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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Bd. 2 - S. 186

1854 - Leipzig : Engelmann
12. Dec. 1653. 1657. 1658. Z.sept. 1658. 186 Das siebenzehnte Jahrhundert. schen Vornamen der meisten Mitglieder (Habakuk, Hestkiel, Tödtediesünde, Stehfestimglauben u. a.) ihre Richtung und religiöse Gesinnung kund. Dennoch waren Männer von tiefem Verstand und ernstem politischen Streben darunter; sie beabsichtigten dem Lande ein einfaches Gesetzbuch zu geben, drangen auf Abschaffung der kirchlichen Patronatsrechte und Zehnten und wollten den Gemeinden das Wahlrecht ihrer Geistlichen anheimgeben. Und als deswegen alle in ihrem Besitze Bedrohten einen gewaltigen Sturm gegen das Parlament erreg- ten, nahm Cromwell, der mit den wunderlichen Leuten nicht so leicht fertig ward, als er gehofft hatte, Veranlassung, das Ständehaus abermals durch Soldaten raumen zu lassen, worauf die meisten Mitglieder freiwillig ihre Gewalt niederleg- ten. Eine neue, von General Lambert entworfene Verfassung trat hierauf ins Leben. Nach dieser wurden einem alle drei Jahre einzuberufenden Parlamente von 400 Mitgliedern für die vereinigten Reiche die gesetzgebende Gewalt und die Zustimmung bei Besetzung der höhecn Staatsämter verliehen; Cromwell aber sollte als lebenslänglicher Lord-Protektor im Verein mit einem Staatsrath die ausübende Gewalt und die Verfügung über Land- und Seemacht und das Wahlrecht seines Nachfolgers besitzen. Als Protektor regierte Cromwell mit Glanz und Kraft nach Außen. Frankreich schloß ein Bündniß mit ihm und trieb die Stuarts aus dem Reiche; Savoyen sah sich gezwungen die Verfolgung der Waldenser einzu- stellen, als sich Cromwell, der als Haupt und Schutzherr des protestantischen Europa galt, nachdrücklich für sie verwendete; Holland demüthigte sich; die englische Flagge beherrschte den atlantischen Ocean und beeinträchtigte die Hanseaten in der Nord- und Ostsee. Im Innern dagegen hatte er viele Widersacher an den Republikanern, gegen deren Kühnheit er stets Gewalt- maßregeln durch Ausschließung von Einzelnen oder durch Auflösung des Par- laments anwenden mußte. So sehr man auch seine hohen Regentengaben gelten ließ, so sehr man seine sparsame, bürgerliche Lebensweise und sein ehrsames Hauswesen achtete, das gegen Karls Ii. leichtfertige Hofhaltung in Köln und anderwärts vortheilhaft abstach — die Macht in der Hand eines Einzigen, der nicht legitimer Thronerbe war, erregte Neid und Widerstand. Darum strebte Cromwell zuletzt nach dem Königstitel. Schon war das Par- lament gewonnen, aber der hartnäckige Widerstand der Offiziere und des Heeres bewog ihn, den Gedanken aufzugeben. Dagegen suchte er durch Ein- führung eines Oberhauses sich der alten Verfassung wieder zu nähern. Da aber der stolze Adel sich weigerte, in dieses „andere Haus" einzutreten, so wurden die neuen erblichen Peers aus den Söhnen und Verwandten des Protektors, aus Rechtsgelehrten und Militärbeamten zusammengesetzt und die Macht blieb nach wie vor im Unterhaus. — Verdüstert durch Argwohn und in steter Furcht vor Nachstellungen, starb Cromwell an seinem Geburts- tag, der ihm stets ein Glückstag gewesen. tz. 604. Anarchie un d Restaura ti on. Oliver's Sohn Richard Cromwell, ein kraftloser, friedfertiger, den Lüsten des Lebens ergebener Mann, wurde der Nachfolger des Vaters in der Würde eines Lord Pro-

2. Bd. 2 - S. 194

1854 - Leipzig : Engelmann
4. Dccbr. 1642. 14. Mai 16415. 194 Das siebenzehnte Jahrhundert. oder die den bestehenden Rechten zu nahe traten, in ihre Gesetzregister einzutragen, was zur Folge hatte, daß die Unterbeamten in den Provinzen dieselben nicht vollzogen. Nur wenn der König selbst den Sitzungen beiwohnte (lit de justice), mußte jede Widerrede verstummen. Da die Beamtenstellen um hohe Summen gekauft wurden und gegen eine jährliche Abgabe, Paulette, in den Familien erblich blieben, so hatten Alle gleiches Interesse, daß die Rechte jedes Einzelnen sorgfältig geachtet wurden. Die Parlamente theilten mit dem Königthum den Vorzug der Souveränetät. Dieser Beamtenmacht trat Richelieu energisch entgegen. Die Parlamente mußten Abbitte thun, wenn ihre Einwendungen ungeeignet oder vermessen schie- nen; durch Einführung von Intendanten, die blos vom Minister abhingen, schwachteer die Gewalt der Provinzialbeamten und durch Aufstellung außer- ordentlicher Gerichtshöfe für politische Vergehungen minderte er den Geschaftskreis der Parlamentsgerichte. „So machte Richelieu aus allen bösen Bestrebungen und Thorheiten der Parteien in Frankreich, aus der Schwache des deutschen Reichs und der Unfähigkeit Spaniens gleichsam ein Kapital, das er zu den Zwecken der königlichen Unumschranktheit gebrauchte. Er war ein Absolutist ganz nach Macchiavelli's Sinn, dessen persönliche Leidenschaften sich mit denen für das Staatsinteresse verschinolzen, dem man seine grausame Harte verzieh, weil er dem Staate nach Außen eine nie besessene Macht gab, dessen Bestrebun- gen, weil sie dem Staate förderlich und in rücksichtsloser Consequenz verfolgt wurden, von stets treuem Glück begleitet waren." — Auch als Gesetzgeber der französischen Literatur trat Richelieu auf, indem er durch Gründung der aus 40 Mitgliedern bestehenden fra n z ö si sch e n A k a d em i e einen obersten Gerichtshof des Geschmacks und der Sprache aufzustellen suchte. Aber im Gebiete der freien Wissenschaft war sein despotischer Geist nicht zum Heile. tz. 610. Mazarin und die Fronde. Im Jahr 1642 starb Ri ch e- lieu, gehaßt und gefürchtet von König und Volk, aber bewundert von Mit- und Nachwelt, die Geißel der Großen und der Unterdrücker aller Be- vorrechteten. Ludwig Xiii., ein Fürst ohne große Tugenden und Laster, abhängig von Jedem, der sich seine Gunst zu erwerben oder sich ihm furcht- .bar zu machen wußte, folgte ihm bald nach. Sein letzter Wille übergab die Regierung während seines Sohnes Minderjährigkeit einem Regentschafts- rathe, worin die Königin Anna von Oestreich, eine Schwester Phi- lipps Iv. von Spanien, nur eine untergeordnete Stelle einnahm, und der Italiener Mazarin, der Erbe von Richelieu's Amt und Staatsgrundsätzen, lenkendes Haupt war. Aber Anna war bisher die Stütze und Hoffnung des Adels gewesen; von ihrer Hand erwartete er die verlorne Macht wieder, so wie anderseits die Parlamente auch ihr gebrochenes Ansehen unter der weib- lichen Regierung wieder fester zu begründen hofften. Beide waren daher einer Verwaltung feind, die Richelieu's Grundsätze befolgen wollte, und es gelang ohne Mühe einer Partei von Edelleuten, die man die Wichtigen nannte, und an deren Spitze der junge Herzog von Beauford stand, das Testament Ludwigs Xiii. bei dem Parlamente für nichtig erklären zu lassen und die Regentschaft einzig den Händen der Königin anzuvertrauen. Anna war jedoch nicht Willens, die Schranken der Königsmacht, die Richelieu

3. Bd. 2 - S. 182

1854 - Leipzig : Engelmann
Decbr. 1648, 30. San. 1649. 182 Das siebenzehnte Jahrhundert. Armee des Königs und brachte ihn auf ein ödes, sinsteresfelsenschloß an der Meeresküste. Dann umstellte der Obrist Pride das Parlamentshaus mit seinen Truppen und ließ 81 presbyterianische Mitglieder, unter ihnen P ry n n, der im Kampfe gegen die Despotie an Leib, Gut und Ehre gestraft worden, gewaltsam wegführen. Nach dieser unter dem Namen Pride's Reinigung (Purganz) bekannten That bezog Cromwell die königlichen Gemächer in Whitehall; denn jetzt war er Herr und Gebieter und das aus Independenten bestehende sogenannte Rumpfparlament nur ein willen- loses Werkzeug in seiner Hand. Es wurde beschlossen, den gefangenen König vor einem außerordentlichen Gerichtshöfe des Verraths anzuklagen, weil er Krieg gegen das Parlament geführt habe. Als das auf 12 Mitglieder zusam- mengefchmolzene Oberhaus sich diesem Ansinnen widersetzte, erklärten die In- dependenten, „daß ihr Wille allein das Gesetz mache, da die Urquelle aller rechtmäßigen Gewalt bei dem Volke zu suchen und sie allein Volks-Reprä- sentanten seien." Demgemäß wurde „Karl Stuart" viermal vor dem aus 135 Personen, theils Unterhausmitgliedern, theils Offizieren, theils Richtern bestehenden Justizhof, in dem der Rechtsgelehrte Br a d sh a w den Vorsitz führte, verhört und als Tyrann, Verräther, Mörder und Landesfeind zum Tode verurtheilt. Drei Tage gestattete man ihm noch zur Vorbereitung und zum Abschied von seinen Kindern. Dann führte man ihn auf das am Schlosse Whitehall aufgeschlagene schwarz bedeckte Schaffet, wo zwei vermummte Scharfrichter in Matrosentracht die Hinrichtung vollzogen. Schweigend sah die unzähliche Volksmenge dem entsetzlichen Schauspiele zu. Erft als der Scharfrichter das bluttriefende Haupt bei den Haaren faßte und ausrief: „das ist der Kopf eines Ver rät Hers!" machte das versammelte Volk dem gepreßten Herzen durch ein dumpfes Stöhnen Lust. S. Die Republik. §. 602. Cromwells Sä ege. Das auf 80 Glieder herabgekommene Rumpfparlament wurde durch neue Wahlen und Einberufung ausgestoßener Mit- glieder auf 150 vermehrt und nach Aufhebung des Oberhauses als Parlament von Eng laud (Nationalconvent) mit der höchsten Macht bekleidet. Jeder über 17 Jahre zahlende Engländer mußte der neuen Regierung „ohne König und Ober- haus" den Eid der Treue leisten. Die ausübende Regierungsgewalt wurde einem aus 42 Mitgliedern bestehenden Staatsrath übertragen, dessen Präsident Bradshaw war und zu dessen Sekretären der Dichter Milton (8- 559.) gehörte. Der letztere hatte durch seine schwungvollen Flugschriften gegen Pralatenthum und absolute Königsmacht nicht wenig zum Sieg seiner Ge- sinnungsgenossen beigetragen und führte jetzt durch seine freiheitbegeisterten Recht- fertigungsschriften die Sache seiner republikanischen Freunde mit solcher Hingebung, daß er darüber sein Augenlicht verlor. — Ein Obergerichtshof befaßte sich mit den Vergehungen gegen den Staat, gleich der frühern Stern- kammer, und übte strenge Justiz gegen Royalisten wie gegen Ra dicale in Kirche und Staat. — Die presbyterianische Kirchenform blieb die

4. Bd. 2 - S. 252

1854 - Leipzig : Engelmann
11. Dec, 1718, 1719-21. 1719. 1720. 252 Erste Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts. Tod. Als er bei nächtlicher Weile an eine Brustwehr gelehnt den Arbeitern in den Laufgräben zusah, ward er getddtet. Die Kugel, die seinem Leben ein Ende machte, kam wahrscheinlich von Mörderhand. — Karls Tod hatte in Schweden eine Umgestaltung der Verfassung, eine Reihe nach- theilkger Friedensschlüsse mit den verbündeten Mächten und den Ju- stizmord des Ministers G örz zur Folge. b) Die innern Zustände. §. 649. 1) Schweden. Der schwedische Adel, des Militärdespotismus langst müde, benutzte die streitige Thronfolge zur Wiedererlangung der ihm von Karl Xl entrissenen Rechte. Ehe Karls Xu. jüngere Schwester Ulrike Eleonore und ihr Gemahl Friedrich von Hessen-Cassel von den Standen (die ihr altes Wahlrecht sich wieder beilegten und den rechtmäßigen Thronerben Karl Friedrich von Holstein-Gottorp, den Sohn von Karls Xu. ältester Schwester, umgingen) auf den schwedischen Thron gehoben wurden, mußten sie der unumschränkten Königsmacht entsagen und nicht nur in die Wiederherstellung der alten Verfassung willigen, sondern auch dem neu errich- teten aristokratischen Reichsrath eine so unabhängige Stellung einraumen, daß dieser allmählich zu einer mitr eg ier enden Behörde emporstieg. Als ständiger Ausschuß der Reichsftände, denen die oberste Macht- vollkommenheit (Souveränetät) beigelegt ward, sollte der Reichsrath nur diesen verantwortlich sein. — Dies hatte die Folge, daß nach und nach alle Re- gierungsgewalt in die Hände des nach Stimmenmehrheit entscheidenden Reichsraths kam und die Königswürde zu einer machtlosen Ehre herabsank. Schwedens Verfassung wurde eine drückende Oligarchie; der Reichsrath, in dem der König nur zwei Stimmen hatte, entschied über alle Regierungssachen und besetzte die obersten Stellen im Heer, in der Justiz und in der Verwaltung. — Als erstes Opfer der zur Macht gelangten Adelspartei (von der auch wahrscheinlich des Königs Ermordung ausgegangen) blutete Karls verhaßter Rathgeber Görz. Ohne der beschuldigten Staatsverbrechen überführt zu sein ward er durch ein ungerechtes und höchst parteiisches Gerichtsverfahren zum Tode verurtheilt und grausam hingerichtet. Und damit der Reichsrath seine neu errun- gene Gewalt in Sicherheit und Ruhe genießen könne, wurden alsbald mit den gegen Schweden verbündeten Mächten Friedensschlüsse eingegangen, bei denen der Adel mehr seinen Eigennutz als den Vortheil und die Ehre des Landes berücksichtigte. Von dem an schied Schweden aus der Reihe der Großmächte; an seine Stelle trat Rußland. In den Fried en ssch lü sse n erwarb Georg I. von England gegen Entrichtung einer Million Thaler an die schwedische Regierung das Hcrzogthum Bremen und Ver- de n sür sein Stammland Hannover; Friedrich Wilhelm I. von Preußen behielt für zwei Millionen Thaler das von ihm besetzte Stettin und Vorp ommern bis an die Peene, nebst den Inseln Usedom und Wollin. Dänemark erlangte den Besitz der dem Herzog von Holstein-Gottorp entrissenen Provinz Schleswig, gab aber die schwe- dischen Eroberungen (Stralsund, Greifswald u. a.) zurück, nachdem Schweden aus die bisher genossene Sund-Zollfreiheit verzichtet. Gegen die alten Grundrechte, wornach Schleswig und Holstein vereint und ungetheilt bleiben sollten, verband Friedrich Iv. das Herzogthum Schleswig mit Dänemark und unterwarf es widerrechtlich dem däni-

5. Bd. 2 - S. 301

1854 - Leipzig : Engelmann
Der nordamerikanische Freiheitskampf. 301 Unzufriedenheit, daß die Minister abtreten mußten und ein sogenanntes Coali- 2 5(pn[ tions-Ministerium, bestehend aus den Häuptern der einander widerstre- 1782 — benden Parteien, North und Fox, an ihre Stelle trat. Allein auch diese hielten die Bestätigung der Friedensartikel für durchaus rathsam, da die Schuldenlast Englands wahrend des Krieges unermeßlich gestiegen war. So hatte Amerika seine Freiheit erstritten und Washington konnte seine Oberbefehlshaberstelle in die Hände des Congresses zurückgeben und sich, ein zweiter Cincinnatus, auf sein Landgut Mount Vernon in Virignien begeben. Aber noch viele innere Stürme waren zu bestehen, ehe Amerika zu der Verfassung gelangte, die es heutzutage genießt. Erft im Jahre 1788 vereinigten sich alle Staaten dahin, daß die gesetzgebende Gewalt und die oberste Bundesregierung einem Congresse und einem alle vier Jahre neuzuwählenden verantwort- lichen Präsidenten zustehen sollte. Jener zerfallt in den Senat, in den jeder der 30 dermaligen Staaten zwei Abgeordnete sendet, und worin derbun- des-Vicepräsident den Vorsitz führt und in das Haus der Repräsen- tanten, die alle zwei Jahre von sammtlichen Bürgern der Föderativ-Republik aufs Neue gewählt werden, so daß auf je 70,000 Einwohner ein Abgeordneter kommt. Das Wahlrecht ist durch keinen Census bedingt und die Presse frei. Die richterliche Gewalt liegt in höchster Instanz in den Händen eines ober- sten Bundesgerichts, das aus einem Oberrichter und acht Beisitzern besteht, über Staatsprozesie und Bundesangelegenheiten entscheidet und zugleich als Appellationsgericht dient. Unter ihm bestehen noch 35 B ezirksg erich te, in jedem Staat eins oder mehrere, mit Geschwornen, und sogenannte um- gehende Gerichte, ebenfalls mit Geschwornen. Die richterliche Gewalt ist getrennt von der Administration und überall herrscht vollkommene Religions- freiheit ohne Staatskirche. Jeder einzelne Staat hat eine freie selbstän- dige Regierung zur Leitung seiner innern Angelegenheiten nebst einem Landtag. Dem Congreß steht das Recht der Gesetzgebung, Besteuerung, Zoll- und Handelsbestimmungen, Kriegserklärung u. A. zu; der Prä- sident, der ein Jahrgehalt von 25,000 Dollars bezieht, ist Ober-Befehlshaber der Land- und Seemacht, ernennt alle Beamten, vollzieht die Beschlüffe des Se- nats und Repräsentantenhauses, schickt und empfängt Gesandte, schließt Ver- träge», dergl. m. Achtjahre lang (bis 1797) bekleidete der würdige Washing- ton diesen Ehrenposten, zu dem ihn die allgemeine Anerkennung seiner Mit- bürger zuerst berief. Franklin starb 1790 als 84jähriger Greis allgemein betrauert. Er war ein praktisch-kluger Mann ohne Ideale, dem in seinem Thun und Handeln wie in seiner schriftstellerischen Thätigkeit immer etwas von dem Kleinlichen und Sachlichen seines ersten Gewerbes anklebte. In seinem „Kalender des armen Richard" erscheint er als eine jener Naturen, die da meinen, der Mensch lebe vom Brod allein. Trotz vieler Vorzüge und guter Eigenschaften kann er darum keineswegs als Vertreter dessen gelten, was die menschliche Natur im Großen bedarf und was sie zu erreichen wohl hoffen mag.

6. Bd. 2 - S. 361

1854 - Leipzig : Engelmann
Das republikanische Frankreich. 361 reiche Land mit seinen Schätzen, Schiffen, Seehäfen und Colonien näher an das republikanische Frankreich zu knüpfen. Freiheitsbäume wurden errich- tet, die Menschenrechte verkündigt, republikanische Gesellschaften gegründet und die Regierung der französischen Partei übergeben. Aber nur zu bald empfanden die Holländer die Nachtheile dieses Löwenbundes. Die aus- gehungerten und zerlumpten Truppen mußten genährt, gekleidet und besol- det werden; ein den 16. Mai mit Frankreich abgeschlossener Vertrag 17t>5- sicherte diesem Staate nicht nur freie Schifffahrt auf den Gewässern und Benutzung der Seehäfen, sondern erwarb ihm auch 100 Millionen als Entschädigung der Kriegskosten, das holländische Flandern mit Mastricht und das Besatzungsrecht der wichtigsten Festungen, und während unter dem neuen republikanischen Regiment und seinen französischen, vom Mark des Landes zehrenden Beschützern die Staatskasse erschöpft ward und die Finanz- verwaltung in Verwirrung kam, bemächtigten sich die Engländer nicht nur der Handelsschiffe der Holländer und beschränkten oder vernichteten ihre Fischereien, sondern sie brachten auch die meisten Ansiedelungen derselben in der Ferne an sich. Von 1795—1797 gingen die holländischen Besitzungen in Hindostán und auf dem Cap an die Britten verloren; ferner Malacca, Ceylon, Amboina, Ternate und andere Inseln; von den westlichen Niederlassungen erlangten die Engländer Demerary und Esse- quibo; im Jan. 1799 Surinam; 1800 Curayao und 1801 St. Eustach nebst Saba. — Die batavische Republik theilte alle Schicksale der Franzosen ; bis 1798 stand ein de- mokratischer Convent an der Spitze; dann wurde die Souveränetät der einzelnen Pro- vinzen ausgehoben, das Land in acht ncubenannte Departemente getheilt und die eine und untheilbare B atavische Republik mit einem Staats-Bewind (Directorium) von fünf Personen als ausübender, und zwei Kammern als gesetzgebender Macht errichtet. Napo- 180j> leon stellte die alte Provinzialeinlheilung wieder her und änderte die Negierung und die ge- setzgebende Macht, aber ein neuer Vertrag, wornach ein sranzösisches Besatzungsheer von 18,000 Franzosen auf Kosten des Landes unterhalten, ein eigenes Heer von 10,000 Mann aufgestellt und fünf Linienschiffe und fünf Fregatten ausgerüstet werden mußten, drückte hart aus das Land. Der Handel nahm ab, die Colonicn gingen verloren, das Land wurde verschuldet. Im Januar 1805 wurde Schimmelpennink als Raths-Pensionair an die Spitze der ausübenden Macht gestellt und eine Landcsrepräsentation mit der gesetzgebenden Gewalt bekleidet. Aber schon im nächsten Jahr wurde Napoleons Bruder Ludwig Bo- 1806. ñaparte zum König von Holland ernannt und die Repräsentanten auf 38 vermehrt. Vließingen und andere Orte kamen an Frankreich, dagegen wurde Ostsricsland nebst der 1807. Herrschaft Jever mit Holland verbunden. Nach einigen Jahren entzweite sich Ludwig mit seinem Bruder und entsagte dem Thron, worauf die V er e r n i g u n g Hollands mit 1810. Frankreich erfolgte. Ein neues Gesetzbuch, die allgemeine Conscriptionspflichtigkeit, eine geheime Polizei und die Herabsetzung des Zinses der Staatsschuld auf ein Drittel waren die Geschenke des neuen Machthabers Napoleon. §. 728. Ebenso erfolgreich waren die französischen Waffen am Rhein. ,Die Im Oktober zogen sich die ostrelchischen und preußischen Truppen über dengc-,án. deutschen Strom zurück und überließen das jenseitige Gebiet den Feinden. ‘ Bald darauf knüpfte die preußische Regierung, mit den Vorgängen in Polen

7. Bd. 2 - S. 367

1854 - Leipzig : Engelmann
Das republikanische Frankreich. 367 und die große Maffe werthloser Assignaten in Verzweiflung gebrachte Volk zu einem furchtbaren Aufstand. Schaaren gräßlichen Gesindels umstellten das Ver- nal sammlungshaus und forderten mit drohendem Geschrei die Fre i l assung deru"'.Ap^) Patrioten, Brod und die Constitution von 1793. Von dem Reste ^95. der Bergpartei unterstützt hatten die Terroristen wahrscheinlich obgesiegt, wäre nicht der in Paris gerade anwesende Pi ch egru dem bedrängten Convent mit Soldaten und Bürgern zu Hülfe gekommen. So wurde der Aufstand unter- drückt und die vier Angeklagten deportirt. (Collot starb in Guiana, B. Varennes diente als Journalist dem Negerkönig Chri- stoph auf St. Domingo, Barere und Badier entkamen.) Der noch gefährlichere Aufstand vom 1. Prarial, wo der Pöbel von 7 Uhr Morgens bis 2 Uhr in der Nacht den Convent von Außen und im Innern umstellt hielt, um die Wiederherstellung des Schreckenssystems zu erzwingen, und ein Conventsmitglied (Feraud) in der Versammlung ermordet wurde, scheiterte ebenfalls theils an der Festigkeit des muthigen Präsidenten Boissy d'anglas, theils an der rechtzeitigen Hülfe der ordentlichen Bürger und der Truppen. Von dem an war die Macht der Terroristen dahin. Einige Jakobiner starben durch Selbstmord (Romme, Goujon u. A.), andere endeten auf der Guillotine, die meisten büßten in Kerkern oder in den fernen Colonien. — Ein weit mächtigerer Feind erstand aber jetzt den T h e r m i d o r i a n e r n des Convents in den Roya- listen, die immer kühner ihr Haupt emporhoben. Damit jene nun nicht bei der Einführung der im August (5. Fruct.) beendigten und vom Volke bestätigten neuen (dritten) Verfassung aus ihrer Macht gedrängt würden, suchten sie sich durch eine höchst eigenmächtige Clausel die Wiedererwahlung zu sichern. Nach dieser Verfastung sollte nämlich die vollziehende Gewalt einem D i - rectorium von fünf Personen, die gesetzgebende dem aus 250 Mitgliedern gebildeten Rathe der Alten und dem Rathe der 5 00 zustehen. Der Convent beschrankte aber die freie Wahl dadurch, daß er festsetzte, zwei Drittheile dieser beiden gesetzgebenden Rathe müßten aus den Conventsgliedern gewählt werden und wenn zwei oder mehrere Wahlbezirke denselben Abgeordneten wähl- ten, so stehe die Besetzung der vacanten Stelle nicht dem Volke (durch eine neue Wahl), sondern dem Convente zu. Gegen diese „Nach fugen" erhob die von Royalisten bearbeitete und den Conventsgliedern feindselig gesinnte Pariser Bür- gerschaft Einsprache, und als diese erfolglos blieb, ergriffen die Sectionen, wo nunmehr die Gemäßigten und Royalisten die Oberhand hatten, die Waffen gegen den Convent. Da nahm dieser seine Zuflucht zur Armee und übertrug, auf B arr a s Antrag, dem General Napo leo n B on ap ar te (§. 724.), der nach Robespierre's Sturz durch den Director des Kriegsausschuffes Aubry sein Artilleriecommando verloren hatte und sich nun ohne Anstellung in Paris befand, die Bekämpfung der im Aufstand begriffenen Sectionen. Der in den Straßen von Paris erfochtene blutige Sieg vom 13. Vendemiaire verschaffte den Republi-^'1795^' kanern die Oberhand und dem 26jahrigen Napoleon, der sich kurz zuvor mit der Wittwe des enthaupteten Generals Beauharnais, Josephine (geb. Tascher d e l a P a g e r i e), vermahlt hatte, den Oberbefehl über die italienische Armee. —

8. Bd. 2 - S. 370

1854 - Leipzig : Engelmann
370 Die französische Revolution. Verbindungen und Intriguen angeknüpft, als die Unbesonnenheit des Senats einen willkommenen Anlaß zur allmählichen Vernichtung des republikanischen Freistaats bot. Die im Rücken der französischen Armee entstandene Volksbewe- gung erfüllte die venetianische Regierung mit der Hoffnung, die Feinde würden den Streichen des rüstigen Landvolks erliegen; sie nährte daher die unter den Bewohnern des venetianischen Festlandes berrschende Aufregung und rief dadurch einen drohenden Ausstand hervor. Am 1/. April siel das ergrimmte Volk von Verona und der Umgegend über die zurückgebliebenen Franzosen her, ermordete sie und schonte nicht einmal der Kranken und Verwundeten in den Hospitälern. Der feige Senat, in dem thörichten Glauben befangen, der Augenblick der Rache sei gekommen, nahm im Vertrauen auf Oestreich eine kriegerische Haltung an und billigte das Geschehene. Da traf plötzlich die Nachricht von dem Ab- schluß des Friedens von Leoben ein und erzeugte in dem zaghaften Senat die größte Bestürzung. Statt dem kriegdrohenden Feinde muthig Widerstand zu leisten und mit Ehren zu fallen, flehten die Rathsherren demüthig die Gnade des stolzen Siegers an und willigten, unter Vorbehalt ihrer Pensionen, in die Ent- lassung der tapfern Truppen (Slavonier) und in die Uebertragung der Staatsgewalt an einen vom Volke neugewählten demokratischen Rath. Dies war das Vorspiel zum gänzlichen Untergang des Freistaats, denn Napoleon hatte die Absicht, Venedig auszuplündern und dann die ausgeleerte Stadt als Entschädigung an Oestreich zu überlassen. Zu dem Ende zogen im Mai die Franzosen in Venedig ein, führten die Schiffe und die Vorräthe des Zeughauses weg, beraubten die Kirchen, Gallerien und Bibliotheken ihrer schönsten Zierden und kostbarsten Schätze und hielten die Stadt so lange be- setzt, bis die Unterhandlungen mit Oestreich so weit gediehen waren, daß der 11797.*' Friede von Campo Formio, wodurch Oberitalien als cisalpinische Republik unter Frankreichs Herrschaft gerieth, zum Abschluß kam. In diesem Frieden wurde das venetianische Gebiet nebst Dalmatien an Oestreich über- lasten, wogegen dieses die, aus der östreichischen L o m b a r d e i, Mantua, Modena, Ferrara, Bologna u. a. eroberten Ländcrstrecken und Städtegebietcn gebildete und 30. <$)ec nach Art der französischen Republik durch ein Directorium und zwei gesetzgebende Räthe 1797. verwaltete cisalpinische Republik anerkannte, in die Abtretung Belgiens an Frankreich willigte und den entsetzten Herzog von Modena durch den Breis gau zu entschädigen verhieß. Außerdem versprach Kaiser Franz, seine Truppen aus Mainz, Mannheim, Ehren- breitstein, Ulm und andern Festungen zu ziehen, wodurch das deutsche Reich den französi- schen Angriffen schutzlos preis gegeben ward. Mainz mußte sofort geräumt und damit das ganze linke Rheinufer an Frankreich überlassen werden. Die geistlichen Kurfürsten und andere zu Schaden gekommene Fürsten, Prälaten und Edelleute sollten auf dem rechten !1 Decbr ^^inufer entschädigt und diese, so wie die übrigen, Deutschland betreffenden Punkte, aus ' dem Congreß von Rastatt regulirt werden. Diesen Eongrcß eröffnetenapoleon selbst, aber das langwierige und verwickelte Friedcnsgeschäst vermochte seinen thatendürstcnden Geist nicht lange zu fesseln. Er übertrug die Leitung einigen Diplomaten und begab sich im Deccmber nach Paris, wo er vom Volke mit Jubel begrüßt und von der Dircctorial- regierung, der er durch T al lepra nd vorgcstcllt ward, mit Ehren und Auszeichnung em- pfangen wurde.

9. Bd. 2 - S. 371

1854 - Leipzig : Engelmann
Frankreich unter der Direetorial-Regierung. 371 tz. 734. D ie Dire ctoria lregi erung im Jnne rn. Die Mitglieder der beiden durch Doppelwahlen gebildeten gesetzgebenden Versammlungen des Raths der Alten und des Raths der Fünfhund ert waren größtentheils ge- mäßigte Republikaner; die von den Rathen aus ihrer Mitte gewählten fünf Di- rectoren dagegen waren eifrige Republikaner, theils im Sinne der Girondisten, wie La Reveillere-Lepeaux, theils Jakobiner, wie Carnot, Barras, Reub el. La Reveillere - Lepeaux war ein sehr achtungswürdiger Mann, aber ein fanatischer Feind des Kirchenwesens und der Geistlichkeit, weil er eine Naturreligion an die Stelle des Christenthums setzen wollte und zu dem Zwecke die Gesellschaft der Theo-P hilanthro- pen (Gott- und Menschen-Freunde) gründete. Auch die Uebrigen, mit Ausnahme des sittenlosen Schlemmers Barras, waren patriotische Männer, die mit größter Anstrengung und Aufopferung ihr mühsames Amt verwalteten und trotz des Raubsystems, das in allen Ländern von ihnen eingeführt wurde, in dürftigen Verhältnissen lebten; doch waren sie, Carnot ausgenommen, in keiner Hinsicht bedeutend. Durch den Eifer, sich vermittelst eines bunten, aus Scharlach und S ammt bestehenden Amtskleides Ansehn und Würde zu geben, machten sie sich lächerlich. Die Directorialregierung war übrigens sowohl den heftigen Republikanern (Terroristen) als den Royalisten verhaßt und hatte von beiden Angriffe zu erlei- den. Den ersten Versuch eines Umsturzes machten die Republikaner unter der Führung des Gracchus Babeuf, der, ähnlich jenem römischen Volkstribun, dessen Namen er angenommen, Ausgleichung des Eigenthums und eine neue Gütervertheilung begründen wollte. Ihm schlossen sich einige der alten Jakobiner, namentlich Drouet und Rossignol an. Ihr Unternehmen scheiterte an der Wachsamkeit der Regierung; nach einem Aufsehen erregenden Gerichtsverfahren ließ sich Babeuf den Dolch in die Brust stoßen, die Uebrigen wurden theils hingerichtet, theils verbannt. Babeufs Andenken blieb bei seinen Meinungs- genossen in Ehren und seine Grundsätze liegen noch jetzt den Bestrebungen der Communisten und Socialisten zu Grunde. — Größer war die Gefahr, die der ohnmächtigen Directorialregierung chon den Royalisten drohte, welche den Club von Clichy gegründet hattew und unter den gesetzgebenden Räthen und beim Directorium Meinungsgenossen zählten. Als nach Ablauf des ersten Jahres laut der Verfassungsurkunde ein Drittel der Räthe ausschied und durch neue Wahlen ergänzt wurde, gelang es den Royalisten, fast lauter Leute ihrer Farbe in die gesetzgebende Versammlung zu bringen. Unter ihnen befand sich Piche- grü, der schon früher als Oberfeldherr der Rheinarmee mit den Emigranten in Verbindung gestanden und jetzt als Präsident des Raths der Fünf- hundert die Zurückführung des Königthums zu bewirken suchte. Dies machte die Republikaner im Directorium und in den gesetzgebenden Kammern besorgt. Sie suchten zuerst durch den heldenmüthigen H o che die royalistische Bewegung niederzuschlagen; als aber die Hitze des Generals und ihre eigene Unentschlossen- heit den Plan vereitelte, wandten sie sich an Bonaparte. Dieser schickte eine Abtheilung seines Heers unter dem klugen Bernadotte und dem Haudegen Au g ere au nach Paris, angeblich um die eroberten Fahnen zu überbringen, in der That aber, um den Directoren gegen die Royalisten zu dienen. Am ^.Fruc- tidor umstellte Augereau mit seinen Truppen die Tuilerien und bemächtigte sich der royalistischen Deputirten, worauf elf Glieder des Raths der Alten, 42 der Fünfhundert (darunter P i ch e g rü und Willst) und zwei Directoren (B a r - the lemy und der mit seinen schwachen Collegen zerfallene und von der Noth- 24* Mai. 1796. Juli. 1797. i. Sept. 1797.

10. Bd. 2 - S. 372

1854 - Leipzig : Engelmann
3 72 Die französische Revolution. 20. Sept. 1797. 19. Mai 1798. 12. Juni Crob. Alexan- drias 1. Juli. Wendigkeit einer Aenderung überzeugte Republikaner Carnot) zur Deportation nach dem feuchten Guyana (Cayenne) in Südamerika verdammt wurden. Durch ein von dem neuen Direktor Merlin entworfenes Dekret wurden alsdann die royalistischen Wahlen cassirt, die zurückgekehrten Emigranten und einige noch anwesende Verwandte des Königshauses in die Fremde getrieben, eine Reihe von Zeitschriften zu Gun- sten des Königthums unterdrückt und deren Eigcnthümcr, Redactoren und Mitarbeiter zur Deportation verurtheilt. Ein neuer Eid der Treue für die bestehende Verfassung und den religiösen Cultus sollte das neue Jakobinerregiment gegen ähnliche Angriffe sicher stellen. Von dem an wurde das Schicksal der Regierungen durch Bayonette entschieden. Moreau, als Mitwisser von Pichegrü's Plänen angesehen, wurde trotz eines ehrlosen Briefs, worin er die ganze Schuld seines Freundes aufdeckte, vom Dienste entfernt. Hoche begab sich zur Rheinarmee, wo er bald nachher ein frühes ruhmvolles Grab fand. Car- not entging der ihm zugedachten Deportation durch die Flucht nach Deutschland, und kehrte nach dem 18. Brümaire nach Frankreich zurück. So stark fühlte sich das Directorium durch Bonaparte's Schutz, daß es einige Zeit nachher eine Anzahl royalistischer, oder, wie man sich ausdrückte, anarchistischer Wahlen eigenmächtig cassirte, durch Militärgerichte die Roya- listen und deren Freunde blutig verfolgte und durch harte Gesetze die heimgekehr- ten Adeligen und Emigranten zu schrecken suchte. Zugleich wurden aber auch gegen die Jacobiner, die ihr Haupt kühner erhoben, Gewaltmaßregeln verhängt. Und dennoch fehlte der Directorialregierung Kraft und Ansehen nach Außen und Achtung und Zutrauen nach Innen. Handel, Gewerbfleiß und Ackerbau stockten, schwere Abgaben drückten das Volk, und die gänzliche Entwerthung der Assig- naten, wovon eine unglaubliche Masse angesertigt worden, brachte die größte Zerrüttung sowohl in die Staatskasse als in den Vermögensstand der Privaten. Vergebens schuf man durch Anweisung auf die Emigranten- und Nationalgüter eine neue Art Papiergeld, die Mandate, mit denen man einen Theil der Assignaten einzulösen gedachte, um dann die übrigen für ungültigzu erklären; die neuen Anweisungen waren bald so werthlos wie die frühern: vergebens suchte man die Staatsglaubiger durch die sogenannten Jnscriptionen zu befriedigen und zu neuen Anlehen zu bewegen — der offenkundige Staatsbankerott raubte der Regierung alles Vertrauen; die Verluste der Kapitalisten waren unermeßlich; das Vermögen war von den Reichen und Bevorzugten zu den untern Standen gewandert. Zur Bestreitung der Kriegskosten und anderer Ausgaben errichtete die Directorialregierung in den eroberten Landern ein wahres Raubsystem. Die Niederlande, die Schweiz und vor allem die Fürsten und Städte Italiens wur- den von den Direktoren und ihren Diplomaten, Heerführern und Commissaren aufs gewissenloseste ausgeplündert. Gewalt, List und Drohungen kamen in An- wendung; die ganze Welt sehnte sich nach Befreiung von dieser drückenden und charakterlosen Regierung; aber der eine Mann, von dem man Rettung erwarten konnte, war nach der Beendigung seines italienischen Feldzugs ausgezogen, um ein fernes Wunderland aufzusuchen und sein Haupt mit neuen Lorbeeren zu um- flechten. Statt nämlich eine Landung in England zu unternehmen, wie Jeder- mann aus den Kriegsanstalten in den Seehäfen geschlossen hatte, schiffte Napo- leon Bonaparte mit einem Theil seines italienischen Heers, mit den ausgezeich- netsten Feldherren und mit den berühmtesten Künstlern, Gelehrten, Mathemati- kern (Monge), Naturkundigen (Bertholet, Comte), Astronomen, Aerztcn u. dergl. über Malta, das durch Verrath dem Iohanniterorden entrissen ward, nach Aegypten. Große Pläne leiteten ihn bei diesem abenteuerlichen und gefahr-
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