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1. Geschichte Sachsens und seiner Fürsten - S. 7

1855 - Dresden : Meinhold
Wiprecht von Groitsch (7 1124) jenem streitlustigen Burggrafen von Lciönig, dessen sonderbare Schicksale uns ein treues Bild jener unseli- gen Zeit des Faustrcchts aufrollen, mit Hülfe des Herzogs Lothar von Sachsen, des nachherigen deutschen Kaisers, entriß. Conrad der grotze, Markgraf von Meißen. (1127 —1157.) Die Geschichte hat den Wettiner Grafen Conrad den Großen oder den Reichen genannt, weil theils Waffenglück, theils andere günstige Umstände ihn nach und nach zum Herrn aller Länder von der Reiste bis Thüringen machten — er besaß nach und nach außer seinen Stammgütern die Grafschaft Brene nebst Kamburg, die Herrschaft Torgau, die Grafschaft Eilenburg und Schloß Kirchberg, erhielt die Niederlausitz und mehrere Güter des Grafen Wiprecht von Groitsch, die Gaue Budissini und Nisani und die Grafschaft Rochlitz —, allein mit größerem Rechte gebührt ihm der Name des Frommen, nicht sowohl weil er Zeit seines Lebens durch Stiftungen und Schenkungen, sowie durch einen Kreuzzug (113 5) und eine Pilgerfahrt nach Palä- stina (1145) sich als einen warmen Anhänger der Kirche zeigte, son- dern weil er die ganze Zeit seiner Negierung, soweit wir darüber unterrichtet sind, hindurch uns stets nur als ein treuer und redlicher Fürst, das ächte Bild edler Ritterlichkeit, erscheint. In diesem Geiste versammelte er im Jahre 1156 seine fünf noch lebenden Söhne und seine Vasallen in der Burg zu Meißen um sich, erklärte ihnen, wie er gesonnen sei, für immer der sündigen Welt Valet zu sagen, theilte seine Länder also unter seine Söhne, daß Otto der älteste die Mark Meißen, Dietrich Eilenburg und die Niedcrlausitz, Dedo, der bereits von der Wittwe seines fr üb (1124) verstorbenen Onkels, einer Tochter des berühmten Wiprechts, dessen Stammgut Groitsch ererbt hatte, Rochlitz, Heinrich den Stammsitz Wettin und Friedrich die Grafschaft Brene erhielt, und begab sich sodann in sein geliebtes Peterskloster bei Halle (auf dem Peters- oder Lauterberge daselbst), welches sein Bruder Dedo gestiftet und er vollendet und reich beschenkt hatte. Doch genoß ec die klösterliche Ruhe und die selbstgewählte Abgeschiedenheit von dem weltlichen Treiben nicht lange, denn er starb schon im nächsten Jahre, und er war zugleich der erste und letzte der Meißner Markgra- fen, welche ihre Ruhestätte in der Kirche des Petersberges suchten und fanden. Wie die innern Zustände seiner Länder während seiner Re- gierungszeit gewesen sein mögen, darüber wissen ^vir freilich wenig,

2. Geschichte Sachsens und seiner Fürsten - S. 17

1855 - Dresden : Meinhold
17 -geldcr, die er für sein mit König Eduard von England gegen Philipp den Schönen geschloffenes Bündniß von Ersterem erhalten hatte, zum Ankauf der ihm von dem Landgrafen Albrecht angebotenen Länder desselben und der Nachlaffenschaft Friedrich Tuttas. Da dieser sich Thüringen Zeit seines Lebens vorbehielt, so zahlte er für das Ganze nur die geringe Summe von 12000 Mark. Die beiden jungen Fürsten wurden demnächst von Gerlach von Bruberg, des Kaisers nach- herigcn Statthalter in Thüringen, aufgefordert, die von ihm in Besitz genommenen Länder Friedrich Tutta's, mit denen sie sich allerdings nicht hatten belehnen lassen, herauszugeben, und als sie dies verwei- gerten, drang Adolf mit einem mächtigen am Rheine gesammelten Heere (1294) in Thüringen und Meißen ein, verheerte Alles mit Feuer und Schwert, machte sich aber dadurch auch die ganze Be- völkerung dieser unglücklichen Länder zu Feinden, ja er soll (1296) Friedrich den Gebissenen unter dem Schein, sich mit ihm zu vertragen, nach Altenburg gelockt und dort einen Meuchelmörder gegen ihn ge- dungen haben, dessen Mordstreich ein treuer Bürger von Freiberg von seinem Herrn ablenkte. Der Kaiser zog nun gegen das feste Freiberg, welches sechzehn Monate lang unter der Führung des tapfern Nicolaus von Haugwitz den Angriffen der nassauischen Söldner Widerstand lei- stete und auch dann erst durch Verrath in ihre Hand fiel. Nachdem sich das Schloß noch längere Zeit gehalten hatte, mußte es sich zuletzt auch noch dem grausamen Feinde ergeben. Adolf ließ gegen die eingegan- gene Capitulation über 60 der wackern Vertheidiger hinrichten und nur Friedrichs dankbarer Edelmuth, der für das Leben seiner treuen Anhänger seine letzten ihm noch übriggebliebenen Städte, Grimma, Rochlitz und Leisnig, dem mächtigen Gegner opferte, rettete die Uebrig- gebliebenen von einem ähnlichen schimpflichen Tode. Jetzt standen Friedrich der Gebissene und sein Bruder eigentlich ganz rathlos da und scheinen in den traurigsten Verhältnissen ihr vä- terliches Land verlassen zu haben. Da zeigte sich ihnen wieder ein Schimmer von Hoffnung, Adolf von Nassau (1296) wurde durch eigene ihm durch seinen frühem Freund, den Mainzer Erzbischof, berei- teten Drangsale an den Rhein gerufen, seine zurückgelassenen Statt- halter vermochten Friedrich dem Gebissenen, der unter dem treuen Bergvolke Freibergö Hilfe an Geld und Mannschaft gefunden hatte, nicht hinreichenden Widerstand zu leisten, er bekam Rochlitz und einige andere Städte wieder in seinen Besitz, und als mittlerweile Kaiser Adolf in der Schlacht bei Göllheim Krone und Leben nach tapferer Gegen- <55riïfje, Sackscn und seine Regenten. » c\

3. Geschichte Sachsens und seiner Fürsten - S. 25

1855 - Dresden : Meinhold
Kinder stürbe, Thüringen an Böhmen, Hessen und Mainz zu ver- äußern, und nur ein Zug seiner tapfern Neffen nach Thüringen (1412) und die zu ihren Gunsten lautgewordene Volksstimme vermochte den Landgrafen von jenem unglücklichen Vorsatze abzubringen. Bald entwickelten sich aber neue Streitigkeiten zwischen Onkel und Neffen, welche letztere vorzüglich durch den von dem Grafen von Schwarzburg angezettelten Fleglerkrieg erbittert worden waren, und wurden erst nach mehreren Jahren dadurch geschlichtet (1420), daß sich Friedrich vertragsmäßig verpflichtete, seine osterländischen Neffen durch keine Ver- äußerung oder Verschenkung seiner Besitzungen irgendwie zu verkürzen. Friedrich starb am 4. Mai 1440 und nun fielen auch seine Länder wieder an den Hauptstamm zurück, d. h. an die osterländische Linie. Wenn wir von den Schicksalen dieser letzten Linie sprechen, so haben wir es vorzugsweise nur mit den zwei Hauptstammhaltern zu thun (Georg starb, wie bemerkt, frühzeitig), nämlich mit dem nach- herigen Churfürsten Friedrich dem Streitbaren und seinem Bruder Wilhelm Ii. oder dem Reichen. Ersterer zeigte schon als neunzehnjähriger Jüngling in dem deutschen Städtekriege (1388) jenen starken Arm, den späterhin mancher seiner Gegner fühlen mußte. Nicht lange nachher vermählte er sich mit der Tochter Herzogs Heinrich des Milden von Braunschweig, Katharina (1402); seine ihm als Kind schon verlobte Braut, des deutschen Kaisers Karl Iv. Tochter Anna, hatte ihm ihr wilder, unbändiger Bruder König Wenzel von Böhmen vorenthalten und sie an den König von England versteirathet. Von diesem Wortbruche schreiben sich aber dann die Händel der Wettinischen Fürsten mit Böhmen her, die zur Absetzung des unsittlichen Wenzels und zur Erhebung Ruprechts von der Pfalz zum König führen sollten. Eine in ihren Folgen für die wissenschaftliche Bildung der Wettinischen Unterthanen höchst wichtige Begebenheit fällt in dieselbe Zeit. Kaiser Karl Iv. hatte 1348 in Prag eine Hochschule nach dem Muster der berühmten Universität zu Paris gegründet und von dieser die Eintheilung ihrer Mitglieder in Nationen angenommen. Er hatte demnach vier Nationen oder Landsmannschaften eingerichtet, die säch- sische, bäurische und polnische (d. h. schlesische), also deutsche Elemente, und die böhmische. Jede dieser Nationen hatte bei Wahlen oder an- dern Verwaltungsangelegenheiten eine Stimme, wenn nun also die drei deutschen Landsmannschaften zusammenhielten, so konnte die böh- mische, obgleich sie die nationale und der Zahl nach stärker war als

4. Geschichte Sachsens und seiner Fürsten - S. 55

1855 - Dresden : Meinhold
55 aufgehoben hatten, enthalten, aber das Ganze, um die Gegenparthei nicht zu reizen, in einem milden gemäßigten Tone abgefaßt. Unterzeich- net war diese nachher sogenannte Augsburger Confession vom Churfür- sten Johann, von dessen Sohne, vom Markgrafen Georg von Branden- burg, vom Landgrafen Philipp von Hessen und den Städten Reut- lingen und Nürnberg, die Anhänger Zwingli's waren aber nicht zur Unterschrift eingeladen und zugelassen worden, so daß die Städte Straßburg, Lindau, Costnitz und Memmingen ein besonderes Glau- bensbekenntniß übergeben mußten. Der Kaiser ließ nun von Or. Eck und andern bedeutenden Theologen der Mutterkirche eine Widerlegung oder Confutation jenes Glaubensbekenntnisses ausarbeiten, und die- selbe ward den 3. August ebenfalls auf dem Reichstage öffentlich ver- lesen. Hierauf verlangte die Mehrheit der katholischen Reichsstände, die protestantische Minderheit solle sich dadurch überzeugt erklären und zum alten Glauben zurückkehren, und der Kaiser erklärte geradezu, daß, wenn sie dieß nicht thäten, er gegen sie verfahren müsse, wie es ihm als römischen Kaiser und obersten Vogt der Kirche zukomme. Wie nun die protestantischen Stände und besonders der Landgraf Philipp von Hessen sich dadurch auf keine Weise zur Nachgiebigkeit überreden ließen, so war es vorzüglich der Churfürst Johann, der durch den Widerstand, welchen er dieser Zumuthung entgegensetzte, und um dessen Willen ihn die Nachwelt den Beständigen genannt hat, den Zorn des Kaisers erregte. Dieser suchte ihn zwar durch Verweigerung der Belehnung mit der Churwürde, die er noch nicht erhalten hatte, und der Bestätigung des Ehevertrags seines Sohnes (vom 8. August 1526) mit Sibylle, der Tochter des Herzogs Johann Hl. von Cleve (t 1554), nach welcher jener, wenn ihre Eltern ohne männliche Nachkommenschaft stürben, in ihren Ländern die Nachfolge erhalten sollte, zur Nachgiebigkeit zu zwingen, allein der Churfürst ließ sich nicht bewegen, sondern erklärte, der Kaiser werde ihn zwar überall als einen getreuen und friedlichen Fürsten finden, aber vom wahren Gottes- wort lasse er sich nicht abwendig machen. Bei dieser Willensmeinung blieb er auch, nachdem den protestantischen Reichsständen der Entwurf eines in den Reichstagsabschied (22. Septbr.) aufgenommenen Artikels vorgelegt worden war, laut welches ihnen bis zum 15. April 1531 Bedenkzeit gegeben worden war, sich wegen der unverglichenen Artikel bis zu einer allgemeinen Kirchenversammlung mit der Kirche zu vereinigen; unterdessen solle nichts Neues in Glaubenssachen gedruckt noch ver- kauft, Niemand zu ihrer Secte (wie man die Protestanten nannte)

5. Geschichte Sachsens und seiner Fürsten - S. 33

1855 - Dresden : Meinhold
33 •werfen, in welchem nicht bloö die Einkünfte, sondern auch die Regier- ung desjenigen Landstrichs, den jeder der drei Brüder (Heinrich scheint um 1435 gestorben zu sein) erhielt, dem jedesmaligen Inhaber unbe- schränkt zufallen und ein jeder eine Stadt, Meißen, Altenburg und Wei- ßenfels, als Hoflager erhalten sollte. Das Churland mit der Churwürde mußte Friedrich nach dem Reichsrecht besonders bleiben. Weil aber mittlerweile Sigismund (s 14 63) in den geistlichen Stand trat, später indeß politischer Umtriebe halber, in die er sich gegen seine Brüder ein- gelassen hatte, von diesen gefangen gesetzt ward, so hatte dieser Vertrag keine Dauer, und es wurde (1437) ein neuer geschlossen, nach wel- chem Friedrich der Sanftmüthige zwar den Theil, der auf ihn gefallen war, behielt, allein die Regierungsrechte in den beiden übrigen An- teilen seiner Brüder dazu bekam. Den 4. Mai 1440 starb, wie oben erwähnt ward, Landgraf Friedrich der Friedfertige ohne Kinder zu hinterlassen und seine Länder sielen an Friedrich und seinen Bruder Wilhelm Iii. Diese scheinen dieselben jedoch nur kurze Zeit gemeinschaftlich regiert zu haben, denn am 10. September 1445 Machte ein Vertrag zu Altenburg dem zwischen ihnen hinsichtlich der Verwaltung Thüringens entstandenen Zwiespalt scheinbar ein Ende, indem laut desselben Wilhelm Thüringen und einen Theil des Osterlandes, Friedrich aber den andern Theil des letztem und Meißen erhielt, Freiberg und die dazu gehörigen Bergwerke aber ihnen gemeinschaftlich bleiben sollte. Gleichwohl hatte diese neue Ländereintheilung für die Brüder sehr traurige Folgen, und scheint es, als hätte ihr sterbender Vater dieses Unheil voraus gesehen und durch seine letzten Worte, worin er sie zur Eintracht ermahnte, verhindern wollen. Weil nämlich eigentlich stder der beiden Brüder Thüringen hatte besitzen wollen, Wilhelm aber gegen das Reichsrecht auch noch das Herzogthum Sachsen zur Theilung verlangt hatte, war keiner von beiden zufrieden gestellt, und die bösen Einflüsterungen einiger Räthe Wilhelms, unter denen Apel Vitzthum als der dem Chursürsten feind- lichste bezeichnet wird, machten die Spannung, welche zwischen den beiden Brüdern eingetreten war, immer größer. Zwar kam, besonders auf den Betrieb einiger auswärtiger Fürsten, zwischen ihnen ein neuer Vergleich, der sogenannte hallische Machtspruch (1 ]. December 1445) zu Stande, nach welchem Altenburg, Burgau, Zwickau, die Herren von Gera und Lobenstein dem Churfürsten Friedrich, seinem Bruder aber Freiburg an der Unstrut überlassen werden sollte, auch die Ueber- nahme der auf den beiderseitigen Ländern ruhenden Schulden noch Größe, Sachsen und seine Regenten. o

6. Geschichte Sachsens und seiner Fürsten - S. 57

1855 - Dresden : Meinhold
57 Nachdem mittlerweile Karl's V. Erbfeind Franz I. mit den pro- testantischen Fürsten in Unterhandlung getreten war, die Türken aber von Neuem mit großer Heeresmacht die kaiserlichen Länder bedrohten, hielt es Karl V. für nothwendig, mit denselben neue Friedensunterhand- lungen anzuknüpfen, und so kam es denn, da vorzüglich der Churfürst von Sachsen sich dazu eifrig geneigt zeigte, zu Nürnberg zu dem sogenannten Religionsfrieden (23. Juli 1 532), in welchem der Kaiser zugestand, es sollten die Processe in Glaubenssachen, welche der Reichsfiscal und Andere wider den Churfürsten von Sachsen und dessen Zugewandte angefangen, eingestellt werden. Jndeß ward dieser Religionsvergleich durch den Widerstand der katholischen Reichsstände auf dem neuen Reichstage zu Regcnsburg nicht in den Reichstagsabschied (27. Juli 1532) ausgenommen, und auch von Seiten mehrerer protestantischer Fürsten, besonders des Landgrafen von Hessen, nur mit großem Miß- trauen betrachtet. Der Churfürst Johann genoß noch vor seinem Ende, welches nach kurzer Krankheit den 18. August 1 532 zu Schweinitz, wohin er sich, um dem Weidwerk, welches er sehr liebte, obzuliegen, erfolgte, die Freude, sich nicht blos mit dem Kaiser ausgesöhnt zu sehen, sondern der Grimmaische Machtspruch (17. Juli 1531), welcher die zwischen ihm und seinem Vetter Georg über die gemischte Lehen entstandenen Streitigkeiten schlichtete, hatte auch dem Zwiespalt zwischen ihm und seinen Verwandten ein Ende gemacht. So konnte er ruhig und im Frieden mit der ganzen Welt sterben. Als Regent stand er freilich an Weisheit und staatsmännischem Scharfblick seinem Bruder nach, allein an redlicher Gesinnung, tugendhaftem Lebenswandel, wahrhafter Frömmigkeit, Leutseligkeit und doch wieder an männlicher Kraft, wo es seine Ueberzeugung galt, ist er weder von diesem noch von irgend einem andern Fürsten seiner und der folgenden Zeit übertroffen worden. Er ward neben seinem Bruder Friedrich in der Schloßkirche zu Witten- berg beigesetzt und Luther fertigte ihm eine Grabschrift, die mit den Worten schloß: Wer Gott mit Ernst vertrauen kann, Der bleibt ein unverdorben Mann; Es zürne Teufel oder Welt, Den Sieg er doch zuletzt behält.

7. Geschichte Sachsens und seiner Fürsten - S. 35

1855 - Dresden : Meinhold
35 dern zu Stande, und Friedrich, der den Rathen seines Bruders Ver- zeihung gewährte, hatte sehr bald die Genugthuung, daß Letzterer sich selbst von der Falschheit und dem Eigennutz derselben überzeugte und den Vitzthumen, denen er schon vorher seine Gunst entzogen, sowohl ihre fränkischen wie thüringischen, zum Theil widerrechtlich erschlichenen Güter mit Gewalt nahm, nachdem sie dieselben auf gütlichem Wege nicht hatten zurückgeben wollen. Es hatte jedoch der unglückliche Bruderkrieg noch ein anderes Er- eigniß zur Folge, welches, wenn dabei nicht auf sichtliche Weise Gott seine Hand über das Haus Wettin gehalten hätte, den Stamm dessel- den leicht für immer hätte entblättern können. Es war dieses der Prinzenraub. An dem Hofe des Churfürsten Friedrich bekleidete der einem alten Geschlechte angehörige Ritter Kunz von Kauffungcn, welcher das in der Nähe von Pcnig gelegene Wolkenburg und wahrscheinlich auch das seinen Namen tragende Gut Kauffungen besaß, die Stelle eines Marschallö. Bei der Erstürmung von Gera durch Herzogs Wilhelms blutige Schaaren fiel er in ihre Hände, sie schonten zwar sein Leben, allein er verdankte seine Freiheit nur der Bezahlung eines hohen Löse- geldes. Sei es nun, daß er die Erstattung desselben von dem Chur- fürsten gehofft, und weil dieses nicht geschah, erbittert war, sei es aus Rache, weil dieser ihn mit Gewalt gezwungen, die Vitzthumschen Güter in Sachsen, die ihm als Unterpfand für den an seinen thüringischen Besitzungen während des Bruderkrieges erlittenen Schaden überlassen worden waren, nach empfangener Entschädigung wieder herauszugcben, er entzog sich der deshalb von den Schöppcngerichten zu Leipzig, Frei- berg und Magdeburg eingeholten Entscheidung und begab sich nach Böhmen, nicht ohne vorher gedroht zu haben, er wolle sich an des Churfürsten Fleisch und Blut rächen. Er zögerte auch nicht lange, seine finsteren Pläne, zu deren Mitwissenschaft er die Vitzthume gezogen und bei denen vielleicht selbst König Ladislaus von Böhmen nicht ganz unbetheiligt sein mochte, auszuführen, und beschloß die beiden Söhne des Churfürsten: Ernst (geb. den 25. März 1441) und Albrccht (geb. den 27. Juli 1443) von dem Hoflagcr ihres Vaters im Schlosse zu Altenburg zu entführen, um sie als eine Art Pfand zur Geltendmach- ung seiner Ansprüche zu benutzen. Er war nämlich ein Ritter und durch keinen Lehnsverband dem Churfürsten verpflichtet, und konnte dem- selben nach der Auffassung jener Zeit sogar einen förmlichen Fehdebrief zuschicken, was er jedoch nicht gethan hatte. 3

8. Geschichte Sachsens und seiner Fürsten - S. 59

1855 - Dresden : Meinhold
59 Karl V. dessen erledigtes Herzogthum seinem Bruder Ferdinand ver- liehen. Allein da durch dieses offenbare Streben des Kaisers, seine Hausmacht zu vergrößern, die Reichsstände für sich selbst besorgt wur- den, so darf es nicht Wunder nehmen, wenn die eifrig katholischen Herzoge vonbaiern und Franzi, von Frankreich mit den evangelischen Fürsten ein Bündniß gegen den Kaiser schlossen (1531 und 1532) und der Landgraf Philipp von Hessen durch die Schlacht bei Lauffen (15. Mai 1534) demselben alle Aussicht auf Durchsetzung seiner Pläne nahm. Jndeß die Vorstellungen Herzogs Georg von Sachsen und des Churfürsten von Mainz veranlaßten den Churfürsten von Sachsen zu dem Vertrag zu Kadan in Böhmen (29. Juni 1534) mit König Ferdinand, in welchem zwar Letzterer einwilligte, daß Herzog Ulrich sein Land wiederbekäme, dasselbe aber von nun an als Reichs- afterlehn von Oesterreich mit Vorbehalt der österreichischen Erbfolge angesehen werden, der Churfürst von Sachsen dagegen Ferdinand als römischen König anerkennen, und dieser sich verpflichten sollte, den Nürnberger Religionsfrieden aufrecht zu erhalten. Der am 20. November 1535 durch Ferdinand mit allen Ländern der ernestinischen Linie belehnte Churfürst Johann Friedrich setzte nun für den 6. December desselben Jahres eine neue Zusammenkunft der evangelischen Bundesmitglieder zu Schmalkalden an, weil das Kam- mergericht immer noch nicht aufhörte, Processe wegen der obgedachten Glaubensangelegenheiten zu erheben. Zwar versuchte der neue Papst Paul Iii. (s. 1534) durch seinen staatsklugen Abgesandten Paulus Vergerius den Churfürsten durch das Versprechen einer demnächst ab- zuhaltenden Kirchenversammlung für sich zu gewinnen, allein sowohl dieser wie die übrigen zu Schmalkalden versammelten Fürsten und Stände antworteten ausweichend. Sie beschlossen vielmehr, ihren Bund noch weiter zu verlängern und auszudehnen, und auf den Zu- sammenkünften zu Frankfurt (April 1536) und Schmalkalden (29. September 1536) ward derselbe nochmals erneuert, es traten auch noch neue Mitglieder bei, so Herzog Ulrich von Würtemberg, die Her- zöge von Pommern und Anhalt und mehrere Städte, nachdem noch vorher Melanchthon eine Vergleichsformel (Con60rdia Vitembergensis) mit einigen oberdeutschen, den Schweizern anhängenden Städten ent- worfen hatte (15. Mai 15 36). Es ward hier auch die Höhe des auf gemeinschaftliche Kosten zu haltendes Kriegsheeres näher bestimmt und Johann Friedrich von Sachsen und Philipp von Hessen zu Haupt-

9. Geschichte Sachsens und seiner Fürsten - S. 62

1855 - Dresden : Meinhold
stadt Wurzen selbst besetzen. Zum Schutz seiner Gerechtsame versam- melte Herzog Moritz bald ein kleines Heer, und schon stand er den Truppen seines Vetters schlagfertig gegenüber, als noch in der letzten Stunde Philipp von Hessen, den auch ein Abmahnungsschreiben Luthers unterstützte, den Frieden dahin vermittelte (10. April 1542), daß die Schutzgerechtigkeit beider Fürsten über das Bisthum Meißen und Alles, was dazu gehörte, abermals anerkannt und nur die Moda- lität naher bestimmt ward. Weil diese unblutige Fehde aber gerade zu Ostern geschlichtet ward, so nannte der Volkswitz dieselbe den Fladenkrieg. Hatte nun auch anscheinend zwar eine Aussöhnung zwischen den beiden so nahe verwandten Fürsten stattgefunden, so sah der staatskluge Moritz doch ein, daß sein starrsinniger Vetter für ihn kein Bundesgenosse sei, er nahm daher auch keinen thätigen Antheil an dem von diesem und Landgraf Philipp von Hessen gegen den wilden Herzog Heinrich den jüngern von Braunschweig, der die Städte Goslar und Braun- schweig wegen ihrer Theilnahme am schmalkaldischen Bunde auf das Härteste drückte, unternommenen Feldzug. Derselbe ward in Zeit von vier Wochen durch die Eroberung des herzoglichen Landes beendigt, der Herzog verjagt, in seinen Besitzungen die Reformation eingeführt und ein vom Reichskammergericht ausgegangener Befehl der Restitu- tion des eroberten Landes an seinen Landeshcrrn durch einen Beschluß des protestantischen Convents zu Schweinfurt (4. December 1542) entschieden abgelehnt. Ein neuer zu Nürnberg (im Januar 1543) abgehaltcner Reichs- tag, auf dem übrigens Churfürst Johann Friedrich nicht erschien, führte abermals zu keinem Resultate, wohl aber gestand der Kaiser im näch- sten Jahre auf dem Reichstage zu Speier (1544) den protestantischen Ständen zu, daß die regensburger Beschlüsse bis zur Erledigung der religiösen Streitpunkte auf einer deutschen Kirchenversammlung in Kraft bleiben sollten, und der Churfürst von Sachsen ließ sich dadurch auch bestimmen, die Wahl Ferdinands zum römischen König nunmehr auch ohne Vorbehalt anzuerkennen (11. Mai 1544), wofür ihm der Kaiser auch durch Bestätigung seines Ehevertrags mit Sibylla von Cleve die Nachfolge in den Besitzungen für sich und seine Nachkommen sicherte. Mittlerweile hatte aber Herzog Heinrich von Braunschweig den ' Versuch gemacht, mit bewaffneter Hand sein laut der auf dem Wormser- Reichstage (Juli 154 5) gemachten Capitulation im Namen des Kai-

10. Geschichte Sachsens und seiner Fürsten - S. 66

1855 - Dresden : Meinhold
66 die ihn mit Hilfe der Schwester des letztem, der Wittwe des Sohnes Georgs des Bärtigen, der verschlagenen Elisabeth von Rochlitz, noch immer für ihren Bund zu gewinnen suchten, mit dem Kaiser aussöhnen zu können. Er zog deshalb auch den Vertrag mit Ferdinand von Böhmen über die Besetzung der Länder des Churfürsten Johann Friedrich durch jenes und seine Truppen bis zum 14. Oktober 1546 in die Länge, da sprach Karl V. im Lager bei Sundheim am 27. Oktober 1546 dem Johann Friedrich, seinem Bruder Johann Ernst und allen seinen Nachkommen die Chur ab und übertrug solche mit Land und Würden an Herzog Moritz, und Ferdinand drang nun mit einem Heere ins Vogtland ein. Dieß veranlaßt auch Herzog Moritz ein Gleiches zu thun, da er dem Kaiser gehorchen müsse. Er setzte sich auch ohne große Mühe in den Besitz des größten Theils der churfürstlichen Länder, ob- gleich die Unterthanen, welchen von den Kanzeln herab Mißtrauen gegen den Herzog eingeflößt worden war, nur gezwungen dem neuen Gebieter huldigten. Jetzt eilte der Churfürst aus Oberdeutschland, da er sich dem Kai- ser nicht, wie dieser verlangt hatte, auf Gnade und Ungnade ergeben wollte, mit seinem in Eil zusammengcrafften Heere nach seinen Staaten zurück, erließ aber zuvor eine drohende Rückantwort an die albertini- schen Stände, welche ihn aufgefordert hatten, sein Land ihrem Herzog gutwillig zu übergeben, und drohte demselben auch, an seinen Besitzun- gen strenge Vergeltung üben zu wollen. Er drang auch ohne große Schwierigkeit in dieselben, wo die Stimmung des Volkes, dem man vorgespiegelt hatte, Herzog Moritz wolle dem Kaiser bei Unterdrückung der deutschen Freiheit und Reformation beistehen, fast allgemein für ihn war, ein, konnte aber gleichwohl das von dem tapfern Bastian von Wallwitz vertheidigte feste Leipzig nicht erobern, verlor sogar bei der langen Belagerung unnöthig Zeit und Kräfte. Während dem führte Markgraf Albrecht von Brandenburg-Kulmbach ein kleines Heer Herzog Moritz zu Hilfe, allein noch einmal lachte das Glück dem Churfürsten, denn während dieser Feldherr einem von der schon er- wähnten Elisabeth an ihrem Hoflager zu Rochlitz gegebenen Ballfeste beiwohnte, überfiel (2. März 1547) jener seine Truppen und schlug sie dermaßen, daß der größte Theil derselben und der Markgraf selbst sich dem Sieger ergeben mußte. Jetzt hätte der Churfürst entweder durch ein schnelles Verfolgen seines Sieges oder durch Benutzung desselben zu einem günstigen Ver- trage seinem Geschick eine glückliche Wendung geben können, allein er
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