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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Bd. 2 - S. 309

1854 - Leipzig : Engelmann
Die Reformatwnsversuche der Regenten und Minister. 309 sachern Rache zu nehmen. Durch die sogenannte V e r ein ig un gs - und Sicherheits-Akte, die er dem durch die Verhaftung von 30 seiner Haupt- gegner geschwächten Reichstag abtrotzte, riß der König das Recht an sich, ohne Befragung der Stande Krieg zu führen, hob den Reichsrath und alle bei der Aenderung der Verfassung noch übrig gelassenen Schranken aus und gewährte dem Bürgerstand den Zutritt zu allen Aemtern und die Befugniß, Rittergüter zu erwerben. Durch eine neue drückende Steuer mir dem nothwendigen Gelde versehen, setzte jetzt Gustav den Krieg zu Wasser und zu Lande mit Ernst gegen Rußland fort; allein so viele Proben er auch von persönlicher Tapferkeit ablegte und so glänzend der Waffenruhm der Schweden auch erneuert wurde, so ließ der 14 August Friede von Werelä doch die frühern Grenzen bestehen und der kostspielige Krieg 179°- blieb ohne allen Gewinn. Noch bluteten die Wunden, die der russische Krieg geschlagen, und eine schwere Schuldenlast drückte das Land, als Gustav, nun- mehr im Bunde mit Rußland, auf einen neuen Krieg mit Frankreich sann, um der Verbreitung 'bec Revolutionsideen entgegenzutreten und in der Rettung des unglücklichen Ludwigs Xvi. seinen ritterlichen Sinn zu bewähren. Schon hatte Gustav eine Reise nach Deutschland unternommen, um für diesen, die Kräfte seines Volks weit übersteigenden, Krieg Bundesgenossen zu werben, als sein Unternehmen zuerst an der hartnäckigen Weigerung der Stände, die nöthigen Geldmittel zu bewilligen, scheiterte; und um einen neuen Gewaltstreich abzuwen- den, bildeten einige tiefgekränkte Edelleute eine Verschwörung, in Folge deren Gustav Iii. auf einem Maskenballe von dem ehemaligen Gardeofsicier Ankar-^ssa^ ström eine tödtliche Schußwunde empfing, an welcher er zwölf Tage nachher sm.märz starb. Sein Sohn Gustav Iv., der bis zu seiner Volljährigkeit unter der Leitung Gustav seines Oheims Karl von Südermanland stand, erbte seines Vaters ritter- 1792 — liche Grillen, trieb sie aber zu seinem Unglück auf eine so bedenkliche Höhe, daß 1809- sie seine Absetzung zur Folge hatten (§. 753). 3. Deutschland zur Zeit Friedrichs des Grossen und Josephs Ii. §. 684. a) Das deutsche Reich (vergl. h. 656b). Schon längst war das deutsche Reich als Staatseinheit um alle Achtung gekommen und sowohl das Oberhaupt als die Glieder verfolgten ihre eigenen Interessen, unbekümmert um das Gemeinwohl. Der aus bevollmächtigten Gesandten der Fürsten und Reichs- städte bestehende ständige Reichstag in Regensburg (§. 585. 655.) hatte alles Ansehen verloren, indem er vor Reden und Unterhandlungen selten zu einem Beschluß kam, oder, wenn er dazu kam, demselben keinen Nachdruck zu geben vermochte. Mit kleinlicher Eifersucht verfocht man veraltete Rechte, wachte mit der größten Sorgfalt über Rang, Titel und Stimmberechtigung und widmete zwecklosen Confessionsstreitigkeiten alle Zeit und Thätigkeit, während Fremdlinge oder dem Reiche entfremdete einheimische Fürsten Deutschland zum Schauplatz ihrer Kriege machten und den vielfach getrennten und uneinigen Staatskörper mit Verachtung und Uebermuth behandelten. Die im siebenjährigen Kriege gegen Friedrich Ii. erlassene Achtserklärung wurde mit Hohn und Gelächter vernommen und so gering war das Gewicht, das der Beitritt des deutschen Reichs in die Wagschalc deskriegs legte, daß dasselbe bei den Friedensunterhandlungen inhu- bertsburg nicht vertreten war und der Abschluß ohne seine Zustimmung er- folgte. Der Reichstag hatte nichts dabei zu thun, als dem Kaiser zu danken, daß er mit landesväterlicher Sorge für Erhaltung der Verfassung, Würde und Freiheit des Reichs bedacht gewesen sei, obwohl Deutschlands verwüstete Fluren

2. Bd. 2 - S. 399

1854 - Leipzig : Engelmann
399 Das französische Kaiserreich. 2) Excelmans, Freiwilliger 1791, Divisionsgeneral 1812, Großkanzler der Ehrenlegion 1849, Marschall 1851, gest. 23. Juli 1852, 77 I. alt. §. 748. Der Rheinbund. Durch die Erhebung des Kurfürsten von Bayern und des Herzogs von Würtemberg zur souverainen Königs- würde war bereits die Verfassung des deutschen Reichs aufgelöst. Napoleon kam daher auf den Gedanken, durch Stiftung des Rheinbundes den Süden und Westen von Deutschland dem östreichifchen Einflüsse ganz zu entrücken und an sich zu ketten. Bei der Selbstsucht der meisten deutschen Fürsten und bei der obwaltenden Furcht vor dem gewaltigen Gebieter, auf dessen Seite immer das Schlachtenglück war, fiel es dem schlauen Talley - rand und dem Kurfürsten-Erzkanzler von Dalberg nicht schwer, durch die Aussicht auf Landergewinn und Machtvergrößerung eine Anzahl Fürsten und Reichsstände zur Trennung vom deutschen Reiche und zum Anschluß an Frankreich zu bewegen. Am 12. Juli 1806 wurde in Paris der Grundver- trag unterzeichnet, kraft dessen Napoleon als Protector des Rhein- bundes den einzelnen Gliedern (Bayern, Würtemberg, Baden, Darm- ftadt, Berg, Nassau, Hohenzollern, Lichtenstein u. a. m.) in Betreff der Besteuerung, Conscription, Gesetzgebung und obersten Gerichtsbarkeit voll- kommenes Herrenrecht (Souverainetat) zuerkannte gegen die Verpflichtung, eine bestimmte Anzahl Truppen (bis zum Belauf von 63,000 Mann) zu des Kaisers Verfügung bereit zu halten. Der zum Fürst Primas erhobene und mit der Stadt Frankfurt beschenkte Kurfürst - Erzkanzler Dalberg ward als Napoleons Stellvertreter beim Rheinbund ausersehen. Durch neue Gebietsvermehrung und durch Unterordnung (Mediatisirung) vieler kleinen vordem unmittelbaren Reichsstände unter die Oberhoheit der größeren Fürsten, von deren Gebiet jene eingeschlossen waren, nahm die Macht der Bundesglieder bedeutend zu. Kaiser Franz Ii., der schon vorher durch Uebertragung der Kaiserwürde auf die östreichifchen Erbstaatcn sein geringes Vertrauen auf den Fortbestand des Reichs kund gegeben, entsagte der deut- schen Kaiserwürde, nannte sich Franzi., Kaiser von Oestreich und entzog seine sammtlichen Staaten dem deutschen Reichsverband. Damit wurde das heilige römische Reich deutscher Nation aufgelöst; durch c- innere Zwietracht und machtlose Vielherrschaft war es schon längst zum Schatten herabgesunken. Jetzt wurden seine mächtigsten Glieder die Vasallen eines fremden Zwingherrn. Die Reichsgesetze wurden abgeschafft und die Unterthanen der Rheinbundsftaaten traten bis zur Ausarbeitung neuer Ge- setze in den Zustand einer rechtlosen Uebergangsperiode. Wohl drückte das Gefühl der Schmach manche deutsche Brust; und E. M. Arndt gab in dem „Geist der Zeit" diesem Gefühle Worte; aber wie Wenige wagten es noch ferner zu sprechen, seitdem der wackere Buchhändler Palm von Nürn- berg auf Befehl des despotischen Machthabers das Opfer eines schmachvollen Justizmordes geworden, weil er sich weigerte, den Verfasser einer von ihm

3. Bd. 2 - S. 323

1854 - Leipzig : Engelmann
Rußland unter Katharina Ii. und Polens Theilung. 323 Rache an den katholischen Polen für alte an den Bekennern der griechischen Kirche begangene Frevel; weithin rauchte das Land und Tausende wurden erhängt, ermordet, in die Erde gegraben. Das polnische Reich war zerrissen, seine Ohnmacht lud zum Raube ein. Ländersucht führte Preußen und Oest- reich zur ungerechten und falschen Politik. Um Polen den Russen nicht allein als Beute zu überlassen, beschlossen jene Mächte, an dem Raube Theil zu nehmen. Nach einer mündlichen Besprechung Friedrichs Ii. mit Joseph Ii. (da die rechtlich gesinnte Maria Theresia dem Theilungsplan abhold war) und nach einem Besuch des Prinzen Heinrich von Preußen in Petersburg kam zwischen Rußland, Preußen und Oestreich ein Theilungsvertrag zu5‘ 1772.'^ Stande, in Folge dessen jeder dieser Staaten die an sein Gebiet grenzenden polnischen Länderstrecken an sich riß. Ein Manifest, worin die drei Mächte die Wiederherstellung und Erhaltung der Ruhe und Ordnung in Polen, der alten Verfassung und der Freiheit des Volkes als Zweck ihrer gemeinsamen Wirksamkeit darstellten, suchte dann durch Geltendmachung verjährter Rechte und Ansprüche zu beweisen, daß das von Düna, Dnepr und Drudsch eingcschlossene Land von 2000quadratmeilen und mit mehr als 1^-Millionen Einwohner den R ussen recht- lich zustehe, daß das p o l n i sch e P r e u ß e n sammt dem Netzdistrikt und den fruchtbaren Gegenden an der Weichsel (Elbing, Marienburg, Culm u. s. w.) von etwa 630 Quadrat- mcilen und mit mehr als-l00,000 Menschen den Preußen gehöre, und Ostgalizien und L o d o m irien, etwa 1300 Quadratmeilen reichbevölkertes, mit 300 Städten und Flecken geziertes Land, mit 2s/-Millionen Bewohnern und den unschätzbaren Salzbergwer- ken von Wiclicka ein Bestandtheil von Oestreich sei, und forderte alle Polen aus, Zwist und Täuschung bei Seite zu setzen und für jenen Zweck mit thätig zu sein. Mit Thränen nahm Maria Theresia die ihr zugetheilte Beute. König und Reichstag widersetzten sich; der letztere bewies, daß die ange- führten Rechte längst durch Verträge und Verzichtleistungen aufgegeben worden und daß ein solches Verfahren Treue und Glauben umstoße, und protestirte feierlich vor Gott und vor der Welt gegen den Mißbrauch der Uebermacht. Weder Drohungen noch Versprechungen waren vermögend, den Widerstand des Reichstags zu brechen; selbst die Mißhandlung der Widerspenstigen durch russische Einquartierungen blieben ohne Einfluß auf die Landboten, die bei dieser Gelegenheit einen edeln Patriotismus an den Tag legten. Erst die Drohung, daß bei längerm Widerstand ganz Polen getheilt würde, brachte den von russischen Waffen umringten Reichstag zur Einwilligung in die Landabtretung, zumal da seit dem Frieden von Kudschuck Kainardsche, den die Pforte nach den schweren Verlusten von Schiumla mit Rußland abschließen mußte, auch die Hoffnung auf türkischen Beistand vernichtet war. Der Rest des Polenreichs behielt seine verderbliche Wahlform, sein liberum Veto und alles Unheil des alten Zustandes; und die Errichtung des ohne Zuthun des Königs vom Adel gewählten und nach Katharinas und ihres Gesandten Weisungen handelnden immerwährenden Raths, der für die Vollziehung der Gesetze und für die Besetzung aller Staats - und Kirchen- ämter sorgen sollte, entriß dem König den letzten Rest von Herrschermacht. 21 *

4. Bd. 2 - S. 575

1854 - Leipzig : Engelmann
Die Pariser Februar-Revolution. 575 Spitze, das Uebergewicht, zog ihnen aber die Abneigung Guizots zu, der für das alte Genf, wo er einen Theil seiner Iugendjahre zugebracht, eine große Vorliebe hatte. Die radicale Partei forderte nun allgemeine Ausweisung der Jesuiten als nothwendig zum Frieden der Eidgenossenschaft und erwirkte auf der Tagsatzung einen Beschluß, der den Sonderbund als unverträglich mit dem Bundesvertrag auflöste und die Entfernung der Jesuiten anordnete. Pius Ix. mahnte zum Frieden, wagte aber nicht durch Abberufung der Ordensbrüder den Gegnern den Sieg zuzugestehen, und da auch die Glieder des Sonderbundes, durch den Ein- fluß einer kleinen fanatischen Partei in Luzern geleitet (Siegwart Müller), dem Beschlüsse der Tagsatzung nicht Folge leisteten, so sollte das Schwert entscheiden. Gegen alle Erwartung und gegen die sonstige Art eines Bürger- und Religions- kriegs, war der Kampf schnell vorüber. Eine unter den Oberbefehl des erprobten Generals Düfour von Genf gestellte mächtige Bundesarmee eroberte unter geringem Widerstand Freiburg und Luzern, worauf die andern Kantone sich frei- willig unterwarfen und sich den Beschlüssen der Tagsatzung fügten. Die Ueber- nahme der Kriegskosten und die Aenderung der Kantonalregierungen waren nebst der Auflösuug des Sonderbundes und der Ausweisung der Jesuiten die wichtig- sten Friedensbedingungen. Dieser rasche Ausgang machte die drei Großmächte Oestreich, Frankreich und Preußen, die, den Radikalen abgeneigt, bereits über eine gemeinsame Vermittelung oder Intervention übereingekommen waren und zum Theil heimlich den Sonderbund mit Geld und Waffen unterstützt hatten, nicht wenig betroffen. Guizot's Courier fand den Sonderbund, dem er Depeschen überbringen sollte, bereits gesprengt und die Häupter desselben auf der Flucht nach Italien. Er eilte ihnen über die Alpen nach und gab dadurch den Gegnern reichen Stoff zum Witz und Spott. Diese Politik Guizot's, der bei Besetzung Krakau's erklärt hatte, daß er die Wiener Vertrage für vernichtet ansehe, und der jetzt dennoch dieselben Wiener Vertrage zu Gunsten des Jesuitismus gegen die Liberalen und Radicalen geltend machte, war das Grab des Julikönigthums. Nur England befolgte in der Schweiz wie in Italien eine andere Politik. Nach vollendetem Sieg traf die Tagsatzung Anstalten zu einer Verfassungs-Revision, wornach an die Stelle der bisherigen Vertretung der Kantonalregierungen in der Tagsatzung eine mit größerer Macht ausgerüstete Föderativ - Verfassung trat. Dem Bundesrath, der in Bern seinen ständigen Sitz hat und die höchste Regierungsgewalt im Namen der ganzen Eidgenossenschaft übt, steht ein Stande rat h als Vertreter der einzelnen Kantonalregierungen und ein von den verschiedenen Kantonen nach Maßgabe der Volkszahl frei gewählter Na- tion a lr a th zur Seite. Zugleich wurden Maßregeln zur Begründung einer größer» Centralisation und nationalen Einheit der Eidgenossenschaft eingeleitet. n. Die Pariser Februar-Revolution. §. 845. Die Reformbankette. Es war ein großes Unglück für die Julidynastie, daß bald nach Erneuerung der Kammer, in welcher Guizot ent- schieden die Majorität besaß, der Ruf der Käuflichkeit und schmutzigen Gewinn- sucht, der auf der Juliregierung lastete, in dem Bestechungsprozeß gegen den General Cubiöres und den Minister Teste seine Bestätigung fand, daß Emil Girar din, der talentvolle aber charakterlose Redacteur des Journals Juli 1847. i. Nov.— 1. Dcc. 1847.

5. Bd. 2 - S. 580

1854 - Leipzig : Engelmann
580 Die jüngsten Revolutionsstünue. Die Ansicht, daß die Revolution ihren Zug durch Europa machen würde, setzte sich in vielen Köpfen fest und trieb sie an, ihr fördernd entgegen zu kommen. Die ersten Wirkungen zeigten sich in Deutschland, und zwar an der Grenze, in Baden. Das rege politische Leben, wodurch sich das Großherzogthum schon lange vor den übrigen deutschen Staaten ausgezeichnet, schien ihm das Recht zu geben, mit der Fahne des Fortschritts und der Neugestaltung voran zu gehen. Dringende Petitionen an die gerade versammelten Landstande, in stürmischer Weise überbracht, verlangten: Preßfreiheit, Schwurgericht, Bürger- wehr unter freigewählten Führern, und ein deutsches Parlament, auf das kurz zuvor in der badischen Kammer durch den Abgeordneten Bassermann ein Antrag gestellt worden war und das dem die Regierungen vertretenden Bun- destag als Repräsentation des Volks zur Seite treten sollte. Die badische Re- gierung gewährte nicht nur diese Punkte, so viel in ihrer Macht stand, sondern erließ auch im Verein mit den Kammern ein G e setz zur Au fh e b ung aller Feudallasten mit künftiger Entschädigung der Betheiligten aus der Staatskasse und entfernte mehrere bei dem Volke unbeliebte Beam- ten und Hofleute von ihren bisherigen Stellen; unpopuläre Deputirte legten ihre Mandate in die Hände ihrer Wähler nieder und wurden durch andere ersetzt. Das Beispiel Badens wirkte auf die übrigen deutschen Staaten. Dieselben For- derungen wurden nach und nach allenthalben gestellt und gewährt und damit in den verschiedenen Landern verschiedene andere verbunden. In W ü r t e m b e r g, Sachsen und andern Staaten wurden die Häupter der liberalen Opposition in die Ministerien berufen, und die Zügel der Regierung in ihre Hände gelegt; stän- dische Mißbräriche wurden abgeschafft, beschränkte Wahlgesetze einer Umänderung unterworfen, der Bundestag im liberalen Sinn umgestaltet und freisinnige Vertrauensmänner zur Berathung einer neuen Bundesverfassung ihm bei- geordnet. Aber vollständig und sicher wurde der Sieg der Liberalen erst durch die Umwälzung in Wien und Berlin. §. 849. O estreich. Wie Louis Philipp galt auch der in den diplomati- schen Künsten einer verwickelten Staatsweisheit ergraute Fürst Metternich als der größte Staatsmann und Volksregierer, und sein Rath und Wort wurde von den deutschen Regierungen wie ein Orakel angehört und befolgt. Aber auch seine Stunde hatte geschlagen. Er wollte die Macht des Zeitgeistes nicht anerkennen und hielt die morschen Grundpfeiler des Polizeistaats für stark genug, den stür- menden Andrang der jungen Freiheit zu bestehen. Ueber den Genüssen des Lebens hatte er nicht bemerkt, wie die Literatur der Opposition als Verführer sich in > die östreichischen Lande eingeschlichen und das verfaulte Staatswesen schonungslos aufgedeckt hatte. Fürst Metternich hatte, wie sein Freund Gentz, nach dem Grundsatz gelebt: wenn es nur uns noch aushält, mag auch die Nachkommen die Sündfluth bedecken! Doch es hielt ihn nicht mehr aus! Die Nachrichten aus Paris erzeugten im ganzen Kaiserstaat eine fieberhafte Aufregung. Die Stände von Ungarn, die eine selbständige Nationalregierung unter dem Erzherzog Palatin, eine Reform ihrer Verfassung, Minderung der Steuern, Befreiung von den Beiträgen zu der östreichischen Staatsschuld und für das ungarische Mi- litär das Vorrecht verlangten, nicht außerhalb ihres Königreichs dienen zu müs- sen, bestürmten die kaiserliche Hofregierung mit dringenden Petitionen; dasselbe geschah in Prag, wo im vorhergehenden Jahre die böhmischen Stände in ihren Rechten und ihrer Ehre tief gekränkt worden waren, und endlich in Wien selbst, wo im März die östreichischen Landstände zusammen traten. Der ungewisse Zustand des in den Schleier des Geheimnisses gehüllten Finanzwesens hatte ein

6. Bd. 2 - S. 585

1854 - Leipzig : Engelmann
Zug der Revolution durch Europa. 585 Vermögen (Census) und Glaubensbekenntniß hervorgehcnde N a ti o n aiv er- fnmmlung, zu Anfang des Mai über die künftige Verfassung und den politi- schen Rechtszustand Deutschlands mit unbeschrankter Machtvollkommenheit ent- scheiden solle, und daß ein ständiger Ausschuß von Fü n fz i g m an n e rn über die genaue Vollführung dieses Beschlusses von Seiten der Regierungen zu wachen habe — eine radicale Partei, Hecker, Struve u. A. an der Spitze, verschmäh- ten diesen Gang der Reform und empfahlen den Weg der Revolution. Als ihre Anträge für Permanenzerklärung der gegenwärtigen Versammlung und Be- seitigung des Bundestags nicht die erforderliche Majorität erhielt, schieden sie aus und riefen einige Wochen nachher im badischen Oberlande das aufgeregte und durch lärmende Versammlungen in Athem gehaltene Volk zur Gründung einer Republik mit gewaffneter Hand auf. Aber die republikanische Schilderhebung batte wenig Fortgang. Rach einigen Streifzügen und nach den Gefechten von Kandern, wobei der tapferebundes-General Friedrich von Gagern seinen April. Tod fand , und bei D o sse n b a ck , wurden die durch die Zuzüge fremder Repu- blikaner und deutscher Arbeiter aus Frankreich verstärkten Freischaaren von den Bundestruppen zerstreut und der Aufstand unterdrückt. Allein die Idee einer deutschen Repub lik, unter welcher der gemeine Mann sich einen Zustand pa- radiesischen Glücks träumte, wo der Grundsatz „Freiheit, Wohlstand, Bildung für Alle" zur Geltung kommen würde, ist lange im Volke herrschend geblieben und Heckers Name erklang im Liede durchs ganze deutsche Vaterland. — Am 18. Mai wurden die Sitzungen der aus freier Volkswahl hervorgegangenen verfas- sunggebenden Nationalversammlung eröffnet. Die durch Talent, Bil- dung und Beredsamkeit ausgezeichnete Versammlung in der Paulskirche zu Frankfurt, so wie die majestätische Gestalt und Haltung ihres ersten kraft- und taktvollen Präsidenten, Heinrichs von Gagern, warenein würdiger Ausdruck deutscher Bildung und Gesinnung. Um unter dem Schutze einer kräftigen Ord- nung in Ruhe und Sicherheit gegen Störungen von Unten wie von Oben ihr hohes Werk vollenden zu können, beschloß die Nationalversammlung die Errich- tung einer neuen Centralgewalt. Der Bundestag war» in der deutschen Nation in zu schlimmem Andenken, als daß man hätte glauben dürfen, ihn trotz seiner gänzlichen Umgestaltung beibehalten zu können. Er wurde von den Demo- kraten als eine „Leiche" geschildert, deren Wiederbelebung nicht möglich schien. Darum vereinigte man sich nach heftigen parlamentarischen Kämpfen, wobei „der kühne Griff" des Präsidenten den Ausschlag gab, dahin, daß die Nationalver- sammlung einen unverantwortlichen Reichsverweser erwähle, der sich dann mit einem verantwortlichen Ministerium zu umgeben habe. Die am 29. Juni vorgenommene Wahl entschied mit glänzender Majorität für den Erzherzog Johann von Oestreich, der am 11. Juliseinen feierlichen Einzug in Frankfurt hielt und sich zur Uebernahme des hohen Amtes bereit er- klärte (§. 855). §. 852. Schleswig-H olstein und Posen. Unterdeffen waren die deutschen Grenzländer derschauplatz großer Erschütterungen und blutiger Kämpfe. In Schleswig-Holstein bildete sich, in Folge einer revolutionären Bewe- gung in der dänischen Hauptstadt, durch welche der König gezwungen ward, die Einverleibung des Herzogthums Schleswig in das Königreich auszusprechen, eine provisorische L a.n d e s r e g i e r u n g, an deren Spitze Wilhelm Beseler stand; dies wurde die Losung zu einer Trennung von Dänemark und zu einem blutigen Krieg. Deutschland nahm sich des von den Dänen angegriffenen Landes an, als die kleine schleswig-holsteinische Armee bei Bau geschlagen sich nach der9.April.

7. Bd. 2 - S. 592

1854 - Leipzig : Engelmann
592 Die jüngsten Revolutionsstürme. Iv. Die deutschen Verfaffungskämpfe und Ungarns Fall. tz. 855. 1. Die constiluirend e Nati on a lversa mm lun g in d er Paulskirche zu Frankfurt. — Die Centralgewalt. Die deutsche Bewegung, obwohl von Grund aus demokratisch und stürmisch in ihrem Auf- treten, „hielt ehrfurchtsvoll still vor den Thronen"; ein Beweis, daß das Stre- den der Nation im Großen nicht auf Erzielung republikanischer Staatsformen hinausging, sondern nur auf ein freies Staatsleben mit nationaler Einheit, unter welcher die Einzelstaaten in ihren gewohnten, mannichfaltigen Formen fortbestehen könnten. Eine solche Einheitsform zu schaffen, wodurch die deutsche Nation ge- ordnete Freiheit im Innern, Kraft und Ansehen nach Außen erlangte, wodurch ,,des Vaterlandes Größe, des Vaterlandes Glück" von Neuem begründet würde, war die große, schwierige Aufgabe der Nationalversammlung in Frankfurt. Die Mehrzahl erkannte dieses Ziel und vermied die Abwege, auf welche eine rührige Minderheit die Versammlung zu reißen suchte, indem sie fremdartige Gegenstände vor ihr Forum brachte, wie z. B. den Streit zwischen der Bürgerschaft und dem preußischen Militär in Mainz, worüber die Versammlung nach Kenntnißnahme des Thatbestandes den Beschluß faßte, ,,im Vertrauen, daß die zuständigen Be- hörden thun werden, was ihres Amtes ist," zur Tagesordnung überzugehen. Aber bei dem heftigen Widerspruch, den der von den Vertrauensmännern ausgearbeitete V erfassungs en tw u rf von einem großen Theil der aufgeregten Nation er- fuhr, und bei den stürmischen Ereignissen, denen sich die von allen Seiten ange- rufene Versammlung nicht ganz zu entziehen vermochte, rückte das Werk langsam voran. Wurden die Berathungen anfangs durch die Unbekanntschaft der Mitglie- der und die Unklarheit des Ziels gehemmt, so störte spater, nach Ausbildung der Parteistellung, der Oppositionsgeist und die Verschiedenartigkeit der Zwecke das einmüthige Handeln. Diese Parteistellung trat zuerst scharf und sicher hervor bei der Berathung über die C e nt r a l g e w a l t. Die Linke, auf eine republikanische Staatsordnung lossteuernd und auf dem Grundsatz der V o l ks so uv e ra n et a t fußend, verlangte eine aus dem Schooße der Nationalversammlung hervorgehende und ihr verantwortliche Vollziehungsgewalt, ohne Mitwirkung der Regierungen; die Rechte und ein Theil der Mitte, eine Vereinbarung der Regierungen und der Volksreprasentanten anstrebend, kamen in dem Grundsatz überein, daß bei der Einsetzung einer Centralgewalt die Regierungen und die Nationalversamm- lung Hand in Hand gehen müßten. Zu dem Behuf sollte ein Directorium von drei Personen, die beiden Großmächte Oestreich und Preußen und die Gesammtheit der mittleren und kleinern Staaten reprasentirend, eingesetzt werden. Dieses Directo- rium sollte von sammtlichenregierungen, die sich zuerst über diepersonen zu einigen hatten, der Versammlung vorgeschlagen und nach deren Einverstandigung von denselben auch ernannt werden, so daß ,,in die Mitte zwischen Bezeichnung und Ernennung die zustimmende Erklärung der Nationalversammlung siele." Zwei Bedenken führten nach langen, bewegten Debatten endlich zum Aufgeben dieses Vorschlags, die Furcht, daß die Regierungen zur Einigung über die drei Personen eine lange Frist brauchen würden und die Gewißheit, daß die vorgeschlagenen Di- rectoren von den Gegnern einer so schonungslosen Kritik unterworfen werden wür- den, daß ihr Ansehen darunter leiden müßte. Man kam daher im Laufe der Ver- handlungen zu der Ansicht, daß es besser sei, statt eines dreitheiligen Direktoriums (,,Trias") ein einziges unverantwortliches Oberhaupt (,,Monas") mit der höchsten Gewalt zu bekleiden, das von den Regierungen vorgeschlagen und ernannt,

8. Bd. 2 - S. 604

1854 - Leipzig : Engelmann
604 Die jüngsten Revolutionsstürme. in einigen Punkten wollte es besonnene, konservative Männer bedünken, als sei den ungestümen Forderungen des Zeitgeistes allzu viel Rechnung getragen. Man hatte sich bei der Anfertigung dem Entwürfe der Verfastungscommission in der preußischen Nationalversammlung eng angeschlosien und theils die wichtigsten Be- schlüsse des aufgelös'ten Reichstags, theils die Bestimmungen der Frankfurter Versammlung über die Grundrechte darin ausgenommen und überdies den Weg einer Verständigung offen gehalten. Beide Kammern sollten durch Volkswahl vermittelst Wahlmanner (indirektes Wahlverfahren) gebildet werden, nur daß für die erste eine bestimmte Steuersumme (Census) und ein höheres Alter festgesetzt war, indeß für die zweite das Wahlrecht unbeschrankt sein sollte. Darum ver- söhnte sich auch die öffentliche Meinung schnell mit der dargebotenen Verfassung; und selbst die Demokraten fügten sich in die Verhältnisse, die sich über Erwarten günstig für sie gestaltet hatten, und rüsteten sich zum neuen Wahlkampf. Die preußische Krone hatte ihre Kraft gezeigt; der Sieg war erfochten, aber groß- müthig gewahrte die Regierung die vom Volke angestrebte Freiheit im reichsten Maaße als freiwillige Gabe. So ging unter freudigen Hoffnungen für Preußen das verhängnisvolle Jahr 1848 zu Ende. §. 863. 3. D e r östreichische Reichstag und die Wiener Zu- stande. In den Maitagen 1848, als Kaifer Ferdinand noch in Innsbruck weilte (§. 849.), begannen die Wahlen zum östreichischen constituirenden Reichs- tag nach dem allgemeinen Stimmrecht und im Juli konnten die Sitzungen eröffnet werden. Die Versammlung bot einen merkwürdigen Anblick. Abgeordnete, den verschiedensten Volksstammen und Standen angehörend, darunter 32 galizische Bauern in leinenen oder härenen, an die Steppe erinnernden Kitteln, die nicht lesen und schreiben konnten und die deutsche Sprache nicht verstanden, waren zur Anfertigung einer gemeinsamen Reichsverfassung vereinigt, von deren Beschaffen- heit nur Wenige einen klaren Begriff hatten. Wie sollte sich eine Versammlung, in der nicht nur politische Meinungsverschiedenheit, sondern auch nationale In- teressen und tiesgewurzelter Stammeshaß weite Spaltungen schufen, zu einem Verfassungswerk einigen, das für alle Landestheile der östreichischen Monarchie, so verschiedenartig an Abstammung, Einrichtungen und Bedürfnissen, geeignet gewesen wäre? Daß ein solches Unternehmen scheitern mußte, lag in der Natur der Sache, waren auch die Zustande der Hauptstadt und des Reichs minder schwierig und verwirrt gewesen als sie in der That waren. Italien im offenen Krieg, Böhmen und Ungarn im Aufstand, die Grenzlander leidenschaftlich auf- geregt, Wien von Anarchisten durchwühlt; der Staatshaushalt in Verwirrung und die Finanznoth fo groß, daß jede Ausfuhr baaren Geldes monatelang unter- sagt und Papiergeld zu den geringsten Werthen ausgegeben werden mußte. Wie konnte unter solchen Umstanden ein Werk gedeihen, zu dem Ruhe, Ordnung und Einsicht gehörte? Auch kam die Versammlung eigentlich nicht zur Vornahme ihrer Aufgabe; die äußern Verhältnisse drängten so mächtig an sie heran, daß sie sich ihren Einflüssen nicht zu entziehen vermochte und daher den Gang ihrer Be- rathung stets mit Tagesfragen und Interpellationen an die Minister unterbrechen mußte. Nachdem an die Stelle von Pillersdorf ein neues Ministerium unter Wessenbergs Vorsitz getreten, in dem Doblhoff (Inneres), Latour (Krieg), Schwarzenberg (Arbeiten), Hornbostel (Handel) die bedeutend- sten Mitglieder waren, wurde am 22. Juli der Reichstag feierlich eröffnet. Die Verhandlungen nahmen aber bald einen heftigen Charakter, der auch nach des -Kaijers halb erzwungener Rückkehr nicht gemildert wurde und mit dem unruhi- gen Treiben der leidenschaftlich erregten untern Volksklassen der Hauptstadt in

9. Bd. 2 - S. 613

1854 - Leipzig : Engelmann
Die deutschen Versassuugskämpfe. 613 Dieses Band fand ec in der Gemeinschaft der materiellen Interessen, und sein Antrag lautete daher: „Oestreich bleibt, in Berücksichtigung seiner staatsrechtlichen Verbindung mit nichtdeutschen Landern und Provinzen, mit dem übrigen Deutschland in dem „„beständigen und unauflöslichen Bunde."" Die organischen Bestimmungen für dieses Bundesverhaltniß, welche die veränderten Umstande nöthig machen, werden Inhalt einer besondern Bundes - Akte." Es lag also hier ein doppeltes Bundesverhaltniß vor, ein engerer deutscher Bundes- staat und eine östreichisch - deutsche Union mit gemeinsamen Handelsintereffen und mit Gründung eines gleichmäßigen Zollvereins. Die weiteren Discussionen über diese Lebensfrage der deutschen Versaffung wurden nach Gagerns Wunsch bis zur zweiten Lesung ausgesetzt, damit die Centralregierung Zeit gewinne für eine Anfrage an Oestreich, wie sich daffelbe in Bezug auf Deutschland zu ver- halten gedenke. Diese Anfrage aber unterblieb, weil der Leiter des Frankfurter Ministeriums, Schmerling, dem die Interessen seines östreichischen Vater- landes mehr am Herzen lagen als die gedeihliche Entwickelung des deutschen Bun- desstaats , dieses Verhältnis lieber noch einige Zeit in der Unbestimmtheit lasten wollte. Um Zeit zu gewinnen hüllte er daher die ganze Sache in den Schleier diplomatischer Zurückhaltung und rankevoller Politik, gab unbestimmte Antwor- ten und suchte Anträge und Interpellationen, die eine klare Auseinandersetzung bezweckten, unter allerlei Vorwanden und scheinbaren Beweggründen fern zu halten oder durch eine kluge Wendung scheitern zu machen. Dieses Verfahren setzte Schmerling auch dann noch fort, als das neue östreichische Ministerium Schwarzenberg am 27. November in seinem dem Reichstage von Kremsier vorgelegten und von diesem mit lautem Beifalle begrüßten Programme den Standpunkt bezeichnet hatte, den es in der deutschen Frage einzunehmen ge- dachte und der mit Gagerns Plan vereinbar schien. Darin ist nämlich ein „Zer- reißen der Monarchie" entschieden verworfen, und dagegen deutlich ausgesprochen, daß man die „natürliche Entwickelung des noch nicht vollendeten Umgestaltungs- prozestes" beider Staaten abwarten wolle und erst, „wenn das verjüngte Oest- reich und das verjüngte Deutschland zu neuen und festen Formen gelangt seien", würde es möglich sein, „ihre gegenseitigen Beziehungen staatlich zu bestimmen." Selbst nicht gehindert in der gesonderten Constituirung ihrer Gesammtmonarchie schien also die östreichische Regierung auch die Ausbildung eines deutschen Bun- desstaats nicht hindern zu wollen. Aber das deutsche Verfastungswerk konnte nicht zu Ende geführt werden, so lange das Verhältnis Oestreichs ungeordnet blieb, weil von dem Verbleiben oder Ausscheiden dieser Großmacht die Ober- hauptssrage bedingt war. Im erstem Fall konnte man nicht füglich eine einheit- liche Spitze ausstellen, sondern mußte einem Fürstendirectorium von Dreien den Vorzug geben; im letztem Falle schien es natürlich, daß das Oberhaupt des mächtigsten unter den rein deutschen Staaten an die Spitze des Bundesstaats trete. So wurde die östreichische Frage eine neue Scheidungslinie für die Partei- stellung im Frankfurter Parlament und je mehr die Versaffung ihrem Ende ent- gegenrückte, desto schroffer trat der mächtige Zwiespalt, der nationale und con- fessionelle Dualismus hervor. Die Verfechter eines Bundesstaats mit klaren con- stitutionellen Formen, worin geordnete Freiheit im Innern mit einer starken Executivgewalt nach Außen gepaart erscheine, suchten Deutschland von Oeftreichs Oberleitung und bestimmendem Einfluß zu befreien und mit Preußen, das mit seinem Gesammtgebiet dem deutschen Bunde beigetreten, enger zu verbinden, und zwar so, daß demselben nicht nur die „Hegemonie" zukame, sondern daß das deutsche und preußische Oberhaupt in Einer Person vereinigt wäre und die Stel-

10. Bd. 2 - S. 624

1854 - Leipzig : Engelmann
624 Die jüngsten Revolutionsstürme. einander gegenüberstanden. Daß eine solche Versammlung, worin die eine Hälfte bejahte, die andere verneinte, zu einer erfolgreichen, segenbringenden Wirksam- keit nicht geeignet war, leuchtete bald Jedermann ein. Bei den Verhandlungen über die Adreffe kam es zu stürmischen Auftritten, indem die Rechte die Auflösung der constituirenden Versammlung und die Octroyirung einer Verfastung billigte und als „rettende That" mit Dank anerkannt wissen wollte, die Linke darin nichts als Willkür, Ungerechtigkeit und Unheil sah und der eigenmächtig ertheil- ten Verfassung alle Rechtsgültigkeit versagte. Auch die Debatten über den Be- lagerungszustand waren lärmend und die „deutsche Frage" bot schon jetzt das Vorspiel des gewaltigen Widerstreits, der bald nachher durch die Beschlüsse der Paulskirche herbeigeführt ward und die zweite Kammer einer neuen Auflösung entgegenführte. §. 874. Di e Kaiserdeputation in Berlin. Es war am 3. April des Jahres 1849 als König Wilhelm Iv. im Rittersaale seines Schlosses zu Berlin die Deputation empfing, die ihm im Namen der deutschen Nationalver- sammlung die erbliche Würde eines Kaisers der Deutschen antrug, vorausgesetzt, daß er damit auch die Reichsverfassung, das Ergebniß so heftiger Kämpfe und Wehen, nach allen ihren Bestimmungen anzunehmen und zu befolgen entschlossen wäre. Es war ein großer geschichtlicher Moment, und die Träger der Botschaft erhöhten durch ihre Namen und durch ihre geistige Bedeutung die Größe des Auftrags. Ueber dreißig Mitglieder der Frankfurter Nationalversammlung, den würdigen und taktvollen Präsidenten S im son an der Spitze, waren die Üeber- bringer einer Gabe, die Deutschlands Einheit, Macht und Größe neu zu begrün- den versprach. Noch einmal richtete die deutsche Nation hoffende und theilney- mende Blicke auf die Versammlung der Paulskirche, die durch die Länge ihrer Berathungen bereits die Sympathien verscherzt hatte; die Reise der Botschafter war ein Triumphzug, ähnlich dem, der einst bei der Wahl des Reichsverwesers stattgefunden. Aber die Hoffnung der Patrioten, daß die Reichsverfassung die Revolution schließen und eine neue Zeit begründen würde, wurde vereitelt. Friedrich Wilhelm Iv. gab nach Anhörung der Rede des Präsidenten Simson eine unbestimmte Antwort, aus der man jedoch die Verneinung und Ablehnung heraushörte; eine Antwort, die um so mehr überraschte und ver- stimmte, als man aus einer Rede des Ministers Brandenburg in der ersten Kammer auf einen ganz andern Ausgang geschlossen hatte. Und wirklich soll der König bis zur entscheidenden Stunde nicht abgeneigt gewesen sein, aus Hin- gebung für die deutsche Einheit dem Rufe zu folgen, und vorbehaltlich der Zu- stimmung der übrigen Regierungen den Beschluß der Nationalversammlung anzu- nehmen; aber trotz der warmen Unterstützung, die dieser patriotische Aufschwung in der königlichen Umgebung gefunden, änderte Friedrich Wilhelm „in der zwölften Stunde" seine Ansicht und wieß eine Krone zurück, die nicht „von Got- tes Gnaden" kam, sondern ihren Ursprung in einer revolutionären Bewegung hatte. Die anfangs noch unbestimmte Ablehnung trat nur zu bald als gewiß hervor und die Minister gingen allmählich auf die Sinnesänderung ein. Die Deputation der Frankfurter Nationalversammlung, bekümmert über das Fehl- schlagen ihrer Hoffnungen, gekränkt durch unfreundliche Worte und im Innersten verletzt über die laue Aufnahme, die ihnen allenthalben zu Theil wurde, und wofür nur die wohlwollende Behandlung im Hause des Prinzen von Preußen einigen Ersatz gewährte, kehrte nach etlichen Tagen in die Mainstadt zurück, nach- dem sie noch in einer Zuschrift an den Minister von Brandenburg die Erklärung abgegeben, daß die unbedingte Anerkennung der Reichsverfassung mit der An-
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