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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Bd. 2 - S. 411

1854 - Leipzig : Engelmann
411 Das französische Kaiserreich. Godop sich klagend an ihn wandten und ihn somit zum Schiedsrichter zwischen Vater und Sohn machten, um die ganze Familie mit den Stricken einer falschen und heimtückischen Politik zu umgarnen. Ohne seine Gesinnung und Absicht kund zri geben, lud er sowohl das alte Königspaar mit ihrem Friedensfürsten als Ferdi- nand zu einer persönlichen Unterredung nach B apon ne. Vergebens warnten die Freunde des letztern vor dieser Reise; vergebens suchte das Volk im Vorgefühl des kommenden Unheils durch Ausspannung des Wagens den Prinzen an der Fortsetzung der verhängnisvollen Reise zu hindern, der kraftlose Ferdinand wagte nicht, dem Gewaltigen zuwiderstreben. Erbegab sich nach Bay onne, wo er- den Friedensfürsten und seine Eltern bereits vorfand. Hier wurde der schwach- sinnige Karl Iv. durch den von Napoleon gewonnenen Godoy beredet, die Thron- entsagung zurückzunehmen, aber nur, um sich der wiedererlangten Krone sür sich und seine Nachkommen zu Gunsten Napoleons und seines Geschlechts abermals zu entaußern und den verhaßten Sohn seines Erbes zu berauben. Der charakter- lose Ferdinand, eines kräftigen Entschlusses unfähig, wurde durch Napoleons Dro- hungen und Ranke zur Anerkennung dieses diplomatischen Gewaltstreichs gebracht. Jur Genüsse einer Jahresrente lebte er fortan in Frankreich, unbekümmert um den großen Kampf, den sein Volk um Freiheit und Nationalität führte. Napo- leon ließ durch eine Versammlung spanischer Notablen (Constitutions-Junta) sei- nen Bruder Joseph als König von Spanien anerkennen, umgab ihn mit einem klug gewählten Ministerium und suchte die Nation durch eine freisinnige, an die alte Cortesverfassung sich anschließende Constitution und ein treffliches Gerichts- wesen sür die neue Ordnung zu gewinnen; allein der fürchterliche Aufstand in Madrid, wodurch noch vor Beendigung des diplomatischen Spiels in Bayonne gegen 1200 französische Krieger aus Mürats Heer der Volksrache zum Opfer sie- len, bewies, daß die Nation sich der fremden Zwingherrschast nicht so leicht fügen werde als das kraftlose Königshaus. Karl Iv. starb rühmlos und vergessen in Rom, wohin er sich mit seiner Familie und dem Friedensfürsten zurückgezogen. §. 756. Der spanische Krieg. Noch ehe Joseph Bonaparte, nach Abtretung des Königreichs Neapel an seinen Schwager Mürat, mit einem französischen Heer seinen feierlichen Einzug in Madrid hielt, hatte sich das von einem Theil des Adels und der zahlreichen Priesterschaft geleitete Volk allenthalben erhoben und durch Errichtung von Junten in den bedeu- tendsten Städten und durch blutige Aufstände wider die Franzosen ffeinen Haß gegen die neue Ordnung zu erkennen gegeben. Erstaunt blickte Europa auf die ungewohnte Erscheinung eines Volkskrieges, der sich von Spanien nach Portugal ausdehnte und von Napoleons tapfern Streitern nicht be- zwungen werden konnte. In allen Landschaften bildeten sich bewaffnete Schaaren abgehärteter Bauern unter kühnen Führern, die, begünstigt durch die Schluchten und Berghöhen ihres Landes, den französischen Truppen hart zusetzten; die Städte verschlossen ihre Thore und der Heldenmuth, womit Saragossa unter Pala fox, Girona unter Alvarez, Hostalrich, Murviedro (das alte Sagunt), Valencia u. a. O. die stürmenden Franzosen zurückschlugen, erinnert an Numantia und Sagunt. Die Engländer, erfreut, daß dem französischen Gebieter ein neuer mächtiger Feind erstanden, leisteten den Spaniern und Portugiesen kräftigen Vorschub und begannen dann, von den Eingebornen unterstützt, in der pyrenäi- schen Halbinsel den ersten erfolgreichen Landkrieg wider ihre Gegner. Wahrend 6. Juni 1808. 2. Mai 1808.

2. Bd. 2 - S. 413

1854 - Leipzig : Engelmann
413 Das französische Kaiserreich. den Truppen Jünots freie Ueberfahrt nach Frankreich zugestanden hatten — da schien die Sache der Franzosen in der pyrenaischen Halbinsel verloren. tz. 757. Die Constitution vom Jahre 1812. Sollte aber Na- poleon mit seinen kriegskundigen Heeren, die Könige entthront und Nationen unterjocht hatten, vor ungeübten Schaaren zurückweichen und den verhaßten Engländern das Feld raumen? Diesen Gedanken ertrug sein Stolz nicht. Nachdem er durch neue Aushebungen seine Truppen verstärkt, rückte er selbst an der Spitze mächtiger, wohlgerüsteter und von trefflichen Führern, wie Soultu. A. befehligter Heere über die Pyrenäen. Die aller Zucht, Ord- nung und Uebung ermangelnden Schaaren der Spanier, die ohne Kriegs- plan dem größten Schlachtengewinner entgegen traten, wurden leicht über- wunden (bei Burgos, Espinosa, Tudela, Somosierra), so daß der Kaiser schon nach vier Wochen als Sieger in Madrid einziehen und seinem Bruder ^8o“° Joseph den Thron zurückgeben konnte. Jndeß Napoleon in der Hauptstadt neue Einrichtungen traf, die Spanier durch Milde und Drohungen zur An- erkennung Josephs zu bewegen suchte und über einige der Schuldigsten stren- ges Strafgericht hielt, bestanden seine Feldherren blutige Kämpfe gegenisos — Bandenführer und Engländer. Saragossa wurde nach der verzweifeltsten 3°i8ot' Gegenwehr („das Mädchen von Saragossa") eingenommen und Palafox als Gefangener nach Frankreich geführt; die englischen Heere beschränkten 1809, sich auf die Vertheidigung Portugals (nachdem jedoch Moorc's Helden- kampf und Heldentod bei Coru nn a und Welkes ley's swellington'sj i«. Ja«. Sieg bei Talavera bewiesen, daß die britischen Landheere an Muth28.Juli. und Tapferkeit den Kriegern der Marine nicht nachständen); auch Sevilla und ganz Andalusien und Granada geriethen in die Hände der Fran- zosen. Und dennoch hielt sich Spanien aufrecht. — Je siegreicher die Feinde im Felde waren, desto planmäßiger bildete sich der kleine Schaaren- krieg (Guerilla) aus, besonders als es dem von Napoleon absichtlich nach dem fernen Dänemark entsendeten Marquis La Romana auf die Kunde von der Erhebung seines Vaterlandes gelungen war, mit 18,000 Spaniern, dem Kern der Nation, auf englischen Schiffen von Dänemark aus in die Heimath zu entweichen. Der kriegerische Geist der alten Spanier erwachte wieder und indeß die Nationalregierung (höchste Regentschaft) in Ca- d ix (das allein allen Stürmen der Feinde Trotz bot und darum nach dem Falle von Sevilla zur politischen Hauptstadt des Landes erhoben ward) ihre Dekrete gegen Joseph und seine Anhänger schleuderte und durch Einberufung einer Nationalrepräsentation die für Spaniens Zukunft so folgen- reiche neue Cortesverfassung herbeiführte, hielten verwegene Banden- sührer Kriegsmuth, Fanatismus und Selbstvertrauen im Volke wach. Es war ein merkwürdiges Geschick, daß in demselben Augenblick, wo das Volk mit Wuth und Begeisterung gegen die Franzosen und ihre Einrichtungen kämpfte, die durch Volkswahl bestimmten und größtentheils dem gebildeten und gelehrten Stande angehörigen

3. Bd. 2 - S. 524

1854 - Leipzig : Engelmann
524 Die Zeit des französischen Bürgerkönigthums. ten, die Kinder je nach dem Geschlechte dem Glauben der Eltern folgten. Dieses Gewohnheitsrecht hatte in die Gesetzgebung verschiedener Lander von gemischter Bevölkerung, als dem Grundsätze der Rechtsgleichheit entsprechend, Eingang ge- funden. Im Jahr 1825 wurde das preußische Gesetz, wornach bei Mischehen die Kinder sammtlich im Glauben des Vaters erzogen werden sollten, wenn nicht der einmüthige Wille beider Eltern anders verfügte, auch auf Westfalen und die Rheinprovinz ausgedehnt. Da hier nun häufiger der Fall eintrat, daß protestan- tische Männer der altern Provinzen sich mit katholischen Töchtern des Landes vermahlten, als umgekehrt, so gerieth die Geistlichkeit in Besorgniß, die katholi- sche Kirche möchte verkürzt werden. Die rheinischen Bischöfe holten in Rom Ver- sa. März haltungsbefehle ein. Ein Breve des Papstes erklärte gemischte Ehen für unerlaubt, 1830- doch für gesetzlich gültig, und gestattete die kirchliche Einsegnung nur unter der Be- dingung, daß das Brautpaar die katholische Erziehung sammtlicher Kinder vor- her gelobe, sei dies nicht der Fall, so könne die Trauung zwar in Gegenwart des Geistlichen statt finden, aber ohne alle kirchliche Feier. Durch Unterhandlungen mit den rheinischen Bischöfen erwirkte jedoch die preußische Regierung eine still- schweigende Ermäßigung des Breve und erlangte, daß die meisten Mischehen auch ohne jene Vorbedingung eingesegnet wurden. Auch der Weihbischof Clemens Droste zu Visch er ing, ein strengkirchlicher, von ultramontanen Einflüsien 1836. geleiteter Mann, gab bei seiner Erhebung auf den erzbischöflichen Stuhl zu Köln das Versprechen, gemäß dieser Uebereinkunft zu verfahren. Kaum war er aber im Besitz seiner Würde, als er seiner Geistlichkeit gebot, sich genau an das Breve zu halten und die Trauung nur nach vorausgegangener Zusage katholischer Kin- dererziehung zu verrichten. Einflüsterungen im Beichtstuhl prägten den Frauen die Nothwendigkeit der kirchlichen Einsegnung zur Gültigkeit der Ehe und zum Seelenheil ein und verwirrten die Gewissen. Zu gleicher Zeit ließ sich der Erzbischof von seiner ultramontanen Umgebung zu einem strengen Verfahren wider die Her- mesianer bewegen. Umsonst erinnerte die preußische Regierung an das Ver- sprechen und drohte mit Amtsentsetzung; der Erzbischof beharrte aus seinem ^1837°"' ®'nne* Da wurde er plötzlich verhaftet und nach der Festung Minden abgesührt, „weil er sein Wort gebrochen, die Gesetze untergraben und unter dem Ein- flüsse revolutionärer Parteien die Gemüther aufgeregt habe." Dies gab das Signal zu einem heftigen Streite sowohl zwischen der preußischen Regierung und dem römischen Stuhle, der vor jeder Unterhandlung die Wiedereinsetzung des gefangenen „Märtyrers" verlangte, als zwischen den streitlustigen Gelehrten bei- der Confessionen. Die öffentliche Meinung war getheilt. Die Katholiken sahen in dem Verfahren eine Unterdrückung der Kirche durch den Beamtenstaat und erhoben den Ruf nach Unabhängigkeit der Kirche vom Staate; die Protestanten faßten den Streit auf als „Kampf deutscher Freiheit und römischer Herrschaft." Die „kirchlichen Wirren" nahmen noch zu, als der Erzbischof Du- nin von Gnesen und Posen ein ähnliches Verbot der kirchlichen Trauung von Mischehen ohne Zusicherung katholischer Erziehung ergehen ließ und, nach Berlin geladen, sich der ihm auferlegten Haft durch die Flucht entzog, dann aber nach der Festung Colberg abgeführt ward. Unter diesen Umstanden bestieg Friedrich 7'is4oni ® iifyetm Iv. den preußischen Thron und richtete seine ganze Sorgfalt auf die Beruhigung der Kirche. Er setzte den Erzbischof Dunin auf eine sehr zweideutige Zusage hin in Freiheit, er gestattete den unmittelbaren Verkehr der Bischöfe mit Rom; er entließ den Erzbischof Droste seiner Haft und sprach ihn in einein ehren- vollen Brief von aller Schuld an revolutionären Umtrieben frei, nachdem er mit ihm und dem römischen Stuhl übereingekommcn, daß er selbst wegen Kränklich-

4. Bd. 2 - S. 547

1854 - Leipzig : Engelmann
547 Die pyrenätsche Halbinsel. Mar oto, der, wahrend er sich das Vertrauen des finstern, mißtrauischen In- fanten zu erhalten wußte, mit Espartero geheime Unterhandlungen anknüpfte, die endlich zu dem Vertrag von B erg ara führten, worin von Seiten der Insurgenten Niederlegung der Waffen, von Seiten Espartero's Amnestie gelobt und Bestätigung der baskifchen und navarrefischen Fueros in Aussicht gestellt wurde. Umsonst erließ Don Carlos einen Aufruf, worin er Maroto für einen Verrather erklärte; sein Ansehen war dahin und das Vertrauen seiner Um- gebung auf einen erfolgreichen Ausgang dermaßen geschwächt, daß die meisten seiner Offiziere und gegen 300 Priester nach Frankreich flüchteten, worauf er selbst mit seiner Familie den Schutz der französischen Regierung ansprach. Nach einem mehrjährigen Aufenthalt in Bourges erhielt er, nach Abtretung sei- ner Ansprüche an seinen ältesten Sohn (Graf v.montemolin) die Er- laubniß, sich nach Italien zu begeben. — In Catalonien setzten die Karlisten den Kampf noch ein Jahr lang fort, bis auch sie, von Espartero überwältigt, auf französischem Gebiete Zuflucht suchen mußten. An 30,000 Karlisten über- schritten mit ihrem Führer Cabrera die Pyrenäen, und sprachen, an Allem Mangel leidend, die Hülfe des Nachbarvolks an. tz. 828. Parteikampfe und Ho fintri grien. Bald darauf wurde Espartero, nunmehr zum Herzog von Vittoria erhoben, der Retter der spanischen Volksrechte gegen die Ranke des Hofs und die diplomatischen Künste der Rückfchrittspartei. Christine nämlich, eine sinnliche, leidenschaftliche und selbstsüchtige Frau, war weit entfernt, dem Freiheitsbedürfniß des Volks durch zeitgemäße Reformen Rechnung zu tragen. Sie bediente sich der Cortes nur, um die Ausschließung des Jnfanten Don Carlos und seiner ganzen Linie von der Erbfolge und die Einziehung seiner Güter dekretiren zu lasten; im Uebrigen regierte sie, getreu den Lehren und dem Beispiele ihres Freundes Louis Philipp, nach dem alten System und beleidigte das Ehrgefühl des Volks durch ihre rück- sichtslose Hingebung an den schönen Kammerherrn Munnoz (Herzog von Rianzares), mit dem sie sich zuletzt zur linken Hand trauen ließ. In vielen Städten kam es zu unruhigen Auftritten; Klöster wurden zerstört, Mönche ver- folgt und ermordet, Gräuel aller Art begangen; der Ruf nach der Constitu- tion vom Jahr Zwölf (§. 757.) ertönte durchs ganze Land. Die Re- gentin suchte durch einen Ministerwechsel und durch verschiedene Zugeständniste den Sturm zu beschwören, aber die Opposition der Cortes war so mächtig, daß sich die Regierung zu wiederholten Kammerauslösungen gezwungen sah; die ganze Nation war jetzt nicht mehr in Liberale und Servile, sondern in Exa l- tados (P r og r essi st e n) und Moderados getheilt. Die erstern forderten mit Ungestüm die Constitution von 18 12 (mit Einer Kammer) und als Christine deshalb Madrid in Kriegsstand erklärte und die Nationalgarde auflöste, da zog eine Abtheilung Bürgermilizen nach La Granja (St. Ilde- fonso), dem Aufenthaltsort der Königin, und zwang sie zur Aufhebung des Be- lagerungszustandes, zur Herstellung der Nationalgarden und zur Einführung der Constitution vom Jahr Zwölf, bis die neu einzuberufende constituirende Ver- sammlung eine neue Verfaffung entworfen haben würde. Diese kam im nächsten Jahr mit der Abänderung in ein Zweikammersystem und mit andern paffenden Modisicationen zu Stande; allein es erwies sich bald, daß die Königin, trotz aller Zusagen, wenig Lust hatte, in ächt constitutionellem Sinn zu regieren. Durch wiederholte Kammerauflösungen und Wahlumtriebe brachte sie die Moderados in die Cortes und in die Regierung und erließ ein unvolksthümliches Gemeindegesetz. Da bildeten sich in Madrid und in verschiedenen Städten Aufstände und Junten, 35 * 31. Aug. 1839. 1845. 1835. Auaust 1836. 1839.

5. Bd. 2 - S. 548

1854 - Leipzig : Engelmann
548 Die Zeit des französischen Bürgerkönigthums. was die Regentin nöthigte, das Haupt der Exaltados, Espartero, zum Mi- nisterpräsidenten zu ernennen und ihm die Bildung eines Cabinets zu übertragen. Am 16. Sept. J 840 hielt der Herzog von Vittoria seinen feierlichen Einzug in die Hauptstadt, und stellte alsbald an die Königin die Forderung, das Gemeinde- (Ayuntamiento-) Gesetz zurückzunehmen, die Camarilla zu entfernen und die Cortes aufzulösen. Dadurch in ihrem Herrscherstolz gekrankt und doch außer Stande, die Anmuthung zurückzuweisen, dankte die König-Regentin ab und Octvber. begab sich nach Frankreich, worauf Espartero von der neugewählten Cortes- Sí8?íni Versammlung zum Regenten ernannt ward. Die Regierung des Herzogs-Re- genten, vortheilhaft für Handel, Industrie und innern Verkehr, war von kurzer Dauer. Die Intriguen der von Frankreich unterstützten, mit unermeßlichen Schätzen versehenen Königin Christine, der Neid seiner mit jedem Tag sich meh- renden Gegner, und der Haß, den sich der englisch-gesinnte Herzog und seine als A n g l o - Ay a euch o s bezeichneten Anhänger durch die blutige Unterdrückung aller Aufstandsversuche in Barcelona, Madrid (Diego Leon) und andern Orten zuzog, erschwerten ihm die Regierung und erzeugten, als er zuletzt auch noch mit dem Papst und der Geistlichkeit zerfiel, eine solche Gährung im ganzen Lande, daß er sich nicht länger halten konnte. Als der von Christina gewonnene und mit Geld reichlich versehene General Narva ez in Valencia landete und mit einem zahlreichen Heer auf die Hauptstadt losrückte, zog sich Espartero mit seinen Truppen nach der Sierra Morena und dann, als die Kunde von der Uebergabe ;!() 3uü Madrids zu ihm gelangte, nach Cadix, von wo er sich nach England überschiffte. 1843. Der Fall des Regenten und die Verfolgung der Ayacuchos war ein Sieg der französischen Politik über die englische. Bald nachher wurde die junge Königin Novbr. Isabella für volljährig erklärt, Narvaez, nachdem er mehrere Aufstandsversuche strenge unterdrückt, zum Herzog von Valencia und zum Ministerpräsidenten erhoben und Maria Christina nach Spanien zurückgerufen. Von deni an herrschte die französische Politik in Madrid, und Louis Philipps Klugheit umstrickte Spa- nien wie Frankreich mit den Netzen einer volksfeindlichen, freiheitgefährdenden Staatskunst. Nach französischer Eingebung wurde durch Maria Christina und die wieder zur Herrschaft gelangten Moderados die Verfassung zu Gunsten der Königsmachtabgeändert, die Volkssouveränetät gestrichen, die Preßfreiheit be- schränkt und wegen eines Concordats mit dem päpstlichen Stuhle Einleitungen getroffen. Die Krone setzte aber Louis Philipp seiner Politik durch die spanische Doppelheirath auf. Nachdem nämlich die europäische Diplomatie Jahre lang geschäftig gewesen, der jungen Königin von Spanien einen passenden die Interessen keiner der Großmächte gefährdenden Gemahl auszusuchen und deshalb bald einen neapolitanischen Prinzen (Prinz von Trapani), bald den Grafen von Montemolin, bald andere eingeborne und fremde Bewerber vorschlug, brachte es Louis Philipp in Verbindung mit Maria Christina dahin, daß die verzogene, von ihrer Mutter sittlich und geistig verwahrloste Isa b el la mit ihrem Vetter Franz von Assis vermählt ward, und zu gleicher Zeit ihre jüngere Schwester ihre Hand und damit die Anwartschaft auf den spanischen Thron dem Herzog von Montpensier, dem jüngsten Sohne Louis Philipps, reichte. Dieses durch die Ränke des französischen Königs und der herzlosen Mutter Isabella's zu selbst- süchtigen Zwecken geschmiedete Ehebündniß, das eine merkliche Spannung zwi- schen der englischen und französischen Regierung erzeugte, erwies sich nur zu bald als ein unheilvolles. Die junge Königin, von ihrer ausschweifenden, habsüch- tigen Mutter nur auf Sinnengenüsse hingewiesen, aller höhern und edlern Ideen, Gefühle und Regungen unfähig, wurde ihres körperlich und geistig schwachen

6. Bd. 2 - S. 74

1854 - Leipzig : Engelmann
74 Das Zeitalter der Reformation. 1533. 1534. 1539, einer Scheidung zu erlangen. Gestützt auf eine Reihe von Gutachten einhei- mischer und auswärtiger Universitäten und gelehrter Körperschaften über die Unzulässigkeit seiner Ehe, ließ er sich durch den zum erzbischöflichen Stuhl von Canterbury erhobenen Thom. Cranmer eigenmächtig scheiden, nachdem er sich schon vorher mit Anna hatte trauen lassen (1532); er nöthigte ferner den Klerus, ihn als Oberhaupt der englischenkirche anzuerkennen und brachte das servile Parlament zu einer Reihe von Beschlüssen, durch die des Papstes Autorität über England abgeschafft wurde. Der hoffärtige Kar- dinal Wolsey, der bisher den König unbeschränkt geleitet, starb in Un- gnade, weil er die Scheidung lässig betrieben und Thomas Cromwell, ein dienstfertiger Knecht seines despotischen Gebieters, erlangte die Kanzlerwürde und leitete, in Verbindung mit Cranmer, die kirchlichen Neuerungen nach Heinrichs Laune. Die zahlreichen Klöster wurden gewaltsam aufgelöst; die Mönche und Nonnen kaum vor Hunger geschützt und die reichen Klostergüter theils der Krone verliehen, theils an Höflinge verschenkt, theils zu wohlthatigen Anstalten ver- wendet. Gegen die Schatze alter Kunst und Wissenschaft verfuhr man dabei mit rohem Vandalismus. — Nächst den Klöstern wüthete der König besonders gegen Gnadenbilder und andere Gegenstände einer abergläubischen Verehrung. Beckets (§. 372.) Grab mit dem reichen Altäre wurde geschändet und beraubt und das Andenken des alten Heiligen durch eine lächerliche Procedur gehöhnt; mit hölzernen Heiligenbildern zündete man die Flammen an, die Papisten wie Lutheraner verzehrten; die erstem traf der Zorn des despotischen Königs, weil sie, wie der ehrwürdige Bischof Fisher und der von klassischer Bildung und hel- lenischem Witz durchdrungene Thomas Morus (§. 433.), seine Gewaltmaß- regeln wider Papst und Kirche mißbilligten; die letztern der Grimm des scholasti- schen Theologen, der seine einst gegen Luther behaupteten Ansichten auch später noch festhielt. Darum ließ er nicht nur alle Dogmen, Gebräuche, Eeremonien und hierarchische Einrichtungen der alten Kirche bestehen, sondern er beschränkte auch den anfangs gestatteten Gebrauch der von dem flüchtigen Tindall über- setzten englischen Bibel und gebot durch das S ta tu t der sech s „B lu t"- Artikel bei Todesstrafe die Beobachtung des Cölibats, der Ohrenbeichte, der Mönchsgelübde, der Sti llmessen, der Substanzverwandlung und der Kelch entzieh un g. §. 502. Wie Heinrich Viii. mit dem religiösen Bewußtsein des Volks ein tyrannisches Spiel trieb, so auch mit dem Leben seiner Unterthanen und den Köpfen seiner Frauen. Als die Enthauptung Fishers und More's und die blutige Verfolgung der Karthäuser und anderer päpstlich Gesinnter die Rache des römischen Hofs hervorrief, und ein furchtbarerbannfluch gegen den König und seine Anhänger ausging und von dem englischen Kardinal Pole, einem Verwandten des Königs, verbreitet wurde, ließ dieser die 80jährige Mutter desselben, den letzten Sprößling der glorreichen Planta- genets, und alle seine Freunde auf dem Blutgerüste oder am Galgen ster- den; und als die Unzufriedenheit über die Auflösung der Klöster im Norden des Reichs eine Empörung unter dem Landvolk erregte, wobei Mönche die

7. Bd. 2 - S. 28

1854 - Leipzig : Engelmann
28 Das Zeitalter der Reformation. mit der politischen Unabhängigkeit siegend einzog, zu dem sich im Süden von Frankrech über 2000 Gemeinden bekannten, der in Italien und Spanien, in der Nahe des Papstes und des Kaisers, Anhänger zählte und der in seiner äußersten Strenge als presbyterische Kirche in Schottland auf dentrümmern der Kloster und Domkirchen sein Panier auf- pflanzte. — Auch nach Deutschland drangen Calvins Grundsätze und ver- größerten die Spaltung und Zerrissenheit. In der Rheinpfalz gelangte der im Heidelberger Katechismus niedergelegte Calvinische Lehr- begriff zur Herrschaft, was bei den lutherischen Fürsten solche Erbitterung hervorrief, daß sich der Kurfürst durch ein Bündniß mit auswärtigen Staa- ten (Niederlanden, England und Frankreich) gegen Angriffe sichern zu müssen glaubte. In Frankreich rang die neue Kirche lange mit der alten um den Sieg. Franz I., im Bunde mit den protestantischen Fürsten Deutschlands und mit dem schismatischen König von England, hatte manche Aufforderun- gen zum Abfall von Rom. Auch ging er mehrmals mit dem Gedanken einer Reformation um und ließ an Melanchthon dringende Einladungen ergehen. Aber theils seine Verbindung mit dem Papst, der die Besetzung der geist- lichen Stellen dem König überließ *) und ihm zur Wiedererlangung des Herzogthums Mailand unentbehrlich schien, theils sein despotischer Sinn, der jede freie Volksbewegung haßte, hielten ihn bei der alten Kirche fest. Am Hofe selbst dachte man über Religion so gleichgültig wie in Italien; und wie hätten wollüstige und genußsüchtige Hofleute an der calvinischen Sittenstrenge Gefallen finden sollen? Bald ergingen daher Verbote gegen das Einbringen calvinischer und lutherischer Schriften; die verwegensten Reformations-Prediger starben in den Flammen und die Zerstörung mehrerer von Waldensern bewohnten Ortschaften in der Provence bewies die ernste Absicht des Hofes, die alte Kirche bei ihren herkömmlichen Rechten zu erhalten. ’*) Durch das zwischen Franz I. und Leox. (14. Dcc. 1515) abgeschlossene Concor- dat wurden die alten Freiheiten der gallicanischen Kirche, wornach die geistlichen Corpo- rationen ihre Obern selbst wählten, sehr beschränkt; der König erlangte dadurch die Be- fugniß, zu allen geistlichen Stellen (10 Erzbisthümer, 85 Bisthümer, 527 Abteien) mit geringen Beschränkungen zu ernennen, was ihm große Vortheile brachte und den Klerus der Krone unterordnete; von dem an wurden einträgliche Pfründen von dem Hofe als Be- lohnung für Verdienste im Felde oder Kabinet oder aus Gunst ertheilt; dem Papst wurden dafür die an das Recht der Bestätigung geknüpften Ann aten und die von den Concilien zu Constanz und Basel bestrittene Superiorität über die Kirche zuerkannt. §. 448. „Nach Spanien kamen die Gedanken der Reformation in des Kaisers Gefolge, umgaben vielleicht noch sein Sterbebett und wurden von Einzelnen mit hoher Begeisterung ausgenommen. Aber der Katholicis- mus, besonders die Heiligenverehrung ist tief verwachsen in den zähen Volks- charakter; Reinheit des Glaubens galt dem Spanier so hoch als Reinheit des Bluts und der Bruder erschlug den abtrünnigen Bruder" (Diaz). Bald

8. Bd. 2 - S. 30

1854 - Leipzig : Engelmann
30 Die Zeitalter der Reformation. des Volks, wenn gleich Englands Machthaber durch tyrannische Gesetze und Gewaltschritte den Religionsbeschlüssen des Parlaments auch dort Geltung zu verschaffen bemüht waren und das ganze irische Kirchenvermögen der eng- lischen Hierarchie und Aristokratie zutheilten. 2. Die deutsche Reformation. r») Die Stimmung in Deutschland. §. 449. Seitdem die Hoffnungen, die man auf die großen Concilien in Constanz und Basel gesetzt, verschwunden waren, herrschte in Deutschland unter allen Standen Verstimmung und Unzufriedenheit über die kirchlichen Zustande. Die Fürsten zürnten, daß alle Mahnungen an die Papste zu einer freiwilligen Selbfterneuerung unbeachtet geblieben; daß die geistliche Gerichtsbarkeit den weltlichen Rechtsgang hemmte; daß der päpst- liche Hof durch Ausdehnung seiner Dispensationsrechte und anderer Befug- nisse Alles an sich reiße; daß durch die Annaten, die Pfründenverleihung an auswärtige Cardinäle, die Sportelerhebung und die mannichfache Besteue- rung der Landeskirchen das Geld aus dem Lande gehe; die deutschen Prä- laten waren ungehalten über die Eingriffe der römischen Curie in ihre Rechte; die niedere Geistlichkeit sah mit Neid auf die Bettelmönche, die, von dem römischen Stuhle mit hohen Vorrechten begabt, jene um allen Einfluß bei dem Volke brachten. Die Frommen nahmen Aergerniß an dem weltlichen Treiben der Prälaten und der Sittenlosigkeit so vieler Geist- lichen; die Aufg eklärten waren empört über den beim Volke absichtlich genährten Aberglauben, der sich in dem übertriebenen Bilder- und Reliquien- dienst und in der Verehrung der Heiligen kund gab; die Gelehrten sahen mit Verachtung auf die Unwissenheit, den Stumpfsinn und die Geiftestrag- heit so vieler Mönche und Geistlichen herab, während sie zugleich den künst- lichen Bau der Scholastik und Kirchenlehre erschütterten, theils mit den phi- losophischen Waffen des klassischen Alterthums, theils durch Forschung in der dem Volke gänzlich entzogenen heiligen Schrift und den ersten Kirchenvätern (so Joh. Goch, Joh. Weffel, Joh. v. Wesel u. A.). Die Reichsstädte sahen sich durch die Befreiung der Geistlichen von ihren Gesetzen und Einrichtungen vielfach beeinträchtigt; ihre Zunftrechte wurden häufig verletzt, das Asylrecht hemmte die Handhabung der städtischen Justiz und Polizei, die Klöster und vielen Feiertage begünstigten Bettelei und Vagabundenleben, dem der ehrsame Bürgerstand vor Allem gram war — kein Wunder also, daß die Volks literatu r, die damals in den Städten blühte, ihre Angriffe und ihren Spott gegen Mönche und Geistliche richtete und hierin mit dem Streben der Humanisten zusammentraf (s. Anhang §. 33 ff.). — Noch war in Sachsen und den Nachbarländern der Same der

9. Bd. 2 - S. 34

1854 - Leipzig : Engelmann
34 Das Zeitalter der Reformation. 16. Juni suchte, und eilte damit nach Rom, wo er eine sehr gute Aufnahme fand. 1520. sem Betreiben wurde eine Bulle erlaffen, in der eine Reihe von Luthers Sätzen als irrgläubig verdammt, seine Schriften zum Feuer verurtheilt und er selbst mit dem Bann beladen wurde, wenn er nicht innerhalb 60 Tagen widerriefe. Triumphirend kehrte Eck nach Deutschland zurück, wo er als päpst- licher Bevollmächtigter mit großem Uebermuth die Bulle bekannt machte. Aber nur in Köln, Mainz und Löwen kam man der gebotenen Verbrennung der lutherischen Schriften nach, in Sachsen wurde die Bulle gar nicht zuge- lassen, und in ganz Deutschland war man erzürnt über das Verdammungs- urtheil, das der römische Hof, ohne den Angeklagten gehört zu haben, unter dem Einflüsse seines größten Gegners erlassen. Bei dieser Stimmung mach- ten Luthers zwei Schriften: an den christlichenadel deutscher Na- tion und von der babylonischen Gefangenschaft und christ- lichen Freiheit einen mächtigen Eindruck. In der ersten deckt er mit der ganzen Kraft seiner kernhaften Sprache alle Bedrückungen und alle Schmach, die Deutschland seit Jahrhunderten von Rom erfahren, schonungslos auf und fordert zur Abstellung verjährter Mißbräuche und unbiblischer Lehrmei- nungen und Einrichtungen auf*). In der zweiten Schrift erhebt er Zweifel über die Wandlungslehre (Transsubstantiation), bestreitet die Siebenzahl- der Sakramente, spricht dem Volke den Genuß des Kelchs beim Abendmahl zu, und stellt die beseligende Allmacht des Glaubens über die äußere Werk- heiligkeit der Kirche. — Ermuthigt durch die Begeisterung, mit der diese Schriften ausgenommen wurden und durch den Ruf der Freiheit, der durch die deutschen Gauen schallte und sich namentlich in den kecken Satiren eines Hutten (tz. 434.) kund gab, wagte Luther nunmehr einen Schritt, der ihn 10i520c' durch eine unübersteigbare Kluft von der römischen Kirche trennte. Er zog an der Spitze der ganzen Studentenschaft vor das Elsterthor von Witten- berg und warf dort, zur Vergeltung der Verbrennung seiner Schriften, die Bannbulle nebst dem k a n o n i sch e n R e ch t s b u ch e in die Flammen. *) Darin wird dem Klerus die höhere Weihe abgesprochen; alle Christen seien Prie- ster, die Priesterschast nur eine Amtsführung, folglich die Geistlichkeit der weltlichen Obrig- keit unterworfen; das Papstthum solle in die gehörigen Schranken gewiesen, und seiner weltlichen Macht entkleidet werden, Deutschland einen Primas erhalten, vor dessen Ge- richt die Appellationen von den Bischöfen in höchster Instanz, aber nicht nach kanonischem Recht, entschieden würden, die gezwungene Ehelosigkeit (Cölibat) der Geistlichkeit solle auf- hören, der Jugendunterricht verbessert, die Zahl der Klöster beschränkt, der knechtische Eid der Bischöfe abgestellt werden u. dgl. c) Der Reichstag zu Worms (April f5*t). §. 455. Als im Anfang des Jahres 1521 der junge Kaiser Karl V., nach seiner Krönung in Aachen, den Rhein heraufzog, ergingen von Hut- ten, Sickin gen und andern Vorkämpfern nationaler Freiheit warme Mahnungen an ihn, sich an die Spitze der Bewegung zu stellen und die

10. Bd. 2 - S. 88

1854 - Leipzig : Engelmann
88 Die Zeit der Gegenreformation. k) Das Tridentiner Concil. tz. 516. Zweimal war die dringend verlangte Kirchenversammlung bereits eröffnet worden (1546—48; 1551—52), ohne zum Ziel zu kommen. Große politische Ereigniffe brachten sie auf einige Zeit in Vergessenheit; aber nach Ab- schluß des Augsburger Religionsfriedens und nach Beendigung der französisch- 1559. spanischen Kriege durch den Frieden von Chateau - Cambresis (tz. 520.) wurde die Mahnung, das begonnene Werk zu vollenden, mit gcößerm Ungestüm erneuert, so daß Pius Iv. das innere Widerstreben bezwang und am 8. Januar 1562. 1562 die Sitzungen eröffnen ließ. Damit begann die dritte Periode des Tridentin er Concils. Die Geschäftsführung lag in den Händen des päpst- lichen Legaten; die Beschlüsse wurden durch Stimmenmehrheit der anwesenden Bischöfe und Ordensvorsteher gefaßt, wobei die Italiener, die die Mehrzahl bil- deten, das päpstliche Interesse gegen die Opposition der spanischen und französi- schen Bischöfe verfochten. Theils dadurch, theils durch Verhandlungen mit ein- zelnen Höfen und Prälaten erhielt die römische Partei zuletzt einen vollständigen »1563. Sieg. Nach der 25. Sitzung wurden die Verhandlungen plötzlich für geschlossen erklärt, worauf Pius die gefaßten Beschlüsse bestätigte, aber deren Auslegung allein dem römischen Stuhl vorbehielt. Diese Beschlüsse bilden die Grund- lage der katholischen Kirche. Sie wurden in den meisten italienischen Staaten, so wie in Portugal, Polen und vom Kaiser unbedingt angenommen, in Neapel, Spanien und Belgien mit Vorbehalt der königlichen Rechte, in Frankreich nur hinsichtlich des Glaubens. Auf den Gang des Tridentiner Concils (in dem die Katholiken ihre Reformation erblick- ten) übte die Bewegung, die dem Protestantismus seine Entstehung gab, eine unverkennbare Rückwirkung. Zu den einflußreichsten Wortführern gehörte der Jesuitengeneral Lainez und der französische Kardinal von Lothringen (Guise). In den Glaubensbestimmungen hielt sich das Tridentiner Concil an die im Mittelalter ausgcbildetcn und bisher gültigen D o g m e n, nur daß cs dieselben einer Re- vision unterwarf und sie in möglichst weite Formen und unbestimmte Aus- drücke kleidete, damit ängstliche Gewissen nicht auf Bedenklichkeiten geführt würden. Da allen Glaubenssätzen das Siegel der Unfehlbarkeit aufgedrückt wurde, so war die einem jeden Dogma beigefügte Verdammung (Anathem) aller derer, die dasselbe ent- weder läugneten oder unkirchlich auslegten, eine natürliche und nothwendige Folge, so sehr auch dadurch die Spaltung zwischen den Confessionen vergrößert ward. Im Uebrigen stellte die Synode eine gereinigte Sitten lehre her, wle es schon Papst Adrians Vi. Absicht gewesen (§. 458.), begründete eine strengere Kirchenzucht, schärfte den Bi- schöfen die Pflichten ihres Amtes, namentlich die Beaufsichtigung ihres Klerus ein, führte manches Altkirchlichc zurück und schaffte viele Mißbräuche ab. Da das Triden- tiner Concil als die Standarte der katholischen Kirche angesehen ward, so fanden fortan keine weitern Synoden statt und die Repräsentativ-Verfassung der mittelalter- lichen Kirche mußte einer absolut-monarchischen weichen. Auf diese Weise wurde jedem Streben nach Reformen und Neuerungen vorgebeugt und der Charakter der Stä- tigkeit (Stabilität) dem Katholicismus aufgedrückt, wogegen das Wesen des Pro- testantismus Fortbildung und Bewegung ist. Die katholische Kirche hat den Vorzug der Einheit und Unwandelbarkeit, sie besitzt einen kunst- und pocsiereichen Cultus und nimmt eine unabhängige, selbständige Stellung dem Staate gegenüber ein — die prote- stantische Kirche steht in diesen Punkten der Schwesterkirche nach; aber sie besitzt dafür das hohe Gut der Freiheit; sie herrscht auf dem Gebiete der Wissenschaft, und die neuere Theo- logie und Philosophie verdanken derselben ihre Ausbildung.
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