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1. Die allgemeine Geschichte für Schule und Haus - S. 80

1827 - Erlangen : Heyder
so Treulosigkeiten, Verbrechen und Kriegen endlich Z2.^ gelang, die Alleinherrschaft über das ganze römische Reich zu erlangen! So kamen allerdings die sogenann- ten Christianer in eine ganz andere Lage; gingen vom Verfolgtwerden selbst zum Verfolgen der Heiden über; erhielten prächtige Kirchen und einen glänzenden Tem- peldienst ; erhielten eine Menge von Geistlichen und geist, lichen Stufen, und bald waren die Bischöfe von By- ganz, wohin der schlaue Constantin, fern vom römischen Senate und Volke 330 seinen Sitz verlegte (Constan- tinopolis) und Nom mit ihrem oder dem erzbischöflichen Titel nicht mehr zufrieden und nannten sich Patriar- chen. Daß aber auch der alte einfache Geist des Chri- sienthums unterzugehen anfing, bewiesen nicht blos diese Rang - und Herrschsucht der Geistlichen, sondern auch die Streitigkeiten über den Lehrbegriff, z. B« ob der Sohn Gottes eben so ewig, mächtig und so gleichen Wesens mir Gott dem Vater sei, oder nicht, wie letzteres ein Presbyter, Artus, lehrte. Ersiere Meinung wurde nun in einer allgemeinen Kirchenversammlung zu Nicäa in Kleinasien (525) unter Constantins Vor- sitz, als die wahre Ansicht bestätigt, und der anders lehrende mit dem Fluche belegt! Dabei wurde, was gleichfalls noch heule gilt, festgesetzt, daß die Feier des Osterfestes immer an dem ersten Sonntage statt finden sollte, der zunächst auf den ersten Vollmond nach der Frühlingsnachtgleiche folge, daher es bald in den März, bald in den April fallen kann. Reich und mächtig war nunmehr die Kirche geworden ; der Christ hatte den Zutritt zu allen Staatsämtern, und der Kaiser wußte durch die Hierarchie der Kirche seine eigene Macht noch zu verstärken, während wiederum die Geistlichen sich große Vorrechte, Gerichtsbarkeit, Schenkungen u. a. m. zu verschaffen suchten. Bald aber zogen sich zu stillee Selbftbeschauung wieder Christen in die Einsamkeit zurück, wurden Einsiedler, wie Paul von Theben, An- tonius, oder zogen Schüler an sich, wie Pachomius, die sich in seiner Nähe ansiedelten, Mönche wurden, und damit den Ursprung der Klöster veranlaßten. Dieses -fireng-einsame Leben fand bald große Achtung und

2. Die allgemeine Geschichte für Schule und Haus - S. 97

1827 - Erlangen : Heyder
Westgothen, Longobarden, Burgunder, Baiern u. f. w. Mit ängstlicher Genauigkeit waren die Verhältnisse zwiscken den einzelnen Ständen und besonders die Strafen für Beleidigungen darin abgemessen, so, daß der Mord, Diebstahl, die persönliche Verletzung bis auf ein F-ngerglied herab, oft auch das Schimpfwort, z. B. Fuchs, concacatus u. f. w seine Strafe hatte, die sich darnach richtete, ob der Verletzte ein Fürst, Geistlicher, Vasall, Gemeinsreier oder nur Sklave, ein Deutscher oder Nönier gewesen war. Bei Gerichten emes kleinen Bezirks saß ein Centgraf, bei denen eines ganzen Garies ein Graf vor; man sprach mit Hülfe von Schöffen, nach den geschriebenen oder alt herkömm- lichen Gesetzen; entschied 'bei schwierigen Fallen durch Eide, bei denen man Mitschwörende haben konnte, und durch Ordale oder Gottesurtheile. Wer s^-ne Hand uirverletzt aus einem Kessel siedenden Wassers ziehen, wer über glühende Eisen gehen, wer im Zwei- kampf siegen, wer einen geweihten Bissen ohne zu der- sten verschlingen, oder am längsten mit ausgespannten Armen, in Kreuzesform, stehen konnte, war unschuldig, weil nur diesen die Gottheit habe siegen lassen können I! Geschichte des Mittelalters. Ii. Abschnitt. Von Karl dem Großen bis zum Anfänge der Kreuzzüge. (768 —1096.) Ein außerordentlicher Mann tritt an die Spitze dieses Zeitraums, Karl der Große; ein nicht min- der außerordentlicher Mann fchlleßt ihn, Papst G r e- gorvll.; aber zwischen beiden liegen noch Jahrhun- derte scheinbar voll roher Barbarei, aber wirklich voll großer Entwickelungen. Beide Männer, so ungleich untereinander, sind beide Träger ihrer Zeit und große Werkzeuge zur Fortbildung des menschlichen Geschlechts. Denn indem weltliche Macht und geistliche Größe durch sie auf den höchsten Gipfel gekommen find, tn» 3te Aufl. 7

3. Die allgemeine Geschichte für Schule und Haus - S. 116

1827 - Erlangen : Heyder
■-Xi/ — lió — Furcht, welche sie verbreiteten, nicht ohne Einfluß blie- den. Es waren die Fehmgertchte auf der rothen Erde (Westphalen) mit ihrem Hauptsitze zu Dortmund, unter dem Oberstuhlherrn, dem Erzbischof von Cöln. Jedes Gericht (Freistuhl) hatte seinen Freigrafen oder Vorsitzer, und Freischöffen oder Wissende als Beisitzer. Mächtige Verbrecher zitterten bei der Ladung vor solche Gerichte, und vor der Acht der Fehme, da man die Wissenden nicht kannte, und diese den Verbrecher bei der Thal gleich tödten konnten. Sogar Fürsten und Könige wurden vorgeladen. Erst als die Gerichte der einzelnen Lander besser eingerichtet wurden, abee auch das Nitterthum sich allmahiig auögetobt hatte, versielcn diese Gerichte. Auch das Licht der Wissenschaften, wei- ches wieder Heller wurde, milderte die Sittenrohheit; die Universitäten verbreiteten sich von Italien und Frankreich aus; die Gelehrten wurden geachtet, die Leh- rer des kirchlichen und des römischen Rechtes hatten Adelsrang; die Wissenschaften wirkten wieder aus die untern Elassen im Volke segensreich weiter, und wenn auch alle Entwicklung sehr langsam ging, auch in allen Staaten (besonders in den slavischen) durchaus nicht gleichen Schritt hielt: so eiferte doch ein Volk dem andern nach, und die Frage war beantwortet, ob die europäische Menschheit im Despotismus des Lehnsystems und der Hierarchie erstarren oder sich ermannen sollte? Die Kreuzzüge hatten für das letztere entschieden, und sind, so betrachtet, wenn auch nur ern frommer Wahn sie in's Leben rief, doch wieder ein Erziehungsmittel der Vorsehung gewesen. Während der Kreuzzüge erfreute sich Deutschland manches trefflichen Herrschers, erlebte aber auch unsäg- liche Verwirrung, Auf Heinrich des vierten Sohn Heinrich V. (1106— 1125), der in Wormser Eoncor- dat (1122) den Investitursireit beigelegt hatte, folgte zwar erst der schwache Lothar von Sachsen, dem seine Mutter, wie er noch an Heinrichs Iv. Hofe in der Jugend lebte, ein schönes Schwert, aber mit hölzerner Klinge zusendete, dann aber das große Haus der Ho- ff e n lt a u fe n, 1137 —,'1254 mit Konrad 1117 1152- Feiedrich dem Rothbart — 11oo ; Heinrich Vi. — \

4. Die allgemeine Geschichte für Schule und Haus - S. 35

1827 - Erlangen : Heyder
35 die meisten den reicheren Patriciern tkefverschuldet, hart genug behandelt, wo nicht gar zu Leibeigenen gemacht. Darum weigerten sie sich oft, Kriegsdienste zu thun, und das Volk zog endlich ganz von Rom weg auf den heiligen Berg, und lebte dort von den Gütern der Patriciek. Zwar erlangte der kluge Menenius Agrip- pa durch das bekannte Gleichniß vom Magen, dem die übrigen Glieder den Dienst aufgesagt hätten, aber fast zugleich mit ihm verhungert wären, die Rückkehr; wogegen aber den Plebejern erst 2, dann mehrere un- verletzliche Vertreter derselben im Senate, Vo lks tri- bune«, als ein verfassungsmäßiges Gegengewicht ge- gen die Aristokratie zugestanden werden mußten. Durch ein Veto an der Thüre der Curie, konnten sie jeden dem Volke nachtheiligen Senatsbeschlust (Lenatur- cvnsultum) ungültig machen. Allein nun erhoben die Volkstribunen selbst den Streit über die Vorrechte des Adels» und einige Erfolge machten ihnen Muth, nach und nach auf die Aufhebung alles Unterschieds zwischen Plebejern und Patriciern, und auf die vermisch- ten Heirathen zu dringen. So forderten sie auch den kühnen Eroberer von Corioli, den Patricicr C. Mar- cius, der dem hungernden Volke nur für Aufopferung des Tribunals Brod geben wollte, vor ihren Richter, stuhl und verdammten ihn zum Tode» den er aber nachher von den Volskern fand, da er diese auf Bit- ten seiner Mutter und Gemahlin wieder von Rom, wohin er sie aus Rache geführt hakte, abziehen ließ. So drangen die Tribunen auch endlich mit einer geschriebenen Gesetzgebung durch, welche von 10 Patriciern mit Dictatorgewalt, die sie aber sehr verlängerten und mis- brauchten, besonders Appius Claudius (Virginia). 447 endlich auf 12 eichenen, dann ehernen Tafeln zu Stan- de kam, aber noch immer höcdst aristokratisch war. Doch gab ein damaliges Gesetz, daß ein Beschluß des Volkes nach Tribus für das ganze Volk (also auch Senat und Patres) verbindliche Kraft haben solle, der Volkspartet ein großes Gewicht. Das Ende des langen Zankes indeß war, daß bald darauf alle hohe Staats- würden, Cenfur 351, Consulat 366, Prätur 357, Dic- tatur 256, und Priesterthum 200, auch von Plebejern 3 * •— r- - ... .......- • "-'■i ' • ---- 7—^'

5. Die allgemeine Geschichte für Schule und Haus - S. 190

1827 - Erlangen : Heyder
—- — — — — 1q0 — _ doch nur das Beste, aber nach seiner Weise, gewollt!) Obstreich aus dem Kriege scheiden, und Katharina sich im Frieden von Jassy 1792 mit Qczakow und dem Lande zwischen Bug und Dniester begnügen. Wie viel fehlte also noch trotz solcher Heere und Feldherry an der Vernichtung des türkischen Reiches? Aber reli- giöser und politischer Fanatismus hat auch zu andern Zeiten den größten Gegnern widerstanden, Gleichzeitig hatte Katharina auch einen Kamps mit Schweden glücklich beendigt. Dies Land war seit ge- raumer Zeit in eine russische (Mützen) und französische Partei (Hüte) getheilt. Gustav Mi., 1771 — 92., stellte das 1718 verlorne königliche Ansehn durch.eine kühnt Revolution 1772 wieder her. Wie kchg und schnell- Und was wehr werth, wie unblutig sie Unter dem Zeichen der weißen Armbinde, die sich vom 16. Aug. datirc, vor sich gegangen, und wie nach ihrer Vollen- dung der edle König bescheiden die Krone abgelegt, das Gesangbuch aus der Tasche gezogen und ein: Herr Gott, dich loben wir, selbst angestimmt, mag anderswo gelesen werden. So trefluch er auch regierte, schwieg doch die Parteisucht nicht ganz; und als er Rußland, wegen heimlicher Plaue zur Verführung seiner Unter- thanen, uckd um der Pforte eine Diversion zu machen, den Krieg erklärte: verweigerten ihm auf einmal in Finnland seine Offiziere den weiteren Gehorsam. Doch kam kroch ein ehrenvoller Friede nach einem, besonders auf der Ostsee blutigen Kampfe, zu Werela zu Stande, (17y0). Aber 2 Jahre nachher auf einem Ball siel Gu- stav durch Ankarström als ein Opfer der gegen ihn er- bitterten Aristokratie. Unterdessen hatte Katharina Polen nicht aus deck Augen verloren. Polen stand in freundlichen Ver- hältnissen mit Preusseck und hatte endlich (freilich viel zu spät) erkannt, daß eine neue zeitgemäße Verfassung mit Abschaffung des Veto, das so viel Prügelreichütage veranlaßt hatte, mit Verwandlung des Wahlreichs in ein Erdreich, vor Rußlands Einfluß am besten -sichern könrte. Mit rührendem und allgemeinem Jubel wurde diese Constitution vom 3. Mai 1791 ausgenommen. Aber» Katharina wollte sie natürlich nicht, sie wollti

6. Die brandenburgisch-preußische Geschichte - S. 4

1837 - Leipzig : Crayen
4 I, Abschn. Don d. ältesten Zeiten bis 1415 n. Chr. Geb. Ein biederer Handschlag vertrat bei ihnen die Stelle des Eides, denn unverbrüchlich fest stand: Ein Wort, ein Wort, ein Mann, ein Mann! — Sie schwuren selten, nur gegen Feinde in sehr wichtigen Dingen und dann stets auf ihr Schwert. Kam ein Fremder, so wurde er so aus- genommen, als ob er zur Familie gehöre. Man fragte ihn nicht, woher er komme und wohin er gehe, — man zahlte dies zu den vorwitzigen Fragen. Es gab im Volke nur zwei Stande: Freie und Knechte. Die letztern wurden aber sehr gut gehalten, hatten oft kleine Besitzungen und zahlten von denselben eine geringe Abgabe an die Freien. Doch fehlte ihnen der Eyrenschmuck: die Waffen. Diese gebührten nur dem freien Sueven. Aber auch ihn machten nicht Stand, noch Alter des Zeichens der Freiheit theilhaftig; eine tapfere That mußte erst seine Würdigkeit beweisen. Dann schmückten ihn in den Volksver- sammlungen an Voll- und Neumonden die Fürsten (Vordersten), Grafen (Grauen) oder Aeltesten feierlich mit Schild und Speer, und dies war der festlichste Tag des Suevenjünglings. Jetzt war ec erst mündiges Mitglied seines Volks. Zu den Volksversammlungen kamen alle freien Männer. Es wurden dann die Angelegenheiten des gestimmten Stammes berathen, Krieg und Frieden beschlossen, Zwistigkeiten nach dem Herkommen ge- schlichtet, und an den Schlechten und den Verbrechern die Strafen vollzogen. Diese mußten jedoch von den Göttern bestätigt und unter ihrer Aufsicht ausgeführt werden; deshalb waren auch die Priester zugegen. Sie, die Vertrauten der Gottheit, redeten im Namen der- selben, und ihre Aussprüche waren dem Volke über Alles heilig. Das reine, kräftige Gemüth der Deutschen faßte die Ehrfurcht vor dem Allmächtigen und feinen Dienern in der ganzen Fülle auf, weil nicht Leichtsinn, Ueppigkeit und Verweichlichung ihr Herz gegen das Heilige gleichgültig machten. Denn der in Laster Versunkene verliert die Kraft und Freiheit seines Herzens in den Lastern und vermag sich nicht cmporzuheben zur wahren Verehrung des allmächtigen Gottes und zur kindlichen Ehrfurcht vor ihm. Religion. Darum finden wir aber bei unfern alten Vorfah- ren, wenn gleich einen heidnischen, doch einen sehr einfachen Gottes- dienst. Nicht in Tempeln verehrten sie ihre Gottheiten, nein, ein solch enger Raum, meinten sie, vermöge nicht würdig die allhcrrfchende Gottheit zu fassen. Der blaue Himmel bildete ihr Tempelgebaude; große schauerliche Haine, in welchen ehrwürdige, uralte Eichen stan- den, waren die Orte, an welchen die Gottheit würdig weilte. Ihrem obersten Gott gaben sie den schönen Namen Allvater, Odin, Wodan. Er war ihr schützender Geist auf den Kriegs- und Jagdzügen. Nächst ihm waren ihnen der Thor, als Gott des Donners, der Teut, als ihr Stammvater, die Freia, als Göttinn der Ehen, (von ihr soll un- ser Freitag den Namen tragen) das Feuer und die Sonne heilig. Eine vorzügliche Verehrung widmeten sie ihrer freundlichen und wohl-

7. Die brandenburgisch-preußische Geschichte - S. 124

1837 - Leipzig : Crayen
124 ilf. Abschnitt. Die Könige von Preußen. oft mit großer Harte. Jeder, der noch kein Haus hatte, sollte hier bauen, er mochte wollen, oder nicht. Die Entschuldigung, daß es an Geld fehle, glaubte der König selten. Zu mehreren Malen in der Woche besuchte er diesen Theil der Stadt, und wehe dem, der nicht fleißig die Hände rührte. Aber dem Thatigen half er fort. Einst sah er einen seiner Beamten im bloßen Kamisole Schutt karren. Ein solcher Fleiß und ein so ungewöhnlicher Arbeiter entgingen dem aufmerksamen Könige nicht. „Wie kommt es," fragte er, „daß Er eine solche Arbeit verrichtet?" „„Wenn man in der Welt fort will, so muß man sich keiner Arbeit schämen,"" sagte der Emsige. „„Ich habe kein Geld, soll bauen, muß also selbst arbeiten."" -— Der Mo- narch freute sich dieser Thatigkeit, gab dem Manne das nöthige Bau- geld und ermahnte ihn, fleißig und ein -guter Wirth zu bleiben. Potsdam insbesondere verdankt diesem Könige sehr viel. Es war früher ein Fischerdorf, umgeben von Sümpfen und Morasten. Friedrich Wilhelm ließ diese mit vielen Kosten austrocknen, aus dem gewonnenen trockenen Boden ganze Reihen Hauser erbauen und das dortige königliche Schloß sehr erweitern. Aus dem Dorfe wurde eine der schönsten Städte und die zweite Residenz. Daß der König eine große Gerechtigkeitsliebe besaß, das zeigt uns seine ganze Handlungsweise. Es waren merkwürdige Worte, welche er bei seinem Regierungsantritte sprach:' „Die schlechte Justiz schreit gen Himmel, und wenn ich es leide, so lade ich selbst die Verantwortung auf mich." Sie zeigen uns aber recht des Königs Sinn. Zur Ehre der Menschheit verbot er die Hexenprozesse; allen Gerichten empfahl er die schleunige Beendigung der Streitsachen, und wehe denen, die diesem Befehle nicht nachkamen, oder von denen der König gar glaubte, sie verdrehten das Recht. Einst, so erzählt man, wohnte er zu Minden in Westphalen einer Gerichtssession bei. Ein Advokat vertheidigte die Sache seiner Parthei so überredend, daß der König noch vor Beendigung der Rede ries: „Det Kerl hat Recht!" Nun trat der Advokat der Gegenparthei aus und sprach so zuversicht- lich über die Gerechtigkeit seines Vertheidigten, daß der Monarch mit dem Ausrufe: „Der Kerl hat auch Recht!" zornig aufsprang. Die- ser Auftritt blieb nicht ohne Wirkung. Friedrich Wilhelm war gegen die Advokaten höchst erbittert; ihre Zahl wurde sehr vermindert, und um sie recht zu quälen, mußten sie zur großen Belustigung des Pub- likums eine auffallende Kleidung tragen. Zu beklagen ist es nur, daß der König gegen Künste und Wis- senschaften nicht allein gleichgültig, sondern sogar feindselig gesinnt war. Er hatte die sonderbare Meinung, durch Gelehrsamkeit werde man ein Müßiggänger, ein schlechter Unterthan, ein unnützes Mitglied der menschlichen Gesellschaft. Darum fanden Künste und^Wissenschaften damals im Preußischen keine Aufmunterung und Unterstützung; es war dem Könige vielmehr eine rechte Freude, wenn er gelehrte Männer lächerlich machen, oder ihnen sonst einen Streich spielen konnte. Mit /

8. Die brandenburgisch-preußische Geschichte - S. 179

1837 - Leipzig : Crayen
Die Kriege wahrend der Regierung Friedrich Wilhelm's Ii. 179 seine Krieger nach Möglichkeit für ihren Stand auszubilden. — Für die alten Streiter bildete Friedrich Wilhelm Invaliden-Kompagnien, in welchen sie fast ohne Dienstgeschäfte waren und versorgt in Ruhe ihr Leben beschließen konnten. Dem alten treuen Ziethen, der mit seinem Friedrich in demselben Jahre in's Grab gesunken war, ließ der König ein schönes Standbild auf dem Wilhelmsplatze in Berlin setzen. Friedrich Wilhelm hatte einen sehr schönen Körperbau. In sei- nem Aeußern war er sehr einfach, seine Thatigkeit lobenswerth. Nur die Sparsamkeit der beiden vorigen Regenten übte er nicht; denn als er starb, lag auf dem Staate eine Schuldenlast von 49 Mill. Thaler. 44 Die Kriege während der Regierung Friedrich Wilhelm's Ii. Der holländische Krieg, 1787. Es waren schon seit mehreren Jahren in den vereinigten holländischen Provinzen Unruhen gewesen. Widerspenstige und aufrührerische Menschen suchten die Rechte des Erbstatthalters, des Prinzen von Oranien, zu schmälern und, wo möglich, ganz aufzuheben. ' Diese Parthei legte sich den Namen Patrioten bei, indem sie vorgab, daß sie die Gerechtsame des Landes schützen und das Gemeinwohl des Volks vertreten wolle. Viele hingen den Aufrührern an, und der Erbstatthalter ward am Ende so gedrängt, daß er weichen und seinen Sitz in Nimwegen neh- men mußte. Aber auch der Erbstatthalter hatte noch Anhänger, und diese bildeten eine Gegenparthei, voll Eifer für die Sache ihres Für- sten, d-och zu schwach, um die Patrioten mit Schwertes Gewalt nie- derzudrücken. Um aller Zwietracht ein Ende zu machen und Frieden und Ruhe herzustellen, wollte sich die edle Gemahlinn des Erbstatt- halters, eine Schwester unsers Friedrich Wilhelm, in's Mittel legen. Sie beschloß, nach Haag in Holland zu reisen, wo die Versöhnung gestiftet werden sollte. Damit war aber den Anführern nicht gedient; sie fanden in der Verwirrung manchen Voctheil, und das gefiel ihnen. Als nun die Fürstinn das holländische Gebiet betrat, hatten die Ver- wegenen die Frechheit, die Prinzessinn auf der Reise anzuhalten, sie mehrere Tage in einem Zimmer fast gefänglich zu bewahren und sie durch beleidigende Handlungen zu zwingen, unverrichteter Sache zurück- zukehren. Durch diese That, an der Schwester verübt, fand sich auch der Bruder, der König von Preußen, beleidigt. Er forderte Genug- thuung; man verweigerte sie. . Nun brachen im September 1787 20,000 Preußen unter dem Herzoge von Braunschweig auf und rück- ten in Holland. Die Patrioten erschraken; sie flohen feige und mach- ten es den preußischen Kriegern sehr leicht, das Land zu nehmen. Und als nun bei'm weitern Vorrücken auch die Stadt Amsterdam sich ergab, so baten die Empörer um Gnade. Der Prinz von Oranien wurde in alle Rechte eingesetzt, als Erbstatthalter des ganzen Reichs angenommen, und so die alte Ordnung der Dinge hergestellt. 12 *

9. Die brandenburgisch-preußische Geschichte - S. 42

1837 - Leipzig : Crayen
42 l. Abschn. Bon d. ältesten Zeiten bis 1415 n. Chr. Geb. Die Gerichtsverfassung war fast diefelbe, wie wir sie unter den anhaltinifchen Fürsten kennen gelernt haben, bis sie zuletzt ganz ver- schwand und nur dem Namen nach da war. Das Hofgericht zu Tangermünde erhielt die Aufsicht über alle Gerichte im Lande. Der Fürst, besonders Karl der 4te, war selbst Vorsitzer. Auf den Dörfern übten die Gutsbesitzer geistlichen und weltlichen Standes die Gerichtsbarkeit in minder wichtigen Streitsachen. In die Regierungs- zeit des Kaisers Karl fallt auch die Abschaffung der Gottesurtheile oder Ordalien in Brandenburg. Man glaubte nämlich, Gott werde bei verwickelten Streitsachen auf eine wundervolle Art den Schuldigen entdecken und den Unschuldigen rechtfertigen. Daher nahm man mit den Angeklagten sonderbare Versuche vor. Sie wurden in einen Fluß, oder Teich geworfen; schwammen sie oben, so hielt man sie schuldig, sanken sie.zu Boden, so waren sie unschuldig. Das nannte man die Wasserprobe. Oder die Beklagten mußten mit bloßen Füßen über glühende Kohlen und glühendes Eisen gehen und einen geweihten Ring vom Grunde eines mit kochendem Wasser angefüllten Kessels holen. Blieben sie unversehrt, so sprach man sie frei; sonst wurde ohne wei- tere Untersuchung das Schuldig ausgesprochen, und die Unglücklichen nicht selten zum Feuertode verdammt. Dies Verfahren hat manche Ungerechtigkeit veranlaßt, und mancher Unschuldige dadurch auf die schrecklichste Weise sein Leben eingebüßt. Jede Stadt bildete fast einen kleinen Staat für sich. Der Stadtrath, der aus zwölf Rathsherren bestand, regierte und besorgte einzig und allein die Stadtangelegenheiten. Neue Gesetze und Ver- ordnungen wurden von ihm mit Hinzuziehung der Gilden und Zünfte entworfen und in Kraft gesetzt. Die Städte hatten ihre Güter, von welchen sie bedeutende Einkünfte zogen. Außerdem gaben die Bürger von ihrem Vermögen eine Abgabe, und die Verkäufer, die ihre Maa- ren zum Verkauf auf die Markte brachten, mußten einen sogenannten Stadtpfennig, eine Art Zoll, entrichten, — Alle gerichtlichen Verhand- lungen wurden vor dem Rathhause öffentlich unter einer Halle, oder Laube gepflogen. Unter den baierschen Fürsten errangen mehrere Städte sehr große Freiheiten. Durch diese gelangten sie zu bedeutenden Vortheilen, die ihren Handel und mit diesem ihren Wohlstand sehr hoben, aber auch Ueppigkeit und Schwelgerei einheimisch machten. Man mußte sogar durch Gesetze Einhalt thun. So verordnet im Jahr 1355 der Magistrat zu Berlin, daß bei Festgelagen der Bürger nicht mehr als 40 Schüsseln aufgetragen, und nicht mehr, als 80 Personen ge- laden werden sollten! — Die letzte Regierungszeit der luxemburgischen Fürsten, die Zeit der Noth und Verwirrung, dampfte von selbst dies Uebel. Liebe zum Trünke war ein Hauptlaster der Brandenburger. Ihre Biere waren berauschend und hatten wegen der Starke manche son- derbare Benennung. So hieß eins „Mord und Todtschlag." — Da-

10. Die brandenburgisch-preußische Geschichte - S. 29

1837 - Leipzig : Crayen
Die balersche Linie in Brandenburg. 29 Das mußte von den Abgeordneten geschehen. Sie bestanden in Landbeden, welche die Dorfbewohner, in Orbeden, welche die Städter, und in Lehnbeden, welche die Adlichen von ihren Lehns- gütern zu zahlen hatten. Außerdem hatte der Fürst noch die Zölle, Mühlen, Forsten und Münzplatze, die ihm Einkünfte brachten. Die Abgaben und Einkünfte wurden meistentheils schon in Mün- zen bezahlt. Die ältesten Münzen hießen Brakteaten, Blech- oder Hohlpfennige, aus feinem, dünnen Silber geschlagen. 16 Stück wo- gen ein Loth. Auf der einen Seite war ein unförmliches Bild des regierenden Fürsten zu sehen, auf der andern eine willkürlich angenom- mene Figur. Außerdem wurden Schillinge, deren 25 eine Mark Silber — ungefähr 14 Thaler nach unfecm Gelde —, und Finken- augen, deren 36 Stück einen Gulden — 20 Sgr. — ausmachten, geprägt. Der Namen der letztern rührte von der Figur auf denselben her. Eine sonderbare Einrichtung war es, daß diese Münzen nur ein Jahr galten. Acht Tage vor Jakobi wurden sie alle ungültig, man lieferte sie ab und bekam neues Geld wieder, jedoch in kleinern Summen, um die Münzkosten zu decken. Wer z. B. 14 alte Pfen- nige ablieferte, bekam 12 neue zurück. Das ganze Land war zur bequemem Verwaltung in Vogt eien getheilt, und jeder Vogtei ein Vogt vorgefetzt. Mehrere Vogteien bildeten eine Provinz, die von einem Landvogte oder Landeshaupt- manne verwaltet wurde. Die Gerichtsbarkeit war fast ganz in den Händen des Adels, der Städte und der Geistlichkeit. In manchen Gegenden des bran- denburgifchen Staats wurden Loddinge (Landgerichte) unter freiem Himmel gehalten, die vier Wochen dauerten und alle Streitsachen der Gegend in dieser Zeit zu schlichten hatten. Ueber alle Gerichte im Lande waren obere Gerichtsbehörden gesetzt. Man nannte sie Hofge- richte und Schöppenstühle. Der erste Schöppenstuhl war in Bran- denburg, das erste Hofgericht zu Tangermünde. Jeder Angeklagte wurde von Ebenbürtigen gerichtet, der Bauer von Bauern, der Bür- ger von Bürgern, der Edelmann von Edelleuten. Obschon man ein Gesetzbuch, den Sachsenspiegel, und eine Prozeßordnung, den Richt- steig, hatte, so wurde doch vielfach nach Herkommen, Gebräuchen und Freiheitsbciefen entschieden. 12. Die baiersche Linie in Brandenburg, von 1324 bis 1373. Vier Jahre blieb der Regentenstuhl Brandenburg's unbesetzt. Man stritt sich darum, wer denn der wirkliche Erbe der schönen Mark- grafschaft sei. Die weitläuftigen Verwandten des anhaltinischen Hauses hielten sich zum Besitze berechtigt; der deutsche Kaiser Ludwig von Baiern hingegen erklärte Brandenburg für ein erledigtes Reichslehen,
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