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1. Europa in natürlichen Landschaftsgebieten - S. 66

1898 - Leipzig : Wunderlich
— 66 — Verminderung der Stromgeschwindigkeit leicht geschehen kann, so sinkt das überschüssige Material. Ebenso geschieht es bei ganz schwachem Gefälle in der Mündnngsgegend. An der Mündung kommt noch die wider- strebende Kraft der Meereswogen dazu, so daß hier Sandkörnchen usw. zu Boden sinken. Das Land bant sich auf diese Weise immer weiter ins Meer hinaus, und das Flußbett wird vou den Ufern her immer seichter und verhindert den Zugang größerer Schiffe. Pflicht? Reinigung durch Baggermaschine. Die Seinemündung ist nicht so sehr versandet, weil dieser Fluß schon während seines langen, trägen Laufes viel Sedi- meute abgelagert hat und die Kraft der Meeresfluten an den vorge- lagerten Landzungen gebrochen werden. Warum erheben sich die Dünenhügel nicht über 90 m? — weil die Kraft des Windes nicht so stark ist, die Sandkörner höher zu tragen. Warum gedeiht in der Champagne so guter Wein? Der Kreide- und Kalkboden sangt die Sonnenstrahlen weniger ein wie der schwarze Humusboden, sondern reflektiert sie vielmehr. Die Wärme kommt besonders den Trauben zu statten, und der Saft verwandelt sich leicht in süßen Most. Verfassung und Verwaltung: Frankreich ist seit dem 4. September 1870 eine Republik. Die Deputierten kämm er und der Senat fertigen die Gesetze, und die 16 Ministerien mit dem Präsidenten an der Spitze führen sie aus. Die Deputierten sind die durch allgemeine Wahl ernannten Vertreter des Volkes. Die Senatoren werden größtenteils von den Departements, znm kleineren Teile von der Nationalversammlung gewählt. Tie einzelnen Departements werden von den Präsekten verwaltet. Was hat die französische Regierung zur Verteidigung des Landes gethau? Zum Schutze der Ostgrenze sind in den Alpen die wichtigsten Pässe gesperrt. Von Vesancon bis Verdun ziehen sich mehrere Reihen Sperrforts hin, welche bei Ausbruch eines Krieges mit Deutsch- land das rasche Vordringen des Feindes verhindern sollen. Paris, von Natur durch die hügeligen Ränder des Beckens geschützt, ist in groß- artigster Weise mit Verteidigungsanlagen, den alten und neuen Forts iu konzentrischen Kreisen, versehen. Snche die Festungen an der bel- gischen Grenze! Welche Vorteile gewährt die zentrale Lage von Paris für die Kunst und Wissenschaft? In Paris laufen die Fäden der Staatswaltung zusammen. Die Ministerien stehen mit den Präfektureu der Departements durch Telegraphen, Telephons, Eisenbahnen, Wasserstraßen in Verbindung; dadurch wird ein einheitliches Zusammengehen und eiue rasche Verständigung ermöglicht. Parktikularistische Bestrebuugeu konnten

2. Königreich Sachsen - S. 138

1897 - Leipzig : Wunderlich
— 138 — 2. Für die Waren, welche aus dem südlichen Grenzlande (Böhmen) nach Sachsen gebracht werden, müssen besondere Steuern gezahlt werden. (Zölle.) Tiefe Zölle werden auch der Staatskasse zugeführt. — Zoll- häuser an der Grenze. — Grenzjäger. (Paschen!) — Halten der Eisen- bahnzüge an der Grenze. (Fragen der Zollbeamten!) 3. Jeder Einwohner, der jährlich mehr als 400 Mk. verdient, muß Steuern au die Staatskasse bezahlen. (Steuerzettel!) Wer ein großes Einkommen hat, (Fabrikbesitzer!) muß eine größere Summe be- zahlen als der, welcher nur wenig erwirbt. (Arbeiter.) — Beispiele (500 Mk. = 1 Mk., 1000 Mk. = 8 Mk., 2000 Mk. = 29 Mk., 8000 Mk. — über 200 Mk.) — Zusammenfassung: Tie Eiunahmen unseres Vaterlandes. 1. Ertrag der Eisenbahnen, Wälder, Bergwerke und Güter. 2. Zölle. 3. Einkommensteuer. Verglcichung. Zur weiteren Klärung und Befestigung des Stoffes werden nun noch einmal Gemeinde und Vaterland (Staat) nebeneinander gestellt. Es wird festgesetzt: 1. Beide haben ein Oberhaupt. Das Oberhaupt der Gemeinde wird gewählt. Das Oberhaupt des Vaterlandes hat seine Würde geerbt. (Seit Konrad I. Zeit!) 2. In beiden kann das Oberhaupt nicht allein regieren. Das Oberhaupt der Gemeinde wird unterstützt vom Gemeinderat und von den Gemeindebeamten. Das Oberhaupt des Vaterlandes (Staates) wird unterstützt vom Landtage und den Staatsbeamten. 3. Beide brauchen Geld, um ihre Beamten zu bezahlen, um zu bauen, zu unterstützen u. s. w. 4. Dieses Geld wird bei beiden aufgebracht: a. Durch Besitzungen. (Eisenbahnen, Bergwerke, Wälder, Güter des Staates — Sandgrube, Obstbäume unserer Gemeinde.) b. Durch Steuern. (Einkommensteuer — Gemeindeabgaben.) Ergebnis. I. Verwaltung des Vaterlandes. a. Unser Vaterland wird von einem Könige regiert. (Albert von Wettin.) Tie Königswürde ist erblich.

3. Königreich Sachsen - S. 135

1897 - Leipzig : Wunderlich
— 185 — 1. Er kommt oft mit zehn anderen Männern aus dem Dorfe zu- sammen, z. B. mit Herrn B. oder Herrn C. Mit diesen bespricht er das, was geschehen soll. (Welche Straße muß neu gepflastert werden? Welche Armen sollen Geld bekommen? Sollen noch mehr Lehrer angestellt werden?) Ohne die Zustimmung dieser Männer darf der Gemeindevorstand wichtige Sachen nicht ausführen lassen. (Straßenbau!)—Gemeinderat. 2. Er hat ein großes Buch. In diesem steht genau und ausführlich geschrieben, wie es in jedem ordentlichen Torfe oder in jeder Stadt zu- gehen soll. Es steht z. B. darinnen, wie eine Schule eingerichtet sein muß. (Zimmer, Bänke, Aborte!) Nach diesem Buche muß sich der Ge- meindevorstand und auch der Gemeinderat richten. Der Gemeindevorstand darf uichts erlauben, was in dem Bnche verboten ist, (Jeden Sonntag Tanzmusik!) und uichts verbieten, was gestattet ist. (Haus verkaufen.) Dieses Buch heißt das Gesetzbuch. 3. Er hat Beamte unter sich, die ihm bei seiner Arbeit helfen. Solche Beamte sind z. B. Gemeindekassierer, die zwei Schreiber ans dem Gemeindeamt, die drei Schutzleute, der Straßenmeister. (Es wird aus- führlich dargestellt, was sie zu thun haben.) Iii. Frage: Woher aber kommt das viele Geld, welches man nötig hat, um Straßeu und Schulen zu bauen oder Arme zu unterstützen? Ein kleiner Teil des Geldes wird durch das Pachtgeld auf- gebracht, das z. B. Herr N. oder Herr M. an unser Dorf zu zahlen hat. (Sandgrube, Birnenallee, Wiese.) Der größte Teil muß vou deu Dorfbewohnern gezahlt werden (Steuerzettel — Gemeindeabgaben). Die reichen Leute im Dorfe müssen mehr zahlen, als die armen.*) Die Darbietung stellt unter steter Beziehung auf die als Grund- läge dienenden örtlichen Verhältnisse in gemeinsamer Arbeit fest: I. Was König Albert zu thun hat? 1. Er sorgt dafür, daß Eigentum und Leben der Bewohner des Landes sicher sind. Er setzt die Richter ein, welche die Diebe und Betrüger bestrafen, die z. B. unser Gemeindevorstand festnehmen läßt. Er bestimmt die Gendarmen, die mit ihren blanken Helmen manchmal dnrch unser Dorf gehen. (Brigadier!) Er ordnet an, wie die Gefängnisse und Zuchthäuser (Waldheim) eingerichtet sein sollen. *) Hierbei können im Interesse der schwächeren Schüler noch die Fragen ge- stellt werden. 1. Könnte denn nicht der Vorstand alles aus seiner Tasche bezahlen? 2. Ginge es denn nicht ohne Steuern? (Ausführlicher Nachweis: Die Armen bekommen nichts mehr, die Diebe können nicht mehr eingesteckt werden, weil die Schutzleute fehlen, die Lehrer unterrichten nicht mehr, der Pfarrer predigt nicht mehr u. s. w. — Man kann nicht anschaulich genug werden!)

4. Königreich Sachsen - S. 137

1897 - Leipzig : Wunderlich
Landes (z. B.?) Mit ihnen beratet er, wie alles am besten eingerichtet werden kann. (Landtag.) — Gesetzgebung. 2. Er hat sechs vornehme Beamte. (Minister.) — Besondere Aus- gabe eines jeden. (Gerichtswesen, Geld, Wege, Eisenbahnen, Bergbau, Waldbau, Handel, Soldaten, Kirchen und Schulen, Schutz der Sachsen in fremden Landern.*) — Berichterstattung, Unterschrift des Königs. (Todesurteile!) 3. Das gesamte Sachseuland ist in vier große Teile geteilt. (Kreise.) Die Karte zeigt sie uns. Zeige sie! Erkläre ihre Namen! Bestimme ihre Lage! Über jeden Teil hat König Albert einen Mann gesetzt. (Kreishauptmann.) Er muß darauf halten, daß in der gesamten Kreishuuptmannschaft Ordnung und Friede herrscht. (Beispiele!) — Berichterstattung au die Minister. Freilich kann er auch nicht überall sein. Darum ist jede Kreishauptmannschast wieder in kleinere Teile zer- legt worden. (Amtshauptmannschaften.) Unsere Kreishauptmann- schast (Zeigen!) hat z. B. sechs solcher Teile oder Amtshauptmannschaften. Über jede Amtshauptmannschast ist ein Amtshanptmann gesetzt. Was hat er wohl zu thuu? (Bürgermeister und Gemeindevorstände! — Bei- spiel: Wegbesserung veranlaßt!) Zusammenfassung und Einprägnng. (Dabei immer wieder Beispiele heranziehen!) — Klare Darstellung an der Wandtafel! Wie König Albert bei seiner Arbeit unterstützt wird. Ihn unterstützen 1. Der Landtag. (Gesetze.) 2. Die sechs Minister. 3. Die Kreishauptleute, Amtshauptleute, Bürgermeister, Gemeinde- vorstände. Iii. Woher das Geld kommt, welches nötig ist, um die vielen Soldaten auszurüsteu, um die Beamten zu bezahlen, die Eisenbahnen zu baneu u. s. w. I. Viele Eisenbahnen, Wälder, Bergwerke und Güter gehören nicht einzelnen Personen, sondern dem ganzen Lande. (Staat.) Was diese Eisenbahnen, Wälder und Bergwerke einbringen, fließt in die Kafse, welche der Geldminister verwaltet. *) Bezeichnungeil wie: Minister des Innern, Minister des Äußern, Kriegs- minister können von den Kindern selbst gefunden oder wenigstens mit Leichtigkeit erklärt werden. Für Kultusminister ließ Verfasser Unterrichtsminister, für Fmanzminister — Geldminister, für Justizminister — Minister für Gerechtig- keit sagen. Die fremden Bezeichnungen können später (Geschichtsunterricht) hinzu- kommen. Daß der Minister des Äußern auch die Stellung Sachsens zum Reiche zu wahren hat, wird — wie so manches andere — aus der Lberstnse (Besprechung der Reichsverfassung z. B.) hinzugefügt.

5. Königreich Sachsen - S. 139

1897 - Leipzig : Wunderlich
— 139 — b. Der König regiert nicht allein. Er wird vom Landtage und von den Staatsbeamten unterstützt. Die höchsten Staats- beamten sind die Minister, z. B. der Kriegsminister, der Minister des Innern. c. Zur Verwaltung des Vaterlandes (Staates) gehört viel Geld. Dieses muß teilweise durch Steuern aufgebracht werden. 11. Einteilung des Vaterlandes. 1. Unser Vaterland wird eingeteilt in vier Kreishauptmann- schasten: a. Kreishanptmannschaft Leipzig. (Nw. des Landes.) b. „ Zwickau. (Sw. des Landes.) c. „ Dresden. (Mitte des Landes.) d. „ Bautzen. (O. des Landes.) 2. Jede Kreishanptmannschaft zerfällt wieder in Amtshaupt- Mannschaften, jede Amtshauptmannschaft in Gemeinden. (Stadt- und Landgemeinden.) Anwendung. 1. Erkläre: Königreich, Kreishauptmannschaft, Amtshauptmannschaft — Gemeindeabgaben, Einkommensteuer — Gemeindevorstand, Bürger- meister, Amtshauptmaun, Kreishauptmann, Minister des Innern, des Äußeren, Kriegsminister, Staatsbeamter, Staatsbahn, Staatswaldung. 2. Minister heißt eigentlich Diener. Paßt denn diese Bezeichnung für die hohen Beamten des Königs? 3. Warum heißt die Einkommensteuer auch Staatssteuer? 4. Welcher Unterschied besteht zwischen Staatssteuer und Gemeinde- abgaben? 5. Thörichte Leute meinen, es sei unnötig, Steuern zu zahlen. Was meinst du? 6. Manche Leute zahlen viel, andere wenig Steuern. Wie kommt dies? 7. Welchen Nutzen hat es für die Einwohner, wenn der Wohnort Wälder, Wiesen oder Felder besitzt? (Gemeindeabgaben!) 8. Nenne königliche Beamte! Nenne solche, die du gesehen hast! 9. Vergleiche die vier Kreishauptmannschaften nach Lage (Elbe!) und Größe. 10. Schreibt mit Hilfe der Karte die Orte auf, welche in der Leipziger Kreishauptmannschaft liegen und uns bekannt sind. (Haus- ausgäbe!) 11. Was für Schulen giebt es in unserem Vaterlande? 12. Welche Schulen muß jemand besuchen, der Lehrer, Geistlicher, Arzt, Richter, Förster, Bergwerksdirektor werden will?

6. Praktisches Lehrbuch der Sächsischen Geschichte - S. 8

1907 - Leipzig : Wunderlich
3. Wie die Mark Meißen errichtet ward. Darnach zog Heinrich I. mit einem Teile seiner Soldaten nach Hause. Ein Leil seiner Reiter aber blieb in dem eroberten Sorbenlande zurück. Die unterworfenen Wenden blieben zwar in ihren Wohnsitzen, aber sie verloren den größten Teil ihres Grundbesitzes und büßten ihre Freiheit ein, sie wurden zu leibeigenen Knechten und Mägden der Deutschen. Das ganze Ackerland nahm der deutsche König in Besitz. Da er es jedoch nicht selbst bewirtschaften konnte, so verteilte er es unter seine Krieger. Diese bekamen keinen Lohn oder Sold; dafür erhielt jeder von ihnen ein Stück Land angewiesen als Lehen. Er bebaute es natürlich nicht selbst, sondern ließ es von den unterjochten Sorben bestellen. Die meisten Krieger waren Reiter oder Ritter. Darum wurden ihre großen Güter zu Rittergütern, welche sie durch starke Mauern vor Einfüllen und Plünderungen schützten. In der Burg Meißen stand eine große Zahl Reiter und Krieger. Ein Gras führte sie an. Er sollte mit seiner Schar die unterworfenen Wenden im Zaume halten und jeden Aufruhr mit Gewalt unterdrücken. Die Wenden konnten aber ihre frühere Freiheit und Macht nicht gleich vergessen. Oft erhoben sie sich wider ihre Herren und erschlugen die Deutschen, wenn sie diese in geringer Anzahl fanden. Da das eroberte Sorbenland an der Grenze lag, hieß es eine Mark oder ein Grenzland. Man nannte diese Mark nach der Burg Meißen Mark Meißen. Die Burg Meißen war die Hauptburg; der Meißner Graf hatte den Oberbefehl darüber und hieß deshalb der Markgraf von Meißen. Daher nannte man das Land auch eilte Markgrafschaft. Der Markgraf wurde vom Könige erwählt und mußte diesem gehorchen. Im Namen und im Aufträge des Königs verwaltete er die Mark. Er bekam ebenfalls kein Geld, sondern er wohnte umsonst auf der Burg zu Meißen und erhielt eine große Anzahl von Rittergütern zu seinem Lebensunterhalte. So wurde die Mark Meißen gegründet. 4. Wie die heidnischen Wenden zu Christen und zu Deutschen wurden. Die unterworfenen Sorben wohnten meistens für sich zusammen. Da aber durch den Krieg viele getötet worden waren, ließen Heinrich und feine Nachfolger viele Deutsche nach der Mark Meißen kommen. Die eingewanderten deutschen Ansiedler gründeten in der Regel neue Ortschaften. Die Namen dieser endigten zumeist auf bach, berg, bürg, tal, kirch, brunn, dorf, seld, Hain, Walde, grün oder reut, wie z. B. Reichenbach, Waldenburg, Frankenberg, Markneukirchen, Schwarzenberg, Großenhain, Ehrenfriedersdorf usw. Die eingewanderten Sachsen legten z. B. Sachsenburg an der Zschopau an, außerdem Sachsendors

7. Praktisches Lehrbuch der Sächsischen Geschichte - S. 105

1907 - Leipzig : Wunderlich
— 105 — feinem hohen Alter nicht gewachsen glaubte. Darum lenkte er die Wahl auf den jungen Enkel Maximilians, auf Karl von Gent, dessen Haupt schon brei Kronen zierten. 4. Friedrich der Weise als treuforgender Landesvater. Friedrich der Weise gehörte zu den besten und berühmtesten Fürsten Sachsens. Mit rastlosem Eifer wachte er über das Wohl feines Laubes. In seinem Schlafgemache staub der schöne Spruch: „Der soll nicht die ganze Nacht schlafen, welcher über Laub und Leute zu wachen hat." Selbst auf feinen Reifen mußten ihm feine Rate Bericht erstatten und Rechnung ablegen. Oft sagte er abenbs zuletzt noch zu benfelben: „Denkt dem Handel nach; ich will ihm auch nach-benken." Die Gerechtigkeit war ein Grundzug feines Wesens und feiner Regierung. Von Recht und Billigkeit war zu feiner Zeit wenig zu spüren, denn noch immer galt die Macht mehr als das Recht. Deswegen suchte Friedrich gleich im Anfange feiner Regierung in feinem Lande ein wohlgeordnetes Gerichtswesen zu schassen. Er errichtete mit Albrecht für die sächsischen Länder das Oberhofgericht. Jeder Richter sollte nicht bloß unabhängig fein von der Gunst und Ungunst der Parteien und Stäube, fonbern auch sogar von der Person des Lanbesherrn. Ohne Ansehen der Person sollte Recht gesprochen werben für jebennann in üerftänbigem Deutsch. Als ihn einst eine arme Witwe bat, ihr zu ihrem Rechte zu verhelfen, ba fragte er entrüstet die Richter, ob sie boppeltes Recht hätten, eins für die Armen und eins für die Reichen. Da zu feiner Zeit von der Tobesstrafe ein allzu ausgiebiger Gebrauch gemacht würde, schränkte er bereu Anwenbung ein. Das Wohl aller seiner Untertanen lag ihm am Herzen, mochten sie hoch ober niebrig stehen, arm ober reich sein. Niemanb sollte ein Unrecht geschehen. Einer feiner Junker ritt einst gewissenlos durch ein blühenbes Kornfelb. Voll Zorn bemerkte bies der Kurfürst. Doch sagte er nichts; beim er wollte den rohen, übermütigen Ebelmann auf anbere Weise strafen. Beim Abenbeffen warb diesem auf Friebrichs Geheiß kein Brot aufgetragen. Voll Ver- legenheit suchte der Junker nach dem Brote. Als der Kurfürst bies sah, sagte er: „Sehet Ihr nun, was es für eine herrliche Sache um das liebe Brot ist? Ein anbermal reitet das betreibe nicht wieber nieber, sonst feib Ihr nicht wert, daß Ihr das liebe Brot eßt!" Seine Gerechtigkeit war mit Milbe und Friebfertigkeit gepaart. Schwer fiel es ihm, ein Tobesurteil zu unterzeichnen. Als am Ende feines Lebens die Bauernunruhen begannen, als schon fein Bruder Johann mit einem Heere nach Thüringen gegen Thomas Münzer vorgerückt war, ba ermahnte er biefen noch, die Unruhen wenn möglich boch im guten zu schlichten, bertn die armen Leute feien ja

8. Praktisches Lehrbuch der Sächsischen Geschichte - S. 178

1907 - Leipzig : Wunderlich
— 178 — (Munizipalgerichtsbarkeit — Stadtgerichtsbarkeit, Patrimonium — Erbgut, Patrimonialgerichtsbarkeit ^ Erbgerichtsbarkeit) hob er schon 1856 auf. An ihre Stelle traten königliche Gerichtsämter und Bezirksgerichte. So wurde von da an die gesamte Rechtsprechung von Rechtsgelehrten ausgeübt, die im Aufträge des Staates und im Namen des Königs das Urteil schöpften und verkündeten. Die Gerichtsverhandlungen, welche bis dahin geheim waren und ohne Anwesenheit anderer stattfanden, wurden öffentlich und mündlich. Das ganze Gerichtsverfahren zerfiel in die Voruntersuchung, das Anklageverfahren und in die Hauptverhandlung. Dem Staatsanwalte fiel die Aufgabe zu, die Anklage zu erheben. In bestimmten Fallen wurden zur Urteilsfällung Geschworene und Schöffen hinzugezogen. 1856 erschien auch das neue Strafgesetzbuch und 1865 das bürgerliche Gesetzbuch, das alle Beziehungen der Staatsangehörigen zueinander regelte. Für das Erwerbsleben war die Aufhebung des Zunft- und Jnnungszwanges und die Einführung der Gewerbefreiheit von einschneidender Bedeutung. Ebenso fielen die alten Bannrechte und die gutsherrlichen Jagdrechte, während von nun an Handels- und Gewerbekammern den Gewerbestand vertraten. Der Elbverkehr nahm einen raschen Aufschwung, denn er wurde 1863 von allen Zöllen befreit. Außerdem vertiefte man den feichten Stromlauf, so daß die Kettenschleppschifffahrt 1869 ihre segensreiche Wirksamkeit entfalten konnte. Das Eisenbahnnetz verdichtete sich von Jahr zu Jahr, und elektrische Telegraphen trugen mit Blitzesschnelle die Gedanken durch das Land. Auch die Post verbesserte sich immer mehr; sie führte (1850) zur Erleichterung des Verkehrs die Briefmarke ein. Überall herrschte emsige Betriebsamkeit, reger Erwerbssinn. Davon legten die rasch sich mehrenden Sparkassen Zeugnis ab. Aber auch das Schulwesen blieb nicht zurück. Die Universität hob sich zu einer der ersten Deutschlands empor. Da viele neue Volksschulen entstanden, mußten auch immer mehr Seminare gegründet werden, und es fand nun auch der Turnunterricht Pflege in den höheren wie in den niederen Schulen. So erlebte Sachsen eine glückliche Zeit, und das Land nahm zu an Einwohnern und der Staat an Vermögen und Einnahmen. Leider unterbrachen zwei Kriege diese friedliche Entwickelung. 4. Seine Stellung zu den deutschen Einigungskriegen. So glücklich Sachsen in der friedlichen Erwerbsarbeit gedieh, so unsicher wurde die politische Lage. Der Zollverein einigte zwar einen großen Teil von Deutschland in wirtschaftlicher Hinsicht, aber in politischer Beziehung spitzten sich die Gegensätze zwischen Preußen und Österreich immer mehr zu. König Johann trat mehrfach als Vermittler auf, fanb aber wenig Entgegenkommen bei Preußen, weshalb er sich zu Österreich als der herkömmlichen deutschen Vormacht

9. Praktisches Lehrbuch der Sächsischen Geschichte - S. 124

1907 - Leipzig : Wunderlich
— 124 — lutherische Reichsstände die Eintrachtsschrift an, aber der Zwiespalt zwischen Lutheranern und Kalvinisten verschärfte sich dadurch nur noch mehr, und das gereichte nur der katholisch-jesuitischen Gegenreformation zum Vorteile. Die Konkordienformel bildet das sechste und letzte symbolische Buch der evangelischen Kirche. 3. Vater August als Weiser Gesetzgeber seines Landes. So groß sein Bruder Moritz als Kriegsheld war, so groß war Vater August als Friedensherrscher. Vor allem lag ihm daran, dem Lande eine festere Ordnung zu verschaffen. Darum gab er ihm eine Menge Gesetze. Er hat mehr Gesetze und Verordnungen erlassen als ein Fürst vor und nach ihm. Die Verwaltung Sachsens erhielt bestimmte Formen. Die Stünde bekamen ihre gewissen Rechte und übten durch ihr Obersteuerkollegium großen Einfluß auf die Verwaltung der Steuern aus. Es gab seitdem drei Stände. Den ersten Stand bildeten die Prälaten, Grafen und Herren; den zweiten die Ritter und den dritten die Städte, während das Landvolk nnvertreten blieb. Neben den Ständen gab es die kurfürstliche Kammerverwaltung für die Domänen mit einem Kammermeister an der Spitze. Ein neues Gesetzbuch erließ er 1572, das sogenannte sächsische Recht (die Konstitutionen). Wie seine Vorgänger gab er Vorschriften gegen übertriebenen Kleideraufwand, Spiel und Gelage sowie gegen Bettelei und die Zigeuner, welche allerlei abscheuliche Gotteslästerung und Zauberei treiben sollten. Er gab jedoch nicht bloß Gesetze, sondern drang auch darauf, daß diese streng innegehalten wurden. Wehe dem nachlässigen Beamten, der seine Pflicht nicht pünktlich erfüllte! Der unermüdliche Kurfürst kam oft unverhofft und spähte mit feinen klugen Augen überall hin und strafte streng, wenn er etwas Strafwürdiges entdeckte. 4. Vater August als kluger Staats- und Volkswirt seines Landes. Wie als Gesetzgeber, so leistete er auch als Staats- und Volkswirt Vorzügliches, ja, man muß ihn als ersten deutschen Staats- und Volkswirt seiner Zeit rühmen. Die bedeutende Schuldenlast, die fein kriegslustiger Bruder Moritz hinterlassen hatte, tilgte er durch feine Sparsamkeit sehr bald, ja, er machte fortwährend infolge feiner streng geordneten Staatshaushaltung namhafte Überschüsse und sammelte so einen großen Barbestand. Dieses Wachstum des Staatsvermögens und der Staatseinkünfte verdankte er vor allen Dingen feiner Fürsorge für feine Kammergüter. Diese vermehrte er planmäßig und unablässig durch große Ankäufe (Oftra bei Dresden u. a.) und überwachte in Gemeinschaft mit Mutter Anna, die ihn in der Hebung der Volkswohlfahrt getreulich und verständnisvoll unterstützte, deren

10. Praktisches Lehrbuch der Sächsischen Geschichte - S. 197

1907 - Leipzig : Wunderlich
— 197 — werden. Können sich die beiden Kammern über einen Gesetzentwurf nicht einigen, so wird aus Mitgliedern beider Kammern eine Deputation gebildet, die dann sür die Vereinigung sorgt. In betreff des Staatshaushaltplanes prüfen die Kammern die Einnahmen und Ausgaben, bestimmen auf Grund des von der Regierung aufgestellten Voranschlages die Ausgaben sür die nächsten beiden Jahre, welche eine Finanzperiode bilden, und bewilligen^ dementsprechend die zu erhebenden Steuern. Außerdem können die Stände Beschwerden über die Staatsbehörden anbringen, ferner Petitionen (Gesuche) und Beschwerden der Untertanen prüfen, sie entweder verwerfen oder der Staatsregierung zur Berücksichtigung anempfehlen. Gesetzeskraft erlangt aber ein Gesetz erst dann, wenn es vorn Könige unterzeichnet und bekannt gegeben worden ist. Diese Publikation erfolgt durch das „Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen". 4. Das Wahlgesetz vom Jahre 1896. Da dieses in nächster Zeit abgeändert werden soll, übergehen wir es. 5. Die Ministerien und die Verwaltung des Landes. Die gesamte Landesverwaltung wird von sechs Ministerien besorgt. Diese heißen: 1. das Ministerium der Justiz, 2. der Finanzen, 3. des Innern, 4. des Krieges, 5. des Kultus und öffentlichen Unterrichts, 6. des Äußern. Mit Ausnahme des letztgenannten, des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, besitzt jedes Ministerium einen besonderen Vorstand, einen eigenen Minister. Die Minister werden vom Könige ernannt und sind die höchsten Staatsbeamten, welche die Regierung vor der Landesvertretung zu verantworten haben. Alle Minister bilden das Gesamtministerium, das alle wichtigen Staatsangelegenheiten in Gemeinschaft berät und die Gesetzentwürfe und Voranschläge ausarbeitet. 6. Das Ministerium der Justiz. Das Ministerium der Justiz führt die Oberaufsicht über die gesamte Rechtspflege in Sachsen, stellt die Gerichtsbeamten an beit Amts- und Sanbgerichten und an dem Oberlanbesgerichte in Dresben an und erlebigt auch die Begnabigungen und Beschwerben. Seitbem Sachsen zum Deutschen Reiche gehört, ist sein Wirkungsgebiet entsprechet kleiner geworben. 7. Das Finanzministerium. Das Finanzministerium verwaltet das Staatsgut und die Staatsausgaben und Staatseinnahmen und führt die Oberaufsicht über die
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