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1. Praktisches Lehrbuch der Sächsischen Geschichte - S. 81

1907 - Leipzig : Wunderlich
— 81 — wandelten sich in Klöster, die dritte blieb als Pleißenburg landesherrliche Feste. Im Jahre 1221 ereilte ihn der Tod. Seine Feinde hatten ihn von Jugend auf bedrängt, aber doch nicht übermocht. Das wettinische Erbe hatte er in widrigen Zeiten sicher gewahrt und wieder vereinigt. Die Wettiner als Markgrafen von Meitzen und Landgrafen von Thüringen. I. Heinrich der Erlauchte (1221 — 1288). 1. Wie Heinrich der Erlauchte sein Land vergrößerte. a) Die Erwerbung des Pleißnerlandes. Dietrich der Bedrängte hinterließ als Nachfolger nur einen fünfjährigen; Sohn namens Heinrich. Während seiner Minderjährigkeit führte sein Oheim der Landgraf Ludwig der Heilige von Thüringen die Vormundschaft und Regentschaft. Heinrich, der in der Folge der Erlauchte genannt ward, ergriff sehr früh selbst die Zügel der Regierung und erwarb sich auf einem Kreuzzuge gegen die heidnischen Preußen seine ersten Sporen. Er zerstörte mehrere ihrer Burgen und erbaute Elbing. Von Vorteil war für ihn und die Wettiner überhaupt, daß er in enge Beziehung zu Kaiser Friedrich Ii. trat, mit dessen Tochter Margarete er seinen Sohn Albrecht verlobte. Statt der zugesicherten Mitgift überließ der Kaiser aus Geldmangel dem Markgrafen das Pleißner-land, das vordem kaiserlich war und von Reichsvögten verwaltet wurde. Zu diesem schönen Lande gehörte die reiche Altenburger Pflege, außerdem die Städte und Schlösser Frohburg, Colditz, Leis-mg, Werdau, Crimmitschau, Waldenburg, Zwickau und Chemnitz. Von Böhmen erwarb er Sayda und Purscheusteiu. b) Die Erwerbung von Thüringen. Am wichtigsten war jedoch die Erwerbung von Thüringen. Über Thüringen herrschte ein Landgraf mit herzoglicher Gewalt. Er bot die Lehensleute zum Kampfe auf, besaß das Zoll- und Münzrecht und übte auf dem, großen Landding die oberste Gerichtsbarkeit nach sächsischem Rechte ja, er gebot sogar über verschiedene Grafen, welche vom Reiche belehnt waren. So hatte der Landgraf von Thüringen im Laufe der Zeit seine Macht bedeutend erweitert, während die Königsmacht gesunken war. Ursprünglich hatte der König noch einen sächsischen Pfalzgrafen im Lande gehabt, der die königlichen Güter, Zölle usw. verwaltete. Aber auch die Pfalzgrafschaft wurde im Lauf der Zeit Franke, Sächsische Geschichte. 2. Aufl. g

2. Praktisches Lehrbuch der Sächsischen Geschichte - S. 84

1907 - Leipzig : Wunderlich
— 84 — sende von Wallfahrern eilten nun alljährlich herbei, um der Wunderkräfte dieses heiligen Überrestes teilhaftig zu werden. Auch Leipzig zeigte sich Heinrich der Erlauchte gewogen. Er erbaute die von Dietrich niedergerissene Mauer wieder auf und umgab die Stadt mit einem tiefen Graben. Um seinen frommen Sinn zu beweisen, stiftete er drei Klöster: Nimbschen, Neuzella und Seu-selitz. Für Freiberg hat er auch manches Gute getan. Er erteilte der Stadt das Recht, alles Bier und andere Lebensbedürfnisse für die Bergwerke allein zu liefern. Da von Freiberg aus mit Böhmen ein schwunghafter Handel betrieben wurde, so hob sich diese Stadt immer mehr. Man schreibt auch Heinrich dem Erlauchten die Erbauung der goldenen Pforte zu Freiberg zu. Dies herrliche Werk der romanischen Bildnerkunst stellt das durch den Weltheiland offenbarte Reich Gottes dar und erstrahlte ursprünglich in reicher Vergoldung und bunter Farbenpracht. Es bildet eine der schönsten Zierden der alten Bergstadt Freiberg. 3. Rückblick auf die Stellung der Wettiner als Markgrafen. Ursprünglich waren die Markgrafen bloße Beamte des Königs. Schon bevor die Wettiner die Markgrafenwürde erhielten, hatte sich jedoch die Stellung der Markgrafen zum König geändert. Zwar wurden diese noch immer vom König belehnt, aber die Würde erbte schon in der Regel vom Vater auf den ältesten Sohn. Mit der Schwächung der Königsmacht durch den Kampf mit dem Papsttum stieg auch die Macht und Selbständigkeit der Markgrafen. Konrad der Große verfügte über seine Lande ganz ohne Zustimmung des Kaisers wie über ein erbliches Fürstentum und verteilte sie gleich dem Eigenbesitze unter seine Söhne. Unter dem Kaiser Friedrich Ii. erhielten die Reichsfürsten zuerst den Namen Landesherren und damit war ihnen auch schon die Landeshoheit zum Teil zuerkannt. So besaßen die Markgrafen von Meißen nicht bloß mehr die frühere richterliche und militärische Amtsgewalt, sondern auch das Münz-und Bergbaurecht, so übten sie die Schirmvogtei über die Bistümer und über viele Klöster aus, ja, sie bestrebten sich sogar, die Burggrafen von Meißen, Leisnig, Dohna usw., sowie die Herren von Colditz, Crimmitschau usw. unter ihre Lehenshoheit zu bringen. Damit schwand die Bedeutung der Landtage in Kolmitz bei Oschatz allmählich mehr und mehr, und seit Heinrich dem Erlauchten hörten sie endlich ganz auf. Auf der anderen Seite errangen sich die geistlichen Stifter, sowie die Städte immer mehr Vorrechte. Die größeren Städte verwalteten sich schließlich ganz und gar selbst, und der markgräfliche Vogt, der früher mit seinen 12 oder 24 Schöffen über die Stadt die Gerichtsbarkeit ausübte, mußte entweder dem Bürgermeister weichen oder ein Bürgermeister werden, während die Schöffen sich

3. Praktisches Lehrbuch der Sächsischen Geschichte - S. 68

1907 - Leipzig : Wunderlich
— 68 — ließ man anfangs alle ihre Einrichtungen, und sie blieben nach wie vor Sorben wie früher. Da aber die Deutschen auch allmählich die Rechtspflege leiteten und allen Verkehr, Handel und Wandel erwarben, so mußten die Sorben wohl oder übel etwas Deutsch lernen und sprechen. Am frühesten nahmen die meisten Edeln*) das Deutschtum an und traten in deutsche Dienste. Als Supane, Dorfvorsteher richteten sie ihre Volksgenossen im deutschen Auftrage; als kämpfende Drenstmannen (Wethemzen) oder Witjasen, d. H. Helden (Weithas heißen daher noch heute manche) wurden sie wie Deutsche mit Lehen ausgestattet und stritten wie Deutsche für Deutsche. Immer größer ward trotz der zahlreichen Kümpfe die Zahl der deutschen Krieger und Herren. Bis zum Jahre 1100 haben sich in Meißen hauptsächlich bloß Krreger, Herren und Ritter niedergelassen, dazu die notwendigen Geistlichen. Sie hielten die Sorben fest im Zaume. Die Hörigen, die früheren sorbischen Freien, zahlten ziemlich hohe Abgaben, konnten aber dafür ihre Felder weiter bebauen. Diejenigen, die schon unter den Sorben unfrei waren, nannte man Smurden, d. h. Schmutzige; sie bildeten die unterste Stufe, waren das Gesinde und konnten kein Vermögen erwerben. Alle Empörer und ähnliche Leute traf das Los dieser Knechtschaft. Mit der Zeit arbeiteten sich viele zu Häuslern, Kossäten empor, viele blieben in etwas anderer Form die „Hofelente"; ein Teil der Sorben siedelte sich als Töpfer und Leineweber in Vorstädten an. Hiermit hatte zwar die deutsche Eroberung wichtige Fortschritte gemacht; aber die Eindeutschung war damit erst leife begonnen worden. Die Gefahr lag vor, daß die im Verhältnis wenigen Deutschen vielleicht gar slawisiert wurden. Zunächst bestand freilich eine tiefe Kluft zwischen Deutschen und Wenden, und die Deutschen suchten mit Strenge zu verhindern, daß Wenden Bürger wurden; selbst lange nach 1500 verlangten viele Stadtordnungen von jedem Bürger den Nachweis ehrlicher, d. h. deutscher, nicht wendischer Geburt. Doch haben die deutschen Städte, die man feit Otto dem Reichen im Sorbenlande gründete, viel zur Eindeutschung des Landes beigetragen. Die Deutschen steckten meist neben oder unweit von sorbischen Siedlungen einen Platz von etwa 400—600 m Durchmesser ab, legten in die Mitte den Markt und ließen von da ziemlich gerade Straßen nach allen Himmelsgegenden ausgehen. Die neue Stadt nahm vielfach den Namen des benachbarten Sorbendorfes an, obwohl dieses eine besondere Gemeinde blieb und meist erst sehr spät eingegliedert ward. So sind z. B. Dresden, Leipzig, Chemnitz, Zwickau und viele andere Städte nicht aus, sondern neben sorbischen Orten entstanden, und die sorbischen Dörfer haben ihren städtischen Nebenbuhlern nur *J Wiprecht von Groitzsch war ein Nachkomme eines sorbischen Edeln.

4. Praktisches Lehrbuch der Sächsischen Geschichte - S. 93

1907 - Leipzig : Wunderlich
— 93 — und Reichsversammlung abhielt, da erschien auch Friedrich mit glänzendem Gefolge, um den Kaiser dadurch zu ehren. Leider war die prunkvolle Versammlung der Anlaß zu den schrecklichen Hussitenkriegen. Friedrich der Streitbare wollte nicht bloß zu Ehren des Kaisers Pracht entfalten und seinen Reichtum zur Schau tragen, nein, er bewährte sich auch als treuer Freund und Reichsfürst, als sich der Kaiser in Not befand. Als einer der ersten war er mit seinen Heerscharen auf dem Plane und focht schon 1420 am Ziskaberge gegen die Hussiten; im nächsten Jahre entsetzte er das von diesen hart bedrohte und bedrängte Brüx, ja, er eroberte sogar den Leitmeritzer Kreis. Diese tatkräftige Unterstützung des hartbedrängten Kaisers sollte für ihn und sein Land von entscheidender Bedeutung werden; denn Kaiser Sigismund erwies sich dafür dankbar und übertrug ihm 1423 das erledigte Kurfürstentum Sachsen-Wittenberg in der Hoffnung auf weiteren Beistand. Zwei Jahre später fand in Ofen die feierliche Belehnung mit dem Kurschwerte statt. b) Wanderung des Sachsennamens. Den Namen Sachsen (sahs — kurzes Schwert, früher Steinbeil) trugen die altgermanischen Volksstämme zwischen Unterelbe und Weser. Sie wurden von Herzogen beherrscht (Wittekind) und von Karl dem Großen nach langen Kämpfen unterjocht und bekehrt. Nach dem Tode Karls des Großen bildete sich auch wieder ein Stammesherzogtum Sachsen, dessen Herzoge von 919 —1024 das deutsche Königtum inite hatten. Mit Kaiser Heinrich Iv. führten dann die Sachsen blutige Kämpfe. Lothar von Suppliuburg, der Freund und Gönner Konrads des (Großen, erhielt von Kaifer Heinrich V. das Herzogtum Sachsen. Als er jedoch mit der Kaiserkrone geschmückt war, gab er es den Welsen. Einer von diesen, Heinrich der Löwe, wurde wegen Treubruchs von Kaiser Friedrich Notbart geächtet und vertrieben. Nun wurde das Herzogtum Sachsen 1187 geteilt. Der Name Sachsen z; ward in seiner niederdeutschen Heimat säst ganz vergessen. Nur in zwei kleineren Gebieten an der Elbe blieb er erhalten, nämlich in Sachsen-Lanenburg und in Sachsen-Wittenberg. Die Herzöge von Sachsen-Wittenberg, welche die Burggrafschaft Magdeburg und die altwettinische Grafschaft Brehna erwarben, erlangten 1356 durch die goldene Bulle Karls Iv. die Kurwürde oder das Recht, an der Kaiserwahl teilzunehmen, während die Herzöge von Sachsen-Lauenburg endgültig davon ausgeschlossen wurden. Damit war die Unteilbarkeit des Landes und die Befreiung vom Königsgerichte verbunden, so daß die Untertanen nicht mehr gegen die knrgerichtlichen Urteile beim Königs-gericht Berufung einlegen konnten. Im Jahre 1422 starb das as-kanische (anhaltinische) Herzogsgeschlecht aus, und Friedrich der Streitbare erhielt 1423 das Land samt der Kurwürde. Die Wettiner waren "' nun Kurfürsten und nannten sich in der Regel zuerst und zumeist nach

5. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 74

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
74 Zweig, das Sachsen -La ue n burgi sch e Haus, vorhan- den, und dieses hatte nach Recht und Billigkeit die Wit- tenbergische Linke beerben sollen, und dem gemäß for- derte auch der Herzog Erich V. von Sachsen-Lauen- burg die Einlassung in diese Erbschaft. Auch der Kur- fürst Friedrich I. von Brandenburg sprach die Erb- folge in Kursachsen für seinen ältesten Sohn Johann an, weil derselbe mit des vorletzten Kurfürsten von Sach- sen, Rudolf Iii., Tochter Barbara vermählt war, auch hatte er sogleich nach Kurfürst Albrechts Tode Witten- berg und den Kurkreis in Besitz genommen. Der Markgraf Friedrich der Streitbare aber, obgleich er kein Recht auf diese Erbschaft hatte, wandte sich dennoch an den Kai- ser, und bat ihn um die Verleihung der Kur Sachsen mit den dazu gehörigen Landen, Würden und Gerechtsamen. Kaiser Friedrich, dem viel daran gelegen war, einen so mächtigen Fürsten sich treu ergeben zu erhalten, gewährte seine Bitte, und verlieh durch eine Urkunde am 6ten Ja- nuar 1423 Friedrich dem Streitbaren das Kurfürften- thum und Herzogthum Sachsen mit der Erzmar- schallswürde und allen dazu gehörigen Landen, mit Aus- nahme des Schlosses Kahlau und des Klosters Dobri^- lugk, ferner der Pfalz Allftadt, der Burggrafschaft Magdeburg und der Grafschaft B re ne. Bald darauf erhielt der Markgraf auf seine Bitte das Recht, daß seine Unterthanen vor kein fremdes Gericht gefordert werden durften, und ungebeten die Erlaubniß, mit rothem Wachs zu siegeln, welches damals ein Vorzug der vornehmsten Fürsten war. Den Kurfürsten von Brandenburg be- schwichtigte der Markgraf für seine Ansprüche durch 11,000 Schock böhmische Groschen; der Herzog von Sachsen- Lauenburg fand mit seinen Forderungen beim Kaiser und Reich kein Gehör, und so hatte denn Friedrich der Streitbare eine Erwerbung für sein Geschlecht gemacht, wodurch dasselbe in den Rang der vornehmsten deutschen Fürstenhäuser eintrat, und von nun ab eine höchst bedeu- tungsvolle Rolle in der deutschen Reichsgeschichte spielte. 1

6. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 79

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
79 Thüringen kam auch seit 1405 eine Kopfsteuer auf, unter dem Namen Bär oder Bären. Mit der Gerichts- verfassung ging allmählig eine große Veränderung vor. Das allgemeine thüringische Landgericht zu Mittel- hausen gerieth nach und nach in Abnahme, während das Hofgericht seinen Wirkungskreis vergrößerte. Auch verliehen die Land- und Markgrafen den Städten und ein- zelnen Grundbesitzern häufig die erbliche Gerichtsbarkeit. Die Geistlichen strebten, auch weltliche Sachen vor ihren Gerichtshof zu ziehen, wogegen aber Friedrich der Streit- bare ein päpstliches Privilegium erhielt. Auch die west- phälischen Freigerichte mischten sich in dienechtöpfiege dieser Länder, und achteten der kaiserlichen Verbote dagegen nicht. Um der Streitigkeiten mit ihnen ein Ende zu machen, sah sich F riedrich der Streitbare gendthigt, mit den weft- phälischen Freigerichten selbst in Verbindung zu treten. Die Städte gewannen durch ihren Reichthum und durch die Hilfe, die sie den Fürsten in den Kriegen leiste- ten, immer größeres Gewicht, und die Vereinigung der Handwerker in Zünfte erfolgte immer häufiger. Von den Städten in den drei Wetti nischen Hauptlanden ge- langten besonders drei zu einer vorherrschenden Wichtig- keit. In Meißen war es Dresden, doch kam diese bei Weitem ihren Schwefterftädten in Thüringen und Ofter- land, Erfurt und Leipzig nicht gleich. Dresden wurde lange durch die Nähe von Meißen, Budissin und F reib erg niedergehalten, und hob sich erst unter Heinrich dem Erlauchten und seinem Sohne, Fried- rich dem Kleinen, die daselbst Hof hielten. Schon in der ersten Hälfte des l4ten Jahrhunderts zählte es eine Menge Kirchen und Klöster, und das berühmte Mater- nenhospital, auch die steinerne Brücke soll schon 1319 erbaut sein, doch waren die steinernen Pfeiler damals nur mit Balken verbunden. Dresden lag damals auf dem rechten Elbufer, und was jetzt Alt-Dresden ist, er- hielt erst 1403 Stadt- und Marktrecht. Erfurt, die Hauptstadt von Thüringen, stand unter der Oberhoheit der Landgrafen, während-.die Erz- bischöfe von Mainz die Erbherrn davon waren. Die Streitigkeiten beider wegen ihrer Gerechtsame benutzte die

7. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 32

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
Wittwe des Oheims Friedrich des Streitbaren, die mit dem Prinzen Wratislaw von Bohmen vermàhlt war, und auch Anspruch auf Oestreich machte. Mark- graf Heinrich hatte schon mit den Streitigkeiten wegcn Thuringens vollauf zu thun, darum mochte er mit Oestreich sich nicht befassen. Achtes Capitel. Die Verhältnisse der Markgrafen von Meißen und der Bewohner dieses Landes bis zur Ver- einigung mit Thüringen, 1247. Die deutschen Markgrafen standen in der Regel, auch nachdem ihre Würde erblich geworden war, unter den Herzogen, auf deren Landtagen sie erschienen, und unter deren Hauptpanier sie mit ihren Kriegsschaaren sich bei Reichskriegen stellen mußten; doch schon sehr früh, (von Meißen ist jedoch nicht bekannt wann?) wurden sie von dieser Abhängigkeit befreit, und geboten mit gleicher Macht- vollkommenheit in ihrer Mark, wie die Herzoge in ihrem Herzogthum. Dennoch herrschten sie nicht so unumschränkt in ihrem Gebiet wie die deutschen Fürsten in späterer Zeit, das durfte damals selbst der Kaiser nicht. Alle An- gelegenheiten, die das ganze Land betrafen, wurden mit den Angesehensten und Weisesten des Landes berathen. Freilich gab es noch nicht viel zu berathen, denn Steuern wurden dem Landesherrn noch nicht gegeben, da derselbe seinen und der Seinigen Unterhalt von den Einkünften seiner Familiengüter bestritt, bei Kriegszügen aber jeder Lehns- mann sich seine Mannschaft auf eigene Kosten ausrüsten und unterhalten mußte. Gemeindesachen in einzelnen Gauen machten die Gaugenossen unter sich ab, und so waren denn Krieg und Frieden und wichtige Rechtshandel die Hauptsachen, die auf einem Landtage vorkamen, auf welchem anfangs alle freie Gutsbesitzer und alle Lehnsleute erschienen. Nach und nach gestalteten sich die Landtage anders. Die ganz freien Grundbesitzer gingen fast alle in den Stand der Lehnsmän-

8. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 60

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
60 in ihren Besitzungen zu behaupten, allein die Macht ihrer Gegner war sehr groß. Zwar gewannen sie 1203 einen groß- ßen Sieg über die Brandenburger und bekamen den Markgrafen Johann gefangen, allein dadurch erhielten sie noch nicht die von dem Vater an B ra n d e n b urg verkauf- ten Länder wieder, und bald sollten sic noch mit einem ge- fährlicheren Feinde zu thun haben. König Adolf, der sich in Deutschland ^ine Haus- macht gründen wollte, da er nur ein kleines Landgebiet be- saß, hatte mit den Hilfsgeldern, die er von England erhalten hatte, um Frankreich zu bekriegen, wie schon erwähnt, Alb recht dem Entarteten Thüringen und Meißen abgekauft und eilte, diese Lande in Besitz zu neh- men. Ec drang im September 1294 mit einem starken Heere in Thüringen ein, und viele deutsche Fürsten und Herren leisteten ihm bei diesem ungerechten Feldzuge Beistand. Mehrere thüringische Lehnsträger unterwar- fen sich freiwillig, andere wurden mit Gewalt bezwungen. Das königliche Heer wüthcte mit einer unbeschreiblichen Grausamkeit in Thüringen. Ueberall, wo es hinkam, raubte, plünderte, brannte und mordete es. Nachdem Adolf Thüringen und den größten Theil des Oster- tandes unterworfen hatte, zog er sich an den Rhein zurück, und nun eroberten Friedrich und Diezmann das Ver- lorne wieder. Aber schon im Sommer 1295 erschien Adolf aufs Neue, drang ins Osterland und belagerte darauf Freiberg. Die Stadt vcrtheidigte sich 16 Monate lang und fiel nur durch den Verrath eines Bürgersohns dem Feind in die Hände. Das Schloß wurde durch Hunger zur Ergebung gezwungen, und Adolf handelte so unedel und ließ gegen sein gegebenes Wort die tapfern Vertheidi- ger enthaupten. Die übrigen rettete der edle Friedrich dadurch, daß er ihr Leben durch Abtretung von Meißen und aller seiner noch übrigen Städte und Schlösser erkaufte. So war denn das Haus Wettin seinem völligen Un- tergang nahe. Markgraf Friedrich mußte in der Fremde umherirren, und hatte nicht wohin er sein Haupt legen konnte. Diez mann hielt sich zwar noch in der Lausitz, aber diese wurde auch schon von Böhmen angegriffen. Zum Glück für die bedrängten fürstlichen Brüder mußte König

9. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 159

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
169 Dünn ftudirte er zu Leipzig und erhielt 1544 die Admi- nistratur des Hochftifts Merseburg, die er aber nieder- legte, als er sich 1548 mit Anna, der Tochter Königs Christian Iii. von Dänemark, vermählte. Sein Bru- der verstattete ihm die von dem Vater angeordnete Mitre- gierung nicht, wies ihm aber ein kleines Gebiet mit lan- desherrlichen Rechten zu seinem Einkommen an, und ernannte ihn zu seinem Stellvertreter bei den inländischen Regierungs- geschäften, wenn er selbst in auswärtigen Kriegen abwesend wäre. Unter diesen Umständen, so wie schon bei seinem früheren Aufenthalte zu Prag, hatte der Prinz hinlänglich Gelegenheit, sich Kenntnisse von Staatsgeschäften zu erwer- den , die er auf das Beste benutzte und dadurch einer der einsichtsvollsten Regenten wurde. Der Zustand Kursachsens war eben kein erfreulicher, als August die Regierung übernahm. Von Außen her wurde der Staat durch einen Ueberfall vom Markgrafen Albrecht bedroht, und zugleich forderte die Ernesti- nische Linie die i. Jahre 1547 abgetretenen Länder, Rechte und Würden zurück. Im Innern war die Verwaltung noch ungeordnet und manches in Verwirrung. Das Land wurde von einer Schuldenlast von i,ooo,ooy Gulden gedrückt, die Verarmung und Entvölkerung nahm überhand und unter den Geistlichen erhoben sich so heftige Streitigkeiten, daß dadurch die Ruhe des Landes gestört werden konnte. Nur ein weiser und kraftvoller Fürst, der mit Muth und Stand- haftigkeit auch Mäßigung und Vorsicht vereinigte, vermochte die mannigfachen Wirrnisse im Staate zu enden und die Gefahren, die ihn bedrohten, abzuwenden, und als ein sol- cher erwies sich August. Gleich nach dem er die Huldi- gung von den Ständen empfangen, bewog er sie, eine Ver- mehrung der Kriegsmacht zu bewilligen, um einem Angriffe Markgraf Alb rechts widerstehen zu können, dann aber schloß er durch dänische und kurbrandenburgische Vermittelung am 11. September 1553 Frieden mit diesem streitlustigen Fürsten. Die Forderungen der Ernestini- schen Linie brachte er am 24. Februar 1554 durch den Vertrag zu Naumburg zum Schweigen, durch welchen er die vier Aemter, Altenburg, Eisenverg, Sachsen- burg und Herbiöleben an die ältere Linie abtrat und

10. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 33

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
33 ner über, und diese vergrößerten ihre Besitzungen durch Annahme mehrerer Lehne. Die Geistlichkeit als Grundbe- sitzer, und weil sie bei den Kriegen Mannschaft stellen mußte, nahm auch Theil an den Landtagen. Der Städte wurde in den früheren Zeiten auf den Landtagen gar nicht gedacht, theils weil sie noch zu unbedeutend, theils weil ihre Bewohner dem Grundherrn hörig waren. Als aber die Städte in Aufnahme kamen, größere Rechte und auch freies Grundeigenthum erwarben, und besonders als die Landesherr» anfingen, Abgaben von dem Lande zu begeh- ren, da erscheinen auch Abgeordnete von den Städten, auf den Landtagen; denn uralte deutsche Regel war es, daß niemand etwas zu leisten schuldig sei, wozu er sich nicht selbst oder durch seine Vertreter verpflichtet hatte. Die landesherrlichen Rechte der Markgrafen waren bis zu dem Ende dieses Zeitraums noch höchst eingeschränkt. Neue Zölle durften sie ohne Bewilligung des Kaisers nicht er- richten, doch wurde ihnen die Einnahme von den schon beste- henden überlasten; das Münzrecht besaßen mehrere geist- liche und weltliche Herrn; auch ein Jagdrecht, als Vorbe- halt des Landesherr», gab es damals nicht, jeder Gutsbe- sitzer jagte auf seinem Grund und Boden. Wichtige Ver- ordnungen in Rechts- und Polizeisachen erließ der Mark- graf nur mit Einwilligung der Großen des Landes. Sei- nen Lehnsleuten konnte er nicht verbieten, unter einander Krieg zu führen, und nur wenn sie sich Ausschweifungen erlaubten, die nach dem damaligen Kriegsrechte nicht ge- stattet waren, mischte sich der Markgraf in ihre Händel. Ueber die hohe Geistlichkeit in seinem Lande übte der Mark- graf die Schutzherrlichkeit, und über die Klöster, die seine Vorfahren gestiftet, auch landesherrliche Rechte. Daher gab es im Markgrafthum Meißen heinahe gar keine un- mittelbare Geistlichkeit, und um so besser konnten die Mark- grafen ihre landesherrliche Macht befestigen. Mit dem Städtewesen war es bis zur Regierung Ottos des Rei- chen noch gar schlecht bestellt. Zwar hatten die Wenden eine Menge Städte angelegt, allein das waren nur eigent- lich Dörfer mit einem Erdwall, oder mit einem hölzernen Zaune umgeben, von freien Bürgern war noch beinah gar nicht die Rede. Der Handel war noch ganz unbedeutend, die 3
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