Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 206

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
20t> Ein schon früher zwischen Kursachsen und Dänemark bestandenes Vertheidigungsbündniß wurde 1698 erneuert, und auch auf Polen ausgedehnt, und mit dem Czaren von Rußland am 21. November 1699 auch ein Angriffs- bündniß geschlossen. Den Vorwand zu einem Angriff Po- lens liehen die Eingriffe Schwedens in die Rechte der liefländi sch en Ritterschaft. Ein liefländischer Edel- mann , I o h a n n R e i n h o l d von P a t k u l trat in säch- sische Dienste, als er aus Liefland flüchten mußte, und bestärkte den König August in seinem Vorsatze, Liefland den Schweden zu entreißen. Friedrich August sand- te im Juli 1700 dem Könige von Dänemark 8000 Mann zu Hilfe. Diese wurden aber von den hannover- schen und z e l l i s ch e n Truppen zurückgeworfen, und schon im August sah sich der König von Dänemark zum Frie- den von Travendal genöthigt. In Liefland eröffnete der Graf von Flcmming im März 1700 den Krieg durch Eroberung einiger Schanzen und die Belagerung von Riga. Vergebens hatte August die Polen zur Theil- nahme an dem Kriege zu bewegen gesucht. Er ging nun selbst mit seinem Heere von 20,000 Mann über die Düna, um Riga anzugreifen, richtete aber nichts aus. Er mach- te nun Friedensvorschläge, mit denen es ihm aber kein Ernst war und die auch zurückgewiefen wurden. Mittlerweile war Karl Xll. mit 15,000 Mann bei Pernau gelandet, hatte am 30 November bei Narva das russische Heer von 80,000 Mann vernichtet und wandte sich nun gegen den König von Polen. Er schlug im Jahre 1701 die Sachsen unfern Riga, verfolgte sie durch Kurland, und befreite noch in demselben Jahre ganz Liefland von ihnen. König August ließ nun wiederholt Friedensvor- schläge thun, die der erzürnte Sieger aber alle zurückwies und einer polnischen Gesandtschaft die Antwort gab: „er wolle in Warschau sie anhören." König August hatte vergeblich Hilfe bei den Polen und bei Frankreich gesucht, nun ließ er in Sachsen für schweres Geld Mannschaft werben, aber es wurden, wahrscheinlich ohne sein Wissen, viele Leute gewaltsam aus- gehoben und eine Menge Familien um ihre Ernährer ge- bracht. 20,000 Mann brachen nach Polen auf, wurden

2. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 263

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
Achtes Buch. Von der Erhebung Sachsens zum König- reiche bis zum Jahre 1834. Vierzigstes Capitel, Auswärtige und Kriegsbegebenheiten vom Jahre 1806 bis 1813. v-^achsen hatte durch seine Erhebung zum Königreiche nichts gewonnen, wohl aber durch seinen gezwungenen Bei- tritt zum Rheinbunde seine Selbstständigkeit eingebüßt und war nunmehr gezwungen, an allen Kriegen Frankreichs Theil zu nehmen. Dazu kamen Handels und Censurbe- schrankungen und andere drückende Einmischungen des französischen Kaisers in die innern Landesangelegenhei- ten. Schon gleich nach erfolgter Erhebung zur Königswürde mußte Friedrich August abermals 6000 Mann, den Rest seines Heeres, nach Preußen zur Bekämpfung seines ehemaligen Bundesgenossen, senden. Die Lorbeeren, die sich die sächsischen Krieger bei der Belagerung von Danzig und in der Schlacht bei F r i e d l a n d erkämpften, konnten ihm keine Freude machen, denn die Sache, für die sie kämpften, war keine gerechte, und Gerechtigkeit war stets der Leitstern dieses Fürsten. Eben so wenig konnten ihm die Vortheile, die ihm durch den Frieden von Til- sit zusielen, angenehm sein, er wurde zum erblichen Her- zog von Warschau ernannt, welches 1851 Geviertmei-

3. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 308

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
308 . / ■ , oder vorbereitet, wäre hier noch in jedem Fall zu früh. Voll Vertrauen sehen die Sachsen auf die ruhige und besonne- ne Wirksamkeit ihrer Vertreter, deren Eifer, für das Wohl des Vaterlandes ihnen Bürgschaft leistet, daß die fortschrei- tende Entwickelung der bürgerlichen und Staatseinrichtun- gen Sachsens keine Hemmnisse mehr zu befürchten habe. # Berichtigungen. Seite 168. Statt neunzehntes Capitel lies: neunund- zwanzigstes Capitel. — 185. Statt sechstes Buch lies: fünftes Buch. — 239. Statt siebentes Buch lies: sechstes Buch. — 263. Statt achtes Buch lies: siebentes Buch. E r i m m a , gedruckt in der fr t i ih 41 ’ scheu Buchdruckettt.

4. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 1

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
! E r st c s B u ch. Aeltere Geschichte der einzelnen Lande bis zur Vereinigung Thüringens mit Meißen 1247. ' Erstes Capitel. Sächsisches Land und Volk in der Heidenzeit. <T\ alten Sachsen gehörten zu den deutschen Haupt- völkern, die, nachdem viele andere Volksftämme überwäl- tigt, vertilgt oder ausgewandert waren, oder, sich mit an- dern vereinigt hatten, ihre Selbstständigkeit und eigenthüm- liche Verfaffung fortwährend behaupteten. Sie wohnten anfangs in dem heutigen Herzogthum Holstein und noch etwas weiter nach Süden zu. Das Meer und die Elbe, die ihr Gebiet umflossen, gab ihnen Veranlassung zur Schiff- fahrt, aber auch zur Seeräuberei, wodurch sie zuerst den andern Völkern bekannt wurden. Gar häufig plünderten sie die Küsten von Gallien und Britannien, Frank- reich und England aus, denn Beutemachen galt bei ihnen für kein Unrecht, Streitbarkeit aber für die erste al- ler Tugenden. Ihrer Seeräuberei wegen wurden die Sach- sen im vierten Jahrhunderte n. Ehr. Geb. sogar den Rö- mern furchtbar. Doch auch in den Landkriegen machten sie sich durch ihre Tapferkeit berühmt. Die Römer ach- teten die sächsischen Krieger nächst den fränkischen für die tapfersten unter allen Deutschen, und nahmen sie gern um hohen Sold in ihre Kriegsdienste. Als das Rö- 1 , .' i , . - . ■

5. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 302

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
302 kann. Als Entschädigung für die dem Lande überwie- senen Kammergüter bezieht der König für die Dauer seiner Negierung eine jährliche Summe von 500,000 Thlr. als Eivilliste zur freien Verfügung, wovon er aber die Unter- haltung des gesammten Hofstaats, die Erziehung und Un- terhaltung der königlichen Kinder und die Jnstgndsetzung der Schlösser, Gärten u. s. w. bestreitet. Diese Summe kann während der Regierungsdauer des Königs weder ver- mindert noch ohne Bewilligung der Stände vermehrt und niemals mit Schulden belastet werden. Dritter Abschnitt. §. 24 — 40. Jedem Unter- than steht die freie Wahl seines Berufs und der freie Abzug aus dem Lande ohne Nachsteuer zu. Dagegen har jeder die Verpflichtung zur Vertheidigung des Vater- landes. Niemand kann gezwungen werden, sein Eigenthum oder sonstige Rechte zu Staatszwecken abzutreten, als in den gesetzlich bestimmten Fällen und gegen volle Entschädigung. Alle in dem Königreiche aufgenommene christliche Kirchenge- sellschaften genießen gleiche bürgerliche und politische Rechte Alle Staatsbürger haben Anspruch auf alle Staatsämter ohne Unterschied desbandes oder Geburt. Alle Unterthanen haben das Recht, Beschwerden über Behörden zu führen und ihre Wünsche und Klagen selbst bei dem Regenten unmittelbar anzubringen. Dagegen sind alle zu den Staatslasten beizu- tragen verpflichtet; alle bisher bestandenen Befreiungen werden gegen eine angemessene Entschädigung aufgehoben.' Vierter Abschnitt, tz. 41 — 44. Alle Staats- diener und auch die Minister sind für ihre Dienstleistungen verantwortlich; alle Verfügungen in Regierungsangelegen- heiten, welche der König unterzeichnet, müssen von dem Minister, zu dessen Fach sie gehören, mit unterzeichnet wer- den, als Zeichen seiner Verantwortlichkeit für die Ueberein- stimmung derselben mit den Gesetzen und der Verfassung des Landes. Fünfter Abschnitt. §. 45 — 55. Die Gerichtsbe- hörden sind bei Ausübung ihres richterlichen Amtes von dem Einflüsse der Regierung unabhängig. Sie sind verpflichtet, ihren Entscheidungen die Gründe beizufügen. Außer in den von dem Gesotz im voraus bestimmten Fällen darf kein Um terthan seinem "ordentlichen Richter entzogen werden. Nie-
   bis 5 von 5
5 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 5 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 0
1 1
2 2
3 0
4 0
5 0
6 0
7 0
8 0
9 0
10 3
11 0
12 0
13 0
14 0
15 0
16 0
17 0
18 0
19 0
20 0
21 1
22 0
23 0
24 0
25 1
26 1
27 0
28 0
29 0
30 0
31 0
32 0
33 0
34 1
35 0
36 0
37 1
38 0
39 1
40 1
41 0
42 0
43 0
44 0
45 0
46 0
47 0
48 1
49 0

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 0
1 0
2 0
3 0
4 0
5 0
6 0
7 0
8 1
9 1
10 0
11 0
12 0
13 0
14 0
15 0
16 1
17 1
18 0
19 0
20 0
21 0
22 0
23 1
24 0
25 0
26 0
27 0
28 0
29 0
30 3
31 0
32 0
33 0
34 1
35 0
36 1
37 0
38 0
39 0
40 0
41 2
42 0
43 0
44 0
45 1
46 0
47 0
48 0
49 0
50 0
51 0
52 0
53 0
54 0
55 0
56 0
57 0
58 0
59 1
60 0
61 0
62 0
63 0
64 0
65 1
66 0
67 0
68 1
69 0
70 0
71 0
72 1
73 0
74 0
75 0
76 0
77 1
78 2
79 0
80 0
81 0
82 1
83 0
84 0
85 0
86 0
87 0
88 0
89 0
90 0
91 0
92 1
93 0
94 0
95 0
96 0
97 0
98 1
99 0

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 1
1 3
2 1
3 7
4 4
5 13
6 0
7 23
8 4
9 23
10 18
11 0
12 1
13 0
14 2
15 0
16 0
17 4
18 56
19 4
20 0
21 4
22 0
23 0
24 1
25 4
26 20
27 0
28 1
29 3
30 19
31 0
32 0
33 71
34 0
35 2
36 0
37 0
38 0
39 75
40 33
41 0
42 1
43 4
44 13
45 0
46 5
47 0
48 0
49 8
50 6
51 4
52 5
53 0
54 5
55 79
56 0
57 1
58 9
59 50
60 5
61 4
62 16
63 0
64 22
65 5
66 0
67 1
68 0
69 0
70 1
71 7
72 2
73 3
74 1
75 9
76 0
77 1
78 1
79 1
80 19
81 21
82 5
83 0
84 0
85 0
86 0
87 1
88 1
89 0
90 0
91 4
92 1
93 1
94 24
95 0
96 10
97 54
98 14
99 15
100 22
101 0
102 0
103 2
104 0
105 0
106 8
107 2
108 0
109 0
110 0
111 1
112 0
113 1
114 4
115 0
116 3
117 0
118 0
119 0
120 0
121 6
122 0
123 1
124 6
125 0
126 0
127 11
128 0
129 1
130 17
131 21
132 1
133 4
134 0
135 0
136 11
137 0
138 0
139 0
140 15
141 0
142 3
143 8
144 8
145 17
146 0
147 2
148 2
149 0
150 12
151 15
152 2
153 0
154 5
155 23
156 8
157 9
158 3
159 2
160 0
161 18
162 0
163 0
164 0
165 18
166 20
167 0
168 0
169 1
170 15
171 13
172 0
173 7
174 4
175 38
176 5
177 68
178 0
179 8
180 0
181 0
182 39
183 18
184 0
185 1
186 0
187 4
188 9
189 1
190 0
191 21
192 3
193 0
194 9
195 0
196 1
197 0
198 14
199 13