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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Meister Bindewald als Bürger - S. 17

1912 - Dresden : Köhler
17 Gesetzliche Erben (s. verwandtschaftstafel) erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers (§ 1924), also Rinder, Enkel und Urenkel des Erblassers,^) zweiter Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (§ 1925, 1), also G e s ch w i st e r des Erb- lassers, Geschwisterkinder (Neffe und Nichte),- dritter Ordnung sind die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (8 1926, 1) also Onkel, Tante, Vetter und Lase (= Cousin und Cousine) ,- vierter Ordnung sind die Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Großonkel und -tante) (§ 1928, 1); fünfter Ordnung und der ferneren Ordnungen sind die ent- fernteren Voreltern des Erblassers und deren Ab- kömmlinge (§ 1929, 1). Soweit die Verwandtschaft nachweisbar ist, soweit reicht das Erbrecht. Sind keine verwandten vorhanden, so erbt der Ziskus des Bundesstaates, in dem der Erblasser staatsangehörig ist, möglicherweise das Reich. Der überlebende Ehegatte erbt mit den Erben erster Ordnung ein viertel des Nachlasses, mit Eltern und Groß- eltern die Hälfte. Sind weder Erben 1. oder 2. oder 3. Ordnung, noch Großeltern vorhanden, so erbt er alles (8 1951). 1. „Vas Erbrecht ist bei Rramers leicht anzuwenden, von den Itc. 160.—, die noch auf der Sparkasse stehen, erbt die Iran nach dem Gesetz % — Nl. 40.—. Der Nest geht zu gleichen Teilen unter die 5 Rinder, also erhält jedes In. 24.— als Erbe des Vaters." 2. „U)ie ist es," fragte Lindewald, „wenn ein Inann außer seiner Zrau zwei Söhne und die drei Rinder seines verstorbenen Sohnes hinterläßt?" „Sie denken an Lergers. Nun, da erhält die Zrau, die mit Erben erster Ordnung zusammenkommt, % der In. 12 000.—, die der Inann hinterließ — In. 3000.—. Jeder Sohn empfängt den 3. Teil der In. 9000.— = In. 3000.—. von den In. 3000.— 0 Wenn es sich um die Erbschaft der Mutter oder deren verwandte handelt, kommen auch außereheliche Rinder neben den ehelichen als Erben erster Ordnung in §rage. Ein außereheliches Rind beerbt seinen Vater oder dessen verwandte nicht, es sei denn, daß sich der Vater mit der Mutter verheiratet (legitimiertes Rind), ven erbberechtigten Abkömmlingen stehen an Rindes Statt Angenommene gleich. Zür ein verstorbenes Rind treten dessen Abkömmlinge als Erben ein. Meister Bindewald als Bürger. Gewerbl. Uusg. f. Preußen. 2

2. Meister Bindewald als Bürger - S. 59

1912 - Dresden : Köhler
59 ständigen Lisenbahnfahrt heimwärts hatte Wilhelm gefragt, wie Falke, der auf ihn den Eindruck eines sehr wohlhabenden Mannes gemacht hatte, es so weit gebracht habe. „Ls geht alles natürlich zu. Er hat gleich von Anfang an sein Ziel sehr hoch gesetzt. Als wir damals in Frankreich waren, übte er sich im Französischen. Er sah, wie er mir sagte, datz in den französischen Einrichtungen ein feiner Zinn für Schönheit stecke. Naum war der Krieg aus, ging er nach Paris. Da hat er viel gelernt. Oann kam die Weltausstellung. Nichts hat ihn so an- gezogen wie das Geschick, mit dem die englischen Meister dem verlangen nach Bequemlichkeit entgegenkommen. Orauf nahm er bei einem deutschen Studenten in Paris englische Stunden und ruhte nicht eher, bis er von einem der damaligen Aussteller als Geselle, für einen geringen Lohn natürlich, in England angenommen wurde." Es war ein volles Vierteljahr später, pünktlich lief der Per- sonenzug in die große Halle ein. Ebenso pünktlich traf Wilhelm mit dem Noffer, den ein vienstmann auf dem Narren fuhr, in der Andreasstratze ein, wie es verabredet war. Oann stieg Frau Falke mit ihm die Treppe hinauf, zeigte ihm sein Bett neben denen der beiden andern Lehrlinge, seinen Platz am Tisch, den Anteil am gemeinsamen Nleiderschranke. Eine Viertelstunde später war er in seinem derben Anzug mit der Schürze unten in der Werkstatt. Meister Kalke wies ihm seine Hobelbank an, zeigte ihm die dazu gehörenden Werkzeuge und erklärte ihm deren Handhabung. Gar vieles war Wilhelm aus der Werkstatt seines Vaters bekannt. Oer Meister machte" ihn noch mit sonstigen Obliegenheiten be- kannt. Als „Stift" hatte Wilhelm die Werkstatt zu fegen, den Ofen zu Heizen und den Gehilfen bei ihren Arbeiten mit zur Hand zu gehen. Oie ersten versuche, die ihn der Altgeselle mit Säge und Hobel vornehmen ließ, fielen zu dessen Zufrieden- heit aus. Nach einigen Tagen kam der Bescheid, datz sich Wilhelm am Montag abends y26 Uhr in der Fortbildungsschule einzu- finden habe. Die Fortbildungsschule war ein großer stattlicher Bau, erst vor wenigen Zähren errichtet. Herr Falke hatte erzählt, datz das

3. Meister Bindewald als Bürger - S. 81

1912 - Dresden : Köhler
81 „warum lernst du nur Zranzösisch?" fragte Gskar ein- mal. „Latz mich nur, am Ende kann ich es doch einmal ge- brauchen." So trieb er es weiter. Leide Brüder benutzten die Schülerbibliothek der Gewerbe- schule fleitzig. Wilhelm betrachtete mit Vorliebe werke, die schöne Vorbilder darboten. Gskar dagegen vertiefte sich in die Beschreibung von Maschinen. Die Lehrherren hatten bei aller Arbeit doch auch ein Auge für dies stille Streben Ein aufmunterndes wort hietz die jungen Leute auf dem Wege weiterschreiten. Gegen Ende des 4. Lehrjahres richtete Wilhelm ein Gesuch an den Prüfungsausschutz der Innung, um zur Gesellenprüfung zugelassen zu werden. Seine Zeugnisse aus der Gewerbeschule legte er bei. Er erhielt die Bitte gewährt. Als Gesellenstück fertigte er eine kredenz (Anrichtetisch) an. Auch Meister Bindewald kam und bewunderte dieses Prachtstück. Als Wilhelm seine Gesellenprüfung bestanden hatte, sagte Bindewald zu Zalke: „Alter Kreund, wie soll ich dir danken, was du an meinem Altesten getan hast und noch tust." „Latz gut sein, ich habe nur meine Pflicht als Lehrherr er- füllt." „was kostet diese Bandsäge?" fragte Bindewald. „350 Mark. Vas Ving verzinst sich großartig, wir Meister müssen vorwärts schreiten, wenn wir uns gegen die Zabriken halten wollen. Bis jetzt ging es ja noch. Aber der Kampf wird immer schwerer." „Za, diese Gedanken finden auch bei uns langsam Eingang, vor 3 Zähren haben wir eine Kreditgenossenschaft, unsere „Znnungs- bank", gegründet, mit der wir recht gute Erfahrungen machen. In der letzten Versammlung des Innungsausschusses habe ich nun den Vorschlag gemacht, eine Genossenschaft zu errichten, durch die uns die Anschaffung von Werkstattmaschinen erleichtert werden soll. Vas Ministerium des Innern gewährt in anerkennens- werter weise zu dem Zwecke größere Darlehen, wir haben uns mit einem Gesuche an unseren Stadtrat gewandt, der es mit seiner Befürwortung weitergeben soll. wir müssen eben die Vorteile, Meister Bindewald als Bürger. Gewerbl. Nusg. f. Preußen. 6

4. Meister Bindewald als Bürger - S. 88

1912 - Dresden : Köhler
88 und letzteres wird böhmisches Lehen,- doch behalten die Herzoge von Liegnitz, Teschen, Gppeln und Ratibor das Recht, in Ermangelung männlicher Nach- kommen ihre Länder testamentarisch auf andere zu übertragen, stuf Grund dieser Bestimmung schloß Herzog Zriedrich Ii. von Liegnitz 1537 die Erb- verbrüderung mit Joachim I I. von Brandenburg, kraft deren König Zriedrich I I. von Preußen später Schlesien für sich begehrte, von 1526 bis 1740 gehörte Schlesien dem Habsburgischen herrscherhause an,- Zriedrich der Große erwirbt es durch seine ruhmvollen drei schlesischen Kriege der Krone Preußens. Wenn heute Schlesien als besonderes Juwel der Krone Preußens bezeichnet wird, so ist das zum allergrößten Teile der Zürsorge des hohenzollern zu danken, die von Zriedrich dem Großen an bis zu unserm Kaiser und Könige bemüht sind, Kultur und Deutschtum dieser Provinz zu fördern. Handel, Industrie und Gewerbe nach besten Kräften zu heben und zu entfalten. Dankbar erkennen dies die Schlesier an, und jederzeit sind sie darum bereit, für ihren König, der so väterlich für sie sorgt, für ihr Heimatland, wenn es fein mutz, Gut und Blut einzusehen. Der Schlesier von heute ist noch derselbe wie vor 100 Jahren,- in Tapferkeit, Ergebenheit und Vaterlandsliebe hält er treu zu Kaiser und Reich! Den aufmerksamen Wanderern fiel vieles auf. Km Eingänge jedes Grtes hing oder stand eine große Tafel mit dem Namen der Ortschaft, der Angabe des Kreises, des Regierungsbezirkes, dem Gerichts- und dem Landwehrbezirke. Sie hatten in der Schule zwar mancherlei über die Verwaltung des Staates er- fahren, aber so recht im Zusammenhange hatten sie es doch nicht erfaßt. Da erfüllte ein Zufall ihnen den Wunsch, etwas ordent- liches darüber zu vernehmen. Ein drohendes Unwetter trieb sie in ein Vorfwirtshaus, das sie erreichten, als eben die ersten schweren Tropfen fielen. Sie bestellten ein Glas Milch und Butterbrot. Alsdann setzten sie ihr Gespräch fort. Vas veranlaßte einen älteren Herrn, sie nach dem Woher und Wohin zu fragen. Er war über die ordentlichen jungen Leute sichtlich erfreut. Da der Regen jetzt heftig einsetzte, war er offenbar froh, Gesellschaft zu finden. Ein paar verständige Fragen Oskars über die nahe Stadt veranlaßten ihn, den Wandersleuten einige Angaben zu machen. Da beide für diese Belehrungen großes Interesse zeigten, forderte sie der alte Herr auf, heute abend in den Volksbildungs- verein zu kommen. pünktlich um 8y2 Uhr waren sie dort. Ein älterer Offizier, ein Förderer der Zugend, trug über die wirtschaftliche Entwicklung Preußens folgendes vor:

5. Meister Bindewald als Bürger - S. 207

1912 - Dresden : Köhler
207 Mein lehler Wille. Lei der Vergänglichkeit alles Irdischen bestimme ich hiermit letztwillig folgendes: Zu meinen Erben ernenne ich 1. meine Ehefrau Christine Alma geb. Müller in Breslau, 2. meine Tochter Margarete Alma verehl. Bäckermeister Säuber- lich geb. Schulze in Liegnitz, Z. meinen Sohn, den Nlempnergesellen Friedrich August Schulze in Breslau, und zwar sollen meine Ehefrau, die das dereinst von mir hinterlassene ver- mögen hat miterwerben helfen, ®/8 meines Nachlasses, meine vorgenannten Ninder ®/8 desselben, mithin den Pflichtteil erhalten, hierbei ordne ich an, datz der meiner Tochter zugewendete Pflichtteil vorbehaltsgut sein und des- halb der Verwaltung sowie Nutznietzung ihres Ehemannes, des Bäckermeisters Ernst Friedrich Säuberlich in Liegnitz, entzogen sein soll. Meinem Sohn Friedrich Ludwig Schulze, Kaufmann in New Port in Amerika, entziehe ich jedwedes Erbrecht, insbesondere auch den Pflicht- teil, weil er sich leider einem ehrlosen Lebenswandel hingibt. Meine Ehefrau hat meinem langjährigen Werkführer Ernst Tüchtig ein Vermächtnis von 500 Mark auszuzahlen. Sollte meine Ehefrau vor mir sterben, so sollen meinen Nachlatz meine beiden Kinder Margarete Alma Säuberlich und Friedrich August Schulze je zur Hälfte erhalten, hierbei auch ein jedes von ihnen gehalten sein, ein Vermächtnis von 250 Mark meinem wsrkführer Ernst Tüchtig aus- zuzählen,- es soll auch der dann meiner Tochter zufallende Erbteil deren vorbehaltsgut sein. Ebenso hat für diesen Fall die völlige Enterbung meines Sohnes Friedrich Ludwig zu gelten. Breslau, am 1. Dezember 1911. Friedrich Wilhelm Schulze, Klempnermeister.

6. Meister Bindewald als Bürger - S. 11

1912 - Dresden : Köhler
11 Die Eintragungen werden in dem Amtsblatt bekannt gemacht. Jedermann darf in das Register einsehen und Abschriften (auch beglaubigte) verlangen. Iv. Die Ehescheidung. §8 1564—1587. Die Ehe wird ausgelöst durch den Tod und durch Wieder- verheiratung im Zalle der Todeserklärung des einen Ehegatten. Geschieden wird sie durch richterliches Urteil. Die Lcheidungs- gründe beruhen ans einem verschulden eines Ehegatten (§§ 1565 bis 1567: Ehebruch, Lebensnachstellung, böswillige verlassung). Aber auch schwere Verfehlungen, die eine tiefe Zerrüttung der ehelichen Verhältnisse bedingen, z. B. ehrloses und unsittliches Verhalten, grobe Mißhandlung (§ 1568), Trunksucht, verbrechen, die mit Zuchthaus bestraft werden, können eine Scheidung der Ehe herbeiführen. Wenn ein Ehegatte während der Ehe drei Jahre unheilbarer Geisteskrankheit verfallen ist, kann der andere Teil auf Scheidung klagen (§ 1569). Jeder Klage auf Scheidung muß ein vom Kläger beantragter Sühnetermin voraus- gegangen sein. Anstatt auf Scheidung, kann auf Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft geklagt werden, wenn z. 23. die Kirche, wie die katholische, die Scheidung nicht zuläßt. Der schuldige Teil muß für den Unterhalt des anderen Ehe- gatten, soweit erforderlich, sorgen (§ 1578). Wer für nicht schuldig erkannt wurde, erhält die Kinder. Sind beide Teile schuldig, so erhält die §rau für gewöhnlich die Töchter und die noch nicht 6 Jahre alten Kinder, der Vater dagegen die Söhne. Der allein für schuldig erklärten §rau kann der Mann untersagen, daß sie seinen Namen weiterführt. Die Ehe ist verboten zwischen verwandten in gerader Linie (Abkömmlingen), zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern sowie zwischen verschwägerten in gerader Linie, z. B. zwischen Schwiegervater und Schwiegertochter, zwischen Stiefvater und Stieftochter (8 1310). Inzucht. Anmerkung: Oie Aufgaben zum 1. bis 6. Abschnitt befinden sich am Schluß des 6. Abschnittes.

7. Meister Bindewald als Bürger - S. 61

1912 - Dresden : Köhler
61 verständige, die, ohne die Zusammenhänge zu kennen, von ihrem kleinen, selbstsüchtigen Standpunkte aus das Gute hindern. — „wie verschieden sind doch unsre Lehrjungen", sagte Meister Zalke zwei Monate später nach Zeierabend zu seiner §rau. „wenn sie doch alle wie Wilhelm wären, dem braucht man kaum etwas zu sagen, der denkt beim Arbeiten." „Oer hat es auch leichter. Sieh, er wie alle unsere Zungen, deren Väter Meister waren, hat schon durch das Zusehen und Zu- greifen in der Werkstatt gelernt, er versteht die Sprache des Tischlers usw. Gewiß erben sich Anlagen des Geistes wie Anlagen des Körpers von den Vätern auf die Söhne fort." „welche Not hat der gutwillige Paul. Er zeigt im zweiten Zähre noch nicht so viel Geschick wie Wilhelm im ersten. Und sein Vater, der Nealschullehrer, hat doch alles mögliche für ihn getan. Aber er ist ein guter Zunge. Ich wünschte, Robert wäre auch so gut." „Vem traue ich nicht über den weg. Er ist gescheit und ge- schickt und bildet sich ein, schon Geselle zu sein, seitdem noch ein jüngerer da ist." Eben zitterte die Gasglocke an der Decke. Oer Meister eilte hinauf und kam gerade zu rechter Zeit, um den armen Wilhelm vor einer Eracht Prügel zu schützen. „Schon wieder!" rief der Meister heftig, „was hat es gegeben?" Wilhelm war zornrot, wollte aber sichtlich die berechtigte Nlage unterdrücken, da es sonst geheißen hätte: elender Nlatscher. „Ich machte bloß Spaß," log Robert. „Sind die Schularbeiten schon fertig?" „Za." — „Zeig her." Roberts schweres Exempel war richtig. „Dann lies in der Weltgeschichte." Widerwillig nahm Robert das Luch. Wilhelm versuchte Gedanken für seinen Aufsatz zusammen- zutragen. Als der Meister die zwei Treppen wieder hinabgegangen war, schlug Robert Wilhelms Buch zu. „Solch ein Unsinn — „er war ein Werkzeug in der Hand Gottes" — als wenn bewiesen wäre, daß es einen gibt. Oie uns knechten, die Regierenden und die Kapitalisten, die Meister, die Hausbesitzer, die Pfaffen und auch die Schulmeister, die haben die Märchen erfunden, um schwachen Geistern das Gruseln zu erwecken.

8. Meister Bindewald als Bürger - S. 174

1912 - Dresden : Köhler
174 Ein großes (Befolge geleitete den um seinen Heimatort verdien- ten Gemeindevorsteher zu Grabe. In der Grabrede rühmte der Pastor seine immer hilfsbereite Nächstenliebe. Oer Landrat dankte ihm im Namen der Nöniglichen Behörde für seine selbstlose Hingabe für das Wohl der Allgemeinheit. Er schloß mit den Worten: „Als vielbeschäftigter Mann hatte er doch immer Zeit übrig, der Allge- meinheit zu dienen. Ein Vorbild für andere!" Oie Turner und die Feuerwehr senkten die Fahnen, und der Rriegerverein schoß über sein Grab, weil er 1870/71 mitgerungen hatte fürraiser und Neich! — Wie im Fluge schwanden die Fahre im Schutzgebiet, und schließ- lich ging es wieder heim. Ein hübsches Sümmchen ersparten Geldes gab Gskar in Nairo auf die Filiale der Deutschen Grient-Bank. Und dann las er noch einmal, was ihm Wilhelm aus Paris geschrieben hatte: „Ou kannst so reisen, daß du mich von Marseille aus in Paris besuchst. Ou mußt hier alles sehen, was wir zu Hause gut benutzen können. Oie Ausstellung hat amerikanische Maschinen aufzu- weisen für die Holzbehandlung, von denen wir keine Ahnung haben." Maschinen! also fahre ich über Frankreich. — Es war so. Oie Brüder studierten die Maschinen eifrig. Auch Gskar erstaunte über die Schönheit der pariser Tischlerkunst und anderer Erzeug- nisse. Wilhelm wies immer darauf hin, wie vor allem die Eng- länder verständen, praktische Möbel herzustellen. Oa kam ihnen der Gedanke, über London heimzufahren. Meister Falke war ja früher auch einmal in London gewesen. Zn London zeichnete Wilhelm fleißig und sammelte allerhand Skizzen. Doch trotz all des Schönen, was er da sah und trotz der tausend Anregungen, die er für die Ausübung seines Berufes fand, blieb er nicht allzu lange in England. Bereits nach einigen Monaten brach er auf zur Reise in die Heimat. Er beschloß, den Weg über Hamburg zu nehmen. Gskar dagegen wollte über Roln und Düsseldorf heimfahren. Er wollte mit einigen Fabrikanten verhandeln, die in Paris Maschinen ausgestellt hatten. \7. (Eine Reichstagswahlversammlung. Eines Morgens kam Wilhelm in Hamburg an. Er trat auf die ihm wohlbekannte Straße, die aber heute ein anderes Gesicht

9. Meister Bindewald als Bürger - S. 155

1912 - Dresden : Köhler
155 „3a, so lange das Heer so schlagfertig bleibt, so unübertroffen in Be- waffnung, Ausbildung und Kühlung, wie wir es heute sehen, so lange wird Europa der Kriede erhalten bleiben." „Deutschland hat gut Politik machen, wenn es solche Trümpfe in den Karten hat." Stolz war Wilhelm, daß auch er zu diesem Heer gehörte! Oer Abschied von den Gffizieren, von dem einst so gefürchteten Feldwebel, der auch alle Kehler gesehen hatte und der nun doch nebst gar manchem Unteroffizier ein guter Freund geworden war, ging allen nahe. „Auf Wiedersehen," riefen sich die Kameraden zu, dann knöpften sie die Troddeln an die Lpazierstöcke und sangen das alte Lied: „Es lebe der Ueservemann!"------------- Ein großartiger Arbeitsnachweis sorgte dafür, daß fast alle untergebracht wurden. während seiner Mlitärzeit war Wilhelm volljährig geworden. Oer Großvater hatte zu diesem bedeutungsvollen Tage einen recht belehrenden Geburtstagsbrief geschrieben: Mein lieber Enkelsohn! heute vollendest Du Dein 21. Lebensjahr. Morgen feierst Du Deinen Geburtstag und trittst als „Dolljähriger" oder „Mündiger" Dein 22. Lebens- fahr an. Das ist ein bedeutungsvoller Tag für Dich. Du wirst nun voll geschäftsfähig. Solange Du das 7. Lebens- jahr noch nicht vollendet hattest, warst Du zwar rechtsfähig, aber völlig g e- schäftsunfähig. Nur Dein Dater, Dein gesetzlicher Vertreter (bei andern Mutter oder Vormund), konnte für Dich handeln. Nachher wurdest Du beschränkt geschäftsfähig. Zu seinen Willenserklärungen bedarf ein solcher Minderjähriger der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters, sofern er nicht lediglich einen rechtlichen Vor- teil erlangt, will er mit Erlaubnis seines gesetzlichen Vertreters in Dienst oder Arbeit treten, so kann er selbständig den Dienst- oder Arbeitsvertrag abschließen und aufheben, will er ein Erwerbsgeschäft selbständig betreiben, so muß sein gesetzlicher Vertreter einwilligen. Indes kann er dann alle Rechtsgeschäfte, die mit seinem Geschäftsbetrieb zusammenhängen, selbständig abschließen. Ausnahmsweise können Minderjährige, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, durch das Vormundschaftsgericht für volljährig erklärt werden. wer volljährig ist, kann aber auch wieder entmündigt, also unter Vormundschaft gestellt werden, wenn er 1. infolge von Geisteskrankheit oder von Geistesschwäche seine Angelegenheiten nicht zu besorgen vermag,- 2. durch Verschwendung sich und seine Kamilie der Gefahr des Notstandes aussetzt,-

10. Vaterlandskunde - S. 147

1831 - Leipzig : Reclam
147 nand; in dem Garten hinter dem Königlichen Schlosse ist ein nicht sehr großes Gebäude, von hohen Baumen umschattet, errichtet, in welchem in einer Vertiefung der Sarg mit den theuern Ueberresten stehet. Ucber dieser Gruft aber stehet auf einer Erhöhung ein anderer Sarg mit dem Bildnisse der Königin, aus dem schönsten Marmor gehauen, und, wie man mir sagte, auf's ähnlichste getroffen, so daß es den Anschein hat, als schlummere sie auf ihrem Ruhebette. Auf Verlangen wird dies Fremden gezeigt, in die Gruft selbst aber kann Niemand als der König gelangen. Zu ihrem An- denken, welches gewiß langer als der Marmor, der ihre Hülle darstellt, bey den Preußen im Andenken blei- den wird, hat mau, wie mir ebenfalls erzählt würde- einige milde Stiftungen, die ihren Namen haben, er- richtet, wie z. B. die Lu isenstiftung, eine Anstalt zur Erziehung junger Frauenzimmer für das häusliche und öffentliche Erziehungswesen; das L u i se n d e n k m a l, zur Ausstattung tugendhafter Mädchen, u. s. w. Auch das Schloß.in Charlottenburg ist sehr schön, obgleich es nicht vorzüglich groß' ist —- im Sommer ist es häu- fig der Aufenthalt des Königs und der Königlichen Prin- zen und Prinzessinnen. Hiermit schloß Ferdinand seine Erzählung, und August meinte, wenn er groß gewor- den wäre, wolle er ebenfalls nach Berlin gehen, und sich die vielen Merkwürdigkeiten in demselben besehen. L. Der Regierungsbezirk Potsdam. Potsdam gehört zu den schönsten Städten uns fers Vaterlandes, und enthalt ebenfalls mancherley Sehens- und Merkwürdigkeiten. Sie liegt an der Ha- vel, welche hier viele Seen bildet und die Nurhe aufnimmt, und ist von mehrern Anhöhen umgeben, von denen man die schönsten und herrlichsten Aussich- K 2
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