Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 79

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
79 Thüringen kam auch seit 1405 eine Kopfsteuer auf, unter dem Namen Bär oder Bären. Mit der Gerichts- verfassung ging allmählig eine große Veränderung vor. Das allgemeine thüringische Landgericht zu Mittel- hausen gerieth nach und nach in Abnahme, während das Hofgericht seinen Wirkungskreis vergrößerte. Auch verliehen die Land- und Markgrafen den Städten und ein- zelnen Grundbesitzern häufig die erbliche Gerichtsbarkeit. Die Geistlichen strebten, auch weltliche Sachen vor ihren Gerichtshof zu ziehen, wogegen aber Friedrich der Streit- bare ein päpstliches Privilegium erhielt. Auch die west- phälischen Freigerichte mischten sich in dienechtöpfiege dieser Länder, und achteten der kaiserlichen Verbote dagegen nicht. Um der Streitigkeiten mit ihnen ein Ende zu machen, sah sich F riedrich der Streitbare gendthigt, mit den weft- phälischen Freigerichten selbst in Verbindung zu treten. Die Städte gewannen durch ihren Reichthum und durch die Hilfe, die sie den Fürsten in den Kriegen leiste- ten, immer größeres Gewicht, und die Vereinigung der Handwerker in Zünfte erfolgte immer häufiger. Von den Städten in den drei Wetti nischen Hauptlanden ge- langten besonders drei zu einer vorherrschenden Wichtig- keit. In Meißen war es Dresden, doch kam diese bei Weitem ihren Schwefterftädten in Thüringen und Ofter- land, Erfurt und Leipzig nicht gleich. Dresden wurde lange durch die Nähe von Meißen, Budissin und F reib erg niedergehalten, und hob sich erst unter Heinrich dem Erlauchten und seinem Sohne, Fried- rich dem Kleinen, die daselbst Hof hielten. Schon in der ersten Hälfte des l4ten Jahrhunderts zählte es eine Menge Kirchen und Klöster, und das berühmte Mater- nenhospital, auch die steinerne Brücke soll schon 1319 erbaut sein, doch waren die steinernen Pfeiler damals nur mit Balken verbunden. Dresden lag damals auf dem rechten Elbufer, und was jetzt Alt-Dresden ist, er- hielt erst 1403 Stadt- und Marktrecht. Erfurt, die Hauptstadt von Thüringen, stand unter der Oberhoheit der Landgrafen, während-.die Erz- bischöfe von Mainz die Erbherrn davon waren. Die Streitigkeiten beider wegen ihrer Gerechtsame benutzte die

2. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 156

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
*156 in Kärnthen zu ziehen; ohne diesen Aufenthalt wäre der Kaiser des Kurfürsten Gefangener geworden. Nun siel ihm nur dessen Gepäck in die Hände, welches er plündern ließ. Nun begab sich Moritz nach Passau, wo sich auch, au- ßer König Ferdinand und Albrccht von Baiern, die Gesandten aller Kurfürsten und vieler Fürsten eingefunden hatten. Hier beschwerte er sich über des Kaisers Eingriffe Ln die Rechte der deutschen Fürsten, über seinen Wortbruch und über die widerrechtliche Gefangenhaltung des Landgrafen Phi- lipp und Johann Friedrichs. Da die Vorschläge des Kaisers ihm nicht genügten, so brach er nach Frank- furt auf, welches eine starke kaiserliche Besatzung hatte. Da der Kaiser seine Vereinigung mit dem französischen Heere fürchtete, so knüpfte er neue Unterhandlungen an, und am 2. August kam der Vertrag zu Passau zu Stande. Nach demselben erhielten die gefangenen Fürsten ihre Freiheit, die evangelische Glaubenspartei ungestörte Ausübung des Got- tesdienstes bei Strafe des Landfriedensbruches für jeden Störer derselben; alle gegen die Protestanten ergangenen Mandate und Reichsbeschlüsse wurden aufgehoben und vernichtet, protestan- tische Richter in das Reichskammergericht ausgenommen, und ein beständiger Friede sollte zwischen beiden Religionsparteien bestehen. So hatte Moritz durch seinen Muth und Scharf- sinn das mit einem Schlag erreicht, was in langen Jahren die ganze evangelische Glaubenspartei und der große schm a l- kald ische Bund nicht hatten erlangen können. Durch den glücklichen Ausfall dieses Unternehmens, dem an Kühnheit und kluger Berechnung wohl wenige gleichen, hatte Sach- sen wieder seine politische Wichtigkeit erhalten, und Mo- ritz war das Haupt der protestantischen Partei geworden. Von nun an war der sä ch si sch e Kurstaat ohne allen Vergleich der wichtigste unter allen deutschen Staaten, und blieb es ein Jahrhundert lang. Moritz, der noch vor Kurzem für einen Verräther seiner Glaubenspartei gehalten worden war, wurde nun als deren Schützer und als Hort der deutschen Freiheit betrachtet. Nach diesem Frieden konnte Moritz das Schwert noch nicht aus der Hand legen, denn der Kaiser war gegen Frankreich gezogen, und wäre er glücklich ge- wesen, so hätte er den Passauer Vertrag sicher nicht ge- halten, daher führte Moritz sein Heer nach Ungarn zum

3. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 172

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
172 Johann Wilh elm von Jülich und Kleve gestorben war, die Ansprüche seines Hauses auf die Erbfolge der Jülich-Klevischen Lande nicht durchzusetzen vermochte. Die Anwartschaft auf die Erbfolge hatte Herzog Al brecht bereits 1483 erhalten; drei Jahre später war sie auch auf die ernestinische Linie ausgedehnt, und 1495 vom Kaiser Maximilian beiden Häusern bestätigt worden. Kurfürst Johann Friedrich hatte durch seine Gemahlin, S i b y l l a, -2526 ein Erbrecht auf Kleve erhalten, welches 1544 vom Kaiser Karl V. bestätigt worden war. Dagegen halten Kurbrandenburg und Pfalz-Neuburg auch Erb- fchastsrechte und die kaiserliche Bestätigung erhalten. Die beiden letztgenannten Erben setzten sich gleich nach dem Ab- fkerben des Herzogs Johann Wilhelm in den Besitz feiner hinterlassenen Länder, und Kursachsen klagte und verhandelte vergebens deshalb, ob gleich es sogar, um' sich den Beistand des Kaisers zu erwerben, nicht der prote- stantischen Union beltrat. Christian Ii. war dem lutherischen Glaubens- bekenntnisse streng ergeben und übrigens ein frommer gut- rnüthiger Fürst, doch liebte er den Trunk und die Jagd rüber die Gebühr, und war ein Freund von glänzenden Hof, festen. Er hat eine Menge Verordnungen, das Gerichts, verfahren, die Polizei- und Kirchensachen betreffend, gegeben, iund auch 1605 eine neue A pp ella tio ns ge richts- Ord- nung erlassen. Seiner Friedensliebe ungeachtet wurde er doch 1603 von zwei Meuchelmördern angefallen, die da, nls sie ergriffen wurden, aussagten, daß sie von dem a n- halt-deßauischen Kanzler Biedermann und dem Obristlieutenant von Dünau zur Ermordung des Kurfür- sten angestiftet worden wären. Da der Fürst Johann Georg von Anhalt die Angeklagten nicht ausliefern wollte, so erhob sich darüber ein langwieriger Streit, vor dessen Beendigung die Angeklagten starben. Kurfürst Chri- stian Ii. starb plötzlich am 23. Juni 1611 am Schlage, nach einem raschen Trunk, noch nicht völlig 28 Jahre alt. Er hinterließ mit seiner Gemahlin Hedwig von Däne- mark keine Nachkommen, daher folgte ihm sein Bruder Johann Georg I. in der Negierung nach. Seine geringe Ehätigkeit scheint die Folge seiner Erziehung gewesen zu

4. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 219

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
219 lands und Oestreichs am 22. September 1733 von einer Partei gewählt wurde. Eine andere Partei, die zehn Tage früher den Stanislaus Lesczinski gewählt hat- te, mußte erst bekämpft und beseitigt werden; dazu war wieder Geld und ein Heer erforderlich, und Kursachsen mußte wieder Beides liefern. Der König wurde am 17. Januar 1734 nebst seiner Gemahlin zu Krakau gekrönt, und darauf stießen 12,000 Sachsen unter dem Herzog Johann Adolf von Weißenfels zu dem russischen Heere und belagerten Danzig, welches der Partei des Königs Stanislaus zugethan war. Diese Stadt mußte sich am 3. Juli ergeben und an König August eine Mil- lion Thaler bezahlen. Doch einmal Etwas für den unge- heueren Aufwand, der der p 0 l n i sch e n Krone wegen ge- macht wurde! — Aumahlig gelang es nun dem Könige, die Gegenpartei zu beruhigen und seit dem Pacifica- tions - Reichstage zu Warschau 1736 wurde Au- gust's Negierung in Polen allgemein anerkannt. Dieser Fürst, der nicht die großartigen Eigenschaften seines Vaters besaß, hatte doch mehrere Schwachen desselben an sich, besonders aber die, sich von seinen Günstlingen lei- ten zu lassen; da er aber nicht die Kraft und Einsicht sei- nes Vorgängers besaß, so wurde sein Vertrauen noch auf eine weit schändlichere Weise gemißbraucht, als bei seinem Vorgänger. Sein erster Günstling war der polnische Fürst Sulkowsky, der einst sein Begleiter aus Reisen gewesen war und nachmals die politischen Angelegenheiten leitete. Ihn stürzte 1738 der Herr von Brühl, seit 1737 in den Reichsgrafenstand erhoben. Dieser hatte sich durch seine Geschäftigkeit bei der polnischen Königswahl und durch seine Gewandheit bei dem Könige beliebt gemacht und er- hielt nach und nach die mehrsten hohen Staatsämter und machte sich dadurch dem Könige unentbehrlich, daß er stets auf neue Vergnügungen und Unterhaltungen für ihn sann, die nölhigen Geldsummen zu den großen Ausgaben des Kö- nigs, glelchviel auf welche Weise, herbei zu schaffen wußte und ihn der Regierungssorgen gänzlich überhob. Uebrigens besaß er weder große Einsichten in der Politik, noch Cha- rakterfestigkeit und Kenntnisse der Staatswirthschaft; dage- gen aber große List, Heuchelei und eine seltsame Schmieg-

5. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 226

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
226 des Volkes Rechte gekränkt, gewissenloser kaum je sein Ver- mögen vergeudet, sein Wohl geopfert worden, als es da- mals in Kursachsen geschah. Und dennoch geschahen keine Gewaltschritte, um sich der Ungebühr zu entledigen, und dennoch haßten die Sachsen ihren Landesherrn nickt, sondern beklagten ihn nur, daß er getäuscht und hintergan- gen von einem unwürdigen Günstling, seinen Namen zu den Schandlichkeiten hergeben mußte, durch die sein treues Volk bedrückt, geplündert und zu Grunde gerichtet wurde. Von der übrigen Thätigkeit der k u r sä ch si sch en Re- gierung während dieses Zeitraums und von den Ereig- nissen in Sachsen iss wenig Erhebliches zu melden, und von dem Wenigen ist das Meiste nicht erfreulicher Art. Zur Belohnung des kriegerischen Verdienstes stiftete der Kurfürst am 7 Oktober 1736 den St. Heinrich 's Orden, der aber bald außer Gebrauch kam und erst 1768 wieder erneuert wurde. Wichtig wurde die 1742 errichtete In- genieurakademie und die 1738 gegründete Solda- tenkrankenanstalt. In der Rechtspflege wurden allerdings viele Mißbräuche abgestellt und die prozessualischen Weit- läufigkeiten verkürzt, dagegen aber griff der Premierminister oft willkührlich durch Cabinetsordre in die Rechtspflege ein, auch wollte er, daß in Kammersachen das Kammer- collegium die alleinige Entscheidung haben sollte; das gaben aber die Stände nicht zu. _ Polizeiverord- nungen erschienen, wie das bei einer willkührlichen Ministerherrschaft nicht anders sein konnte, in unermeßlicher Menge. Schon 1735 wurde ein Befehl erlassen, daß ohne Vorwissen des geheimen Conciliums nichts aus dem öffentlichen Rechte gedruckt werden durfte, und 1742 wurde den Geistlichen verboten, in ihren Predigten zu philosophiren. Auch an einer geheimen Polizei fehlte es nicht, es bestand sogar eine Brieferöffnungsexpedition. Daß bei den unerschwinglichen Abgaben und Besteuerungen und bei dem gänzlich zerstörten öffentlichen Credit Handel und Gewerbe in Verfall geriethen, war natürlich; viele Fabri- kanten wanderten aus, die rohen Arbeitsstoffe wurden außer Landes gesendet, der Schmuggelhandel blühte. Eine 1735 errichtete Commerciendeputation konnte nichts aus- richten, weil die drei zum Blühen der Gewerbe unerläßlichen

6. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 267

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
267 leon den Erbau einer Landesfestung in Torgau, die unter 5 bis 6 Millionen Thlr. nicht herzustellen war, Gegen den Willen des gewaltigen Kaisers galt kein Wi- derspruch, das Land mußte die schwere Last ohne Murren übernehmen. Was hals es, daß der König von Napo- leon persönlich hochgeehrt wurde, wer vortheilte davon, daß der König von Sachsen über mehr Land und Leute gebot, als der König von Preußen, stiegen doch die Ab- gaben und die Staatsschulden jährlich höher, während der Handel in Verfall gerieth, der Ackerbau stockte und beinah alljährlich einige Tausend Männer und Jünglinge ihr Leben verloren auf dem Schlachtfelde oder in den Spitälern. Zwar erhielten die Manufacturen und Fabriken durch die Handelssperre einigen Aufschwung und ihre Zahl vermehrte sich ansehnlich von Jahr zu Jahr, allein es ließ sich vor- aussehen, daß dieser Vortheil nur vorübergehend sein würde, auch war er so bedeutend nicht, um die andern großen Schadenstände auch nur einigermaßen zu übertragene Nur ein Thor konnte den traurigen äußern Schimmer Sach- sens für etwas Erfreuliches halten! Eine Schreckenszeit rückte immer näher heran, der Ausbruch eines Völkerkriegs war unvermeidlich. Spanien und P ortugal hatten seit 1808, von England unter- stützt, die Waffen ergriffen. Alexander I. mannigfach durch Napoleons Herrschsucht bedroht, rüstete gewaltig, söhnte mit England sich aus, schloß Frieden mit der Pforte, Bündnisse und Verträge mit England, Schwe- den und den Cortes von Spanien. Frankreichs Kaiser wünschte diesen Krieg, durch den er die letzte selbst- ständige Macht des europäischen Festlandes zu brechen hoffte. Ganz Italien und dem rheinischen Bund gebot er schleunig zu rüsten, mit Oeftreich und Preußen schloß er Bündnisse, durch die sie sich verbindlich machen mußten, bedeutende Streitkräste zu stellen, ganz besonders aber nahm er das von ihm gestiftete Herzogthum Warschau in An- spruch, dessen Bewohnern er mit der Wiederherstellung des Königreichs Polen schmeichelte und dadurch zu den un- erhörtesten Anstrengungen in Stellung von Mannschaft und Kriegsbedürfnissen verinochte, denn nur von dem Eifer, mit dem sie sein Unternehmen unterstützten, sollte es ab-

7. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 256

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
256 sehnliche Vermehrung des Einkommens von dieser Haupl- quelle des Reichthums Sachsens zur Folge hatten. Das in Wien erfundene Amalgamiren oder Anquicken der silberhaltigen Erze durch Quecksilber wurde in Sach- sen durch den Bergrath G e l l e r t eingeführt und wesent- lich verbessert. Durch das A mal g a m i r werk bei Frei- berg wurden jährlich 10,000 Klafter Holz erspart und der Silberertrag ungemein vermehrt. 1762 betrug die Aus- beute von Silber 14,400, lsoi 82,700 Mark; der Werth der andern Bergbau-Erzeugnisse und Fabrikate belief sich 1791 auf 742,000, i. I. 1797 bereits auf eine Million 638,000 Thlr. an Werth und über 50,000 Menschen wa- ren dabei beschäftigt. Daß keine allgemeine und durchgreifende Verbesserung der Gesetzgebung im Ganzen unter Friedrich August Iii. erfolgte, obgleich solche schon nach dem siebenjährigen Kriege für unumgänglich nothwendlg erachtet wurde, lag wohl an der großen Umständlichkeit und Gründlichkeit, die nicht ohne Grund den Sachsen als ein Erbfehler vor- geworfen wird. Doch ist nicht zu laugnen, daß im Einzel- nen viel Zweckmäßiges geschah. So wurde 1780 und 1784 in einigen Aemtern der Anfang mit der Aufhebung der Iustizpacht gemacht, weil die Sportelsucht der Pachter und der Justitiare schreckliche Bedrückungen verursachte. Um den Prozeßgang zu beschleunigen, wurden 1788 bei dem Appel- lationsgerichte statt der bisherigen halbjährigen Sitzungen dreiwöchentliche eingeführr, auch ward die Zahl der Räthe vermehrt und in zwei Senate vertheilt. Bei der peinlichen Rechtspflege wurde schon 1770 die Folter und der Staupenschlag abgeschafft, die Landesverweisung ganz, die Todesstrafe in vielen Fällen aufgehoben^und die Dpe- cialinquisition beschränkt. Da nunmehr häufig Festungs- bau oder Zuchthausstrafe erkannt wurde, so mußten die Zuchtanstalten zu Waldheim und Torgau erweitert, und mit einer neuen zu Zwickau 1775 vermehrt werden. ( In der Polizeigesetzgebung wurden viele zweckmäßige Verordnungen erlassen und die dazu erforderlichen Einrich- tungen getroffen. Sie hier alle anzuführen würde zu weit- lauftig sein, daher nur einige der allgemeinsten erwähnt werden sollen. Eine verbesserte Gesindeordnung erschien

8. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 293

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
L9z gen des Wildes gesichert, und 'er konnte sich der Frucht seines sauren Schweißes freuen. Uebrigens wurde bald bekannt, daß der König Willens sei, Alles so zu lassen, wie es sich unter der vorigen Negierung befunden habe. Damit waren zwar die Beamten und Bevorrechteten zufrieden, allein die Mehrzahl des Volks sehnte sich nach Verbesserungen, deren Nothwendigkeit augenscheinlich wurde. Um das mangelhafte Bestehen der Einrichtungen weni- ger fühlbar zu machen, und die billigen Wünsche des Volkes zu befriedigen, wurden eine Menge zweckmäßiger Verord- nungen erlassen, die im Einzelnen manches Gute feststellten, anderes vorbereiteten, allein zum Theil durch die Langsamkeit, womit sie in Vollziehung gesetzt wurden, und durch den Kampf, den sie mit den alten Formen zu bestehen hatten, doch nicht immer das leisteten, was damit beabsichtigt wur- de. Das war besonders bei der Gesetzgebung und bei der Polizei der Fall. Besonders bei der letzten herrschte eine große Thatigkeit, was die Gesundheits - und Wohlfahrtspo- lizei betrifft; doch kamen auch häufig Klagen vor, daß die Polizei zu weit um sich griff und. sich die gesetzgebende und richterliche Gewalt anmaße. Eine Verordnung vom 22. Marz 1828 gebot die Einrichtung von Bürgergarden in allen Städten von wenigstens 1000 Seelen, in welchem Fall sie 10 Mann stark und dann auf jede 500 Seelen um 5 Mann steigen sollte. Der Zweck des unentgeldlichen Dienstes war die Erhaltung der polizeilichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit im Krieg und Frieden. Bei dem Kriegs- wesen wurden einige Ersparungen gemacht und eine Ver- einfachung des Geschäftsganges eingeführt. Einige kostspieli- ge Stellen bei dem Oberkanimerherrn - Amt wurden einge- zogen. Auf dem Landtage 1830 wurde ein Erlaß von 2 Quatembern und 2 Pfennigen festgesetzt, was seit lan- gen Jahren nicht hatte geschehen können, doch das Ober- steuer - Collegium hatte so musterhaft gewirtyschaftet, daß beinahe 1 Million Ueberschuß vorhanden war, die dem Lan- de zu Gute kam. Auf dem Landtage bekundete sich ein Zwiespalt der Meinungen, indem ein Theil der Stande für die Beibehaltung alles Bestehenden stritt, der andere aber auf zeitgemäße Veränderungen drang. Die Ritterschaft bat um Vorlegung einer allgemeinen Uebersicht des Staats-

9. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 308

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
308 . / ■ , oder vorbereitet, wäre hier noch in jedem Fall zu früh. Voll Vertrauen sehen die Sachsen auf die ruhige und besonne- ne Wirksamkeit ihrer Vertreter, deren Eifer, für das Wohl des Vaterlandes ihnen Bürgschaft leistet, daß die fortschrei- tende Entwickelung der bürgerlichen und Staatseinrichtun- gen Sachsens keine Hemmnisse mehr zu befürchten habe. # Berichtigungen. Seite 168. Statt neunzehntes Capitel lies: neunund- zwanzigstes Capitel. — 185. Statt sechstes Buch lies: fünftes Buch. — 239. Statt siebentes Buch lies: sechstes Buch. — 263. Statt achtes Buch lies: siebentes Buch. E r i m m a , gedruckt in der fr t i ih 41 ’ scheu Buchdruckettt.

10. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 52

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
52 Tochter Landgraf Hermanni. von Thüringen, dessen Nachfolger sein Sohn Ludwig Iv. war, den sein Sohn Hermann Ii. und diesen sein Oheim Heinrich Raspe beerbte, mit dem der Mannsstamm der thüringer Für- sten erlosch. Aber Ludwig hatte auch eine Tochter So p h i e Hinterlagen, die an den Herzog Heinrich!, von Bra- bant vermählt war, und die für ihren d reijährigen Sohn Heinrich, genannt das Kind, ganz Thüringen for- derte. Außerdem verlangten mehrere Tochterkinder Land- graf Hermann!, die Theilnahme an der Erbschaft der thüringer Güter, die nicht Reichslehne waren. Damals herrschte aber im deutschen Reiche eine schreckliche Ver- wirrung, denn Kaiser Friedrich Ii. kämpfte seit langen Jahren in Italien, und der Papst hatte verboten, ihm als einem Gebannten Gehorsam zu leisten. Der auf Be- trieb des Papstes gewählte Gegenkönig Wilhelm von Holland wurde aber, wie vor ihm Heinrich Raspe, nur der Pfaffenkönig genannt, und Niemand wollte ihm gehorchen. Keine Reichstage und Fürstentage wurden gehalten, keine Streitsachen um Land und Leut und Hab und Gut von dem Neichsoberhaupte entschieden, wer nicht mit dem Schwert in der Hand sein Eigenthum vertheidi- gen konnte, der mußte es sich nehmen lassen; so ging es im Großen wie im Kleinen, alles Recht hatte aufgehört, Krieg, Raub, Mord, Brand und Plünderung nahmen überhand. Es war die böse Zeit des Zwischenreichs; selbst mächtige Fürsten vermochten nicht immer Ruhe in ihrem Lande zu halten, denn die Lehnsleute wurden aus- sätzig, und von den Nachbarn griff jeder so weit ec konnte. Nkarkgraf H e i n r i ch hatte schon früher die Mitbelehnung über Thüringen von Kaiser Friedrich Ii. erhalten, allein der konnte ihm nicht zum Besitz verhelfen, und Heinrich mußte sein gutes Recht mit dem Schwerte ver- fechten. Da er die kaiserliche Belehnung hatte, so konnte ihm die Landgrafschaft Thüringen und die Pfalzgraf- schaft Sachsen mit keinem rechtlichen Grunde streitig ge- macht werden; allein auf die Allode oder erbliche Fami- liengüter, die nicht Reichslehne waren, hatten allerdings die übrigen Verwandten des thüringischen Hauses ge- rechten Anspruch; dabei war es bei sehr vielen Besitzungen \
   bis 10 von 17 weiter»  »»
17 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 17 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 0
1 1
2 0
3 0
4 0
5 0
6 0
7 0
8 0
9 0
10 6
11 0
12 0
13 0
14 0
15 0
16 0
17 0
18 0
19 1
20 0
21 1
22 0
23 0
24 0
25 5
26 9
27 0
28 0
29 1
30 0
31 0
32 0
33 0
34 1
35 0
36 0
37 3
38 0
39 6
40 0
41 0
42 0
43 0
44 0
45 1
46 2
47 4
48 0
49 0

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 0
1 0
2 0
3 0
4 2
5 0
6 1
7 0
8 5
9 1
10 0
11 0
12 0
13 0
14 0
15 0
16 1
17 4
18 0
19 0
20 0
21 0
22 0
23 0
24 0
25 1
26 0
27 0
28 0
29 0
30 1
31 0
32 0
33 0
34 2
35 0
36 4
37 5
38 0
39 0
40 0
41 10
42 0
43 0
44 1
45 3
46 0
47 0
48 0
49 0
50 0
51 0
52 0
53 0
54 0
55 0
56 0
57 0
58 0
59 0
60 0
61 0
62 0
63 0
64 0
65 0
66 0
67 0
68 12
69 0
70 0
71 1
72 4
73 0
74 1
75 0
76 1
77 0
78 0
79 0
80 0
81 0
82 1
83 0
84 0
85 0
86 2
87 0
88 0
89 0
90 1
91 0
92 7
93 0
94 0
95 0
96 0
97 0
98 5
99 0

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 1
1 3
2 1
3 7
4 4
5 13
6 0
7 23
8 4
9 23
10 18
11 0
12 1
13 0
14 2
15 0
16 0
17 4
18 56
19 4
20 0
21 4
22 0
23 0
24 1
25 4
26 20
27 0
28 1
29 3
30 19
31 0
32 0
33 71
34 0
35 2
36 0
37 0
38 0
39 75
40 33
41 0
42 1
43 4
44 13
45 0
46 5
47 0
48 0
49 8
50 6
51 4
52 5
53 0
54 5
55 79
56 0
57 1
58 9
59 50
60 5
61 4
62 16
63 0
64 22
65 5
66 0
67 1
68 0
69 0
70 1
71 7
72 2
73 3
74 1
75 9
76 0
77 1
78 1
79 1
80 19
81 21
82 5
83 0
84 0
85 0
86 0
87 1
88 1
89 0
90 0
91 4
92 1
93 1
94 24
95 0
96 10
97 54
98 14
99 15
100 22
101 0
102 0
103 2
104 0
105 0
106 8
107 2
108 0
109 0
110 0
111 1
112 0
113 1
114 4
115 0
116 3
117 0
118 0
119 0
120 0
121 6
122 0
123 1
124 6
125 0
126 0
127 11
128 0
129 1
130 17
131 21
132 1
133 4
134 0
135 0
136 11
137 0
138 0
139 0
140 15
141 0
142 3
143 8
144 8
145 17
146 0
147 2
148 2
149 0
150 12
151 15
152 2
153 0
154 5
155 23
156 8
157 9
158 3
159 2
160 0
161 18
162 0
163 0
164 0
165 18
166 20
167 0
168 0
169 1
170 15
171 13
172 0
173 7
174 4
175 38
176 5
177 68
178 0
179 8
180 0
181 0
182 39
183 18
184 0
185 1
186 0
187 4
188 9
189 1
190 0
191 21
192 3
193 0
194 9
195 0
196 1
197 0
198 14
199 13