 75

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
75 Fünfzehntes Capitel. Das Herzogthum, auch später Kurfürstenthum Sachsen unter der Herrschaft des Hauses Aöcanien. Graf Bern ha rd von Aöcanien hatte nach Hein- richs des Löwen Sturz i. I.. 1128 zwar den Titel eines Herzogs von Sachsen und den eines Erzmar- schalls erhalten, allein es waren damit keine Länder ver- bunden, und es blieb ungewiß, welche Gebiete das neue Herzogthum Sachsen ausmachen sollte. Nach Bern- hards Tode 1211 theilten seine beiden Söhnen sich in seine Länder, der älteste, Heinrich, nahm die As ca Ni- schen Erbländer, Al brecht der jüngere erhielt den Her- zogstitel mit dem Erzmarschallamte und das Gebiet an der Elbe, den Wittenberger Kreis, welches nach- mals der Kurkreis hieß. Von der Zeit ist dieses Gebiet stets für das eigentliche Herzogthum Sachsen gehalten worden. Lauenburg war, als die Ascanischen Brü- der theilten. im Dänischen Besitz, und kam, nebst der Lehnshoheit über Nordalbingen, 1227 nach der Nieder- lage der Dänen bei Bornhoerede an das Herzogthum Sachsen. Nach Herzog Alb rechts I. Tode 1260 theilten des- sen beide Söhne; Albrecht Ii. nahm Wittenberg, Johann Lauenburg, Beide stifteten besondere Linien, Beide führten den Herzogstitel und übten die Lehnshoheit über die sächsischen Grafen gemeinschaftlich. Auch er- warben sie zusammen die Burggrafschaft Magdeburg, zu welcher große Rechte und Einkünfte und beträchtliche Besitzungen gehörten.- In der Folge besaß aber die Linie Sachsen-Wittenberg allein das Burggrafthum, auch brachte Albrecht Ii. 1290 die Grafschaft Brene an sein Haus. Unter Rudolf I , dem Sohne und Nach- folger Albrecht Ii. (reg. von 1298 — 1356) erhob sich 1308 ein Streit wegen des Kaiserwahlrechts zwischen bei- den herzoglichen Linien. Bis dahin hatte es Wittenberg geübt, nun wollte Lauenburg es auch handhaben, wurde l

4. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 294

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
294 Haushaltes, das wurde aber abgeschlagen. Eine Bitte um Beschleunigung der allgemeinen Gesetzgebung wurde auf die Zukunft verwiesen. Noch bewilligten die Stande 60,000 Thaler zu einem neuen Universitätsgebäude und 30,000 Thlr. zu einem Denkmal für Friedrich August. Der Landtag hatte im Ganzen wenig bewirkt, doch vieles Noth- wendige zur Sprache gebracht. Das Schulwesen blieb nicht unberücksichtigt; eine Verordnung vom 4. Juli 1829 betraf die Vorbereitungen der Studirenden zur Universität und schrieb strengere Prüfungen vor. Die längst geforderte Ver- besserung der Universitätsverfassung erfolgte, das Vermögen der Universität wurde festgestellt, eine Behörde zu Entwerf- ung einer neuen Verfassung niedergesetzt und die Verwal- tung des Universitätsvermögens den Professoren abgenommen und einer besondern Behörde zugewiesen. Wenn in der Wissenschaft und Kunst ein erfreuliches reges Leben herrschte, so wurde dagegen der zunehmende Verfall des Handels höchst beunruhigend. Die Grenzen wurden durch die Nachbarn immer mehr gesperrt, daher nahm der Transito- und Großhandel immer mehr ab, die Leipziger Messen wurden immer schlechter, die Gewerbe sanken, und schon singen viele Voigtländer auszuwan- dern an. Die Regierung blieb dabei nicht unthätig, sie ermäßigte das Wegegeleite jährlich um 40,000 Thlr. baute für 180,000 die Muldenbrücke ohnweit Wurzen und zog Fabrikherrn und Kaufleute zu Berathungen der Commer- zien-Deputation, die unter von Lindenau's Vorsitz nichts unversucht ließ, den Handel wieder zu heben. Um ihm eine größere Ausdehnung zu gewinnen, schloß Sach- sen im September 1828 mit Hannover, Kurhessen den 4 ernestinischen Linien, Braunschweig, Hes- sen-Homburg, Nassau, Oldenburg, Reuß, S chwarzburg - Ru dvlsta dt und den freien Städ- ten Bremen und Frankfurt einen Handelsverein bis zum 31. Dec. 1834 zum möglichst freien Verkehr sowohl im Innern unter den Vereinsstaaten, als nach Außen. Allein dieser Verein zeigte sich bald unzulänglich, da er durch zwei andere beschränkt wurde, weshalb denn auch die Regierung nach sorgfältiger Erwägung der Landesinteresten Anstalten traf, um wegen eines Handelsverkehrs mit Preu-

5. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 6

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
G allerdings ganz verschieden von dem alten Sachsenlande zur Heidcnzeit, auch war das alte Herzogthum Sachsen ein ganz anderes, als das neuere und das Kurfürstenthum; dennoch kann die Geschichte des alten Hcrzogthums eben so wenig, wie die des alten Sachsen Volks hier ganz über- gangen werden, weil die Bevölkerung des Königreichs, in soweit sie deutscher Abkunft ist, großen Theilö von den alten Sachsen stammt, und weil der einstige Kurstaat und das nachmalige Königreich sein Entstehen dem alten Herzogthum zu danken hat, und ohne dieß gar nicht vor- handen sein würde; daher ist die folgende Uebersicht zur bessern Verständigung der spätem Geschichte nothwendkg. Sachsen hatte zwar, auch ehe es mit dem Fran- ken reiche verbunden wurde, Herzoge gehabt', das waren aber keine Landesregentcn, sondern gewählte Heerführer für den Krieg gewesen. Das Volk hatte nur den Gesetzen ge- horcht, die in den Volksversammlungen, bei welchen jeder freie Grundbesitzer mitstimmen durfte, berathcn und ange- nommen waren, übrigens war jeder Adelige, und jeder freie Grundbesitzer König auf seinem Grmide gewesen. Unter fränkischer Hoheit gestaltete sich das anders. Ein frän- kischer Graf wurde gesetzt, der im Namen des Königs gebot und der oberste Richter im Lande war, nachdem die von Karl dem Großen eingcführten Sendboten, die jährlich im Lande erschienen, um Recht zu sprechen, abge- kommen waren. Durch die langen Kriege mit Karl dem Großen waren die Sachsen so geschwächt worden, daß sie sich der Normannen und der Slaven, die häufig Einfälle in ihr Gebiet thaten, nicht mehr erwehren konnten, daher erhob der König Ludwig der Deutsche den Gra- fen über Sachsen, Ludolf, zum Herzoge, damit er mit besserem Nachdrucke die Feinde abwehrcn konnte. Unter ihm standen mehrere Grafen in besonderen Gauen oder Di- stritten, alle aber waren nur noch königliche Beamte, und der König konnte sie nach Gutdünken ein - und abfetzen. Weil aber sowohl der Herzog, als die Grafen in dem Ge- biete, das sie verwalteten, große eigene Güter besaßen, so gingen ihre Aemter gewöhnlich von dem Vater auf den Sohn über, und wurden allmählich erblich, so wie das Land, das sie verwalteten, endlich ihr Eigcnthum, doch
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