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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Teil 2 - S. 3

1882 - Leipzig : Brandstetter
Altdeutsche Handwerker. 3 Bischöfe, welche bis dahin treue Anhänger des Kaisers gewesen waren, auf die Seite des Papstes übergingen, fielen die Städte unvermutet von ihnen ab und ergriffen die Partei des Kaisers. Von diesem Augenblicke au habeil sie, einzelne seltene Ausnahmefälle abgerechnet, allezeit am Reich gehalten und mit ihrer ganzen Kraft die Sache des Kaisers gegen die Kirche und die Fürsten verfochten. Gleich die ersten Heere, mit denen Heinrich gegen die aufrührerischen Sachsen ins Feld rückte, bestanden vorzugsweise aus Kaufleuten und Handwerkern; nie hat eine Stadt in Zeiten der Gefahr den Kaiser verlassen. Es war freilich zunächst nur Politik und Interesse, was die Städte auf seine Seite trieb, allein die ausharrende Treue, welche sie dabei an den Tag legten, selbst da, wo nichts mehr zu hoffen war, zeigt doch, daß sie uicht bloß die wirtschaftliche, sondern auch die sittliche Kraft unseres Volkes gesteigert haben. Der Kaiser suchte dafür fo viel er konnte ihr Aufkommen zu befördern und beschenkte sie mit Freiheiten und Rechten; das erste, was er für sie that, bestand gerade in der Abschaffung der hofrechtlichen Lasten, vor allem der härtesten, des sogenannten Sterbfalls oder Anteils. Als Hörige, die auf fremdem Boden faßen, konnten die Handwerker ursprünglich kein eigenes Vermögen haben, nach ihrem Tode fiel daher von Rechts wegen der Nachlaß an den Herrn. Doch wurde es früh allgemeine Sitte, den Übergang anf die Erben zu gestatten und nur einen Teil der Habe zu fordern: das war das Anteil oder Sterbfallsrecht, eine Quote des Nachlasses, womit die Hörigen die Erbschaft von dem Herrn loskauften. Auf dem Lande, wo die Handwerker auf Kosten des Herrn lebten, hatte die Abgabe guten Grund gehabt; in den Städten, als sie von ihrem Erwerbe zu leben anfingen, wurde sie unbillig und drückend. Es war nicht die Abgabe allem, die als Druck empfunden wurde, weit übler war es, daß sie den Fleiß und Arbeitseifer lähmte, denn je mehr sich der Erwerb vergrößerte, desto höher stieg der Gewinn des Herrn. Der mächtigste Sporn zur Anstrengung und Sparsamkeit liegt in der Aussicht, daß die Früchte einst den Kindern zu gut kommen. Heinrich V. hob nun, zunächst in den Städten Worms und Speier, den alten Stammsitzen seines Geschlechts, die am ersten sür den Kaiser aufgestanden waren und das Zeichen zur allgemeinen Erhebung gegeben hatten, das Anteil sowie andere Rechte der Hörigkeit oder Vogtei auf; merkwürdigerweise ohne Entschädigung, weil ein Herkommen, das Armut zur unausbleiblichen Folge habe, abscheulich und gottlos sei. Ungeschmälert sollte fortan das Vermögen auf die Kinder, und im Falle kinderloser Ehe auf die nächsten Erben übergehen; damit ja kein Zweifel oder Irrtum entstehe, wurde das Erbrecht gleich mit bestimmt. Die Herren wollten zwar die Abgabe in milderer Forin aufrecht halten, indem sie aus der Erbschaft das beste Stück Vieh oder bei Frauen das beste Gewand wegnahmen, allein Friedrich I. gab neue Privilegien und gewährte beiden Städten auch die Freiheit vom Besthaupt und Gewandrecht. Außer dem Buteil war es noch eine andere Beschwerde, über welche die Handwerker Klage führten und die von Heinrich V. ebenfalls abgestellt wurde.

2. Teil 2 - S. 437

1882 - Leipzig : Brandstetter
Verfassungszustände des ehemaligen römisch-deutschen Kaiserreichs. 437 ausgestellt ward. Wahl und Krönung wurden unter Entfaltung eines außerordentlichen Pompes vollzogen. Nachdem Kaiser Karl V. zu Bologna zum letzten Male die Kaiserkrone aus der Hand des Papstes empfangen hatte, bezeigte der jedesmalige neuerwählte Kaiser nach angetretener Regierung dem Statthalter Christi durch eine Gesandtschaft nur seine Ehrerbietung. Was die Rechte des Kaisers betrifft, so waren dieselben in den letzten Zeiten sehr beschränkt. Sie wurden, sofern er sie ohne Zuziehung der Reichsstände ausüben konnte, seine Reservate genannt. Der Umstand, daß der Kaiser in Europa für den ersten Herrscher gehalten wurde, weshalb auch seine Gesandten den Vorrang vor allen übrigen hatten, konnte für die Beschränkung seiner Reichsgewalt keinen Ersatz bieten. In Kirchensachen galt er als Schirmherr der katholischen wie der evangelischen Kirche. Er besaß das Recht der Bestätigung geistlicher Stiftungen, das Recht, Abgesandte zu den Wahlen der geistlichen Würdenträger abzuordnen, und das sogenannte Recht der ersten Bitte, kraft dessen er in allen Klöstern und Stiftern des Reiches während seiner Regierungszeit einmal eine Pfründe an eine tüchtige Person vergeben konnte, die also bei erledigten Stellen allen anderen Bewerbern vorgezogen werden mußte. Die sogenannten Panisbriefe, welche die Empfänger zu lebenslänglicher Versorgung in Stiftern und Klöstern berechtigten, wurden in späteren Zeiten nur noch selten von den Kaisern vergeben. Die weltlichen Rechte des Kaisers waren nach unseren jetzigen Begriffen zum Teil sehr eigentümliche. Den Reichsständen und Gemeinden konnte er allerlei Begnadigungen zu teil werden lassen, er konnte Standeserhöhungen mit Personen und Ländergebieten vornehmen und Würden, Ämter und Wappen erteilen. Er bestätigte die Universitäten, erteilte das Meß- und Marktrecht, das Recht, einen andern an Kindesstatt anzunehmen, und vermochte durch Verleihung des Asylrechtes einen beliebigen Ort zu einer sichern Zufluchtsstätte zu machen. Seine sogenannten eisernen Briefe sicherten einen Schuldner wider seine Gläubiger, seine Schntzbriefe sicherten wider unrechtmäßige Gewalt. Er bestätigte Verträge zwischen den Reichsgliedern, belehnte mit den Reichslehen und hatte das Postrecht. Ward er von Reichs wegen von fremden Mächten angegriffen, so konnte er einen Verteidigungskrieg führen, auch war er befugt, fremden Mächten mit Bewilligung des betreffenden Landesherrn Werbungen in den Ländern des Reiches Zn gestatten. Die gemeinschaftlichen Rechte des Kaisers und der Kurfürsten betrafen die Kriege und Bündnisse des Reiches, die Verpfändungen und Veräußerungen der Reichslande und alles, was sich aus die innere und äußere Sicherheit des Reiches bezog. In betreff des Rechtes, Zölle zu verleihen, sie zu erhöhen oder die gegebenen zu verlängern, Stapelgerechtigkeiten zu erteilen, Münzen zu schlagen rc., hatten dem Kaiser nicht nur die Kurfürsten, sondern auch andere Reichsstände mit drein zu reden. — Ohne Bewilligung

3. Teil 1 - S. 213

1882 - Leipzig : Brandstetter
Das Lehnswesen. 213 Die Belehnung geschah regelmäßig durch eine symbolische Handlung, durch Überreichung eines Gegenstandes. Der Handschuh, dessen man sich bei Eigentums-Übertragungen bediente, kam auch hier zur Anwendung; daneben der Stab. Den geistlichen Fürsten sollen nach dem Wormser Konkordat die Regalien mit dem Scepter gegeben werden. Der Ring, der vorher in Verbindung mit dem Stabe bei der Investitur der Geistlichen gebraucht ward, kam auch bei Belehnungen Weltlicher vor. Bei den Laienfürsten war es die Lanze mit der Fahne, wofür auch bloß die Fahne gebraucht ward. Bei dem Wechsel des Herrn oder des Mannes war eine Erneuerung erforderlich, der Huldigung wie der Verleihung, insofern das Verhältnis von den Nachfolgern oder Erben fortgefetzt ward. Doch war man stets bestrebt, die Lehen in sogenannte Erblehen zu verwandeln, welches Wort zur Zeit Heinrichs Ii. zuerst vorkommt. Wenn König Konrad Ii. sich für Erblichkeit der Lehen aussprach, so dachte er wohl die Vasallen ihren Herren gegenüber unabhängiger zu stellen und unter Umständen sie um so freier für den Dienst des Königtums verwenden zu können. Der Vasall hatte ein gewisses Recht der Verfügung über das ihm verliehene Gut: es felbst zu nutzen oder von andern nutzen zu lassen durch Weitergabe zu Lehen oder zu anderem Gebrauch. Aber veräußern oder vertauschen durfte er es nur mit Zustimmung des Herrn. Willkürlich durfte auch der Herr dem Vasallen das Gut nicht entziehen. Triftige Gründe zur Entziehung waren: Verletzung der Treue und der Pflichten, welche aus ihr flössen, vor allem offene Feindseligkeit in That oder Rat gegen den Herrn oder Nichtleistung des schuldigen Dienstes. Aber nicht der Herr allein konnte über die Entziehung entscheiden, sondern ein Ausspruch der Lehnsgenossen ward erfordert. Es bildete sich eine eigene Lehnsgerichtsbarkeit. War ein Lehen durch den Tod eines Inhabers ohne berechtigte Erben oder durch andere Umstände ledig oder frei geworden, d. h. an den Herrn zurückgefallen, fo konnte es wieder verliehen oder in eigenem Besitz behalten werden. Die Denkmäler des Mittelalters hallen wieder von den Klagen, daß die Eide wenig geachtet würden, daß die der Fürsten gegen den König, wie die der Vasallen gegen ihre Herren verletzt seien, verletzt häufig nur aus dem Streben nach Gewinn, um von anderen größere Vorteile, neue Lehen zu erlangen. In anderen Fällen traten die Lehnsträger trotzig auf, namentlich in den geistlichen Stiftern, eigneten sich Güter und Einkünfte an: in dem Maße, wie sie von Hans ans selbständiger als die Ministerialen, noch rücksichtsloser und gewaltsamer als diese, den Herren mehr eine Last und Gefahr als eine Hilfe. Und betraten diese den Rechtsweg, so wußten sie, klagt Abt Markward von Fulda im zwölften Jahrhundert, Grundsätze eines sogenannten Lehnrechts geltend zu machen und damit wie Aale den Anforderungen, die an sie gestellt wurden, zu entschlüpfen. Aber auch die Herren haben wohl zu Zeiten ihr Recht mißbraucht, Dienste gefordert, zu denen die Vasallen nicht verpflichtet waren, Hilfe bei

4. Teil 1 - S. 205

1882 - Leipzig : Brandstetter
Der Sieg der Zünfte über die Geschlechter. 205 Geld- und Familien-Interesse regierten. Immer parteiischer wurden die Aussprüche des patrizischen Stadtrats, wenn er zu Gericht saß, der Arme konnte selten zu seinem Rechte kommen. Mehr und mehr schwand damit in den mittleren und unteren Klassen der städtischen Bevölkerung das Gefühl, daß die Patrizier mit Recht den Löwenanteil des gesteigerten Reichtums besäßen. Die soziale Mißstimmung, die auf dem Lande mit dem steigenden Drucke der Feudallasten, mit dem Untergange der Altfreiheit sich längst vorbereitet hatte, wuchs in den Städten noch ganz anders als auf dem Lande. In den Städten maßen sich Reichtum und Armut, Übermut und Elend näher aneinander. Es ist charakteristisch für die Zustände in den Städten zu Anfange des 14. Jahrhunderts, daß so viel von dem Gegensatze zwischen arm und reich die Rede ist. Fast in allen Urkunden der Zeit wiederholt sich der Ausdruck, man wolle die Dinge so ordnen, daß Reiche und Arme zu ihrem Rechte kommen könnten. Und doch gelang dies so wenig, immer anss neue, immer schärfer, immer erbitterter stehen sich reich und arm gegenüber. Die Ungerechtigkeit der Steuerverteilung, die in vielen Städten vorhanden war und an die man auch da glaubte, wo sie nicht vorhanden war, weil man dem Handwerkerstande keinen Einblick in die städtischen Kassenverhältnisse gestattete, wirkte überall, die Mißstimmung und das Mißtrauen zu erhöhen. Ein ziemlicher Teil des Handwerkerstandes war verschuldet, und kaum erschwinglich waren die hohen Zinsen. Furchtbar wirkten die zahlreichen Hungerjahre aus den kleinen Mann, der ohne Besitz von der Hand in den Mund lebte, dem oftmals die Arbeit und der Absatz stockte, der in den teuern Jahren sich tief verschuldete, nur um nicht Hungers zu sterben. Übermäßig war der Gewinn, den in solcher Zeit die größeren Grundbesitzer, die Kaufleute und vor allem die Inden machten. Die Juden waren vieler Orten die Günstlinge des Patriziats, und der Haß der Handwerker erstreckte sich ans beide in gleicher Weise. So drängte alles ans einen Umschlag hin, aber es bedurfte noch einer fest bestimmten Strömung, die im Lause eines Jahrhunderts fast alle deutschen Städte im gemeinsamen Zuge hinriß, daß die unteren Schichten überall mit denselben Forderungen gegen die oberen sich wandten. Diese Strömung wurde hervorgerufen durch die politische Parteinahme der Städte im Kronstreite zwischen Ludwig von Bayern und Friedrich von Österreich, zwischen dem gebannten deutschen Könige Ludwig und dem Papste Johann Xxii. Wie sich in Italien das freie Bürgertum im Kampfe gegen das ausländische Königtum hob, wie es im Bunde mit der Kirche die Idee der Unabhängigkeit wider das hohenstaustsche Hans verfocht, so gab in Deutschland umgekehrt der Angriff der päpstlichen Herrschaft zu Avignon auf den volkstümlichen Ludwig das Signal zu einer allgemeinen Bewegung. Obwohl das Glück der Waffen und mehr noch die Stimme des Volkes sich für den Bayern Ludwig entschieden hatte, so glaubte Johann Xxii. doch, durchdrungen von den Überlieferungen eines Gregor Vii.,

5. Teil 1 - S. 206

1882 - Leipzig : Brandstetter
206 Der Sieg der Zünfte über die Geschlechter. Innozenz Iii. und Bonifaz Viii., den Kampf noch zu Gunsten des Habsburgers Friedrich entscheiden zu können. Besonders rechnete er dabei auf die hohe Geistlichkeit und auf den zahlreichen Anhang des Haufes Habsburg unter dem Adel und unter den mißvergnügten Stadtgeschlechtern, im allgemeinen auf jette Zaghaftigkeit, die noch immer auf die energische Anwendung der kirchlichen Waffen, des Bannes und des Interdikts, folgte. Aber die Furchtbarkeit des römischen Bannstrahles hatte schon seit der Hohenstaufenzeit sich gemindert, die Zeit war vorüber, wo alles vor einem Gebannten zurückwich, und überdies erkannte man zu deutlich das hinterlistige Spiel des französischen Hofes, der den Papst zu Avignon nur als Werkzeug benutzte, um Deutschland zu schwächen. So fand der deutsche volkstümliche König die Mittel des Widerstandes in der Entrüstung und dem nationalen Selbstgefühle der mittleren und niederen städtischen Bevölkerung. Die Geistlichkeit erlag dem Sturme, und ihre Niederlage riß auch das mit ihr verbundene Patriziertum der Städte mit in den Fall. Die Städte brachen jetzt die Fesseln der Gefchlechter-Herrschast, wie sie in ähnlicher Lage 150 Jahre früher als Anhänger des entwürdigten und verratenen Kaisers Heinrich Iv. die ersten politischen Rechte errungen hatten. Der Widerwille der deutschen Zünftler gegen den Klerus, welcher ihren Kaifer in den Staub treten wollte, ward überall der Hebel, das Patriziertum aus seinen Angeln zu heben, und wenn auch, wie an einzelnen Orten geschah, der bürgerliche Hanse, im Gewissen beirrt, später reumütig die Sühne der Kirche suchte, war das Endresultat doch immer dasselbe: die Beseitigung des Geschlechter-Regimentes. Jetzt war der Zeitpunkt erschienen, wo das Handwerk sich frei machte, wo die vielfachen Übelstände, willkürliche Rechtsverzögerung und Rechtsverweigeruug, Verfchwendnng des Stadtvermögens, übermütige Behandlung der armen Leute, zu einem durch die Zeit gebotenen Fortschritte führten — wo dann mit dem Erfolge der Handwerker sich als wirklicher Bürger fühlen durfte. Direkter als anderswo ging zu Magdeburg das Zunft-Regiment aus den Wirren des Reiches und der Kirche hervor. Der Erzbischof Burkhard hatte mannigfache Drangsale, Bann und Interdikt über das Stift gebracht. Als er deshalb in der Nacht des 21. September 1325 durch Vermummte in einen Kerker unter dem Rathanse geschleppt und, nicht ohne Einverständnis des gesamten Rats mit eisernen Stäben erbarmungslos totgeschlagen war, erging vou dem erzürnten Papste aus Avignon eine neue Verhängung der schärfsten Kirchenstrafen. Obwohl nun der neue Erzbischof Otto die Blutschuld der Stadt nachsah, auch Versöhnung mit dem Papste zu bewirken verhieß, und obgleich anch der Kaiser den Ermordeten einen Rechtsverletzer und Räuber schalt, der die Magdeburger durch seine Missethaten gezwungen habe, sich seiner auf jene Weise zu entledigen, so mochten die Bürger den geistlichen Fluch doch nicht lange ertragen. Die Ungeduld der in ihrem Gewissen beirrten, des kirchlichen Trostes bedürftigen niederen Bürgerschaft führte eine Änderung herbei. Ant 1. Mai 1330 standen die

6. Teil 2 - S. 163

1882 - Leipzig : Brandstetter
Die Meistersänger. 163 Bürger, und je tiefer die fahrenden Sänger mit der Zeit in der öffentlichen Achtung sanken, um fo höher stiegen die Meistersänger, die auf sittlichen Ernst in Leben und Dichtung das Hauptgewicht legten. Der Ursprung der Meistersänger verliert sich in sagenhaftes Dunkel. Nach einer von ihnen selbst hochgehaltenen Sage sollen zwölf Meister zur Zeit Kaiser Ottos I. im Jahre 962 beit Meistergesang erfunden haben, alle zu gleicher Zeit, ohne daß jedoch einer etwas von dem andern gewußt hätte. Da sie aber des Papstes und der Geistlichen übles Leben in ihren Gedichten gegeißelt hätten, seien sie bei dem Papste Leo Viii. der Ketzerei beschuldigt worden. Der Kaiser habe sie auf Ansuchen des Papstes nach Pavia und später auch nach Paris berufen, wo sie in Gegenwart des Kaisers, des päpstlichen Legaten, vieler Edlen und Gelehrten herrliche Proben ihrer Kunst abgelegt und sich vom Verdacht der Ketzerei gereinigt hätten. Darauf habe sie der Kaiser als Verein bestätigt und mit vielen Freiheiten begnadet. Das Unhaltbare dieser Sage leuchtet aus den Namen jener zwölf Meister ein, unter denen gerade die bedeutendsten Dichter des dreizehnten Jahrhunderts vertreten sind. Jene zwölf sind nämlich: Frauenlob, Heinrich von Mügliu, Kliugsor, der starke Poppe, Walther von der Vogelweide, Wolfram von Eschenbach, der Marner, Regenbogen, Reinmar, Konrad von Würzbnrg, der Kanzler und Stolle. Wie die Meistersänger später selbst noch kaum wußten, wer unter diesen zwölf gemeint sei, geht aus einem Gedicht eines Meistersängers hervor, in dem die Namen sonderbar verstümmelt und über die Lebensverhältnisse der Dichter zum Teil ganz irrige Angaben gemacht werden. Es werden diese zwölf Namen so aufgeführt: „Heinrich Frauenlob, der H. Schrifft Doctor zu Maintz; Heinrich Mögeling, der H. Schrifft Doctor zu Prag; Nicolaus Klingsohr, der freyen Künste Magister; der starke Poppo, ein Glasbrenner; Walter von der Vogelwaid, ein Landherr aus Böhmen; Wolfgang Rohn, ein Ritter; Hans Ludwig Marner, ein Edelmann; Barthel Regenbogen, ein Schmied; Konrad Geiger von Würzburg, ein Musikant; Eantzler, ein Fischer und Stephan Stoll, ein Seiler." Aus dieser Aufzählung läßt sich als Richtiges wenigstens das entnehmen, daß früher in der That Gelehrte, Ritter und Handwerker zugleich Mitglieder der Singschulen waren, bis später nur Bürger und fast nur Handwerker in dieselben eintraten. Es ist wahrscheinlich, wenn auch nicht gewiß, daß Heinrich von Meißen, genannt Frauenlob, ein Gelehrter, der am 30. November 1318 zu Mainz starb, in dieser Stadt zuerst einen Verein von Dichtern und Freunden der Dichtkunst gegründet hat, dem er festere Formen vorschrieb, wenn auch noch nicht in der Weise, wie solche Formen in den späteren Singschulen gehaud-habt wurden. Eine sagenhafte Überlieferung läßt nämlich auch die erste Meisterfängerschule von Frauenlob zu Mainz stiften, und von da soll sich dann dieselbe Einrichtung auf andere Städte übertragen haben. Damit u*

7. Teil 2 - S. 190

1882 - Leipzig : Brandstetter
190 Bäuerliche Zustände im Reformationszeitalter. sehr zahlreichen freien Bauern zum Stande der Erbpächter, diese aber zu Leibeigenen herabzudrücken und letztere zu Verschreibungen zu nötigen, die ihren Zustand noch wesentlich verschlimmerten. Die Leibeigenen mußten für den Fall ihres Todes die Hälfte ihrer Verlassenschaft verschreiben, vater- und mutterlose Waisen wurden ihres Erbes beraubt, Kinder unter Vormundschaft wurden gezwungen, durch Verschreibungen sich als Leibeigene zu erklären. Um die Bedrückungen durchzusetzen, wurden Zwang, Eintürmen, Ketten und Bande, Geldstrafen, Verbot der Kirche, Verweigerung des Abendmahles angewendet, und damit die Bedrückten nirgends Hilfe fänden, mußten sie schwören, weder bei dem Kaiser, noch bei anderen Gerichten zu klagen oder Recht zu suchen. Schog ums Jahr 1415 hatte Äbt Friedrich Vii. zur Erreichung derartiger Zwecke notorisch falscher Urkunden sich bedient und die Angelegenheit war 1428 bis nach Rom gekommen. Der Umstand, daß schon damals nicht weniger als 40 schwäbische Prälaten mit dem Abte von Kempten sich verbanden, um ihm zur Durchführung seiner schlimmen Anschläge wider die Freibauern behilflich zu sein, zeigte, daß ähnliche bäuerliche Zustände in ihren Territorien, sowie ähnliche Bestrebungen bei ihnen vorhanden waren. Der Betrug des Kempt-ner Kirchenfürsten war indessen so handgreiflich, daß felbst der Papst zu Gunsten der Bauern zu entscheiden im Begriff stand, als der Abt durch Vermittelung einiger befreundeten Städte die Bauern bewog, die Sache fallen zu lassen. Dennoch setzten seine Nachfolger jene Bedrängungen der ländlichen Bevölkerung ihres Gebietes beharrlich und planmäßig fort, im größten Umfange und am schonungslosesten Abt Johannes Ii. in den letzten Jahrzehnten des 15. Jahrhunderts, der sein Verfahren mit der charakteristischen Erklärung rechtfertigte: er mache es nur, wie andere Herren. Damit hatte er freilich die Wahrheit gesagt, wie aus den gleichzeitigen Streitigkeiten zwischen anderen Prälaten Schwabens und ihren Bauern hervorgeht. Schon im Jahre 1449 war es zu einer Auflehnung der Unterthanen des Klosters Roth gekommen; um sie zum Gehorsam zurückzuführen, mußten ihnen durch schiedsrichterlichen Vertrag bedeutende Zugeständnisse gemacht werden. Im Jahre 1501 empörten sich gegen den Reichsabt von Ochsen-hansen 38 seiner Ortschaften, mit gewaffneter Hand Abstellung ihrer Beschwerden begehrend, die sie auch in der That durch Vermittelung des schwäbischen Bundes erlangten. Auch in der Abtei Kempten kam es zu einem Aufstande der ergrimmten Bauern, der durch das Einschreiten des schwäbischen Bundes zwar erstickt wurde, aber ohne Beseitigung seiner Ursachen, deren Fortdauer in unvermindertem, ja selbst noch in gesteigertem Maße im Jahre 1525 endlich einen allgemeinen Aufstand der Vielgeplagten hervorrief. Daß auch in vielen anderen Gegenden Deutschlands gleiche oder ähnliche Verhältnisse damals obwalteten, zeigen unter anderem die vom Herzog Johann von Eleve 1522 erlassene strenge Verordnung gegen die von verschiedenen Gutsherren der Grafschaft Mark erzwungene Umwandlung freier

8. Teil 2 - S. 438

1882 - Leipzig : Brandstetter
438 Verfassnngszustände des ehemaligen römisch-deutschen Kaiserreichs. der gesamten Reichsstände endlich konnte das Reichsoberhaupt keinen Reichsstand in die Acht erklären, keinen Reichsstand von Sitz und Stimme in den Reichskollegien ausschließen, keine neuen Gesetze machen, keine Bündnisse in Reichsangelegenheiten schließen, keine Reichskriege führen, keine Reichsfestungen anlegen, keine Reichssteuern ausschreiben, keine Religionsangelegenheit ordnen. Wie die Regierungsrechte, so waren auch die Einkünfte des Kaisers als solchen in den späteren Zeiten sehr gering. Sie betrugen im ganzen nur gegen 14 000 Gulden jährlich und kamen zusammen aus den jährlichen Übersteuern der Reichsstädte und dem Opferpfennig der Juden. An außerordentlichen Einkünften bezog der Kaiser Subsidieu der Reichsritterfchaft bei Reichskriegen, ein Geschenk derselben bei der Krönung, eine Krönungssteuer der Inden, die fiskalischen Strafen und die oft sehr ansehnlichen Kosten für Belehnungen und Standeserhöhungen. Kein Wunder daher, daß die letzteren von den Kaisern meist sehr gern bewilligt wurden. Mitunter kam es vor, daß noch bei Lebzeiten des Reichsoberhanptes demselben von den Kurfürsten ein Nachfolger erwählt ward. Ein solcher hieß dann römischer König und ward ganz ebenso ceremoniell gekrönt, als wenn er gleich zum regierenden Kaiser gewählt worden wäre. Er führte den Titel: „Allzeit Mehrer des Reiches und König in Germanien" und hatte den Rang vor allen anderen Königen der Christenheit. Eine solche Königskrönung war z. B. diejenige Josephs Ii. zu Frankfurt a. M., welche Goethe als Kind mit ansah und die er später in „Wahrheit und Dichtung" so meisterhaft beschrieben hat. Die unmittelbaren Glieder des deutschen Reiches, welche auf den Reichstagen Sitz und Stimme hatten, waren die Reichsstände. Der Religion nach waren sie katholische und evangelische. Der Direktor der letzteren war der Kurfürst von Sachsen und nach dessen Übertritt zum Katholicismus der Kurfürst von Brandenburg. Beide Körperschaften hatten nach dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 und dem westfälischen Frieden von 1648 vollständig gleiche Rechte. Übrigens gab es nicht nur katholische, sondern auch evangelische geistliche Stände, und das Bistum Osnabrück wurde abwechselnd mit einem katholischen und einem evangelischen Bischof besetzt. Die weltlichen Reichsstände waren Kurfürsten, Fürsten, Grafen, Herren und Reichsstädte. Sie teilten sich in die drei Kollegien der Kurfürsten, Fürsten und Reichsstädte. Das Kollegium der Kurfürsten bestand aus drei geistlichen und vier weltlichen Fürsten. Ihre Vorrechte waren so ausgedehnt, daß sie die eigentlichen Herrscher des Reiches waren. Sie konnten Gesandte vom ersten Range an den Kaiser schicken, ihre Freiheiten und Würden mußten sofort von dem neuerwählteu Reichsoberhanpte bestätigt werden, und der Kaiser konnte fast nichts Wichtiges ohne ihre Zuziehung thun. Die Reichstage wurden nur mit ihrer Bewilligung oder auf ihr besonderes Verlangen vom Kaiser abgehalten. Ihre Kurlande waren den obersten Reichsgerichten

9. Teil 2 - S. 458

1882 - Leipzig : Brandstetter
458 Das deutsche Reichsheer. hatte von vorn herein nur eine Matrikel im Auge, und zwar knüpfte umit an die Konstanzer Matrikel von 1507 an. Bezüglich der Reiterei übernahm man dieselbe sogar fast unverändert; nur daß zu den damals schon verzeichneten 3791 Pferden noch 240 für Österreich und Burgund hinzukamen; beim Fußvolk, das damals ans 4722 Mann berechnet worden, gewöhnlich jedoch im vierfachen Betrage gefordert werden sollte (18 888-Mann), kamen für jene beiden Länder noch 1200 Mann hinzu. Die einfachen Kontingente — Simpla — erscheinen unserer Zeit ganz, unglaublich gering. Es waren veranschlagt: Böhmen zu 400 Roß und 600 Mann zu Fuß, die Kurfürsten zu je 60 Roß und 277 Mann zu Fuß. — Magdeburg mit Halberstadt stellte 57 Pferde und 266 Mann zu Fuß, von den Bischöfen brachten Lüttich, Utrecht und Würzburg am meisten ans (50, 50 und 45 zu Roß, gegen 206, 190 und 208 zu Fuß). Von den Laienfürsten stellte Österreich mit Burgund 240 Reiter und 1200 zu Fuß; Dänemark von seinen Reichslehen und Bayerns Hauptlinie standen ungefähr den Kurfürsten gleich; Kleve, fränkisch Brandenburg, Pommern, Württemberg, Heften und Mecklenburg kamen ihnen ebenfalls nahe. Die Prälaten stiegen von Fnlda, dem Deutschmeister und dem Johannismeister (16 und 14 zu Roß und 55 und 56 zu Fuß) bis auf einen Retter hinab bei großer Verschiedenheit bezüglich des Fußvolks. Unter den Grafen standen obenan Nassau, Zolleru, Hohenlohe und Ostfriesland (von 30 bis 8 zu Roß). Die 84 Reichsstädte waren sehr hoch angesetzt, viele von ihnen, wie Ulm, Nürnberg, Frankfurt, Straßburg, Lübeck und Köln den mächtigsten weltlichen Fürsten gleich geschätzt. Die Summe dieses ersten Anschlages betrug etwa 2500 Pferde und 12 000 Mann zu Fuß. Auf Grund dieser Matrikel bewilligten nun die Stände dem Kaiser für seinen Römerzug 4000 Reiter und 20 000 Fußknechte; allerdings nur für ein halbes Jahr und unter der Bedingung, daß die Mannschaft selbst gestellt, nicht Geld dafür verlangt werde. Als Monatslöhnung berechnete man für jeden Reiter 12, für jeden Fußknecht 4 Kurrent-Gulden, so daß für die Gesamtsumme der einfachen Matrikel (2500 Pferde und 12 000 Fußknechte) ein Monatssold von 118 000 Kurrent-Gulden, d. i. ungefähr 150 000 Mark erwuchs. Diese Summe wurde mit dem Ausdruck „Römermonat" bezeichnet, und sie blieb fortan für alle Zeit bis zum Erlöschen der alten Kaiserhoheit der regelmäßige Steuerfuß, d. h. die Norm, die Einheit der allgemeinen Reichsablagen, die man je nach Bedürfnis in steigender Anzahl: drei-, fünf-, sechsfach forderte. Die Karl V. bewilligte Truppenmacht repräsentierte also ungefähr neun Römermonate, d. H. eine Präsenzstärke, welche monatlich fast f/2 Römermonate zur Besoldung brauchte, aus ein halbes Jahr. Kaiser Karl V. gegenüber ist es übrigens bei der bloßen Bewilligung geblieben; er hat das Reichsheer für feine großen italienischen Kriege that- sächlich niemals in Anspruch genommen, offenbar weil er den deutschen Ständen keinen Einfluß einräumen mochte auf feine europäische Politik.

10. Das Mittelalter - S. 96

1877 - Leipzig : Brandstetter
96 gen, und selbst aus entfernten Gegenden strömten die Menschen herbei, um den muthv ollen Glaubenshelden zu sehen. Nach einem langem Aufenthalt in Rom, während dessen ihn der Papst mit Ehrenbezeigungen überhäufte, kehrte er nach Deutschland zurück, entschlossen, die Kirchenverfassung des ganzen Landes gleichmäßig zu ordnen und dem römischen Stuhl völlig unterzuordnen. Er theilte zu dem Ende Bayern in vier bischöfliche Sprengel, gründete in Franken und Thüringen drei neue Bisthümer und die später durch ihre Klosterschule so berühmte Abtei Fulda, und berief im Jahre 742 die erste deutsche Kirchenversammlung, in der strenge Gesetze gegen den anstößigen Lebenswandel der Geistlichen gegeben wurden und alle deutsche Bischöfe ihre Unterwerfung unter den Papst schriftlich erklärten. Durch Pipin unterstützt, stellte er dann auch in dem westlichen Theil des Frankenreichs die alte Kirchenverfassung wieder her und ließ die Oberhoheit des Papstes durch alle Bischöfe anerkennen. So sehr aber Vonisacius die Päpste als Oberhäupter der Kirche verehrte, so eifrig er bemüht war, ihr Ansehen zu befestigen und zu vermehren, so trug er doch auch kein Bedenken, dasjenige offen an ihnen zu rügen, was er in ihrem Verfahren verwerflich fand. So schrieb er einmal an den Papst Zacharias: „Wenn die unwissenden Deutschen nach Rom kommen und sehen da so manches Schlechte, das ich ihnen verbiete, so meinen sie, es sei von dem Papste erlaubt, und machen mir dann Vorwürfe, nehmen für sich selbst ein Aergerniß und alle meine Predigten und mein Unterricht sind umsonst." Oft ging freilich der edle Mann in seinem (Lifer zu weit. Namentlich verklagte er nicht selten Bischöfe und Priester, welche nach seiner Meinung irrige und ketzerische Lehren verbreiteten, bei dem Papst und verlangte ihre Bestrafung. So klagte er einen Priester aus Irland an, welcher behauptete, daß es auch auf der andern Seite der Erde Menschen gäbe, die unsere Gegenfüßler (Antipoden) seien. Diese richtige Vorstellung machte ihm alle Ehre. Bonifaeius aber verketzerte ihn deshalb in Rom. Der Papst antwortete: „Wenn der Mensch bei seiner verkehrten Lehre beharrt, so muß er seines priesterlichen Schmucks entkleidet und aus der Kirche gestoßen werden." Nachdem Bonifaeius dreißig Jahre lang für die Ausbreitung des Christenthums in Deutschland und für die Unterwerfung der Gläubigen unter den römischen Papst gewirkt hatte, wurde er zum Erzbischof von Mainz erwählt und vom Papste in diesem einflußreichen Amte, in welchem ihm vierzehn Bisthümer untergeordnet waren, bestätigt. In dieser Eigenschaft salbte er Pipin zum König und wirkte dann unablässig für die Verbreitung wahrhaft christlicher Bildung und die festere Begründung der kirchlichen Ordnung. Dabei vergaß er nicht seinen ursprünglichen Beruf, sondern besuchte noch im hohen Alter das Land, in welchem er seine Laufbahn als Verkünder des göttlichen Worts begonnen hatte. Da sollte der unermüdliche Glaubensheld sein schönes Leben auch mit dem hehren Märtyrertod beendigen. Keine Gefahr noch Beschwerde achtend, zog der mehr als achtzigjährige Greis in Westfriesland von Ort zu Ort, predigte mit
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