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1. 40 Lektionen, umfassend den Zeitraum von Luther bis in die neueste Zeit - S. 115

1882 - Leipzig : Klinkhardt
— 115 — königliche Elternpaar nach und nach 1 Sohn und 5 Töchter, zum Teil schon glücklich vermahlt, in ein frühes Grab sinken. — Eine ganz besondere Vorbereitnng für seinen hohen Beruf hatte König Johann dadurch erhalten, daß er stets mit besonderer Vorliebe sich an den Arbeiten des Landtags und der Ministerien beteiligt hatte. Eine große Menge Gesetzesvorlagen hat er selbst entworfen, ausgearbeitet und in der 1. Kammer vorgetragen. Klarer Verstand und gründliche Kenntnisse erleichterten ihm die Beurteilung der schwierigsten Fragen. Unter der Regierung des königlichen Rechtsgelehrten mußte natürlich in der Gesetzgebung manche Besserung eintreten. Neue Gesetzbücher entstanden. Die Gerichte wurden neu eingerichtet. Bürgerliche Hilfsrichter, die sogenannten Schöffen oder Geschworene, wurden zugezogen. Die Gerichtsverhandlungen wurden öffentlich, und es wurde mehr mündlich als schriftlich verhandelt. Es entstanden eine Menge Eisenbahnen; Handel und Verkehr wurden gefördert und das Schulwesen, besonders auch die Universität, bereitwilligst unterstützt. Von allen Einrichtnngen im Lande nahm König Johann persönlich Kenntnis. Nach einem gewissen Plane bereiste er jedes Jahr eine andere Gegend. Da wurden aber nicht bloß Begrüßungsreden angehört und andere Huldigungen angenommen, die ganze Reise und jeder Tag derselben hatten ihre fest bestimmte Ordnung. Da wurden die Gerichte samt Gefängnissen, die Grund- und Hypothekeubücher angesehen, einer Verhandlung beigewohnt, Bauernwirtschaften und Rittergüter, Hüttenwerke, Forsten, Schulen, Waisenhäuser, Kranken- und Versorgungsanstalten u. s. w. besichtigt. Nicht selten erregten bei solcher Gelegenheit die Fragen des Königs Staunen, denn man erkannte aus ihnen, wie gründlich er über alles unterrichtet war. Selbst auf der Universität unter den Gelehrten war es so. So oft der König nach Leipzig kam, besuchte er diese oder jene Vorlesung und zeigte dann im Gespräche, daß er selbst in den schwierigsten Fragen bewandert war. Im Jahre 1866 glaubte König Johann dem Deutschen Bunde treu bleiben zu sollen, und er schloß sich deshalb an Österreich an. Die sächsische Armee verließ das Land, ging nach Böhmen und verband sich mit dem österreichischen Heere. Nun teilte sie bei aller Tapferkeit auch das Los desselben, bei Köuiggrätz mit geschlagen zu werden. Einen Verlust an Land erlitt Sachsen nicht, doch mußte es dem Norddeutschen Bunde beitreten. Ein Bundesgenosse, wie König Johann, mußte Preußen nur willkommen sein. Und was er damals bei seiner Rückkehr gesagt: „Mit derselben Treue, mit der ich zu dem alten Bunde gestanden bin, werde ich auch an der neuen Verbindung halten", — das hat er ehrlich erfüllt. Als 1870 die Entscheidung nahete, da zogen des Königs Söhne, Kronprinz Albert und Prinz Georg, mit hinaus in den Kamps und nahmen als hervorragende Führer Anteil an den Ruhmesthaten der deutschen Heere. Kronprinz Albert, als Führer der 4. Armee, der Sieger von Beaumont (Bomong), half den Feind nach Sedan werfen. Vor Paris schloß das 12. Armeecorps unter Prinz Georg am 1. und 2. Dezember den Eisengürtel fest zusammen, wie es sich schon vorher, besonders bei St. Privat, durch Heldenmut und zahl- 8*

2. Anschauungsunterricht und Heimatkunde für das 1. - 4. Schuljahr mehrklassiger Schulen - S. 238

1899 - Leipzig : Klinkhardt
— 238 — in ihrer Amtstracht. Nicht weit davon stehen die Anklagebank, auf welche sich der Verbrecher setzen muß, die Zeugenbank und die Sitze für die Geschworenen. Diese sind achtbare Bürger, welche der Verhandlung zu- hören und zuletzt gefragt werden, ob der Verbrecher schuldig oder unschuldig ist. Im Zuschauerräume sitzen audere Leute, welche der Gerichtsverhand- lung beiwohnen wollen. Sie dürfen in den Gerichtssaal kommen, weil das Gericht ein öffentliches Gebäude und die Gerichtsverhandlung öffentlich ist. Jedermann soll sehen und hören können, daß im Lande die Richter- gerecht richten. Nun werden vom Gerichtsschreiber die Akten vorgelesen; der Ver- brecher wird nochmals gefragt, wer er ist, woher er ist, ob er das Ver- brechen begangen hat, und wie er es begangen hat; die Zeugeu müssen nochmals bezeugen, daß sie die Wahrheit gesagt. Darauf verlassen die Geschworenen den Gerichtsfaal. Sie ziehen sich zurück und beraten dar- über, ob der Angeklagte schuldig ist oder nicht. Wird er schuldig be- sunden, so kehren sie zurück in den Saal und lassen es durch einen aus ihrer Mitte laut verkünden. Der Richter bestimmt darauf im Namen des Landesherrn und des Gesetzes die Strafe. Der Angeklagte ist verurteilt. Ist er unschuldig, so wird er freigesprochen. Der Verurteilte tritt nun seine Strafe an. Er wird wieder in das Gefängnis geführt oder auf das Zuchthaus (Strafanstalt) gebracht, wo er als Sträfling seine That bereuen und sich bessern soll, wo er büßen muß, was er begangen, wo er keine Freiheit, keinen eigenen Willen, keine Freuden hat, in graue Leinwand gekleidet wird, aus der menschlichen Gesellschaft ausgestoßen ist, keine Ehre und Achtung genießt und tüchtig arbeiten muß. Möge er durch Arbeit wieder ein braver Mensch werden! Nb. Inwieweit dieser Stoff von dem Lehrer zu behandeln ist, hängt ganz von dem Standpunkte der Klasse ab; einiges davon wird er auf jeden Fall mit- teilen müssen, um den Kindern wenigstens den Zweck des Gerichtsgebäudes zu er- läutern. Die sittliche Bedeutung verlangt übrigens eine Wiederholung in einer Oberklasse, wozu diese Skizze benutzt werden kann; denn das Walten der Obrigkeit muß in einem ausgeführten Lebensbilde der Jugend wiederholt vor die Seele ge- führt werden, wenn die Achtung vor Gesetz und Recht und vor denen, die es zu behüten haben, geweckt werden soll. Dem Takte des Lehrers überlassen wir die Entscheidung, wie viel er von dem Stoffe durch das Lehrgespräch aus den Erfahrungen der Kinder zu entwickeln hat. Sehr wirksam ist unter Umständen die Forin der Erzählung, sofern der Lehrer geschickt genug ist, eine solche zu erfinden, welche die wichtigsten Begriffe, auf die es hier ankommt, veranschaulicht. 1. Das Gefängnis. Kühn. W. Ii. 192, W. 260. 2. Die bezauberten Eier. v. Schmid. W. Ii. 193. 3. Der Haken. Stöber. W. 261. 4. Der Haushahn als Verräter, v. Schmid. W. Ii. 194. 52. Der Plan des Wohnortes. Nb. Selbstverständlich können wir diesen Stoff nur durch allgemeine Fragen andeuten, da er sich nach jedem Wohnorte besonders zu gestalten hat. Es kommt darauf a», das zu einem Gesamtbilde zusammenzufassen, was bei den

3. Anschauungsunterricht und Heimatkunde für das 1. - 4. Schuljahr mehrklassiger Schulen - S. 237

1899 - Leipzig : Klinkhardt
— 237 — umgestoßen oder abgeschafft werden; sie sind für alle Zeiten festgesetzt, feste Sätze: Gesetze. Sie haben seit Moses gegolten, gelten noch und werden immer gelten: sie sind ewige, göttliche Gesetze. Wir müssen sie halten, befolgen (ihnen gehorchen), dürfen sie nicht übertreten. Wer sie hält, thnt recht, wer sie übertritt, thut unrecht. Wer unrecht thnt, ist ein Sünder. Gott bestraft die Sünder im Himmel, aber auch oft schon auf Erden. In jedem Lande giebt es außer Gottes Gesetzen auch noch andere. Diese hat der Landesherr (Kaiser, Landesfürst) gegeben. Auch den Landes- gesetzen muffen wir gehorchen. Wo die Gesetze nicht befolgt werden, entsteht große Unordnung; aber nur die „Ordnung erhält die Welt". Gott, der Landesfürst und alle gute Menschen wollen Ordnung; sie dulden kein Unrecht, nichts Böses. In jedem Lande muß es daher Leute geben, die auf Recht und Ordnung halten: das sind die Richter. Diese brauchen Gehilfen: Polizeidiener, Gendarmen, Schreiber und andere Beamte. Alle diese Männer gehen täglich auf das 'Gericht. Wo steht unser Gerichtsgebäude? Woran erkennt man es? Woran erkennt man die Gerichtsbeamten? Wer stiehlt, ist ein Dieb. Wer raubt, ist ein Räuber. Wer jemand vorsätzlich tötet, ist ein Mörder. Wer falsche Ware verkauft, ist eiu Be- trüger. Wer falsch vor Gericht schwört, ist ein Meineidiger. Alle diese bösen Menschen verachten die Gesetze; sie übertreten oder brechen sie. Sie begehen ein Verbrechen. In welchen Geboten hat Gott diese Verbrechen verboten? Die Verbrecher werden bei dem Gerichte angeklagt, von der Polizei oder den Gendarmen aufgesucht, festgenommen oder verhaftet und vor den Richter geführt. Der Richter verhört den Verbrecher. Will er seine Schuld nicht gestehen (leugnen), so läßt der Richter diejenigen holen, die von seiner schlechten That wissen: die Zeugen. Ein Gerichtsbeamter muß alles aufschreiben, was der Verbrecher und die Zeugen aussagen; die beschriebenen großen Bogen bilden die Akten. Die Zeugen werden wieder entlassen, der Verbrecher aber kommt in Untersuchungshaft in dem Ge- fängnisse (Froufeste, Stockhause). Wer hat das Gefängnis gesehen? Woran erkennt man es schon von außen? Im Gefängnisse sind Kerker- zellen. Das sind enge Kammern mit dicken Mauern, hochangebrachten, vergitterten Fenstern, fester Thür und festem Schlosse. Darin befinden sich nur ein Tisch, ein Stuhl, ein hartes Lager, ein Wasserkrug, aber kein Schmuck und keine Bequemlichkeit. Der Kerkermeister (Schließer, Gefängniswärter) schließt die Thür zu und läßt den Verbrecher allein. Will er nicht ge- horchen, so wird er mit einer Kette gefesselt. In seiner Zelle sitzt nun der Verbrecher allein, einsam, ohne Gesellschaft, ohne Unterhaltung, ohne Freunde, ohne Freude. Er kann nicht mehr thnn, was er will; er ist seiner Freiheit beraubt. Nun hat er Zeit, über sich nachzudenken. Wohl ihm, wenn er seine Schuld bereut. Nach einiger Zeit wird er abgeholt zur Gerichtsverhandlung. Man führt ihn in den Gerichtssaal. Hier steht ein langer, grünbehangener Tisch. Auf demselben liegen die Akten und das Gesetzbuch. Darin steht hinter jedem Gesetze, welche Strafe derjenige erhält, welcher es übertritt. An dem Tische sitzen die Richter

4. Weltgeschichte für einfache Volksschulen - S. 13

1879 - Leipzig : Klinkhardt
— 13 — aber nie wieder zurück. Die Spartaner behaupteten aber noch lange Zeit unter allen griechischen Staaten die erste Stelle. Das edelste Volk Griechenlands waren die Athener, welche nicht nur Tapferkeit, sondern auch Künste und Wissenschaften hochschätzten und daher frühzeitig eine hohe Stufe geistiger Bildung erreichten. Anfänglich standen an der Spitze des Staates Könige. Später schaffte man jedoch die Königswürde ab und übertrug sie auf erfahrene Männer, die man Archonten nannte. Als aber auch diese Regierungsform dem Volke nicht gefiel, wurde Drako, einer der Archonten, beauftragt, ein Gesetzbuch zu schreiben. Drako vollführte den Auftrag; allein seine Gesetze waren so streng, daß man sagte, sie seien mit Blut geschrieben. Deshalb entwarf Solon, einer der edelsten und weisesten Männer Griechenlands, ums Jahr 600 v. Chr. andere Gesetze. Seiner Anordnung nach wurden die Bürger nach ihrem Vermögen in vier Klassen getheilt. Die höchste Staatsgewalt ruhte in den Volksversammlungen, in welchen jeder atheniensische Bürger erscheinen durfte. Diesen Versammlungen stand der Senat zur Seite. Die Archonten, welche zugleich Priester waren, hatten die Leitung der Gerichte. Der oberste Gerichtshof war der Areopag, in welchen die jährlich abtretenden Archonten, jedoch erst nach strenger Prüfung ihres Lebenswandels, aufgenommen wurdeu. Dieser Areopag war der Hüter der Gesetze, der Verfassung und der Sitten. Durch die Perserkriege wurde Athen der bedeutendste Staat Griechenlands und gewann unter der Leitung von Männern, wie Themistokles, Aristides und Perikles immer mehr an Macht, was bei den Spartanern Eifersucht erregte und um so mehr erregen mußte, da die Athener in ihrem Uebermuthe anfingen, andere Staaten zu unterdrücken, wodurch nach mannichfachen Reibungen, die Spartaner den Athenern den Krieg erklärten und ein 27 Jahre langer Kampf, der peloponnes ische Krieg (431—404), entstand. In der ersten Zeit beschränkte man sich auf verheerende Einfälle in das gegenseitige Gebiet. Am meisten litt dabei Athen, wo^noch dazu die Pest fürchterlich wüthete. Kaum war ein Friede zu Stande gekommen, als die Athener sich verleiten ließen, der Insel Stritten gegen die Stadt Syrakus zu Hilfe zu eilen. Die Syrakusaner, von den Spartanern unterstützt, errangen aber einen glänzenden Sieg über die Athener. Tausende der bravsten Bürger wurden hingemordet und die schönsten Städte verwüstet. Der Siuu für Recht, Ordnung und alles Heilige ging verloren, und selbst die berühmtesten^Redner, wie Demosthenes, Pythagoras, Aristoteles und Sokrates vermochten dagegen nur wenig. Besonders war es Letzterer, der dem überhandnehmenden Sittenverfalle dadurch Zu wehren suchte, daß er die Jugend für alles Hohe und Heilige zu gewinnen strebte. Mit unendlicher Liebe hingen seine Schüler an ihm. Von seinen Feinden beschuldigt, daß er die Jugend zum Unglauben verleite, wurde dieser edle Greis verurtheilt, den Giftbecher zu trinken (399). Nach Beendigung des Krieges hatte sich Sparta über alle Staaten erhoben und war die erste Macht Griechenlands geworden.

5. Mittlere Geschichte - S. 3

1897 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
I. Abschnitt. Um Srgrnii der Uölkerwanderun- bis in dem Vertrage ton Verdun |—ötig) 375—843. I. Die Germanen. Götter: Wödan (Ödin), der Allvater. Frigg, seine Gemahlin. Thor, der Donnergott (daher Donnerstag). Freia, die Göttin der Schönheit (daher Freitag). Tin, der Kriegsgott (daher Dienstag). Balder, der Gute, der Lichtgott. Walhalla, Heldenhimmel. Walküren, Schlachtenjungfrauen. Riesen, Zwerge, Elfen. Einrichtungen: Adalinge, Freie, Hörige, Schalke (Sklaven). Volksversammlungen der Freien. Herzöge, Heerführer. Grafen, Richter. Malstatt, Gerichtsplatz. Wergeld, Buße an Geld und Gut. Blutrache. Gefolgschaften, Waffenbrüderschaften. Ii. Die Völkerwanderung. 375 Die Hunnen, ein asiatifches Reitervolk, werfen sich auf die Alanen und die Goten im Norden des Schwarzen Meeres und besiegen sie.

6. Alte Geschichte - S. 25

1897 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
— 25 — v. Chr. Verfassung: ein König, der Senat, die Volksversammlung der Patrizier. Stände: Patrizier, Clienten (Hörige), Plebejer. Außerdem Sklaven. Die Patrizier waren in drei Tribus (Stämme) geteilt, jede Tribns zerfiel in 10 Curie n. Heer: eine Legion Fußvolk (3000 Mann) und drei Rittercenturien (300 Mann). Der 2. König, ttuma pompüius, ein Sabiner, ordnet den Gottesdienst. Anspicien — göttliche Anzeigen. Auguren — Wahrsager. Pontifex maximns — Oberpriester. Der Tempel des Janus bleibt geschlossen. Der 3. König, Tnllus Hmlins, ein Latiner, führt Krieg mit Albalonga. Zweikampf der Horätier und Cnriätier. Mettius Fufetius, der Anführer des albanischen Heeres, sinnt auf Rache. Albalonga wird zerstört. Der 4. König, Ancus Ütrirrins, überträgt dem Etrusker Lucius Tarquiuius die Vormundschaft über seine Söhne. Der 5. König, Tarquinius priscus- unternimmt den Bau des Capitols, der Cloäken, des Forum (des Marktplatzes), des Circus maximus und der steinernen Stadtmauer- Königliche Ehrenzeichen: Diadem, elfenbeinerner Stuhl, Scepter, purpurne Toga. Lictoren — Gerichtsdiener, die Ruten und Beile vor dem Könige hertragen. Tarqninins Priscus wird auf Anstiften der Söhne des Ancns Marcius von zwei Hirten erschlagen. Scrtmts Tullins, der Schwiegersohn des Tarquinius Priscus, wird (der sechste) König. Er teilt die Bürger nach dem Vermögen in fünf Klassen und diese in Centurien ein. 18 Rittercenturien dienten im Heere als Reiter.

7. Alte Geschichte - S. 35

1897 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
— 35 — V.chr. . Masintssa, der König von Numidien, reizt Karthago zum Kriege. 146 Cornelius -Zripio Ämiliänus, der Enkel des bei Cannä gefallenen Ämilins Paullus, erobert und zerstört Karthago. (Cornelius Scipio M'icanns der Jüngere.) „Einst wird kommen der Tag, wo die heilige Jlios hinsinkt, Priamos selbst und das Volk des lanzenkundigen Königs." In demselben Jahre wird Korinth von Mümmius erobert und zerstört. Griechenland wird den Römern tributpflichtig (später römische Provinz unter dem Namen Achäja). Die Lnsitanier im Westen und die Keltiberer im Norden Spaniens leisten den römischen Heeren erfolgreichen Widerstand. Der Lnsitanier Viriäthns erzwingt einen ehrenvollen Frieden. Er wird auf Anstiften des röm. Heerführers meuchlings ermordet. Die Stadt Numäutia am oberen Duero wird 10 Jahre lauz vergebens belagert. 133 Cornelius Scipio Africauus erobert sie. Vi. Würgerkriege. 1. Die Gracchen. (Geschichtsschreiber: Plutarch.) Stände: Der Amtsadel (Nobiles, Optimaten), die Kapitalisten (Ritter*), das Volk, die Sklaven. Großer Reichtum der Optimaten (Lneüllus). Verminderung des freien Bauernstandes in Italien. Die Latifundien (Riesengüter) der Reichen werden mit Sklavenherden bewirtschaftet. Das Volk in Rom wird durch Getreideverteiluugeu und Spiele unterhalten. Die Provinzen verarmen unter dem Druck der jährlich wechselnden Beamten (Konsuln, Prätoren, Quästoren, Proprätoren^ Prokonsuln) und unter den Mißhandlungen der Steuer-pächter und Wucherer (aus dem Ritterstande). Cornelia, die Tochter des älteren Scipio, war die Mutter des Tiberius und Gajus Gracchus. *) weil sie zum Reiterdienste verpflichtet waren. 3*

8. Alte Geschichte - S. 26

1897 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
— 26 — v. Chr. Die Besitzlosen heißen Proletarier. Er vollendet die Stadtmauer, die nun 7 Hügel umschließt. Er wird von seinem Schwiegersöhne Tarquinins vom Throne gestoßen und auf dessen Anstiften ermordet. Tüllia fährt über den Leichnam ihres Vaters. Der 7. König, Earqntntiiö Superbus, vollendet das Kapitol mit dem Tempel des Jupiter, der Juno und der Minerva. Er kauft drei Bücher der Sibylle (die sibylliuischen Bücher). Er belagert Ardea. Sextius Tarquiuius, sein Sohn, beleidigt die Lucretia, die Gattin des Collatinus. Tarquinins Superbus wird vertrieben, die Königswürde abgeschafft. 509 Inniiis Lriltus und Tarquinins Collatinus werden (die ersten) Konsuln. Brutus verurteilt seine Söhne zum Tode. porsenim) König von Clnsium in Etrurien, überzieht die Römer mit Krieg. Horätms Cöcles verteidigt die Brücke über den Tiber. Mjinns Zcävola (Linkhand) will den König P o rsenna ermorden. Tarquinins nimmt seine Zuflucht zu den Latinern. Er wird ant See Regillns geschlagen. Er stirbt in Eümä. Iii. Streit der Vatrizier und Vlebejer. (Geschichte mit Sagen vermischt.) Die Plebejer werden von den Patriziern durch harte Schuldgesetze gedrückt. 494 Sie ziehen auf den Heiligen Berg. Menenius Agrippa, ein Patrizier, erzählt ihnen die Fabel von dem Magen und den Gliedern. Die Plebejer erhalten teilweise Erlaß ihrer Schulden und dürfen fortan Tribünen, Volksvertreter (erst zwei, später fünf bis zehn), wählen. Die Tribünen erhalten das Recht des veto (ich verbiete!).

9. Die Weltgeschichte in zusammenhängender Darstellung für Schule und Haus - S. 48

1885 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
48 — dritte war der Oberfeldherr, Polemarch, die sechs übrigen waren die Gesek-knndigen (Richter), Thesmoth eten. Fast hundert Jahre bestand diese Ver fassung. Da übergaben die Vornehmen (Adligen) dem Archon Drakon den Auftrag, eine geschriebene Gesetzsammlung abzufassen. Seine Gesetze aber waren so grausam, daß das Volk sich dagegen auflehnte. Fast jedes Vergehen wurde mit dem Tode bestraft, darum sagte' man, Drakons Gesetze seien mit Blut geschrieben. Nach einiger Zeit (594) unternahm es ein einflußreicher Mann, Namens Sölou, neue Gesetze aufzustellen und dem Staate eine Ver-fasstuig zu geben, die allen Bürgern zusagte. Zuvor aber verbannte er die mächtigste Adelssamilie, die Alkmäoniden, angeblich weil Angehörige derselben Flüchtlinge an den Altären der Götter niedergehauen hatten, in der That aber, um die Herrschast des Adels zu brechen. Zum Archonten erwählt, begann er sein Werk. Zuerst hob er die harten Schuldgesetze auf, durch welche die Vornehmen bisher eine große Macht über die armen Bürger ausgeübt hatten. So wurde z. B. den Gläubigern verboten, ihre Schuldner-gefangen zu fetzen oder als Sklaven zu verkaufen. Auch wurdeu die Schuldsummen vermindert, man nannte dies die Lastenabschüttelnng. / Hieraus teilte er die Bürger Athens nach ihrem Vermögen (dem Grundbesitze) in vier Klasseu ein. Ans der ersten Klasse wurden die Archonten, die Richter und die Anführer des Heeres entnommen, die zweite Klasse diente im Kriege als Reiter, die dritte bildete das Fußvolk, die vierte hatte keine Verpflichtungen, durfte aber in der Volksversammlung mit abstimmen. Außer den Bürgern gab es noch Sklaven und Beisassen, welche gar keine staatlichen Rechte besaßen. Zu letzteren gehörten die Freigelassenen und die Fremden. Die Regierung ließ Solou in den Händen der Archonten, doch waren diese an die Beschlüsse der Volksversammlung gebunden, an welcher jeder Bürger, der das achtzehnte Lebensjahr zurückgelegt hatte, teilzunehmen verpflichtet war. Wer sich während der Volksversammlung, die gewöhnlich wöchentlich einmal stattfand, ans der Straße blicken ließ, wurde genötigt, seine Schritte nach dem Versammlungsorte zu lenken, einem großen halbkreisförmigen Platze, wo die Menge auf hinter einander sich erhebenden Bänken unter freiem Himmel saß. Aller Augen waren aus die Rednerbühne gerichtet, welche jeder besteigen mußte, der eine Ansprache halten wollte. Eigentümlich war die Sitte, daß der Redner einen Myrtenkranz auf dem Haupte tragen mußte. Alles, was in der Volksversammlung zur Sprache kommen sollte, mußte erst im Rate der Vierhundert durchberaten worden sein. Dieser stand also zwischen den Archonten und der Volksversammlung und wurde jährlich neu gewählt. Er hielt seine Sitzungen in einem Gebäude, dem Pry-tanenm ab. Hier fanden auch täglich Mahlzeiten statt, an denen die gerade anwesenden Ratsmitglieder und außerdem alle die teilnahmen, welchen man eine Ehre erweisen wollte, vornehme Gäste, welche in der Stadt anwesend waren, verdiente Feldherren, Staatsmänner und die olympischen Sieger. Ganz unabhängig vom Rate waren die Gerichtshöfe, deren es in Athen zehn gab. Das Urteil sprachen die Geschworenen*), die aus der Bürger fchast gewählt wurden und wenigstens 30 Jahre alt sein mußten. Sie stimmten über deu Angeklagten in der Weise ab, daß sie ein weißes oder schwarzes *) Heliasten.

10. Die Weltgeschichte in zusammenhängender Darstellung für Schule und Haus - S. 84

1885 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
— 84 — der in der Volksversammlnng zugegen war, bewilligt, jedes Ratsmitglieb empfing Sitzungsgelb, selbst die in den Volksversammlungen auftretenben Rebner ließen sich ihre Mühe bezahlen, und am Ende des Jahres würden noch die Überschüsse der Staatskasse unter die Bürger verteilt. Dafür bürste sich aber niemanb dem öffentlichen Dienste entziehen, selbst wer nur in der Volksversammlung fehlte, verfiel minbestens der Rüge. Ans biefe Weise machten sich alle Bürger, auch die geringsten, so mit den Staatsgeschästen bekannt, daß man die öffentlichen Vertrauensmänner einfach durch das Los auswählen konnte. Und solcher Ämter gab es viele, fast die halbe Bürgerschaft war immer bamit beschäftigt. So würden allein 5000 Geschworne (Heliasten) jährlich von neuem aus den 10 Stämmen (Phylen) der Bürgerschaft durch das Los bestimmt, die Tag für Tag die ungeheure Menge von Rechtsfällen entfchieben, welche in dem großen athenischen Staatenbunbe der Erlebigung harrten. Denn Athen war ja zugleich der Sitz des obersten Gerichtes für die Bunbesgenossen und Unterthanen. Ein Viertel der Bürgerschaft rückte jeben Morgen aus, um die Geschäfte des Staates zu besorgen. So konnte man mit Recht sagen, daß die Athener abwechselnb regierten und sich regieren ließen. Doch machte man einen Unterschieb in den Vermögensklassen. Währenb die ärmeren Bürger auf alle Weise unterstützt würden, hatten die Reichen dem Staate bebeutenbe Opfer an Zeit und Gelb zu bringen. Ihnen fielen die kostspieligen Ehrenämter zu. Sie mußten für die großen musikalischen und bramatischen Aufführungen an beit hohen Festen die Chöre einüben und unterhalten, mußten die Wettkämpfe zu Wagen, zu Pferb, zu Fnß ober zu Schiff vorbereiten, welche bei den nationalen Spielen und bei patriotischen Festen stattfanben, mußten Gefanbtfchaften zu den Rationalheiligtümern übernehmen, die feierlichen Umzüge besorgen, die Gäste des Staates bewirten und, was das mühsamste und kostspieligste war, die Kriegsschiffe ausrüsten, bemannen und im Kampfe führen. Diese Leistungen nannte man die Lithurgien. Sie regten die Vornehmsten an, in der Opferwilligkeit für den Staat mit einanber zu wetteifern, verlockten aber auch manchen zu einem prahlerischen Auswanbe, der den Ruin des Vermögens bewirkte. Ein Volk, welches ganz im öffentlichen Leben aufging und frei von jeglichem Drucke sich den höchsten Gütern des Menschen, dem Staate, der Kunst und Wissenschaft und der feineren Geselligkeit zuweuben konnte, wollte Perikles beherrschen, und er beherrschte es. Nicht nur daß er sich die höchsten Staatsämter übertragen ließ, er behauptete sich barin auch von Jahr zu Jahr. Er war oberster Felbherr (Strateg), hatte als solcher den Oberbefehl über die gesamte Laub- und Seemacht, leitete die Verhanblungen mit anberen Staaten, empfing die fremben Gefanbten, berief die Bürgerverfammlungen und legte die Gesetzvorschläge vor, ja in Zeiten der Not konnte er für die Sicherheit der Stadt thun, was er wollte. Er war Finanzvorsteher, hatte die volle Einsicht in die Vermögensangelegenheiten des Staates und die Verantwortung für die Vermehrung und Verwenbung des Staatsschatzes. Er war Vorsteher der öffentlichen Bauten und gestorbner, kurz er hatte die ganze Bürgerschaft, vom niebersten Hanbwerker bis zum höchsten Beamten in seiner Gewalt, und die Volksversammlung lenkte und regierte er durch die Macht seiner Rebe. Die sonst so selbstbewußten, beweglichen und schwer zu besriebigenben Athener ordneten sich ihm unter, weil sie der Klarheit seines Denkens und der Energie
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