Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Europa in natürlichen Landschaftsgebieten - S. 66

1898 - Leipzig : Wunderlich
— 66 — Verminderung der Stromgeschwindigkeit leicht geschehen kann, so sinkt das überschüssige Material. Ebenso geschieht es bei ganz schwachem Gefälle in der Mündnngsgegend. An der Mündung kommt noch die wider- strebende Kraft der Meereswogen dazu, so daß hier Sandkörnchen usw. zu Boden sinken. Das Land bant sich auf diese Weise immer weiter ins Meer hinaus, und das Flußbett wird vou den Ufern her immer seichter und verhindert den Zugang größerer Schiffe. Pflicht? Reinigung durch Baggermaschine. Die Seinemündung ist nicht so sehr versandet, weil dieser Fluß schon während seines langen, trägen Laufes viel Sedi- meute abgelagert hat und die Kraft der Meeresfluten an den vorge- lagerten Landzungen gebrochen werden. Warum erheben sich die Dünenhügel nicht über 90 m? — weil die Kraft des Windes nicht so stark ist, die Sandkörner höher zu tragen. Warum gedeiht in der Champagne so guter Wein? Der Kreide- und Kalkboden sangt die Sonnenstrahlen weniger ein wie der schwarze Humusboden, sondern reflektiert sie vielmehr. Die Wärme kommt besonders den Trauben zu statten, und der Saft verwandelt sich leicht in süßen Most. Verfassung und Verwaltung: Frankreich ist seit dem 4. September 1870 eine Republik. Die Deputierten kämm er und der Senat fertigen die Gesetze, und die 16 Ministerien mit dem Präsidenten an der Spitze führen sie aus. Die Deputierten sind die durch allgemeine Wahl ernannten Vertreter des Volkes. Die Senatoren werden größtenteils von den Departements, znm kleineren Teile von der Nationalversammlung gewählt. Tie einzelnen Departements werden von den Präsekten verwaltet. Was hat die französische Regierung zur Verteidigung des Landes gethau? Zum Schutze der Ostgrenze sind in den Alpen die wichtigsten Pässe gesperrt. Von Vesancon bis Verdun ziehen sich mehrere Reihen Sperrforts hin, welche bei Ausbruch eines Krieges mit Deutsch- land das rasche Vordringen des Feindes verhindern sollen. Paris, von Natur durch die hügeligen Ränder des Beckens geschützt, ist in groß- artigster Weise mit Verteidigungsanlagen, den alten und neuen Forts iu konzentrischen Kreisen, versehen. Snche die Festungen an der bel- gischen Grenze! Welche Vorteile gewährt die zentrale Lage von Paris für die Kunst und Wissenschaft? In Paris laufen die Fäden der Staatswaltung zusammen. Die Ministerien stehen mit den Präfektureu der Departements durch Telegraphen, Telephons, Eisenbahnen, Wasserstraßen in Verbindung; dadurch wird ein einheitliches Zusammengehen und eiue rasche Verständigung ermöglicht. Parktikularistische Bestrebuugeu konnten

2. Europa in natürlichen Landschaftsgebieten - S. 78

1898 - Leipzig : Wunderlich
— 78 — Die Einsenkungen zwischen den Gipfeln, das Joch, dient als Paß. Der Gebirgsstock dacht sich nach allen Seiten ab. In Faltengebirgen ziehen sich längs der Hauptrichtung des Gebirges Längenthäler hin. Thaler, welche von den Vorbergen zum Hauptkamm aufsteigen, heißen Qnerthäler. Die bewaldeten Mittelgebirge haben abgerundete, gewölbte Kämme und Berge. Kalk und Thonschiefer verwittern besser als Gneis und Granit. Besondere Erscheinungen des Hochgebirges sind Lawinen (gewaltige Schneebälle), Moränen (Trümmerfelder von Steinblöcken und Gesteinsplitter), Sturz- und Gießbäche. Vergleiche die Flüsse der Schweiz, der Poebene, der oberdeutsche« Hoch- ebene nach Lauf, Gefälle, Reinigung. Der Lauf der Flüsse richtet sich nach der Bodengestalt und-beschaffeuheit. Im Oberlans ist das Gefälle bedeutend, und die reißenden Fluten befördern Schutt und Geröll in die Ebene, bilden hier Seen, in welchen sie die Gesteinsmassen ablagern und die daher als Reinigungsbecken der Flüsse dienen. Die Flüsse befruchten das Laud, treten aber bei niedrigen Ufern über und bilden Sümpfe, Brüche und Moore. Vergleiche die Schweiz, Sachsen, Schlesien u. s. w. uach Produkten, Beschäftigungen, Ansiedelungen (Volkstüchtigkeit und Volksdichtigkeit)! Auf den Höhen heilsame Kräuter, nahrhafte Gräfer, Laub- und Nadel- Hölzer, Wild — daher Vieh-, Forstwirtschast, Holzindustrie, Jagd — Bauten und Sennhütten — in den Thälern und Ebenen fruchtbare Felder, Obst- und Gemüsegärten — reiche Industrie (in der Schweiz Baumwollen-, Seiden- Weberei und Uhrenfabrikation, in Sachsen und Schlesien Eiseu- und Textil- industrie (Warum?) — daher in den Ebenen große Industrie und Han- delsstädte. Die Schweiz ist dreimal so groß als Sachsen, aber auch dreimal so schwach bevölkert. Vergleiche die Schweiz, Deutschland, Frankreich, Italien nach ihrer Staatsform, Verwaltung, politischen Einteilung! Die Schweiz und Frankreich sind ihrer Staatsform nach Republiken, d. h. sie werden von mehreren Volksvertretern (in Frankreich von den Deputierten und in der Schweiz von den Bnndesratsrnitgliedern) unter Vorsitz des Präsidenten regiert. Deutschland und Italien u. s. w. sind Monarchien, da sie von einem Monarchen regiert werden. Frankreich ist in Departements, die Schweiz in Kantone und Deutschland in einzelne Bundesstaaten und Provinzen eingeteilt n s. w. Wiederholung des ganzen Rheingebiets: Lans, Nebenslüsse des Rheins, die Gebirge, Ebenen, Produkte, Beschäftigungen, Städte, Staaten des Rheingebiets. Hsterreich-Angarn. I. Die österreichischen Alpellländer: Wie werden diese Länder gestaltet sein? — gebirgig — (Alpen) — Fortsetzung der Schweizer Alpen — Hoch- und Mittelalpeu —

3. Außereuropäische Erdteile - S. 79

1896 - Leipzig : Wunderlich
— 79 — 4. Durch ihre aufblühende Industrie. Sie blüht hauptsächlich im östlichsten Teile der Union, weil dort die Alleghanies Kohlen und Eisen in reichem Maße liefern. Sie ver- arbeitet das Eisen der Alleghanies zu Maschinen, z. B. zu Nähmaschinen, die Wolle der Tiere zu Garn und Tuch, die Felle der Haus- tiere zu Leder, die Baumwolle zu Watte, Garn und Kattun, den Tabak zu Cigarren, das Holz der Urwälder zu Schiffen, Hausgeräten und Musikinstrumenten (Klaviere!) 5. Durch ihren Welthandel. Derselbe wird unterstützt durch die zahlreichen Flüsse und Kanäle, auf denen eine rege Dampfschifffahrt getrieben wird, durch die günstige Lage zu den beiden Weltmeeren, auf denen eine Flotte schwimmt, die nur durch die englische au Größe übertroffeu wird, durch die großen Bahnlinien, die den Riesenstaat durchqueren. (Pasisicbahnen!) Der Ausfuhrhandel erstreckt sich auf alles, was Boden und In- dustrie hervorbringen, hauptsächlich aber auf Metalle (Gold und Silber), Petroleum, Baumwolle, Tabak, Getreide und Mehl, Fleisch und Banm- wollenwaren. Die Haupthandelsplätze sind Boston, New-Aork, Baltimore, New-Orleans und San Franzisco, ferner Chicago, Cincinnati und St. Louis. (Bestimme die Lage ji.des Ortes genau und gieb an, warum gerade dieser Ort zum Handelsplatz geworden ist!) Iii. Wie wird dieser Riesenstaat verwaltet? Wie schon der Name lehrt, ist die Union ein Staatenbund. Jeder Staat ist ein für sich bestehendes Ganze und hat seine eigene Verfassung und Verwaltung. Die allen Slaaten gemeinsamen Ange- legenheiten besorgt der Congreß, der aus Abgeordneten der einzelnen Staaten besteht. Die vollziehende Gewalt (d. h.?) ruht in der Hand des Präsidenten. Dieser wird aller vier Jahre aufs neue gewählt und hat seinen Sitz in Washington, (uoschingtn) Sein Palast heißt das „Weiße Haus", Washington ist die Bundeshauptstadt. Bestimme ihre Lage! — Gegenwärtig beträgt die Zahl der Staaten 45. Sobald nämlich ein Landstrich 60 000 Männer über 21 Jahre zählt, kann er als besonderer Staat auftreten. Jedesmal erhält dann die Flagge*) der Union einen neuen Stern. Landstriche, die weniger als 60000 Männer zählen, heißen Territorien. Wir verschaffen uns nun einen Überblick über diese Staaten. Wir können unterscheiden 1. Die sechs nördlichen Staaten oder Neu-Eugland. Zu ihnen gehört z. B. der industriereiche Staat Massachusetts ) Die Flagge ist siebenmal rot und weiß horizontal gestreift. In der oberen Ecke ist ein kleines Quadrat mit so vielen weißen Sternen, als die Union- Staaten zählt.

4. Europa - S. 55

1897 - Leipzig : Wunderlich
— 55 — Die Schweiz ist, ähnlich wie das Deutsche Reich, ein Bundesstaat und besteht ans einer größeren Anzahl Bundesstaaten. Doch steht an der Spitze dieses Bundesstaates nicht wie in Deutschland ein Kaiser, sondern ein auf ein Jahr gewählter Beamter, ein Präsident. Der Präsident hält sich in Bern auf und leitet von da aus die Geschäfte des Bundes- staates, ähnlich, wie unser Kaiser von Berlin aus. Die einzelnen Bundesstaaten heißen Kantone. Jeder Kanton hat seine eigene Haupt- stadt und seine eigene Regierung. An der Spitze jedes Kantons steht wieder ein auf eine bestimmte Zeit gewählter Präsident. Jeder Kanton ist eine Republik sür sich. In den meisten Kantonen wird deutsch jge- sprachen. Nur in wenigen finden wir eine französisch oder italienisch redende Bevölkerung. Zur sachlichen Besprechung. Ä. Welche Kautone mögen vorzugsweise deutsch redende, welche fran- zösisch sprechende, welche italienisch redende Bevölkerung haben? (Lage! Berücksichtige: Das Flußthal der Rhone ist nach Frankreich zu offen, das der Etsch nach Italien zu, das des Rheines nach Deutschland zu!) b. Die Kantone sind ungleichmäßig bevölkert. Welche mögen d e schwächste Bevölkerung haben? (Gebirgskantone!) Warum? c. Wie groß mag die Schweiz sein? Vergleiche sie mit Sachsen! (Sie ist nahezu dreimal so groß wie das Königreich Sachsen, näm- lich 41 000 qkm, hat aber nicht mehr Einwohner.) — Rechnet zu Hause aus, wieviel Eiuwohuer durchschnittlich auf 1 qkm zu • rechnen sind a) im Königreiche Sachsen, d) in der Schweiz. Zusammenfassung und Einprägung an der Hand der Übersicht: Die Schweiz. 1. Lage und Gestalt der Schweiz. 2. Verwaltung der Schweiz. 3. Bodenbeschaffenheit. 4. Bewässerung. 6. Ortschaften. 2. Das Kaiserreich Österreich-Ungarn. (Orientierende Übersicht.) 3ifl: Wir betrachten heute den zweiten Staat, der am Alpengebiete Anteil hat, das Kaiserreich Österreich. (Zeigen!) I. Wir bestimmen zunächst mit Hilfe der Karte die Lage des Staates. Was finden wir? (Das Kaiserreich nimmt den ganzen südöst- lichen Teil Europas ein. Es reicht vom Elbsandsteingebirge bis zum cidriatischeu Meere, vom Bodensee bis zu den Karpathen. Es grenzt an Teutschland, Rußland, Rumänien, Serbien, an die Türkei, an Italien und an die Schweiz.

5. Praktisches Lehrbuch der Sächsischen Geschichte - S. 173

1907 - Leipzig : Wunderlich
— 173 — Spitze der Regierung berufen und der alte ständische Landtag versammelt, der die neue Landesverfassung in sechs Monaten durcharbeitete. So kam die Konstitution oder Verfassung zu stände, der Vertrag, den der König mit seinem Volke vereinbarte und der die Rechte und Pflichten beider genau darlegte. Am 4. September 1831 wurde sie feierlich übergeben und zum Staats- und Grundgesetz von Sachsen erhoben. An diesem Tage trat unser Vaterland in die Reihe der Verfassungsstaaten ein. Für die Geschichte und die Geschicke unseres Landes und Volkes ist dieser Tag von höchster Bedeutung. An ihm erwarb es das hohe Recht, an der Regierung des Landes mitzuarbeiten, denn durch die Verfassung hatte der König einen Teil seiner Gewalt an die Landesvertretung, an die beiden Kammern abgetreten. Der König gab nun im Bunde mit den beiden Kammern die Gesetze. Zur Ersten Kammer gehören die volljährigen königlichen Prinzen, sowie Vertreter des Adels und der Städte, der Universität und des Kirchenregiments (also im allgemeinen die Vertreter der alten Stände). Die Mitglieder der Zweiten Kammer aber werden vom Volke selbst gewählt. Mit diesem Rechte ist somit für jeden rechtschaffenen und gewissenhaften Staatsbürger auch die heilige Pflicht verknüpft, nach bestem Wissen und Gewissen die einsichtsvollsten Männer zu Abgeordneten auszuwählen und selbst die Gesetze und Ordnungen streng zu achten und sich jedweder Empörung und Widersetzlichkeit zu enthalten. Das Königshaus verzichtete großmütig auf seine Krongüter zu gunsten des Staates und ließ sich dafür nur eine Zivillifte aussetzen. 2. Die segensreichen Gesetze infolge der neuen Staatsverfassung. Die neue Staatsverfassung brachte dem Lande viele segensreiche Gesetze, welche in rascher Aufeinanderfolge teils noch zu Lebzeiten Antons, teils unter Friedrich August Il (1836—54), dem verdienstvollen Lenker des sächsischen Staatsschiffes in schwierigen Zeiten, erlassen wurden. Zuerst erschien 1832 die neue Städte- und 1838 die Landgemeindeordnung. Jede Gemeinde erhielt ihren bestimmten Wirkungskreis und ihre Rechte und Pflichten. Wichtig für das gesamte Volksleben war ferner die Ablösung der bäuerlichen Lasten- und Frondienste, sowie die Aushebung der Erb- und Lehensuntertänigkeit der Bauern, so daß es von da an einen freien Bauernstand in Sachsen gab. Da jedoch die freien Bauern nicht sogleich die Entschädigung- und Abfindungsgelder an die früheren Lehensherrschaften bezahlen konnten, so errichtete der Staat die Landrentenbank. Diese gab die erforderliche Menge von Landrentenbriefen aus und bezahlte damit die Abfindungssumme. Die Bauern aber mußten innerhalb 55 Jahren nach und

6. Praktisches Lehrbuch der Sächsischen Geschichte - S. 196

1907 - Leipzig : Wunderlich
— 196 — 3. Die Stände. Für das ganze Königreich Sachsen, nicht bloß für die Erbländer, sondern auch für die Lausitz, besteht eine allgemeine Ständeversammlung, welche in zwei Kammern abgeteilt ist. Diese sind in ihren Rechten und Befugnissen einander gleich. a) Die Erste Kammer besteht aus den volljährigen Prinzen des Königlichen Hauses, den Vertretern der fünf Schönburgischen Rezeßherrschaften Glauchau, Waldenburg, Lichtenstein, Hartenstein und Stein, dem Besitzer der Herrschaft Wildenfels, den Besitzern der Herrschaften Königsbrück und Reibersdorf, aus dem Vertreter der vier Schönburgischen Lehnsherrschaften Rochsburg, Wechselburg, Penig und Remissen, ans den Vertretern des Hochstiftes Meißen, des Kollegiat-ftiftes Wurzen, des Domstiftes St. Petri zu Bautzen und der Landesuniversität Leipzig, sowie aus dem Superintendenten zu Leipzig, dem evangelischen Oberhofprediger, ans zwölf Rittergutsbesitzern, welche aus Lebenszeit gewählt worden sind, aus zehn Rittergutsbesitzern, welche der König aus freiem Ermeffen auf Lebenszeit ernennt, aus den Oberbürgermeistern von Dresden und Leipzig, aus sechs anderen Bürgermeistern und fünf Mitgliedern, die der König gleichfalls auf Lebenszeit bestimmt. Somit zählt die Erste Kammer gegen 50 Mitglieder (ihre Zahl soll aber durch Vertreter der Industrie erhöht werden). b) Die Zweite Kammer hingegen wird aus 37 Abgeordneten der Städte und aus 45 Abgeordneten der ländlichen Wahlkreise gebildet und zählt also 82 Mitglieder. Diese werden von den stimmberechtigten sächsischen Staatsbürgern auf sechs Jahre gewühlt. Die Wahl ist nach dem Wahlgesetze von 1896 geheim, aber indirekt. Nach ihren Steuerleistungen werden die Urwähler in drei Klassen geteilt. Jede Klasse wählt für sich eigene Wahlmänner. Diese wählen dann zusammen den Abgeordneten. Es besteht somit die Klaffenwahl und zwar die Dreiklaffenwahl. Aller zwei Jahre scheidet der dritte Teil der Abgeordneten aus. Gewöhnlich tritt der Landtag aller zwei Jahre zusammen, doch kann auch der König in besonders dringlichen Fällen außerordentliche Landtage einberufen. c) Beide Kammern beraten und beschließen getrennt. Ihre Verhandlungen werden von je einem Vorsitzenden oder Präsidenten geleitet. Der Präsident der Ersten Kammer wird vom Könige er- nannt, der der Zweiten Kammer dagegen von den Mitgliedern derselben selbst gewählt. Der Wirkungskreis der beiden Kammern erstreckt sich hauptsächlich auf die Beratung des Staatshaushaltes, da der größte Teil der Gesetzgebung auf das Reich übergegangen ist. Ohne deren Zustimmung kann weder ein Gesetz erlassen, noch abgeändert oder aufgehoben werden. Gesetzentwürfe werden zumeist von der Regierung, sie können aber auch von den Kammern eingebracht

7. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 240

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
240 Gemahlin. Eine Hauptsorge des Kurfürsten war die Her» ftellung des Credit's und der Finanzen; es wurde unter Genehmigung und Gewährleistung der Landstande ein Plan zur wirklichen Bezahlung der Zinsen der Staatsschuld mit 3 Procent und zur allmähligen Abzahlung der Schuld selbst entworfen und zu beiden Zwecken wurden aus den sichersten Einkünften der Steuer Ijjmillion und 100,ooo Thlr. bestimmt; dann wurde festgesetzt, daß die Steuer- schulden nie vermehrt und den Landständen auf jedem Land- tage die Berechnung der Einnahme und Ausgabe vorgelegt werden sollte. Dann sollte in Leipzig eine Steuercre- ditcasse errichtet werden, um die in landschaftliche Obliga- tionen zu verwandelnden Steuerscheine von Messe zu Messe nach dem halben Betrage des Tilgungsfonds zu verloosen und ein halb Jahr darauf auszuzahlen. Die Vermögens, steuer wurde aufgehoben, die Kammer- und Hofschuld von der Steuerschuld getrennt, die Ausgaben für das Kriegs- wesen um beinah 700,000 Thlr. vermindert. Auch gab der Kurfürst von seinen Kammereinkünften 150,000 Thlr. dazu her. ^ Am Hofe wurde die strengste Wirthschaftlich- keit eingeführt, ein Theil der Jägerei, die Oper und das Ballet abgeschafft, eine Menge Gnadengehalte gestrichen oder vermindert. Der Fürst und die Landstande waren voll- kommen eines Sinnes, es war ihnen Ernst, die Noth des Landes zu mindern, und Tüchtigkeit und Wohlgesinnt» heit erleichterten ihnen ihr Bestreben. Das schöne Zusam- menwirken Aller an Herstellung des theueren Vaterlandes wurde plötzlich unterbrochen durch den Tod des Kurfürsten der am 17. December 1763 am Schlagfluß starb Ihn be» trauerte Sachsen tief, denn er hatte es redlich mit sei- nem Lande gemeint. Ihn überlebten 4 Söhne und 2 Töch- ter, alle noch minderjährig. Der Erbfolger Friedrich August geb. den 13. December 1750, Karl den 24. September 1752, Anton den 27. December 1755 und Maximilian d. 13. April 1759, Prinz Xaver, des Verstorbenen jüngerer Bruder übernahm die Vormundschaft über seinen dreizehnjähri- gen Neffen und die Landesverwaltung, die er im Sinne seines Bruders zu führen verhieß, auch fehlte es ihm dazu an gu- tem Willen und Einsicht nicht, wenn er gleich die Herzen

8. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 279

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
~ 279 Vieh, und noch hatte der Krieg nicht einmal aufgehört. Dresden, Torgau und Wittenberg befanden sich noch in den Händen der Franzosen und wurden bela- gert. Die Durchzüge nach Frankreich dauerten unauf- hörlich fort, und zu dem Allen sollten jetzt 40,000 Sach» se n gerüstet werden. Der Krieg und die Seuchen machten Tausende zu Wittwen und Waisen, die sich in dem schreck- lichsten Zustande befanden. Handel und Verkehr lagen, das Papiergeld war auf die Hälfte des Werthes gesunken, die Elb sch isfahrt durch Zerstörung von mehr als 1000 Elbkähnen vernichtet. Gleich nach der Leipziger Schlacht wurde von den Verbündeten eine neue Negierung eingesetzt als Generalstatthalter für das Königreich Sachsen, das Fürstenthum Alten bürg und die reußischen Lande wurde der Fürst Repnin ernannt, dem sich ein Go uv er- nementrath in 4 Sectio nen zugesellte. An die Spitze der Polizei wurde der russische Oberst, Baron von Ro- sen gestellt. Dem Minister von Stein blieb das Ober- steuerdirektorium unter seiner unmittelbaren Leitung. Die neue Regierung kämpfte mit unsäglichen Schwierigkeiten, denn noch war wegen der belagerten Plätze der Krieg aus dem Lande nicht entfernt, und woher bei der allgemei- nen Erschöpfung die Mittel zur Wiederherstellung neh- men? Die Noth in Dresden stieg immer höher, Hunger und Seuchen wütheten auf das Schrecklichste und erst nachdem die Franzosen am 6. November einen ver- geblichen Versuch sich durchzuschlagen gemacht hatten, kam am Ilten eine Kapitulation zu Stande, die aber nicht genehmigt wurde, weil die Franzosen dem Vertrage zuwider, viel Kriegsbedarf verdorben hatten. Da sie sich aber nunmehr um so weniger halten konnten, mußten sie sich gefangen ergeben. Die Festung Torgau kapitu- lirte am 26< December, ein Theil der Häuser lag in Asche und eine tödtliche Seuche wüthcte daselbst. Wit- tenberg wurde in der Nacht vom 12. zum 13. Januar erstürmt. Mittlerweile war die neue Negierung unablässig bemüht, das sächsische Heer wieder herzustellen und auf 20,000 Mann Landwehr zu bringen. Auch ein Banner freiwilliger Sachsen von 3000 Mann trat zusammen. Es auszu-

9. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 255

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
255 mehrerer Millionen auf den Credit des Landes berechtigt hatten, ungebraucht zurück. Dagegen waren die Steuer- schulden in den 40 Jahren von 1764 bis 1804 von 29 Millionen 28,424 Thlr. bis auf 13 Millionen 82,045 Thlr. abgetragen worden. Bei der Kameralverfassung und Verwaltung, die in Sachsen von dem Steuerwesen getrennt ist und nicht von der Bewilligung der Stände abhängt, nahm der Kurfürst Veränderungen vor, weil er dabei weniger an das Herkom- men und die Stände gebunden war, und weil auch wirk- lich viele Verbesserungen nothwendig waren. Bei dem Hausmarschalls- und Hofbau-Amte, beim Heinrichs - orden wie bei den Zuflüssen seiner Schatulle machte der Kurfürst Ersparungen, die jährlich wenigstens 150,000 Thlr. betrugen. Die Form des Finanzwesens vereinfachte er seit dem Jahre 1773. Mehrere Kassen ließ er vereinigen und die doppelte oder italienische Buchhaltung dabei einführen. Es wurde eine General-Hauptkasse errichtet, die un- ter dem Kabinetsminister der inländischen Angelegenheiten stehen und von einigen geheimen Finanzräthen verwaltet werden sollte. Das General-Acciscollegium wurde aufge- löst und dessen Rechnungssache mit der General-Haupt- kasse verbunden. 1782 wurde auch das Kammer- und Berg-Collegium damit vereinigt und nun dem Ganzen der Name des geheimen Finanz-Collegiums gegeben. Die kurfürstlichen Kammergüter wurden auf das Sorgfäl- tigste bewirthschaftet, so daß sie im Jahr 1800 jährlich über 400,000 Thlr. mehr einbrachten als zehn Jahre früher. Die Salzwerke erhielten eine solche Vervollkomm- nung, daß sie nicht nur den inländischen Bedarf deckten, sondern noch mehrere Tausend Scheffel für das Ausland lieferten. Nicht weniger groß waren die Verbesserungen bei der Forstwirthschaft. Es wurde auf bessere und regel- mäßigere Benutzung der Forsten gesehen, die Forstbeamten mußten sich einem strengen Examen unterwerfen und erhiel- ten umständliche Vorschriften über die Verwaltung ihrer Aemter. Auch wurden von 1783— 1796 13,400 Acker mit Holz besaamt. Mehr noch, als bei irgend einem an- dern Verwalrungszweige, wurden bei dem Bergbau man- nigfaltige und große Verbesserungen gemacht, die eine an-

10. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 287

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
287 setzt, und die vielen Untersuchungen beschrankt wurden. Da- gegen blieb die auf den Landlagen zur Sprache gekommene Veränderung der nicht mehr zeitgemäßen Verfassung ohne Folge. Zwar wurden am 19*. October 1817 die Stände der bei dem Königreiche gebliebenen Oberlausitz und die Hochstifter Merseburg, ist aumbürg und Zeiz mit denen der 4 Kreise vereinigt, auch wurde der enge und weite Ausschuß der Ritterschaft in einem Collegium verbunden, dann wurden 29 neue Ritterschaftliche Stellen gegründet; das war aber auch in der Hauptsache Alles, im Uebrigen blieb es beim Alten, und wie viel auch auf den Landtagen zur Sprache gebracht wurde, so wenig wurde ausgerichtet. Nur die strenge Gerechtigkeitsliebe des Königs entschädigte gewißermaßen für dieses allerdings dem Bildungszustande des Volks keineswegs angemessene Festhalten bei dem Alten. Dennoch fehlte es an Veränderungen bei den Landes- behörden nicht. An die Stelle des geheimen Consiliums trat am 6. October 1817 der geheime Rath, welches die oberste Staatsbehörde war, hauptsächlich zur Berathung des Regenten, wie zur Aufsicht über die übrigen Landesbehörden und zur Annahme der Beschwerden der Unterthanen be- stimmt. Für außerordentliche Fälle bildete der geheime Rath mit Zuziehung der königlichen Prinzen und der Häupter anderer Collegien den Staasrath. Die zweite höchste Lan- desbehörde, das geheime Finanzcollegium, erlitt wegen Verringerung des Landes eine Verminderung seiner Mitglieder. Das Finanzcollegium that alles, jeden Zweig des Staatshaushaltes empor zu bringen, wobei ihm der König durch die veränderte Ordnung des Kas- senwesens zu Hilfe kam. Es wurden 2 Centralkas, sen, die Hauptkasse und die Rentkammer mit 5 ver- schiedenen Zahlämtern eingeführt. 25 Millionen rückstän- dige Zahlungen der keraegnaiious - Kasse von 1807 bis 1817 wurden für niedergeschlagen und erloschen erklärt, wo- durch freilich Viele einen Theil ihres Vermögens verloren. Besonders viel geschah für die Verbesserung des Forstwesens, welches um so nöthiger war, da die nutzbarsten und ge- schontesten Wälder für das Königreich Sachsen verloren gegangen waren. Auch wurde am 13. April 1816 die Forstbildungsanstalt zu Tharandt zu einer Forstaca-
   bis 10 von 70 weiter»  »»
70 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 70 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 0
1 1
2 1
3 1
4 10
5 0
6 1
7 3
8 0
9 0
10 7
11 0
12 14
13 4
14 0
15 0
16 1
17 0
18 2
19 1
20 2
21 0
22 1
23 0
24 2
25 39
26 24
27 1
28 1
29 7
30 0
31 2
32 0
33 0
34 6
35 1
36 0
37 7
38 1
39 12
40 2
41 2
42 0
43 0
44 1
45 9
46 0
47 1
48 0
49 2

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 0
1 0
2 1
3 8
4 6
5 0
6 0
7 1
8 42
9 3
10 1
11 0
12 3
13 0
14 0
15 2
16 3
17 13
18 6
19 0
20 1
21 1
22 1
23 1
24 0
25 1
26 0
27 0
28 1
29 2
30 1
31 0
32 1
33 0
34 0
35 0
36 6
37 0
38 1
39 1
40 1
41 32
42 1
43 3
44 2
45 4
46 4
47 0
48 3
49 2
50 0
51 0
52 5
53 0
54 0
55 1
56 0
57 0
58 0
59 1
60 12
61 6
62 2
63 11
64 1
65 1
66 1
67 0
68 7
69 4
70 3
71 3
72 22
73 0
74 6
75 0
76 1
77 0
78 1
79 2
80 0
81 0
82 1
83 0
84 1
85 2
86 1
87 2
88 0
89 0
90 0
91 0
92 13
93 2
94 4
95 2
96 5
97 0
98 9
99 0

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 324
1 402
2 70
3 224
4 53
5 190
6 629
7 253
8 43
9 137
10 136
11 187
12 491
13 407
14 272
15 46
16 39
17 78
18 183
19 203
20 67
21 77
22 68
23 14
24 238
25 498
26 160
27 60
28 204
29 313
30 108
31 36
32 296
33 824
34 461
35 152
36 183
37 50
38 55
39 376
40 181
41 42
42 148
43 263
44 172
45 52
46 163
47 592
48 49
49 24
50 367
51 469
52 369
53 70
54 523
55 227
56 51
57 70
58 180
59 753
60 73
61 96
62 149
63 36
64 71
65 202
66 107
67 151
68 29
69 11
70 68
71 243
72 104
73 59
74 94
75 151
76 115
77 64
78 284
79 40
80 92
81 1263
82 93
83 297
84 119
85 52
86 115
87 142
88 85
89 354
90 158
91 213
92 288
93 69
94 517
95 231
96 92
97 144
98 70
99 120
100 624
101 167
102 296
103 163
104 124
105 61
106 82
107 251
108 31
109 203
110 156
111 165
112 124
113 154
114 248
115 101
116 92
117 40
118 32
119 406
120 63
121 286
122 202
123 199
124 278
125 266
126 166
127 300
128 29
129 347
130 268
131 472
132 55
133 566
134 92
135 135
136 711
137 148
138 70
139 280
140 276
141 75
142 368
143 231
144 50
145 245
146 42
147 52
148 168
149 47
150 72
151 181
152 306
153 111
154 150
155 212
156 221
157 148
158 55
159 122
160 122
161 205
162 37
163 39
164 64
165 113
166 266
167 66
168 284
169 94
170 92
171 95
172 100
173 278
174 128
175 740
176 203
177 588
178 67
179 275
180 52
181 36
182 298
183 2327
184 145
185 73
186 46
187 73
188 500
189 69
190 28
191 44
192 80
193 354
194 101
195 168
196 348
197 47
198 80
199 203