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1. Im neuen Deutschen Reich - S. 5

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
„Uanossarede". — „Inaigesetze" 5 Souverän, der nach der bisherigen Lage unserer Gesetzgebung berufen wäre, so ausgedehnte, der Souveränität nahekommende und durch konstitutionelle Verantwortlichkeit gedeckte Rechte innerhalb des Deutschen Reiches vermöge unserer Gesetzgebung zu üben. Es ist daher für das Deutsche Reich von wesentlichem Interesse, wie dasselbe sich zu dem Oberhaupte der römischen Kirche, welches diese, für einen auswärtigen Souverän so ungewöhnlich umfangreichen Einflüsse bei uns ausübt, auf diplomatischem Wege stellt. Ich glaube kaum, daß es einem Gesandten des Deutschen Reiches nach den jetzt in der katholischen Kirche maßgebenden Stimmungen gelingen würde, durch die geschickteste Diplomatie, durch Überredung — von komminatorischen Haltungen, wie sie zwischen zwei weltlichen Mächten vorkommen können, kann ja hier nicht die Rede sein — aber ich will sagen, durch Überredung einen Einfluß auszuüben, der eine Modifikation der von Seiner Heiligkeit dem Papste zu den weltlichen Dingen prinzipiell genommenen Stellung herbeizuführen imstande sein würde. Ich halte es nach den neuerdings ausgesprochenen und öffentlich promulgierten Dogmen der katholischen Kirche nicht für möglich für eine weltliche Macht, zu einem Konkordat zu gelangen, ohne daß diese weltliche Macht bis zu einem Grade und in einer Weise effaziert würde, die das Deutsche Reich wenigstens nicht annehmen kann. (Sehr wahr!) Seien Sie außer Sorge: Nach Kanossa gehen wir nicht — weder körperlich noch geistig ! (Lebhaftes Bravo !) 5. Aus den „Maigesetzen"? a) Gesetz über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen vom U-titai 1873. § 1. Ein geistliches Amt darf in einer der christlichen Kirchen nur einem Deutschen übertragen werden, welcher seine wissenschaftliche Vorbildung nach den Vorschriften dieses Gesetzes dargetan hat und gegen dessen Anstellung kein Einspruch von der Staatsregierung erhoben worden ist. § 4. Zur Bekleidung eines geistlichen Hmtes ist die Hblegung der (Entlassungsprüfung auf einem deutschen Gymnasium, die Zurücklegung eines dreijährigen theologischen Studiums auf einer deutschen Staatsuniversität, sowie die Hblegung einer wissenschaftlichen Staatsprüfung erforderlich. § 7. Während des vorgeschriebenen Universitätsstudiums dürfen die Studierenden einem kirchlichen Seminare nicht angehören. 1 3orn, Die wichtigsten neueren kirchenstaatsrechtlichen Gesetze Deutschlands uftd. rtörölingen 1876, S. 62 ff. — Die „Ittaigefetje" von 1873 sind ergänzt und erweitert durch eine Reihe anderer Gesetze aus den fahren 1874 und 1875; das einschneidendste ist das Gesetz über die (Einstellung der Leistungen aus Staatsmitteln für die römisch-katholischen Bistümer und Geistlichen vom 22. April 1875. Huellensammlung l,I6:Srandenburg°Rühlmann, Im neuen Deutschen Reich 2

2. Im neuen Deutschen Reich - S. 1

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
sf /V ^ v 1 ^ ßrir rnat,0na'e ^cworschung »raunschv/e.g ^Ujtixjchbib]i0thek '' ^0^6/ \mmtt I. Der Kulturkampf. V Die „Unfehlbarkeitserklarung" der Papstes vom *8. Iuli 1870.1 Das vierte Hauptstück der Constitutio de ecclesia: vom unfehlbaren Lehramt des römischen Papstes wurde mit 531 von 533 Stimmen in folgender Fassung angenommen: Indem mir an der vom Hnbeginn des christlichen Glaubens überkommenen Überlieferung treu festhalten, lehren wir, mit Zustimmung des hl. Konzils, zur Ehre Gottes unseres Heilandes, zur (Erhöhung der katholischen Religion und zum Heile der christlichen Völker, und erklären es als einen von Gott geoffenbarten Glaubenssatz: daß der römische Papst, wenn er von seinem Lehrstuhle aus (ex cathedra) spricht, das heißt, wenn er in Ausübung feines Hmtes als Hirt und Lehrer aller Christen, kraft seiner höchsten apostolischen Gewalt, eine von der gesamten Kirche festzuhaltende, den Glauben oder die Sitten betreffende Lehre entscheidet, vermöge des göttlichen, im heiligen Petrus ihm verheißenen Beistandes jene Unfehlbarkeit besitzt, mit welcher der göttliche Erlöser seine Kirche in (Entscheidung einer den Glauben oder die Sitten betreffenden Lehre ausgestattet wissen wollte, und daß daher solche (Entscheidungen des römischen Papstes aus sich selbst, nicht aber erst durch die Zustimmung der Kirche, unabänderlich sind. So aber jemand dieser Unserer Entscheidung, was Gott verhüte, zu widersprechen wagen sollte: der sei im Banne. 2. Die „Döllingersche" Gegenerklärung? tdir sind der Überzeugung, daß ein längeres Schweigen gegenüber den infolge der Mehrheitsbeschlüsse der vatikanischen Bischofsversammlung vom 18. Juli 1870, durch die Bulle „Pastor aeternus“ kundgemachten päpstlichen Dekreten weder uns ziemt, noch zum Nutzen der Kirche gereichen kann. . . . Durch die Erklärung, daß alle an die ganze Kirche gerichteten doktrinellen Rusfprüche der Päpste unfehlbar feien, werden auch jene kirchenpolitischen Sätze und ftusfprüche älterer und neuerer päpstlicher Erlasse für unfehlbare Glaubensnormen erklärt, welche die Unterwerfung der Staaten, Völker und Fürsten unter die Gewalt der 1 Hahn, Geschichte des Kulturkampfes in Preußen in Aktenstücken. Berlin 1881 ^ S* 33. 8 Hahn, Fürst Bismarck Ii, S. 393f. — Diese (Erklärung ist außer dem Erst-Unterzeichner, dem Münchner Professor von Döllinger, noch von 20 katholischen Gelehrten, meist Professoren der Theologie, des Kirchenrechtes und der Philosophie unterzeichnet. (Quellettfammlung 1,16: Vrandenburg-Nühlmann, 3m neuen Deutschen Reich j

3. Im neuen Deutschen Reich - S. 11

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Antwort Wilhelms I. — Hllofution Leos Xiii. 11 Beruf gegen die Diener einer Kirche zu erfüllen habe, von der Ich annehme, daß sie nicht minder, wie die evangelische Kirche, das Gebot des Gehorsams gegen die weltliche Obrigkeit als einen Ausfluß des uns geoffenbarten göttlichen Willens erkennt. Zu Itieinem Bedauern verleugnen viele der (Eurer Heiligkeit unterworfenen Geistlichen in Preußen die christliche Lehre in dieser Richtung und setzen Meine Regierung in die Notwendigkeit, gestützt auf die große Mehrzahl Meiner treuen katholischen und evangelischen Untertanen, die Befolgung der Landesgesetze durch weltliche Mittel zu erzwingen. Ich gebe Mich gern der Hoffnung hin, daß (Eure Heiligkeit, .wenn von der wahren Lage der Dinge unterrichtet, Ihre Autorität werden anwenden wollen, um der unter bedauerlicher (Entstellung der Wahrheit und unter Mißbrauch des priesterlichen Ansehens betriebenen Agitation ein Ende zu machen. Die Religion Jesu Christi hat, wie Ich (Eurer Heiligkeit vor Gott bezeuge, mit diesen Umtrieben nichts zu tun, auch nicht die Wahrheit, zu deren von (Eurer Heiligkeit angerufenem Panier Ich Mich rückhaltlos bekenne. Noch eine Äußerung in dem Schreiben (Eurer Heiligkeit kann ich nicht ohne Widerspruch übergehen, wenn sie auch nicht auf irrigen Berichterstattungen, sondern auf (Eurer Heiligkeit Glauben beruht, die Äußerung nämlich, daß jeder, der die Taufe empfangen hat, dem Papste angehöre. Der evangelische Glaube, zu dem Ich Mich, wie (Eurer Heiligkeit bekannt sein muß, gleich Meinen vorfahren und mit der Mehrheit Meiner Untertanen bekenne, gestattet uns nicht, in dem Verhältnis zu Gott einen anderen Vermittler als unseren Herrn Jesum Christum anzunehmen. Diese Verschiedenheit des Glaubens hält Mich nicht ab, mit denen, welche den unseren nicht teilen, in Frieden zu leben und Eurer Heiligkeit den Ausdruck Meiner persönlichen (Ergebenheit und Verehrung darzubringen. Wilhelm? 8. Allokution Leos Xiii. vom 23. Mai 1887 über die Beendigung der Kulturfampfes.2 „Ehrwürdige Brüder! wir wollen die heutigen (Ernennungen zur (Ergänzung der Reihen der Bischöfe und (Eueres erhabenen Kollegs nicht eher vollziehen, als bis wir 1 Nach Ittajunfe (S. 380f.) soll ein Antwortschreiben von Pius ergangen fein, das jedoch nicht veröffentlicht worden ist, weder von Bismarck noch von der Kurie. 8 Ittajunfe, (Beschichte des Kulturfampfes, S. 675. — Dgl. die Rebe Bismarcks vorn 21. April 1887 bei der Beratung der fünften der „Novellen", die feit 1880 die Kulturkampfgesetzgebung allmählich abbauen sollten. (Ein vergleich mit der Rebe vom 10. März 1875 ist sehr lockend, ebenso mit der Darstellung in den „Gedanken und (Erinnerungen" Ii, S. 150—168.

4. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 741

1877 - Leipzig : Teubner
Minaei — Minores. men waren daher wol auch nur Skizzen, welche ans einigen Haupttheilen bestanden, um die Aufeinanderfolge der einzelnen Situationen für den Actenr zu bestimmen; beim Ergänzen des Zusammenhangs blieb immer noch Raum fürjmpro-visirte Späße und witzige Einfälle. Die Sprache war gleichfalls dem gemeinen Lebeu entlehnt, daher incorrect und derb. Der Hanptaetenr hieß archiminms. Männer und Frauen traten im Mimus auf, und von beiden wurden Hauptrollen gespielt: ihre Darstellungen und Vorträge wurden von der Flöte begleitet; Masken wurden nicht gebraucht. Das gewöhnliche Kostüm war ein buntes Röckchen; Tänzerinnen traten in Kurzen dünnen Untergewändern (subucnla) auf. Ferner trugen die Mimen dünne, kaum sichtbare Sohlen, so daß sie barstlß erschienen, daher excalceati und planipedes genannt. Das Mimen-Personal, besonders der weibliche Theil, war m sittlicher Beziehung verrufen. Nichtsdestoweniger hatten sie Zutritt in die Häuser und Gesellschaft der römischen Großen und Vornehmen, besonders tu der Kaiserzeit. Die Mimen wurden, wie erwähnt, als Nachspiele zu den eigentlichen Dramen ans dem vordem Theile des Prosceniums im römischen Theater aufgeführt; der Hintere Theil war durch einen besondern Vorhang, das Sipantun, getrennt. Wann die Mimen als Nachspiele ausgekommen sind, läßt sich nicht mit Bestimmtheit sagen; sie hatten die Atellanen, welche früher gewöhnlich waren, verdrängt. Sie erhielten steh seit Sulla s Zeit zugleich mit den Pantomimen durch die ganze Kaiserzeit hindurch auf d'er römischen Bühne. Auch Cäsar veranlaßte nn <5. 45 eine prachtvolle Aufführung (Cic. ad fam. 12, 18.), bei der der römische Ritter Deeimus Laberius mit dem Syrer Publilins Syrus um den Preis ringen mußte und von diesem besiegt wurde. Vgl. Grysar in allg. Schnlzeituug 1832, Nr. 42. Sammlung der erhaltenen Ueber-reste von Ribbeck in s. Com. Lat. reliquiae. Minaei, Mlvccloi, eine der mächtigsten Völkerschaften an der Westküste des glücklichen Arabiens, die mit Weihrauch und Myrrhen einen sehr bedeutenden Handel trieb. Die Hauptstadt hieß Karna ober Karana, j. viell. Karn el Manazil. Strab. 16, 768. _ Miuagära, l\hvüyccqu, Hauptstabt von ^ubo-skythien, zunächst der Westküste von Indien, innerhalb des Ganges, in dem mächtigen und reichen Handelsstaate Larike, mit starker Banmwollenzeug-fabrication. Nach .Atrian u. A. wäre sie in die Nähe des Golfs von Cambay zu setzen; ^Ritter hält sie für das heutige Tatta an den Jndos-münbuitgen. Minatii, ein plebejisches Geschlecht; zu nennen ist D. Minatius, welcher im I. 45 v. C. dem Cäsar zur Gewinnung der hispanischen Stadt Attegua behülflich zu sein versprach. Cacs. b. Hisp. 19. ... Mincius, Mtyxios, der östlichste linke Zufluß des Padns im transpadanifchen Gallien, der in trägem, gekrümmtem Lauf aus Rhätien her abkommt (Verg. G. 3, 14.), den Lacns Benaeus (j. Lago di Garda) bildet und sich unterhalb Mantua in den Pabus ergießt; j. Mineio. Verg. E. 7, 12. Liv. 24, 10. 32, 30. Strab. 4, 209. Mindäros, Imivdccgog, übernahm 411 v. C. 741 nach Astyochos den Oberbefehl der peloponnesi-scheu Flotte bei Milet. Er ging mit 73 Schiffen nach dem Hellespout, um sich mit Pharnabazos zu vereinigen; doch Thrasybulos und Thrasyllos setzten ihm mit einem Theil der bei Samos liegenden Flotte nach und schlugen ihn bei Abydos I Thue. 8, 85. 104 ff.). Als bald darauf Alkt-biades wieder au die Lpitze der Athener kam, erlitt M. eine gänzliche Niederlage zu Lande und zu Wasser bei Kyzikos, er selbst ward getöbtet, Anfang des Sommers 410. Xcn. Hell. 1, 1, 16 ff. Flut. Ajcib. 28. . . Mindii, 1) M. Mindius, ans der mesclni-schen Gens, kam durch Adoption in die Familie der Mindier. Cic. ad fam. 13, 26. — 2) Mind. Marcellus, vielleicht derselbe, der ein Anhänger des Augustus war und von Menodorus als Unterhändler bei dessen Aussöhnung mit Augustus gebraucht wurde, vgl. Cic. ad fam. 15, 17. App. b. c 5, 102. Minerva s. Pallas Athene, 5—7. v Minervae Promunturinui, ’J&rjvüg ochqov. steiles, weit hinausragendes Vorgebirge, etwas südlich von Surrentum in Campanien, der ^nsel Capreä gegenüber, j. Punta della Cainpanella (oder Minerva). Es galt den Griechen als N.-W.^ Grenze des alten Oenotriens, und sie Hatten dort (der Sage nach Odysseus) früh einen Athenetempel gegründet. Eine Sage verlegte auch die et-reuen hieher. Liv. 40, 18. 42, 20 Minicii (auch Mincii), ein erst im 1. Jahrhundert des Kaiserreichs bekannt gewordene? römisches Geschlecht. Der bedeutendste aus demselben ist: 1) E. Min. Fundanus, Coniui snffeetns unter Claudius im I. 51 n. C. — 2) Sein Enkel, L. Min. Fundanus, wurde von Hadrian zum Statthalter von Asien ernannt und war ein Freund des jüngeren Plinins (bet dem er auch Minutins heißt). Plin. ep. 1, 9 7, 12. An ihn erließ Hadrian den Besehl, die Christen nicht mehr zu verfolgen. Oros. 7, 13 Minio, ein bei Sutrium entspringender kleiner Fluß Etruriens, der zwischen Graviseä und Ceu-lunicellä ins tyrrhenische Meer sällt; j. Mignone. Verg. A. 10, 183. Miniusj Mivlos, j. Minho, bedeutender Fluß der hispanisd)en Halbinsel, entspringt aus dem eantabrischen Gebirge und erreicht im westlichen Lause den Ocean. Nach Strabon (3, 153., der ihn irrig für den größten Fluß Lusitamens hält) und Appian (6, 72.) hieß er auch Baems (Beccvis) und empfing den Nomen Äcinins von dem mi-nium oder Mennig, den er mit sich führt. Just. 44, 3. - , „ . r Minoa, Mlvcooc, 1 kleine Ansei im so tont scheu Meerbusen an der megarischen Küste, mit der sie durch eine Brücke verbunden war und so den Hafen von Nisaia bildete. Thue. 3, 51. 4, 67. S Megaris. — 2) feste Stadt in Lakoinen am argolifchen Meerbusen nordöstlich von Epidauros Liniera, au einem Vorgebirge gl. N., das heutige Monembasia. Strab. 8, 368. 3) (Stadt an bei* westlichen Nordküste Kreta's, zwischen den Vor-gebirgen Drepanon und Phakon, j. Canea; eine andere Stadt d. N. lag weiter östlich an der schmälsten Stelle der Insel. - 4) Stadt auf Sizilien, s. Herakleia (8) Minoa. Minöres heißen die Minderjährigen bis zum

5. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 772

1877 - Leipzig : Teubner
772 Nautae— aus der Nähe der sie bedrängenden Kyklopen, nach Scheria führte. Hom. Od. 6, 4 ff. 7, 56 ff. — 2) Sohn des Odysseus und der Kalypso, Bruder des Nausinoos. Hesiod. theog. 1017. — 3) Steuermann des Theseus. Flut. Tlies. 17. Nautae s. Schiffahrt. Nautii, ein altes patricisches Geschlecht, dessen Abstammung man wol erst in späterer Zeit aus einen Gefährten des Aineias zurückführte, während es eigentlich etruskischen Ursprungs gewesen zu sein scheint. Die bedeutendsten Mitglieder desselben sind: 1) Sp. Nant. Rutilus, einer der Abgeordneten des Senats an das auf deu heiligen Berg ausgezogene Volk, nachdem er die Zwistigkeiten unter den Vätern selbst geschlichtet hatte. Als Consnl des I. 488 v. C. gegen Coriolan leistete er nichts bedeutendes. Liv. 2, 39. Dion. Hai. 8, 37. — 2) C. Nant. Rntiln s, bekleidete im I. 475 das Consnlat und kämpfte gegen die Volsker und Aequer. Liv. 2, 53. Im I. 458 war er abermals Konsul und führte ein Heer gegen die Aequer und Sabiner, welche letztere er bei Eretum schlug. Liv. 3, 26 ff. — 3) Sp. Naut., kämpfte unter dem Couful Papirius Cursor im I. 293 mit Auszeichnung gegen die Sam-niter, welche er durch Täuschung in Schrecken setzte. Liv. 10, 40-44. Navrodixai, eine ungewiß ob durch Wahl oder durch das Loos ernannte Behörde in Athen von unbekannter Zahl, die richterliche Besugniß in Handelssachen (Sinai, i^inoqcov) und in den Processen ^eviag gegen diejenigen hatte, welche, ohne von bürgerlichen Eltern abzustammen, sich das Bürgerrecht anmaßten. In der ersten' Gattung von Sachen entschieden sie selbst, in der anderen waren sie blos proceßeinleitende Behörde (ft’saycoyffg), wie Nachrichten der Grammatiker bezeugen; sie instrnirten sie und brachten sie an die Heliastischen Richter. Die eigenthümliche Verbindung beider Arten erklärt sich wol daraus, daß unter Seehandelnden die widerrechtliche Anmaßung des Bürgerrechts am häufigsten sein mochte. Die Vorstandschaft in diesen Processen ging zu Demosthenes' Zeit aus die Thesmotheten über. jvava, j. Nahe, Nebenfluß des Rheins, mit dem er bei Bingen zusammentrifft. Tac. hist. 2, 70. K‘aw j 1- Schiffahrt. Naxos, Ncc^og, 1) die größte und bedeutendste aller Kykladeninseln (5 Q. - M.), poetisch Dia und auch Strongyle („die runde") genannt, östlich von Paros und wie dieses zum großen Theil aus schönem weißem Marmor bestehend. Die Insel war (und ist) so fruchtbar, daß sie (iihqa Elksuu genannt wurde. Besonders zeichnete sie sich durch ihren trefflichen Wein aus, daher auch die so mannigfach ausgebildeten Dionysossagen: von hier führte der Gott die von Theseus zurückgelassene Ariadne mit sich fort auf seinen Zügen. Die geschichtliche Zeit kennt nach den Thrakern, den Karen: und Kretern als Bewohner die aus Attika eingewanderten Ionier. Hdt. 8, 46. Um 536 oder 535 besiegte Peisistra-tos die Naxier und setzte den Lygdamis als Tyrannen ein, unter dessen Herrschaft die Insel ihre größte Macht und Blüthe erlangte. Hdt. 1, 64. Eine Unternehmung der Perser, welche von den vertriebenen Oligarchen 501 zu Hülse gerufen - Neapolis. wurden, mißlang (Hdt. 5, 30—34.), worauf 490 die Insel zur Strafe mit Feuer und Schwert von den erzürnten Persern verwüstet wurde. Hdt. 6, 96. Dadurch litt die sonst so blühende Insel sehr, die außer vielen Kriegsschiffen 8000 Hopliten stellen konnte, und von der Herodot (5, 28.) sagt: r] Na^og £vdttl[Lovir] rwv vr\acav ngoscpsqs. In der Schlacht bei Salamis kämpften ihre 4 Schiffe, als Kontingent für die Perserflotte bestimmt, doch auf griechischer Seite. Hdt. 8, 46. Als später Naxos sich als Mitglied des athenischen Seebundes den Gewaltthätigkeiten der Athener widersetzte, wurde es nach längerer Belagerung 466 mit Gewalt, bezwungen und ging der Freiheit verlustig, indem 453 eine Anzahl athenischer Kleruchen dort angesiedelt wurde. Thue. 1, 98. 137. Flut. Per. 11. Diod. Sic. 11, 88. Von da an bleibt Naxos unbedeutend. Im Jahr 376 erfocht Chabrias bei Naxos einen großen Sieg über die spartanische Flotte und zwang dadurch die Naxier, die 378 dem attischen Seebunde nicht beigetreten waren, sich den Athenern anzuschließen. Nachdem die Insel dann unter Philipp und Alexander den Makedoniern, in der Diadochenzeit den Herrschern Aegyptens unterthänig gewesen war, wurde sie durch Antonius den Rhodiern übergeben, aber durch die Römer bald wieder von dem drückenden Joch derselben befreit. App. b. c. 5, 7. Seitdem verschwindet sie vom Schauplatz der alten Geschichte. Die im Alterthum gleich wie heute Naxos genannte Stadt liegt am nördlichen Theile der Westküste. Abhandlungen von Grüter (1833), Engel (1835) und E. Curtius (1846). — 2) die erste griechische Niederlassung auf ©teilten, an der Ostküste südlich vom Berge Tanros von Chalki-diern 735 gegründet. Thue. 6, 3. Bald sendete sie selbst Kolonisten nach Leontinoi, Katana und vielleicht auch mit nach Zankte. Nachdem sie eine Zeit laug dem Hieronymos von Gela unterworfen gewesen (Hdt. 7, 154.), kämpfte sie bei der ersten ficilischen Unternehmung der Athener auf Seiten derselben (Thue. 4, 25.), wurde aber 403 von Dionysios eingenommen und zerstört. Im I. 358 wurden die Reste der Bewohner von Andromachos gesammelt und in der Nähe der früheren Stadt auf dem Berge Tanros angesiedelt. Die neue Stadt hieß Taurotnenion, j. Taormina. Diod. Sic. 14, 15. 87. Neaetlms, Nsai&og, Fluß in Bruttium, nördlich von Kroton mündend, woselbst die gefangenen troischen Frauen die Schiffe der Griechen angezündet haben sollen, um der Gefangenschaft zu entgehen, j. Nieto. Ov. met. 15, 51. Plin. 3, 11, 15.' Strab. 6, 262. Neaira s. Helios. Neantlies, Nsav&rig, aus Kyzikos, Rhetor und Geschichtschreiber ans der Zeit Attalos' I., Schüler des Philiskos ans Milet, Verfasser zahlreicher geachteter und von den Alten oft erwähnter Schriften historischen Inhalts, z. B. 'Emrjvixa (mindestens 6 Bb.), 7tsqi ivso^cov dvdgäiv, tisql ts-letäv. Die Fragmente sind gesammelt von Müller, fragm. hist. Graec. Iii, p. 2 ff. Neapolis, Nsanohg, Die berühmteste unter den zahlreichen Städten d. N. lag in Campanien am Westabhange des Vesuvins und am Flusse Sebethus. Chalkidier aus Kyme hatten sie an der Stelle eines schon vorhandenen Ortes, Par-

6. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 28

1877 - Leipzig : Teubner
28 Agesauder — Agesilaos. bewegen suchten (s. Leges Liviae, B.). Der Bundesgenossenkrieg scheint keine Vermehrung des ager publicus herbeigesührt zu haben. Der Sullanische Krieg mit seinen Proscriptionen n. Confiscationen brachte eine furchtbare Leere in Italien hervor n . machte dem bäuerlichen Eigenthum völlig ein Ende. Durch Sulla kam eine Art von Ackergesttzen aus, welche Militärcolonieen gründete. Unbekannt sind die lex Plautia u. lex Flavia, denen die 1 ex 8er-vilia des P. Serviliusrullus 691 a. u. 63 v. C. folgte, uus bekannt durch Cie. I. agr., aber von dem Urheber selbst zurückgenommen. Desgleichen scheiterte die aus Pompejus' Betreiben verfaßte lex Flavia 694a.ri. 60v. C. Glücklicher war im folgenden Jahre Cäsar mit 2 Ackergesetzen, in denen die früheren Poffessionen unangetastet blieben, aber neue Vertheilungen und Colouisirungen bestimmt wurden, j Cie. ad fam. 13, 4. ad Att. 2, 18. Lin. ep. 103. Bio Cass. 38, 1. Wenig bekannt ist die lex Antonia vom I. 710 a, u. 44. v. C. Sie war die letzte eigentliche lex agraria, denn die folgenden beziehen sich ausschließlich auf Mili-tärcolonieen, welche Italien zu Grunde richteten, Tac. ann. 14, 27. Unter den Kaisern gab es in Italien säst kein Gemeindeland mehr, desto mehr aber in den Provinzen, obgleich auch hier durch Assignation und Berkaus sehr verkleinert. Die den Städten gehörenden Gemeindeländer hießen in der Kaiserzeit agri vectigales, welchen Namen früher alle mit Abgaben belasteten Grundstücke, also namentlich die Provinzialäcker, gehabt hatten. Agesauder s. Laokoon. Agesilaos, ’Ayrjottaog, König von Sparta. Er ist 442 geboren. Im Jahre 399 v. C. bemächtigte er sich nach Verdrängung seines Neffen Leolychi-des, des Sohnes des Agis, der nicht für ebenbürtig galt, der Herrschaft und befestigte sich in derselben durch Milde gegeu das Volk und durch Zusammenwirken mit den Ephoren, Nep. Ages. 1. Just. 6, 24. Flut. Ages. 2 s. Xen. Hell. 3, 3. Da es hieß, der Perserkönig rüste ein Heer und eine Flotte aus, so beredete Agesilaos die Lake-daimonier, ein Heer nach Asien zu schicken, um dem Könige zuvorzukommen. Lysander, der ihm zur Herrschast zu gelangen behülflich gewesen war, begleitete ihn. Plötzlich (396) erschien Agesilaos mit seinem Heere in Ephesos, ehe der persische Satrap Tissaphernes ihn erwartete, und forderte die Unabhängigkeit der kleinasiatischen Griechen. Tissaphernes, der noch nicht gerüstet war, schlug einen Waffenstillstand vor auf 3 Monate, welchen Agesilaos zugestand und unverbrüchlich hielt, um sich einen guten Namen zu verschaffen, während Tissaphernes seine Rüstungen eifrig fortsetzte {Nep. Ages. 2. 4. 5. 6.). Inzwischen entjernte Agesilaos den ihm durch seine Herrschsucht lästigen Lysander nach dem Hellespont. Ueberall zeigte also der lahme König {Nep. Ag. 8, 1. Just. 6, 2, 6.) große Entschlossenheit (Flut. Ages. 7. Lys. 23.). Als nun Tissaphernes den Waffenstillstand brach, griff Agesilaos ihn trotz seiner geringen Macht an, schlug ihn mehrere Male, zuletzt ant Paktolos (395), und fiel dann in Phrygien ein. Diese Niederlagen veranlaßten den Großkönig, den Tithraustes zum Satrapen von Lydien zu ernennen, welcher daraus im I. 395 mit Agesilaos einen längeren Waffenstillstand abschloß und, während dieser Phrygien durchzog und verheerte, die Zeit benutzte, den Spartanern in Griechenland Feinde zu erwecken. Athen, Korinth, Theben und Argos vereinigten sich gegen sie; Lysander verlor (395) die Schlacht bei Haliartos und fiel selbst, und Agesilaos wurde nach Griechenland zurückgerufen. So ungern er auch die asiatischen Griechen int Stiche ließ, folgte er doch dem Befehle seiner Vaterstadt und erreichte in raschem Zuge die Grenze Boiotieus, während um dieselbe Zeit Konon die spartanische Flotte bei Knidos schlug, 394 {Nep. Ages. R. 4 Flut. Ages. 15. Xen. Hell. 3, 4. 4, 2.). Bei Koroneia in Boiotien lieferte er den Verbündeten (20. August 394) eine Schlacht und erfocht den Sieg {Xen. Hell. 4, 3. Flut. Ag. 16.). Sodann begab er sich nach Sparta, wo er ehrenvoll empfangen wurde. Im folgenden Jahre fiel er in Argolis ein, 392 in das Gebiet von Korinth zur Zeit der Feier der isthmischen Spiele, wo er reiche Beute machte, aber durch Jphikrates einen Verlust erlitt {Flut. Ag. 21. Xen. Hell. 4, 5.). Im Jahre 391 wurde er den Achaiern gegen Akarnonien zu Hülse geschickt und verheerte dieses Land, konnte aber nichts weiter ausrichten; erst 390 zwang er sie zum Frieden mit den Achaiern {Xen. Hell. 4, 6. 7, 1. Flut. Ag. 22.). In den von d:nt Antalkidas betriebenen Unterhandlungen über den Frieden mit Persien nahm Agesilaos weniger das Interesse der Griechen als das seiner Vaterstadt wahr, welche dadurch in Verbindung mit dem Perser-könige den Vorrang in Griechenland behauptete. Er opferte daher bte Freiheit der kleinasiatischen Griechen und nöthigte Theben zur Annahme bie-ses Friedens, 387 {Xen. Hell. 5, 1, 32 ff. Flut. Ag. 23.). Auch sonst war sein Benehmen gegen Theben seines Ruhmes nicht wiirbig. Er billigte nicht nur die Besetzung bcr Kabrneia, der Burg Thebens, im Jahre'382 durch Phoibidas, sondern drängte die Spartaner auch zum Kriege _ gegen Theben (378), nachdem die Thebatter die spartanische Besatzung und die Oligarchen vertrieben hatten {Flut. Ag. 28. Xen Hell. 5, 4.). Zwar übernahm Agesilaos nicht gleich anfangs bett Befehl, sondern erst 377, war indeß sehr wenig glücklich, da die Athener sich mit Theben verbunden hatten. Ihm stand der tücktige Athener Ehabrias gegenüber '{Flut. Ag. 26. Xen. Hell. 5. 4, 35.). In bett nächsten Jahren betheiligte sich Agesilaos an bett Ereignissen wenig, dem 70jährigen Greise mochte sein körperlicher Zustattb wol Ruhe gebieten. Erst 370, nachdem Sparta die blutige Schlacht bei Leuktra verloren und Agesilaos vorher an bett, jedoch vergeblichen, Unterhandlungen mit Epameiitondas Theil genommen Hatte, kämpfte er gegen die Arkabier, welche sich nach seinem Abzüge (369) mit bett Thebanern vereinigten und in Lakonicn einfielen. Der greife Helb rettete durch kluge Anstalten das bebrohte Sparta {Nep. Ag. 6. Flut. Ag. 31 ff. Xen. Hell. 6, 5, 22 ff.). Bei Epameinonbas' zweitem Einfalle in Sabinen eilte Agesilaos, der bei Mantineia staub, feiner Vaterstabt zu Hülfe, nöthigte die Thebatter zum Rückzüge und lieferte dem Epameinonbas (4. Jul. 362) die blutige Schlacht bei Mantineia. Dem letzteren würde der Sieg zu Theil. Kurz darnach kam der Friebe, zwar unter Agesilaos Wiberspruch gegen die Herstellung Messeniens, zu Stande; weiteres vermochte Agesilaos nicht wegen der Schwäche Sparta's. Trotz seines Alters aber ging

7. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 73

1877 - Leipzig : Teubner
Amphipolis — Amphitrite. 73 eines Slieres u. warfen die zu Tode Geschleifte in eine Quelle, die den Namen Dirke erhielt. Die Bestrafung der Dirke ist in Marmor dargestellt von Apollonios u. Tauriskos aus Rhodos in der größten vorhandenen antiken Gruppe, dem sog. f a r n e s i s ch e n S t i e r e (s. d. Abb.) in Neapel. Die Zwillingsbrüder bemächtigten sich der Herrschaft Thebens und ummauerten die untere Stadt {Od. 11, 260., wo Antiope Tochter des Asopos heißt). Die Steine der Mauer sollen sich nach dem Klange der Lyra Amphions von selbst zusammengefügt haben. Zethos vermählte sich mit Thebe, des Asopos Tochter, Amphion mit Niobe (s. b.). Amphion und Zethos liegen zu Theben in gemeinschaftlichem Grabe. Beibe heißen die weißrossigen Dioskuren Boiotieus (Hur. Plioen. 609.) und erscheinen an vielen Orten Boiotiens als Stäbte-gründer und erobernbe Streiter. Nach A. war benannt das ’Afi-yziov, ein Heiligthum desselben in Theben. Xen. Hell. 5, 4, 8. Ny-ktens und Lykos, Söhne des Hy-riens, eiues Sohnes des Poseidon und der Alkyone, werden als Vormünder der Kadmiden Labdakos und La'ios angegeben, welchen letzteren Zethos und Amphion verjagt haben sollen; diese ganze Familie tritt also als kriegerisches Herrschergeschlecht in Theben neben und im Gegensatz zu dem Geschlechte des Kabmos auf. — 2) König im bototischen Orchomenos. Horn. Od. 11, 283. — 3) ein Anführer der Epeier im troischen Kriege. Horn. Ii. 13, 692. Amphipolis, ’A^cpinolbg, Stadt im östl. Make-bonien, nach der Lage zwischen 2 Armen des Stry-mon so genannt, j. Ruinen von Neokhorio, hieß in älterer Zeit Iw tu ösoi, die 9 Wege. Hdt. 7, 114. Thue. 1, 100. Ursprünglich bewohnten die kriegerischen Edoner diese Gegend und vereitelten lange Zeit die Versuche des Aristagoras von Milet (Hdt. 5,124.) und der Athener, dort eine Kolonie zu gründen (das. 9, 75. Thue. 4, 102.). Erst 437 gelang es dem Agnon, dem Sohn des Nikias, die Edoner zu besiegen und Amphipolis zu grünben. Da die Athener aber meist Griechen anberer Stämme hieher verpflanzten und nur wenige Bürger aus Athen sich Hier nieberließen, so neigten sich die Einwohner nach Einnahme der Stadt durch den Spartaner Brasidas im I. 424 leicht zu den Spartanern Hin und wollten sogar einige Jahre später im Frieden des Nikias die Herrschaft Athens nicht wieder anerkennen. Thue. 4, 103. 5, 18. Alle Versuche Athens, die Stadt wieber zu unterwerfen, mislangen; auch der tapfere Jphikrates konnte nichts gegen sie ausrichten. Philipp von Makebonien gewann die Stadt 358, nachbem sie schon einmal im Besitz der Makebonier gewesen war, und behielt sie trotz der langjährigen Bemühungen Athens, ihn aus ihrem Besitz zu vertreiben. Auch seine Nachfolger behaupteten sie. Unter Roms Herrschaft würde sie Hauptstabt eines Theils vou Makebonien. Die Verfassung war bis zu der Herrschaft des Brafibas bemokratisch, nach- her aristokratisch, später gewann die Demokratie wieber die Oberhanb. Ihre günstige Lage an bcr Münbuitg des Strymon beförderte durch blühenben Handel ihren Wohlstanb, zu welchem auch bcr Reichthum ihres Gebietes an Bergwerken (Thue. 1, 108. Hdt. 5, 23. Iäv. 45, 30.), sowie nicht minder an Wein und Del wesentlich beitrug. Ampliis/^fjpig, ©ohn des Amphikrates, Dichter der mittlern Komöbie, beschränkte sich in der Mehrzahl seiner 26 Dramen auf die engern gesellschaftlichen ober materiellen Zustanbc des Lebens in einem nüchternen Tone. Erhalten finb einzelne, ziemlich bebeutenbe Fragmente. Amphissa/.^ju.fptg'g'gf, Stadt int ozolischen Lokris in einer walbnmkränztcn Bergebene [Hdt. 8, 32.), brei Stnnbcn norbwestlich von Delphoi, sehr alt, j. Salona. Strab. 9, 427. Paus. 10, 38, 4. Da die Bewohner sich erlaubt hatten, die fluchbeladene Feldmark der tempelräuberischen Krissaier zu bebauen, dort eine Niederlassung zu gründen und von den nach Delphoi fahrenden Zoll zu erheben, so wurde von den Amphiktyonen auf Antrieb der Athener ein heiliger Krieg beschlossen, in welchem Philipp von Makedonien den Oberbefehl übernahm und die Stadt zerstörte (339). Strab. 9, 419. 427. Später kam die durch ihre fast uneinnehmbare Akropolis (Lio. 37, 6.) feste Stadt wieder empor und würde in römischer Zeit autonom (Paiis. 10, 38, 4.). Amphitheätrum s. Theatron. Amphitrite,’Jacpltgur], bieringsumrauschenbe, war die Tochter des Nereus und der Doris, eine der Nereiben, die Gemahlin des Poseibon. Hesiod. theog. 343. 930. Sie wollte anfangs nnvermählt bleiben und floh daher, als Poseidon um sie warb,

8. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 112

1877 - Leipzig : Teubner
112 'Aqir\yirr\q - alle Processe, die sich auf religiöse Angelegenheiten beziehen, z. B. uaeßeius, so wie alle Blutgerichte, bei denen der religiöse Charakter in der Verpflichtung, die Blutschuld zu sühnen, noch sehr bestimmt hervortrat. — 3) Der nolspccqxos, Vorsteher der Sacra der Kriegsgötter, Verwalter der öffentlichen Bestattungen. Früher hatte er gewiß das alte königliche Recht der Anführung des rechten Flügels, noch zur Zeit der Schlacht bei Marathon Stimmrecht unter den 10 Strategen (to nalcclov yaq ’A&rjvcctot, o^iöiprjcpov rbv nole-[Xccqxov S7c0lsvvt0 X 0161 Gtqcctrjyolgl, Hdt. 6, 109.). Bei Marathon gibt der Polemarch Kalli-machos den Ausschlag für den Kampf. Es ist dies die letzte Erwähnung dieses Rechtes. Die Jurisdiction hatte er in allen, aus den persönlichen und Familienverhältnissen der Fremden und Metoiken hervorgehenden Processen (hostis — hospes), war im Allgemeinen das sür die Fremden, was der Archon für die Bürger. Er ist mit dem praetor peregrinus in Rom zu vergleichen. Jeder der drei Archonten hatte zwei von ihm 7 selbst gewählte Beisitzer (näqedqol)i — 4) Die sechs Thesmotheten sind nicht, wie man aus dem Namen schließen könnte, Gesetzgeber, sondern ihre Thätigkeit beschränkt sich auf die Borstandschast in den Gerichten (der Name bedeutet den Richter). Sie haben eine sehr ausgedehnte Jurisdiction in allen den Sachen, die nicht vor das Forum eines der drei oberen Archonten oder einer andern Behörde gehören, z. B. der Strategen, der Eilsmänner. Gemeinschaftlich haben die neun Archonten die Jurisdiction gegen die vom Volke abgesetzten Obrigkeiten, und vielleicht in der Klage Ttaquvo^cov (s. d.). Auch in der römischen Zeit bestand das Archontencollegium fort. ’Aqxqyes. Apollon, 3. und Herakles, 14. ’Aqx*iov war das Amtslocal der Staatsbehörden, besonders das Archiv, in Athen das Mrjxqmov, der Tempel der Göttermutter. Paus. 1, 3, 4. Arclieläos, ’Aqxeiuo?, l) Sohn des Temenos, einer der Herakliden, floh vor seinen Brüdern nach Makedonien zum Könige Kissens, den er, als derselbe ihm seine Tochter und sein Reich seines Versprechens ungeachtet nicht gab, sondern ihm durch die List einer Fallgrube mit glühenden Kohlen nach dem Leben trachtete, selbst in dieselbe werfen ließ und darauf die Stadt Aigai gründete. — 2) König von Sparta zur Zeit des Lykurgos. Tidt. 7, 204. — 3) Sohn Perdikkas des Ii. von Makedonien, wurde nach Ermordung seiner Anverwandten König von Makedonien 413 v. C., bezwang 410 die abgefallene Stadt Pydna und war Freund der Athener in der letzten Periode des pelop. Krieges. Diod. Sic. 13, 49. Er erwarb sich durch Beförderung griechischer Sitte und Bildung, durch Bau von Landstraßen und Gründung von Städten große Verdienste um sein Reich und suchte seine Frevel dadurch iu Vergessenheit zu bringen. Auch das Kriegswesen gestaltete er um. Mäuuer wie Euripides, Agathou, Choirilos, Zeuxis und andere lebten an seinem Hose. Er starb im I. 399. Thue. 2, 100. Plat. Ale. min. 7. Diod. Sic. 14, 37. — 4) Feldherr des Königs Mithridates des Großen von Pontos, stammte aus Kappadokieu und uahm an allen Kriegen desselben Antheil. Im I. 87 v. E. - Archelaos. (667 u. c.) ging er mit einem großen Heere nach Griechenland, kämpfte 3 Tage lang mit den Römern eine blutige Schlacht bei Chaironeia, eroberte dann den Hafen Peiraieus, in welchem Sulla ihn erfolglos belagerte (App. Mithr. 30 ff. Plut. Süll. 11.), räumte denselben freiwillig (86 v. C.) und wurde von Sulla bei Chaironeia vollständig geschlagen (Plut. Süll. 16—19.). Arch. umschwärmte dauu mit seiner Flotte die griechischen Küsten und lieferte dann mit einem neuen Heere dem Sulla die Schlacht bei Orchomenos im I. 85, in welcher er eine vollständige Niederlage erlitt. App. Mithr. 49 f. Plut. Süll. 20 f. Archelaos entkam selbst nur nach großen Gesahren (Plut. Süll. 20 f.) und unterhandelte daraus int Aufträge seines Königs wegen eines Friedens im I. 85. Sulla behandelte ihn fehr ehrenvoll, pflegte ihn selbst in einer Krankheit und behielt ihn längere Zeit bei sich, bis Archelaos, da Mithridates die Friedensbedingungen anzunehmen sich weigerte, sich zu diesem begab und ihn zu einer persönlichen Zusammenkunft mit Sulla zudardanos beredete, wo der Friede zu Stande kam. Plut. Süll. 23 ff. App. Mithr. 56 ff. Später verließ er den Mithridates, der wegen des ungünstigen Friedens gegen ihn Verdacht geschöpft hatte, und begab sich im I. 81 zu dem römischen Feldherrn Murena. App. Mithr. 64. Plut. Luc. 8. Er soll noch im I. 74 v. C. gelebt haben. Plut. Luc. 8. — 5) Sein gleichnamiger S. erhielt durch Pompejus das angesehene Priesteramt von Kvmana in Pontos im I. 63 v. C., wollte 7 Jahre später am Kriege der Römer gegen die Parther Theil nehmen, trat aber dann zurück und heirathete, indem er sich für einen Sohn des Mithridates Enpator ausgab, die Königin Berenike von Aegypten, welche ihren Vater Ptolemaios Auletes vertrieben hatte. Letzterer wurde von dem römischen Prätor A. Gabinins wieder eingesetzt und Archelaos besiegt und getödtet. Caes. b. Alex. 66. Cic. Eab. Post. 8. — 6) Sohn des vorigen, folgte seinem Vater im Priesteramt und erregte Unruhen in Kappadokieu, ans welchem Cicero (Cic. ad fam. 15, 4.) ihn entfernte. Cäfar entsetzte ihn im I. 47 seines Priesteramtes. Caes. b. Alex. 66. App. Mithr. 121. — 7) A., wurde im I. 34 durch Antonius König vonkappodokien und unterstützte denselben gegen Octavian, verließ aber seine Partei nach seiner Niederlage bei Actinm und wurde von Octavian in seinem Reiche bestätigt und dasselbe noch vergrößert (Bio Cass. 49, 32—51, 2.). Tiberius dagegen, der den Archelaos, welchen er einst in Rom bei einer Anklage vertheidigt hatte, wegen uachheriger Vernachlässigung haßte, ries ihn nach Rom, wo er starb, ehe Tiberius seine Absicht, ihn hinzurichten, ausführen konnte, 17 n. C. Suet. Tib. 8. 37. Eutr. 7, 11. Tac. ann. 2, 42. — 8) A., Sohn des Herodes, Königs von Judäa, folgte demselben (4 v. C.), hatte aber bald mit den unruhigen Inden zu kämpfen und suchte Hülse und Bestätigung in Rom bei Augustus, an den sich indeß sein Bruder Antipas gleichfalls wendete. Augustus entschied für Archelaos, gab ihm die Hälfte des väterlichen Reiches, worüber er 9 Jahre regierte, und verbannte ihn später nach Gallien, als die Juden ihn wegen seiner Grausamkeit beim Kaiser anklagten. Bio Cass. 55, 27.

9. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 282

1877 - Leipzig : Teubner
282 Deion — Ruhe und Ordnung in dem zerrütteten Lande wiederhergestellt hatte. Er gründete die Hauptstadt Ekbataua und führte ein so strenges Cere-moniell ein, daß er seinen Unterthanen säst unsichtbar war. Hdt. 1, 16. 73. 96 ss. Dei'on s. Aiolos. üei'öneus s. Ixion. Deiotärus, Tetrarch von Galatien, ein eifriger Anhänger der Römer, unterstützte die in Asien gegen Mithridates Krieg führenden römifchen Feldherrn aufs thätigste. Daher erhielt er von Lncnll und Pompejus, die sich seiner Hülfe erfreuten, manche Auszeichnungen (73 ff. v. C.), und der ©eitot ehrte ihn durch deu Köuigstitel und durch Vergrößerung seines Gebietes. Cic. Bei. 5, 13. 13, 37. Pliil. 2, 37, 94. Auch in den Kämpfen gegen die Parther (51 u. 50) leistete er Hülfe. Im Kampfe zwischen Cäsar und Pompejns erklärte er sich für letzteren, nahm Theil an der Schlacht bei Pharsalos und flüchtete, nach dem unglücklichen Ausgange derselben, nach Asien, um sein von Phärnakes, dem Sohne des Mithridates, angegriffenes Reich zu vertheidigen. Caes. b. c. 3, 4. An diesen verlor er fast sein ganzes Reich und wurde nur durch Cäsar selbst, dem er sich unterworfen und zu Geldleistungen bereitwillig erklärt hatte, gerettet. Caes. b. Alex. 65 ff. Cic. Dei. 5, 14. Bio Cass. 42, 46. Cäsar verzieh ihm seine Verbindung mit Pompejus und ließ ihm den größten Theil seines Reiches. Einige Jahre später (45) wurde er von seinem Enkel Castor und seinem Arzt Phidippns angeklagt, dem Cäsar früher, als derselbe nach dem Zuge gegen Pharnakes an des De-jotarus Hose Ausnahme fand, nach dem Leben getrachtet zu haben. Seine eigenen Verwandten, besonders sein Schwiegersohn Brogitarns, der von Dejotarus wegen Schändung des Heiligthums zu Pessinüs aus dem Besitze dieser vom Tribunen Clodius erkauften Stadt verdrängt war, und sein zweiter Schwiegersohn Castor (Vater des oben genannten Castor, Saoeondarius mit Beinamen), der neidisch darüber war, haß nuu des Dejotarus gleichnamiger ältester Sohn auch den Königstitel führte, scheinen die Anklage betrieben zu haben. Cicero vertheidigte indessen den Angeklagten wenigstens mit dem Erfolge, daß Cäsar die Sache fallen ließ. Nach dessen Tode bestätigte der Tutrch eine große Geldsumme gewonnene Antonius Den Dejotarus auch in seinen früheren Besitzungen. Cic. Phil. 2, 37. Bei dem bald darauf ausbrechenden Kampfe gegen Dolabella unterstützte er den Cassius gegen diesen und schlug ihn (43). Als der Bürgerkrieg von neuem begann, neigte er sich ausaugs auf die Seite des Brutus und Cassius, verband sich aber nach der Schlacht bei Philippi mit den Triumvirn. Er starb im I. 40 v. C. Bio Cass. 48, 33. Ueipliöbe s. Sibylla. Dei'pliöbos, /hjtcpoßog, Sohn des Priamos und der Hekabe, Freund des Aiueias und des Paris, nach Hektor einer der ersten Helden unter deu Troern {Ii. 12, 94. 13, 156.). Cr und Paris sollen den Achilles getödtet haben. Schon Homer bringt ihn mit Helena zusammen; er begleitete sie zu dem hölzernen Rosse der Griechen (Od. 4, 276.); daher läßt thu die spätere Sage (Eur. Troad. 952.) sich nach des Paris Tode mit ihr vermählen. Da er stets gegen die Auslieferung der Helena gestimmt hat, trifft ihn nächst Paris und Hektor der Delator. Haß der Griechen am meisten. Sein Hans wird bei der Eroberung der Stadt zuerst zerstört (Od. 8, 517.), und er selbst wird, von Helena verrathen, von Menelaos schmählich verstümmelt. Verg. A. 6, 494 ff. delttvov s. Mahlzeiten, 2. zltxadovxol, die 10 Oligarchen in Athen, die nach der Niederlage der Dreißig, von Lysandcr unterstützt, eine kurze Zwischenregierung führten, bis in Folge des Vergleiches durch Pausauias die Demokraten zurückkehrten. Die 10 zogen sich ebenfalls nach Eleufis zurück bis zur Herstellung des inneren Friedens durch die Amnestie des Thrasy-bulos. Xen. Hell. 2, 4, 24. Lys. Eratostli. 54. Aexäxrj, 1) ein von Alkibiades und von den andern athenischen Feldherrn im I. 411 v. C. bei Byzanz eingerichteter Schiffszoll für alle nichtathenischen Schiffe, die aus dem Poutos kamen (Xen. Hell. 1, 1, 22.), und wol auch für die, welche in den Pontos einliefen. Das Zollhaus (Sekcitsvrriqlov) befand steh in Chrysopolis im Gebiet von Chalkedon. Durch die Niederlage bei Aigospotamoi ging der Zoll verloren. Ums I. 392 richtete ihn Thrasybulos wieder ein und verpachtete ihn. Xen. Hell. 4, 8, 27. Durch den Antalkidischeu Frieden ging er wahrscheinlich wieder verloren (387). Daß derselbe eine sehr reichliche Einnahmequelle für die Athener gewesen fei, läßt sich aus dem überaus lebhaften Handelsverkehr auf dieser Straße schließen. Wo Zehntenhäuser (S skcc-zsvxriqicc) erwähnt werden, ist immer von Seezöllen die Rede. — Uebrigeus kommen Zehnten, Zehntenpächter (S^-nazmvca), Zehnteneinnehmer (ös^azrjlöyoi) auch sonst noch vor; erstlich von deu Früchten der Ländereien, als Abgabe von einem nicht freien Besitz. So forderte der Tyrann den Zehnten von allen Unterthanen, so hatte der athenische Staat Zehnten von seinen Domänen, so besonders die Tempel, welche entweder durch Schenkung oder durch Eroberung in den Besitz von Grundstücken kamen, aber gegen den Zehnten dieselben an Andere überließen. So versprachen die Hellenen nach glücklicher Beendigung des persischen Kriegs alle Staaten, welche dem Feinde Beistand geleistet, dem delphischen Gotte zu zehnten (dsua-zevslv)/ d. h. ihre Grundstücke zehntpflichtig zu machen. Zweitens als ccnaqxrj von irgend einem gewonnenen Gute. Der Zehnte davon wurde den Göttern in irgend einer Form als Weihgeschenk gebracht. Das Standbild der Athene Promachos auf der Burg zu Äthen war ein Weihgelchenk von dem Zehnten der zu Marathon gemachten Beute. Von allen Confiscationen und Bußen gehörte der 10. Theil in Athen dem Schatz der Stadtgöttin, der 50. dem der andern Götter; auch der 10. Theil der Tribute kam in den Schatz der Athene. — 2) in Athen ein Familienfest, das ant zehnten Tage nach der Geburt eines Kindes stattfand. Dies Fest begehen: äe^cczrjv &vslv oder tcziäv. Das Kind wurde von den Verwandten beschenkt und erhielt gewöhnlich an diesem Tage seinen Namen. Die Feier dieses Festes galt auch als Beweis, daß das Kind vom Vater anerkannt sei. Dekeleia s. Attika, 17. Delatio nominis, Anbringen einer Criminal-auklage zur Zeit der qnaestiones perpetuae, s. Process Ii, 11. Delator, Angeber oder Anzeiger solcher Ver-

10. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 291

1877 - Leipzig : Teubner
Demonax — Demosthenes. 291 vertheilt, sind sie doch frühzeitig verloren gegangen und nur in spärlichen Bruchstücken ans uns gekommen. Ausgabe der Fragmente von Mullach (1843). Demonax, zlrjixäva'^, aus Kypros, geb. wahrscheinlich 90 n. C., lebte zur Zeit Hadrians, folgte der stoischen, dem Kynismos verwandten Richtung, wonach Unabhängigkeit von äußern Gütern, Selbstgenügsamkeit, avzccqxsia, und dadurch erlangte innere Ruhe als das Ziel erschienen. Er wollte durch milde, freundliche Belehrung bessern, widmete sich Staatsgeschäften und genoß hoher Achtung. Er erreichte ein sehr hohes Alter, verurteilte sich aber, fast hundertjährig, um deu Schwächen desselben zu entgehen, zum Hungertode. Die Athener begruben ihn prachtvoll auf Kosten der Stadt; Die Philosophen trugen die Bahre zu Grabe. Den steinernen Sitz, auf welchem er ausgeruht hatte, hielt man heilig. Sein Freund Lukiauos widmete seiner Schilderung eine gleichnamige Schrift; am öere Schriftsteller gedenken seiner nicht. Demophänes f. Ek de mos. Demopliöon oder Demöplion, zjrj^ocpöav, zlrjfiocpäv, 1) s. Demeter, 2. — 2) Sohn des Thesens und der Phaidra, König in Athen (s. Diomedes). Er kämpft in der nachhomerischen Sage vor Troja und erwirkt die Freiheit seiner Großmutter Aithra, welche als Sklavin der Helena (Ii 3, 144.) nach Troja gekommen sein sollte. ' Paus. 10, 25, 3. Aus der Heimfahrt vou Troja verlobte er sich mit Phyllis, der Tochter des thra-kischen Königs Sithon; vor der Vermählung aber reiste er noch in die Heimat, um seine Angelegen-. heiten zu ordnen. Da er über die bestimmte Zeit -ausblieb, erhäugte sich Phyllis; sie ward in einen Baum verwandelt. Ov. her. 2. Die Herakliden schützte D. in Attika vor dem sie verfolgenden En-rystheus und erlegte diesen in der Schlacht (Eur. Heraclidae). Sein Bruder ist Akamas (s. d.), der ebenfalls vor Troja kämpfte. Jtjfioxoitjtoi hießen die ins Bürgerrecht aufgenommenen Nichtbürger. Die einzelnen Staaten hielten ihre Bürgerlisten geschlossen (vgl. über Sparta Hdt. 9, 33. Paus. 3, 11, 6.). Auch in Athen waren die Gesetze über die Aufnahme streng und erschwerend. Demosth. Neuer, p. 1375. Nur Verdienste um das Volk sollten dazu berechtigen (ävsgaycc&Lcc fig toj’ dryjuov a.a.o.). Sodann sollte der Vorschlag in zwei aus einander solgenden Volksversammlungen wiederholt werden; und in der zweiten Volksversammlung mußte der Vor- j geschlagene wenigstens 6000 in heimlicher Abstimmung abgegebene Stimmen für sich haben; selbst dann konnte der Vorschlag nod) (wie alle Gesetze) ein Jahr lang durch eine ygacpr] nu-qccvo/xcov angefochten werden. Trotz dieser Vor- j sichtsmaßregeln kamen aber in späterer Zeit die Verleihungen des Bürgerrechts sehr oft vor, häufiger als es für den Staat zuträglich war. — Die Neubürger, auch -frsffst noforcu und v.axu tyrjcplgacc tiouxul genannt, wurden einer Phyle und einem Demos zugetheilt, ihre Nachkommen wurden dem-nächst in eine Phratrie eingeführt. Sie selbst konnten weder Archonten werden noch Priesterstellen bekleiden. Ihre Kinder aber, in bestimmten Fällen erst ihre Kindeskinder, traten in den Besitz des vollen Bürgerrechts ein. Demosthenes, dripoodivriq, 1) bet Sohn des Alkisthenes, zeichnete sich als Felbherr der Athener im peloponnesifchen Kriege ans. Im Sommer 426 segelte er mit 30 Schiffen um den Peloponnes Herum, zum Schutze der Bundesgenossen im Westen. Nach Verwüstung des Gebiets von Leukas beschloß er, die Aitoler anzugreifen, dann Doris und Phokis zu erobern und so in Boiotien einzufallen. Doch der Plan mislang, da er mit Land und Kampfart der Aitoler unbekannt war; er sendete die (Schiffe zurück nach Athen, blieb aber selbst zu Naupaktos aus Furcht vor dem Zorn der Athener. Thue. 3, 91—98. In Naupaktos aber leistete er die wesentlichsten Dienste, als der Spartaner Enrylochos mit 3000hopliten die Stadt angriff. Er schlug ferner den Eurylochos beim amphilod)ischen Argos vollständig und säete Zwietracht zwischen den Peloponnesiern und ihren Bundesgenossen dadurch, daß er nur den ersteren freien Abzug gewährte; ein zweites Heer der Ambrakioten wurde leicht geschlagen. Thue. 3, 102. 107. Nunmehr kehrte er nad) Athen zurück und machte schon im nächsten Sommer (425) sich um die Athener aufs neue verdient, indem er Pylos in Messenien einnahm und die ans bet Insel Sphakteria gelangten ' spartanischen Hopliten bort einschloß, ja sie auch eublich zur Uebergabe zwang, obwohl der Demagog Kleon (s. b.) sich den Ruhm biefer That zuschrieb. Thue. 4, 21 bis 39. In der solgenben Zeit hatten des D. Unternehmungen gegen Megara freilich nicht den gewünschten Erfolg, doch wurde die Hafenstadt Nisaia behauptet. Thue. 4, 66 ff. — Als durch die Maßregeln des Spartaners Gylippos sich die Lage der Athener auf ©icilien sehr bedenklich gestaltet hatte und Nikias um schleunige Hülfe bat, wurde Ende 414 Eurymedon mit einigen Schiffen vorangeschickt, dem im Frühling 413 D. mit einer Flotte folgte. Ohne Schuld des D. mislang aber der Angriff der Athener auf Epipolai (einen Theil von Syrakns, s. Syracusae); D. sah nun keine Möglichkeit ans Erfolg und schlug dem Nikias daher vor, abzuziehen oder wenigstens das Land-Heer in andere Stellungen rücken, die Flotte in See stechen zu lassen. Doch Nikias ging daraus nicht ein, der günstige Zeitpunct zur Rückkehr blieb unbenutzt, und als Nikias doch endlich diese als nothwendig erkannte, ging wegen abermaliger Unentschlossenheit besselben (Monbfiusteruiß) zuerst die Flotte verloren, dann aber erlitt auch das Laubheer eine Nieberlage, und Nikias und D. wurden Gefangene und vou den erbitterten Syra^ kufaueru zum Tode verurtheilt, im Sept. 413. Thue. 7, 42 ff. — Den D. zeichnete Unternehmungsgeist, aber auch umsichtige Besonnenheit aus; er verstand einen Kriegsplan strategisch zu entwerfen, aber auch durch Auffassung des günstigen Moments die taktische Ausführung. Er verstand den Kampf mit Hoplilen ebenso wie mit leichten Truppen, den Feind zu überraschen war sein Element. Sein persönlicher Charakter war untadelig. Staatsmann war er nicht, und deshalb gelang es ihm auch nicht, eine einheitliche, con-sequente Führung des Kriegs durchzusetzen, da er in der Volksversammlung nichts vermochte. Sic Andeutungen über D. in des Aristophanes Rittern widersprechen bei richtiger Auffassung dem Gesagten nicht. — 2) D. der Redner, Sohn des Demosthenes, aus dem paianischen Demos, geb. in 19*
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