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1. Teil 3 - S. 109

1895 - Leipzig : Wunderlich
— 109 — aller auf Erden vorhandenen Betten. Das Bett ist durch ein vergoldetes Geländer von dem übrigen Räume getrennt. Es steht auf einer mit goldenen Sonnen reich gestickten Pnpurdecke und ist mit einer goldenen Decke von unermeßlichem Werte bedeckt. Dieses Bett foll allein 500 000 Mark gekostet haben. Die Decke des Zimmers zeigt ein kostbares Gemälde. Es stellt den Himmel der alten Griechen, den Olymp, und seine Bewohner dar. ä. Die Spiegelgallerie hat eine Länge von 78 m. (Sie ist also noch 51/2 111 länger als die berühmte Spiegelgallerie im Schlosse zu Versailles!) 2500 Wachskerzen auf 52 Riesenkandelabern und 33 ver- goldeten Kronleuchtern von unbeschreiblicher Pracht sollen diesen gewaltigen Raum erhellen und haben ihn bei Anwesenheit des Königs auch wirklich erhellt. Diese Tausende von Lichtern spiegeln sich in den 9 Meter hohen Spiegelscheiben, die die eine Wand des Saales bedecken. e. Das Speisezimmer endlich besitzt einen Fußboden ans Rosen- holz und enthält das „Tischlein deck dich". Der kostbare Speisetisch steht auf einer Versenkung. Ein Druck auf eine Feder genügt: der Tisch ver- schwindet geräuschlos und kommt ebenso geräuschlos aus der Tiefe des Anrichtezimmers, mit köstlichen Speisen versehen, zurück. 4. Das Königreich Württemberg. 3icl: Wir werden heute von dem Königreiche Württemberg sprechen, welches — ähnlich wie das Königreich Sachsen — von Gott reich gesegnet ist. I. Wo liegt dieses Land? Mit Hilfe der Karte wird die Lage des Königreichs festgestellt. 1. in Bezug auf die Nachbarländer. Württemberg wird von Bayern und Baden umschlossen. Außerdem grenzt es noch an das Fürsten- tum Hohenzollern; 2. in Bezug auf die Oberflächenform. Württemberg gehört zum größten Teile dem fchwäbisch-sränkischen Stufenlande, zum kleineren Teile der süddeutschen Hochebene an. Der Jura bildet die Grenze zwischen beiden Bodenformen; 3. in Bezug aus die Flüsse. Der nordwestliche Teil des König- reichs breitet sich zu beiden Seiten des Neckars, der südöstliche zu beiden Seiten der oberen Donau aus. Die Jller bildet einen Teil der Südost- grenze. Ii Inwiefern ist Württemberg ein reich gesegnetes Land? Es soll dieselben Vorzüge besitzen wie das Königreich Sachsen. Zähle diese auf! (Vergl. S. 69.) Wir wollen untersuchen, ob das wirklich so ist! — Mit Hilfe der Karte und unter Heranziehung des früher er- wordenen Materials wird festgesetzt:

2. Praktisches Lehrbuch der Sächsischen Geschichte - S. 188

1907 - Leipzig : Wunderlich
— 188 — Herrschaft über Quedlinburg (1477) und über Erfurt (1483) erlangten, ja 1482 Thüringen wieder erbten; aber durch die Teilung von 1485 zerrissen sie die wettinischen Lande für immer in zwei Linien, in die ernestinische und albertinische, zwischen denen sich in der Folge ein tiefer Gegensatz herausbildete. Die albertinische Linie führte 1499 die Erbfolge nach dem Rechte der Erstgeburt ein und machte somit den verderblichen Teilungen ein Ende, wovon allerdings Johann Georg I. noch eine Ausnahme machte. Die Erwerbung von Friesland war nicht bloß von kurzer Dauer (1494—1514), sondern auch für Sachsen kein Vorteil, da dieser Besitz zu entlegen war. Der Schmalkaldische Krieg brachte neue und bleibende Gebietsveränderungen für Sachsen. Infolge der Wittenberger Kapitulation verlor 1547 die ernestinische Linie die Kurwürde und das Kurfürstentum Sachsen, sowie den östlichen Teil vom Pleißnerlande bis an die Weiße Elster samt allen Ansprüchen auf Magdeburg und Halberstadt an das albertinische Herrscherhaus, während das Vogtland als böhmisches Lehen an das Haus Reuß fiel. Hiervon gab zwar Vater August im Vertrage zu Naumburg 1554 Altenburg und den Neustädter Kreis zurück, dafür aber erwarb er von Johann Friedrich dem Mittleren die vier Ämter Weida, Ziegenrück, Arnshaugk und Sachsenburg, sowie 1569 von dem verschuldeten Grasen Reuß-Plauen den vvgtländischen Kreis, ferner die Grafschaft Henneberg, Mansfeld und die drei Bistümer Merseburg (1561), Naumburg (1564) und Meißen (1581), so daß sein Land gegen 550 Geviertmeilen umfaßte. Johann Georg I. vergrößerte fein Gebiet beträchtlich, indem er die beiden Lausitzen 1623 pfandweise und 1635 durch den Prager Sonderfrieden erblich erwarb, allein er teilte das Land und stiftete so die drei selbständigen Fürstentümer Sachsen-Weißenfels (1652—1746), Sachsen-Merseburg (1652—1738) und Sachsen-Zeitz (1652 — 1718). Zum Glück für das albertinische Fürstenhaus fielen diese später wieder an das Stammhaus zurück. Friedrich August I. erlangte zwar Polen, aber dafür veräußerte er das Amt Petersberg und das Schutzrecht über Quedlinburg und Nordhaufen an Preußen, die Ansprüche auf Sachsen-Lauenburg an Hannover. Friedrich August Iii. erlangte 1779 im Frieden zu Teschen, daß Österreich auf die Lehenshoheit der Schönburgifchen Lande verzichtete und diese ihm zuerkannte. Im Frieden zu Posen 1806 erhielt er für einige abgetretene thüringische Ämter den Kreis Kottbus und außerdem im Frieden zu Tilsit 1807 das Herzogtum Warschau, das von Napoleon später durch Galizien vergrößert ward. Im Jahre 1815 hingegen verlor Sachsen durch die Teilung außer Polen noch 368 Geviertmeilen an Preußen und den Neustädter Kreis an Weimar. Es war dies die letzte große und entscheidende Gebietsveränderung. 1845 und 1848 trat Österreich Schirgiswalde nebst mehreren Ortschaften an unser Vaterland ab. So

3. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 284

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
284 die ganze Nieder Lausitz, den Kurkreis mit Barby und Gommern, Th eile des in eigner und leipziger Kreises, den größten Theil der Stifte Merseburg und Naumburg, Zeiz, das sächsisch e Mannsfeld, den thüringischen und n e u städter Kreis und das Fürsten- thum Q u e r f u r t, Görlitz, Lübben, Guben, T o r - g a u, Wittenberg, E i l e n b u rg, M e r se b u rg, W ei- st e n fe l s, Naumburg und Schulpforta, Langen- salze, Weißensee, Neustadt und andere Städte, über- haupt 13674 Geviertmeilen und 864,400 Menschen mit allen S a l z w e r k e n, dem fettesten Kornboden und den ge- schontesten Wäldern gingen damit verloren. Die an Preußen abgetretenen Landschaften erhielten den Namen das Herzogthum Sachsen. Die Räumung des Landes soll 15 Tage nach der Auswechselung der Unterschriften vor sich gehen. Besondere Behörden werden unverzüglich die Auseinandersetzung wegen der Archive, Schulden, Rückstände Cassenbillets, des Eigenthums der öffentlichen Anstalten und milden Stiftungen, des Heeres, der Artillerie und der Kriegsvorräthe beginnen. Bei dem Heere haben alle Offi- ziere, Feldprediger und Chirurgen, so wie alle Ausländer die Wahl des Dienstherrn, bei den übrigen entscheidet der Geburtsort. Die Schulden der getheilten Provinzen bleiben auf denselben haften, auch bei den getheilten gehen sie nach den Einkünften. Dasselbe gilt von den ausstehen- den Forderungen. Alle Gemeinden, Corporationen, fromme Stiftungen und Unterrichtsanstalten behalten ihre Besitzungen und Einkünfte. Preußen verpflichtet sich 150/0(10, nöthigen Falls 250,000 Centner Salz ohne Ausgangszoll zu einem Preise an Sachsen zu liefern, der dem Könige von Sachsen seine bisherige Salzsteuer nicht schmälert. Am 27. Mai trm der König der am 27. März geschlos- senen Verbindung gegen Frankreich bei und stellte 8,000 Mann Linientruppen und eine gleiche Zahl Landwehr. Am 8. Juni wurde die deutsche Bundesacte für Sach- sen unterzeichnet. So war denn das Aer^ste über das unglückliche S ach - scn verhängt, das, was Jahrhunderte lang durch gemein- same anden zusammengehalten worden und in ein Ganzes verwachst^, wurde, getrennt und zerriffen. Landsleute, Brü-

4. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 287

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
287 setzt, und die vielen Untersuchungen beschrankt wurden. Da- gegen blieb die auf den Landlagen zur Sprache gekommene Veränderung der nicht mehr zeitgemäßen Verfassung ohne Folge. Zwar wurden am 19*. October 1817 die Stände der bei dem Königreiche gebliebenen Oberlausitz und die Hochstifter Merseburg, ist aumbürg und Zeiz mit denen der 4 Kreise vereinigt, auch wurde der enge und weite Ausschuß der Ritterschaft in einem Collegium verbunden, dann wurden 29 neue Ritterschaftliche Stellen gegründet; das war aber auch in der Hauptsache Alles, im Uebrigen blieb es beim Alten, und wie viel auch auf den Landtagen zur Sprache gebracht wurde, so wenig wurde ausgerichtet. Nur die strenge Gerechtigkeitsliebe des Königs entschädigte gewißermaßen für dieses allerdings dem Bildungszustande des Volks keineswegs angemessene Festhalten bei dem Alten. Dennoch fehlte es an Veränderungen bei den Landes- behörden nicht. An die Stelle des geheimen Consiliums trat am 6. October 1817 der geheime Rath, welches die oberste Staatsbehörde war, hauptsächlich zur Berathung des Regenten, wie zur Aufsicht über die übrigen Landesbehörden und zur Annahme der Beschwerden der Unterthanen be- stimmt. Für außerordentliche Fälle bildete der geheime Rath mit Zuziehung der königlichen Prinzen und der Häupter anderer Collegien den Staasrath. Die zweite höchste Lan- desbehörde, das geheime Finanzcollegium, erlitt wegen Verringerung des Landes eine Verminderung seiner Mitglieder. Das Finanzcollegium that alles, jeden Zweig des Staatshaushaltes empor zu bringen, wobei ihm der König durch die veränderte Ordnung des Kas- senwesens zu Hilfe kam. Es wurden 2 Centralkas, sen, die Hauptkasse und die Rentkammer mit 5 ver- schiedenen Zahlämtern eingeführt. 25 Millionen rückstän- dige Zahlungen der keraegnaiious - Kasse von 1807 bis 1817 wurden für niedergeschlagen und erloschen erklärt, wo- durch freilich Viele einen Theil ihres Vermögens verloren. Besonders viel geschah für die Verbesserung des Forstwesens, welches um so nöthiger war, da die nutzbarsten und ge- schontesten Wälder für das Königreich Sachsen verloren gegangen waren. Auch wurde am 13. April 1816 die Forstbildungsanstalt zu Tharandt zu einer Forstaca-

5. Das Deutsche Reich - S. 173

1918 - Leipzig : Wunderlich
Mw yü'fl ■ic-s'- Wm Dm Die Staaten Süddeutschlands. Sfj Ww ita ^Mgwmnwwwwpmwmwwwwwwmmw 1. Das Großherzogtum Hessen. (Größe: 7700 qkm, also ca. ^ x das Königreich Sachsen.) Ziel: Wir sprechen heute von dem Staate Süddeutsch- lands, der am dichtesten bevölkert ist, vom Großherzogtum Hessen. (Zeigen.) I. Was lehrt diese Karte über dieses Gebiet? 1. Sie belehrt uns zunächst über die Lage und Gliederung des Großherzogtums. Wir sehen, daß es aus zwei Teilen besteht, einem nördlichen und einem südlichen. Beide sind durch einen schmalen Streifen preußisches Gebiet und durch den Main getrennt. Nur der nördlichere Teil liegt nördlich von der Mainlinie. 2. Sie zeigt uns weiter, wie es um die Bodeubeschassenheit des Großherzogtums bestellt ist. (Der nördliche Teil liegt um den Vogels- bergi) herum. Der südliche gehört teils der Oberrheiuischen Tiefebene, teils dem Odenwald an.) 3. Sie gibt uns endlich Aufschluß über die Bewässerung des Gebiets. Hessen ist wasserreich. Für den nördlichen Teil kommen Lahn und Fulda, sür den südlichen Teil Rhein und Main in Betracht. Ii. Ist Hessen wirklich so dicht bevölkert?^ Ich habe euch einige Zahlen angeschrieben. Was erfährst du aus ihnen? Wir fehen, daß Hessen der kleinste Staat Süddeutschlands ist; Baden und Elsaß-Lothringen sind fast noch einmal so groß, Bayern sogar fast zehnmal so groß wie Hessen. Wenn man aber nun annehmen 1) Für den Lehrer: Der Vogelsberg bildet eine einzige riesige, kegelförmige Basaltmasse und ist der Rest eines Vulkans. Sein höchster Punkt, der Taufstein, hat seinen Namen von dem auf dem Gipfel liegenden großen ausgehöhlten Stein erhalten, den einst Bouifazius als Taufbecken benutzt haben soll. — Der Name „Vogelsgebirge" ist unrichtig. In Hessen heißt das Gebirge ausschließlich „Der Vogelsberg". 2) Die Schüler sollen angeleitet werden, sich in statistische Tabellen zu ver- tiefen. Natürlich kann es in Rücksicht auf die Altersstufe und die beschränkte Zeit nur in beschränktem Umfange und in der einfachsten Weise geschehen.

6. Von der germanischen Urzeit bis zur Französischen Revolution - S. 146

1911 - Leipzig : Wunderlich
146 Reinhold Koser. Um von der Ausdehnung der Frondienste ein Bild zu gewinnen, ließ sich Friedrich 1748 von dem Generaldirektorium eine nach Provinzen geordnete Zusammenstellung einreichen. Das Ergebnis war für die Laude jenseits der Weser ein sehr günstiges. Im Herzogtum Kleve leistete die Mehrzahl der Bauern das ganze Jahr über nur zwei, vier oder sechs Tagesftonen, die Schlüterei Kleve ausgenommen, wo die einen wöchentlich zu zwei, die andern monatlich zu zwei oder auch nur einem Dienste verpflichtet waren. Ebenso waren die Untertanen in Geldern im ganzen Jahre höchstens zu viermaligem Dienste, teilweise nur zu drei-, zwei- oder einmaligem gehalten. In Ostfriesland waren bis aus wenige Ausnahmen die Dienste schon seit 1611 in eine geringe Geldleistung verwandelt. In Minden und den übrigen westfälischen Landesteilen hatten die Bauern, soweit sie erbuntertänig waren, allerdings regelmäßig zu fronen, aber doch nie tagtäglich, und überall waren die Verpflichtungen schriftlich festgestellt, während die geleisteten Dienste in Quittungsbüchern bescheinigt wurden. Je zufriedener der König mit dieser Sachlage war, um so mehr beklagte er die Uberbürduug der Bauern in den mittleren und östlichen Provinzen. Daß auf Bauernhöfen die Verpflichtung zu täglicher Stellung eines Gespanns lastete, gehörte nicht zu den Ausnahmen, oder die Fronen waren gar ungemessene, ganz in die Willkür der Grundherrschaft gestellt. In Pommern gab es Domänen, denen Hand- und Spanndienste in einer Zahl geschuldet wurden, daß der Pächter nicht nötig hatte, eigenes Gespann oder Gesinde zu halten. Der König stellte jetzt für die Erneuerung der Pachtverträge den Grundsatz auf, daß die Untertanen nirgends mehr als drei- bis viertägigen Wochendienst leisten sollten; den adeligen Grundherrschaften ließ er vorstellen, daß die gleiche Einrichtung zu ihrem eigenen Vorteile gereichen würde. Noch bestärkt wurde er in seiner Abneigung gegen das Fronwesen durch eine Darlegung des Obersten Retzow, daß erfahrungsmäßig die im Frondienst bestellten Acker bei weitem nicht den Ertrag der Wirtschaft mit eigenem Gespann ergäben; er verfügte deshalb 1755, daß bei den Ämterverpachtungen in Zukunft die Spanndienste durchgängig auf ein Dienstgeld umgerechnet werden sollten. Gegen körperliche Mißhandlung hatte wieder schon Friedrich Wilhelm I. die Bauern schützen zu wollen erklärt. 1738 sah man ein Prügelmandat öffentlich in den Dorfkrügen ausgehängt, das den Domänenpächtern und ihren Wirtschaftshilfen „das barbarische Wesen, die Untertanen mit Prügeln oder Peitschen wie das Vieh anzutreiben," bei schwerer Ahndung verbot; immerhin hatte Friedrich Wilhelm dabei Littauen und Preußen ausdrücklich ausnehmen zu müssen geglaubt, da das Volk dort noch gar zu faul und gottlos fei. Friedrich Ii. ließ diese traurige Ausnahmestellung einer großen Provinz aufhören und wachte überhaupt ungleich stetiger als sein Vorgänger über die Einhaltung der zur Abschreckung erlassenen Gebote. Wo er auf einer Reife einen Do-

7. Neuzeit - S. 351

1897 - Leipzig : Wunderlich
— 351 — preisen, wer den Tod fürs Vatersland auf freierkämpfter Erde starbf beweinenswert war hingegen das Los derer, die aus schweren Wunden blutend hilflos auf der meilenweiten Walstatt umherlagen und in der Kälte jammerten, weil sie weder Nahrung noch Pflege erhalten konnten. Es fehlte an Ärzten, an Verbandzeug, selbst an Stroh. Man nahm in der Not selbst Binden aus Dürrenberger Salzsäcken und Dachschindeln zum Schienen der zerbrochenen Glieder. Die meisten erlagen den Qualen der Wunden, dem Hunger und Durst bei Tage und dem Froste in den rauhen Oktobernächten. So hat die Befreiung Deutschlands vom Joche der welschen Zwingherrschaft unzählige Opfer gekostet, Ströme von Blut erfordert. 9. Der Kampf bei Hanau. Eilig zog sich Napoleon mit seinem Heere zurück. Die Verbündeten konnten ihm hierbei nur wenig Schaden zufügen, da sie nur langsam nachrückten. Nur die Bayern verlegten ihm bei Hanau am Main den Rückzug. Der König von Bayern war nämlich schon vor der Völkerschlacht bei Leipzig aus dem Rheinbünde ausgetreten, als er sah, daß Napoleons-Stern im Verbleichen begriffen war, und hatte sich den Verbündeten angeschlossen. Daher kehrten jetzt die Bayern ihre Waffen gegen den Korsen, unter welchem sie so oft gegen Deutsche gefochten hatten. 5t6er Napoleon warf sie zurück und bahnte sich seinen Weg zum Rhein, den er unbehelligt bei Mainz überschritt. Von den 70000 Kriegern, die nach Frankreich zurückkehrten, war jedoch die Hälfte krank und siech, f» daß Napoleon nur ein Zehntel von den 400000 Mann, die er beim Beginne des Feldzuges zusammen getrieben hatte, behielt. So war Napoleon endlich aus Deutschland vertrieben, Deutschland war frei; denn eine Festuug nach der andern, worin noch französische Besatzungen lagen^ streckte die Waffen. Der Rheinbund löste sich auf. Das Königreich Westfalen verschwand wieder von der Landkarte, hingegen erstanden von neuem die Länder Hannover, Oldenburg, Hessen und Braunschweig^ Preußen nahm seine verlorenen Provinzen in Besitz. Der Rhein bildete wiederum die Grenze zwischen Frankreich und Deutschland. B. Besprechung. l- Wie war es möglich, Napoleon zu stürzen? a. Napoleons Macht und Ansehen hatte durch den verhängnisvollen Zug nach Rußland einen derben Stoß erlitten. b. Preußen erhob sich mit aller Macht gegen ihn und setzte alle seine Kräfte an die Befreiung.

8. Neuzeit - S. 366

1897 - Leipzig : Wunderlich
— 366 — Die Friedenszett unter Friedrich Wilhelm Iii. A. Darbietung. Wie Friedrich Wilhelm Iii. im Frieden für das Wohl seines Landes sorgte. 1 Die neue Ordnung seines Landes. Durch die Kriege mit Napoleon hatte das Land furchtbar gelitten. Preußen war tief in Schulden geraten. Sie betrugen über 600 Millionen Mark. Wie bei seinem Regierungsantritte, so suchte er auch jetzt die Schuldenlast zu mindern. Die Einnahmen und Ausgaben des Staates wurden streng geregelt, die Einkünfte erhöht, die Ausgaben dagegen beschränkt. Einen großen Teil seiner Rittergüter ließ er verkaufen und schenkte das Geld der leeren Staatskasse. Für sich behielt er nur eine Jahresrente, die sogenannte Civilliste, die aber weit niedriger war als der Ertrag aus deu Gütern. Um das Land sorgfältig ver- walten zu können, teilte er es in acht Provinzen ein, nämlich: Preußen, Posen, Pommern, Brandenburg, Schlesien, Sachsen, Westfalen und Rheinprovinz. Unermüdlich sorgten pflichttreue Beamte für das Wohl des Landes, und so gewöhnten sich auch allmählich die Bewohner der neuerworbenen Gebiete an das preußische Wesen. 2. Hebung der Landwirtschaft. In den alten Provinzen war schon von 1810 an der Bauernstand völlig frei: in den neuen Provinzen wurde derselbe ebenfalls von der Erbuuterthänigkeit und den Fronlasten befreit. Um den Bauern die Ablösung der ehemaligen Abgaben und der Dienstleistungen an die einstigen Lehensherren zu erleichtern, wurden Rentenbanken gegründet. Diese Kassen streckten ihnen das Geld zur Ablösung vor und ließen sich dasselbe allmählich wieder zurückzahlen. Noch heute entrichten manche Bauern die „Renten" oder „Zehentgelder". Wichtig für die Landwirtschaft war die Verteilung der Gemeindeländereien. Nach altem Herkommen waren Wiese, Wald *md Gewässer Gemeineigentum der Gemeinde. Jedes Gemeindeglied konnte dasselbe nutzen. Mancher Häusler hielt sich deshalb eine Ziege oder eine Kuh, weit diese vom Gemeindehirten mit auf die Gemeindeweide getrieben wurde. Leider wollte jeder das Gemeindeland nutzen, aber nichts daran thun. Oft wurden daher die Gemeindewälder schonungslos niedergeschlagen, ohne daß man für neue Anpflanzung sorgte. ^So brachten die Gemeindeländereien lange nicht den Ertrag, den sie bei vernünftiger Bewirtschaftung bringen konnten. Daher hatte schon Friedrich der Große mit der Verteilung derselben begonnen. Friedrich Wilhelm setzte dieselbe fort. Anfangs wollten freilich viele nichts davon wissen, aber mit der Zeit erkannten sie auch deren Vorteile. Hand

9. Vaterlandskunde - S. 257

1831 - Leipzig : Reclam
Der westliche Haupttheil unfers Vaterlandes. Ihr sehet schon aus der Charte, daß dieser Haupt- theil unsers Vaterlandes von den voran stehenden Pro- vinzen durch mehrere dazwischen liegende Lander ge- trennt ist. Diese Länder sind: das Herzogthum Br a nn schweig, das Königreich Hannover und das Kurs ü r st e n r h n m H esse n. Wer also z. D» von der Provinz Sachsen aus in die westlichen Pro- vinzen reisen will, muß durch eins dieser Lander sei- nen Weg nehmen, und hat von dem Punkte ans, wo die preußischen Lander sich am nächsten berühren, ohn- gefähr 8 Meilen zu machen. Ebenso werdet ihr aus der nachfolgenden Beschreibung sehen, daß dieser westliche Haupttheil sich in vielen Stücken von dem vorhergehenden in Hinsicht seiner Größe und Be- völkerung, seiner Produkte und Gewerbe, Beschaffen- heit seines Bodens u. s. w. unterscheidet. Die erste Provinz, in welche wir von Sachsen aus eintreten, ist Westphüleu. Viil Beschreibung der Provinz West, p h a l e n. Diese Provinz besteht größtentheils aus solche!» Ländern, welche schon früher mit unser,n Vaterlande verbunden waren, und enthält jetzt Zusammengenom, men 564y Q. M. und i,i84,c>oo Menschen. Schott hieraus könnet ihr sehen, daß sic bevölkerter ist, als diejenigen, die wir bisher betrachtet haben. Heber die Hälfte der Einwohner bekennen sich zur karholtschen Religion, woraus ihr schon von selbst schließen kön- R
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