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1. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 80

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
— 80 — Landtag tagte vom 26. April bis 17. Mai 1848 und brachte etn Wahlgesetz für die neue Landesvertretung, A bge-orbnetenfammer genannt, zustande. Die am 31. Oktober 1848 zu Schwerin eröffnete Abgeordnetenkammer legte dem Großherzog einen Verfaffungsentrvurf vor, der von ihm trotz vreler Bedenken angenommen und am 10. Oktober 1849 als nunmehr gültiges Staatsgrundgefetz veröffentlicht wurde Dre neue Verfassung, welche in dem Großherzog Georg von Mecklenburg-Strelitz und in der Ritterschaft ihre Hauptgegner hatte, wurde jedoch schon am 12, Septembe? 1850 durch den Freienwalder Schiedsspruch beseitigt. Die trüben Erfahrungen, welche diese unruhige Zeit dem Großherzog brachte, entmutigten ihn nicht, regten ihn vielmehr zu weiterem rüstigen Schaffen an. Er bestrebte sich alle Spuren der Aufregung zu verwischen, Zucht und Ordnung roteoer herzustellen. . 4. Kirche — j$me unermüdliche Thätigkeit entfaltete Friedrich Franz als Schirmherr und Ordner der Kirche. Als Organ für die Ausübung feiner oberbifchöflichen Macht fchuf er am 19. Dezember 1849 eine Behörde, den Oberkirchenrat. Sein früherer Lehrer, der nachherige Superintendent Kliefoth, war die Seele desselben und erwarb sich um die Hebung des kirchlichen Lebens in Mecklenburg die größten Verdienste. Der sromme und werkthätige Sinn des Großherzogs äußerte sich in zahlreichen Kirchenbauten. Unter ferner Regierung wurden 83 Kirchen erbaut und 113 einem völligen Umbau unterzogen. Die schönste von ihm erbaute Kirche ist die Paulskirche zu Schwerin. Auch viele milde Stiftungen und Wohlthätigkeitsanstalten verdanken ihm Begründung und Förderung, z. B. das Stift Bethlehem in Ludwigslust, das Rettungshaus in Gehlsdorf, der mecklenburgische Gotteskasten, das Anna-Hospital in Schwerin. 5. Schule. — Im gleichen Maße erfreute sich die Schule der Fürsorge des Großherzogs. Der Universität Rostock errichtete er ein prächtiges Gebäude; es wurde am 27. Januar 1870 eingeweiht. Er verdoppelte die Einnahmen der Hochschule, sorgte für ausreichende Lehrmittel, ließ eine Reihe Nebengebäude erbauen und brachte so die Landes-universität zu steigender Blüte. Ihrem dritten Gründer zu Ehren feiert die Universität alljährlich den 28. Februar. Den drei fürstlichen Gymnasien des Landes fügte er in

2. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 90

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
- 90 - bei Wartenburg an der Elbe, bei Möckern und vor Paris. Bei Möckern erbeutete der Husar Timm einen Kaiseradler; es war der einzige, welcher im ganzen Feldzuge erobert wurde. d. Großherzog Karl. — Aus dem Wiener Kongreß wurde Mecklenburg - Strelitz zum Großherzogtum erhoben und erhielt eine Landentschädigung durch einen 10000 Einwohner umfassenden Distrikt im Saar-Departement, der 1819 jedoch für 1 Million Thaler an Preußen verkauft wurde. Großherzog Karl überlebte den Friedensschluß nicht lange. Am 6. November 1816 ging er im Alter von 75 Jahren zur ewigen Ruhe ein. 5. Georg. 1816—1860. — a) Georg als Thronerbe. — Georg war am 12. August 1779 in Hannover geboren und kam 1794 beim Regierungsantritt seines Vaters zum ersten Mal nach Mecklenburg. Er besuchte die Universitäten Rostock und Berlin und hielt sich dann längere Zeit in Italien aus, wo er wissenschaftlichen Studien lebte. Am Wiener Kongreß nahm er thätigen Anteil und wirkte hier zu Gunsten seines Hauses. b) Georg als Landesvater. — Wenn Georg auch außer Landes geboren war und bis dahin vielfach im Auslande gelebt hatte, so verstand er es doch trefflich, in der mecklenburgischen Volksseele zu lesen und ein landesväterliches Regiment zu sichren. Die tiese Friedenszeit, welche mit seinem Regierungsantritt anhob, ließ Handel und Verkehr aufblühen. Chaufseen wurden gebaut und die Wasserwege des Landes verbessert. Das Lehrerseminar verlegte Georg 1819 nach Mirorv; an der 1820 erfolgten Aufhebung der Leibeigenschaft hatte er wesentlichen Anteil. Er verschönerte die Residenz und erbaute die prächtige Schloßkirche. Als Freund der Künste unterhielt der Großherzog ein vorzügliches Theater und eine gute Kapelle, versammelte an seinem Hose auch oft berühmte Gelehrte und Künstler. c) Georgs Nachruhm. — Großherzog Georg starb im Alter von 81 Jahren und hinterließ allerorten Spuren seines landesväterlichen Wirkens. Einfach in seiner äußeren Erscheinung, bezeigte er für Arme und Bedrängte ein unerschöpfliches Wohlwollen. Weil unermüdlich thätig für des Landes Wohl und feines Volkes Glück, lebt er noch heute in dem Gedächtnis der Bevölkerung fort. Den Marktplatz zu Neustrelitz ziert fein ehernes Standbild.

3. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 22

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
— 22 — im Beisein vieler Fürsten der zunächst aus Holz erbaute Dom zu Schwerin geweiht. Auch Klöster wurden angelegt, 1170 Doberan, 1172 Dargun, beide Niederlassungen der Cister-cienfer. Beide Stiftungen fielen dem Wendenaufstande 1179 zum Opfer; Doberan ward 1186 an feiner jetzigen Stelle wiederaufgebaut, Dargun 1216 wiederhergestellt. Um alles heidnische Wesen auszurotten, befahl Berno, daß die christlichen Gotteshäuser auf solchen Stellen errichtet würden, wo früher heidnische Tempel gestanden hatten. Ferner suchte er die Abneigung der Wenden gegen den christlichen Gottesdienst dadurch zu vermindern, daß er den heidnischen Götzen christliche Heilige unterschob. So zerstörte er im Lande der Kessiner den heiligen Hain des Götzen Goderak und befahl statt seiner die Verehrung des heiligen Gotthard. Die segensreiche Wirksamkeit Bernos wurde von seinen Zeitgenossen allgemein anerkannt. Papst und Kaiser achteten ihn hoch, die Fürsten schätzten ihn wegen seiner Weisheit und suchten bei ihm Rat in schwierigen Fällen. Wahrscheinlich vermittelte Berno 1167 auch die Aussöhnung Pribislavs mit Heinrich dem Löwen. Mit Recht darf Bischof Berno der Apostel Mecklenburgs genannt werden. 2. ßischos frunmarb. 1193—1237. — Nach zweijährigem Streit um das Recht der Bischofswahl bestieg der Wende Brunward den bischöflichen Stuhl von Schwerin. Brunward erwies sich als ein würdiger Nachfolger Bernos und versorgte besonders den Süden und Osten des Landes mit christlichen Stiftungen. Er erneuerte 1216 das Kloster Dargun, stiftete 1222 das Benediktinerkloster Dobbertin, welches bald in ein Nonnenkloster verwandelt wurde, und 1223 das Cistercienser-Nonnenkloster zu Rühn. Auf Einführung und Handhabung kirchlicher Rechtsordnung und christlicher Sitten nahm Bischof Brunward besonders bedacht. 3. Sistümer. — Mecklenburg verteilte sich in kirchlicher Beziehung auf die 5 Bistümer: Schwerin, Ratzeburg, Lübeck, Havelberg und Kammin. Das Bistum Ratzeburg umfaßte den größten Teil des westlichen Mecklenburg einschließlich Wismar. Die Residenz des Bischofs war Schönberg. Klöster befanden sich in Eldena und Rehna. Im Sprengel dieses Bistums erhielt sich das heidnische Wesen am längsten. d ^ Zum Bistum Lübeck gehörte in Mecklenburg nur die Insel Dem Bischof von Havelberg gehörte das Land südlich der Elde und Peene, im wesentlichen das heutige Mecklenburg-Strelitz. Der Sprengel des Bischofs von Kammin erstreckte sich von Osten her weit ins Land hinein, ungefähr in der Ausdehnung Neu-brandenburg-Gnoien keilförmig auf ,Krakow zu. Während die

4. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 27

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
3. Nikolaus das Sind. 1282—1314. — Wegen seiner Jugend das „Kind von Rostock" genannt, stand er 16 Jahre unter Vormundschaft seiner Vettern, der Fürsten von Mecklenburg und Werle. Großjährig geworden, geriet er in kriegerische Bedrängnis und folgte in seiner Unbesonnenheit dem üblen Rate, sein Land von Dänemark zu Lehen zu nehmen. Erich von Dänemark erschien 1301 mit einer Flotte vor Warnemünde, ließ sich aber nicht mit lehnsherrlichen Rechten genügen, sondern beanspruchte die Herrschaft Rostock zum eigentümlichen Besitz. Um eine Wiederkehr der Zeiten Waldemars Ii. zu verhindern, boten sämtliche mecklenburgische und viele norddeutsche Fürsten dem Rostocker Herrscher ihren Beistand an. „Der schwache Nikolaus verzichtete jedoch angesichts der dänischen Übermacht auf sein Land, welches damit den Dänen zufiel. Spätere Bemühungen auf Wiedererwerb waren vergeblich. Als der Dritte und Letzte des Rostocker Hauses starb Nikolaus 1314 und wurde in der St. Johanniskirche in Rostock beigesetzt. c) Die Linie Güstrow (Werle). 1227—1436. Nikolaus, der Stammvater dieses Hauses, regierte von 1227 —1277. Seine Herrschaft umfaßte den Osten des Landes und hatte bei der Landesteilung 1229 bereits die Städte: Güstrow, Penzlin, Röbel, Malchow, Waren. Von Pommern wurden erworben: Malchin und Stavenhagen; neu gestiftet: Schwaan, Teterow und Krakow. Die Herrschaft Güstrow erfuhr im Laufe der Zeit viele Teilungen und fiel 1436 an die Hauptlinie Mecklenburg zurück. Übersicht: Gülirow (Werle). 1227—1436. Güstrow, ältere Linie. Parchim. 1277-1293. 1277—1316. Goldberg. Güstrow, jüng. Linie. 1316—1374. 1316—1347. Güstrow. Waren. 1347—1436. 1347—1425. d) Die Grafschaft Schwerin und die fremdherrlichen Lan-esteile Mecklenburgs. 1. Die Grafschaft Schwerin hatte ihre Blütezeit gleich im Ausang ihres Bestehens. Die Macht der Grasen sank mit der Teilung der Grafschaft in die Linien: Schwerin, Boizenburg und Wittenburg. Bei dem Aussterben ihrer Inhaber kamen sie 1344, 1349 und 1359 an die Hauptlinie Mecklenburg, dessen Herzoge dann den Titel eines „Grafen von Schwerin" annahmen. An Städten umfaßte die Grafschaft: Schwerin, Boizenburg, Wittenburg, Crivitz und Hagenow.

5. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 84

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
— 84 — wurde Waffenstillstand geschlossen und die Armeeabteilung des Großherzogs aufgelöst. In einem längeren Korpsbefehl nahm der Großherzog Abschied von seinen siegreichen Truppen. in. Heimkehr. — Die 17. Division rückte von Rouen noch bis in die Gegend von Di epp e vor und blieb hier bis zum 9. März. Die Hoffnung, auf dem Seewege in die Heimat zurückbefördert zu werden, erfüllte sich nicht; es ging zu Fuß zurück bis Mainz, dann auf der Eisenbahn weiter in die Heimat. Am 14. Juni fand der feierliche Einzug in Schwerin, an den folgenden Tagen in den übrigen Gar-nifonsorten statt. 26 Offiziere und 635 Mannschaften betrug der Verlust des mecklenbnrgifchen Kontingents. Die Namen der Gefallenen zieren die vom Großherzoge in Schwerin auf dem Alten Garten errichtete Siegessäule; die in den Städten des Landes errichteten Kriegerdenkmäler, und die in allen Kirchspielen angebrachten Gedenktafeln bewahren das Andenken an die im großen Kriege gefallenen mecklenbnrgifchen Söhne für die spätesten Zeiten. 9. Häusliches Leben. — Friedrich Franz Ii. vermählte sich am 3. November 1849 mit der Prinzessin Auguste von Reuß - Schleiz - Köstritz. Großherzogin Auguste starb am 3. März 1862. Die Kinder dieser Ehe sind: Friedrich Franz Iii., geb. 19. März 1851; Herzog Paul Friedrich, geb. 19. September 1852; Herzogin Marie, geb. 14. Mai 1854 (seit 1874 Großfürstin Maria Paulowna von Rußland); Herzog Johann Albrecht, geb. 8. Dezember 1857, vermählt mit der Prinzessin Elisabeth von Sachsen-Weimar. Die zweite Ehe schloß der Großherzog am 12. Mai 1864 mit der Prinzessin Anna von Hessen. Großherzogin Anna starb bald nach der am 8. April 1865 erfolgten Geburt einer Tochter, die auch den Namen Anna empfing. Herzogin Anna starb in der Blüte ihrer Jugend am 8. Februar 1882. Unter freudiger Teilnahme des Landes schloß der Gruß-Herzog ein drittes Ehebündnis am 4. Juli 1868 mit der Prinzessin Marie von Schwarzburg - Rudolstadt. Aus dieser letzten Ehe wurden geboren: Herzogin Elisabeth, 10. August 1869 (seit 24. Oktober 1896 Erbgroßherzogin von Oldenburg); Herzog Friedrich Wilhelm, 5. April >871 (starb am 22. September 1897 als Christ und Held beim Untergange des von ihm befehligten Torpedoboots S 26 an der Elbmündung vor Cuxhasen); Herzog Adolf Friedrich, 10. Oktober 1873; Herzog Heinrich, 19. April 1876. Das innige Familienleben bot dem ganzen Volke ein leuchtendes Vorbild. Im Kreise der Seinen suchte Friedrich Franz Ii. seine Erholung. Die Einfachheit der Lebensweise, der ungezwungene Verkehr unter allen Gliedern der Großherzoglichen Familie war herzerquickend. In allen Heim-

6. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 64

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
— 64 - 28. Friedrich Wilhelm. 1692—1713. 1. Die Kandesteilung von 1701. - Gleich nach dem Tode seines Schwiegervaters ließ Adolf Friedrich Ii. sein Wappen am htm -)iathause anbringen, zum Zeichen, daß er vom ©61:509= ^greife. Aber Herzog Friedrich Wilhelm von Mecklenburg-Schwerm machte, als dem Grade nach naher berechtigt, chm die Erbfolge streitig und fand die Unterstützung des Kaisers Leopold I. (1657—1705). Adolf Friedrich Ii wandte sich um Hülfe an die Fürsten des niedersächsischen Kreises. Eine kriegerische Entscheidung schien unvermeidlich. 1701 kam es Ääunj "Hn ulbur ger Vergleich". Danach erhielt Friedrich Wilhelm den wendischen Kreis des erledigten Herzogtums Adolf Friedrich Ii. aber ine Herrschaft Stargard und das Fürstentum Ratzeburg, zusammen Meckle nbu rg-Strelitz genannt r ,, 2™ S" Irdische Krieg. - Seit Wismar schwedisch geworden, hatte Mecklenburg von fremden Kriegsheeren soviel zu leiden als wäre es et ne schwedische Provinz. Im Jahre 1711 rückten 24 000 Danen m Mecklenburg ein, um Wismar zu belagern. Ihnen folgte spater der Zar Peter der Große mit einer starken Heeresmacht, um lich mit den Dänen zu vereinen. Dies zu verhindern, eilte der schwedische General Steenbock herbei und schlug die Dänen am 20. Dezember 1712 bei Gabebusch aufs Haupt. Diese Schlacht hatte für unser Sctrtb bic Folge, daß es aus einige Jahre von Kriegszügen verschont blieb. Deshalb würde die Niederlage der Danen mit dem Spottvers besungen: Piep, Dän', piep. Dien Schonen büßt du qutt; Vor Wismar Heft du lang' legen, By Gabebusch Heft btt Schlag’ fregett. Piep, Dän', piep! Anch die Rebensart: „He Holt sick, as be Dän' by Gabelmfch" Hat sich uit mecklenburger Volke bis Heute erhalten. 3. Friedrich Wilhelm als Regent. — Der Erbfolgestreit um Mecklenburg-Güstrow, die Nöte des norbifchen Krieges ttnb die fortbanernben Mißhelligkeiten mit den Stauben machten die Regierungszeit Friedrich Wilhelms zu einer unruhigen. Mit bent König Friedrich I. von Preußen erneuerte Friedrich Wilhelm 1708 den zwischen Brandenburg ttnb Mecklenburg 1442 geschlossenen Erbvertrag ttnb sprach ihm das Recht zu, Titel und Wappen eines Herzogs von Mecklenburg anzunehmen. Dafür verhieß ihm der preußische König feinen Beistand gegen die wiberstrebenben Mit-glieber der Ritterschaft, welche zu der geforberten Errichtung eines stehenben Heeres kein Gelb bewilligen wollten. — Den durch Aushebung des Edikt von Nantes (1685) aus Frankreich vertriebenen Hugenotten gewährte Friedrich Wilhelm Ausnahme in Bütz 0 w ttnb legte so den Grund zu der dortigen reformierten Gemeinde. Friedrich Wilhelm erkrankte auf der Rückkehr von einer nach Aachen und Schlangenbad unternommenen Badereise und starb ant 31. Juli 1713 im 38. Lebensjahre zu Mainz. Seine Leiche ward erst in Dömitz, dann in der von ihm erbauten Schelfkirche zu Schwerin beigesetzt. Ihm folgten nach einander seine Brüder Karl Leopold und Christian Ludwig Ii.

7. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 92

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
— 92 — Anhang. Das mecklenburgische Wappen. Das mecklenburgische Wappen in einfacher Gestalt ist ein Stierkopf. Das vollständige Wappen besteht aus sechs Feldern und einem Mittelschilde. Es erinnert an die sieben Landesteile, aus denen im Lause der Zeiten unser Vaterland erwachsen ist. 1. Herzogtum Mecklenburg. Auf goldenem Grunde ein schwarzer Stierkopf mit aufgerisfeuem roten Maule und ausgestreckter roter Zunge; auf dem Kopfe silberne Hörner und eine goldene Lilienkrone. 2 Herrschaft Rostock: Auf blauem Grunde schreitend ein goldener Greif mit ausgestreckter Zunge und aufgehobener rechter Vorderklaue. 3 Fürstentum Schwerin: Ein quer geteiltes Feld; in der oberen blauen Hälfte ein goldener Greif, in der unteren silbernen Hälfte ein grünes Viereck. 4. Fürstentum ßaheburg: Auf rotem Grunde stehend ein silbernes Kreuz mit goldener Krone. 5. Herrschaft Stargard: Auf rotem Grunde ein silberner weiblicher Arm mit goldenem Ringe zwischen Daumen und Zeigefinger. 6. Fürstentum gömbrit: Auf goldenem Grunde ein schrägliegender Stierkopf mit silbernen Hörnern und goldener Lilienkrone, aber mit geschlossenem Maule. 7. Grafschaft Schwerin: Der quer geteilte Mittelschild; die obere Hälfte rot, die untere golden Das Wappen wird von einem Stier und einem Greif gehalten und ist mit der Königskrone geschmückt. Der Großherzog von Mecklenburg-Strelitz führt Wappen und Titel mit dem Großherzog von Mecklenburg-Schwerin gemeinschaftlich. Der Titel beider Großherzöge lautet: „Großherzog von Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr " Die mecklenburgischen Landesfarben sind blau, gelb, rot.

8. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 68

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
— 68 — 31. Der Landesgrundgesetzliche Erbvergleich von 1755* , , 1„ Jcr Lggw ist das mit wenigen Abänderungen noch heute gültige mecklenburgische Staatsgrundgesetz. Der Lggev umsaßt 25 Artikel mit 530 Paragraphen. Die Hauvtstreitsraae N'egen der Steuersreiheit der Ritterschaft wurde dahin geregelt daß die Halste der ritterschastlichen Husen mit einer festen ©teuer' der „Landeskontribution" belegt ward. 2. Kreiseinteilung. Dem Lggev liegt folgende Landesein-tetlung zu Grunde: 1. Der Mecklenburgische Kreis, oder das frühere Herzogtum Schwerin; 2. der Wendische Kreis } * _ - ... 3. bet ©targarbfcfye Kreis j stuhere Herzogtum ©uftroiö*7 4. der Rostocker Distrikt; 5. das Fürstentum Schwerin; \ e ... m ^ v 6. das Fürstentum Ratzeburg; l jr.u7er Besitztum der katho- 7. die Klostergüter; | lisch en Kirche. Die Landesteile 3 und 6 bilden das Herzogtum Mecklenburg-sich um allgemeine Landesangelegenheiten handelt, grlt Mecklenburg-Strelitz aus den Landtagen als Bestandteil des früheren Herzogtums Güstrow. Nur bei Sachen, die Mecklenburg Strelrtz allein betreffen, tritt es selbständig als Stargardscher Kreis jenes Herzogtums aus. ; 3 Domanium, Ritterschaft und Städte. — Für die Verwaltung unterscheidet man folgende Dreiteilung des Landes: Domanium Ritterschaft und Städte. Unter Domanium versteht man den fürstlichen Besitz. Die Gesetzgebung im Domanium steht allein dem Fürsten zu ohne Mitwirkung der Stände. Die Größe des Domaninms beträgt in Mecklenburg-Schwerin 97, in Mecklenburg-Strelitz 33 Quadratmeilen. Die Ritterschaft umschließt in Mecklenburg-Schwerin ein Gebiet von 113, in Mecklenburg-Strelitz von 11 Quadratmeilen. Die ritterschastlichen Güter sind teils Lehngüter, teils Allodial-guter. Erstere vererben sich nur in männlicher Linie und fallen mit deren Aussterben wieder an den Landesherrn zurück; letztere sind freies Eigentum des Besitzers. Die S t ä d t e mit ihren Begüterungen umfassen in Mecklenburg-Schwerin einen Flächenraum von 26, in Mecklenburg-Strelitz von 5 Quadratmeilen. Die Kloster güter, säst 8 Quadratmeilen groß, sind Eiaen-tum der Ritter- und Landschaft. 4- Ritter- und Landschaft. — Die Stände gliedern sich in Ritterschaft und Landschaft. Die Ritterschaft besteht aus den Rittergutsbesitzern adligen und bürgerlichen Standes. Zur Landschaft gehören die Bürgermeister der Städte. Man unterscheidet See-, Vorder* und Landstädte. Vorderstädte sind Parchim im Mecklenburgischen Kreise, Güstrow im Wendischen Kreise und Neubrandenburg im Stargardschen Kreise.

9. Teil 3 - S. 64

1895 - Leipzig : Wunderlich
— 64 — 2. Der Süden hat zahlreiche Gebirge aufzuweisen. (Das Riesengebirge mit Schneekoppe — ein Teil des Thüringer- waldes — ein Teil des Harzes mit dem Brocken — der Hundsrück, das Eiselgebirge, das hohe Veen, der Taunus, der Westerwald, der Teutoburgerwald. Iii. Bewässerung: 1. Die Hauptströme Preußens sind Rhein, Ems, Weser, Elbe, Oder und Weichsel mit zahlreichen Nebenflüssen. 2. Bedeutende Seen finden wir in Pommern und in West- und Ostpreußen. (Beispiele.) Iv. Beschäftigung der Bewohner: 1. Ackerbau treiben alle Provinzen, am meisten Posen, Sachsen, (Magdeburg — Güldne Aue), Schleswig - Holstein und Hannover (Marschen!) 2. Wein- und Obstbau. (Rheinprovinz.) 3. Viehzucht. a. Pferdezucht: Hannover, Schleswig-Holstein, Preußen. b. Rindviehzucht: Schleswig-Holstein, Hannover. c. Schafzucht: Pommern, Posen, Schlesien, Hannover. 6. Schweinezucht: Westfalen, Posen. e. Bienenzucht: Schleswig-Holstein, Hannover (Heide!) 4. Bergbau: a. Steinkohlen: Rheinprovinz, Westfalen. d. Eisen: Rheinprovinz, Westfalen. c. Zink: Schlesien. d. Blei: Schlesien und Harz. e. Silber: Harz. f. Salz: Provinz Sachsen (Halle, Schönebeck, Staßfurt) — Hannover (Lüueburg.) g. Mineralquellen: Hessen-Nassau (Taunus!) und Rhein- Provinz (Aachen!) h. Bernstein: West- und Ostpreußen. 5. Gewerbe: a. Eisenwarenfabrikation: Rheinprovinz und Westfalen (Solingen, Remscheid, Essen!) b. Herstellung von Wollwaren und Baumwoll- waren: Rheinprovinz (Elberfeld und Barmen.) c. Herstellung von Leinenwaren: Westfalen (Bielefeld) und Schlesien. 6. Herstellung von Rübenzucker: Provinz Sachsen (Magdeburg!) und Schlesien, e. Herstellung von Glaswaren: Schlesien.

10. Teil 3 - S. 80

1895 - Leipzig : Wunderlich
— 80 — die Fragen aufgeworfen, an deren Hand der Unterricht fortschreiten soll. Wir werden uns zuerst darüber klar I. Welche Staaten fuhren noch den Namen Sachsen und wo liegen sie? Die Namen der Staaten haben wir schon erwähnt, als wir uns einen Überblick über die Staaten verschafften, die einstmals den nord- deutschen Bund bildeten. Nenne die Namen! (Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Koburg Gotha, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg.) Auch die Lage der Staateu haben wir damals schon — wenn auch nur ganz allgemein — bestimmt. (Diese Staaten gehören alle zu Thüringen, also zu der Landschaft, die sich zwischen Harz und Thüringerwald aus- breitet.) Nun gilt es aber, die einzelnen Staaten ins Auge zu fassen. Wir wenden uns zunächst dem größten Staate zu. Welcher ist das? 1. Sachsen-Weimar-Eisenach. Zeige ihn und bestimme seine Lage! (Sachsen-Weimar-Eisenach ist mehrfach zerstückelt. Wir können drei Hauptteile unterscheiden. Den einen Teil treffen wir ganz im Westen des Thüringerwaldes an, an der Werra und Hörsel. Hier liegt Eiseuach mit der Wartburg, auf der eiust Luther die Bibelüber- setzuug begann. Der zweite Teil des Großherzogtums liegt im Osten. Er teilt die reußischen Lande in zwei Stücke und reicht bis an die Grenze des Königreichs Sachsen. Der dritte Teil endlich, der größte, liegt in der Mitte Thüringens und wird von Saale und Ilm durchflössen. Hier finden wir die Städte Weimar und Jena. 2. Wir wenden uns weiter zu dem Herzogtums Sachsen-Koburg- Gotha. Was lehrt die Karte über die Lage des Staates? (Dieser Staat zerfällt in zwei Hauptteile. Der eine liegt am Nordabhange, der andere am Südabhange des Thüringerwaldes. Im nördlichen Teile liegt die Stadt Gotha, im südlichen die Stadt Koburg, auf deren Feste Luther während des Reichstages zu Augsburg weilte und das herrliche Lied: „Ein feste Burg ist unser Gott" gedichtet haben soll.) 3. An dritter Stelle suchen wir das Herzogtum Sachseu-Mei- ningen auf. Zeige und bestimme seine Lage! (Meiningen erstreckt sich sichelförmig am Südfuße des Thüringerwaldes hin und wird vom Ober- lauf der Werra durchströmt. An der Werra liegt auch die Hauptstadt des Landes, Meiningen.) 4. Endlich werfen wir noch einen Blick aus das Herzogtum Sachfeu-Alteuburg. Zeige es und bestimme seine Lage! (Es zer- fällt in zwei Teile, einen westlichen und einen östlichen Teil. Der öst- liche Teil wird von der Pleiße durchströmt und liegt dort, wo die Grenze des Königreichs Sachsen den noch Westen offenen Bogen macht. In diesem Teile befindet sich auch die Hauptstadt des Laudes, Altenburg. Der westliche Teil des Herzogtums wird von der Saale durchflössen. Beide Teile sind durch das Fürstentum Reuß j. Liuie von einander getrennt.
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