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1. Im neuen Deutschen Reich - S. uncounted

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
*-Ii )(1,14)-16 6. Teubner in Leipzig und Berlin s ’• 0^ 1^1 rj (Qttcucnfammlung für den geschichtlichen Unterricht an höheren Schulen herausgegeben von G.lambeck»Geh.reg..Ratu.gber-Reg.-Ratb.d.provinzialschulkollegiumberlin in Verbindung mit Professor Dr. §. Kurze - Berlin und Oberlehrer Dr. P. Rühlmann-Leipzig — 1:16 ■ ■ ---= Im neuen Deutschen Reich von Geh. hoftat Dr. E. Brandenburg Umv.-Professor in Leipzig und Dr. P. Rühlmann (Oberlehrer in Leipzig Georg-Eckert-Institut für internationale Schulbuchforschung Braunschweig §chulbuchbibliothek Inventarisiert unter isbi-Sb _____________

2. Das Deutsche Reich, Wirtschaftsgeographie und allgemeine Erdkunde - S. 67

1911 - Leipzig : Teubner
Das Gstseehinterland, ein Gebiet des Ackerbaus. 67 sind es, die das Gstseehinterland zum Gebiet des auf weiter Fläche betriebenen Ackerbaues, zu dem Lande der Großbauern und der Großgrundbesitzer gemacht haben. Der Wald ist, mit Ausnahme der Provinz Brandenburg, nur von geringer Bedeutung, und weit hinaus schweift der Blick über ausgedehnte Feldkulturen, unterbrochen von mäßig ausgedehnten Weiden. Späteres Eintreten des Frühlings und kürzere Sommer?- zeiten, zum Teil auch das Seltenerwerden der städtischen Siedlungen mit ihren Be- dürfnissen sind Ursache, daß der Garten- und der Obstbau selbst gegenüber Mittel- deutschland stark in den Hintergrund tritt. Dies ist begreiflich, da im Nordostgebiet Deutschlands nur noch 150—160 Tage hindurch kein Frost zu erwarten ist, und so kommt denn auch nach einer Erhebung vom Jahre 1893 in der Provinz Ostpreußen erst auf 105 ha Ackerfläche ein Hektar, das als Gartenland benutzt wird, in Pommern auf 104, ja selbst in der Provinz Sachsen erst auf 81, wogegen in Baden auf 35 und in der Rheinprovinz schon auf 32 ha Ackerland ein Hektar Gartenland entfällt. Auch die Obstkulturen, noch in mancher tandschaft Mitteldeutschlands eine Ouelle des Wohlstandes für die kleinbäuerlichen Besitzer, treten hier ganz hinter die im Großen betriebene Pflugwirtschaft zurück und sind in den küstennahen und den östlichen Ge- bieten auch klimatisch so sehr benachteiligt, daß beispielsweise in Ostpreußen nur 114 und in Schleswig-Holstein nur 146 Obstbäume auf je ein Quadratkilometer der landwirtschaftlich benutzten Fläche entfallen, gegenüber 389 im Reiche. Somit ist die ländliche Bevölkerung dieser Gegenden im wesentlichen auf die Massenerzeugnisse des Ackers angewiesen. Da in dieser aber Getreide und Kartoffeln die wichtigste Rolle spielen, und da die letztgenannte Frucht auch für die Schweine- Haltung sehr in Betracht kommt, so muß der größte Teil der norddeutschen Landwirte die Beeinflussung des Marktes durch die Einfuhr ausländischen Brotkornes und Fleisches auf das lebhafteste in seiner eigenen Wirtschaft empfinden. So erklärt sich also aus der Beschaffenheit der Provinzen im Gstseehinterlande ein gut Teil der Abneigung gegen engere Handelsbeziehungen Deutschlands zu den außereuropäischen Ausfuhrländern landwirtschaftlicher Massengüter. Wieviel mehr das Wohl und Wehe der ostelbischen Gegenden von der Ernte der wichtigsten Ackergewächse abhängt, wieviel mehr ihr Anbau hier aber auch das Interesse der gesamten Bevölkerung auf sich zu lenken vermag, dafür nur ein Beispiel. Im Jahre 1905 kamen lediglich von Weizen- und Roggenland in den Provinzen Ost- und Westpreußen 27 a, in der Rheinprovinz, diesem vom Flachlande so sehr verschiedenen Gliede des preußischen Staates, dagegen nur wenig über 5 a auf den Kopf der Bevölkerung." Das Hinterland der Ostsee gliedert sich in zwei große Landschaftsgebiete: den nördlichen Landrücken und die Tieflandsmulde zwischen dem nördlichen und dem süd- lichen Landrücken. — Teile des südlichen Landrückens und die schleiche Bucht, die ebenfalls zum Ostseehinterlande gehören, siehe S. 53. Der nördliche Landrücken. Die Seite des Landrückens, welche der Ostsee zugewendet ist, besitzt meist lehmigen, fruchtbaren Boden. Die Abdachung zum Tief- lande im Süden ist aber vielfach unfruchtbar: denn dort haben während der „Eis- zeit" die Schmelzwasser des Eises große Sandmassen abgelagert. Im Osten sind die niedrigen Berge vorwiegend mit Kiefern-, im fruchtbareren und milderen Westen

3. Stoffe und Probleme des Geschichtsunterrichts in höheren Schulen - S. 60

1915 - Leipzig [u.a.] : Teubner
60 Die Stellung des Geschichtsunterrichts im Lehrplan die ich auf der gemeinsamen Hauptversammlung des Sächsischen Gymnasial- und Realgymnasiallehrervereins zu Plauen i.v. (15. Xttat 1913)1 gleichfalls eingetreten bin. Sie bedeuten für Sachsen keine „üerpreu-ßung", wie mir dort entgegengehalten rourde2, sondern eine Übernahme der in den Gymnasien und Realgymnasien Bayerns, Württembergs, Badens und Sachfen-tdeimars durchgeführten Trennung zwischen Dber-und Unterkurs, und wurden in Preußen weit tiefgreifendere Veränderungen der Pläne nötig machen als in Sachsen. Indem ich mir diese Vorschläge aneigne, nehme ich keine Rücksicht auf diejenigen Schüler, die das Gymnasium oder Realgymnasium bereits nach Absolvierung der Untersekunda verlassen. Bayern, Sachsen, Württemberg und Baden haben das bisher auch nicht getan, während der preußische Geschichtslehrplan ausschließlich auf diese Schüler zugeschnitten ist. Darin liegt aber eine schwere Inkonsequenz gegenüber der Idee der neunmaligen Vollanstalt, mit vollem Hecht sagt Max Schunck: „So wenig man von einer Pyramide, die sich in der höhe von 9 m zur Spitze schließt, verlangt, daß sie außerdem in der höhe von 6 m eine Hrt Unterspitze habe, so wenig kann man an eine Bildungsanstalt, deren Basis, deren Aufstiegswinkel darauf berechnet sind, erst nach 3 Jahren ein einheitliches, sich zusammenschließendes Ganzes zu ergeben, das verlangen stellen, irgendeinen Abschluß nach 6 Jahren zu bieten; setzt man dies dennoch durch, so muß alles, was darüber hinausgebaut wird, wackelig, unorganisch verbunden, in den Fugen klaffend, kurz Stümperwerk und Pfuscherei werden. Das gilt vom ganzen Cehrbau, das gilt von allen einzelnen Fächern."3 Die Einrichtung des Freiwilligenzeugnisses für die Absolventen der Untersekunda hat mit dem Zweck und Plan der Vollanstalten gar nichts zu tun, ist ihnen ganz unorganisch angeflickt, ein Notbehelf, dessen Beibehaltung nur insofern im Interesse der Schule liegt, als sonst die Überfüllung mit ungeeigneten Schülern sich noch mehr, als es immerhin noch der Fall ist, auch auf die Dberklassen er- 1 Es sind zwei getrennte Vereine, die aber ihre Hauptversammlung seit einigen Jahren gemeinsam abhalten. Über den Verlauf der Litzung vgl. „Vergangenheit u. Gegenwart" Iii (1913) S. 265f., über die Münchener Tagung des Gymnasialvereins „Das humanistische Gymnasium", 1913, Heft 1/2, über die Utarburger ebenda, 1914, Heft 1, und „Vergangenheit u. Gegenwart" Iii S. 401 und 1. (Ergänzungsheft. 2 Ich würde den Rusdrucf nicht wiederholen, wenn er nicht sogar in den offiziellen Bericht über die Versammlung (S. 16) aufgenommen worden wäre. 3 „Das humanistische Gymnasium" Iahrg. 24 (1913) S. 14.

4. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 130

1888 - Leipzig : Teubner
- 130 - Tie Friedensbedingungen. . 164. 1. Schweden erhlt als Reichslehen (1) Vorpommern mit Rgen, die Stadt Wismar, die Bistmer Bremen (ohne die Stadt) und Verden. Frankreich erhlt auer Metz, Toul und Verdun die Landgrafschaft Elsa (ohne Straburg). Brandenburg, das ein Erbrecht auf ganz Pommern hatte, erhlt nur Hinterpommern, ferner als Entschdigung die Bistmer Camin, Halberstadt, Minden und das Erzbistum Magdeburg. 2. Der Friede stellt die drei christlichen Bekenntnisse einander rechtlich gleich; der geistliche Vorbehalt wird aufgehoben (was heit das?). Die Besitzverhltnisse zwischen Katholiken und jgroi_ testanten sollen so sein wie im Jahre 1624 (welches Edikt wird damit aufgehoben?). Die Unterthanen erlangen auch jetzt noch keine vllige Glaubensfreiheit (was war 1555 ausgemacht?); nur diejenigen haben freie Religionsbung, die sie im Jahre 1624 besessen haben (denke an die Bhmen und streicherl). 3. Den Reichsstnden (Fürsten, Herren, Reichsstdten) wird fr ihre Gebiete die volle Landeshoheit besttigt; sie erhalten das Recht, Bndnisse unter sich und mit Auswrtigen zu schlieen, nur nicht gegen Kaiser und Reich. Folgen des Krieges. . 165. Das Land, in welchem das neue Licht des 16. Jahrhunderts erschienen war, Deutschland, hatte die Kosten des furchtbarsten aller Religionskriege zu bezahlen. Die Bevlkerung war um zwei Drittel rmer geworden. Das Ackerland lag vielfach noch ein Menschen-alter lang wst. Das Brgertum hatte seinen Wohlstand eingebt; die Gewerbe gingen zurck. Die frheren Hansestdte (1632 der letzte Hansetag) verloren den Ostsee- und den Rheinhandel an die Hollnder. Die Einheit des deutschen Reiches bestand nur noch dem Namen nach; die einzelnen Fürsten hatten die Selbstherrlichkeit errungen; sie waren in der That unabhngig (souvern) geworden. Deutschlands Ansehen unter den Vlkern Europas war tief gesunken; Frankreich und Schweden stiegen, sie hatten in Deutschland festen Fu gefat. , Das Brgertum, einst der Hort der Bildung tn Kunst und Sitte, versank in Roheit. Das Ausland, besonders Frankreich, beherrschte Deutschland auch in Sitte und Sprache; in der Litteratur

5. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 162

1888 - Leipzig : Teubner
- 162 - Kaiser der Franzosen erklrt, durch Volksabstimmung besttigt, vom Papst Pius Vii. am 2. Dezember in Paris gesalbt. 1805 krnt er sich in Mailand mit der eisernen Krone zum König von Italien; sein Stiefsohn Eugen Beauharuais Vicekuig von Italien. Die Errungenschaften der Revolution waren damit fr Frank-reich verloren. Das Kaisertum kehrte zu der absoluten Re-gierung des alten Knigtums und seinen Formen zurck (der neue Adel). Das Kaisertum Napoleons I. . 210, Der Friede, den auch Rußland (1801) und England (1802) mit Frankreich gemacht hatten, war nicht von Bestand. Die Eng-lnder gaben Malta nicht heraus. Napoleon, auerdem gereizt durch die englische Presse, bedrohte England mit einer Landung von Boulogne aus und besetzte Hannover. Der englische Minister Pitt brachte die dritte Koalition 1805 zwischen England, Rußland, Ostreich und Schweden zur Herstellung des europischen Gleichgewichts zusammen. Preußen, wo seit 1797 Friedrich Wilhelm Iii. herrschte, beharrte auf seiner Neutralitt. Napoleon geht in Eilmrschen nach Oberdeutschland, verbndet sich mit Bayern, Wrttemberg, Baden, Hessen, Nassau und zwingt die streicher in Ulm zur Ergebung (Verletzung des neutralen ansbachischen Gebiets von Preußen durch Bernadotte!). 1805 (Oktober) vernichtet Nelson die franzsische und spanische Flotte bei Trafalgar und fllt. Murat besetzt Wien. Napoleon schlgt am 2. Dezember 1805 die Russen und streicher in der Drei-Kaiser-Schlacht von Austerlih. Ostreich tritt im Frieden zu Preburg Venetien an Italien ab, Tirol an Bayern, wofr es Salzburg erhlt. Bayern und Wrttem-berg Knigreiche. Die Bourbouen in Neapel, die die Landung einer russisch-englischen Flotte zugelassen hatten, werden entthront (La dynastie de Naples a cesse de regner"); Napoleons Bruder Joseph König von Neapel, Ludwig (Gemahl der Hortense Beanharnais) König von Holland. 1806 Napoleon Protektor des Rheinbundes (Bayern, Wrttem-berg, Baden, Hessen-Darmstadt, Nassau u. a.).

6. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 164

1888 - Leipzig : Teubner
sonst auf Erden!" Braut von Messina); gewinnt schon bei dem Ein-zng in Berlin die Herzen des Volkes; Weihnachten 1793 vermhlt. Das junge Paar durchbricht die Fesseln der Etikette und giebt das seltene Beispiel der Sittenreinheit, der christlichen Mildthtigkeit und des huslichen Glckes auf dem Throne. Der Schulze und die gndige Frau von Paretz. 213. Napoleon hatte seine Herrschaft der ganz Deutschland, soweit es nicht preuisch war, befestigt. Die Verletzung der preuischen Neutralitt durch Napoleon brachte Preußen in engere Verbindung mit der Koalition von 1805. Alexander I. von Rußland und das preuische Kuigspaar am Sarge Friedrichs des Groen. Haugwitz war als Gesandter mit drohenden Forderungen zu Napoleon gegangen, lie sich aber (nach der Schlacht bei Ansterlitz!) zu einem Vertrage bestimmen, durch welchen Preußen fr einige abgetretene Gebietsteile Hannover (!) annahm; gewaltige Aufregung in Berlin. Bald unterhandelte Napoleon mit England der die Herausgabe Hannovers. Kriegerische Stimmung in Preuens Volk und Heer (Nichtswrdig ist die Nation, die nicht Ihr alles freudig fetzt an ihre Ehre!" Schillers Jungfrau). Aber man war auf den Lorbeeren Friedrichs des Groen eingeschlafen. Preußen rstete im Bunde mit Sachsen und im Vertrauen auf Rußland zum Kriege. Prinz Louis Ferdinand fiel bei Saalfeld. Am 14. Oktober 1806 erfolgte die gnzliche Niederlage der Preußen bei Jena und Auerftdt. Herzog Ferdinand von Braunschweig wurde tdlich verwundet und starb spter auf der Flucht in Ottensen bei Altona. Das Heer lste sich vllig auf. Blcher ergab sich nach tapferem Kampf in den Straen Lbecks. Die schmhlichste Feigheit ber-lieferte die meisten preuischen Festungen dem Feinde, so Erfurt, Stettin, Kstrin. Graudeuz hielt sich (Courbire, König von Graudeuz"), ebenso Kolberg (Gueiseuau, Schill und Nettelbeck). Der Kurfürst von Sachsen trat als König dem Rheinbunde bei. . 214. Napoleon in Potsdam und Berlin; er verfolgte das flchtige Knigspaar mit tdlichem Haffe und unwrdigen Schmhungen. In Schwedt an der Oder traf die Knigin ihre beiden ltesten Shne. Die Flucht ging weiter nach Knigsberg, dann trotz der Krankheit der Knigin nach Memel (Wer nie fem Brot imt Thrnen a" n. f. w.). Im Februar 1807 lieferten die Preußen und Ruen den

7. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 166

1888 - Leipzig : Teubner
- 166 - geisterung der ganzen Nation und in Hoffnung auf die Hilfe der anderen deutschen Stmme. Napoleon zwang (fast nur mit Rheinbundtruppen) die ftreicher zum Rckzug nach Bhmen, eroberte Wien, wurde aber vom Erz-herzog Karl bei Aspern (Marchfeld) geschlagen (!) und zum Rckzug auf das rechte Donauufer gentigt. In der Schlacht bei Wagram wetzte Napoleon die Scharte aus. Im Frieden von Wien 1809 verliert Ostreich Salzburg an Bayern, Teile von Galizien an das Herzogtum Warschau, ferner Krain, Jstrien n. a. (der Staat der illyrischen Provinzen). Die Tiroler hatten sich während des Krieges unter Andreas Hofer und Speckbacher erhoben und ihr Land von den Bayern und Franzosen befreit. Nach dem Frieden im Stich gelassen, wurden sie unterworfen, Hofer gefangen und 1810 in Mantna erschossen. Der preuische Major von Schill zog 1809 mit seiner Freischar zur Befreiung Norddeutschlands aus Berlin. Er fiel in Stralsund; 11 seiner Offiziere wurden in Wesel kriegsrechtlich erschossen. Der Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig (wessen Sohn?) erkmpfte sich mit seiner schwarzen Schar den Durchzug von Bhmen der Braunschweig bis an die untere Weser; von dort zu Schiff nach England. Preuens Wiedergeburt. . 217. Die knigliche Familie gab in der Zeit des uersten Druckes (die Schuldeulast!) und der Erniedrigung das Beispiel der Ein-sachheit, Sparsamkeit und des festen Gottvertrauens. Die Knigin Luise sah in Napoleon ein Werkzeug in der Hand des Allmchtigen. Er sollte die alte abgestorbene Ordnung der Dinge, die von der Liebe der Völker verlassen war, zerstren und neue Weltzustnde einleiten. Aber sie glaubte fest an Gott und an eine sittliche Weltordnung; deshalb hoffte sie, da auf die bfe Zeit eine bessere folgen wrde, sie sah den Sturz des uu-gerechten und gewaltttigen Eroberers voraus. Ihren Trost fand sie in der Liebe zu ihrem Gatten und zu ihren Kindern. An die Spitze der Verwaltung trat, nachdem er eben erst ungndig entlassen war, der Freiherr vom Stein (aus.nassau an der Lahn). Er fllte die Kluft zwischen dem Thron und Volk Preuens aus und machte die Kraft des Volkes frei. Er schuf einen freien Bauernstand; die Erbuuterthuigkeit wurde auf-

8. Gegenreformation und 30jähriger Krieg - S. 30

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
30 Iv. Der Dreißigjährige Krieg Xiii 1. Da das herzogliche Haus Braunfchtveig=£üneburg auf feine Ansprüche an die Erzbistümer Magbeburg und Bremen und die Bistümer Halberftabt und Ratzeburg mit dem Bebing verzichtet hat, daß ihm die mit Katholiken abroechfelnbe Nachfolge im Bistum (Dsna = brück zugesprochen werbe, so willigt die Kais. Majestät . . . barein, daß solche abroechfelnbe Nachfolge in besagtem Bistum Osnabrück binfüro statt haben soll. . . . Xj 2. Zweitens soll das Haus Heffen-Laffel ... die Abtei Hers* selb ... behalten. Xn 8. Enblich sollen wegen ctbbanrung der fchwebifchen Solba-teska alle und jebe Kurfürsten, Fürsten und übrigen Stänbe, einbegriffen die freie und unmittelbare Keichsritterfchaft . . . der nachfolgenben sieben Reichstreife, 5es kurfürstlich rheinischen, des oberfächfifchen, des ftänki-fchen, des schwäbischen, des oberrheinischen, des westfälischen und des nieder sächsischen, gehalten fein, fünf Millionen (myriades) Reichstaler in der im Rom. Reich üblichen Münze aufzubringen, und zwar in brei Ter-minen, am ersten ... 1 800000 an barem Gelb . . . und I 200000 durch Anweisungen. 9. Nach Abschluß biefes Vergleichs . .. soll die Zahlung der 1 800 000 <laler, die Abbcmfung der Soldaten und die Freigabe der (besetzten) (Drte alsbalb bewerkstelligt werben von den übrigen zwei Millionen sollen die Stänbe der genannten sieben Kreise die erste zu Rusgang des nächsten 3ahres . .., die anbere aber zu Lnbe des nächstfolgend Jahres . . entrichten. .. . 11. Betreffenb den österreichischen und den bayrischen Kreis soll, ba jener . . . zur Auszahlung des unmittelbaren kaiserlichen Heeres, biefer aber für das bayerische Kriegsvolk bestimmt worben ist, die Eintreibung im österreichischen Kreise bei der heil. Kais. Majestät stehen, im bayerischen aber biefelbe Meise ... wie in den übrigen beobachtet werben________ b) Münsterifcher Friedensschluß zwischen Frankreich und dem Reich. H. (24.) Skt. 1648.1 0. ... (Es soll zwar der burgunbifche Kreis ein (Blieb des Reiches fein und bleiben, fobalb die Streitigkeiten zwischen Frankreich und Spanien beigelegt . . . fein werben. In die barin noch währenben Kriege jeboch soll raeber der Kaiser noch irgenbein Reichsftanb sich einmischen_________ 69. Damit aber besagter Friebe (und Freundschaft zwischen dem Kaiser und dem Allerchristlichsten König) besto mehr gefestigt werben könne . . ., ist (mit Zustimmung, Rat und willen der Kurfürsten, Fürsten und Stänbe des Reichs zum Besten des Frieberts) ausgemacht worben: 70. (Erstens, daß die oberste herrschest, die Rechte der (Oberhoheit und alle artbern an die Bistümer Metz, Toul und üerbun, die gleichnamigen Städte und die Gebiete biefer Bistümer ... in berfelben Weise wie bisher 1 Liinig I 911—950.

9. Gegenreformation und 30jähriger Krieg - S. 29

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
5. Der Westfälische Friede 29 X 1. Ferner . . . überläßt die Kais. Majestät mit Einwilligung der Kurfürsten, Fürsten und Stände des Reichs . . . dem Reiche Schweden nachfolgende Landschaften mit allen ihren Rechten zu einem immerwährenden und unmittelbaren Reichslehen. 2. Das ganze Vorpommern samt der Insel Rügen. ... Nächst diesem Hinterpommern, Stettin, Garz, Damm, Gollnau und die Insel tdoilin samt der darin fließenden Oder und dem Meere, das insgemein das frische Haff genannt wird, und feinen drei Ausflüssen Peene, Swine und Divenow und beiderseits angrenzendem Lande vom Hnfange des königlichen Gebietes bis an das baltische Meer, in der Breite des östlichen Ufers, über welche die königlichen und kurfürstlichen Kommiffarien ... sich gütlich einigen werden. 4. . . . Was aber den Herzogen in Hinterpommern zugestanden, solches soll nebst dem ganzen Bistum (lammin . . . dem Herrn Kurfürsten zu Brandenburg zustehen.. . . 6. Der Kaiser überläßt auch der durchlauchtigsten Königin in Schweden ... die Stadt und den Hafen zu Wismar. ... 7. . . . (ebenso) das (Erzbistum Bremen und das Bistum Verden___________ 8. Der Stadt Bremen aber . . . soll ihr gegenwärtiger Stand, ihre Freiheiten . . . verbleiben. . . . 9. Für alle obengenannten Länder und Lehen nimmt der Kaiser mit dem Reiche die durchlauchtigste Königin und ihre Nachfolger im Reiche Schweden als unmittelbaren Reichsstand auf. . . . 12. Dazu überläßt er ihnen in allen besagten Lehen das privilegium de non appellando. . . . Xi 1. Zu gleichwertiger Entschädigung aber soll dem Kurfürsten zu Brandenburg, Herrn Friedrich Wilhelm, . . . übergeben werden das Bistum Halberstadt. . . . 4. (Eben diesem Herrn Kurfürsten soll auch ... das Bistum Xttinben ... übergeben werden. . . . 6. Gleicherweise soll dem Herrn Kurfürsten die Anwartschaft auf das (Erzbistum Magdeburg eingeräumt werden, und zwar so, daß, wenn es durch den Tod des gegenwärtigen Administrators, Herrn Augusts, Herzogs zu Sachsen, oder durch seine Nachfolge in der Kur oder eine andere Nachfolge frei werden sollte, dieses ganze (Erzbistum . . . dem Herrn Kurfürsten . . . übertragen wird. 7. Unterdessen aber soll das Kapitel samt den Ständen und Untertanen besagten (Erzstiftes gehalten fein, gleich nach dem Friedensschlüsse ... für den eintretenden Fall (in eventum) den huldigungseid zu leisten. 8. Der Stadt Magdeburg aber soll ihre alte Freiheit. . . wie auch ihre übrigen Privilegien und Rechte . . . verbleiben. . . . Xii 1. Für das, was dem Herzog von Mecklenburg-Schwerin . . . (mit löismar) abgeht, sollen ihm und seinen männlichen (Erben die Bistümer Schwerin und Ratzeburg gehören. . . . Georg-Eckert-Instltut für international© Schulbuchforschung Braunschwelg -Schulbuchbibliothek

10. Von der Reformation bis zur Französischen Revolution - S. 91

1879 - Leipzig : Teubner
Westfälischer Friede 1648. 91 Kaiser endlich nach, und der Westfälische Friede wurde abgeschlossen, zu Osnabrück am 8. August, zu Münster am 17. Septbr. 1648. Die Eroberung der kleinen Seite von Prag war das letzte Kriegsereigniß gewesen; der 30jährige Krieg endigte also an demselben Orte, wo er begonnen hatte. Der westfälische Friede, am 24. Octbr. 1648 bekannt gemacht, regelte 1) die kirchlichen Verhältnisse Deutschlands. Der Augsburger Religioussriede wurde bestätigt und auch auf die Resormirteu ausgedehnt; die christlichen Bekenntnisse erhielten völlige Rechtsgleichheit. Alle geistlichen Güter, welche die Protestanten bis zum I. 1624 eingezogen hatten, verblieben denselben, weshalb dies Jahr das Normaljahr genannt wurde. Auch wurde bestimmt, daß die Religionsänderungen, wie die Fürsten sie bis zu dem Normaljahre in ihren Ländern vorgenommen, Bestand haben sollten; Böhmen blieb also katholisch. 2) Gebietsveränderungen. Frankreich erhielt vom deutschen Lande das Elsaß, soweit es österreichisch war, und den südlich daranstoßenden Sundgau sowie die Anerkennung der Hoheit über die schon 1552 weggenommenen lothringischen Bisthümer Metz, Toul und Verdun. Schweden erhielt Vorpommern nebst Rügen und einem schmälen Strich an dem rechten Ufer der Oder, so daß die Odermündung ganz in schwedischen Händen war; ferner in Mecklenburg die Stadt Wismar und außerdem als weltliche Herzogtümer die säcnlarisirten Bisthümer Bremen und Verden, und 5 Mill. Thlr. Kriegsentschädigung. Die an Schweden abgetretenen Länder blieben deutsches Reichsland, so daß der König von Schweden deutscher Reichsfürst ward, während die an Frankreich abgegebenen Länder völlig von Deutschland getrennt wurden. An Brandenburg, das Ansprüche auf ganz Pommern gehabt hatte, kam Hinterpommern und zur Entschädigung für Vorpommern die säeularisirten Bisthümer Magdeburg und Halberstadt, Minden und Camiu (in Pommern). Mecklenburg erhielt für Wismar die Bisthümer Schwerin und Ratzeburg; Hessen-Kassel, das stets
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