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1. Lehrbuch der Geographie - S. 310

1895 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
— 310 — (vertreten durch den Reichstag) zu eiuauder und ihre Teilnahme an der Reichs- gesetzgebung sind durch die Reichsverfassuug vom 16. April 1871 geordnet. Die Rechte des Reichsoberhauptes, des deutschen Kaisers, sind: 1. Berufung, Eröffnung, Vertagung und Schlnß des Bundesrates und des Reichstages. 2. Verkündigung und Vollzug der Reichsgesetze durch Verfügungen zu ihrer Ausführung; letztere bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung des verantwortlichen Reichskanzlers. 8. Vertretung des Reiches dem Auslande gegenüber, Verkehr mit fremden Staaten durch Gesandte (Botschafter) und Konsuln, Abschluß vou Bünduisfeu, Verträgen. Zur Vermittlung dieses Verkehrs dient das dem Kaiser und dem Reichskanzler untergeordnete „auswärtige Amt". 4. Das Recht der Kriegserklärung, wenn ein Angriff auf Bundesgebiet vorliegt (in anderen Fällen ist Zustimmung des Bundesrates erforderlich). 5. Unbeschränkte Verfügung über Heer und Seemacht (Einteilung, Be- waffnuug und Ausbildung, Inspektion der Armee, Anlegung von Festungen). 6. Erueuuuug der Reichsbeamteu. 7. Ausübung der Staatsgewalt in Elsaß-Lothringen (durch einen kaiser- lichen Statthalter). § *261. Der Reichskanzler ist der erste Beamte des Reiches und steht an Stelle eines zusammengesetzten Ministeriums; er ist der einzige verantwort- liche Reichsbeamte und vertritt alle Angelegenheiten (mit Ausnahme der rein militärischen, welche vom preußischen Kriegsminister vertreten werden). Er führt den Vorsitz im Buudesrate und vertritt die Reichsregierung gegenüber dem Reichstage. Zugleich ist er preußischer Minister und Chef der Staatssekretäre, welche an der Spitze der einzelnen Verwaltungszweige stehen. § 262. Der Bundesrat setzt sich aus Bevollmächtigten der einzelnen Bundesstaaten zusammen, ist also eine Vertretung der einzelnen Regiernngeu. Je nach ihrer Größe und Bevölkerung verfügen die Bundesstaaten über eine verschiedene Stimmenzahl im Bundesrat. Preußen hat 17, Bayern 6, Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3, Mecklenbnrg-Schwerin und Braunschweig je 2 und die übrigen Staaten je 1 Stimme (Summa 58). Der Bundesrat: a) berät und beschließt über alle Zweige der Reichsgesetzgebnng, b) wirkt bei der Regierung und Verwaltung des Reiches mit, c) schlichtet Streitigkeiten zwischen den einzelnen Bundesstaaten. Die vom Bundesrat vorbereiteten Gesetzesvorlagen werden dem Reichs- tage zum Beschluß unterbreitet und können von diesem angenommen, verworfen oder verändert werden; im letzteren Falle gehen sie dem Bundesrate wieder zu, damit dieser die Veränderungen annimmt oder ablehnt.

2. Lehrbuch der Geographie - S. 6

1895 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
— 6 — 1. das deutsche Alpenvorland, 2. das südwestdeutsche Becken, 3. die mitteldeutsche Gebirgsschwelle, 4. die nördliche Umwallung Böhmens, 5. das norddeutsche Flachland. 4. Landschaftliche Gliederung des deutschen Reiches. Politische Gliederung. § 4, Das deutsche Reich ist im Jahre 1871 durch deu Anschluß der süddeutschen Staaten an den (1866 gegründeten) norddeutschen Bnud eut- standen. Es ist ein Bundesstaat^), der aus 25 Einzelstaaten und einem Reichs- lande besteht. — An der Spitze desselben steht (seit dem 18. Januar 1871) der Köuig von Preußen unter dem Titel „Deutscher Kaiser", gegenwärtig Se. Majestät Kaiser Wilhelm Ii. Der Bundesstaat umfaßt: *) Bundesstaat — Vereinigung mehrerer Staaten zu einem Bunde mit gemeinsamen Behörden.

3. Die außereuropäischen Erdteile - S. 91

1897 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
— 91 — 3. Das Ministerium für Handel und Gewerbe. 4. Das Ministerium für öffentliche Arbeiten. 5. Das Ministerium für Landwirtschaft. 6. Das Ministerium für Finanzen. 7. Das Justizministerium. 8. Das Kriegsministerium. 9. Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten. — Dieses leitet durch Botschafter, Gesandte und Konsuln, sowie durch direkte Unterhandlungen den Verkehr des Staates mit den auswärtigen Ländern. Ii. Die Volksvertretung gliedert sich in zwei Kammern: das Herrenhaus und das Abgeordnetenhaus. a) das H errentjaus besteht aus den großjährigen königlichen Prinzen, aus früher regierenden Fürsten und Herren und aus Mitgliedern, welche der Herrscher auf Vorschlag einiger dazu berechtigter Körperschaften beruft. d) Das Haus der Abgeordneten besteht aus 433 Abgeordneten, welche das Volk wählt. Alle 25 Jahre alten, unbescholtenen Preußen sind wahlberechtigt (Urwähler); aus ihrer Abstimmung gehen Wahlmänner hervor, welche die Abge- ordneten wählen (indirekte Wahl). Nach der Höhe der direkten Steuern wählen die Urwähler in drei Abteilungen; jede Abteilung wählt ein Drittel der Wahl- männer (Dreiklassenwahl). Die Abgeordneten werden auf fünf Jahre gewählt. — Neue Gesetze können vom Könige oder von den beiden Häusern beantragt werden. Sie treten in Kraft, wenn sie von beiden Kammern angenommen und vom Könige bestätigt und verkündet sind. § 158» Die Verfassung des deutschen Kelches. 1. Das deutsche Reich ist ein von den deutschen Staaten geschlossener „ewiger Bund". Seine Zwecke sind Schutz des Bundesgebietes, Schutz des Rechtes, das innerhalb des Bundesgebietes gültig ist, und Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volkes. Zur Erreichung dieser Aufgaben hat jeder Bundesstaat zu Gunsten des Reiches auf einige seiner Rechte verzichtet. Das Verhältnis des Reichsober- Hauptes, der einzelnen Bundesregierungen (vertreten im Bundesrat) und des deutschen Volkes (vertreten durch den Reichstag) zu einander und ihre Teil- nähme an der Gesetzgebung sind durch die Reichsverfassung vom 16. April 1871 geordnet. 2. Der deutsche Kaiser, das Reichsoberhaupt, ist der jeweilige König von Preußen. Er vertritt das Reich dem Auslande gegenüber, ernennt die obersten Reichsbeamten und führt im Kriege den Oberbefehl über sämtliche deutschen Truppen. 3. Der Reichskanzler ist der erste Beamte des Reiches und steht an Stelle eines zusammengesetzten Ministeriums; er ist der einzige verantwortliche Reichs- beamte und vertritt alle Angelegenheiten (mit Ausnahme der rein militärischen). Er führt in Vertretung des Kaisers den Vorsitz im Bundesrate und vertritt die Reichsregierung gegenüber dem Reichstage. 4. Der Bundesrat setzt sich aus Bevollmächtigten der einzelnen Bundesstaaten zusammen, ist also eine Vertretung der einzelnen Regierungen. Je nach ihrer Größe und Bevölkerung verfügen die Bundesstaaten über eine verschiedene Stimmen- zahl im Bundesrat (Summa 58). 5. Ter Reichstag ist die auf 5 Jahre gewählte Vertretung des deutschen

4. 40 Lektionen, umfassend den Zeitraum von Luther bis in die neueste Zeit - S. 92

1882 - Leipzig : Klinkhardt
— 92 — Schaumburg, 28. Schwarzburg - Rudolstadt, 29. Schwarzburg-Sondershausen, 30. Reuß ält. Linie, 31. Reuß jüng. Linie, 32. Hohenzollern-Hechingen, 33. Hohenzollern-Sigmaringen, 34. Lichtenstein, 35. Freie Städte Frankfurt a. M., 36. Bremen, 37. Hamburg, 38. Lübeck. Diese traten zusammen zum Deutschen Bunde. Die Einrichtung derselben enthielt die Bundesakte. Zum Sitz der Bundesversammlung wurde Frankfurt a. M. bestimmt. Ein deutsches Reich gab es nicht mehr, also auch kein Oberhaupt desselben. Der Name „Deutsche" verschwand, es gab nur Österreicher, Preußen, Bayern, Württemberger u. s. w. — Wer hätte solches in der Zeit des Befreiungskrieges voraussehen können? Eine schwere Demütigung und Einbuße erlitt Friedrich August I. von Sachsen, welcher den 7. Juni 1815 nach Dresden zurückkehrte. Um ihn für seine Anhänglichkeit an Napoleon zu bestrafen, hatte man anfangs ganz Sachsen zu Preußen schlagen wollen, endlich blieb es bei dem nördlichen Teile von 367 ^Meilen. Diese bilden den Teil von Preußen, den man die Provinz Sachsen nennt. Zur schriftlichen Darstellung: 1. Was wurde im 1. Pariser Frieden über Napoleon bestimmt? 2. Erzähle von Napoleons ferneren Schicksalen von 1814 an. 3. Welches waren die Bestimmungen des Wiener Kongresses über Deutschland. 4. Nenne die wichtigsten Bundesstaaten. 33. |fr Ifutsifjc giitg 1866. Als die Franzosen in der Revolution mehr Freiheit gewannen, regte sich im deutschen Volke gleichfalls das Verlangen darnach. Aber während jene in toller Überstürzung und Verblendung selbst vor dem Königsmorde nicht zurückschreckten, waren die deutschen Freiheitsfreunde gemäßigt in ihren Wünschen, und als Napoleon die Throne ihrer Fürsten gefährdete, da setzten sie im Befreiungskriege Gut und Blut dafür ein, sie ihnen zu erhalten oder wieder zu erkämpfen. Bei solcher Mäßigung und Treue hätte man wohl erwarten sollen, daß die Fürsten aus eigener Entschließung das gewähren würden, was das Volk wünschte und hoffte: 1. eine Einigung des deutschen Vaterlandes unter einem starken Oberhaupte und 2. die Gewährung größerer Rechte durch eine freisinnige, zeitgemäße Gesetzgebung. Aber diese Hoffnung ging nicht in Erfüllung. — Im deutschen Bunde hatte Österreich wegen seiner Größe die meiste Gewalt. Dieses, und besonders der Minister Metternich, benutzte seinen Einfluß dazu, daß geringe Maß von Rechten immer mehr zu beschränken und gewann die übrigen Staaten dazu, ein gleiches zu thun. So war die Zeit nach dem Befreiungskriege eine traurige und mußte jeden Freund des Vaterlands und das Volk bekümmern. J) Wünschenswert ist es, an einer alten Wandkarte die Lage dieser Staaten zu zeigen; doch können sie auch ganz wegbleiben, deshalb in Parenthese.

5. 40 Lektionen, umfassend den Zeitraum von Luther bis in die neueste Zeit - S. 93

1882 - Leipzig : Klinkhardt
— 93 — Wer seine Stimme erhob für Verbesserung des Staatswesens, der wurde als ein gefährlicher Mensch, als „Revolutionär" verfolgt, verleumdet, ja eingekerkert. — Zeitungen, Bücher mußten, ehe sie ausgegeben werden durften, erst von der Polizei durchgesehen werden („die Zensur passieren"), damit ja niemand sich unterstehe, sich mißbilligend über die öffentlichen Zustände auszusprechen. — Da es an Einigkeit unter den Fürsten und an einem starken Oberhaupte fehlte, so konnte jede fremde Nation unser Volk ungestraft beleidigen, verhöhnen und bedrohen. Deutsche in fremden Ländern fanden keinen Schutz, wenn ihnen Unrecht geschah. Da war es kein Wunder, daß sich in Deutschland eine allgemeine Unzufriedenheit in die Herzen der Besten festsetzte und man sich schämte, ein Deutscher zu sein. Jede neue Revolution, die in Frankreich ausbrach, erregte daher stets aufs neue das Volk, und auch in Deutschland kam es zu bedeutenden Aufständen. So 1830, worauf in Sachsen König Anton eine Konstitution oder Verfassung gab so besonders auch 1848. Die Wiener vertrieben den verhaßten Metternich, in Berlin kam es zu blutigem Straßenkampf, nach welchem endlich der König Friedrich Wilhelm Iv. gleichfalls eine Verfassung gewährte. — Eine nach Frankfurt a. M. einberufene Nationalversammlung konnte zu keinem Ziele gelangen, da sich die Fürsten weigerten, die Beschlüsse derselben anzuerkennen. Die Aufstände in Sachsen und Baden wurden niedergeschlagen, und es blieb beim alten. Da trat von außen her ein Ereignis ein, das eine Einigung des Vaterlandes vorbereiten half. Über Holstein und Schleswig regierte schon 400 Jahre als Herzog der König von Dänemark. Doch sollten die Herzogtümer stets selbständig für sich bleiben. Der König von Dänemark zeigte aber unverhohlen die Absicht, sie mit Dänemark zu einem Ganzen zu vereinigen. Er steckte die Schleswig-Holsteiner ins dänische Heer, führte die dänische Sprache in den Schulen ein, verjagte die deutsch gesinnten Beamten u. s. w., ja, er sprach förmlich die Einverleibung in Dänemark aus. Schon 1848 war es deshalb zum Kampfe gekommen, der aber schließlich ohne Erfolg blieb. Jetzt aber, 1864, riß selbst dem deutschen Bundestage die Geduld, und er beschloß, das Recht mit den Waffen zu behaupten. Im Januar bereits rückten 64 000 Österreicher und Preußen in Schleswig-Hol-stein ein. Nach der Erstürmung der Düppeler Schanzen erfolgte die Einnahme des ganzen Landes. Im Wiener Frieden entsagte der König von Dänemark allen Rechten auf Holstein und Lauenburg zu Gunsten des Kaisers von Österreich und des Königs von Preußen, deren Truppen nun die Herzogtümer besetzten. Damit aber Preußen durch den neuen Besitz seine Macht nicht vergrößere, verlangte Österreich, es solle aus den Herzogtümern ein neuer Bundesstaat unter einem besonderen Herzog errichtet werden. Es wäre somit im Rücken Preußens ein neuer Kleinstaat entstanden, was Preußen nicht erwünscht sein konnte. Es verlangte wenigstens, daß Heer und Flotte des neuen Staates mit den preußischen Streitkrästen verbunden werden sollten. Auch wollte es einige wichtige Punkte, Kiel und Rendsburg, besetzen. Darauf ging Österreich nicht ein, und so kam es zwischen

6. 40 Lektionen, umfassend den Zeitraum von Luther bis in die neueste Zeit - S. 95

1882 - Leipzig : Klinkhardt
— 95 — gingen geradewegs auf Wien los. Ein Teil rückte schon nach Ungarn vor, da — mengte sich Napoleon drein und brachte einen Waffenstillstand zu Wege, welchem bereits am 28. August der Friede zu Prag folgte. Preußen verzichtete auf jede Abtretung österreichischen Gebiets, verlangte aber eine Neugestaltung Deutschlands unter Ausschluß Österreichs. Ferner gab der österreichische Kaiser Franz Joseph seine Zustimmung zur Einverleibung von Hannover, Hessen, Nassau, Frankfurt a. M. und Schleswig-Holstein in Preußen. Sachsen blieb ungeschmälert. Preußen erhielt dadurch einen Zuwachs von 1300 Q.-M., so daß es nunmehr 6400 Q.-M. mit 20 Mill. Einwohner umfaßte. Der alte deutsche Bund war natürlich zersprengt und die 21 Staaten des nördlichen und mittleren Deutschlands vereinigten sich nun mit Preußen zum Norddeutschen Bunde, dessen oberste Leitung Preußen übernahm. Die Abgesandten der Fürsten bildeten einen Bundesrat, die Abgeordneten des Volkes den Reichstag, der in Berlin zusammen trat. Süddeutschland blieb vorläufig noch vom Bunde ausgeschlossen. Kaiser Napoleon, dem garnicht wohl war bei dem unerwarteten Erfolge, bestand darauf, daß sich der Bund nicht weiter ausdehne, als — zum Main. Zur schriftlichen Darstellung: 1. Versuche, die traurige Zeit nach dem Befreiungskriege zu schildern. (Welche Hoffnungen, — nicht in Erfüllung — wer war schuld? — Folgen). 2. Welches Ereignis bereitete eine Einigung Deutschlands vor? 3. Welche Bedeutung hatte der 2. Dezember für die Familie Bonaparte? 4. Welchen Erfolg hatte der Deutsche Krieg 1866? 34 Dkl iratsdj-fratiiölpje Krieg 1870—71. In der ersten französischen Revolution war der Rhein die Grenze zwischen Deutschland und Frankreich geworden. Beim Pariser Frieden hatte sich das geändert. Doch hatten die Rheinländer den Franzosen zu gut gefallen, daß sie darnach strebten, den Deutschen das linke Rheinufer wieder abzunehmen. Besonders unter dem Könige Ludwig Philipp (von 1830 an) und seinem Minister Thiers (Thiär) wurde dieses Gelüste sehr laut. Aber damals erwachte auch in Deutschland eine lebhafte, patriotische Begeisterung. Das Lied, das damals entstand, giebt Zeugnis davon. Sie sollen ihn nicht haben, Den freien, deutschen Rhein, Ob sie wie gierige Raben Sich heiser darnach schrein! Das sang man den Franzosen als Antwort auf ihr Gelüste über den Rhein hinüber. — Al» nun 1852 Napoleon Iii sich zum Kaiser gemacht hatte, da erwachte in den Franzosen die Hoffnung, der Neffe werde vollbringen, was der Onkel nicht vollbracht hatte; er werde „Rache für Waterloo" nehmen,

7. Weltgeschichte für einfache Volksschulen - S. 86

1879 - Leipzig : Klinkhardt
wurde nach der Erstürmung der Stadt gefangen genommen, nach Berlin abgeführt und sein Land zunächst von einem russischen, später von einem preußischen Gouverneur verwaltet. Sofort zogen jetzt die Heere der Verbündeten gegen Frankreich, schlugen Napoleon noch in mehreren Treffen, marschirten gegen Paris und hielten daselbst am 31. März 1814 ihren Einzug. Napoleon wurde abgesetzt und auf die Insel Elba verbannt. Der Bruder Ludwigs Xvi. bestieg als Ludwig Xviii. den Thron und beeilte sich mit den Verbündeten den ersten Pariser Frieden zu schließen, nach welchem Frankreich alle seit 1792 eroberten Länder verlor. Noch in demselben Jahre traten die Fürsten Zu einem Congresse in Wien zusammen. Während der Verhandlungen kam plötzlich die Nachricht, daß Napoleon (1815) Elba verlassen habe und bereits in Paris eingezogen sei. Ludwig Xviii. war nach Genf geflüchtet. Am 16. Juni griff Napoleon die Preußen an und drängte sie zurück; darauf kam es aber bei Waterloo den 18. Juni zur letzten entscheidenden Schlacht, in welcher die Preußen und Engländer unter Blücher und Wellington vollständig siegten und schon am 7. Juli ihren Einzug in Paris hielten. Napoleon selbst war geflohen, ergab sich den Engländern, welche ihn als Gefangenen auf die Insel St. Helena abführten, wo er (den 5. Mai 18-21) starb. In dem darauffolgenden zweiten Pariser Frieden vom 20. November 1815 wurde Frankreich auf die Grenzen von 1790 beschränkt, mußte die während der Kriege geraubten Kunstschätze wieder herausgeben, 700 Millionen Francs Kriegssteuern an die Verbündeten zahlen und überdies ein Bund es he er (150000 Mann) 5 Jahre in Frankreich unterhalten. Auf dem Congresse in Wien 1815 wurde nun Deutschland als ein ans 38 souveränen Staaten bestehender Bundesstaat erklärt, dessen Einrichtung die deutsche Bundesakte enthielt. Sitz der Bundesversammlung wurde Frankfurt am Main. Die meisten Fürsten erhielten ihre Länder wieder; nur der gefangene König von Sachsen, Friedrich August, mußte für feine Treue zu Napoleon den ansehnlichsten Theil seines Landes an Preußen abtreten. 367 □ Meilen Sachsens kamen zum größten Theile unter dem Namen preußische Provinz Sachsen an Preußen, und nur einen kleinen Theil, den sogenannten Neustädter Kreis, erhielt Weimar. Friedrich August kehrte den 7. Juni nach Sachsen zurück, stellte 20000 Mann gegen Frankreich und trat dem Bunde bei. Dem verarmten Lande half er auf durch Vereinfachung des Staatshaushaltes, Unterstützung der Industrie und Landwirthschaft und erwarb sich durch fast sechzigjährige treffliche Regierung den Beinamen „der Gerechte". §» 58. Deutschland bis zum Jahre 1848. Nachdem in Deutschland der Friede wieder hergestellt und die Fürsten Europas sich in dem „heiligen Bunde" zu gegenseitigem, aus

8. Weltgeschichte für einfache Volksschulen - S. 88

1879 - Leipzig : Klinkhardt
— 88 — geschwunden und die Kammern mit dem Könige zerfallen. Am 22. Februar kam es zum offenen Kampfe. Das Volk siegte, der König entkam glücklich uach England; Frankreich wurde in eine Republik verwandelt und Ludwig Napoleon zum Präsidenten derselben erwählt, welcher aber bereits 1852 (2. December) zum Kaiser ernannt wurde. Schon nach Monatsfrist hatte sich die Revolution den Weg durch halb Europa gebahnt. Fast allgemein forderte man von den Fürsten Freiheit der Presse, Volksbewaffnung, Abschaffung der stehenden Heere, Einführung eines deutschen Reichstages durch Volksabgeordnete n. f. w. In einzelnen Residenzstädten, namentlich in Wien und Berlin, kam es zu den blutigsten Aufständen, in Württemberg und Schlesien zu mehrfachen Verwüstungen des Eigenthums einzelner Gutsherren, und auch Sachsen wurde gebrandmarkt durch die Zerstörung des Schlosses zu Waldenburg, der Bundestag wurde aufgehoben und eine Nationalversammlung nach Frankfurt einberufen. Zu diesen inneren Unruhen in Deutschland kam noch der Krieg mit Dänemark. Durch das Vorgehen der dänischen Regierung, Schleswig-Holstein mit Dänemark zu vereinigen, veranlaßt, griffen 1848 die Schleswigs Holsteiner zu den Waffen und wandten sich an Preußen um Hilfe. Ein deutsches Heer, dem auch 6000 Sachsen angehörten, rückte in die Herzogtümer ein und vertrieb die Dänen. Später aber von Deutschland verlassen, wurden die Holsteiner von der Uebermacht der Dänen besiegt. Unterdessen hatte die Nationalversammlung zu Frankfurt eine Reichsverfassung zu Stande gebracht, bis zu welcher Zeit der Erzherzog Johauu von Oesterreich das Amt eines Reichsverwesers in Deutschland führte. Als aber der König von Preußen, Friedrich Wilhelm Iv. (seit 1840), die ihm angetragene Kaiserkrone zurückwies und die meisten Fürsten die Reichsverfassung nicht annahmen, war es den von dem Revolutionsgeiste ergriffenen Männern ganz willkommen, das Volk, angeblich für die Sache der Reichsverfassung, zu den Waffen rufen zu können. Trotzdem, daß unter der milden und umsichtigen Regierung des Königs Friedrich August Ii. (1836—54) in Sachsen dnrch Anlegung von Straßen, Eisenbahnen, Förderung der Dampfschifffahrt und namhafte Staatsunterstützuugeu, Handel und Gewerbe eilte» noch nie dagewesenen Aufschwung nahmen und das Volk sich wohl befand, kam es in Dresden (vom 3.-9. Mai 1849) zu einer offenen Empörung. Furchtbar waren die Aufstände in der Pfalz und in Baden, die uns ganz in die Tage der französischen Schreckensherrschaft versetzen. Dieselben wurden durch Hilfe preußischer Truppen unterdrückt, die vertriebenen Fürsten kehrten zurück und suchten durch weise Maßnahmen die Spuren jener Tage zu verwischen. König Friedrich August vou Sachsen fand leider wenige Jahre darauf (1854) in Tyrol durch einen Sturz aus dem Wagen den Tod.

9. Weltgeschichte für einfache Volksschulen - S. 89

1879 - Leipzig : Klinkhardt
§. 60. Wilhelm I. von Preußen und der Krieg gegen Dänemark. Wilhelm I., Sohn Friedrich Wilhelm Hi. und der Königin Louise, wurde geboren den 22. März 1797, nahm bereits als 16 jähriger Jüngling an dem Freiheitskriege Theils und zog 1814 mit in Paris ein. Seitdem widmete er sich namentlich der Ausbildung und Pflege des preußischen Militairwesens. 1829 vermählte er sich mit der Prinzessin Angusta von Sachsen Weimar. Im Jahre 1854 übernahm Wilhelm als Prinz-Regent an Stelle seines erkrankten Bruders die Regierung und wurde nach dessen Tode 1861 König von Preußen, als ein bereits 64 jähriger Mann, aber jeder Zoll ein König und ein Deutscher! Die wichtigste Aufgabe seiner Regierung sand er in der Erhöhung der Wehrkraft seines Volkes. Mit unerschütterlicher Ausdauer führte König Wilhelm, unter Mithilfe der Minister von Bismarck und von Roon, die Neugestaltung des Heeres durch, dessen Schlag-fertigkeit sich bald glänzend bewähren sollte. ^ In Dänemark war 1863 Christian auf den Thron gekommen, welcher durch eine gemeinsame Verfassung für Dänemark und Schleswig das letztgenannte Land dem dänischen Staate einzuverleiben suchte. Die beiden deutscheu Großmächte, Preußen und Oesterreich, verlangten Aushebung der Verfassung. Da aber Dänemark dies ^verweigerte, so ließ der deutsche Bund im Februar 1864 12000 Sachsen und Hannoveraner in Holstein einrücken, denen 45000 Preußen und Oesterreicher unter dem Oberbefehl des preußischen Feldmarschalls Wrangel folgten. Die Dänen wurden aus ihren festen Stellungen vertrieben und die Düppeler Schanzen durch den Prinzen Friedrich Karl von Preußen erstürmt. Nach einer 8 wöchentlichen Waffenruhe setzten die Preußen in der Nacht vom 28.—29. Juni auf Kähnen über den Alsener Sund und eroberten Alsen. Dänemark mußte um Frieden bitten. Derselbe wurde am 30. October 1864 zu Wien unter der Bedingung geschlossen, daß es allen Rechten ans Schleswig-Holstein und Lauenburg entsagte. Diese Länder wurden von Preußen und Oesterreich gemeinschaftlich regiert, bis im folgenden Jahre (durch den Vertrag von Gastein) diese gemeinsame Regierung aufgehoben und Holstein von Oesterreich, Schleswig von Preußen verwaltet, Lanenbnrg aber an Preußen abgetreten wurde. §. 61. Der deutsche Krieg 1866. Nachdem die Elbherzogthümer von dem dänischen Joche befreit waren, beabsichtigte Oesterreich aus Schleswig-Holstein einen neuen deutschen Kleinstaat unter dem Prinzen von Augustenburg zu bilden. Dem widersetzte sich Preußen und verlangte wenigstens den Oberbefehl über die Land- und Seemacht der Herzogtümer, sowie Einräumung der Festung Rendsburg und des Kieler Hafens. Oesterreich trat

10. Weltgeschichte für einfache Volksschulen - S. 90

1879 - Leipzig : Klinkhardt
— 90 — dieser Forderung entschieden entgegen, und der Bundestag beschloß Preußen durch Waffengewalt zum Gehorsam zu zwiugeu. Der Krieg war nunmehr unvermeidlich. Die Preußen rückten am 16. Juni in Hannover und Hessen ein. _ Der Kurfürst von Hessen wurde gefangen genommen; der blinde König Georg von Hannover hingegen entkam und erreichte glücklich sein gegen 20000 Mann starkes Heer. Am 27. Juni kam es zu der blutigeu Schlacht bei Langensalza, in der die Hannoveraner zwar siegten, sich aber den Preußen deuuoch ergeben mußten. Noch schneller wurde Sachsen von den Preußen unter Her-warlh von Bittenfeld besetzt. Am 20. Juni war bereits gauz Lachsen, mit Ausnahme der Festung Königstein, in ihren Händen. König Johann hatte mit seinem Heere das Land verlassen und war nach Oesterreich geeilt. Bon «Lachsen ans zog die Hauptmacht der Preußen in 3 Heeres-faulen nach Böhmen, welche sich in Gitschin vereinigen sollten, um dann vereint den Hauptschlag gegeu Oesterreich zu führen. Schon am 23. Juni waren Friedrich Karl und Herwarth von Bittenfeld in Böhmen eingedrungen und wurden die Oesterreicher am 27. bis 30. Juni bei Nachod, Trantenan, Müucheuqrätz und Gitschin geschlagen. Am 3. Juli kam es zu der entscheidenden Schlacht bei König-grätz, in welcher die Oesterreicher eine so furchtbare Niederlage erlitten, daß es zu dem Waffenstillstand zu Nikolsburg kam, welchem am 23. August 1866 der Friede zu Prag folgte. Nach diesem Frieden schied Oesterreich aus Deutschland und zahlte 90 Mill. Mark Kriegskosten. Preußen erhielt Hannover, Knrhessen, Nassau, Frankfurt und Schleswig-Holstein, Sachsen blieb in dem bisherigen Umfange bestehen, und alle Staaten nördlich vom Maine wurden in dem Norddeutschen Bunde vereinigt. Im Südwesten dauerte der Krieg noch fort, da die Süddeutschen im Nikolsburger Waffenstillstände nicht inbegriffen waren. Nachdem aber dieselben von den Preußen unter den Generalen Vogel von Falkenstein und Manteuffel bei Dermbach, Kiffingeu und Afchaffenbnrg besiegt wurden, legten auch sie die Waffen nieder und schlossen nach einem billigen Frieden mit Preußen ein Schntz-nitd Trutzbündniß. Nach der Verfassung für den Norddeutschen Bund bildeten fortan alle zu diesem gehörigen Staaten ein Bundesgebiet mit gemeinsamen Bundesgesetzen, gemeinsamen Staatsbürgerrechten, gemeinsamem Militärwesen nach der Heerordnung und unter der obersten Führung Preußens, gemeinsamen Verkehrsanstalten nebst freiem Niederlaffungs-recht aller Bundesglieder ic. Zur Leitung der Bundesangelegenheiten wurde ein von sämmtlichen Bundesstaaten beschickter Bundesrath bestellt, in welchem ein von Preußen ernannter Bundeskanzler den Vorsitz führt, der in Verbindung mit dem Reichstage die Bundesgesetzgebung und den Bundeshaushalt aufstellt und überwacht.
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