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1. Teil 3 - S. 132

1895 - Leipzig : Wunderlich
— 132 — C. Ergebnisse. Die Verfassung des Reiches. 1. Das Reich wird von einem Kaiser regiert. (Wilhelm Ii. von Hohenzollern.) — Die Kaiserwürde ist erblich. 2. Der Kaiser regiert nicht allein. Er wird vom Bundesrate, vom Reichstage und von den Reichsbeamten unterstützt. 3. Zur Verwaltung und zum Schutze des Reiches (Heer, Marine!) gehört viel Geld. Dieses wird teils durch Steuern, teils durch Zölle, teils durch Überschüsse des Post- und Telegraphenwesens, teils durch Bei- träge der Einzelstaaten aufgebracht. 4. Das Reich führt ein besonderes Wappen und eine besondere Flagge. D. Anwendung. 1. Erkläre: Kaiserreich, Bundesstaat, Reichstag, Reichskanzler, Reichs- steuer, Bundesrat, Reichsgericht, Reichsadler, Reichspost. 2. Welche Aufgabe hat der Reichstag? 3. Weise uach, daß die Leute im Jrrtume sind, welche meinen, der Kaiser könne thun, was er wolle! 4. Nenne kaiserliche Beamte! Nenne solche, die du schon ge- sehen hast! 5. Was verstehst du unter Invalidenrente? Was unter Alters- rente? Inwiefern sind dies Reichsangelegenheiten? 6. Die Wahlen zum Reichstage sind geheim. Wie ist das zu ver- stehen? 7. Was verstehst du unter einem Reichstagsabgeordneten? Unter einem Landtagsabgeordneten? Zur Konzentration des Unterrichts. 1. Lesen und Besprechen. a. Iütting u. Weber (Vaterland): Deutschland — Der Kaiser- tag zu Versailles. 2. Besprechen und Lernen: „Mein Vaterland". Muttersprache Iv.) 3. Aussahbildung:

2. Teil 3 - S. 89

1895 - Leipzig : Wunderlich
— 89 — wird von der Rheinprovinz umschlossen. Viele seiner Bewohner be- schäftigen sich damit, aus Achat (Vorzeigen!) Knöpfe, Kugeln, Ringe, Broschen oder Armbänder herzustellen. — Zusammenfassung und Ein- Prägung. 8. Die Hansastädte. Jit!: Wir redeu heute von den drei freien Reichsstädten unseres Vaterlandes, von den Hansastädten Hamburg, Lübeck und Bremen. (Zeigen!) Der Name „Hansastädte" weckt geschichtliche Erinnerungen in uns! Welche? (Er erinnert uns an den mächtigen Städtebund, der im Mittel- alter bestand und der ius Leben gerufen worden war zum Schutze gegen Seeräuber und Raubritter und zur Abwehr gegen die Angriffe der mächtigen nordischen Fürsten, sowie der räuberischen Könige von Dänemark, von Schweden und Norwegen.) Und warum führen die drei genannten Städte die Bezeichnung „Hansastädte"? (Hamburg, Bremen und Lübeck waren ja die mächtigsten Städte im Bunde. Besonders reich und mächtig war Lübeck, das Haupt des Bundes. Hier erhoben sich schon im Mittel- alter große Kaufhallen und ausgedehnte Magazine. Hier wurde jährlich der Hansatag abgehalten, zu dem die Abgeordneten der Bundesstädte, z. B. die von Stralsund, Stettin, Danzig, Königsberg u. s. w.) und die der vielen auswärtigen Niederlassungen (Contore) kamen, um über die Bundesangelegenheiten zu beraten, Streitigkeiten zu schlichten und neue Bündnisse abzuschließen.) Heute freilich finden derartige Versammlungen nicht mehr statt. Wie kommt das? (Der Hansabund ist längst aufgelöst. Nur die drei Städte Hamburg, Lübeck und Bremen haben den Namen der Hansastädte bis in unsere Zeit fortgeführt.) Mit dem Bunde ist aber nicht die Bedeutung der Städte geschwunden. Wie meine ich das? (Noch heute sind diese drei Städte weit und breit berühmt als Seehandels- städte.) Auch die alten Freiheiten sind zum größten Teile erhalten ge- blieben. Noch heute regieren sich diese Städte selbst, noch heute stehen sie unter keinem Fürsten, sondern unmittelbar unter Kaiser und Reich. Dies kommt auch in ihrem Namen zu Ausdruck. Inwiefern? (Freie Reichsstädte.) — Fasse zusammen! 1. Wir werfen nun zunächst einen Blick aus die einstige Bundes- Hauptstadt, auf Lübeck. Zeige die Stadt und bestimme ihre Lage! (Trave!) Lübeck ist zwar nicht mehr so groß und mächtig wie zu der Zeit, da es das Haupt der Hansa war, aber immer noch treibt es regen Handel. Die Bürger von Lübeck sind auch unausgesetzt bestrebt, den Handel ihrer Stadt zu unterstützen und zu erweitern. So haben sie z. B. mit vielen Opfern an Geld und Zeit die Trave so breit und so tief machen lassen, daß selbst große Seeschiffe bis herein in die Stadt fahren können. Welchen Vorteil hat das? Auch von dem neu ge- schasfenen Nord-Ostseekanal erwarten die Lübecker eine weitere Förderung

3. Praktisches Lehrbuch der Sächsischen Geschichte - S. 98

1907 - Leipzig : Wunderlich
— 98 — beherzt, weshalb er auch den Zunamen der Beherzte empfing. Er kämpfte für die Habsburger in Burgund und zeigte sich hier als „des Kaisers gewaltiger Marschall und Bannermeister". Gleich seinem Urahn Konrad machte er eine Pilgerfahrt ins Gelobte Land. Aber auch in seinen Landen mußte er das Schwert ziehen gegen unbotmäßige Vasallen, z. B. gegen den Vogt von Plauen, welcher die Schwäche des damaligen Kaisers Friedrich Iii. benutzte, um seine Untertanen zu bedrücken, ja, den Edelleuten die Edelhöfe wegzunehmen, um daraus Viehhöfe und Schäfereien zu machen. Spöttisch meinte er, es sei ihm nützlicher, zu käsen und zu buttern, als daß die Edelleute darauf säßen. Da der Vogt von Plauen ein böhmischer Lehensmann war, so ächtete ihn der König von Böhmen und übertrug die Ausführung der Acht seinem Schwiegersöhne, dem Herzog Albrecht dem Beherzten. Dieser vertrieb den Vogt und erhielt Plauen als böhmisches Lehen. Außerdem erwarben die beiden Brüder noch mehrere Städte und kleine Gebiete, wie z. B. Quedlinburg, Ersurt und das Herzogtum Sagan. Am wichtigsten aber erwies sich die Entdeckung des L-ilberreichtums auf dem steilen Schneeberge. Infolgedessen wurde aus diesem kahlen Berge ein Ort gegründet, der 1481 den Stadtbrief empfing. Herzog Albrecht besuchte einst die St. Georgzeche, eine der reichsten und ergiebigsten Silberbergwerke. Als er in der Tiefe angekommen war, bat ihn der Bergmeister, sein Mahl einmal unter der Erde einzunehmen. Eine Silberstufe von 3 Ellen Länge und V/2 Elle Breite und vierhundert Zentnern Gewicht bildete die eigenartige Tafel, und selbst die Sitze waren in Silbererz gehauen. Zwar lehnte der Herzog ab, sich aus einen silbernen Stuhl zu setzen, aber an der silbernen Tafel speiste er und sprach dabei: „Unser Kaiser ist zwar ein gewaltig reicher Herr, aber dennoch hat er keinen so stattlichen Tisch wie diesen." 2. Die Teilung Sachsens im Jahre 1485. Da ihr Oheim kinderlos starb, so erbten sie nun auch Thüringen, und alle wettinischen Länder waren somit wieder einmal vereinigt. So mächtig und angesehen waren die Wettiner seit den Tagen Heinrichs des Erlauchten nicht wieder gewesen, und es schien, als ob ihnen die Zukunft noch mehr bringen werde, da ja das Reich mehr denn je zerfahren und bedroht war und so den Landesfürsten immer mehr Hoheitsrechte einräumen mußte. Aber es kam anders. Das gute Einvernehmen und das Band der Eintracht, das die Herzen der beiden Brüder bis hierher zum Segen des Landes umschlungen hatte, hatte sich im Lause der Zeit gelockert. Merkwürdigerweise forderte Ernst die förmliche Teilung. Im Jahre 1485 fand sie zu Leipzig statt. Albrecht erkor sich Meißen samt dem Pleißnerlande mit Leipzig. Ernst erhielt außer dem Kurlande noch Thüringen, das wettinische

4. Praktisches Lehrbuch der Sächsischen Geschichte - S. 142

1907 - Leipzig : Wunderlich
— 142 — Güter für verlustig erklärt und mußte alle Geschütze und Waffen abliefern. Bautzen übergab allein 150 Donnerbüchsen und Zittau 80 Wagen voll Waffen. Dazu verloren sie ihre Gerichtsbarkeit über das flache Land und damit ihr Handelsvorrecht, die Quelle ihres Reichtums. Zwar gewannen die größeren Städte ihre Rechte zum Teil wieder und auch die Güter kauften sie zurück, doch war die frühere Macht des Sechsstädtebundes gebrochen, obgleich er sich bis in unser Jahrhundert (1814) erhielt. Er bildete den einen Stand auf dem Landtage. Bei der Vereinigung mit Sachsen blieben die Lausitzen noch böhmische Lehen und der König von Böhmen behielt sogar das Heimfallsrecht, sobald der albertinische Mannesstamm aus-stürbe. So stand die Lausitz mit Sachsen nur in Personalunion, während die Lausitz ihre eigene Verfassung und ihre alten Rechte behielt. Erst seit der Einführung der Verfassung vom Jahre 1831 ist vieles im Lause der Zeit geändert worden; trotzdem besitzt noch heute die Lausitz ihre eigenen Provinziallandtage, aus denen der Standesherr auf Königsbrück den Vorsitz führt, eine eigene Landständische Bank zu Bautzen, einen Vierstädtebund und andere Eigentümlichkeiten. Vi. Johann Georg Ii., Iii. und Iy. l. Johann Georg Ii. und seine Stellung zu den Reichsangelegenheiten. Johann Georg I. hatte leider 1652 sein Land geteilt. Zwar erhielt der Kurprinz Johann Georg Ii. (1656—80) den Hauptteil, aber für feine jüngeren Söhne stiftete der Vater drei selbständige Fürstentümer unter der Hoheit des Kurfürsten. Es waren dies Sachsen-Weißenfels, welches Nordthüringen und Querfurt umfaßte und bis 1746 bestand, Sachsen-Merseburg, welches außer Merseburg noch die Niederlausitz umfaßte und bis 1738 sich erhielt, und Sachfen-Zeitz mit dem Neustädter und Vogtländischen Kreise, welches bis 1718 währte. Diese Erbteilung hatte mannigfache Streitigkeiten im Gefolge, welche freilich mit der Zeit geschlichtet wurden. Große Aufgaben stellte die Zeit an Johann Georg Ii., aber er war denen durchaus nicht gewachsen. Zuerst schloß er sich eng an das Kaiserhaus an und unterstützte es gegen die Franzosen und die Türken. Dann ließ er sich einmal von Frankreich bestechen, kämpfte aber im zweiten Raubkriege (1672—1679) wiederum gegen Frankreich. Nach dem Frieden von Nymwegen (1678) verband er sich mit dem Kaiser gegen den großen Kurfürsten von Brandenburg und zwang so diesen echt deutschen Helden mit, das eroberte schwedische Vorpommern wieder herauszugeben. Dann schloß er mit Ludwig Xiy. ein förmliches Bündnis. Diese Schaukelpolitik gereichte ihm nicht zum Segen.

5. Praktisches Lehrbuch der Sächsischen Geschichte - S. 81

1907 - Leipzig : Wunderlich
— 81 — wandelten sich in Klöster, die dritte blieb als Pleißenburg landesherrliche Feste. Im Jahre 1221 ereilte ihn der Tod. Seine Feinde hatten ihn von Jugend auf bedrängt, aber doch nicht übermocht. Das wettinische Erbe hatte er in widrigen Zeiten sicher gewahrt und wieder vereinigt. Die Wettiner als Markgrafen von Meitzen und Landgrafen von Thüringen. I. Heinrich der Erlauchte (1221 — 1288). 1. Wie Heinrich der Erlauchte sein Land vergrößerte. a) Die Erwerbung des Pleißnerlandes. Dietrich der Bedrängte hinterließ als Nachfolger nur einen fünfjährigen; Sohn namens Heinrich. Während seiner Minderjährigkeit führte sein Oheim der Landgraf Ludwig der Heilige von Thüringen die Vormundschaft und Regentschaft. Heinrich, der in der Folge der Erlauchte genannt ward, ergriff sehr früh selbst die Zügel der Regierung und erwarb sich auf einem Kreuzzuge gegen die heidnischen Preußen seine ersten Sporen. Er zerstörte mehrere ihrer Burgen und erbaute Elbing. Von Vorteil war für ihn und die Wettiner überhaupt, daß er in enge Beziehung zu Kaiser Friedrich Ii. trat, mit dessen Tochter Margarete er seinen Sohn Albrecht verlobte. Statt der zugesicherten Mitgift überließ der Kaiser aus Geldmangel dem Markgrafen das Pleißner-land, das vordem kaiserlich war und von Reichsvögten verwaltet wurde. Zu diesem schönen Lande gehörte die reiche Altenburger Pflege, außerdem die Städte und Schlösser Frohburg, Colditz, Leis-mg, Werdau, Crimmitschau, Waldenburg, Zwickau und Chemnitz. Von Böhmen erwarb er Sayda und Purscheusteiu. b) Die Erwerbung von Thüringen. Am wichtigsten war jedoch die Erwerbung von Thüringen. Über Thüringen herrschte ein Landgraf mit herzoglicher Gewalt. Er bot die Lehensleute zum Kampfe auf, besaß das Zoll- und Münzrecht und übte auf dem, großen Landding die oberste Gerichtsbarkeit nach sächsischem Rechte ja, er gebot sogar über verschiedene Grafen, welche vom Reiche belehnt waren. So hatte der Landgraf von Thüringen im Laufe der Zeit seine Macht bedeutend erweitert, während die Königsmacht gesunken war. Ursprünglich hatte der König noch einen sächsischen Pfalzgrafen im Lande gehabt, der die königlichen Güter, Zölle usw. verwaltete. Aber auch die Pfalzgrafschaft wurde im Lauf der Zeit Franke, Sächsische Geschichte. 2. Aufl. g

6. Praktisches Lehrbuch der Sächsischen Geschichte - S. 84

1907 - Leipzig : Wunderlich
— 84 — sende von Wallfahrern eilten nun alljährlich herbei, um der Wunderkräfte dieses heiligen Überrestes teilhaftig zu werden. Auch Leipzig zeigte sich Heinrich der Erlauchte gewogen. Er erbaute die von Dietrich niedergerissene Mauer wieder auf und umgab die Stadt mit einem tiefen Graben. Um seinen frommen Sinn zu beweisen, stiftete er drei Klöster: Nimbschen, Neuzella und Seu-selitz. Für Freiberg hat er auch manches Gute getan. Er erteilte der Stadt das Recht, alles Bier und andere Lebensbedürfnisse für die Bergwerke allein zu liefern. Da von Freiberg aus mit Böhmen ein schwunghafter Handel betrieben wurde, so hob sich diese Stadt immer mehr. Man schreibt auch Heinrich dem Erlauchten die Erbauung der goldenen Pforte zu Freiberg zu. Dies herrliche Werk der romanischen Bildnerkunst stellt das durch den Weltheiland offenbarte Reich Gottes dar und erstrahlte ursprünglich in reicher Vergoldung und bunter Farbenpracht. Es bildet eine der schönsten Zierden der alten Bergstadt Freiberg. 3. Rückblick auf die Stellung der Wettiner als Markgrafen. Ursprünglich waren die Markgrafen bloße Beamte des Königs. Schon bevor die Wettiner die Markgrafenwürde erhielten, hatte sich jedoch die Stellung der Markgrafen zum König geändert. Zwar wurden diese noch immer vom König belehnt, aber die Würde erbte schon in der Regel vom Vater auf den ältesten Sohn. Mit der Schwächung der Königsmacht durch den Kampf mit dem Papsttum stieg auch die Macht und Selbständigkeit der Markgrafen. Konrad der Große verfügte über seine Lande ganz ohne Zustimmung des Kaisers wie über ein erbliches Fürstentum und verteilte sie gleich dem Eigenbesitze unter seine Söhne. Unter dem Kaiser Friedrich Ii. erhielten die Reichsfürsten zuerst den Namen Landesherren und damit war ihnen auch schon die Landeshoheit zum Teil zuerkannt. So besaßen die Markgrafen von Meißen nicht bloß mehr die frühere richterliche und militärische Amtsgewalt, sondern auch das Münz-und Bergbaurecht, so übten sie die Schirmvogtei über die Bistümer und über viele Klöster aus, ja, sie bestrebten sich sogar, die Burggrafen von Meißen, Leisnig, Dohna usw., sowie die Herren von Colditz, Crimmitschau usw. unter ihre Lehenshoheit zu bringen. Damit schwand die Bedeutung der Landtage in Kolmitz bei Oschatz allmählich mehr und mehr, und seit Heinrich dem Erlauchten hörten sie endlich ganz auf. Auf der anderen Seite errangen sich die geistlichen Stifter, sowie die Städte immer mehr Vorrechte. Die größeren Städte verwalteten sich schließlich ganz und gar selbst, und der markgräfliche Vogt, der früher mit seinen 12 oder 24 Schöffen über die Stadt die Gerichtsbarkeit ausübte, mußte entweder dem Bürgermeister weichen oder ein Bürgermeister werden, während die Schöffen sich

7. Praktisches Lehrbuch der Sächsischen Geschichte - S. 102

1907 - Leipzig : Wunderlich
— 102 — Rechtswesen erlitt noch dadurch eine große Umänderung, daß das volkstümliche deutsche Recht von dem gelehrten römischen Rechte verdrängt wurde. Nur Rechtsgelehrte, Doktoren, konnten noch das Recht schöpfen und sprechen. An die Stelle des mündlichen Verfahrens trat das schriftliche, das viel zusammengesetzter und verwickelter war als das alte, weswegen auch die streitenden Parteien sich gezwungen sahen, in den entstehenden Rechtsanwälten einen Rechtsbeistand zu suchen. Die Staatsgewalt beschränkte sich früher auf die Erhaltung des Friedens nach außen und innen und begnügte sich, wenn sie die dazu nötigen Geldmittel aufgetrieben hatte. Allmählich aber erweiterte sie ihre Wirksamkeit und gab immer weiteren Gebieten des öffentlichen Lebens bestimmte Gesetze und Ordnungen, um dadurch die Wohlfahrt des Landes zu mehren und zu schützen. Zuerst wurde das Münzwesen geregelt. Friedrich der Freidige ließ die alten Groschen (grossi Misnenses), die sogenannten Dickpfennige, schlagen und bestimmte den Wertgehalt. Von ihnen gingen 60 auf die Mark, weshalb man feit der Zeit auch nach Schocken rechnete. Der Staat schützte auch die Juden vor Unbill und ließ sich diesen Schutz besonders versteuern, weswegen der Judenschutz zu den ergiebigsten Einnahmequellen der Fürsten gehörte. Aber auch in das private Leben griff die Staatsgewalt ein. So suchte Ernst mit seinem Bruder dem übermäßigen Auswand, der zu ihrer Zeit getrieben wurde, durch eine Kleiderordnung zu steuern. So dursten sich Knechte fortan nur in inländisches Tuch kleiden mit Ausnahme der Hosen, Hüte, Koller und Brustlätze. Den Bürgern war untersagt, seidene Kleider zu tragen. Die Schleppen der Frauen durften nicht über zwei Ellen lang sein, ihr Kopfputz nicht mehr als 30 Gulden kosten. Einem Ritter waren nur zwei Mäntel zu tragen gestattet oder ein Kleid, welches ohne den Mantel vierzig Gulden wert war. Ebenso suchten sie dem Übermaße in den Gastereien zu steuern. So durften Werkleute zum Mittag- und Abendessen nicht mehr als vier Speisen erhalten, nämlich eine Suppe, zwei Fleisch- oder Fischgerichte und ein Gemüse. Um das inländische Gewerbe zu heben, ward z. B. in Dresden verboten, ausländische Weine zu verzapfen, während der Stadt Dresden das Recht erteilt ward, von allen schweren Lastwagen eine Abgabe zu erheben, wovon die Steinwege und Straßen unterhalten werden sollten. Um Betrügereien im Handel und Verkehre^ zu verhüten, hielt die Obrigkeit auf richtiges Maß und richtige Gefäße und sie bestrafte z. B. alle die Böttcher, die wiederholt zu kleine Gefäße herstellten, damit, daß sie ihnen die beiden Daumen abhackte, um ihnen fernerhin alle Betrügereien unmöglich zu machen. Trotzdem Sachsen in der Zeit von 1100—1500 noch vielfach von verwüstenden Kriegen und zerrüttenden Kämpfen heimgesucht wurde,

8. Praktisches Lehrbuch der Sächsischen Geschichte - S. 167

1907 - Leipzig : Wunderlich
— 167 — 5. Der bayrische Erbfolgekrieg und die Schönburgischen Händel. Im Jahre 1776 schien wegen der Schönburgischen Lande, der drei Herrschaften Glauchau, Waldenburg und Lichtenstein, ein Krieg Österreichs mit Sachsen auszubrecheu. Die Grafen von Schönburg besaßen ihre Herrschaften von Böhmen noch ^ zu Lehen. Nun hatten sie aber 1740 mit Sachsen einen Rezeß geschlossen, wodurch sie die Landeshoheit des Kurfürsten anerkannten, wenngleich sie noch einige Sonderrechte sich vorbehielten. Nun erklärte ein Graf von Schönburg-Hinterglauchau diesen Rezeß für ungültig, verweigerte den Gehorsam und wandte sich an die Kaiserin Maria Theresia. Diese ließ Truppen einrücken und entband alle Untertanen des Gehorsams gegen den Kurfürsten von Sachsen. Zwar legte dieser in Wien dagegen Einspruch ein, aber verzichtete zunächst darauf, mit Waffengewalt seine Rechte zu wahren. Da starb der Kurfürst Maximilian Joseph von Bayern ohne Kinder, und Joseph Ii. nahm sogleich einen Teil von Bayern in Besitz. Es kam so 1778—79 zum bayrischen Erbfolgekrieg. Sachsen und Preußen traten nämlich mit dem rechtmäßigen Erben, dem Grafen von Pfalz-Zweibrücken gegen Österreich auf. Friedrich August Iii. hatte als Neffe des Verstorbenen Erb-ansprüche auf einige bayrische Gebiete im Norden. Zwar drangen die Preußen und Sachsen siegreich in Böhmen ein, aber die Österreicher brandschatzten unterdessen das obere Erzgebirge, namentlich Oberwiesenthal, Marienberg, Annaberg, Zöblitz, Schlettau, Olbernhau, Bürenstein usw. Zu einer ernsten Schlacht kam es jedoch nicht. Vielmehr ließen sich die Heere die böhmischen Kartoffeln wohlschmecken, weswegen man diesen Feldzug spottweise den Kartoffelkrieg nannte. Im Frieden zu Tescheu verzichtete Österreich 1779 auf seine Erbausprüche auf Bayern und auf seine Oberhoheit über Schönburg. Sachsen erhielt für seinen Verzicht auf die bayrische Erbfolge außerdem 6 Millionen Gulden. Um aber gegen Josephs Ii. Eroberungspläne gesichert zu fein, schloß sich Friedrich August Iii. dem deutschen Fürsteubuude an, welchen Preußen mit Hannover zur Wahrung ihres Besitzstandes und der Reichsversassuug zustande gebracht hatte. Leider ließ Friedrich Wilhelm Ii. ihn wieder fallen, so daß aus ihm nicht eine neue Gestaltung der deutschen Reichsversassuug hervorgehen konnte, wie zuerst viele gehofft hatten. 6. Seine Kriege gegen Frankreich. Da Friedrich August Hi. kein Freund des Krieges war, nahm er an den Feldzügen gegen Frankreich zuerst keinen Anteil, obgleich sich Preußens und Österreichs Herrscher in Pillnitz 1791 gegen das revolutionäre Frankreich verbanden. Aber als sich 1792 das Reich

9. Praktisches Lehrbuch der Sächsischen Geschichte - S. 151

1907 - Leipzig : Wunderlich
— 151 — Übertritt zur katholischen Kirche ging diese führende Rolle an Brandenburg über, und Sachsen schied somit aus der Reihe der führenden Staaten Deutschlands aus, wenn auch nicht sofort, so doch im Laufe der Zeit. Es war unwiderruflich zu einem „Mittelstaate" erniedrigt, obgleich August der Starke die Gründung eines großen ostmitteleuropäischen Reiches ins Auge gefaßt hatte. 3. Seine Krönung zum polnischen Könige und ihre Folgen für Sachsen. Nach seinem Übertritte zur katholischen Kirche suchte er nun den polnischen Adel, der ebenso genußsüchtig als bestechlich war, mit Millionen sür sich zu gewinnen. Schleunigst schickte er mehr als 10 Millionen polnische Gulden nach Polen und ließ sie von seinem gewandten Bevollmächtigten (Flemming) unter die einflußreichsten Adligen verteilen. Dann versprach er alles zu tun, was sich das Volk nur wünsche. So ward er gewählt und zog mit großer Pracht in Krakau ein, wo die Krönung unter ungeheurem Auswande stattfand. Er trug einen von Gold und Edelsteinen prangenden Krönungsmantel, der allein vier Millionen Taler kostete. In Warschau wurde dann ein Fest nach dem andern gefeiert. 8000 Mann sächsische Soldaten marschierten mit ihm nach Polen. Sachsen hatte durch diese kostspielige Erwerbung leider keinen einzigen Vorteil, sondern sehr viel Schaden. Es ward ganz und gar zurückgesetzt und vernachlässigt, es mußte fein Gut und Blut für das arme Polen opfern. Unerschwinglich waren die drückenden Steuerlasten. Die Quatembersteuern, welche jährlich viermal (quattuor tempora) entrichtet wurden, mußten in einem einzigen Jahre 24 mal erhoben werden. Dazu kamen noch zahllose Abgaben von Tabak, Spielkarten, Spitzen, Leder und Papier; ja, es wurden Rang-, Vermögens- und Kopfsteuern ohne die Bewilligung der Stände eingeführt. Doch genügten alle diese Einnahmen noch lange nicht, die endlosen Ausgaben für das unersättliche Polen zu decken. Darum verpfändete oder verkaufte August der Starke sogar ansehnliche Besitzungen des wettinischen Hauses. So kam damals das Amt Petersberg bei Halle, die ehrwürdige Stammherrschaft der Wettiner, die Ruhestätte Konrads des Großen, des Urahnen der Wettiner, an Brandenburg. Auch auf seine Ansprüche auf das Herzogtum Sachsen-Lauenburg verzichtete er gegen eine Abfindungssumme von 1100000 Gulden. Ja, er borgte bei den benachbarten Ländern hohe Summen und setzte dafür unter anderen das Amt Borna als Pfand ein. Doch waren dies noch lange nicht alle Nachteile für feine Erblande. Die schlimmste Folge der polnischen Thronerwerbung für Sachsen war der Nordische Krieg, in welchen Sachsen verflochten ward.

10. Praktisches Lehrbuch der Sächsischen Geschichte - S. 93

1907 - Leipzig : Wunderlich
— 93 — und Reichsversammlung abhielt, da erschien auch Friedrich mit glänzendem Gefolge, um den Kaiser dadurch zu ehren. Leider war die prunkvolle Versammlung der Anlaß zu den schrecklichen Hussitenkriegen. Friedrich der Streitbare wollte nicht bloß zu Ehren des Kaisers Pracht entfalten und seinen Reichtum zur Schau tragen, nein, er bewährte sich auch als treuer Freund und Reichsfürst, als sich der Kaiser in Not befand. Als einer der ersten war er mit seinen Heerscharen auf dem Plane und focht schon 1420 am Ziskaberge gegen die Hussiten; im nächsten Jahre entsetzte er das von diesen hart bedrohte und bedrängte Brüx, ja, er eroberte sogar den Leitmeritzer Kreis. Diese tatkräftige Unterstützung des hartbedrängten Kaisers sollte für ihn und sein Land von entscheidender Bedeutung werden; denn Kaiser Sigismund erwies sich dafür dankbar und übertrug ihm 1423 das erledigte Kurfürstentum Sachsen-Wittenberg in der Hoffnung auf weiteren Beistand. Zwei Jahre später fand in Ofen die feierliche Belehnung mit dem Kurschwerte statt. b) Wanderung des Sachsennamens. Den Namen Sachsen (sahs — kurzes Schwert, früher Steinbeil) trugen die altgermanischen Volksstämme zwischen Unterelbe und Weser. Sie wurden von Herzogen beherrscht (Wittekind) und von Karl dem Großen nach langen Kämpfen unterjocht und bekehrt. Nach dem Tode Karls des Großen bildete sich auch wieder ein Stammesherzogtum Sachsen, dessen Herzoge von 919 —1024 das deutsche Königtum inite hatten. Mit Kaiser Heinrich Iv. führten dann die Sachsen blutige Kämpfe. Lothar von Suppliuburg, der Freund und Gönner Konrads des (Großen, erhielt von Kaifer Heinrich V. das Herzogtum Sachsen. Als er jedoch mit der Kaiserkrone geschmückt war, gab er es den Welsen. Einer von diesen, Heinrich der Löwe, wurde wegen Treubruchs von Kaiser Friedrich Notbart geächtet und vertrieben. Nun wurde das Herzogtum Sachsen 1187 geteilt. Der Name Sachsen z; ward in seiner niederdeutschen Heimat säst ganz vergessen. Nur in zwei kleineren Gebieten an der Elbe blieb er erhalten, nämlich in Sachsen-Lanenburg und in Sachsen-Wittenberg. Die Herzöge von Sachsen-Wittenberg, welche die Burggrafschaft Magdeburg und die altwettinische Grafschaft Brehna erwarben, erlangten 1356 durch die goldene Bulle Karls Iv. die Kurwürde oder das Recht, an der Kaiserwahl teilzunehmen, während die Herzöge von Sachsen-Lauenburg endgültig davon ausgeschlossen wurden. Damit war die Unteilbarkeit des Landes und die Befreiung vom Königsgerichte verbunden, so daß die Untertanen nicht mehr gegen die knrgerichtlichen Urteile beim Königs-gericht Berufung einlegen konnten. Im Jahre 1422 starb das as-kanische (anhaltinische) Herzogsgeschlecht aus, und Friedrich der Streitbare erhielt 1423 das Land samt der Kurwürde. Die Wettiner waren "' nun Kurfürsten und nannten sich in der Regel zuerst und zumeist nach
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