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1. Lehrbuch der Deutschen Geschichte für die oberen Klassen höherer Mädchenschulen - S. 218

1902 - Leipzig : Roßberg
— 218 — Unter den Fürsten seiner Zeit war er fast der einzige von sittlicher Reinheit, herzlicher Frömmigkeit und aufopfernder Hingebung an seine Herrscherpflichten; er war endlich auch gut deutsch gesinnt. Freilich zeigte sich in seinem Wesen auch manche Schattenseite, er war eigenwillig, oft jähzornig und zuweilen von furchtbarer Härte. Seinen christgläubigen Sinn betätigte er dadurch, daß er zahlreiche Kirchen errichten ließ. Die christlichen Bekenntnisse genossen die gleiche Duldung; doch betrachtete sich der König als den Schutzherrn des Protestantismus, wie namentlich sein Verhalten gegen die Salzburger beweist. Für die Kinder seiner katholischen Soldaten errichtete er besondere Schulen. Im Jahre 1740 starb der König, dessen tatenreiches Leben nur dem Wohle des Staates gewidmet war. Er hinterließ seinem großen Sohne die Mittel, seine großen Taten zu vollbringen: a) 2200 Quadratmeilen mit 21/i Millionen Einwohnern; b) ein Heer von 83000 Mann; c) wohlgeordnete Einnahmen; d) einen Staatsschatz von 8700000 Talern. 3. Kulturxustände in Deutschland um die Mitte des 18. Jahrhunderts. § 237. gtaameben. 1. Kaiser und Reich. Der Kaiser als solcher besaß weder königliche Rechte noch das kleinste Gebiet im Reiche. Der Boden desselben zerfiel in den Landbesitz der Reichsstände, in die reichsunmittelbaren Landgebiete und in mediatisierte Herrschaften. Die reichsständischen Gebiete, welchen allein Sitz und Stimme auf den Reichstagen zukam, waren einerseits geistliche ober weltliche Fürstentümer, Grafschaften ober Freiherrschaften, andrerseits republikanisch eingerichtete Reichsstädte. Die monarchischen Landesherren teilten sich ihrem Range nach in zwei Kollegien: in das der Kurfürsten und das der Reichsfürstert nebst den nicht gefürsteten Grafen und Herren. Ein brittes Reichskollegium bilbeten die 51 Reichsstäbte. Zusammen erreichten die mehr ober weniger vollständigen Reichsglieder die Zahl 1800. Völlig unabhängig vom Reiche waren die österreichischen Fürsten als Könige von Ungarn, die oldenburgischen als Könige von Dänemark, die brandenburgischen als Könige in Preußen, die hannoverschen als Könige von England, sowie zeitweise die sächsischen als Könige von Polen. 2. Die kleinen Fürstentümer. Die kleinen Fürstentümer waren im allgemeinen die Tummelplätze fürstlicher Launen und

2. Lehrbuch der Deutschen Geschichte für die oberen Klassen höherer Mädchenschulen - S. 173

1902 - Leipzig : Roßberg
— 173 — § 181. Die Kriegsnot in Deutschland. Jetzt hielt in Deutschland kein Feldherr mehr die „Soldateska" im Zaum. Trotz aller Verschlechterung der Münze mangelte das Geld, den Sold zu zahlen. Die Söldner wurden Räuber, die mit blutiger Hand selbst nahmen, was sie brauchten und das andere verdarben. Den Wein ließen sie ausfließen; m die Betten nähten sie die Scherben zerschlagener Töpfe; sie setzten den Bauern den „roten Hahn" aufs Dach, zwangen sie durch Radeln" (Einklemmen der Finger unter den Hahn der Flinte), Zusammenpressen des Kopses, Aushängen im Rauch und andere Scheußlichkeiten, ihre vergrabenen Wertsachen auszuliefern. Es hals wenig, wenn der Profoß dann und wann einen der „Krabaten und Schnapphahnen durch das hänfene Fenster sehen ließ" oder mit des Seilers Tochter kopulierte". Ganze Landstriche lagen Öde; aus den Gassen der Dörfer wuchs Gras; Landstraßen und Dammbauten verfielen. Die Heere fanden keine Nahrung mehr; Hunderte fielen der Pest oder der rächenden Kugel des Landmanns zum Opser; Soldatenweiber warfen ihre Kinder weg, um ihnen die Qualen des Verhungerns abzukürzen. § 182. Der Westfälische Friede. Seit dem Jahre 1645 fanden in Münster und Osnabrück Verhandlungen über den Frieden statt, die sich aber außerordentlich langsam hinschleppten; im Oktober 1648 kam es end- 1g4s. lieh, nachdem auch der Kaiser, seit 1637 Ferdinand Iii, ferne Zustimmung gegeben hatte, zur Unterzeichnung des Friedens. 1. Bestimmungen über die Gebietsverhiiltnisse. An Frankreich wurde außer den Bistümern Metz, Toul und Verdun, tue es bereits 1552 gewonnen hatte, das österreichische Elsaß abgetreten; französische Fahnen wehten also nunmehr am Rhein, und Süd deutsch land stand französischen Einfällen offen. An Schweden fielen Vorpommern, dazu die Stadt Wismar und die Bistümer Bremen und Verden; so beherrschte es die Mündungen der Oder, Elbe und Weser. Brandenburg erhielt Hinterpommern und zur Entschädigung für Vorpommern, das ihm nach alten Erbverträgen zustand, die Bistümer Cammin, Minden, Halberstadt und die Anwartschaft aus das Erzbistum Magdeburg, dessen Verwalter, ein sächsischer Prinz, im Jahre 1680 starb. Bayern behielt die Oberpfalz und die Kurwürde. Die Rheinpsalz wurde dem Sohne Friedrichs V., Karl Ludwig, zurückgegeben und sür ihn eine achte Kurwürde geschaffen.

3. Lehrbuch der Deutschen Geschichte für die oberen Klassen höherer Mädchenschulen - S. 181

1902 - Leipzig : Roßberg
— 181 — Der fränkischen Linie war die glänzendste Zukunft vorbehalten.*) Sie erlangte den Kurhut von Brandenburg, die Königskrone von Preußen und die Kaiserkrone des neuen Deutschen Reiches. Wiederholt griffen die hohenzollernschen Burggrafen entscheidend in die Reichsgeschichte ein. Karl Iv. erhob sie in den Reichssürstenstand. Durch Kauf. Pfand, Erbschaft und Geschenke der Kaiser, deren pflichttreue Beamte sie waren, erwarben sie allmählich ein ausgedehntes Gebiet am oberen Main und am Fichtelgebirge, die fränkischen Fürstentümer Ansbach und Bayreuth, welche bis 1805 im Besitze der Hohenzollern geblieben und dann an Bayern gefallen sind. 2. Friedrichs I. Tätigkeit. Friedrich übernahm die Mark als ein „halbverlorenes" Land; denn im Innern herrschte völlige Rechtlosigkeit, und der äußere Umfang war durch die Raublust der Nachbarn sehr zusammengeschmolzen, es waren nur noch die Altmark, die Mittelmark und die Priegnitz beisammen. Wenn nun auch Friedrich namentlich in der Zeit seiner Statthalterschaft Ruhe und Ordnung wiederherstellte, die Ritterburgen zertrümmerte, die Quitzows zur Flucht nötigte und einen Landfrieden gebot, so war er doch im Reiche zu viel beschäftigt, als daß er in den Marken einen dauernden Frieden hätte durchsetzen können. Er wurde nämlich nach dem Konstanzer Konzil vom Kaiser Sigismund zum Reichsverweser ernannt; als solcher hatte er bei der häufigen Abwesenheit des Kaisers im Reiche viel Zeit und Mühe aufzuwenden; sodann zog er dreimal gegen die Husiten ins Feld, die ihn dafür in der Mark heimsuchten. Zwischen ihm und dem Kaiser trat später eine Entfremdung ein, als Sigismund das Kurfürstentum Sachsen-Wittenberg, das 1422 durch das Aus-sterben der dortigen Askanier erledigt war, dem Wettiner Friedrich dem Streitbaren von Thüringen und Meißen übertrug. Nach Sigismunds Tode (1437) standen sich zum erstenmale ein Hohenzoller und ein Habsburger bei der Kaiserwahl gegenüber; die Fürsten entschieden sich für den Habsburger Albrecht Ii., den Schwiegersohn Sigismunds. 3. Friedrichs Lebensende. Friedrich hatte mit zunehmendem Alter die Regierung in der Mark seinem Sohne Friedrich übertragen und sich häufig in seinem Stammlande ausgehalten; dahin siedelte er 1437 ganz über, um seinen Lebensabend auf derkadolz-bur g bei Nürnberg zu verbringen. Hier starb er im Jahre 1440. *) Die schwäbischen Hohenzollern trennten sich später (1576) in die beiden Linien Hechingen und Sigmaringen. Ihre Häupter verzichteten im Jahre 1849 zu Gunsten des preußischen Staates aus ihre landesherrlichen Rechte. Seitdem gehören die hohenzollernschen Lande zum preußischen Staat und sind der Rheinprovinz zugeteilt. Die Linie Hechingen ist ausgestorben, das Haupt der Linie Sigmaringen ist der Fürst Leopold von Hohenzollern.

4. Lehrbuch der Deutschen Geschichte für die oberen Klassen höherer Mädchenschulen - S. 302

1902 - Leipzig : Roßberg
— 302 — traten Kriegsentschädigungen, welche alle vier süddeutschen Staaten zu leisten hatten. Sachsen wurde aus Rücksicht auf Österreich in seinem Besitzstände belassen. Der Herzog von Sachsen-Meiningen, Bernhard Erich Freund, mußte zu Gunsten seines Sohnes abdanken. 7. Die Neugestaltung Deutschlands auf Grund des Prager Friedens. Die Herzogtümer Schleswig und Holstein, das Königreich Hannover, das Kurfürstentum Hessen, das Herzogtum Nassau und die freie Reichsstadt Frankfurt a. M. wurden mit dem preußischen Staate vereinigt und aus ihnen die „neuen" Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover und Hessen-Nassau gebildet. Um aber den ersten Schritt zur Einigung Deutschlands zu tun, errichtete Preußen mit den übrigen zwanzig Staaten Nord-1867. deutschlands 1867 den Norddeutschen Bund, der eine Verfassung erhielt, wie sie späterhin das neue Deutsche Reich erhalten sollte. Mit den süddeutschen Staaten, denen man einen Einblick in die Plane Napoleons gewährte und die auch zum Zollverein gehörten, wurde überdies ein vorläufig noch geheim gehaltenes Schutz- und Trutzbündnis abgeschlossen, infolgedessen für den Fall eines Krieges der König von Preußen den Oberbefehl auch über die süddeutschen Truppen übernehmen sollte. § 312. Ausblick auf die Verhältnisse in anderen Staaten. 1. Frankreich. Nachdem Napoleon Iii. auch von den europäischen Großmächten als Kaiser anerkannt worden war, wuchs das Ansehen und der Einfluß Frankreichs so außerordentlich, daß Krieg und Frieden, Wohl und Wehe der Völker von der Stimmung in Paris abhängig zu sein schienen. Der Kaiser regierte säst so unumschränkt wie sein Oheim, obgleich ihm ein Senat und ein gesetzgebender Körper zur Seite standen. Eine wachsame Polizei sorgte dafür, daß die unzufriedenen Stimmen nicht laut wurden. Indem Eisenbahnen und Kanäle angelegt wurden, hoben sich Handel und Industrie, wie zwei große Weltausstellungen in Paris zeigten. Die arbeitende Klasse erhielt lohnende Beschäftigung durch die Verschönerung von Paris und die Ruhmsucht der Franzosen wurde durch Waffenerfolge der Heere befriedigt. 2. Rußland. Nikolaus I. war auf die Erweiterung und Befestigung seiner Macht bedacht. Insbesondere suchte er die Türkei zu schwächen und die eigene Herrschaft im Osten auszudehnen, weshalb er die Schutzherrschaft über die Christen in

5. Lehrbuch der Deutschen Geschichte für die oberen Klassen höherer Mädchenschulen - S. 314

1902 - Leipzig : Roßberg
— 314 — § 317. Gründung von überseeischen Niederlassungen. In derselben Zeit, in der Deutschland eine so machtvolle Stellung unter den Nationen einnahm, betrat es neue Bahnen, indem es auf friedliche Weise Landstriche in fremden Erdteilen erwarb, deren Handelsunternehmungen die deutsche Flotte schützen sollte. So erhielten die Gründungen in Angra Pequena, in Ostafrika, die Gebiete am Togo und in Kamerun, sowie diejenigen an der Nordküste von Neuguinea und im Bismarck-Archipel kaiserlichen Schutz; später wurden Reichsbeamte in diese Gebiete entsandt, um die Verwaltung zu übernehmen und das Ansehen des Deutschen Reiches zu wahren. Eine wesentliche Förderung erhielt der deutsche Handel mit diesen Niederlassungen durch die Einrichtung deutscher überseeischer Postdampferlinien und die verstärkte Kriegsflotte. § 318. Heer und Flotte. Der stärksten Grundlage des neuen Reiches, dem Heere, wurde von vornherein die größte Sorgfalt gewidmet. Es wurde besonders mit Rücksicht auf die Kriegsgelüste der westlichen und östlichen Nachbarn stetig vermehrt. An seiner Fortbildung wurde rastlos gearbeitet, die besten Waffen wurden beschafft, alle neuen, für den Krieg nutzbaren Erfindungen sorgfältig geprüft und durch fortwährende Übung und scharfe Aussicht die Kriegstüchtigkeit des Heeres erhalten. Gleichzeitig wurde eine deutsche Flotte geschaffen, welche gegenwärtig aus Grund der Bewilligung des Reichstages eine starke Vermehrung erfährt. § 319. Einheitliches Recht, Mas; und Gewicht; Verkehrswesen. Die frühere Zersplitterung Deutschlands hatte auch eine Vielgestaltigkeit des Rechtes zur Folge, die namentlich für das gewerbliche Leben sehr nachteilig war. Ein Strafgesetzbuch war schon zur Zeit des Norddeutschen Bundes geschaffen worden und wurde nun vom neuen Reiche übernommen. Es wurde ferner eine einheitliche Gerichtsverfassung geschaffen. Die Gerichte zerfallen in Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte; die letzteren umfassen gewöhnlich den Umfang einer Provinz. An der Spitze steht das Reichsgericht in Leipzig. Leichte Straf-fälle werden von den Schöffengerichten, die aus einem Richter als Vorsitzendem und zwei Laien als Schöffen bestehen, schwerere von den Strafkammern, die nur aus Berufsrichtern zusammen-

6. Lehrbuch der Deutschen Geschichte für die oberen Klassen höherer Mädchenschulen - S. 271

1902 - Leipzig : Roßberg
— 271 — die halb leblosen Glieder mit Stroh und Lumpen umwickelt, gelangten bis nach Ostpreußen. Napoleon selbst eilte über Dresden nach Paris. 6. Die Zeit der Freiheitskriege gegen Frankreich (1813-1816). § 292. Der Neubau Preußens. 1. Umgestaltung des Staatswesens durch Stein und Hardenberg. Was in den Jahren 1806 und 1807 in Preußen vorging, zeigte deutlich die Notwendigkeit einer durchgreifenden Umgestaltung auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens. Die Königin Luise hatte die richtige Erkenntnis der Sachlage, wenn sie an ihren Vater schrieb: „Wir sind eingeschlafen aus den Lorbeeren Friedrichs des Großen." Der Erkenntnis folgte die Tat, indem sich der König entschloß, das preußische Staatswesen neu zu gestalten, so daß es mehr als früher den Anforderungen der Zeit entsprach. Bei dem großen Werke, das nach dem Tilsiter Frieden begann, wurde er von einer Reihe bedeutender Männer beraten und unterstützt, die ihre Heimat fast alle in dem außerpreußischen Deutschland hatten. In erster Linie sind Stein und Scharnhorst zu nennen. a) Heinrich Friedrich Karl Freiherr vom und zum Stein stammt aus dem Städtchen Nassau an der Lahn. Er widmete sich dem Bergfach, trat früh in preußische Dienste und hatte hier verschiedene Stellungen inne. 1784 wurde ihm die Leitung der westfälischen Bergämter und die Aussicht über das Fabrikwesen der Mark übertragen. Er nahm seinen Wohnsitz in Wetter a. d. Ruhr, bis ihn andere Aufträge von hier abriefen. 1803 wurde er zum Oberpräsidenten von Westfalen und im folgenden Jahre zum Handelsminifter ernannt. Im Januar 1807 erhielt er den Abschied, da die Ansichten des Königs von denen Steins in manchen Punkten abwichen. Nach dem Tilsiter Frieden überwand der König seine persönliche Abneigung gegen Stein und berief ihn zum leitenden Minister. Aber nicht viel länger als ein Jahr blieb Stein in dieser Stellung. Von Napoleon als „ein Feind Frankreichs und des Rheinbundes" geächtet, floh er nach Österreich und von da einige Jahre später nach St. Petersburg (1812). Hier wurde er der Berater des Zaren, der inzwischen sich wieder mit Napoleon verfeindet hatte. Auch während der Befreiungskriege sehen wir ihn an der Seite des russischen Kaisers. Nachher lebte er aus seinem Gute Kappenberg in Westfalen, wo er 1831 gestorben ist.

7. Lehrbuch der Deutschen Geschichte für die oberen Klassen höherer Mädchenschulen - S. 340

1902 - Leipzig : Roßberg
Erwerbungen Brandenburg-Preußens. Umfang der Mark zur Zeit des Kurfürsten Friedrichs I.: Altmark und Mittelmark nebst Priegnitz und Uckermark. Friedrich Ii. erwirbt die Neumark vom Deutschen Orden zurück. Johann Sigismund erwirbt 1614 Cleve, Mark und Ravensberg; 1618 Ostpreußen. Friedrich Wilhelm, der Große Kurfürst, erwirbt 1648 Hinterpommern, Cammin, Minden, Halberstadt; 1680 Magdeburg. Friedrich Wilhelm I. erwirbt 1713 Geldern; 1720 Vorpommern bis zur Peene. Friedrich der Große erwirbt 1742 Schlesien und die Grafschaft Glatz; 1744 Ostfriesland; 1772 Westpreußen und den Netzebezirk. Friedrich Wilhelm Ii. erwirbt 1791 Ansbach und Bayreuth; 1793 Südpreußen; 1795 Neuostpreußen. Friedrich Wilhelm Iii. erwirbt zum Ersatz für die linksrheinischen Verluste 1803 Hildesheim, Paderborn, einen Teil von Münster, Erfurt und das Eichsfeld, Mühlhausen, Nordhausen, Goslar; erwirbt 1805 Hannover im Tausch für Ansbach; verliert 1807 die linkselbischen Lande. Südpreußen nebst dem Netzegebiet und Neuostpreußen; erwirbt 1815 Posen, Thorn und Danzig; Schwedisch-Pommern; die früheren Besitzungen links der Elbe (außer Oftfrresland, Hildesheim, Ansbach und Bayreuth); die Hälfte von Sachsen; westfälische Landesteile und die Rheinlande. Friedrich Wilhelm Iv. erwirbt die hohenzollernfchen Lande; einen Küstenstreifen am Jadebusen. Wilhelm I. erwirbt 1865 Lauenburg; 1866 Schleswig-Holstein, Hannover, Hessen-Cassel, Frankfurt. Wilhelm Ii. erwirbt 1890 Helgoland. Rotzlierg'sche Buchdruckerei, Leipzig.

8. Lehrbuch der Deutschen Geschichte für die oberen Klassen höherer Mädchenschulen - S. 285

1902 - Leipzig : Roßberg
— 285 — zahlreiche Kunststraßen gebaut und ein umfassendes Straßennetz geschaffen wurde. Von großer Bedeutung war es ferner, daß ein neues Zollgesetz eingeführt wurde. Bisher bestanden in den einzelnen Provinzen Zölle für die Ein- und Ausfuhr. Diese Binnenzölle wurden abgeschafft. Nur an den Grenzen wurden von nun an Zölle erhoben, um die heimische Industrie vor der Überschwemmung mit englischen Waren zu schützen. In damaliger Zeit erhob jeder deutsche Staat, mochte er noch so klein sein, an seinen Landesgrenzen Zölle; dadurch wurde der Handelsverkehr ungemein erschwert und der Schmuggel groß gezogen. Da Preußen aber durch die mitteldeutschen Staaten in zwei Teile geteilt war, mußte für die östlichen und westlichen Provinzen eine eigene Zollbehörde errichtet werden. Deshalb suchte Preußen vom Jahre 1828 an wegen des Zolles eine Vereinigung mit den zahlreichen deutschen Staaten anzubahnen, welche sein Gebiet berührten. 1834 schloß es mit Hessen-Darm-stadt, Kurhessen, Bayern, Württemberg, Sachsen und Thüringen den Preußisch-deutschen Zollverein. Demselben traten bald 1834. darauf auch Baden, Nassau und Frankfurt a. M. bei. Alle Erzeugnisse, Bier und Branntwein ausgenommen, des einen dieser Länder gingen frei in die anderen; nach außen dagegen bildeten diese Staaten ein gemeinsames Zollgebiet. Die Einnahmen an Zöllen flössen in eine gemeinsame Kasse und wurden an die einzelnen Staaten nach ihrer Kopfzahl verteilt. Dadurch waren die vielen Zölle im Innern Deutschlands beseitigt; nach außen war aber dieser Verein, wie ehedem die Hansa, eine Handelsmacht. Zugleich hatte der Zollverein noch eine andere Bedeutung. Zum erstenmal war ein großer Teil Deutschlands unter Preußens Führung geeinigt; so war der Zollverein der erste Schritt zur nationalen Einigung Deutschlands. § 298. Das wirtschaftliche Leben in Deutschland. 1. Die Erfindungen. In denselben Jahrzehnten begann in Deutschland der gewaltige Aufschwung des Gewerbes und des Verkehrs, der das neunzehnte Jahrhundert von allen früheren Jahrhunderten unterscheidet. Schon seit dem siebzehnten Jahrhundert war das Fabrikwesen, der gewerbliche Großbetrieb, allmählich dem Handwerk, dem Kleinbetrieb, zur Seite getreten (vergl. die Bemühungen des Großen Kurfürsten und Friedrichs des Großen). Mit dem Ende des achtzehnten Jahrhunderts trat nun dadurch ein gewaltiger Fortschritt im gewerblichen Leben ein, daß man die Dampfkraft der menschlichen Arbeit dienstbar zu machen lernte. James Watt, ein Schotte, hat um 1770 die erste brauchbare Dampfmaschine gebaut; 1807 wurde zu

9. Lehrbuch der Deutschen Geschichte für die oberen Klassen höherer Mädchenschulen - S. 288

1902 - Leipzig : Roßberg
— 288 - 2. In Frankreich war auf Ludwig Xviii. der letzte Bourbonenkönig Karl X. gefolgt (1824—1830). Seine Veranstaltungen, die freiheitlichen Bestrebungen der Pariser niederzuhalten, führten die „Juli-Revolution" herbei. Karl X. dankte ab und der Herzog Ludwig Philipp von Orleans wurde erblicher König der Franzosen. 3. In Deutschland rief die französische Bewegung Ausstände in Braunschweig, Kurhessen und Sachsen hervor. Der Herzog von Braunschweig wurde vertrieben. 4. Belgien machte sich von Holland frei und wählte 1831 den Prinzen Leopold von Koburg zum König, der als Leopold I. bis 1865 regierte. Sein Sohn wurde als Leopold Ii. sein Nachfolger. 5. Aus dem russischen Kaiserthrone folgte nach dem kinderlosen Alexander I. im Jahre 1825 sein Bruder Nikolaus, der im Innern mit Strenge waltete und fein Reich durch Kriege mit Persien und der Türkei erweiterte. 6. Die Erhebung der Polen, welche im November 1830 versuchten, sich von Rußland wieder frei zu machen, wurde mit Waffengewalt niedergeschlagen und führte dazu, daß das polnische Land vollständig in eine russische Provinz verwandelt wurde; doch erhielt es einen eigenen Statthalter. Viele Polen verließen die Heimat. 7. In England war auf den kinderlosen König Wilhelm Iv. die Tochter seines Bruders, die Königin Viktoria, gefolgt (1837), die sich mit dem Prinzen Albert von Sachsen-Koburg-Gotha vermählt hatte. Das Königreich Hannover fiel an ihren jüngeren Bruder Ernst August. § 301. Das Ende der -reiundvierzigjährigeii Regierung Friedrich Wilhelms Hi. Die letzten fünfundzwanzig Jahre der Regierung Friedrich Wilhelms Hi. boten zwar keine kriegerischen Ereignisse, so doch manche Unruhe dar, so daß des Königs Lieblingsspruch sich bewahrheitete: „Meine Zeit in Unruhe, meine Hoffnung in Gott!" Eins hatten sie dem Könige aber doch gebracht: die sich immer mehr festigende Liebe des Volkes. Gemeinsam getragenes Leid hatte zwar schon ein inniges Band um Fürst und Volk geschlungen, aber die Tätigkeit und die Persönlichkeit des Königs knüpfte es noch fester. Einfach, schlicht und selbstlos war Friedrich Wilhelm geblieben, gottessürchtig und gerecht, friedliebend und gewissenhaft. Das Gesetz war seine Richtschnur für sich und andere, die Verletzung desselben ahndete er strenge, doch persönlich blieb er milde. So dankbar er sich stets gegen die

10. Lehrbuch der Deutschen Geschichte für die oberen Klassen höherer Mädchenschulen - S. 295

1902 - Leipzig : Roßberg
— 295 — diesen die Maler Cornelius und Kaulbach, der Bildhauer Rauche der Dichter Friedrich Rückert und der Musiker Felix Mendels-sohn-Bartholdy hervor. Die ausgezeichnetsten Gelehrten wurden an die Berliner Hochschule berufen, größere wissenschaftliche Reisen der Gelehrten förderte der König in jeder Weise. Aus dre Erwerbung von Bücherschätzen, von Denkmälern des Altertums, sowie auf die Errichtung wissenschaftlicher Institute ließ er große Summen verwenden. Eine Reihe der herrlichsten Bauwerke verdankt Friedrich Wilhelm Iv. ihre Entstehung oder Wiederherstellung. Außer dem Dom zu Cöln und der Zollernburg stnd unter anderem zu nennen: die Berliner Schloßkapelle mit ihrer Riesenkuppel, der Hochmeistersitz Marienburg und das Bergschloß Stolzenfels am Rhein. In Trier ließ der König eine römische Basilika für die Zwecke des evangelischen Gottesdienstes einrichten. Die Erneuerung des größten Bauwerks aus der Karolingerzeit, des Münsters zu Aachen, förderte er durch Schenkung von neuen Säulen und Glasgemälden. Unter seiner Regierung wurden auch die ersten eisernen Eisenbahnbrücken (bei Dirschau über die Weichsel und bei Cöln über den Rhein) gebaut. § 308. Friedrich Wilhelms Iv. Lebensabend und Tod. Preußen erwarb 1850 die hohenzollernschen Lande, indem die beiden daselbst regierenden Fürsten zu Gunsten des Königs abdankten. Durch den Ankauf des Jadebusens an der Nordsee konnte ein Kriegshasen für die gegründete preußische Flotte errichtet werden. Dagegen trat der König das Fürstentum Neuen-burg an die Schweiz ab. Friedrich Wilhelms Iv. Tätigkeit war nirgends ausdauernder als in der kirchlichen Richtung. Die Belebung des christlichen Glaubens lag ihm vor allem am Herzen. Von seinem srommen Sinn legen zahlreiche Kirchen Zeugnis ab, in Berlin allein sind mehr als zwanzig neue Gotteshäuser zum größten Teil aus seine Veranlassung und mit seiner tätigen Beihülfe erbaut worden. So machte er seinen Wahlspruch: „Ich und mein Haus wollen dem Herrn dienen", zur Wahrheit. Auch die Bestrebungen der „inneren Mission" förderte er nach allen Kräften. Das Krankenhaus Bethanien in Berlin ist in jeder Beziehung sein Werk. Im Jahre 1857 erkrankte der König so bedenklich, daß er die Regierungsgeschäste seinem ältesten Bruder, dem Prinzen Wilhelm, vorläufig übertragen mußte. Da der König nicht genas, so trat der Prinz von Preußen am 9. Oktober 1858 die selbständige Regentschaft an. Damit endete die Regierung Friedrich Wilhelms, aber noch nicht sein Leiden. „Lang Leid, lang Leid", so kennzeichnete der duldende König selbst seinen
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