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1. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 263

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
Achtes Buch. Von der Erhebung Sachsens zum König- reiche bis zum Jahre 1834. Vierzigstes Capitel, Auswärtige und Kriegsbegebenheiten vom Jahre 1806 bis 1813. v-^achsen hatte durch seine Erhebung zum Königreiche nichts gewonnen, wohl aber durch seinen gezwungenen Bei- tritt zum Rheinbunde seine Selbstständigkeit eingebüßt und war nunmehr gezwungen, an allen Kriegen Frankreichs Theil zu nehmen. Dazu kamen Handels und Censurbe- schrankungen und andere drückende Einmischungen des französischen Kaisers in die innern Landesangelegenhei- ten. Schon gleich nach erfolgter Erhebung zur Königswürde mußte Friedrich August abermals 6000 Mann, den Rest seines Heeres, nach Preußen zur Bekämpfung seines ehemaligen Bundesgenossen, senden. Die Lorbeeren, die sich die sächsischen Krieger bei der Belagerung von Danzig und in der Schlacht bei F r i e d l a n d erkämpften, konnten ihm keine Freude machen, denn die Sache, für die sie kämpften, war keine gerechte, und Gerechtigkeit war stets der Leitstern dieses Fürsten. Eben so wenig konnten ihm die Vortheile, die ihm durch den Frieden von Til- sit zusielen, angenehm sein, er wurde zum erblichen Her- zog von Warschau ernannt, welches 1851 Geviertmei-

2. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 267

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
267 leon den Erbau einer Landesfestung in Torgau, die unter 5 bis 6 Millionen Thlr. nicht herzustellen war, Gegen den Willen des gewaltigen Kaisers galt kein Wi- derspruch, das Land mußte die schwere Last ohne Murren übernehmen. Was hals es, daß der König von Napo- leon persönlich hochgeehrt wurde, wer vortheilte davon, daß der König von Sachsen über mehr Land und Leute gebot, als der König von Preußen, stiegen doch die Ab- gaben und die Staatsschulden jährlich höher, während der Handel in Verfall gerieth, der Ackerbau stockte und beinah alljährlich einige Tausend Männer und Jünglinge ihr Leben verloren auf dem Schlachtfelde oder in den Spitälern. Zwar erhielten die Manufacturen und Fabriken durch die Handelssperre einigen Aufschwung und ihre Zahl vermehrte sich ansehnlich von Jahr zu Jahr, allein es ließ sich vor- aussehen, daß dieser Vortheil nur vorübergehend sein würde, auch war er so bedeutend nicht, um die andern großen Schadenstände auch nur einigermaßen zu übertragene Nur ein Thor konnte den traurigen äußern Schimmer Sach- sens für etwas Erfreuliches halten! Eine Schreckenszeit rückte immer näher heran, der Ausbruch eines Völkerkriegs war unvermeidlich. Spanien und P ortugal hatten seit 1808, von England unter- stützt, die Waffen ergriffen. Alexander I. mannigfach durch Napoleons Herrschsucht bedroht, rüstete gewaltig, söhnte mit England sich aus, schloß Frieden mit der Pforte, Bündnisse und Verträge mit England, Schwe- den und den Cortes von Spanien. Frankreichs Kaiser wünschte diesen Krieg, durch den er die letzte selbst- ständige Macht des europäischen Festlandes zu brechen hoffte. Ganz Italien und dem rheinischen Bund gebot er schleunig zu rüsten, mit Oeftreich und Preußen schloß er Bündnisse, durch die sie sich verbindlich machen mußten, bedeutende Streitkräste zu stellen, ganz besonders aber nahm er das von ihm gestiftete Herzogthum Warschau in An- spruch, dessen Bewohnern er mit der Wiederherstellung des Königreichs Polen schmeichelte und dadurch zu den un- erhörtesten Anstrengungen in Stellung von Mannschaft und Kriegsbedürfnissen verinochte, denn nur von dem Eifer, mit dem sie sein Unternehmen unterstützten, sollte es ab-

3. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 308

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
308 . / ■ , oder vorbereitet, wäre hier noch in jedem Fall zu früh. Voll Vertrauen sehen die Sachsen auf die ruhige und besonne- ne Wirksamkeit ihrer Vertreter, deren Eifer, für das Wohl des Vaterlandes ihnen Bürgschaft leistet, daß die fortschrei- tende Entwickelung der bürgerlichen und Staatseinrichtun- gen Sachsens keine Hemmnisse mehr zu befürchten habe. # Berichtigungen. Seite 168. Statt neunzehntes Capitel lies: neunund- zwanzigstes Capitel. — 185. Statt sechstes Buch lies: fünftes Buch. — 239. Statt siebentes Buch lies: sechstes Buch. — 263. Statt achtes Buch lies: siebentes Buch. E r i m m a , gedruckt in der fr t i ih 41 ’ scheu Buchdruckettt.

4. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 1

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
! E r st c s B u ch. Aeltere Geschichte der einzelnen Lande bis zur Vereinigung Thüringens mit Meißen 1247. ' Erstes Capitel. Sächsisches Land und Volk in der Heidenzeit. <T\ alten Sachsen gehörten zu den deutschen Haupt- völkern, die, nachdem viele andere Volksftämme überwäl- tigt, vertilgt oder ausgewandert waren, oder, sich mit an- dern vereinigt hatten, ihre Selbstständigkeit und eigenthüm- liche Verfaffung fortwährend behaupteten. Sie wohnten anfangs in dem heutigen Herzogthum Holstein und noch etwas weiter nach Süden zu. Das Meer und die Elbe, die ihr Gebiet umflossen, gab ihnen Veranlassung zur Schiff- fahrt, aber auch zur Seeräuberei, wodurch sie zuerst den andern Völkern bekannt wurden. Gar häufig plünderten sie die Küsten von Gallien und Britannien, Frank- reich und England aus, denn Beutemachen galt bei ihnen für kein Unrecht, Streitbarkeit aber für die erste al- ler Tugenden. Ihrer Seeräuberei wegen wurden die Sach- sen im vierten Jahrhunderte n. Ehr. Geb. sogar den Rö- mern furchtbar. Doch auch in den Landkriegen machten sie sich durch ihre Tapferkeit berühmt. Die Römer ach- teten die sächsischen Krieger nächst den fränkischen für die tapfersten unter allen Deutschen, und nahmen sie gern um hohen Sold in ihre Kriegsdienste. Als das Rö- 1 , .' i , . - . ■

5. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 302

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
302 kann. Als Entschädigung für die dem Lande überwie- senen Kammergüter bezieht der König für die Dauer seiner Negierung eine jährliche Summe von 500,000 Thlr. als Eivilliste zur freien Verfügung, wovon er aber die Unter- haltung des gesammten Hofstaats, die Erziehung und Un- terhaltung der königlichen Kinder und die Jnstgndsetzung der Schlösser, Gärten u. s. w. bestreitet. Diese Summe kann während der Regierungsdauer des Königs weder ver- mindert noch ohne Bewilligung der Stände vermehrt und niemals mit Schulden belastet werden. Dritter Abschnitt. §. 24 — 40. Jedem Unter- than steht die freie Wahl seines Berufs und der freie Abzug aus dem Lande ohne Nachsteuer zu. Dagegen har jeder die Verpflichtung zur Vertheidigung des Vater- landes. Niemand kann gezwungen werden, sein Eigenthum oder sonstige Rechte zu Staatszwecken abzutreten, als in den gesetzlich bestimmten Fällen und gegen volle Entschädigung. Alle in dem Königreiche aufgenommene christliche Kirchenge- sellschaften genießen gleiche bürgerliche und politische Rechte Alle Staatsbürger haben Anspruch auf alle Staatsämter ohne Unterschied desbandes oder Geburt. Alle Unterthanen haben das Recht, Beschwerden über Behörden zu führen und ihre Wünsche und Klagen selbst bei dem Regenten unmittelbar anzubringen. Dagegen sind alle zu den Staatslasten beizu- tragen verpflichtet; alle bisher bestandenen Befreiungen werden gegen eine angemessene Entschädigung aufgehoben.' Vierter Abschnitt, tz. 41 — 44. Alle Staats- diener und auch die Minister sind für ihre Dienstleistungen verantwortlich; alle Verfügungen in Regierungsangelegen- heiten, welche der König unterzeichnet, müssen von dem Minister, zu dessen Fach sie gehören, mit unterzeichnet wer- den, als Zeichen seiner Verantwortlichkeit für die Ueberein- stimmung derselben mit den Gesetzen und der Verfassung des Landes. Fünfter Abschnitt. §. 45 — 55. Die Gerichtsbe- hörden sind bei Ausübung ihres richterlichen Amtes von dem Einflüsse der Regierung unabhängig. Sie sind verpflichtet, ihren Entscheidungen die Gründe beizufügen. Außer in den von dem Gesotz im voraus bestimmten Fällen darf kein Um terthan seinem "ordentlichen Richter entzogen werden. Nie-
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