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1. Bilder aus dem Weltkrieg - S. 113

1917 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
Kriegsschäden irt Ostpreußen und Kriegshilfe. 113 „Wir Unterzeichneten erkennen hiermit an, daß die Stadt Stallupönen von deutschem Militär und von deutschen Zivilpersonen geplündert und in Brand gesteckt worden ist. " Vier von den ausgewählten Personen weigerten sich, ihren Namen unter diese Lüge zu setzen. Aber man begnügte sich mit den vieren, die sich überreden ließen. Kaum hatten die Russen das Schreiben in der Hand, so begannen sie die planmäßige Plünderung. Am 12. September kam es zu peinlichen Auftritten. Auf dem Markt begann es zu brennen, und 200 Flüchtlinge, die von den Russen von Insterburg nach Stallupönen geschafft worden waren, begaben sich auf den Platz, um zu löschen. Da kamen die Kosaken, nahmen sie gefangen, führten sie vor den Kommandanten und behaupteten, sie hätten den Brand angelegt. Drei von den Unschuldigen bekamen 25 Hiebe. Stallupönen ist die einzige Stadt, in der man sieht, daß die Russen nur die vornehmeren Häuser zerstörten, während sie die geringeren stehen ließen. Nicht während des Kampfes wurde Stallupönen verwüstet, sondern als die Russen in unbestrittenem Besitz der Stadt waren. Auch in der Stadt Pillkallen waren die Russen zweimal zu Gaste, vom 17. August bis 13. September 1914 und vom 12. November bis 9. Februar 1915. Von ihrem zweiten Besuch haben sie manche unheimliche Spur hinterlassen. Der Kreis Pillkallen hatte 45 500 Einwohner, die meist von Landwirtschaft (Weizenbau) lebten und ansehnliche Pferdezucht trieben. Nun war aller Wohlstand auf einmal vernichtet. Von den 46 000 Pferden des Kreises war wenigstens die Hälfte in die Hände der Russen gefallen. Der Rinderbestand, etwa ebenso groß, war zum größten Teil von den Russen requiriert*) worden. Im ganzen Gebiet waren höchstens 5000 Personen während des zweiten Einfalls geblieben. Zahlreiche Männer, Frauen und Kinder waren nach Rußland fortgeschleppt worden. Aus einem einzigen Gendakmerie-bezirk z. B. 100 Mann. 891 Wohnhäuser, 1888 andere Gebäude und 20 Mühlen waren niedergebrannt worden. Jedes Haus, das noch stand, war ausgeplündert. Sven Hedin, „Nach Osten!" (Gekürzt.) Verlag F. A. Brockhaus. Leipzig. 69. Kriegsschäden in Oftpreußen und Kriegshilfe. 1. Kriegs schäden. Von den etwa 21/10 Millionen Bewohnern Ostpreußens sind nach amtlichen Feststellungen von den Russen 1620 getötet, 433 körperlich beschädigt und 10725 verschleppt worden. Die Hälfte von ihnen sind Frauen und Kinder; unter dm Verschleppten befinden sich auch viele Greise. Es besteht die Befürchtung, daß ein großer Teil der Verschleppten ihre liebe Heimat nicht wiedersehen wird. *) requirieren = herbeischaffen, liefern lasten, namentlich' im Kriege für die Truppen im Felde.

2. Bilder aus dem Weltkrieg - S. 21

1917 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
Russische Greuel in Ostpreußen.________________________21 erweichte. Er öffnete bte ^erschlossene "-Lür und erlöste bte unglücklichen Bewohner von dem qualvollen Feuertobe. In Orteisburg baben bte Russen in einem Gebäube fünf Nervenkranke eingeschlossen und verbrannt, in Angerburg 13 Personen erschossen, barunter acht Männer, bte mit Stricken zusammengebunbm waren. Auf einem Gutchof bei Szittkehmen würde der alte Besitzer erschlagen. Der Feind nötigte die Wirtin, ihm Speisen und Getränke zu bringen. Als alles aufgezehrt war, mußte sie in einer Gasse, die von russischen Sotbaten mit aufgepflanztem Bajonett gebilbet worben war, Spießruten laufen. Dabei würde sie schwer verletzt. In Schillehrten im Kreise Pillkallen und in einem Dorfe des Kreises Stallupönen erschossen bte Russen eine Reche von Bewohnern, barunter Frauen und Ktnber, nach vorheriger Mißhanblung. Der Grunb hierzu war die unwahre Behauptung, daß aus dem Dorfe geschossen worben sei. In dem Kreisorte Heinrichswalbe mußten alle Einwohner vor einem russischen Rittmeister stunbenlang knieen. Darauf suchte er sich unter den Männern bte Jünglinge und Beamten heraus und ließ sie mit der Knute in grausamer Weise auspeitschen. Als die Russen in das Dorf Santoppen einzogen, fanb gerabc ein Begräbnis statt, zu welchem die Kirchenglocken läuteten. Sie behaupteten nun, es sei Sturm geläutet worben, und töteten daher 21 Bewohner. In Rabszen im Kreise Pillkallen zünbeten bte Russen fast alle Gebäube an, so daß im Augenblick beinahe das ganze Dorf in Flammen aufging. Auf bte unglücklichen Bewohner würde mit Hieb- und Stoßwaffen losgegangen. Getötet würden zwei Männer und acht Frauen. In Abschwangen im Kreise Preußisch-Eylau richteten bte Russen am 29. August 1914 unter den Einwohnern ein entsetzliches Blutbab an. An dem Tage sollen zwei beutsche Kürassiere auf ein russisches Auto geschossen haben, in dem sich zwei Offiziere befanben. Die Russen behaupteten jebocl), Zivilpersonen hätten solches getan. Daher töteten sie bte Hälfte der männlichen Einwohnerschaft über 15 Jahren, etwa 40 an der Zahl. Unter den unschulbigen Opfern 6 es an b sich auch ein 80 Jahre alter Mann. Herz-zerreißenb war der Jammer der Frauen und Ktnber, welche bte Greueltat mit ansehen mußten. Die anbere Hälfte der männlichen Dorfbewohner würde nur durch das unerschrockene Auftreten des Amtsvorstehers Graap, sowie durch bte Bitten und Tränen der Frauen und Ktnber vom sicheren Tode gerettet. Die von den Russen erschossenen Bewohner stnb in der Nähe einer tausenbjährtgen Eiche (Naturbenkmal) beerbigt, bte auf dem Kirchhofe in Abschwangen steht. Der Lanbrat des Kreises Labiau berichtete unter anberem folgenbes: „Soeben komme ich von der Fahrt in den Teil meines Kreises, den bte Russen heute geräumt haben. Gleich in dem ersten größeren Dorfe, Groß Baum, in dem ich den 85 jährigen Amtsvorsteher suche, ftnbe tch nur einen Hügel vor seiner Tür und ein Brettchen mit der Aufschrift:,Erschossen am 3. September? Er ist getötet worben, als er ein Mäbchen vor einem russischen Soldaten

3. Lehrbuch der Geographie - S. 309

1895 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
— 309 — Bayern, Sachsen, Württemberg und den Großherzogtümern Baden und Hessen. In den übrigen konstitutionellen Monarchien des Reiches wird die Volks- Vertretung durch eine Kammer ausgeübt. Die Verfassung des deutschen Reiches. § 259. Das deutsche Reich ist ein von den deutschen Staaten ge- schlossener „ewiger Bund". Sein Zweck ist: 1. Schutz des Bundesgebietes, 2. Schutz des innerhalb des Bundesgebietes gültigen Rechtes, 3. Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volkes. Zur Erreichung dieser Aufgaben hat jeder Bundesstaat auf einige seiner Rechte verzichtet. Dadurch ist das deutsche Reich in den Besitz folgender Rechte gelangt: 1. Das Recht der eigenen Gesetzgebung (das Reichsrecht geht dem Landes- recht, die Reichsverfassung den Landesverfassungen vor). Gemeinsames Straf- gesetzbuch, Reichsmilitärgesetz n. f. w. 2. Das Recht, ein eigenes Heer und eine eigene Marine zu halteu, über welche der deutsche Kaiser den Oberbefehl in Krieg und Frieden führt (über das bayrische Heer nur in Kriegszeiten). 3. Das Recht, Post-, Telegraphen- und (so weit dies militärisch nötig) Eisenbahnwesen zu verwalten. Bayern und Württemberg verwalten ihr Post- und Telegraphenwesen selbst und führen eigene Marken. 4. Das Recht, gewisse Zölle und Steuern zu erheben. Der Reichskasse fließen zu die Zölle auf Kaffee, Thee, Tabak, Wein, Südfrüchte, Reis, Ge- würze, Heringe, Vieh, Getreide, Roheisen, Bau- und Nutzholz, Garn. Steuern erhebt das Reich auf inländischen Tabak, Salz, Zucker, Branntwein, Bier (letztere Stenern erheben Bayern, Baden, Württemberg und Elsaß-Lothringen für ihre Landeskassen).^) 5. Das Recht, von den Bundesstaaten — wenn die Zoll- und Steuer- einnahmen nicht reichen — soviel Zuschuß zu erheben, als zur Deckuug der Reichsausgabeu nötig ist (Matrikularbeiträge). 6. Das Recht, in gewissen Fällen (Hoch- und Landesverrat) dnrch eigenes Gericht zu entscheiden (Reichsgericht zu Leipzig). 7. Das Recht, Krieg und Frieden zu schließen und Bündnisse und Ver- träge mit fremden Staaten einzugehen. § 260» Das Verhältnis des Reichsoberhauptes, der einzelnen Bundesregierungen (vertreten im Bundesrat) und des deutschen Volkes *) Der Reichsverfassung gemäß ordneil die süddeutschen Staaten einige Gegenstände, welche im übrigen der Reichsgesetzgebung unterliegen, für sich allein (Reservatrechte).

4. Lehrbuch der Geographie - S. 311

1895 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
— 311 — § 263* Der Reichstag ist die auf je 5 Jahre gewählte Vertretung des deutschen Volkes. Auf je 100000 Einwohner sollte ein Abgeordneter entfallen (allgemeine, geheime, direkte Wahl). Der Reichstag umfaßt aber nur 397 Abgeordnete. Seine Hanptbefugnisse sind: a) Mitwirkung bei der Gesetzgebung durch Annahme, Ablehnung, Abänderung der Bundesratsvorlagen und durch eigene Gesetzvorschläge. d) Feststellung des Reichshaushaltes und Bewilligung neuer Steuern, c) Recht, über Petitionen zu verhandeln und die Regierung zu iuter- pellieren. § 264. Der Reichsangehörige hat dem Reiche gegenüber folgende Rechte und Pflichten: 1. Das aktive und pafsive Wahlrecht zum Reichstage (d. h. das Recht, Reichstagsabgeordnete zu wühlen und in den Reichstag gewühlt zu werden) 2. Das Petitionsrecht an den Reichstag. 3. Das Recht zur Beschwerde, wenn er glaubt, vom Gericht unschuldig oder zu hart bestraft zu sein (Appellationsrecht). 4. Anspruch aus Schutz im Auslande. 5. Die Pflicht, dem Reiche als Soldat zu dienen. Die Wehrkraft des deutschen Reiches. § 265. Um das leibliche und geistige Wohl seiner Unterthanen fördern zu können, muß der Staat jederzeit in der Lage sein, Angriffe auf sein Ge- biet, auf Leben und Gut seiner Unterthanen sowie Eingriffe in seine inneren Angelegenheiten mit bewaffneter Hand zurückweisen zu können. Zur Ver- teidignng des Staates gegen äußere Feinde dienen das Heer, die Flotte und die Festungen. 1. Das deutsche Heer besteht aus 20 Armeecorps (1 Gardecorps, 15 preußische mit Einschluß der Kleinstaaten, 2 bayrische und je ein sächsisches und ein württembergisches). Die Friedensstärke beträgt etwas über 1/<2 Mil- lion Mann; sie kann in Kriegszeiten durch Einziehung der Reserve und der Landwehr auf eine Kriegsstärke von 21/2 bzw. 43/10 Mill. gebracht werden. 2. Die deutsche Kriegsflotte dient in Friedenszeiten zum Schutze des Handels, der Kolonien und der deutschen Reichsangehörigen im Auslande, im Kriege zur Verteidigung der deutschen Küsteu. Sie umfaßt ohne die Torpedo- fahrzeuge 88 Kriegsschiffe, darunter 33 Panzerfahrzeuge, und trägt 20000 Mann Besatzung. 3. Die Festungen dienen dazu, den Feind an den Grenzen aufzuhalten und seine Streitkräfte zu zersplittern, da er zu ihrer Einschließung und Be- lagernng große Truppenmassen verwenden muß. Sie sind daher hauptsächlich in der Nähe der Grenzen angelegt. (S. Festungskarte des deutschen Reiches!)

5. 40 Lektionen, umfassend den Zeitraum von Luther bis in die neueste Zeit - S. 8

1882 - Leipzig : Klinkhardt
Versucher mit den Worten zurück: „Und wenn Treu und Glauben in aller Welt verschwunden wären, so sollen sie doch bei Kaiser Karl zu finden sein " Er bewilligte ihm abermals ein freies Geleit von 21 Tagen zur Heimreise. Luther trat diese auch sosort an. Aus dem Reichstage aber sprach man über ihn die Reichsacht ans, welchen Beschluß man das Wormser Edikt nannte. Dadurch wurde jedem bei strenger Strafe verboten, den Geächteten zu speisen, zu tränken und zu beherbergen; niemand solle seine Schriften drucken, verkaufen und lesen; er wurde alles Rechtes und alles Schutzes verlustig erklärt. Seine Feinde hatten nun freie Hand. Wer ihn fand, konnte ihn ungestraft ums Leben bringen. Aber als dieser Machtfpruch bekannt wurde, war der geächtete Mann bereits in Sicherheit. Bei dem Schlöffe Altenstein war er von geharnischten Rittern aus dem Wagen geriffen und auf ein Pferd geworfen worden. Ehe es seine erschrockenen Begleiter sich versahen, waren die Ritter mit ihm verschwunden. Aber alles war auf Veranstaltung des Kurfürsten Friedrich des Weisen geschehen. Die Ritter brachten Lnthern auf die Wartburg, wo er vor den Nachstellungen seiner Feinde vorläufig sicher war?) — Jetzt erhebt sich in der Stadt Worms das herrliche Lutherdenkmal, ein Werk des berühmten Bildhauers Ernst Rietschel. Nicht nur Luther, sondern auch die Vorläufer, die Mitarbeiter und Beschützer seines Werkes, das man die Reformation der Kirche nennt, sind darin in überlebensgroßen Figuren dargestellt. Es soll eine ewige Mahnung sein an die mannhafte, glaubensstarke Erklärung, die Luther in der freien Reichsstadt Worms vor Kaiser und Reich abgegeben hat. Zur schriftlichen Darstellung: 1. Was besaß Karl V., als er Kaiser wurde? 2. Schreibe die Aussprüche Luthers auf, die in dieser Stunde angeführt worden sind. 3. Von wem ist noch ein Ausspruch angeführt worden, und wie lautet er? 4. Was weißt du vom Lutherdenkmal? 4. Die Wewersetziiu. Die Diltoprmer. Der Daumtlmtg. Dicht bei der Stadt Eifenach liegt auf einer bewaldeten Höhe des Thüringer Waldes die Wartburg. Was haben wir bereits von ihr gehört? (Erbauer — Sängerkrieg — Heilige Elisabeth — Heinrich Raspe — Albrecht der Unartige.2) Hier hatte Friedrich der Weise dem geächteten Luther eine Zufluchtsstätte bereitet. Das Burgleben war einsam, doch gab's in der Umgebung der Bnrg Erholung nach der Arbeit. Bisweilen streifte Luther dann im Waldesdickicht umher und suchte Beeren, ging auch einmal mit auf die Jagd. Das Burggesinde hielt ihn für einen gefangenen Ritter, denn er hatte sich den Bart nach Rittersitte wachsen lassen und nannte sich Junker Görge. 1) Oberstufe, S. 148 und 149. 2) Vergl. 1. Jahrgang, S. 108.

6. 40 Lektionen, umfassend den Zeitraum von Luther bis in die neueste Zeit - S. 70

1882 - Leipzig : Klinkhardt
— 70 — Darum hob Joseph innerhalb 8 Tagen nicht weniger als 700 Klöster ans. Nur die ließ er bestehen, die sich mit der Kindererziehung und der Krankenpflege beschäftigten. Mönche und Nonnen mußten ihre Zellen verlassen, und die Gebäude wurden zu Schulen, Waisenhäusern, Hospitälern u. s. w. umgewandelt. — Am 15. October 1781 gab er das berühmte Toleranzedikt. Das war der Besehl, durch welchen allen Bekennern des christlichen Glaubens, also auch den Protestanten, Religionsduldung gewährt wurde. — Bisher waren päpstliche Verordnungen (die sogenannten Bullen) in den österreichischen Kirchen und Gemeinden ohne weiteres von der Kanzel herab bekannt gemacht worden. Joseph verbot dies. Bei jeder einzelnen Verordnung behielt er sich die Genehmigung dazu vor. Auf die Gegenvorstellungen des Papstes achtete er nicht. Da kam dieser selbst nach Wien, um den Kaiser ans andere Gedanken zu bringen. Joseph empfing ihn freundlich und ehrerbietig, aber seinen Zweck erreichte Pius Vi. nicht; er mußte unverrichteter Sache nach Rom zurückkehren. Kein Wunder, daß er und die katholische Geistlichkeit auf den Kaiser übel zu sprechen waren. Aber auch in bürgerlichen Verhältnissen wurde vieles anders und besser. Bisher hatte in Österreich noch die Leibeigenschaft bestanden. Die großen Gutsbesitzer konnten ihre Unterthanen an andere abtreten, verkaufen, ihnen die Verheiratung verweigern, kurz, sie als Sklaven behandeln. Diese mittelalterliche Einrichtung hob Joseph auf. Alle sollten vor dem Gesetze gleich sein. Dadurch wurde den großen Gutsherren ein sehr wichtiges Recht genommen, und auch sie betrachteten darum den Kaiser mit feindlichen Angen. — Bisher waren vornehme Leute, die sich irgend eines Vergehens schuldig gemacht hatten, entweder gar nicht oder wenigstens im geheimen bestraft worden. Oft hatten sie nur eine geringe Geldstrafe zu bezahlen gehabt. Das wurde gleichfalls anders. Die Todesstrafe schaffte Joseph allerdings ab, führte dafür aber Zwangsarbeiten ein. Und so sah man bald unter den Missethätern auch Grafen, Barone, Hofräte, Offiziere u. a.tn. mit geschorenem Kopfe, mit Ketten belastet, in groben Kitteln die Gasse kehren. Diese Beschimpfung brachte den Adel auf, aber Joseph ließ sich nicht irre machen. Jeder Unterthan hatte offenes Gehör beim Kaiser. Zu bestimmten Stunden ließ er die Bittsteller bei sich eintreten, hörte ihre Wünsche an und gab die Entscheidung. Arme und Notleidende fanden an ihm, wenn sie es wert waren, einen stets bereiten Helfer. Aber Unwürdige mochten sich vor ihm in acht nehmen. Er tadelte und strafte ohne Ansehen der Person. Freilich verfuhr Joseph bei allen seinen Neuerungen zu hastig und mit Härte. Derartige Umänderungen und Verbesserungen lassen sich nicht auf einmal durchführen. Es bedarf dazu jahrelanger Mühe und unerschütterlicher Beharrlichkeit. Weil nun Joseph das nicht bedachte, so fand er überall einen Widerstand, den er durchaus nicht erwartet hatte. In Ungarn war bisher vor Gericht und beim Reichstage die lateinische Sprache gebraucht worden. Joseph befahl, daß innerhalb 3 Jahren nur noch die deutsche Sprache als Gerichtssprache Geltung haben solle. Darin lag eine

7. 40 Lektionen, umfassend den Zeitraum von Luther bis in die neueste Zeit - S. 78

1882 - Leipzig : Klinkhardt
— 78 — mit einem Mehr von nur 5 Stimmen zum Tode verurteilt. Am 21. Januar 1793 starb Ludwig Xvi. durch die Guillotine (Gülljotine), ein von dem Arzte Guillotin (Gülljotäng) erfundenes Faüschwert. Er war der schuldloseste der französischen Könige, an dem aber heimgesucht wurde, was seine Vorgänger in Leichtsinn und Übermut verschuldet hatten. — Warum aber hatten die zu des Königs Schutze ins Feld gerückten deutschen Heere die Frevelthat nicht verhindert? — Ihr Feldzug, den sie mit prahlerischen Hoffnungen begonnen hatten, war verunglückt. Sie waren nicht weiter als bis ins französische Weinland, die Champagne (Schangpanj) gekommen. Die Franzosen aber waren kühn vorwärts gedrungen, und hatten die österreichischen Niederlande und die Städte am Rhein weggenommen. In Mainz hatte man sie mit Jubel empfangen. Der Gedanke der Freiheit und die Hoffnung auf eine Umgestaltung der bürgerlichen Verhältnisse hatte auch hier gezündet. — Dieser Fortschritt der Republikaner machte die Machthaber besorgt und bewog sie, sich zu einem Kriegsbunde (einer Koalition) zusammen zu thun. England übernahm die Leitung, und bald kamen nun von allen Seiten neue Heere an die französischen Grenzen, um die Revolution niederzuwerfen. Während die republikanischen Heere die Feinde abwehrten, gelangten in Frankreich die Jakobiner zur Herrschaft. Alle Gemäßigten wurden aus dem Nationalkonvent ausgestoßen, und es brach die Zeit herein, die man die Schreckensherrschaft genannt hat. Der „Wohlfahrtsausschuß" verfuhr mit blutiger Strenge gegen alle Gegner der neuen Ordnung. Das Fallbeil hatte unausgesetzt Arbeit. Wer von Adel oder sonst angesehener Familie war, wer sich durch Bildung und Gesinnung hervorthat, den hatte der Konvent im Verdacht, daß er mit feiner Herrschaft nicht zufrieden sei, und den traf seine Rache. Ein Blick, ein Wort, ja Thränen über die unglücklichen Schlachtopfer, waren hinreichend, den Unschuldigsten auf die Guillotine zu bringen. Nach einem raschen Verfahren vor dem Revolutionstribunal, das aus 5 Richtern bestand, brachte man die Verurteilten auf Karren zum Blutgerüste. Unter den Schlachtopfern waren die edelsten Männer Frankreichs. Auch die Königin Marie Antoniette folgte im Schreckensjahre 93 ihrem Gemahl. Das Haar der jungen Frau hatten die furchtbaren Leidenstage völlig gebleicht. Auch der schändliche, verleumderische Herzog von Orleans (welchen Namen hatte er angenommen?) starb unter dem Fallbeil. Er war in den Verdacht geraten, nach der Alleinherrschaft zu streben. — Da alles Alte abgeschafft werden sollte, machte man sich auch an die Zeitrechnung. Wir rechnen unsere Jahre von Christi Geburt an. Davon mochten die Republikaner nichts mehr wissen. Schon 1792 hatte man mit Herbstes Anfang das Jahr 1 der Republik angefangen. Nun sollte auch die Einteilung des Jahres in Wochen nichts mehr gelten. Man machte Abschnitte zu 10 Tagen, die man Dekaden nannte, und hatte also nur aller 10 Tage einen Feiertag. Dieser aber sollte nicht etwa zur Verehrung Gottes verwendet werden, darüber waren die Republikaner hinaus. Robespierre hatte durch Verordnung den Glauben an Gott und an die Unsterblichkeit

8. 40 Lektionen, umfassend den Zeitraum von Luther bis in die neueste Zeit - S. 83

1882 - Leipzig : Klinkhardt
— 83 — Bo. fratssng. Deutschland war damals unter mehrere hundert selbständige Herren geteilt. Diesem Zustande machte Napoleon ein Ende. Die kleinen Besitzungen verband er mit den größeren (was man Mediatisieren nennt), so daß fortan nur noch 38 Staaten bestehen blieben. Bayern, Sachsen, und Württemberg erhob er zu Königreichen, Baden und Hessen zu Großherzogtümern. Und diese alle bereinigte er 1806 zum Rheinbund, dessen Beschützer (oder Protektor) er sich nannte. Die Glieder des Bundes waren verpflichtet, ihm in seinen Kriegen, auch gegen Österreich und Preußen, Soldaten zu stellen und demnach mit ihm gegen ihre eigenen deutschen Landsleute zu kämpfen. Sie waren also die Lehnsmänner (Vasallen) eines fremden Zwingherrn geworden. Wohl fühlte manche deutsche Brust die Schmach, die damit aus dem Vaterlande lastete, aber niemand wagte seine Stimme zu erheben. Wer konnte gegen den Mächtigen Schutz gewähren? — Buchhändler Palm in Nürnberg hatte eine Schrift herausgegeben mit dem Titel: „Deutschland in seiner tiefen Erniedrigung." Durch französische Soldaten wurde er in Nürnberg verhaftet und nach dem Verfasser gefragt. Da er sich weigerte, diesen zu nennen, wurde er aus Napoleons Befehl am 26. August 1806 erschossen. Bei solcher Zwingherrschaft duldete man stumm. Aber die Hoffnung auf bessere Zeiten erlosch nicht bei denen, die den Glauben an die göttliche Vorsehung nicht verloren hatten. Solche Gewaltthat, ebenso wie die Errichtung des Rheinbundes war jedoch erst möglich, nachdem Österreich in einem unglücklichen Kriege (1805), besonders aber in der Schlacht bei Austerlitz am 2. Dezember, aufs neue gedemütigt und verkleinert worden war. Es hatte einen großen Teil seiner Länder, darunter Tirol, verloren. Das war an Bayern gekommen. — Durch den Rheinbund war auch der letzte Rest von Zusammengehörigkeit der deutschen Staaten unter einem Kaiser aufgehoben. Was sollte Franz Ii. noch mit der deutschen Kaiserkrone, da es ein deutsches Kaiserreich nicht mehr gab? — Er legte deshalb 1806, nach der Stiftung des Rheinbundes, den bedeutungslosen Schmuck samt dem Titel nieder und nannte sich fortan Franz I., Kaiser von Österreich. Nach Österreichs Demütigung war es auf Preußen abgesehen. — Seit dem Frieden zu Basel (1796) hatte sich dieser Staat an dem Kriegsbündnisse (Koalition) gegen Frankreich nicht beteiligt. Der friedliebende König, Friedrich Wilhelm Iii., konnte sich schwer zum Kriege entschließen. Freilich hätte die Königin Luise es gern gesehen, wenn ihr Gemahl sich nicht zurückgezogen hätte, denn sie war eine echt deutsche Frau und suhlte tief im Herzen die Schmach, die dem Vaterlande von Frankreich angethan wurde. — In dem Kriege mit Österreich war preußisches Gebiet verletzt worden. Ohne zu fragen, waren französische Regimenter durchmarschiert. °Das war eine Verletzung alles Rechtes, und Friedrich Wilhelm forderte dafür Genugthuung. Aber ehe eine Antwort ans Paris eintraf, standen die französischen Truppen unter Napoleon und feinen Marfchällen schon fn Thüringen und 6*

9. 40 Lektionen, umfassend den Zeitraum von Luther bis in die neueste Zeit - S. 111

1882 - Leipzig : Klinkhardt
— 111 — tete die Bergakademie in Freiberg, wo höhere Bergbeamten gebildet werden, und förderte die Schafzucht. 18 Jahre alt, übernahm 1768 Friedrich Augustin, die Regierung. Der Grundzug seines Wesens war Ordnungsliebe, Gewissenhaftigkeit und strenge Gerechtigkeit. Deshalb hat man ihm auch den Beinamen „des Gerechten" gegeben. Er bemühete sich redlich, die Landesschulden zu bezahlen und dem Lande neue Quellen der Wohlfahrt zu eröffnen. Die polnische Krone lehnte er ab. Um das Forstwesen machte er sich besonders verdient. Es entstand die Forstakademie zu Tharaud, auf welcher Forstbeamte und Landwirte eine höhere Ausbildung erhalten. Er gründete die Tierarzneischule in Dresden, unterstützte die Einführung von Spinnmaschinen, errichtete eine Brandtasse zur Beihilfe bei Brandschäden, er befahl die Impfnng der Schutzblattern n. s.w. — Je besseren Unterricht der Mensch erhält, desto leichter wird ihm sein Fortkommen. Das erkannte Friedrich August und sorgte deshalb sür die Verbesserung des Schulwesens und zwar dadurch, daß er in Dresden das erste Lehrerseminar (1785) errichten ließ, eine Anstalt, auf welcher junge Leute, Seminaristen genannt, für den Lehrerberuf gebildet werden. Es entstanden Anstalten für Geisteskranke und Gebrechliche; auch der Waisen und Taubstummen nahm er sich an. Seine Gerechtigkeit bewies er, indem er die Tortur oder die Folter abschaffte. Wer angeklagt war und nicht gestand, der wurde vordem durch allerlei Werkzeuge (Folter) fo lange gemartert, bis er sich schuldig bekannte. Das war eine Ungerechtigkeit und Grausamkeit, da sie den Unschuldigen ebenso traf als den Schuldigen. Friedrich August schaffte sie bereits 1771 ab. Wie sich Friedrich August zu Napoleon stellte und welches deshalb sein Schicksal war,, haben wir bereits gehört. §ter wollen wir uns nur daran erinnern, daß Sachsen von Napoleon 1806 zum Königreich erhoben wurde und Friedrich August als König nunmehr der Erste genannt wird. Nach seiner Rückkehr aus der Gesangenschast (wann?) regierte er noch 12 Jahre und^ feierte 1818 das 50 jährige Regierungsjubiläum. Er starb 1827 am o. Mai, genau 6 Jahre nach dem, welchem er die gelobte Treue nicht hatte brechen wollen. (Wer war's?) Ihm folgte sein Bruder Anton der Gütige, damals bereits ein Gras von 72 Jahren. Seinen Beinamen hat er sür seine Menschenfreundlichkeit erhalten. Im Jahre 1830 entstand in Frankreich abermals eine Revolution. (Was ist das?) — Die Franzosen Vertrieben ihren König Karl X., den Brnder Ludwig Xviii., der 1824 gestorben war. Sie verlangten alle Rechte und Freiheiten zurück, die ihnen genommen worden waren und reizten dadurch die Nachbarstaaten. Auch in Sachsen kam es zu Unruhen, und das Verlangen nach mehrfachen Verbesserungen und Frei-heiten wurde laut. König Anton, bereits 75 Jahre alt, nahm seinen Neffen, den Prinzen Friedrich August, zum Mitregenten an, und dieser in Gemeinschaft mit dem vortrefflichen Minister Bernhard v. Lindenan entwarf die Grundzüge einer Verfassung oder Konstitution. Darunter versteht man ein Übereinkommen, einen Vertrag zwischen dem Könige und

10. 40 Lektionen, umfassend den Zeitraum von Luther bis in die neueste Zeit - S. 112

1882 - Leipzig : Klinkhardt
— 112 — dem Volke, welcher die Rechte und Pflichten des Regenten, aber auch die der Unterthanen festsetzt.2) Am 4. September 1831 trat in Sachsen die Verfassung in Kraft, Sachsen würde also 1831 ein konstitutionelles Königreich. Früher hing das Wohl des Landes nur von bent Willen des Regenten ab. Jetzt würde dem Volke das Recht gewährt, an der Gesetzgebung des Laubes teilzunehmen, und aus biesent Zusammenwirken ist viel Heilsames hervorgegangen. Das Gerichtswesen würde georbuet, eine neue Stäbteorbnung erlassen, das Schulwesen gesetzlich geregelt. Als König Anton 1836 starb, betrauerte man ihn als einen von den Fürsten, die zum Wohl des Landes gethan, was sie nur vermochten. Die Gruubzuge der sächsischen Verfassung. A. Der König ist das unabhängige, in seiner Person geheiligte und unverletzliche Oberhaupt des Staates. Das Staatsgut bars ohne Genehmigung der Stäube Weber veränbert, noch mit Schulben belastet werben. Die königlichen Schlösser, Gärten, (Sammlungen und Kostbarkeiten sinb unveräußerlich und gehen aus den nächsten Regenten über. Nur über fein Privatvermögen hat der König die freie Verfügung. Zur Bestreitung der Hofhaltung erhält der König eine bestimmte Summe, Civilliste genannt (jetzt 2 850 000 M.) Beim Regierungsantritt muß er mit feinem fürstlichen Worte versprechen,, die Verfassung aufrecht zu erhalten. B. Für das Königreich besteht eine Stäube Versammlung, die in 2 Kammern geteilt ist. In der 1. Kammer sitzen die volljährigen Prinzen, Vertreter der Universität, die hohe Geistlichkeit, die Bürgermeister von Dresben, Leipzig und 6 anberen Stäbten, die der König nach Gefallen bestimmt, die Vertreter der Rittergüter und mehrere vom König zu ernennenbe Mitglieber. Die 2. Kammer umfaßt 35 Vertreter der Städte und 45 der länblichen Wahlkreise. — Wer wenigstens jährlich 3 Mark Staatssteuern zahlt und 25 Jahre alt ist, bars mitwählen, wer 30 Mark Steuern zahlt und 30 Jahre alt ist, bars gewählt werben. — Nur wenn der König und die Stäube einem Gesetze zugestimmt haben, bars es zur Ausführung kommen. Bei jebem Lanbtage muß Rechnung über Einnahme und Ausgabe des Staates vorgelegt werben. Aller 2 Jahre finbet ein orbentlicher Lanb-tag statt, in besonbers wichtigen Fällen kann zu jeber Zeit ein außerorbent-licher einberufen werben. C. Die Verwaltung der Staatsgeschäfte geschieht durch 6 Ministerien. Die Minister ernennt der König. 1. Das Justizministerium hat die Oberaufsicht über die Rechtspflege. Unter ihm stehen jetzt die Amtsgerichte, die Lanbgerichte und das Oberlanbesgericht. 2. Das Finanzministerium verwaltet die Staatseinnahmen aus dem Staatsgute und den Steuern. Die Steuern sinb birekte und inbirekte. Zu den ersteren gehört die Einkommensteuer und die Gruubsteuer. Um zu bestimmen, wieviel jemanb Gruubsteuer zu zahlen hat, ist der sämtliche Grunbbesitz an Felbern, Wiesen, Gärten, Wälbern, Häusern u. s. w. nach i) Vergl. übrigens 2. Jahrgang, S. 76.
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