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1. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 30

1868 - München : Lindauer
30 Bajoarien unter d. Karol. Lothar I u. Ludwig. ward dort in der von ihm gegründeter: Domkirche bestattet. Sein Sohn Ludwig der Fromme (814 — 840), aus der Ehe mit der schwäbischen Prinzessin Hildegard entsproßen, berief auf den August des Jahres 814 einen Reichstag und theilte auf diesem, das Beispiel des Vaters nachahmend, die Verwaltung des Reiches unter seine drei Söhne Lothar, Pippin und Ludwig. Lothar, dem ältesten seiner Sohne, gab er Bajoarien als ein Königreich, Pippirr, der zweitgeborne Sohn, ward mit Aquitanien bedacht, den noch unmündigen Ludwig behielt er bei sich und seinen Neffen Bernhard bestätigte er im Be- sitze Italiens. 8 18. Lothar (814 — 817) kam zu Anfang des Jahres 815 in sein neues Königreich Bajoarien und ließ sich von den zu Regensburg versammelten Ständen huldigen. Von seiner Regierung ist wenig mehr bekannt, als daß er sie zwei und ein halbes Jahr geführt und dan:: nach dem Willen seines Va- ters, der ihn (817) zu Aachen zum Mitregenten erhob, an seinen jüngsten Bruder, Ludwig, abgegeben. Letzterem, den man später den Deutschen nannte, wurde bei dieser Gelegenheit auch Kärnthen, Böhmen und, was noch weiter im Osten zum fränkischen Reiche gehörte (der avarisch-slavische Grenzbezirk), nebst den im Nordgau gelegenen Kammergütern Lauterhosen und Ingolstadt eingeräumt. § 19. Da Ludwig (817 — 876) bei der Uebernahme Ba- joariens noch unmündig war, behielt ihn sein Vater am kaiserlichen Hofe und ließ die ihm zugesprochenen Länder durch Statthalter (Audulf f 819, Hatto bis 828) und kaiserliche Commissäre (inissi) verwalten. Im Jahre 828 huldigten dein zwanzigjährigen Ludwig die Großen Bajoariens, und im Jahre 828 zog er mit seiner tugendhaften zweiten Gemahlin Hemma nach Regensburg, wo er den Palast der Agilolsinger auf der Ostseite der Stadt bezog. Weil er sich hier ständig aufhielt, ließ er das Amt eines Statthalters und der Misst eingehen und übernahm per- sönlich die Leitung aller Angelegenheiten. Ludwig glich au Geist und Körper seinen: Ahnherrn Karl dem Großen. Wie dieser, so war auch er ein Freund der Bedrängten, wohlerfahren in Kunst und Wissenschaft, namentlich in der Geschichte, thätig

2. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 32

1868 - München : Lindauer
32 Bajoarien unter d. Karol. Ludwig d. Deutschen. die Hauptstadt und der erste Königs sitz. Au die Stelle der (828) abgeschafften Aemter eines Statthalters und der beiden Misst ließ nun Ludwig der Deutsche ein Hofgericht treten, an dessen Spitze der Pfalzgras (comes palatinus) stand. Ihm war die Aufsicht über die Gaugrafen, die Verwaltung der könig- lichen Domänen, Güter und Gefälle und außerdem die Ent- scheidung der an den König gebrachten Rechtshändel übertragen. Nach dem Vertrage von Verdün, der Ludwig zum selbst- ständigen Könige aller deutsch eil Völker machte, verging bis Zu dessen Tode fast kein Jahr, in welchem er nicht mit den slavischen Völkern der Sorben, Böhmen und Mähren zu kämpfen hatte. Am meisten machten ihm die Mähren zu schaffen, die unter Rastislav oder Rastiz (846 — 870) und dessen Neffen Swiätopulk oder Zwentibold (872—894) beständig darauf ausgingen, das deutsche Joch abzuschütteln. Zn diesen Kämpfen nach Außen kamen noch die fortwährenden Kämpfe im Innern, hervorgerufen durch die Herrschbegierde, von welcher Ludwigs des Deutschen Söhne Karlmann, Ludwig und Karl erfüllt waren. Zuerst empörte sich Karlmann, den sein Schwieger- vater Ernst, Markgraf des Nordgaues22), unterstützte, und be- mächtigte sich Kärnthens und des östlichen Grenzlandes (861). Als der Vater aus das usurpirte Gebiet verzichtete, schritten auch die beiden jüngeren Söhne zur Empörung, die selbst eine im Jahre 865 vorgenommene Ländertheilung nicht ganz zu dämpfen vermochte. Die letzten Lebensjahre Ludwigs des Deutschen trübte noch ein arges Zerwürfniß, das zwischen ihm und seinem Bruder, Karl dem Kahlen von Frankreich, beim Erlöschen des karolingischen Zweiges in Italien^) eintrat. Ludwig dem Deutschen gebührte als dem ältesten überlebenden Sprossen des karolingischen Hauses die römische Kaiser- und die lombardische Königskrone. Karl der Kahle kam ihm aber hinterlistig in der Erwerbung derselben zuvor, indem er sich zu Rom am 25. Dezember 875 krönen ließ. Um den Betrug *) Die Söhne des Kaisers Lothar (p 855) waren schnell nacheinan- der ohne Hinterlassung männlicher Nachkommen gestorben: Karl, der dritt- geborne Sohn, im I. 863, Lothar Ii, der zweitgeborne Sohn, im I. 869, und der älteste Sohn Ludwig Ii im I. 875.

3. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 39

1868 - München : Lindauer
Innere Zustände Bajoariens unter d. Karolingern. 39 überlassen und cs von diesen als ein mit Dienstpflicht belastetes, höriges Gut zurückzunehmen, somit selbst ein Höriger oder Un- freier zu werden. Weil nun von der Größe des liegenden Besitzthums die Ausdehnung der Heerpflicht abhing, so mußten Kirchen und weltliche Große selbst wieder viel von den erwor- benen Gütern als Kriegs- oder Soldatenlehen an solche über- lassen, welche jeden Augenblick zu Kriegsdiensten bereit sein d. h. ihre Mannen und Vasallen werden wollten. Auf diese Weise gestaltete sich allmählich das Heerwesen aus dem Heerbann in die Lehensmannschaft um. Auch die alte Gauverfassung wurde schon unter Karl dem Großen und noch mehr unter seinen Nachfolgern namentlich durch zwei Maßregeln umgeschaffen. Die erste dieser Maßregeln war das Synodalgericht oder die sogenannte Sende, ein geistliches Rüge- oder Sittengericht, vermöge dessen der seinen Sprengel bereisende Bischof auch über die weltlichen Personen, welche seit seiner letzten Anwesenheit Verbrechen begangen hatten, Nachfrage hielt und selbe mit geistlichen Bußen, z. B. Fasten, Verrichtung von Gebeten, im äußersten Falle mit dem Kirchenbann belegte. Da unter Karls Nachfolgern für die Verächter des Kirchenbannes auch die weltliche Acht, d. i. Verlust der Güter und Würden hinzugesügt wurde, so wurden diese Synodalgerichte folgenschwer. . Die zweite, noch folgenreichere Maßregel für die Abänderung der Gaugerichte bestand in der Verleihung der sogenannten Immu- nität, welche, wenn auch nicht von den öffentlichen Lasten, doch von der Gewalt der königlichen Beamten befreite. Karl der Große hatte einigen, Ludwig der Fromme den meisten Bisthümern und mehreren Klöstern Jmmunitätsbriefe ertheilt, vermöge welcher nicht nur die Geistlichen, sondern auch das zu geistlichen Stiftern gehörige weltliche Dienstpersonal den königlichen Richtern und Heerbannsführern, den Gaugrafen, entzogen und der Gerichtsbar- keit der Bischöfe oder Aebte unterstellt waren. Da die Handha- bung der Gerichtsbarkeit dem geistlichen Charakter ferne liegt, so ließen die Bischöfe und Aebte dieselbe durch eigens hiezu aufge- stellte Advocaten oder Schirmvögte ausüben. Der Stiftsvogtei- Gerichte waren von da an fast eben so viele, als der alten Ge- richtsstätten der Gaugrafen und ihrer Unterrichter. An diesen

4. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 467

1868 - München : Lindauer
467 Beilagen zum fünften Zeitraum. wörth im Jahre 1300 dem alteren Sohne Ludwigs Ii, dem Herzoge Rudolf dem Stammler in einem Kriege ab und schlug es zum deutschen Reiche. Nach dem Tode Kaiser Ludwigs, des Bayern, der Douauwörth mit Bayern verbunden und zu einer Landstadt gemacht hatte, reklamirte diese Kaiser Karl Iv (1348) zum Reiche und erhob sie zu einer Reichsstadt, ver- pfändete sie aber bald darauf an den Herzog Stephan Ii von Nieder- bayern-Landöhut um 60,000 Dukaten. Bei der Theilung Bayerns im Jahre 1392 kam die Stadt Donauwörth an Stephan Iii, den Herzog von Bayern-Ingolstadt. Der Sohn Stephans Iii, Ludwig Vii, der Gebartete, verlor sie im Jahre 1422 in einer Fehde mit Augsburg, dem sich Donauwörth angeschlossen hatte. Kaiser Sigmund verpfändete die Reichsstadt Donauwörth bald darauf neuerdings an Bayern, und zwar an Ludwig Vii, den Gebarteten, der sie dem Kaiser 1434 zurückstellte, um von der seit 1433 über ihn verhängten Acht befreit zu werden. Bei dieser Gelegenheit ward Donauwörth von dem Kaiser neuerdings als Reichs- stadt erklärt und blieb solche bis zum Jahre 1607, wo Herzog Maxi- milian I von Bayern die Reichsacht an ihr vollzog und sie zu einer bayerischen Landstadt machte. 74. Die hohe Schule zu Ingolstadt, die gleich anfangs für Th eo lo g en, Juristen, Mediziner und Philosoph en (Artisten l bestimmt war, zählte bei der feierlichen Eröffnung 489 Jmmatriculirte. Der erste Rektor war Christoph Mendel von Steinfels, der freien Künste Doktor und Professor; die ersten Professoren waren: Johann Hofmann, Weihbischof von Regens- burg, außerordentlicher Professor der Theologie; Di°. Karl Frommont aus Paris, ordentlicher Professor des neuen (römischen) Rechtes; Dr. Johann Tardinger aus Franken, ordentlicher Professor des Civilrechtes; Di'. Andreas Rieder, Professor der Medizin; die Magistri Wolfgang Federkiel von Dorfen, Urban Klugheimer von Neuburg, Heinrich Pfeilschmid von München, Samuel Lichte nberg, Kilian Pflueger von Windsheim, Johann Eggenthal von Zusamalthaim und Johann Tollkopf von Kemnat, sämmtlich Professoren der freien Künste und der philosophischen Wissenschaften. Einige derselben waren zugleich Vorstände von den Bursis oder Wohnhäusern der Burschen, welche damals mit Aus- nahme der Juristen und Mediziner unter Aufsicht und eigenen Statuten in Herbergen ein gemeinschaftliches Leben führten. Ingolstadt zählte anfangs eilf solcher Bursen, die eigene Namen und Statuten hatten, z. B. burza di'aconis, solis, angelica, rosarum, liliorum, aquilae, Parisiensis, Vien- nensis; die Vorsteher hießen Regenten und standen unmittelbar unter Auf- sicht der philosophischen Fakultät. Den Genossen derselben ward streng das Spielen, Umgang mit Weibern, Besitz und Gebrauch der Waffen untersagt, auch durften sie nicht deutsch, sondern nur lateinisch miteinander reden und mußten täglich eine Stunde über gelehrte Gegenstände disputiren. In der Folge nahmen die Bursen den Namen Collegien an, von denen sich drei bis auf die neuere Zeit erhalten haben, das Georgianische, Bartho- lom äische und Kais er sh eim er Collegium. Die Studenten theilten sich nach vier Nationen, Bayern, Rheinländer, Franken, Sachsen mit Zutheilung der auswärtigen Nationen an je eine der vier genannten. Die Professoren lebten gemeinsam in dem von Herzog Ludwig dem Gebar- teten gestifteten Pfründnerhause, welches sammt seinen Fonds der neu errich- teten Universität zugewiesen wurde. 75. Bayern hatte in dieser Zeit mehrere Gelehrte, von denen wir noch manches Werk besitzen: Schriften von dem Astronomen Johannes Engel aus Aichach, vom Arzte Ort olf oder Ortloff (Arzneibuch, Nürnberg 1477), von dem Naturforscher Konrad Megenberger (Uber naturaa, Augs- burg 1475), von dem Augsburger Arzt Johann Cuba (Herbarius, Mainz 30*

5. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 27

1868 - München : Lindauer
Bajoarien unter Karl dem Großen. 27 Dritter Zeitranui. Bajoarien unter den Karolingern *) (788-911). § 17. Karl der Große (reg. in Bajoarien von 788— 814) schaffte nach Verdrängung des agilolsingischen Geschlechtes noch im Herbste 788 die herzogliche Würde in Bajoarien ab und behandelte das Land als unmittelbare Provinz des fränkischen Reiches. Die oberste Kriegsverwaltung hatte ein Präfekt oder Statthalter**) zu leiten; die innern Angelegenheiten wurden durch Gaugrafen (Oberrichter und Kriegsoberste) und Cent- Grafen (Unterrichter und Hauptleute) besorgt. Zur Unter- suchung der Grafcngerichte oder zur Schlichtung außerordentlicher Vorfälle erschienen jährlich paarweise die königlichen Sendboten (mi88i regis), deren einer dem geistlichen, der andere dem welt- lichen Stande entnommen war. Die alte Gau- und Heerbann- Verfassung der Bajoarier ließ Karl bestehen, ebenso ließ er den Gesetzen ihre Geltung, nur wurden die allgemeinen fränkischen Reichsgesetze, wie sie in den Capitularien der Reichsversamm- lungen zu Stande kamen, auch für die Bajoarier verbindlich. Schon bei Beginn dieser umgestaltenden Thätigkeit wurde *) Die Regenten Bajoariens aus dem Hause der Karolinger sind: Karl der Große 788—814. Ludwig der Fromme 811. Lothar 814-817. Ludwig der Deutsche 817—876. Karlmann 876—879. Ludwig Iii 879—882. Karl der Dicke 882—887. Arnulf v. Kärnthen 887—899. Ludwig das Kind 899—911. **) Der erste Statthalter war der Graf Gerold von Bussen in Ale- mannien, dessen Schwester Hildegard mit Karl dem Großen vermählt war. Ans Gerold ('s 799) folgte der Franke Audulf (ch 819) und auf diesen der fränkische Graf Hatto, bis 828 die Selbstregierung Ludwigs des Deutschen über Bajoarien begann.

6. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 37

1868 - München : Lindauer
1 Innere Zustände Bajoariens unter d. Karolingern. 37 Herzog Bajoariens und der angrenzenden Länder zurückzulassen. Da seitdem der gemeinschaftliche Vertheidigungskrieg gegen die Ungarn aushörte, so plünderten diese die Provinzen (Bajoarien, Thüringen) einzeln und dehnten bald ihre Raubzüge bis nach Alemannien aus. Abermals unterlag das deutsche Reichsheer (unweit der Mündung des Lechs) den wilden Ranbhorden, itnb zum zweiten Male mußte König Ludwig seine Rettung tu der Flucht suchen (910). Vom Kummer über des Reiches trostlose Lage aufgezehrt, starb Ludwig unvermählt und ohne Nach- kommen im Sommer des Jahres 911, der Letzte des männ- lichen Karolinger-Stammes in Deutschland. § 25. Innere Zustände Bajoariens unter den Karolingern (788 — 911). Die Regierungs gewalt, welche vormals die Agilol- singer bekleidet, lag jetzt in den Händen der karolingischen Herr- scher, welche sie theils unmittelbar, theils mittelbar übten. Wo sie unmittelbar in die Regierung Angriffen, standen ihnen die Hofbeamten (Ministri aulici oder palatini) mit Rath und That zur Seite. Nachdem die Karolinger die Würde eines Major- domus, von der sie selbst zur königlichen Gewalt sich erhoben, hatten eingehen lassen, war unter bcu Hofbeamten der wichtigste der Archicancellarius (auch Archicapellanus, Apokrisiarinö, Refe- rendarius genannt), welchem der gesammte Hofklerns untergeordnet war. Neben ihm ftcuib der Pfalzgras (Comcs palatii), der in den weltlichen Regierungsgeschäftcn und vorzüglich in der Juris- diktion des Königs Stellvertreter war (Hofrichter). Der Kämmerer (Cubieularius) hatte es mit der Einrichtung des Palastes zu thun, nahm die jährlichere Geschenke des Adels und empfing die fremden Gesandten. Der Marschall, Truchseß (Seneschall) und der Schenke kommen noch ganz in ihrer früheren Bedeutung vor. Aus den Beamten überhaupt wählte der König vorzugsweise seine Rathgeber (consiliarii). Am glänzendsten zeigte sich der König in der Ausübung seiner Rechte auf den Reichstagen (Placita, Conventus, Concilia, Synodus), die unter Karl dem Großen regelmäßig zwei Mal des Jahres gehalten wurden. Die Gegenstände der Berathnng betrafen die Angelegenheiten des Reiches, innere wie äußere, besonders aber beu Rechtszustand.

7. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 83

1868 - München : Lindauer
83 Amtsherzögen des deutschen Reiches. für die öffentliche Sicherheit, d. h. für Aufrechthaltung des Landfriedens zu sorgen und die Landtage zu berufen uni) zu leiten. Wenn auf diesen die Territorialherren, d. h. die Mark- grafen und Grafen, die Bischöfe und Aebte, welche den Titel „Reichsfürsten (principes regni)11 führten, erschienen, so geschah es nur, weil der König es so wollte und der Herzog im Namen des Königs den Vorsitz führte. Sie besaßen daher kaum größere Gewalt oder ausgedehntere Befugnisse, als die ehemaligen karo- lingischen Sendgrafen und Präfekten. Für ihre herzogliche Amts- verwaltung erhielten sie gleich den Grafen verschiedene Lehengüter von: Könige und konnten auf mancherlei Reichnifse und Leistungen des Volkes Anspruch machen. Der König vergab übrigens die herzogliche Würde in Bayern, wenn auch nicht jedes Mal, so doch in der Regel mit Zustimmung der Reichsstände oder der bayerischen Großen, bisweilen auch auf einen vorher kundgegebeuen Wunsch des bayerischen Volkes. Dem Herzoge stand ein Pfalz graf zur Seite, der im Namen des Kaisers den Blutbann (das Recht, über Leben und Tod zu erkennen) ausübte, die Aufsicht über die Landgerichte führte und die zum Reiche oder dem Kaiser gehörigen Güter verwaltete. Was der Pfalzgraf auf dem Lande, das war der Burggraf in den dem Kaiser gehörigen Städten. Ausnahms- weise erhielten den Blutbanu auch einige Große, besonders Bischöfe. Das Lehenswesen, das schon unter den Agilolfingern begann und unter der Herrschaft der Karolinger und der fol- genden deutschen Könige und Kaiser sich ausbildete, löste die Heerbann- und Gaugerichtsordnung nach und nach auf, so daß das Kriegsheer dem weitaus größter: Theile nach aus Dienst- oder Lehen- (Vasallen-) Gefolge bestand. Wie im vorigen Zeit- räume, so ergaben sich auch in diesem viele freie Grundbesitzer zum Schutze gegen übermüthige Große einem Stifte, Kloster oder weltlichen Großen als Mundleute (Schützlinge) und zahlten an sie Schutz- oder Vogteigeld. Die Gaugrafen fingen allmählig an, ihre Grafschaften und Aemter zum erblichen Eigenthum zu machen, vererbten, vereinigten und theilten ihre Besitzungen und walteten darin als selbstständige Machthaber oder Dynasten^). Sie leisteten dem Herzoge beim Antritte seiner Regierung und 6 *

8. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 334

1868 - München : Lindauer
334 Bayern unter Maximilian Iv Joseph. lassen waren erschöpft und das Land stand da ohne hinreichende Kriegsmacht, ohne Freunde, ohne bestimmte politische Richtung, mitten zwischen kampfenden Feinden, den Franzosen einerseits, und den Oesterreichern und Russen andererseits. Die Aus- gabe Maximilians Iv war demnach eine ungewöhnlich schwere, aber er bebte vor derselben nicht zuück. Von dem Wunsche er- füllt, daß Kurpfalzbayern seine Selbstständigkeit bewahre und erstarke, hatte er schon als Herzog von Zweibrücken mit seinem Schwager, dem Pfalzgrafen Wilhelm zu Gelnhausen, am 12. Oktober 1796 zu Ansbach einen Haus- und Familien- Vertrag geschlossen, in welchem Unveräußerlichkeit nicht blos des Landes, sondern auch seiner Domainen, Ein- ziehung aller heimfallenden Lehen, Aufhebung aller Amtsanwartschaften und der Erblichkeit aller Würden, sowie der Zungenrechte in der Wittelsbachischen Familie (d. i. des Rechtes eines eigenen Landbesitzes für die nachgebornen Prinzen und die Seitenlinien des Wittelsbachischen Hauses) fest- gestellt war. Beim Antritte seiner Negierung führte Maxi- milian Iv diese Vereinbarungen durch, beseitigte den alt her- gebrachten Mißbrauch, daß in Psleggerichten, auf Mautämtern und dergleichen Stellen ein Amtsinhaber oder eine Inhaberin die Einkünfte bezog, während ein Verweser die Geschäfte besorgte, und hob den sogenannten Bier- und Brodzwang auf. Seinem Plane, die Güter des Jesuiteuordens den Zwecken des Unterrichts und der Bildung durch Aufhebung der Maltheserzunge wieder- zugeben, trat der Großmeister dieses Ordens, der Kaiser Paul von Rußland, hindernd in den Weg und zeigte darüber solche Verstimmung, daß Max für gut faud, den Herzog Wilhelm zu Gelnhausen mit beruhigenden Erklärungen nach Petersburg zu entbieten. Die Haupttricbfeder dieser und der meisten von den folgenden Unternehmungen des Kurfürsten Max Iv Joseph war Max Freiherr (seit 1809 Graf) von Montgelas^), der Anfangs nur die auswärtigen Angelegenheiten besorgte. Für die Leitung der geistlichen Angelegenheiten war Graf Heinrich Theodor Topor-Morawizki, für die Fi- nanzen Franz Karl Freiherr von Hompesch, für die Justiz

9. Deutsches Lesebuch für Mittelschulen - S. 139

1867 - München : Königl. Central-Schulbücher-Verl.
64. Der Bersuv. 139 64. Der Vesuv. Der Vesuv erhebt sich auf dem Ost- gestade des Busens von Neapel aus der Ebene, abgesondert und ohne unmittel- baren Zusammenhang mit den nächsten Bergen. Er ist gleichsam die Krone der ganzen Landschaft: so prachtvoll sein Anblick ist, so prächtig ist der Ausblick von seiner Höhe. Ein schlechter, hol- periger, steiniger Weg führt nach und nach durch die üppigsten Pflanzungen von Wein, Feigen und Aprikosen auf- wärts. Hier wächst der ächte Lacrimae Christi. Der Weg geht nicht steil, sondern zieht sich ganz flach bergan. Der Boden ist ringsum Answurf des Vul- kans. Nach und nach wird die Vege- tation immer geringer und man kommt über ein weites Lavafeld. Hier wird der Pfad manchmal sehr enge, weil er sich durch die Lavablöcke windet. Es ist ein schrecklich ödes, braunrothes Ge- filde. Die Mafien sind zusammenge- drängt und starren spitz und zackig in die Höhe, als wären die rothen Flam- men in ihrer glühendsten Hitze erstarrt. Dies ist die Lava vom letzten Ausbruch des Vulkans. — Hat man sich durch diese fürchterliche Klippensaat hindurch- gewunden, so kommt man wieder durch niedriges, mager grünendes Gesträuch, ans schlechtem holperigen Pfad aufwärts bis zum Hause des Einsiedlers, das man nun bald erreicht hat. Allmählich nimmt das die untere und mittlere Region be- lebende Grün ab und endlich verschwin- det es ganz. Nun windet sich der enge Pfad wiederum durch ein schauerliches Feld der Zerstörung und des Todes. Da grünt kein Halm. Nichts als un- geheure Lavablöcke 'liegen über einander, die Knochen, — die Eingeweide des Ber- ges, ausgespieen im Sturme seines Zor- nes. So windet sich der Pfad in süd- licher Richtung fort bis zum Kegel des Vesuv. Eine schreckhaft öde Vertiefung zieht sich an den schroffen Klippen hin und bis in die Ebene hinunter. Am Fuße des Berges werden die Saumthiere zurückgelassen; der Kegel ist zu steil für sie. Eine Art von Pfad oder vielmehr eine Spur des Weges, den die vielen Besteiger des Berges genommen haben, gibt den Schritten der Wanderer die Richtung. Anfangs geht es ziemlich gut; es sind noch große, festliegende Steine da, auf welche man beim Steigen treten kann; sobald man aber höher kommt, wird der Weg durch das Geröll und Gebröckel kleiner verbrannter Steine und durch die rothbraune Erdasche außeror- dentlich beschwerlich. Bei jedem Schritt aufwärts sinkt man wiederum einen hal- den Schritt zurück. Hier und da ist der Boden sehr heiß, und ein weißer Rauch qualmt manchmal unter Steinen heraus. Dergestalt ist die Besteigung des Kegels gewiß eine beschwerliche Arbeit, aber nach einer halben Stunde ist sie vollen- det und wir stehen glücklich oben am Rande des Kraters. Der Krater des Vesuv ist ein un- geheurer rundlicher Kefiel, dessen Rand umher 30 — 50 und mehr Fuß hoch ist und aus verbranntem Gestein und Asche besteht. An der Südseite ist er tief eingebrochen, weßwegen man in der Ge- gend von Castella mare durch die Lücke ins Innere des Kraters, d. h. an dessen innere Wände hineinsehen kann. Um den ganzen Krater kann man, wenn man sich Mühe gibt und vorsichtig ist, auf dem schmalen Rande, der ihn umgibt, herumgehen, wozu etwa eine Stunde erforderlich ist. Daß der Umfang des Feuerschlundes so groß sei, glaubt man nicht, wenn man ihn bloß an einer Stelle ansieht; dieses wird erst klar, wenn man ihn zu umgehen anfängt. Uebrigens bleibt die Gestalt des Kraters sich nicht gleich, sondern verändert sich stets bei heftigen Ausbrüchen. In der Mitte des ungeheuren Keffels ist im Boden der eigentliche jetzige Feuer- schlund. Man sieht da einen kleinen Kegel, der 25 — 30 Fuß hoch zu sein scheint und durch das Gestein und die Asche, die der Vulkan immer auswirft, gebildet ist. Auf dem Gipfel dieses kleinen Kegels ist eine Oeffnung, die in das Innere des ewig brennenden Höllen- rachens hinabgeht, aus welcher ein wei- ßer, schwefelgelblich schimmernder, dichter
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